Abfalldeponien

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Änderungsrichtlinie (EU) 2018/850

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abfallhierarchie: eine 5-Stufen-Hierarchie, in der Prävention die beste Option ist, gefolgt von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung, wobei Entsorgung wie Deponien das letzte Mittel ist.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1-19)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 1999/31/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Kodifizierter Text) (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1-21)

Vgl. konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3-30)

Vgl. konsolidierte Fassung.

Entscheidung 2003/33/EG des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 27-49)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 22.07.2020