EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 02014R0288-20140323

Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/288/2014-03-23

2014R0288 — DE — 23.03.2014 — 000.002


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 288/2014 DER KOMMISSION

vom 25. Februar 2014

►C1  zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ ◄

(ABl. L 087 vom 22.3.2014, S. 1)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 295 vom 12.11.2015, S.  64 (Nr. 288/2014)




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 288/2014 DER KOMMISSION

vom 25. Februar 2014

▼C1

zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

▼B



DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates ( 1 ), insbesondere Artikel 96 Absatz 9,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( 2 ), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 11,

nach Anhörung des mit Artikel 150 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 eingesetzten Koordinierungsausschusses für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zwei Muster sollten festgelegt werden, ein Muster für operationelle Programme des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ und ein Muster für Kooperationsprogramme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“. In jedem Muster werden einheitliche Bedingungen für die Darstellung der Angaben in den einzelnen Abschnitten der operationellen oder der Kooperationsprogramme festgelegt. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Angaben konsistent und vergleichbar sind und gegebenenfalls aggregiert werden können.

(2)

Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sind eng miteinander verknüpft, da sie die Bestimmungen hinsichtlich des Inhalts der kohäsionspolitischen Programme betreffen. Um zwischen diesen Bestimmungen, die gleichzeitig in Kraft treten sollten, Kohärenz zu gewährleisten und allen in der Europäischen Union ansässigen Personen einen umfassenden Überblick über diese Bestimmungen und einen kompakten Zugang dazu zu erleichtern, ist es wünschenswert, dass die Bestimmungen über die Muster für Programme der Kohäsionspolitik, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 in Durchführungsrechtsakten festzulegen sind, in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.

(3)

Die Muster bilden die Grundlage bei der Entwicklung des in Artikel 74 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten elektronischen Datenaustauschsystems im Hinblick auf den Inhalt und die Einreichung der operationellen und der Kooperationsprogramme. In den Mustern sollte daher definiert werden, in welcher Form Daten über operationelle und Kooperationsprogramme in das elektronische Datenaustauschsystem einzugeben sind. Dies sollte jedoch nicht die endgültige Präsentation einschließlich Text- und Tabellenlayout der operationellen und der Kooperationsprogramme beeinträchtigen, da das elektronische Datenaustauschsystem eine andere Strukturierung und Präsentation der Daten ermöglichen soll, die in dieses System eingegeben wurden.

(4)

Das Muster für operationelle Programme sollte dem in Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 beschriebenen Aufbau der operationellen Programme und das Muster für Kooperationsprogramme dem in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 beschriebenen Aufbau der Kooperationsprogramme entsprechen. Im Hinblick auf die Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Datenerfassung sollten in den Mustern die technischen Merkmale jedes Feldes des elektronischen Datenaustauschsystems definiert werden. Neben den strukturierten Daten sollte in den Mustern die Möglichkeit vorgesehen sein, unstrukturierte Angaben in Form von vorgeschriebenen oder freiwilligen Anlagen einzureichen. Für derartige Anlagen müssen keine technischen Merkmale festgelegt werden.

(5)

Um die korrekte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 zu gewährleisten, sollten die Muster Angaben umfassen, die einem Durchführungsbeschluss der Kommission zur Genehmigung des Programms unterliegen. Darüber hinaus sollte das Muster für operationelle Programme des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ auch Elemente umfassen, die gemäß Artikel 96 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 nur in der Partnerschaftsvereinbarung aufgeführt werden können.

(6)

Darüber hinaus ist anzugeben, welche Abschnitte des Musters für operationelle Programme des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ nicht von den Mitgliedstaaten auszufüllen sind, wenn die operationellen Programme ausschließlich die technische Hilfe oder die in Artikel 16 der Verordnung Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) genannte Beschäftigungsinitiative für junge Menschen betreffen. Da die inhaltlichen Anforderungen an operationelle Programme, die der gemeinsamen unbegrenzten Garantie und der Verbriefung der Finanzinstrumente für die in der Empfehlung 2003/361/EG ( 4 ) der Kommission definierten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen dienen und von der Europäischen Investitionsbank durchgeführt werden, eine Teilmenge der inhaltlichen Anforderungen an die anderen Programme des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ darstellen, müssen die Felder des jeweiligen Musters bestimmt werden, die in diese gezielten Programme aufgenommen werden sollten.

(7)

Um eine möglichst rasche Anwendung der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



Artikel 1

1.  Das Muster für die Erstellung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ wird in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

2.  Das Muster für die Erstellung der Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wird in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG I



MUSTER FÜR OPERATIONELLE PROGRAMME IM RAHMEN DES ZIELS „INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG“

CCI-Nr.

<0.1 type="S" maxlength="15" input="S" "SME"> (1)

Bezeichnung

<0.2 type="S" maxlength="255" input="M" "SME">

Version

<0.3 type="N" input="G""SME">

Erstes Jahr

<0.4 type="N" maxlength="4" input="M" "SME">

Letztes Jahr

<0.5 type="N" maxlength="4" input="M" "SME">

förderfähig ab

<0.6 type="D" input="G" "SME">

förderfähig bis

<0.7 type="D" input="G" "SME">

Beschluss der Kommission Nr.

<0.8 type="S" input="G" "SME">

Beschluss der Kommission vom

<0.9 type="D" input="G" "SME">

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr.

<0.10 type="S" maxlength="20" input="M" "SME">

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr.

<0.11 type="D" input="M" "SME">

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats in Kraft getreten am

<0.12 type="D" input="M" "SME">

vom operationellen Programm abgedeckte NUTS-Regionen

<0.12 type="S" input="S"SME >

(1)   Legende für die Merkmale der Felder: Art: Beschluss: Eingabe: „maxlength“ = PA – Y = TA – NA = YEI – NA = SME =

ABSCHNITT 1

STRATEGIE FÜR DEN BEITRAG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS ZUR UNIONSSTRATEGIE FÜR INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM UND ZUM WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND TERRITORIALEN ZUSAMMENHALT

(Bezug: Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) ( 5 )

1.1.    Strategie für den Beitrag des operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

1.1.1. Beschreibung der Art und Weise, wie das Programm zur Umsetzung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen soll

<1.1.1 type="S" maxlength="70000" input="M">

1.1.2. Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der entsprechenden Investitionsprioritäten in Bezug auf die Partnerschaftsvereinbarung auf der Grundlage einer Aufstellung der regionalen und – gegebenenfalls – nationalen Erfordernisse, einschließlich des Erfordernisses der Bewältigung der Herausforderungen, die in den entsprechenden gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV angenommenen länderspezifischen Empfehlungen und den entsprechenden gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV angenommenen Ratsempfehlungen genannt sind, unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung



Tabelle 1

Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten

Ausgewähltes thematisches Ziel

Ausgewählte Investitionspriorität

Begründung der Auswahl

<1.1.2 type="S" input="S" PA=Y TA="NA">

<1.1.3 type="S" input="S" PA=Y TA="NA">

<1.1.4 type="S" maxlength="1000" input="M" PA=Y TA="NA">

 

 

 

1.2.    Begründung der Mittelzuweisungen

Begründung der Mittelzuweisungen (Unionsunterstützung) für jedes thematische Ziel und – gegebenenfalls – jede Investitionspriorität, im Einklang mit den Anforderungen an eine thematische Konzentration und unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung

<1.2.1 type="S" maxlength="7000" input="M" PA=Y TA="NA">



Tabelle 2

Überblick über die Investitionsstrategie des operationellen Programms

Prioritätsachse

Fonds (EFRE (1), Kohäsionsfonds, ESF (2) oder YEI) (3)

Unionsunterstützung (4)

(EUR)

Anteil der gesamten Unionsunterstützung für das operationelle Programm (5)

Thematisches Ziel (6)

Investitionsprioritäten (7)

Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele

Gemeinsame und programmspezifische Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde

<1.2.1 type="S" input="G">

<1.2.2 type="S" input="G">

<1.2.3 type="N" " input="G>

<1.2.4 type="P" input="G">

<1.2.5 type="S" input="G">

<1.2.6 type="S" input="G">

<1.2.7 type="S" input="G">

<1.2.8 type="S" input="G">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

(2)   Europäischer Sozialfonds.

(3)   Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

(4)   Unionsunterstützung insgesamt (einschließlich Hauptzuweisung und leistungsgebundene Reserve).

(5)   Angaben aufgeschlüsselt nach Fonds und Prioritätsachse.

(6)   Bezeichnung des thematischen Ziels (entfällt für technische Hilfe).

(7)   Bezeichnung der Investitionsprioritäten (entfällt für technische Hilfe).

ABSCHNITT 2

PRIORITÄTSACHSEN

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.A    Beschreibung der Prioritätsachsen, ausgenommen technische Hilfe

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.A.1    Prioritätsachse (für jede weitere Prioritätsachse zu wiederholen)



ID der Prioritätsachse

<2A.1 type="N" input="G" "SME" >

Bezeichnung der Prioritätsachse

<2A.2 type="S" maxlength="500" input="M" "SME" >



  Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.

<2A.3 type="C" input="M">

  Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf EU-Ebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.

<2A.4 type="C" input="M" "SME" >

  Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.

<2A.5 type="C" input="M">

  Für den ESF: Die gesamte Prioritätsachse ist auf soziale Innovation oder auf transnationale Zusammenarbeit oder auf beides ausgerichtet.

