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STELLUNGNAHME
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
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Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung)
[COM(2022) 541 final – 2022/0345 (COD)]
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NAT/877
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Berichterstatter: Stoyan TCHOUKANOV
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Befassung
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Europäisches Parlament, 19/01/2023
Rat, 24/01/2023
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Rechtsgrundlage
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Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Zuständige Fachgruppe
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Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt
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Annahme in der Fachgruppe
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03/02/2023
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Verabschiedung im Plenum
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22/02/2023
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Plenartagung Nr.
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576
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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198/1/4
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1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) befürwortet das Ansinnen der Kommission, die EU-Vorschriften für kommunales Abwasser auf den neuesten Stand zu bringen und sie für die nächsten zwei Jahrzehnte passend zu machen. Dabei sollen nicht nur die Abwasserbehandlung, sondern auch Aspekte der Energie- und Kreislaufwirtschaft geregelt werden, um die Bewirtschaftung zu verbessern.
1.2Nach Ansicht des EWSA ist Wasser eine Ressource, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft sowie für eine widerstandsfähige EU-Wirtschaft, die Umwelt und die menschliche Gesundheit von strategischer Bedeutung ist. Wasser muss daher mit entsprechender Sorgfalt behandelt werden. Etwa 60 % der Flussgebietseinheiten in der EU erstrecken sich über mehrere Länder und erfordern daher eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die jüngste Umweltkatastrophe an der Oder sollte als warnendes Beispiel für fehlende Zusammenarbeit und mangelnde Transparenz dienen.
1.3Der EWSA ist der Auffassung, dass die Verschmutzung immer zuerst an der Quelle bekämpft werden muss. Allerdings ist die Aufbereitung von kommunalem Abwasser ein wichtiger letzter Schritt zum Schutz der aufnehmenden Gewässer, der sich positiv auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Gesellschaft auswirkt.
1.4Mikroschadstoffe wie zum Beispiel Arzneimittelrückstände geben zunehmend Anlass zur Sorge um die Wasserqualität. Der EWSA begrüßt daher den Vorschlag, in ausgewählten kommunalen Kläranlagen zusätzliche Filtersysteme einzubauen, um Mikroverunreinigungen zu entfernen, und betont, dass große Anstrengungen unternommen werden müssen, um alte Standards zu durchbrechen und neue innovative Behandlungsmethoden einzuführen.
1.5Um die Umsetzung des Verursacherprinzips zu gewährleisten und die Erschwinglichkeit der Wasserdienstleistungen zu gewährleisten, unterstützt der EWSA nachdrücklich den Vorschlag für eine erweiterte Herstellerverantwortung, die die Hersteller dazu verpflichten würde, die Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen, die von ihren Produkten stammen, aus dem Abwasser zu tragen. Damit dieses Prinzip seine Wirksamkeit voll entfalten kann, müssen Ausnahmen strikt begrenzt sein.
1.6Bei einer Ausweitung der Richtlinie auf Gemeinden ab einem Einwohnerwert (EW) von 1 000 muss es Spielraum für dezentrale Lösungen durch kleine Anlagen geben, wobei der Funktionalität besonderes Augenmerk zu widmen ist.
1.7Kanalisationsüberläufe sind ein bedeutender Eintragspfad für Verschmutzung, unter anderem mit Genen, die antimikrobielle Resistenz bewirken, Mikroplastik und toxischen Substanzen, wodurch Wasserorganismen, die menschliche Gesundheit und der Zustand von Freizeitgewässern gefährdet werden. Mit der Richtlinie sollte eine Obergrenze für diese Substanzen eingeführt werden, und die Öffentlichkeit sollte ein vollständiges Bild von der Schadstoffbelastung erhalten, die durch Überläufe verursacht wird. Siedlungsabflüsse in Form von verunreinigtem Regenwasser (einschließlich Schnee) aus dem städtischen Umfeld, z. B. von Straßen, sollten aufgefangen und ordnungsgemäß aufbereitet werden, bevor sie in aufnehmende Gewässer eingeleitet werden.
1.8Der Klimawandel wirkt sich auf den Wasserkreislauf aus, und es wird mit einer Zunahme von sowohl heftigen Regenfällen als auch Dürren gerechnet. Präventivmaßnahmen wie blau-grüne Lösungen, die Regenwasser auffangen und zurückhalten, z. B. durch begrünte Dächer oder Regengärten, verringern die Belastung der Kanalisation (und verringern das Risiko von Abwasserüberläufen) und bringen viele positive Nebeneffekte für die städtische Landschaft mit sich.
