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Document 32017M8478

Commission Decision of 06/12/2017 declaring a concentration to be compatible with the common market (Case No COMP/M.8478 - ZUKUNFT VENTURES / GUSTAV MAGENWIRTH / BRAKE FORCE ONE / UNICORN ENERGY / JV) according to Council Regulation (EC) No 139/2004 (Only the German text is authentic)

Legal status of the document In force


EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, 6.12.2017

NICHTVERTRAULICHE FASSUNG

C(2017) 8505 final

An die Anmelder 

Betr.:Sache M.8478 - ZUKUNFT VENTURES / GUSTAV MAGENWIRTH / BRAKE FORCE ONE / UNICORN ENERGY / JV
Kommissionsbeschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates 1  und Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 2  

Sehr geehrte Damen und Herren!

1.Am 14. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Zukunft Ventures GmbH („ZV“, Deutschland), kontrolliert von ZF Friedrichshafen AG („ZF“, Deutschland), Gustav Magenwirth GmbH & Co. KG („MAGURA“, Deutschland), kontrolliert von MAGENWIRTH Technologies GmbH (Deutschland), Brake Force One GmbH („BFO“, Deutschland), und Unicorn Energy GmbH („Unicorn“, Deutschland), kontrolliert von Preiß Beteiligungs-GmbH (Deutschland), übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland). 3

2.Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

   ZF hält Beteiligungen an innovativen Start-up- und Technologie-Unternehmen, die in für ZF interessanten Technologiebereichen tätig sind. ZF ist ein weltweit in der Antriebs- und Fahrwerktechnik sowie der aktiven und passiven Sicherheitstechnik tätiges Unternehmen,

   MAGURA entwickelt, produziert und vertreibt hydraulische Bremssysteme und andere High-Tech-Komponenten für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Motorräder,

   BFO entwickelt Bremsanlagen für Zweiradfahrzeuge, aber auch E-Bikes für die deutsche Automobilindustrie,

   Unicorn entwickelt Antriebssysteme für leichte elektrische Fahrzeuge,

   Das JV wird in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von ABS und Antriebssystemen für elektrische leichte Fahrzeuge und damit auch für Fahrzeuge aus dem Segment „neue urbane Mobilität“ (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Elektroroller, Mobilität bis zur letzten Meile, Fahrzeugklasse L7e) tätig sein.

3.Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe b der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates 4 fällt.

4.Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.

Für die Kommission

(Unterzeichnet)
Johannes LAITENBERGER
Generaldirektor

(1)

   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.

(2)    ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 (EWR-Abkommen).
(3)    Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 393 vom 21.11.2017, S. 17.
(4)

   ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.

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