<2A.6 type="C" input="M">

2.A.2    Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel oder mehr als einen Fonds betrifft (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<2A.0 type="S" maxlength="3500" input="M">

2.A.3    Fonds, Regionenkategorie und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(für jede weitere Kombination im Rahmen einer Prioritätsachse zu wiederholen)



Fonds

<2A.7 type="S" input="S" "SME" >

Regionenkategorie

<2A.8 type="S" input="S" "SME ">

Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)

<2A.9 type="S" input="S" "SME" >

Regionenkategorie für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte (falls zutreffend)

<2A.9 type="S" input="S" >

2.A.4    Investitionspriorität

(für jede weitere Investitionspriorität im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)



Investitionspriorität

<2A.10 type="S" input="S" "SME" >

2.A.5    Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse

(für jedes weitere spezifische Ziel im Rahmen der Investitionspriorität zu wiederholen)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben b Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



ID

<2A.1.1 type="N" input="G" "SME">

Spezifisches Ziel

<2A.1.2 type="S" maxlength="500" input="M" "SME">

Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte

<2A.1.3 type="S" maxlength="3500" input="M" "SME">



Tabelle 3

Programmspezifische Ergebnisindikatoren, aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel (für den EFRE und den Kohäsionsfonds)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Regionen Kategorie (ggf.)

Basiswert

Basisjahr

Zielwert (1) (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Bericht Erstattung

<2A.1.4 type="S" maxlength="5" input="M" "SME">

<2A.1.5 type="S" maxlength="255" input="M" "SME">

<2A.1.6 type="S" input="M" "SME">

<2A.1.7 type="S" input="S" "SME">

quantitativ <2A.1.8 type="N" input="M" "SME">

qualitativ <2A.1.8 type="S" maxlength="100" input="M" "SME"

<2A.1.9 type="N" input="M" "SME">

quantitativ <2A.1.10 type="N" input="M">

qualitativ <2A.1.10 type="S" maxlength="100" input="M" "SME">

<2A.1.11 type="S" maxlength="200" input="M" "SME">

<2A.1.12 type="S" maxlength="100" input="M" "SME">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Für den EFRE und den Kohäsionsfonds können die Zielwerte qualitativ oder quantitativ sein.



Tabelle 4

Gemeinsame Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und programmspezifische Indikatoren, die den spezifischen Zielen entsprechen (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und Regionenkategorie) (für den ESF)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

ID

Indikator

Regionenkategorie

Einheit für die Messung des Indikators

Gemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des Zielwerts

Basiswert

Einheit für die Messung des Basiswerts und des Zielwerts

Basisjahr

Zielwert (1) (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

M

F

I

M

F

I

programmspezifisch <2A.1.13 type="S" maxlength="5" input="M">

gemeinsam <2A.1.13 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.14 type="S" maxlength="255" input="M">

gemeinsam <2A.1.14 type="S" input="S">

<2A.1.15 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.16 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.16 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.17 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.17 type="S" input="S">

gemeinsame Outputindikatoren <2A.1.18 type="S" input="S">

quantitativ <2A.1.19 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.19 type="S" input="G">

<2A.1.20 type="N" input="M">

quantitativ <2A.1.21 type="N" input="M">

qualitativ <2A.1.21 type="S" maxlength="100" input="M">

<2A.1.22 type="S" maxlength="200" input="M">

<2A.1.23 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Diese Liste enthält die gemeinsamen Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren. Die Zielwerte für gemeinsame Ergebnisindikatoren sind zu quantifizieren; für die programmspezifischen Ergebnisindikatoren können sie qualitativ oder quantitativ sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. "M" = Männer, "F"= Frauen, "I"= insgesamt.



Tabelle 4a

Ergebnisindikatoren für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem spezifischen Ziel entsprechende programmspezifische Ergebnisindikatoren

(aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse oder Teil einer Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1))

ID

Indikator

Einheit für die Messung des Indikators

Gemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des Zielwerts

Basiswert

Einheit für die Messung des Basiswerts und des Zielwerts

Basisjahr

Zielwert (2) (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

M

F

I

M

F

I

programmspezifisch <2A.1.24 type="S" maxlength="5" input="M">

gemeinsam <2A.1.24 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.25 type="S" maxlength="255" input="M">

gemeinsam <2A.1.25 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.26 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.26 type="S" input="S">

programmspezifisch <2A.1.27 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.27 type="S" input="S">

gemeinsame Outputindikatoren <2A.1.28 type="S" input="S">

quantitativ <2A.1.29 type="S" input="M">

gemeinsam <2A.1.29 type="S" input="G">

<2A.1.30 type="N" input="M">

quantitativ <2A.1.31 type="N" input="M">

qualitativ <2A.1.31 type="S" maxlength="100" input="M">

<2A.1.32 type="S" maxlength="200" input="M">

<2A.1.33 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Verordnung (EG) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

(2)   Diese Liste enthält die gemeinsamen Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren. Die Zielwerte für gemeinsame Ergebnisindikatoren sind zu quantifizieren; für die programmspezifischen Ergebnisindikatoren können sie qualitativ oder quantitativ sein. Alle Ergebnisindikatoren laut Anhang II der ESF-Verordnung, die zur Begleitung der Durchführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen herangezogen werden, müssen mit einem quantifizierten Zielwert verknüpft sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. "M" = Männer, "F"= Frauen, "I"= insgesamt.

2.A.6    Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind

(aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)

2.A.6.1    Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und gegebenenfalls die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete, Arten von Begünstigten

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Investitionspriorität

<2A.2.1.1 type="S" input="S">

<2A.2.1.2 type="S" maxlength="17500" input="M">

2.A.6.2    Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Investitionspriorität

<2A.2.2.1 type="S" input="S">

<2A.2.2.2 type="S" maxlength="5000" input="M">

2.A.6.3    Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (ggf.)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Investitionspriorität

<2A.2.3.1 type="S" input="S">

Geplante Nutzung der Finanzinstrumente

<2A.2.3.2 type="C" input="M">

<2A.2.3.3 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.A.6.4    Geplante Nutzung von Großprojekten (ggf.)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Investitionspriorität

<2A.2.4.1 type="S" input="S">

<2A.2.4.2 type="S" maxlength="3500" input="M">

2.A.6.5    Nach Investitionspriorität und – gegebenenfalls – nach Regionenkategorie aufgeschlüsselte Outputindikatoren

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 5

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren

(nach Investitionspriorität, aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie für den ESF und – gegebenenfalls – für den EFRE)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Fonds

Regionenkategorie (ggf.)

Zielwert (2023) (1)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

M

F

I

<2A.2.5.1 type="S" input="S" SME >

<2A.2.5.2 type="S" input="S" SME >

<2A.2.5.3 type="S" input="S" SME >

<2A.2.5.4 type="S" input="S" SME >

<2A.2.5.5 type="S" input="S" SME >

<2A.2.5.6 type="N" input="M" "SME">

<2A.2.5.7 type="S" maxlength="200" input="M" SME >

<2A.2.5.8 type="S" maxlength="100" input="M" SME >

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Für den ESF enthält diese Liste gemeinsame Outputindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. Für den EFRE und den Kohäsionsfonds ist eine Aufschlüsselung nach Geschlecht in den meisten Fällen nicht relevant. „M“ = Männer, „F“= Frauen, „I“= insgesamt.

2.A.7    Soziale Innovation, transnationale Zusammenarbeit und Beitrag zu den thematischen Zielen 1-7  ( 6 )

Spezifische Bestimmungen für den ESF ( 7 ), ggf. (nach Prioritätsachse und ggf. Regionenkategorie): soziale Innovation, transnationale Zusammenarbeit und ESF-Beitrag zu den thematischen Zielen 1-7

Beschreibung des Beitrags der geplanten Maßnahmen der Prioritätsachse zu folgenden Zielen:

 soziale Innovation (falls nicht von einer entsprechenden Prioritätsachse abgedeckt);

 transnationale Zusammenarbeit (falls nicht von einer entsprechenden Prioritätsachse abgedeckt);

 thematische Ziele nach Artikel 9 Nummern 1 bis 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.



Prioritätsachse

<2A.3.1 type="S" input="S">

<2A.3.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.A.8    Leistungsrahmen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer v und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 6

Leistungsrahmen der Prioritätsachse

(aufgeschlüsselt nach Fonds und für den EFRE und den ESF nach Regionenkategorie) (1)

Prioritätsachse

Art des Indikators

(wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output- oder – ggf. Ergebnisindikator)

ID

Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

Einheit für die Messung (ggf.)

Fonds

Regionenkategorie

Etappenziel für 2018 (2)

Endziel (2023) (3)

Datenquelle

Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)

M

F

I

M

F

I

<2A.4.1 type="S" input="S">

<2A.4.2 type="S" input="S">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.4.3 type="S" maxlength="5" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.3 type="S" input="S">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.4.4 type="S" maxlength="255" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.4 type="S" input="G" or "M">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.4.5 type="S" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.5 type="S" input="G" or "M">

<2A.4.6 type="S" input="S">

<2A.4.7 type="S" input="S">

<2A.4.8 type="S" maxlength="255" input="M">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.4.9 type="S" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.8 type="S" input="M">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.4.10 type="S" maxlength="200" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.10 type="S" input="M">

<2A.4.11 type="S" maxlength="500" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Wenn die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Teil einer Prioritätsachse umgesetzt wird, muss zwischen den Etappenzielen und Vorgaben der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den anderen Etappenzielen und Vorgaben unterschieden werden, gemäß den in Artikel 22 Absatz 7 Unterabsatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303 genannten Durchführungsrechtsakten, da die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) von der leistungsgebundenen Reserve ausgenommen sind.

