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Document 32011R0931R(03)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs ( ABl. L 242 vom 20.9.2011 )

OJ L 19, 22.1.2014, p. 8–8 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/931/corrigendum/2014-01-22/oj

22.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/8


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs

( Amtsblatt der Europäischen Union L 242 vom 20. September 2011 )

Auf Seite 3, in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g:

anstatt:

„eine Bezugsnummer zur Identifizierung der Partie, der Charge bzw. der Sendung sowie“

muss es heißen:

„eine Referenz zur Identifizierung der Partie, der Charge oder der Sendung, je nach Fall, sowie“;

auf Seite 3, in Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1:

anstatt:

„Die in Absatz 1 aufgeführten Informationen werden täglich aktualisiert und mindestens so lange zur Verfügung gehalten, bis davon ausgegangen werden kann, dass das Lebensmittel verzehrt wurde.“

muss es heißen:

„Die in Absatz 1 aufgeführten Informationen werden täglich aktualisiert und mindestens so lange zur Verfügung gehalten, bis vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass das Lebensmittel verzehrt wurde.“


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