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Document 32017R0625R(05)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. L 95 vom 7.4.2017)

ST/14376/2018/INIT

OJ L 322, 18.12.2018, p. 85–85 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/625/corrigendum/2018-12-18/oj

18.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/85


Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 95 vom 7. April 2017 )

Im gesamten Text und in der Entsprechungstabelle wird der Begriff „UnterAbsatz“ durch den Begriff „Unterabsatz“ und der Begriff „UnterAbsätze“ durch den Begriff „Unterabsätze“ ersetzt.

Seite 21, Artikel 3 Nummer 38:

Anstatt:

„38.

‚Grenzkontrollstelle‘ einen Ort mit den dazu gehörenden Einrichtungen, der von einem Mitgliedstaat benannt wird und an dem die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 45 Absatz 1 stattfinden;“

muss es heißen:

„38.

'Grenzkontrollstelle' einen Ort mit den dazu gehörenden Einrichtungen, der von einem Mitgliedstaat benannt wird und an dem die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 47 Absatz 1 stattfinden;“.

Seite 23, Artikel 4 Absatz 3 Satz 2:

Anstatt:

„In diesen Fällen teilen sie jeder dieser Behörden eine individuelle KennNummer zu.“

muss es heißen:

„In diesen Fällen teilen sie jeder dieser Behörden eine individuelle Kennnummer zu.“

Seite 23, Artikel 5 Absatz 1:

Anstatt:

„(1)   Die zuständigen Behörden und die Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion verfüge über“

muss es heißen:

„(1)   Die zuständigen Behörden und die Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion verfügen über“.

Seite 41, Artikel 28 Absatz 2:

Anstatt:

„(2)   … so teilt sie jeder beauftragten Stelle eine KennNummer zu …“

muss es heißen:

„(2)   … so teilt sie jeder beauftragten Stelle eine Kennnummer zu, …“

Seite 45, Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe b:

Anstatt:

„b)

von dem Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten gemäß Artikel 34 Absatz 1 Gebrauch machen können, wenn …“

muss es heißen:

„b)

von dem Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten gemäß Artikel 35 Absatz 1 Gebrauch machen können, wenn …“

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