(2)   Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. „M“ = Männer, „F“ = Frauen, „I“ = insgesamt.

(3)   Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. „M“ = Männer, „F“ = Frauen, „I“ = insgesamt.

Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens

(fakultativ)

<2A.4.12 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.A.9    Interventionskategorien

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung

Tabellen 7 bis 11

Interventionskategorien (7) 

(aufgeschlüsselt nach Fonds und Regionenkategorie, wenn die Prioritätsachse mehr als einen Fonds/eine Regionenkategorie abdeckt)



Tabelle 7

Dimension 1 – Interventionsbereich

Fonds

<2A.5.1.1 type="S" input="S" Decision=N >

Regionenkategorie

<2A.5.1.2 type="S" input="S" Decision=N >

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.5.1.3 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.5.1.4 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.5.1.5 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 8

Dimension 2 – Finanzierungsform

Fonds

<2A.5.2.1 type="S" input="S" Decision=N >

Regionenkategorie

<2A.5.2.2 type="S" input="S" Decision=N >

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.5.2.3 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.5.2.4 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.5.2.5 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 9

Dimension 3 – Art des Gebiets

Fonds

<2A.5.3.1 type="S" input="S" Decision=N >

Regionenkategorie

<2A.5.3.2 type="S" input="S" Decision=N >

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.5.3.3 type="S" 2A.5.1.3input="S" Decision=N>

<2A.5.3.4 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.5.3.5 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 10

Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen

Fonds

<2A.5.4.1 type="S" input="S" Decision=N >

Regionenkategorie

<2A.5.4.2 type="S" input="S" Decision=N >

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.5.4.2 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.5.4.4 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.5.4.5 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 11

Dimension 6 – sekundäres ESF-Thema (1) (nur ESF)

Fonds

<2A.5.5.1 type="S" input="S" Decision=N >

Regionenkategorie

<2A.5.5.2 type="S" input="S" Decision=N >

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.5.5.3 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.5.5.4 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.5.5.5 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 

(1)   Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

2.A.10    Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe einschließlich soweit notwendig Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit von in die Verwaltung und Kontrolle der Programme eingebundenen Behörden und Begünstigten (falls zutreffend)

(aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer vii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Prioritätsachse

<3A.6.1 type="S" input="S">

<2A.6.2 type="S" maxlength="2000" input="M">

2.B    Beschreibung der Prioritätsachsen für technische Hilfe

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.B.1    Prioritätsachse (für jede weitere die technische Hilfe betreffende Prioritätsachse zu wiederholen)



ID der Prioritätsachse

<2B.0.2 type="N" maxlength="5" input="G">

Bezeichnung der Prioritätsachse

<2B.0.3 type="S" maxlength="255" input="M">

2.B.2    Gründe für die Aufstellung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<2B.0.1 type="S" maxlength="3500" input="M">

2.B.3    Fonds und Regionenkategorie (für jede weitere Kombination im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)



Fonds

<2B.0.4 type="S" input="S">

Regionenkategorie

<2B.0.5 type="S" input="S">

Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)

<2B.0.6 type="S" input="S">

2.B.4    Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse

(für jedes weitere spezifische Ziel im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



ID

<2B.1.1 type="N" maxlength="5" input="G">

Spezifisches Ziel

<2B.1.2 type="S" maxlength="500" input="M">

Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der EU Unterstützung erreichen möchte (1)

<2B.1.3 type="S" maxlength="3500" input="M">

(1)   Erforderlich, wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Programms 15 Mio. EUR übersteigt.

2.B.5    Ergebnisindikatoren  ( 9 )



Tabelle 12

Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischen Zielen)

(für EFRE/ESF/Kohäsionsfonds)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Basiswert

Basisjahr

Zielwert (1) (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

M

F

I

M

F

I

<2.B.2.1 type="S" maxlength="5" input="M">

<2.B.2.2 type="S" maxlength="255" input="M">

<2.B.2.3 type="S" input="M">

quantitativ <2.B.2.4 type="N" input="M">

<2.B.2.5 type="N" input="M">

quantitativ <2.B.2.6 type="N" input="M">

qualitativ <2.B.2.6 type="S" maxlength="100" input="M">

<2.B.2.7 type="S" maxlength="200" input="M">

<2.B.2.8 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Zielwerte können qualitativ oder quantitativ sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. „M“ = Männer, „F“ = Frauen, „I“ = insgesamt.

2.B.6    Zu unterstützende Maßnahmen und ihr erwarteter Beitrag zu den spezifischen Zielen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.B.6.1    Beschreibung der zu unterstützenden Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c Ziffern i und iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Prioritätsachse

<2.B.3.1.1 type="S" input="S">

<2.B.3.1.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.B.6.2    Outputindikatoren, die voraussichtlich zu den Ergebnissen beitragen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 13

Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(für EFRE/ESF/Kohäsionsfonds)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Zielwert (2023) (1)

(fakultativ)

Datenquelle

M

F

I

<2.B.3.2.1 type="S" maxlength="5" input="M">

<2.B.2.2.2 type="S" maxlength="255" input="M">

<2.B.3.2.3 type="S" input="M">

<2.B.3.2.4 type="N" input="M">

<2.B.3.2.5 type="S" maxlength="200" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Zielwerte für Outputindikatoren im Rahmen der technischen Hilfe sind fakultativ. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. "M" = Männer, "F"= Frauen, "I"= insgesamt.

2.B.7    Interventionskategorie (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der U

Tabellen 14 bis 16

Interventionskategorien (9) 



Tabelle 14

Dimension 1 – Interventionsbereich

Regionenkategorie: <type="S" input="S">

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.1.1 type="S" input="S" > Decision=N>

<2B.4.1.2 type="S" input="S"> Decision=N>

<2B.4.1.3 type="N" input="M"> Decision=N>

 

 

 

 

 

 



Tabelle 15

Dimension 2 – Finanzierungsform

Regionenkategorie: <type="S" input="S">

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.2.1 type="S" input="S" > Decision=N>

<2B.4.2.2 type="S" input="S"> Decision=N>

<2B.4.2.3 type="N" input="M"> Decision=N>

 

 

 

 

 

 



Tabelle 16

Dimension 3 – Art des Gebiets

Regionenkategorie: <type="S" input="S">

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.3.1 type="S" input="S" > Decision=N>

<2B.4.3.2 type="S" input="S"> Decision=N>

<2B.4.3.3 type="N" input="M"> Decision=N>

 

 

 

 

 

 

(1)   Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

ABSCHNITT 3

FINANZIERUNGSPLAN

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

3.1    Mittelausstattung jedes Fonds und Beträge der leistungsgebundenen Reserve

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 17

 

Fonds

Regionenkategorie

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Insgesamt

 

 

 

Hauptzuweisung (1)

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

Hauptzuweisung

Leistungsgebundene Reserve

 

<3.1.1 type="S" input="G" "SME">

<3.1.2 type="S" input="G" "SME">

<3.1.3 type="N" input= "M" "SME">

<3.1.4 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.5 type="N" input="M" "SME">

<3.1.6 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.7type="N" input="M" "SME">

<3.1.8 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.9 type="N" input="M" "SME">

<3.1.10 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.11 type="N" input="M" "SME">

<3.1.12 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.13 type="N" input="M" "SME">

<3.1.14 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.15 type="N" input="M" "SME">

<3.1.16 type="N" input="M"

TA - "NA" YEI –"NA">

<3.1.17 type="N" input="G" "SME">

<3.1.18 type="N" input="G"

TA - "NA" YEI –"NA">

(1)

EFRE

In weniger entwickelten Regionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(2)

 

In Übergangsregionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3)

 

In stärker entwickelten Regionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(4)

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5)

ESF (2)

In weniger entwickelten Regionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(6)

 

In Übergangsregionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(7)

 

In stärker entwickelten Regionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(8)

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(9)

Besondere Mittelzuweisung für die YEI

Entfällt

 

Entfällt

 

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

(10)

Kohäsionsfonds

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(11)

EFRE

Besondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(12)

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Gesamtzuweisung (Unionsunterstützung) abzüglich der Zuweisung zur leistungsgebundenen Reserve

(2)   Gesamtzuweisung aus dem ESF, einschließlich entsprechende ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Die Spalten für die leistungsgebundene Reserve enthalten nicht die entsprechende ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, da diese von der leistungsgebundenen Reserve ausgenommen ist.

3.2    Mittelausstattung insgesamt nach Fonds und nationaler Kofinanzierung (EUR)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

1. Die Tabelle zeigt den Finanzplan aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse.

2. Wenn eine Prioritätsachse mehr als einen Fonds umfasst, werden die Unionsunterstützung und die entsprechenden nationalen Mittel nach Fonds aufgeschlüsselt, mit einem separaten Kofinanzierungssatz im Rahmen der Prioritätsachse für jeden Fonds.

3. Wenn eine Prioritätsachse mehr als eine Regionenkategorie umfasst, werden die Unionsunterstützung und der nationale Beitrag nach Regionenkategorie aufgeschlüsselt, mit einem separaten Kofinanzierungssatz im Rahmen der Prioritätsachse für jede Regionenkategorie.

