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Document 32007R0864R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( „Rom II“ ) ( ABl. L 199 vom 31.7.2007 )

OJ L 310, 9.11.2012, p. 52–52 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/864/corrigendum/2012-11-09/oj

9.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 310/52


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 199 vom 31. Juli 2007 )

Seite 41, Erwägungsgrund 17 zweiter Satz:

anstatt:

„Daher sollte auch bei Personen- oder Sachschäden als Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat gelten, in dem der Personen- oder Sachschaden tatsächlich eingetreten ist.“

muss es heißen:

„Daher sollte bei Personen- oder Sachschäden der Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat sein, in dem die Verletzung erlitten beziehungsweise die Sache beschädigt wurde.“


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