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Document 32004R0853R(20)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004) (ABl. L 226 vom 25.6.2004)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004) (ABl. L 226 vom 25.6.2004)
ST/14169/2018/INIT
OJ L 13, 16.1.2019, p. 12–12
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/853/corrigendum/2019-01-16/oj
16.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 13/12 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
( Amtsblatt der Europäischen Union L 139 vom 30. April 2004 )
( Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25. Juni 2004 )
Seite 25 Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c
Anstatt:
„c) |
die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben;“ |
muss es heißen:
„c) |
die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben;“. |
Seite 25 Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe d
Anstatt:
„d) |
die direkte Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren, das/die im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet worden ist/sind, durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die dieses Fleisch als Frischfleisch direkt an den Endverbraucher abgeben;“ |
muss es heißen:
„d) |
die direkte Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren, das/die im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet worden ist/sind, durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, die dieses Fleisch als Frischfleisch direkt an den Endverbraucher abgeben;“. |
Seite 25 Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe e
Anstatt:
„e) |
Jäger, die kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben.“ |
muss es heißen:
„e) |
Jäger, die kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben.“. |
Seite 56 Anhang III Abschnitt VI Nummer 1 Buchstabe f
Anstatt:
„f) |
Hornhaut und“ |
muss es heißen:
„f) |
hornartiges Gewebe und“. |