4. Die EIB-Unterstützung wird auf Ebene der Prioritätsachse angegeben.



Tabelle 18a

Finanzierungsplan

Prioritätsachse

Fonds

Regionenkategorie

Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(förderfähige Kosten insgesamt oder öffentliche förderfähige Kosten)

Unionsunterstützung

Nationaler Beitrag

Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags

Finanzmittel insgesamt

Kofinanzierungssatz

Zur Information

EIB-Beiträge

Hauptzuweisung (Finanzmittel insgesamt abzüglich leistungsgebundene Reserve)

Leistungsgebundene Reserve

Betrag der leistungsgebundenen Reserve als Anteil der Unionsunterstützung insgesamt

Nationale öffentliche Mittel

Nationale private Mittel (1)

Unionsunterstützung

Nationaler Beitrag

Unionsunterstützung

Nationaler Beitrag (3)

 

 

 

 

 

(a)

image

(c)

(d)

image

image  (2)

(g)

image

image

(j)

image

image

<3.2.A.1 type="S" input="G" "SME" >

<3.2.A.2 type="S" input="G""SME">

<3.2.A.3 type="S" input="G" "SME">

<3.2.A.4 type="S" input="G""SME">

<3.2.A.5 type="N" input="M""SME">

<3.2.A.6 type="N"SME" " input="G">

<3.2.A.7 type="N" input="M""SME">

<3.2.A.8 type="N" input="M""SME">

<3.2.A.9 type="N" input="G"SME" ">

<3.2.A.10 type="P" input="G""SME">

<3.2.A.11 type="N" input="M""SME">

<3.2.A.12 type="N" input="M" TA - "NA" YEI –"NA">

<3.2.A.13 type="N" input="M" TA - "NA" YEI –"NA">>

<3.2.A.14 type="N" input="M" TA - "NA" YEI –"NA">

<3.2.A.15 type="N" input="M" TA - "NA" YEI –"NA">>

<3.2.A.16 type="N" input="G" TA - "NA" YEI –"NA">

Prioritätsachse 1

EFRE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prioritätsachse 2

ESF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prioritätsachse 3

YEI (4)

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

entfällt

entfällt

entfällt

Prioritätsachse 4

ESF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

YEI (5)

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

entfällt

entfällt

entfällt

Prioritätsachse 5

Kohäsionsfonds

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

EFRE

Weniger entwickelte Regionen

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (1) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

EFRE

Übergangsregionen

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (2) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

EFRE

Stärker entwickelte Regionen

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (3) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

EFRE

Besondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (11) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

ESF (6)

Weniger entwickelte Regionen

 

Ist nicht gleich dem Gesamtbetrag (5) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YEI einschließt (7).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

ESF (8)

Übergangsregionen

 

Entspricht nicht dem Gesamtbetrag (6) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YE einschließt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

ESF (9)

Stärker entwickelte Regionen

 

Entspricht nicht dem Gesamtbetrag (7) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YEI einschließt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

YEI (10)

entfällt

 

Entspricht nicht dem Gesamtbetrag (9) in Tabelle 17, da dieser nur besondere Mittelzuweisung für die YEI einschließt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

Kohäsionsfonds

entfällt

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (10) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

Ist gleich dem Gesamtbetrag (12) in Tabelle 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.

(2)   Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).

(3)   Der nationale Beitrag wird anteilsmäßig auf die Hauptzuweisung und auf die leistungsgebundene Reserve aufgeteilt.

(4)   Diese Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die entsprechende ESF-Unterstützung.

(5)   Dieser Teil einer Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die entsprechende ESF-Unterstützung.

(6)   ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

(7)   Die Summe der gesamten ESF-Unterstützung in weniger entwickelten Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen und die der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zugewiesenen Mittel in Tabelle 18a ist gleich der Summe der gesamten ESF-Unterstützung in diesen Regionen und der besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Tabelle 17.

(8)   ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

(9)   ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

(10)   Schließt die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die entsprechende ESF-Unterstützung ein.



Tabelle 18b

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – ESF-Zuweisung -und besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (3) (falls zutreffend)

 

Fonds (4)

Regionenkategorie

Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(förderfähige Kosten insgesamt oder öffentliche förderfähige Kosten)

Unionsunterstützung (a)

Nationaler Beitrag

image

Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags

Finanzmittel insgesamt

image

Kofinanzierungssatz

image  (2)

Nationale öffentliche Mittel

(c)

Nationale private Mittel

(d) (1)

 

<3.2.B.1 type="S" input="G">

<3.2.B.2 type="S" input="G">

<3.2.B.3 type="S" input="G">

<3.2.B.1 type="N" input="M">

<3.2.B.4 type="N" input="G">

<3.2.B.5 type="N" input="M">

<3.2.B.6 type="N" input="M">

<3.2.B.7 type="N" input="G">

<3.2.B.8 type="P" input="G">

1.

Besondere Mittelzuweisung für die YEI

entfällt

 

 

0

 

 

 

100  %

2.

Entsprechende ESF-Unterstützung

Weniger entwickelte Regionen

 

 

 

 

 

 

 

3.

Entsprechende ESF-Unterstützung

Übergangsregionen

 

 

 

 

 

 

 

4.

Entsprechende ESF-Unterstützung

Stärker entwickelte Regionen

 

 

 

 

 

 

 

5.

INSGESAMT: YEI [Teil einer] Prioritätsachse.

[Muss [Teil von] Prioritätsachse 3 entsprechen]

 

Summe (1:4)

Summe (1:4)

 

 

 

 

6.

 

 

ESF-Quote für weniger entwickelte Regionen

2/Summe (2:4)

<3.2.c.11 type="P" input="G">

 

 

 

 

 

7.

 

 

ESF-Quote für Übergangsregionen

3/Summe (2:4)

<3.2.c.13 type="P" input="G">

 

 

 

 

 

8.

 

 

ESF-Quote für stärker entwickelte Regionen

4/Summe (2:4)

<3.2.c.14 type="P" input="G">

 

 

 

 

 

(1)   Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.

(2)   Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).

(3)   Für jede Prioritätsachse (jeden Teil einer Prioritätsachse) auszufüllen, mit der (dem) die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen umgesetzt wird.

(4)   Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) wird als Fonds betrachtet und erscheint als separate Zeile, auch wenn sie Teil einer Prioritätsachse ist.



Tabelle 18c

Aufschlüsselung des Finanzplans nach Prioritätsachse, Fonds, Regionenkategorie und thematischem Ziel

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Prioritätsachse

Fonds (1)

Regionenkategorie

Thematisches Ziel

Unionsunterstützung

Nationaler Beitrag

Finanzmittel insgesamt

<3.2.C.1 type="S" input="G">

<3.2.C.2 type="S" input="G">

<3.2.C.3 type="S" input="G">

<3.2.C.4 type="S" input="G">

<3.2.C.5 type="N" input="M">

<3.2.C.6 type="N" input="M">

<3.2.C.7 type="N" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

(1)   Für die Zwecke dieser Tabelle wird die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) als Fonds angesehen.



Tabelle 19

Als Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung

(Bezug: Artikel 27 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (1))

Prioritätsachse

Als Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung (EUR)

Anteil der Gesamtzuweisung für das operationelle Programm (%)

<3.2.C.8 type="S" input="G">

<3.2.C.9 type="N" input="G"> Decision=N>

<3.2.C.10 type="P" input="G"> Decision=N>

 

 

 

Insgesamt

 

 

(1)   Diese Tabelle wird automatisch auf der Grundlage der Tabellen über Interventionskategorien im Rahmen jeder Prioritätsachse generiert.

ABSCHNITT 4

INTEGRIERTER ANSATZ FÜR DIE TERRITORIALE ENTWICKLUNG

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Beschreibung des integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung unter Berücksichtigung von Inhalt und Zielen des operationellen Programms unter Beachtung der Partnerschaftsvereinbarung; ferner wird dargelegt, wie der Ansatz zur Verwirklichung der Ziele des operationellen Programms und den erwarteten Ergebnissen beiträgt

<4.0 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.1    Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Ansatz für die Nutzung der Instrumente für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung und die Grundsätze für die Ermittlung der Gebiete, in denen er durchgeführt wird

<4.1 type="S" maxlength="7000" input="M" PA=Y>

4.2    Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; Artikel 7 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 11 ))

(Als Richtwert der Betrag der Zuweisung von EFRE-Mitteln für integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 3 der EFRE-Verordnung durchgeführt werden sollen, und als Richtwert die Zuweisung von ESF-Mitteln für integrierte Maßnahmen (falls zutreffend)

<4.2.1 type="S" maxlength="3500" input="M">



Tabelle 20

Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung – als Richtwert dienender Betrag der EFRE- und ESF-Unterstützung

Fonds

EFRE- und ESF-Unterstützung (Richtwert)

(EUR)

Anteil der Gesamtzuweisung aus dem Fonds für das Programm

<4.2.2 type="S" input="G">

<4.2.3 type="N" input="M">

<4.2.3 type="P" input="G">

EFRE insgesamt

 

 

ESF insgesamt

 

 

ERDF+ESF INSGESAMT

 

 

4.3    Integrierte territoriale Investition (ITI) (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Ansatz für die Inanspruchnahme des integrierter territorialer Investitionen (ITI) (gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) außer in den von 4.2 erfassten Fällen und ihre als Richtwert dienende Mittelzuweisung im Rahmen jeder Prioritätsachse

<4.3.1 type="S" maxlength="5000" input="M PA=Y">



Tabelle 21

Als Richtwert dienende Mittelzuweisung für ITI außer in den in 4.2 genannten Fällen

(aggregierter Betrag)

