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Document 32009L0164R(02)

Berichtigung der Richtlinie 2009/164/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung von Anhang II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt ( ABl. L 344 vom 23.12.2009 )

OJ L 210, 11.8.2010, p. 36–36 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/164/corrigendum/2010-08-11/oj

11.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 210/36


Berichtigung der Richtlinie 2009/164/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung von Anhang II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt

( Amtsblatt der Europäischen Union L 344 vom 23. Dezember 2009 )

Auf Seite 41, Erwägungsgrund 1:

anstatt:

„konkretes und reines Blütenöl der Verbena“

muss es heißen:

„Concrète und Absolue der Verbena“.

Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, dritte Zeile:

anstatt:

„reine Blütenöl“

muss es heißen:

„Absolue“.

Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, sechste Zeile:

anstatt:

„reine Blütenöl“

muss es heißen:

„Absolue“.

Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, dreizehnte Zeile:

anstatt:

„des reinen Blütenöls“

muss es heißen:

„von Verbena Absolue“.

Auf Seite 43, Anhang, Nummer 1, dritte Zeile:

anstatt:

„reines Blütenöl“

muss es heißen:

„Verbena Absolue“.

Auf Seite 43, Anhang, Nummer 2, Buchstabe b, Spalte b:

anstatt:

„reines Blütenöl der Verbena“

muss es heißen:

„Verbena Absolue“.


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