Gerechtshof Amsterdam, 25. Juni 2024 ECLI:NL:GHAMS:2024:1746
Rechtssache Nr. 200.330.663/01
GoMundo bietet Pauschalreisen an und buchte bei Ryanair Flüge zu diesem Zweck. Infolge von Covid-19 wurden die Flüge von Ryanair gekündigt. GoMundo verlangte die Rückerstattung der Beträge, die sie für die Flüge zahlte, die sie im Auftrag ihrer Kunden bei Ryanair buchte. Der Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (1) gab dem Antrag der Gesellschaft Go Mundo unter Einhaltung bestimmter Bedingungen statt. In der Berufung vor dem Gerechtshof Amsterdam (nachfolgend „das Berufungsgericht“) rügte Ryanair u. a. die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts.
Die Gerichtsstandsklausel war in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, die GoMundo akzeptierte. Die Klausel bezieht sich auf alle Nutzer der Webseite von Ryanair, einschließlich GoMundo. Das Berufungsgericht entschied daher, dass GoMundo an die Gerichtsstandsklausel gebunden war, obwohl GoMundo in keiner direkten Vertragsbeziehung zu Ryanair stand.
Das Berufungsgericht hob die angefochtene Entscheidung auf und stellte die Unzuständigkeit des niederländischen Gerichts fest.
(1) Voorzieningenrechter.