Prioritätsachse

Fonds

Als Richtwert dienende Mittelzuweisung (Unionsunterstützung) (EUR)

<4.3.2 type="S" input="G" PA=Y>

<4.3.3 type="S" input="G" PA=Y >

<4.3.4 type="N" input="M" PA=Y >

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

4.4    Vorkehrungen für interregionale und transnationale Maßnahmen im Rahmen der operationellen Programme mit Begünstigten aus mindestens einem anderen Mitgliedstaat (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<4.4.1 type="S" maxlength="3500" input="M" PA=Y>

4.5    Beitrag zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Programms zu makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete, je nach den von dem Mitgliedstaat ermittelten Erfordernissen des Programmgebiets (falls zutreffend)

(im Fall der Teilnahme der Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<4.4.2 type="S" maxlength="3500" input="M" >

ABSCHNITT 5

BESONDERE BEDÜRFNISSE DER ÄRMSTEN GEOGRAFISCHEN GEBIETE ODER DER AM STÄRKSTEN VON DISKRIMINIERUNG ODER SOZIALER AUSGRENZUNG BEDROHTEN ZIELGRUPPEN (FALLS ZUTREFFEND)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

5.1    Ärmste geografische Gebiete/am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Zielgruppen

<5.1.1 type="S" maxlength="7000" input="M" Decision= N PA=Y>

5.2    Strategie zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen und gegebenenfalls Beitrag zu dem in der Partnerschaftsvereinbarung niedergelegten integrierten Ansatz

<5.2.1 type="S" maxlength="7000" input="M" Decision= N PA=Y>



Tabelle 22

Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen (1)

Zielgruppe/geografisches Gebiet

Hauptarten der geplanten Maßnahmen im Rahmen des integrierten Ansatzes

Prioritätsachse

Fonds

Regionenkategorie

Investitionspriorität

<5.2.2 type="S" maxlength="255" input="M" Decision=N PA=Y >

<5.2.3type="S" maxlength= "1500" input="M" Decision= N PA=Y >

<5.2.4 type="S" input="S" Decision= N PA=Y >

<5.2.6 type="S" input="S" Decision= N PA=Y >

<5.2.7 type="S" input="S" Decision= N PA=Y >

<5.2.5 type="S" input="S" PA=Y >

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Wenn das Programm mehr als eine Regionenkategorie abdeckt, kann eine Aufschlüsselung nach Kategorien notwendig sein.

ABSCHNITT 6

BESONDERE BEDÜRFNISSE DER GEBIETE MIT SCHWEREN UND DAUERHAFTEN NATÜRLICHEN ODER DEMOGRAFISCHEN NACHTEILEN (FALLS ZUTREFFEND)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

<6.1 type="S" maxlength="5000" input="M" Decisions=N PA=Y>

ABSCHNITT 7

FÜR VERWALTUNG, KONTROLLE UND PRÜFUNG ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND STELLEN SOWIE AUFGABEN DER JEWEILIGEN PARTNER

(Bezug: Artikel 96 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

7.1    Zuständige Behörden und Stellen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 5 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 23

Zuständige Behörden und Stellen

Behörde/Stelle

Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats

Leitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten)

<7.1.1 type="S" input="S" Decision=N "SME" >

<7.1.2 type="S" maxlength= "255" 7.1.1input="M" Decision=N "SME" >

<7.1.3 type="S" maxlength= "255" input="M" Decision=N "SME" >

Verwaltungsbehörde

 

 

Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend)

 

 

Prüfbehörde

 

 

Stelle, an die die Zahlungen der Kommission erfolgen

 

 

7.2    Einbeziehung der relevanten Partner

(Bezug: Artikel 96 Absatz 5 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

7.2.1    Maßnahmen zur Einbindung der relevanten Partner in die Erstellung der operationellen Programme und die Rolle dieser Partner bei Durchführung, Begleitung und Bewertung der operationellen Programme

<7.2.1 type="S" maxlength="14000" input="M" Decisions=N "SME">

7.2.2    Globalzuschüsse (für den ESF, falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)

<7.2.2 type="S" maxlength="5000" input="M" Decisions=N>

7.2.3    Bereitstellung eines Betrags für den Kapazitätenaufbau (für den ESF, falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 6 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)

<7.2.3 type="S" maxlength="14000" input="M" Decisions=N>

ABSCHNITT 8

KOORDINATION ZWISCHEN DEN FONDS, DEM ELER UND DEM EMFF SOWIE ANDEREN NATIONALEN UND UNIONSFINANZIERUNGSINSTRUMENTEN UND MIT DER EIB

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination zwischen den Fonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie anderen nationalen und Unionsfinanzierungsinstrumenten und mit der EIB unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen

<8.1 type="S" maxlength="14000" input="M" Decisions=N PA=Y>

ABSCHNITT 9

EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

9.1    Ex-ante-Konditionalitäten

Angaben zur Bewertung der Anwendbarkeit und der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (fakultativ)

<9.0 type="S" maxlength="14000" input="M" PA=Y>



Tabelle 24

Geltende Ex-ante-Konditionalitäten und Bewertung, ob diese erfüllt sind

Ex-ante-Konditionalität

Prioritätsachsen, für die die Konditionalität gilt

Ex-ante-Konditionalität erfüllt (Ja/Nein/Teilweise)

Kriterien

Kriterien erfüllt (Ja/Nein)

Bezug:

(Verweis auf Strategien, Rechtsakte oder andere relevante Dokumente, einschließlich der jeweils relevanten Abschnitte, Artikel oder Absätze, sowie Hyperlinks oder Zugang zum Volltext)

Erläuterungen

<9.1.1 type="S" maxlength="500" input="S" PA=Y"SME" >

<9.1.2 type="S" maxlength="100" input="S" PA=Y "SME" >

<9.1.3 type="C" input="G" PA=Y "SME" >

<9.1.4 type="S" maxlength="500" input="S" PA=Y "SME" >

<9.1.5 type="B" input="S" PA=Y "SME" >

<9.1.6 type="S" maxlength="500" input="M" PA=Y "SME" >

<9.1.7 type="S" maxlength="1000" input="M" PA=Y "SME" >

 

 

 

 

 

 

 

9.2    Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten, zuständige Stellen und Zeitplan ( 12 )



Tabelle 25

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten

Allgemeine Ex-ante-Konditionalität

Kriterien nicht erfüllt

Erforderliche Maßnahmen

Frist (Datum)

Zuständige Stellen

<9.2.1 type="S" maxlength="500" input="G" PA=Y "SME" >

<9.2.2 type="S" maxlength="500" input="G" PA=Y "SME" >

<9.2.3 type="S" maxlength="1000" input="M" PA=Y "SME" >

<9.2.4 type="D" input="M" PA=Y "SME" >

<9.2.5 type="S" maxlength="500" input="M" PA=Y "SME">

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Tabelle 26

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

Thematische Ex-ante-Konditionalität

Kriterien nicht erfüllt

Erforderliche Maßnahmen

Frist (Datum)

Zuständige Stellen

<9.2.1 type="S" maxlength="500" input="G" PA=Y "SME" TA- "NA">

<9.2.2 type="S" maxlength="500" input="G" PA=Y "SME"

TA- "NA" >

<9.2.3 type="S" maxlength="1000" input="M" PA=Y "SME"

TA- "NA" >

<9.2.4 type="D" input="M " PA=Y "SME"

TA- "NA" >

<9.2.5 type="S" maxlength="500" input="M" PA=Y "SME"

TA- "NA">

1. X

 

Maßnahme 1

Frist für Maßnahme 1

 

 

Maßnahme 2

Frist für Maßnahme 2

 

ABSCHNITT 10

BÜROKRATIEABBAU FÜR DIE BEGÜNSTIGTEN

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zusammenfassung der Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten sowie, falls erforderlich, die geplanten Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Zeitrahmen zum Bürokratieabbau

<10.0 type="S" maxlength="7000" input="M" decision=N PA=Y>

ABSCHNITT 11

BEREICHSÜBERGREIFENDE GRUNDSÄTZE

(Bezug: Artikel 96 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

11.1    Nachhaltige Entwicklung

Beschreibung der spezifischen Maßnahmen, mit denen den Anforderungen hinsichtlich Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management bei der Auswahl der Vorhaben Rechnung getragen wird

<13.1 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

11.2    Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Beschreibung der spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Erstellung, Ausarbeitung und Durchführung des operationellen Programms, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzmitteln und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen, von derartigen Diskriminierungen bedrohten Zielgruppen und insbesondere der Anforderungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

<13.2 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

11.3    Gleichstellung von Männern und Frauen

Beschreibung des Beitrags des operationellen Programms zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie gegebenenfalls der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf Ebene der operationellen Programme und der Vorhaben.

<13.2 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

ABSCHNITT 12

ANDERE BESTANDTEILE

12.1    Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 27

Verzeichnis der Großprojekte

Projekt

Voraussichtliches Datum der Mitteilung/ Einreichung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtlicher Beginn der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtliches Datum der Fertigstellung

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachsen/ Investitionsprioritäten

<12.1.1 type="S" maxlength="500" input="S" decision=N>

<12.1.2 type="D" input="M" decision=N >

<12.1.3 type="D" input="M" decision=N >

<12.1.4 type="D" input="M" decision=N >

<12.1.5 type="S" input="S" decision=N >

 

 

 

 

 

12.2    Leistungsrahmen des operationellen Programms



Tabelle 28

Leistungsrahmen nach Fonds und Regionenkategorie (Übersichtstabelle)

Prioritätsachse

Fonds

Regionenkategorie

Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

Einheit für die Messung (ggf.)

