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Document 72014L0027AUT_235674
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 8. Feber 2016, Zl. 10-AR-1/113-2015, mit der die Verordnung über den Schutz der Bediensteten in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären und die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende Arbeitsstoffe und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe, geändert werden
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 8. Feber 2016, Zl. 10-AR-1/113-2015, mit der die Verordnung über den Schutz der Bediensteten in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft, die Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären und die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende Arbeitsstoffe und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe, geändert werden
Official publication: Landesgesetzblatt ( LGBl. ); Number: 8/2016; Publication date: 10/02/2016