Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (ABl. L 181 vom , S. 6-12)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 86/278/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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