Etappenziel für 2018

Endziel (2023) (1)

M

F

I

<12.2.1 type="S" input="G">

<12.2.2 type="S" input="G">

<12.2.3 type="S" input="G">

<12.2.4 type="S" input="G">

<12.2.5 type="S" input="G">

<12.2.6 type="S" input="G">

<12.2.7 type="S"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden.

12.3    Relevante Partner, die in die Erstellung des Programms eingebunden sind

<12.3 type="S" maxlength="10500" input="M" decision=N>

ANLAGEN (als separate Dateien in das elektronische Datenaustauschsystem hochgeladen):

 Entwurf des Berichts über die Ex-ante-Bewertung mit Zusammenfassung (obligatorisch)

 (Bezug: Artikel 55 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

 Unterlagen zur Bewertung der Anwendbarkeit und Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (gegebenenfalls)

 Stellungnahme der nationalen Gleichstellungsstellen zu den Abschnitten 11.2 und 11.3 (gegebenenfalls) (Bezug: Artikel 96 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

 Bürgerinfo zum operationellen Programm (gegebenenfalls)




ANHANG II

MUSTER FÜR KOOPERATIONSPROGRAMME IM RAHMEN DES ZIELS „EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT“



CCI-Nr.

<0.1 type="S" maxlength="15" input="S"> (1)

Bezeichnung

<0.2 type="S" maxlength="255" input="M">

Version

<0.3 type="N" input="G">

Erstes Jahr

<0.4 type="N" maxlength="4" input="M">

Letztes Jahr

<0.5 type="N" maxlength="4" input="M">>

förderfähig ab

<0.6 type="D" input="G">

förderfähig bis

<0.7 type="D" input="G">>

Beschluss der Kommission Nr.

<0.8 type="S" input="G">>

Beschluss der Kommission vom

<0.9 type="D" input="G">>

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr.

<0.10 type="S" maxlength="20" input="M">>

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats vom

<0.11 type="D" input="M">>

Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats in Kraft getreten am

<0.12 type="D" input="M">>

vom Kooperationsprogramm abgedeckte NUTS-Regionen

<0.13 type="S" input="S">>

(1)   Legende: Art: Beschluss: Eingabe:

ABSCHNITT 1

STRATEGIE FÜR DEN BEITRAG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS ZUR UNIONSSTRATEGIE FÜR INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND TERRITORIALEN KOHÄSION

(Bezug: Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 13 ) und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 14 ))

1.1    Strategie für den Beitrag des Kooperationsprogramms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts

1.1.1. Beschreibung der Art und Weise, wie das Programm zur Umsetzung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen soll

<1.1.1 type="S" maxlength="70000" input="M">

1.1.2. Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, auf der Grundlage der für das Programmgebiet als Ganzes ermittelten Erfordernisse und der hierfür gewählten Strategie und falls zutreffend zur Überwindung fehlender Verbindungen bei der grenzübergreifenden Infrastruktur, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung



Tabelle 1

Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten

Ausgewähltes thematisches Ziel

Ausgewählte Investitionspriorität

Begründung der Auswahl

<1.1.2 type="S" input="S" >

<1.1.3 type="S" input="S">

<1.1.4 type="S" maxlength="1000" input="M">

1.2    Begründung der Mittelzuweisungen

Begründung der Mittelzuweisung (d. h. Unionsunterstützung) für jedes thematische Ziel und – falls zutreffend – jede Investitionspriorität, im Einklang mit den Anforderungen an eine thematische Konzentration und unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung

<1.2.1 type="S" maxlength="7000" input="M" >



Tabelle 2

Überblick über die Investitionsstrategie des Kooperationsprogramms

Prioritätsachse

EFRE-Unterstützung (in EUR)

Anteil (%) der gesamten Unionsunterstützung für das Kooperationsprogramm (1) (pro Fonds)

Thematisches Ziel (2)

Investitionsprioritäten (3)

Den Investitionsprioritäten entsprechende spezifische Ziele

Dem spezifischen Ziel entsprechende Ergebnisindikatoren

EFRE (4)

ENI (5) (ggf.)

IPA (6) (ggf.)

<1.2.1 type="S" input="G">

<1.2.2 type="S" input="G">

<1.2.3type="N" input="G">

<1.2.4 type="S" input="G"><1.2.9 type="P" input="G">

<1.2.5 type="S" input="G"><1.2.1 0type="P" input="G">

<1.2.6 type="S" input="G">

<1.2.7 type="S" input="G">

<1.2.8 type="S" input="G">

<1.2.9 type="S" input="G">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Die Darstellung der Anteile, die den ENI- und IPA-Beträgen entsprechen, hängt von der gewählten Verwaltungsoption ab.

(2)   Bezeichnung des thematischen Ziels (entfällt für technische Hilfe)

(3)   Bezeichnung der Investitionspriorität (entfällt für technische Hilfe)

(4)   Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

(5)   Europäisches Nachbarschaftsinstrument.

(6)   Instrument für Heranführungshilfe.

ABSCHNITT 2

PRIORITÄTSACHSEN

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

2.A    Beschreibung der Prioriätsachsen, ausgenommen technische Hilfe

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

2.A.1    Prioritätsachse (für jede weitere Prioritätsachse zu wiederholen)



ID der Prioritätsachse

<2A.1 type="N" input="G">

Bezeichnung der Prioritätsachse

<2A.2 type="S" maxlength="500" input="M">



  Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.

<2A.3 type="C" input="M">

  Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.

<2A.4 type="C" input="M">

  Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.

<2A.5 type="C" input="M">

2.A.2    Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als ein thematisches Ziel betrifft (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<2.A.0 type="S" maxlength="3 500 " input="M">

2.A.3    Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung (für jeden weiteren Fonds im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)



Fonds

<2A.6 type="S" input="S">

Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)

<2A.8 type="S" input="S">

2.A.4    Investitionspriorität (für jede weitere Investitionspriorität im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Investitionspriorität

<2A.7 type="S" input="S">

2.A.5    Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse (für jedes weitere spezifische Ziel im Rahmen der Investitionspriorität zu wiederholen)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben b Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



ID

<2A.1.1 type="N" input="G">

Spezifisches Ziel

<2A.1.2 type="S" maxlength="500" input="M">

Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte

<2A.1.3 type="S" maxlength="3500" input="M">



Tabelle 3

Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischen Zielen)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Basiswert

Basisjahr

Zielwert (2023) (1)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

<2A.1.4 type="S" maxlength="5" input="M">

<2A.1.5 type="S" maxlength="255" input="M">

<2A.1.6 type="S" input="M">

quantitativ <2A.1.8 type="N" input="M">

<2A.1.9 type="N" input="M">

quantitativ <2A.1.10 type="N" input="M">

<2A.1.11 type="S" maxlength="200" input="M">

<2A.1.12 type="S" maxlength="100" input="M">

qualitativ <2A.1.8 type="S" maxlength="100" input="M">

qualitativ <2A.1.10 type="S" maxlength="100" input="M">

(1)   Zielwerte können qualitativ oder quantitativ sein.

2.A.6    Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (nach Investitionspriorität)

2.A.6.1    Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten



Investitionspriorität

<2A.2.1.1 type="S" input="S">

<2A.2.1.2 type="S" maxlength="14000" input="M">

2.A.6.2    Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben



Investitionspriorität

<2A.2.2.1 type="S" input="S">

<2A.2.2.2 type="S" maxlength="3500" input="M">

2.A.6.3    Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)



Investitionspriorität

<2A.2.3.1 type="S" input="S">

Geplante Nutzung der Finanzinstrumente

<2A.2.3.2 type="C" input="M">

<2A.2.3.3 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.A.6.4    Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)



Investitionspriorität

<2A.2.4.1 type="S" input="S">

<2A.2.4.2 type="S" maxlength="3500" input="M">

2.A.6.5    Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)



Tabelle 4

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren

ID

Indikator (Bezeichnung des Indikators)

Einheit für die Messung

Zielwert (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

<2A.2.5.1 type="S" input="S">

<2A.2.5.2 type="S" input="S">

<2A.2.5.3 type="S" input="S">

<2A.2.5.6 type="N" input="M">

<2A.2.5.7 type="S" maxlength="200" input="M">

<2A.2.5.8 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.A.7    Leistungsrahmen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)



Tabelle 5

Leistungsrahmen der Prioritätsachse

Prioritätsachse

Art des Indikators

(wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output- oder – ggf. –Ergebnisindikator)

ID

Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

Einheit für die Messung (ggf.)