1.9Der EWSA ist besorgt darüber, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zwar öffentliche Dienstleistungen sind, mitunter jedoch von privaten Unternehmen erbracht werden. Durch entsprechende Regeln und Vorschriften muss sichergestellt werden, dass öffentliche Dienstleistungen nicht am Profit ausgerichtet werden und dass die Einnahmen in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Dienstleistungen investiert werden.
1.10Der EWSA betont, dass Wasser eine lebenswichtige, aber zunehmend knappe Ressource ist. Zwei Drittel der europäischen Bürgerinnen und Bürger sehen die Wasserqualität und/oder die in ihrem Land zur Verfügung stehende Wassermenge als ernstes Problem an. Um das Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 „Gewährleistung des Zugangs zu Wasser und Sanitärversorgung für alle“ erfolgreich umzusetzen und künftige Krisen zu vermeiden, müssen diese Anliegen mit der gebotenen Dringlichkeit behandelt werden. Die Erschwinglichkeit von Wasser zu gewährleisten, sollte für alle Mitgliedstaaten ein vorrangiges Anliegen sein.
1.11Der EWSA fordert die EU-Organe außerdem auf, Wasser als Priorität anzusehen und einen „europäischen Blauen Deal“ zu entwickeln. Dabei geht es um radikale Anstrengungen mit dem Ziel, Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen sowie die Wasserressourcen zu erhalten und mithilfe eines umfassenden und koordinierten Fahrplans, in dem ehrgeizige Vorgaben und Maßnahmen mit vereinbarten Etappenzielen festgelegt werden, angemessen mit wasserbezogenen Herausforderungen umzugehen. Der EWSA wird im Laufe des Jahres 2023 konkrete Vorschläge für einen europäischen Blauen Deal vorlegen.
2.Vorschlag der Kommission
2.1Der Geltungsbereich der Richtlinie soll so ausgeweitet werden, dass Gemeinden bereits ab einem Einwohnerwert (EW) von 1 000 darunterfallen, was bedeutet, dass auch Kleinstädte zur Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer verpflichtet sein werden und dafür EU‑Mittel in Anspruch nehmen können. Die Kommission wird neue Normen für dezentrale Anlagen entwickeln, und die Mitgliedstaaten müssen für eine bessere Überwachung und Kontrolle solcher Anlagen sorgen.
2.2Kanalisationsüberläufe und Siedlungsabflüsse wurden als wichtige verbleibende Quellen für unbehandeltes Abwasser ermittelt, und die Mitgliedstaaten müssen Pläne für eine integrierte kommunale Abwasserbewirtschaftung ausarbeiten, um die Verschmutzung aus diesen Quellen zu verringern. Dabei sollte Präventivmaßnahmen wie blauen und grünen Lösungen und der Optimierung bestehender Systeme unter Einsatz digitaler Technologien Vorrang eingeräumt werden.
2.3Um den Eintrag von Nährstoffen einzudämmen, werden neue Grenzwerte für die Stickstoff- und Phosphorentfernung eingeführt, zunächst für größere Anlagen mit mehr als 100 000 EW und dann für mittelgroße Anlagen mit mehr als 10 000 EW in Gebieten, in denen nach wie vor Eutrophierung ein Problem darstellt. Für alle großen und mittelgroßen Anlagen wird auch die Entfernung von Mikroverunreinigungen vorgeschrieben, sofern eine Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit besteht. Um die Belastung mit nicht behandelbaren Stoffen zu verringern und dadurch die Kreislauffähigkeit zu verbessern, werden neue Auflagen für die Mitgliedstaaten eingeführt, nach denen sie verpflichtet sind, die Einleitung von nichthäuslichem Abwasser in die Kanalisation an der Quelle zu unterbinden.
2.4Um die Kosten für die erforderliche Modernisierung und Überwachung im Hinblick auf die Beseitigung von Mikroverunreinigungen zu decken und Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte zu schaffen, wird eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt, mit der die Hersteller von Arzneimitteln und Erzeugnissen, die unter die EU‑Kosmetikverordnung fallen, zu einem finanziellen Beitrag verpflichtet werden.
2.5Für die Abwasserwirtschaft wird ein neues Ziel der Energieneutralität bis 2040 eingeführt, d. h., dass der Energieverbrauch dieser Branche auf nationaler Ebene der von ihr erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen entsprechen sollte.
2.6In dem Vorschlag wird 2040 als Frist für die vollständige Einhaltung festgelegt, wobei Zwischenfristen zur Gewährleistung von Fortschritten vorgesehen sind.
