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Document 32006D0368R(01)
Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen ( ABl. L 140 vom 29.5.2006 )
Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen ( ABl. L 140 vom 29.5.2006 )
ΕΕ L 246 της 8.9.2006, p. 17–17
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/368(1)/corrigendum/2006-09-08/oj
8.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 246/17 |
Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen
( Amtsblatt der Europäischen Union L 140 vom 29. Mai 2006 )
Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.1:
anstatt:
„Unterschenkel-Schlagkörper“
muss es heißen:
„Beinform-Schlagkörper“.
Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.2:
anstatt:
„Oberschenkel-Schlagkörper“
muss es heißen:
„Hüftform-Schlagkörper“.
Auf Seite 45, Kapitel V Nummern 4.5 und 4.6:
anstatt:
„4.5. |
Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung für die Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und dem Vorsprung des Frontschutzsystems sind mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln. |
4.6. |
Die erforderliche Aufprallenergie für Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und dem Vorsprung des Frontschutzsystems ist mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“ |
muss es heißen:
„4.5. |
Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung (Aufschlagwinkel) sind — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln. |
4.6. |
Die erforderliche Aufprallenergie ist — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“ |
Auf Seite 46, Bezeichnung der Vertikalachse der Graphik in Bild 11:
anstatt:
„Vorsprung des Frontschutzbügels (mm)“
muss es heißen:
„Vorsprung des Frontschutzsystems (mm)“.