Etappenziel für 2018

Endziel (2023)

Datenquelle

Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)

<2A.3.1 type="S" input="S">

<2A.3.2 type="S" input="S">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.3.3 type="S" maxlength="5" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.3.3 type="S" input="S">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.3.4 type="S" maxlength="255" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.4.4 type="S" input="G" or "M">

Durchführungsschritt oder Finanzindikator <2A.3.5 type="S" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.3.5 type="S" input="G" or "M">

<2A.3.7 type="S" maxlength="255" input="M">

<2A.3.8 type="S" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.3.8 type="S" input="M">

<2A.3.9 type="S" maxlength="200" input="M">

Output- oder Ergebnisindikator <2A.3.9 type="S" input="M">

<2A.3.10 type="S" maxlength="500" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

<2A.3.11 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.A.8    Interventionskategorien

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer vii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung

Tabellen 6 bis 9

Interventionskategorien



Tabelle 6

Dimension 1 – Interventionsbereich

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.4.1.1 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.4.1.1 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.4.1.3 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 7

Dimension 2 – Finanzierungsform

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.4.1.4 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.4.1.5 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.4.1.6 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 8

Dimension 3 – Art des Gebiets

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.4.1.7 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.4.1.8 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.4.1.9 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 9

Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2A.4.1.10 type="S" input="S" Decision=N>

<2A.4.1.11 type="S" input="S" Decision=N >

<2A.4.1.12 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 

2.A.9    Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Prioritätsachse

<3A.5.1 type="S" input="S">

<2A.5.2 type="S" maxlength="2000" input="M">

2.B    Beschreibung der Prioritätsachsen für technische Hilfe

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

2.B.1    Prioritätsachse



ID

<2B.0.1 type="N" maxlength="5" input="G">

Bezeichnung

<2B.0.2 type="S" maxlength="255" input="M">

2.B.2    Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung (für jeden weiteren Fonds im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)



Fonds

<2B.0.3 type="S" input="S">

Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)

<2B.0.4 type="S" input="S">

2.B.3    Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Spezifisches Ziel (für jedes weitere spezifische Ziel zu wiederholen)

ID

<2B.1.1 type="N" maxlength="5" input="G">

Spezifisches Ziel

<2B.1.2 type="S" maxlength="500" input="M">

Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte (1)

<2B.1.3 type="S" maxlength="3500" input="M">

(1)   Erforderlich, wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Kooperationsprogramms 15 Mio. EUR übersteigt.

2.B.4    Ergebnisindikatoren  ( 15 )



Tabelle 10

Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischen Zielen)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Basiswert

Basisjahr

Zielwert (1) (2023)

Datenquelle

Häufigkeit der Berichterstattung

<2.B.2.1 type="S" maxlength="5" input="M">

<2.B.2.2 type="S" maxlength="255" input="M">

<2.B.2.3 type="S" input="M">

quantitativ <2.B.2.4 type="N" input="M">

<2.B.2.5 type="N" input="M">

quantitativ <2.B.2.6 type="N" input="M">

qualitativ <2A.1.10 type="S" maxlength="100" input="M">

<2.B.2.7 type="S" maxlength="100" input="M">

<2.B.2.8 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Die Zielwerte können qualitativ oder quantitativ sein.

2.B.5    Zu unterstützende Maßnahmen und ihr erwarteter Beitrag zu den spezifischen Zielen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

2.B.5.1    Beschreibung der zu unterstützenden Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen



Prioritätsachse

<2.B.3.1.1 type="S" input="S">

<2.B.3.1.2 type="S" maxlength="7000" input="M">

2.B.5.2    Outputindikatoren, die voraussichtlich zu den Ergebnissen beitragen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)



Tabelle 11

Outputindikatoren

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Zielwert (2023)

(fakultativ)

Datenquelle

<2.B.3.2.1 type="S" maxlength="5" input="M">

<2.B.2.2.2 type="S" maxlength="255" input="M">

<2.B.3.2.3 type="S" input="M">

<2.B.3.2.4 type="N" input="M">

<2.B.3.2.5 type="S" maxlength="100" input="M">

 

 

 

 

 

2.B.6    Interventionskategorien

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Entsprechenden Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung

Tabellen 12 bis 14

Interventionskategorien



Tabelle 12

Dimension 1 – Interventionsbereich

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.1.1 type="S" input="S" Decision=N >

<2B.4.1.2 type="S" input="S" Decision=N >

<2B.4.1.3 type="N" input="M Decision=N ">

 

 

 

 

 

 



Tabelle 13

Dimension 2 – Finanzierungsform

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.2.1 type="S" input="S" Decision=N >

<2B.4.2.2 type="S" input="S" Decision=N >

<2B.4.2.3 type="N" input="M" Decision=N >

 

 

 

 

 

 



Tabelle 14

Dimension 3 – Art des Gebiets

Prioritätsachse

Code

Betrag (EUR)

<2B.4.3.1 type="S" input="S" Decision=N >

<2B.4.3.2 type="S" input="Decision=N S">

<2B.4.3.3 type="N" input="M Decision=N" >

 

 

 

 

 

 

ABSCHNITT 3

FINANZIERUNGSPLAN

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

3.1    Mittelausstattung aus dem EFRE (in EUR)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Tabelle 15

Fonds

<3.1.1 type="S" input="G">

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Insgesamt

EFRE

<3.1.3 type="N" input="M">

<3.1.4 type="N" input="M">

<3.1.5 type="N" input="M">

<3.1.6 type="N" input="M">

<3.1.7 type="N" input="M">

<3.1.8 type="N" input="M">

<3.1.9 type="N" input="M">

<3.1.10 type="N" input="G">

IPA-Beträge (ggf.)

 

 

 

 

 

 

 

 

ENI-Beträge (ggf.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2.A    Gesamtbetrag der Mittelausstattung aus dem EFRE und nationale Kofinanzierung (in EUR)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

1. Die Finanzierungstabelle zeigt den Finanzierungsplan des Kooperationsprogramms aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse. Wenn bei Programmen für Regionen in äußerster Randlage grenzübergreifende und transnationale Zuweisungen kombiniert werden, werden jeweils separate Prioritätsachsen eingerichtet.

2. Die Finanzierungstabelle enthält zu Informationszwecken jeglichen Beitrag von Drittländern, die an den Kooperationsprogrammen teilnehmen (außer den Beiträgen von IPA und ENI).

3. Der Beitrag der EIB ( 16 ) wird auf Ebene der Prioritätsachse dargestellt.



Tabelle 16

Finanzierungsplan

Prioritätsachse

Fonds

Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(gesamte förderfähige Kosten oder öffentliche förderfähige Kosten)

Unionsunterstützung (a)

Nationaler Beitrag

image

Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags

Finanzmittel insgesamt

image

Kofinanzierungssatz

image  (2)

Zur Information

 

 

 

 

Nationale öffentliche Mittel (c)

Nationale private Mittel (d) (1)

 

 

Beiträge von Drittländern

EIB-Beiträge

<3.2.A.1 type="S" input="G">

<3.2.A.2 type="S" input="G">

<3.2.A.3 type="S" input="G">

<3.2.A.4 type="N" input="M">

<3.2.A.5 type="N" input="G">

<3.2.A.6 type="N" input="M">

<3.2.A.7 type="N" input="M">

<3.2.A.8 type="N" input="G">

<3.2.A.9 type="P" input="G">

<3.2.A.10 type="N" input="M">

<3.2.A.11 type="N" input="M">

Prioritätsachse 1

EFRE (möglichst einschließlich der vom IPA und vom ENI übertragenen Beträge) (3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IPA

 

 

 

 

 

 

 

ENI

 

 

 

 

 

 

 

Prioritätsachse N

EFRE (möglichst einschließlich der vom IPA und vom ENI übertragenen Beträge)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IPA

 

 

 

 

 

 

 

ENI

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

EFRE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IPA

 

 

 

 

 

 

 

ENI

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

Insgesamt alle Fonds

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.

(2)   Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).

(3)   Die Darstellung der vom IPA und vom ENI übertragenen Beträge hängt von der gewählten Verwaltungsoption ab.

3.2.B    Aufschlüsselung nach Prioritätsachse und thematischem Ziel

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Tabelle 17

Prioritätsachse

Thematisches Ziel

Unionsunterstützung

Nationaler Beitrag

Finanzmittel insgesamt

<3.2.B.1 type="S" input="G">

<3.2.B.2 type="S" input="G">

<3.2.B.3 type="N" input="M">

<3.2.B.4 type="N" input="M">

<3.2.B.5 type="N" input="M">

 

 

 

 

 

 

 

 

 

INSGESAMT

 

 

 

 



Tabelle 18

Als Richtwert dienender Betrag der Unterstützung für die Klimaschutzziele

(Bezug: Artikel 27 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (1))

Prioritätsachse

Als Richtwert dienender Betrag der der Unterstützung für die Klimaschutzziele (EUR)

Anteil der Gesamtzuweisung für das operationelle Programm (%)

<3.2.B.8 type="S" input="G">

<3.2.B.9 type="N" input="G" Decision=N >

<3.2.B.10 type="P" input="G" Decision=N >

 

 

 

Insgesamt

 

 

(1)   Diese Tabelle wird automatisch auf der Grundlage der Tabellen über Interventionskategorien im Rahmen jeder Prioritätsachse generiert.

