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Document 32006D0368R(01)

    Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen ( ABl. L 140 vom 29.5.2006 )

    ΕΕ L 246 της 8.9.2006, p. 17–17 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/368(1)/corrigendum/2006-09-08/oj

    8.9.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 246/17


    Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 140 vom 29. Mai 2006 )

    Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.1:

    anstatt:

    „Unterschenkel-Schlagkörper“

    muss es heißen:

    „Beinform-Schlagkörper“.

    Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.2:

    anstatt:

    „Oberschenkel-Schlagkörper“

    muss es heißen:

    „Hüftform-Schlagkörper“.

    Auf Seite 45, Kapitel V Nummern 4.5 und 4.6:

    anstatt:

    „4.5.

    Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung für die Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und dem Vorsprung des Frontschutzsystems sind mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln.

    4.6.

    Die erforderliche Aufprallenergie für Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und dem Vorsprung des Frontschutzsystems ist mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“

    muss es heißen:

    „4.5.

    Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung (Aufschlagwinkel) sind — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln.

    4.6.

    Die erforderliche Aufprallenergie ist — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“

    Auf Seite 46, Bezeichnung der Vertikalachse der Graphik in Bild 11:

    anstatt:

    „Vorsprung des Frontschutzbügels (mm)“

    muss es heißen:

    „Vorsprung des Frontschutzsystems (mm)“.


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