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Document 32021R1253R(01)

    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen (Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 2. August 2021)

    C/2021/6525

    ELT L 309, 2.9.2021, p. 38–38 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/1253/corrigendum/2021-09-02/oj

    2.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 309/38


    Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 2. August 2021 )

    Seite 3, Artikel 1 Nummer 1 zur Anfügung der Nummern 7, 8 und 9 in Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Nummer 7, einleitender Satzteil:

    Anstatt:

    „7.

    ‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden soll:“

    muss es heißen:

    „7.

    ‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines oder mehrere der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden sollen:“

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