ABSCHNITT 4

INTEGRIERTER ANSATZ FÜR DIE TERRITORIALE ENTWICKLUNG

(Bezug: Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Beschreibung des integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung, unter Berücksichtigung von Inhalt und Zielen des Kooperationsprogramms, einschließlich in Bezug auf die in Artikel 174 Absatz 3 AEUV bezeichneten Regionen und Gebiete, unter Beachtung der Partnerschaftsvereinbarungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, und Darlegung, wie dieser Ansatz zur Verwirklichung der Programmziele und der erwarteten Ergebnisse beiträgt

<4.0 type="S" maxlength="3500" input="M">

4.1    Lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden (falls zutreffend)

Ansatz für die Nutzung der Instrumente für lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden und die Grundsätze für die Ermittlung der Gebiete, in denen sie durchgeführt werden

(Bezug: Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<4.1 type="S" maxlength="7000" input="M" >

4.2    Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (falls zutreffend)

Grundsätze für die Bestimmung der städtischen Gebiete, in denen integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, und die vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln für solche Maßnahmen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<4.2.1 type="S" maxlength="3500" input="M">



Tabelle 19

Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung – vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln

Fonds

Vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln

(EUR)

<4.2.2 type="S" input="G">

<4.2.3 type="N" input="M">

EFRE

 

4.3    Integrierte territoriale Investition (ITI) (falls zutreffend)

Ansatz für die Inanspruchnahme des ITI-Instruments (gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) in nicht von Buchstabe 4.2 erfassten Fällen und als Richtwert dienende Mittelzuweisung im Rahmen jeder Prioritätsachse

(Bezug: Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<4.3.1 type="S" maxlength="5000" input="M ">



Tabelle 20

Als Richtwert dienende Mittelzuweisung für ITI in nicht in 4.2 genannten Fällen (aggregierter Betrag)

Prioritätsachse

Als Richtwert dienende Mittelzuweisung (Unionsunterstützung) (EUR)

<4.3.2 type="S" input="G" >

<4.3.3 type="N" input="M">

 

 

 

 

INSGESAMT

 

4.4    Beitrag der geplanten Interventionen zu makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken, entsprechend den Bedürfnissen des Programmgebiets, die von den betreffenden Mitgliedstaaten ermittelt wurden, und falls zutreffend unter Berücksichtigung der in diesen Strategien ermittelten strategisch wichtigen Projekte (falls zutreffend)

(Falls sich die Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken beteiligen)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<4.4.1.2 type="S" maxlength="7000" input="M" >

ABSCHNITT 5

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR KOOPERATIONSPROGRAMME

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

5.1    Zuständige Behörden und Stellen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Tabelle 21

Programmbehörden

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Behörde/Stelle

Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats

Leitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten)

Verwaltungsbehörde

. <5.1.1 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

. <5.1.2 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend)

. <5.1.3 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

. <5.1.4 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

Prüfbehörde

. <5.1.5 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

. <5.1.6 type="S" maxlength="255" input="M" decision="N" >

Stelle, an die die Zahlungen der Kommission erfolgen sollen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



  Verwaltungsbehörde

<5.1.7 type type="C" input="M">

  Bescheinigungsbehörde

<5.1.8 type type="C" input="M">



Tabelle 22

Stelle(n), die mit Kontroll- und Prüfungsaufgaben betraut wurde(n)

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a Ziffern ii und iii der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Behörde/Stelle

Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats

Leitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten)

Stelle(n), die mit Kontrollaufgaben betraut wurde(n)

<5.1.9 type="S" maxlength="255" input="M" >

<5.1.10 type="S" maxlength="255" input="M" >

Stelle(n), die mit Prüfungsaufgaben betraut wurde(n)

<5.1.11 type="S" maxlength="255" input="M" >

<5.1.12 type="S" maxlength="255" input="M" >

5.2    Verfahren zur Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<5.2 type="S" maxlength="3500" input="M" >

5.3    Zusammenfassung der Verwaltungs- und Kontrollregelungen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<5.3. type="S" maxlength="35000" input="M" >

5.4    Aufteilung der Haftung auf die teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Fall, dass die Verwaltungsbehörde oder die Kommission Finanzkorrekturen verhängen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<5.4 type="S" maxlength="10500" input="M" >

5.5    Verwendung des Euro (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Methode für die Umrechnung von Ausgaben, die in einer anderen Währung als dem Euro getätigt wurden

<5.5. type="S" maxlength="2000" input="M" >

5.6    Einbindung der Partner

(Bezug: Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Maßnahmen zur Einbindung der in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Partner in die Erstellung des Kooperationsprogramms und Rolle dieser Partner bei der Vorbereitung und Durchführung des Kooperationsprogramms, einschließlich ihrer Mitwirkung im Begleitausschuss der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

<5.6 type="S" maxlength="14000" input="M" Decisions=N>

ABSCHNITT 6

KOORDINIERUNG

(Bezug: Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Mechanismen, die eine wirksame Koordinierung zwischen dem EFRE, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie anderen nationalen und Unions-Finanzierungsinstrumenten, einschließlich der Koordinierung und möglichen Kombination mit der Fazilität „Connecting Europe“, dem ENI, dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und dem IPA sowie der EIB sicherstellen, unter Berücksichtigung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten Bestimmungen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens. Wenn Mitgliedstaaten und Drittländer an Kooperationsprogrammen teilnehmen, die die Inanspruchnahme von EFRE-Mitteln für Regionen in äußerster Randlage und Mittel des EEF einschließen, ferner Koordinierungsmechanismen auf geeigneter Ebene, um eine wirksame Koordinierung bei der Nutzung dieser Mittel zu erleichtern.

<6.1 type="S" maxlength="14000" input="M" Decisions=N >

ABSCHNITT 7

VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS FÜR DIE BEGÜNSTIGTEN

(Bezug: Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 ( 17 ))

Zusammenfassung der Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten sowie falls zutreffend die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, einschließlich eines vorläufigen Zeitrahmens für diese Maßnahmen

<7..0 type="S" maxlength="7000" input="M" decision=N >

ABSCHNITT 8

BEREICHSÜBERGREIFENDE GRUNDSÄTZE

(Bezug: Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

8.1    Nachhaltige Entwicklung ( 18 )

Beschreibung der besonderen Maßnahmen, mit denen Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz, Risikoprävention und Risikomanagement bei der Auswahl der Vorhaben Rechnung getragen wird

<7.1 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

8.2    Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung ( 19 )

Beschreibung der besonderen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Konzeption, Ausarbeitung und Durchführung des Kooperationsprogramms, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Finanzmitteln unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen von derartiger Diskriminierung bedrohten Zielgruppen und insbesondere der Notwendigkeit, den Zugang für Personen mit Behinderungen sicherzustellen

<7.2 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

8.3    Gleichstellung von Männern und Frauen

Beschreibung des Beitrags des Kooperationsprogramms zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie falls zutreffend der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf Ebene der Programme und der Vorhaben

<7.3 type="S" maxlength="5500" input="M" decision=N>

ABSCHNITT 9

ANDERE BESTANDTEILE

9.1    Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen

(Bezug: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)



Tabelle 23

Verzeichnis der Großprojekte (1)

Projekt

Voraussichtliches Datum der Mitteilung/ Einreichung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtlicher Beginn der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtliches Datum der Fertigstellung

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachsen/ Investitionsprioritäten

<9.1.1 type="S" maxlength="500" input="S" decision=N>

<9.1.2 type="D" input="M" decision="N" >

<9.1.3 type="D" input="M" decision="N" >

<9.1.4 type="D" input="M" decision="N" >

<9.1.5 type="S" input="S decision="N" ">

 

 

 

 

 

(1)   Entfällt bei INTERACT und ESPON.

9.2    Leistungsrahmen des Kooperationsprogramms



Tabelle 24

Leistungsrahmen (Übersichtstabelle)

Prioritätsachse

Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

Einheit für die Messung (ggf.)

Etappenziel für 2018

Endziel (2023)

<9.2.1 type="S" input="G">

<9.2.3 type="S" input="G">

<9.2.4 type="S" input="G">

<9.2.5 type="S" input="G">

<9.2.6 type="S" input="G">

 

 

 

 

 

9.3    In die Erstellung des Kooperationsprogramms eingebundene relevante Partner

<9.3 type="S" maxlength="15000" input="M" decision=N>

9.4    Geltende Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung von Drittländern an transnationalen und interregionalen Programmen durch einen Beitrag von ENI- oder IPA-II-Mitteln

(Bezug: Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

<9.4 type="S" maxlength="14000" input="S">

ANLAGEN (als separate Dateien in das elektronische Datenaustauschsystem hochgeladen):

 Entwurf des Berichts über die Ex-ante-Bewertung mit Zusammenfassung (obligatorisch)

 (Bezug: Artikel 55 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

 Schriftliche Zustimmung zu den Inhalten eines Kooperationsprogramms (obligatorisch)

 (Bezug: Artikel 8 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

 Karte des vom Kooperationsprogramm abgedeckten Gebiets (falls zutreffend)

 Bürgerinfo zum Kooperationsprogramm (falls zutreffend)



( 1 ) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.

( 2 ) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.

( 3 ) Verordnung (EG) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

( 4 ) Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).

( 5 ) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

( 6 ) Nur für aus dem ESF unterstützte Programme.

( 7 ) Für den ESF enthält diese Liste die gemeinsamen Outputindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren.

( 8 ) Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

( 9 ) Erforderlich, falls dies in Anbetracht des Inhalts der Maßnahmen objektiv gerechtfertigt ist und wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Programms 15 Mio. EUR übersteigt.

( 10 ) Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

( 11 ) Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289).

( 12 ) Die Tabellen 25 und 26 betreffen nur die geltenden allgemeinen und thematischen Ex-ante-Konditionalitäten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Programms nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt (siehe Tabelle 24) sind.

( 13 ) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

( 14 ) Verordnung (EG) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259).

( 15 ) Erforderlich, falls dies in Anbetracht des Inhalts der Maßnahmen objektiv gerechtfertigt ist und wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Kooperationsprogramms 15 Mio. EUR übersteigt.

( 16 ) Europäische Investitionsbank.

( 17 ) Nicht erforderlich für INTERACT und ESPON.

( 18 ) Entfällt bei URBACT, INTERACT und ESPON.

( 19 ) Entfällt bei URBACT, INTERACT und ESPON.

Top