EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32010L0063R(09)

Berichtigung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010)

OJ L 71, 16.3.2017, p. 23–23 (BG, ES, DE, HU)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/63/corrigendum/2017-03-16/oj

16.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/23


Berichtigung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

( Amtsblatt der Europäischen Union L 276 vom 20. Oktober 2010 )

Auf Seite 38, Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 1

Anstatt:

„(2)   Diese Richtlinie gilt für Tiere, die in Verfahren verwendet werden oder verwendet werden sollen oder die speziell gezüchtet werden, damit ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden können.“

muss es heißen:

„(2)   Diese Richtlinie gilt, wenn Tiere in Verfahren verwendet werden oder verwendet werden sollen oder wenn Tiere speziell gezüchtet werden, damit ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden können.“


Top