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Document 62023CO0093(01)
Berichtigungsbeschluss vom 28. September 2023.
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen Neoperl AG.
Beschlussberichtigung.
Rechtssache C-93/23 P.
Berichtigungsbeschluss vom 28. September 2023.
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen Neoperl AG.
Beschlussberichtigung.
Rechtssache C-93/23 P.
Court reports – general
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2023:724
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln)
28. September 2023 ( *1 )
„Beschlussberichtigung“
In der Rechtssache C‑93/23 P-REC
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 17. Februar 2023,
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Hanf, T. Klee und E. Markakis als Bevollmächtigte,
Rechtsmittelführer,
andere Partei des Verfahrens:
Neoperl AG mit Sitz in Reinach (Schweiz), vertreten durch Rechtsanwältin U. Kaufmann,
Klägerin im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln)
unter Mitwirkung des Vizepräsidenten des Gerichtshofs L. Bay Larsen sowie der Richter M. Ilešič (Berichterstatter) und I. Jarukaitis,
Generalanwalt: P. Pikamäe,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
Beschluss
1 |
Am 11. Juli 2023hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) den Beschluss EUIPO/Neoperl (C‑93/23 P, EU:C:2023:601) erlassen. |
2 |
Dieser Beschluss enthält in seiner Fassung in der Verfahrenssprache Fehler, die auf Antrag des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nach Art. 154 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, der gemäß deren Art. 190 Abs. 1 auf das Rechtsmittelverfahren Anwendung findet, zu berichtigen sind. |
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) beschlossen: |
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Luxemburg, den 28. September 2023 Der Kanzler A. Calot Escobar Der Präsident der Kammer L. Bay Larsen |
( *1 ) Verfahrenssprache: Deutsch.