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Document 72014L0027AUT_235674

    Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 8. Feber 2016, Zl. 10-AR-1/113-2015, mit der die Verordnung über den Schutz der Bediensteten in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären und die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende Arbeitsstoffe und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe, geändert werden

    Official publication: Landesgesetzblatt ( LGBl. ); Number: 8/2016; Publication date: 10/02/2016