Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008 – Lafarge/Kommission

(Rechtssache T‑54/03)

„Wettbewerb – Kartelle – Gipsplattenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechnung – Abschreckende Wirkung – Wiederholungsfall – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen“

1.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Unanwendbarkeit von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Beachtung der Verfahrensgarantien durch die Kommission (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 17; Entscheidung 88/591 des Rates) (vgl. Randnrn. 36-47)

2.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Heranziehung von Erklärungen anderer an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen als Beweise – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 57-59, 293-294)

3.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Anhörungen – Anhörung unter Ausschluss anderer an der gleichen Zuwiderhandlung Beteiligter – Keine Verletzung der Verteidigungsrechte (Verordnung Nr. 2842/98 der Kommission, Art. 9) (vgl. Randnrn. 142-149)

4.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Belastendes Schriftstück – Begriff – Schriftstück der Kommission, in dem tatsächliche Angaben der an der Zuwiderhandlung Beteiligten zusammengefasst werden – Ausschluss (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 156-157)

5.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Bestreiten des Sachverhalts, der in einer einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln ahndenden Entscheidung festgestellt wird – Bestreiten in Bezug auf ein Treffen von Wettbewerbern, an der das bestreitende Unternehmen nicht teilgenommen hat – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 212-214)

6.                     Wettbewerb – Kartelle – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Vereinbarung über die Schaffung eines Informationsaustauschsystems – Unzulässigkeit auf einem oligopolistischen Markt – Widerlegbare Vermutung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 256-259, 397)

7.                     Wettbewerb – Kartelle – Abgestimmte Verhaltensweise – Begriff – Parallelverhalten – Vermutung für eine Abstimmung – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 318, 324)

8.                     Wettbewerb – Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung – Erforderlicher Grad der Beweiskraft der von der Kommission berücksichtigten Beweismittel (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 426, 452)

9.                     Wettbewerb – Kartelle – Abgestimmte Verhaltensweise – Begriff – Mit der Pflicht jedes Unternehmens, sein Marktverhalten selbständig zu bestimmen, unvereinbare Koordinierung und Zusammenarbeit – Erhalt von Informationen eines Wettbewerbers über dessen künftiges Marktverhalten durch einen Wirtschaftsteilnehmer (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 458-463)

10.                     Wettbewerb – Kartelle – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine einheitliche Zuwiderhandlung darstellen – Unternehmen, denen eine Zuwiderhandlung in Form der Teilnahme an einem Gesamtkartell zur Last gelegt werden kann – Kriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 479, 482-487, 490, 613-616)

11.                     Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Von einer Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung – Zurechnung an die Muttergesellschaft – Voraussetzungen – Unerheblichkeit der eigenen Rechtspersönlichkeit der Tochtergesellschaft – Auswirkung des Haltens des gesamten Kapitals der Tochtergesellschaft – Der Muttergesellschaft obliegende Verpflichtung, die Vermutung der tatsächlichen Ausübung von Leitungsmacht über ihre Tochtergesellschaft zu widerlegen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 539-541, 545, 557-558)

12.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Konkrete Auswirkungen auf den Markt (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A Abs. 1) (vgl. Randnrn. 580-585)

13.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Horizontales Preiskartell – Besonders schwere Zuwiderhandlung (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A) (vgl. Randnrn. 618-624)

14.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Keine Notwendigkeit, den Umsatz der an derselben Zuwiderhandlung oder an früheren, ähnlichen Zuwiderhandlungen beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen und die Geldbußen proportional zu diesem Umsatz festzusetzen – Gerichtliche Nachprüfung – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 634-639)

15.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Abschreckende Wirkung – Berücksichtigung der Größe und der Gesamtressourcen des mit der Geldbuße belegten Unternehmens (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A) (vgl. Randnrn. 663-673, 678-684)

16.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Ermessen der Kommission – Berücksichtigung eines Wiederholungsfalls – Kein Verstoß gegen die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Strafen, der Rechtssicherheit und ne bis in idem (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Randnrn. 716-730)

17.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall – Begriff (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 2) (vgl. Randnrn. 733-739)

18.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Passive Rolle oder Mitläuferrolle des Unternehmens – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3 erster Gedankenstrich) (vgl. Randnrn. 763-767)

19.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Mildernde Umstände – Beendigung der Zuwiderhandlung nach dem Eingreifen der Kommission – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3) (vgl. Randnrn. 780-784)

20.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission, Abschnitt D Nr. 2) (vgl. Randnrn. 791-794)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Lafarge SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3.

Der Rat trägt seine eigenen Kosten.