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Document 31991R1601R(03)

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. Nr. L 149 vom 14.7.1991)

OJ L 349, 18.12.1991, p. 47–47 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1991/1601/corrigendum/1991-12-18/oj

31991R1601R(03)

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. Nr. L 149 vom 14.7.1991)

Amtsblatt Nr. L 349 vom 18/12/1991 S. 0047 - 0047


Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 149 vom 14. Juli 1991)

- Seite 1, Titel:

Der Titel der Verordnung muß entsprechend der vom Rat angenommenen Fassung wie folgt lauten:

"VERORDNUNG (EWG) Nr. 1601/91 DES RATES vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails"

- Seite 2, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) dritter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile,

sowie Seite 3, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b) zweiter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile und Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile:

Das Wort "schmackhaften" ist jeweils durch das Wort "geschmackgebenden" zu ersetzen.

- Seite 4, Artikel 2 Absatz 3 zweite Zeile:

Die Worte "weinhaltigen aromatisierten" sind durch die Worte "aromatisierten weinhaltigen" zu ersetzen.

- Seite 5, Artikel 3 Buchstabe b) achte Zeile:

Das Wort "schmackhafte" ist durch das Wort "geschmackgebende" zu ersetzen.

- Seite 5, Artikel 3 Buchstaben c) und d) zweite Zeile:

Nach dem Wort "Verfahren" ist jeweils ein Komma einzufügen.

- Seite 6, Artikel 6 Absatz 1 zweite Zeile:

Die Worte "sind" und "den" sind voneinander getrennt zu schreiben.

- Seite 6, Artikel 7 Absatz 3 fünfte Zeile:

Nach dem Wort "geeigneten" ist das Wort "Vorschlag" einzufügen.

- Seite 7, Artikel 8 Absatz 6 zweite Zeile:

Das Komma nach dem Wort "Gemeinschaft" ist zu streichen und hinter das Wort "so" zu setzen.

- Seite 7, Artikel 8 Absatz 7 fünfte Zeile:

Diese Zeile muß wie folgt lauten:

- ". . . Amtssprache der Gemeinschaft so zu erfolgen, daß der . . .".

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