3.Allgemeine Bemerkungen
3.1Sauberes Wasser ist eine unserer wertvollsten Ressourcen und von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der Ökosysteme und unserer Gesellschaft sowie für sozioökonomische Aktivitäten. Die Landwirtschaft, die Energieerzeugung und der Fremdenverkehr sind in hohem Maße vom Zugang zu sauberem Wasser abhängig. Die Vereinten Nationen sehen unter den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung auch den Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen als ein Grundbedürfnis für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen an. Süßwasser steht jedoch durch eine Reihe von Tätigkeiten unter erheblichem Druck, der sich infolge des Klimawandels noch verstärken dürfte.
3.2Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist der wichtigste Rechtsakt der EU zum Schutz der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen unbehandelten Abwassers. Die Richtlinie ist seit über 30 Jahren in Kraft, und seit ihrer Verabschiedung hat sich die Qualität der europäischen Flüsse, Seen und Meere erheblich verbessert. Dennoch befinden sich zwei Drittel der Oberflächengewässer nach wie vor nicht in einem guten Zustand. Mithilfe von EU-Mitteln haben die EU-Mitgliedstaaten Kanalisationssysteme und Abwasserbehandlungsanlagen gebaut. In ihrem derzeitigen Geltungsbereich wird die Richtlinie in der gesamten EU in hohem Maße eingehalten: So werden 98 % des Abwassers gesammelt und 92 % zufriedenstellend behandelt.
3.3Die laufende Überarbeitung bietet die Chance, die Richtlinie auf den neuesten Stand zu bringen, indem verbleibende Quellen für unbehandeltes Abwasser und neue Schadstoffe angegangen sowie die energie- und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Abwasserbehandlung im Einklang mit dem Grünen Deal und der Digitalisierung Europas verbessert werden. Der EWSA fordert die EU-Organe jedoch auf, das Thema Abwasser in eine breiter angelegte Vision einzubeziehen, Wasser als Priorität anzusehen und einen „europäischen Blauen Deal“ zu entwickeln. Dabei geht es um radikale Anstrengungen mit dem Ziel, Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen sowie die Wasserressourcen zu erhalten und mithilfe eines umfassenden und koordinierten Fahrplans, in dem ehrgeizige Vorgaben und Maßnahmen mit vereinbarten Etappenzielen festgelegt werden, angemessen mit wasserbezogenen Herausforderungen umzugehen. Der EWSA wird im Laufe des Jahres 2023 konkrete Vorschläge für einen europäischen Blauen Deal vorlegen.
3.4Im Wassersektor sind umfangreiche Investitionen erforderlich. Die OECD geht davon aus, dass alle Mitgliedstaaten außer Deutschland ihre Ausgaben um mindestens 25 % erhöhen müssen, um die Anforderungen der geltenden Richtlinie zu erfüllen. Bei dieser Schätzung werden jedoch die Kosten für die Instandhaltung der Kanalisation nicht berücksichtigt. Die neuen Vorschriften werden zusätzliche Investitionen erfordern, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Finanzierung über die Wassergebühren und den öffentlichen Haushalt hinaus auch auf die Sektoren ausgeweitet wird, die zur Verschmutzung des kommunalen Abwassers beitragen. Nur so wird der Zugang zu Wasser und die Abwasserentsorgung für die Haushalte erschwinglich bleiben.
3.5Die Abwasserbehandlung ist mit Kosten verbunden und erfordert den Einsatz von Ressourcen und Energie. Die Verschmutzung muss immer zuerst an der Quelle bekämpft werden und Vorrang vor nachgelagerten Lösungen haben. Politische Maßnahmen sollten daher zuerst darauf gerichtet sein, die Emission von Schadstoffen in die Umwelt und damit auch den Kontakt der Gesellschaft mit diesen Substanzen so weit wie möglich zu verhindern. Die Behandlung von kommunalem Abwasser als letzter Schritt dient dazu, die aufnehmenden Gewässer zu schützen und die Ziele der EU-Wasserschutzvorschriften zu erreichen. Der EWSA fordert daher mehr Synergien mit den Stadtentwicklungsstrategien (EU-Städteagenda, Abkommen von Ljubljana, verschiedene thematische Partnerschaften usw.).
3.6Es sollten mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Eigenverantwortung der Bürger in Fragen der Sammlung, Behandlung und Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser zu fördern. Die Öffentlichkeit sollte nicht nur über die Bewirtschaftung von Abwasser informiert werden, sondern unmittelbar mitwirken können: In allen Mitgliedstaaten sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, festgestellte Mängel bei der Sammlung und/oder Behandlung von kommunalem Abwasser zu melden, wobei illegalen Einleitungen industrieller Abwässer besondere Aufmerksamkeit gelten sollte.
3.7Europa ist bestens dafür aufgestellt, im Bereich der Abwasserbehandlung neue Lösungsansätze zu entwickeln – von fortschrittlichen Behandlungstechnologien bis hin zu Energielösungen – und so eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Entwicklung des Abwassersektors bietet Raum für Innovation und Technologie sowie die Chance, Wissen zu exportieren und Jungunternehmer anzuziehen.
