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Document 71997L0062AUT_108224

Verordnung der Landesregierung vom 02/02/1999 zur Durchführung der Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes über die Wassertiere, die ohne Bewilligung ausgesetzt werden dürfen, die Schonzeiten und die Brittelmaße sowie über das Verbot und die Beschränkung von Fanggeräten, Fangvorrichtungen, Fangmitteln und Fangmethoden (Zweite urchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz) Landesgesetzblatt für Tirol, Nr. 10/1999 herausgegeben und versendet am 17/02/1999

Official publication: Verwaltungsmassnahmen