4.Besondere Bemerkungen
4.1Kommunales Abwasser ist ein Spiegelbild der Gesellschaft und unserer Konsum- und Produktionsmuster. Es besteht aus einer komplexen Mischung aus häuslichem Abwasser, Abflüssen von Straßen und Gebäuden sowie industriellen und anderen nichthäuslichen Einleitungen, die einer ordnungsgemäßen Behandlung bedürfen, damit sie keine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen oder Freizeitgewässer beeinträchtigen. Die Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im kommunalen Abwassersystem sollten vorrangige Bedeutung haben.
4.2Mit dem Gesamtziel bis 2040 und den Zwischenzielen wird ein klarer Weg für die Abwasserbehandlung in den kommenden beiden Jahrzehnten vorgegeben. Allerdings liegen bisher nur begrenzte Erkenntnisse darüber vor, welche Gefahren für Wasserorganismen von Chemikaliengemischen in Oberflächengewässern ausgehen, und viele dieser chemischen Stoffe stammen aus Produkten des häuslichen Gebrauchs. Darüber hinaus verursachen der Bau, die Instandhaltung und der Betrieb von Anlagen zur Abwassersammlung und -behandlung erhebliche finanzielle Kosten und Treibhausgasemissionen. Die Überprüfung und Bewertung wesentlicher Aspekte der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und der Richtlinie über Klärschlamm bieten die Gelegenheit zur Modernisierung und zur Verbesserung der Kohärenz in der gesamten Branche und tragen zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals bei.
4.3Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe sind ein zunehmendes Problem für die Gesellschaft, und gerade auch kommunales Abwasser – ob behandelt oder unbehandelt – sorgt für ihre Verbreitung. Ausgelöst werden Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe nicht nur durch den übermäßigen Einsatz von Antibiotika, sondern auch durch andere antimikrobielle Mittel wie Fungizide, antivirale Mittel, Parasitizide sowie einige Desinfektionsmittel und Antiseptika, die allesamt im städtischen Umfeld und vor allem in Krankenhäusern eingesetzt werden. Wie aus einem alarmierenden Bericht der Vereinten Nationen hervorgeht, werden bis 2050 voraussichtlich 10 Millionen Menschen pro Jahr an antibiotikaresistenten Infektionen sterben, wenn keine Gegenmaßnahmen wie die Einschränkung des übermäßigen Einsatzes antimikrobieller Mittel ergriffen werden.
4.4Siedlungsabflüsse sind ein wesentlicher Verbreitungsweg, über den toxische, nicht biologisch abbaubare und neue Kontaminanten, darunter Kunststoffabfälle, Kohlenwasserstoffe, Detergenzien, Hormone, Lösungsmittel, Pathogene, Pestizide, Schwermetalle und technisch hergestellte Nanomaterialien, in die Wasserökosysteme gelangen. Trotz ihrer Verunreinigung werden Siedlungsabflüsse aufgrund mangelnder Überwachung häufig als sauberes Regenwasser behandelt und vor ihrer Einleitung in aufnehmende Gewässer nicht aufbereitet. Dies führt zu einer starken Gefährdung der Ökosysteme; so wurde bspw. eine akute Mortalität bei Lachsen festgestellt, die mit einem giftigen Stoff (6PPD-Chinon) in Autoreifen in Zusammenhang steht.
4.5Die Überläufe von Abwasserkanälen gehören zu den Hauptquellen für den Eintrag von Mikroschadstoffen, Stoffen, die antimikrobielle Resistenzen auslösen, Mikroplastik und Abfällen in die aufnehmenden Gewässer. Sie stellen eine Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar, aber auch für die Tourismusbranche, die auf saubere Freizeitgewässer angewiesen ist. Die in die Kanalisation einfließende Regenwassermenge kann durch die Umsetzung blauer und grüner Lösungen (z. B. Dachbegrünung, Beseitigung versiegelter Böden und Regengärten) verringert werden, durch die das Wasser zurückgehalten wird und im Boden versickert. Solche Lösungen sind nicht nur kostengünstige Möglichkeiten zur Rückhaltung von Regenwasser, sondern bieten gleichzeitig auch zahlreiche Vorteile für die Stadtlandschaft. So tragen sie bspw. dazu bei, das Überschwemmungsrisiko zu verringern, Wärmeinseln zu vermeiden, die biologische Vielfalt zu verbessern und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern. Die erfolgreiche Umstellung auf eine effizientere Abwasserbehandlung und eine Kreislaufwirtschaft erfordert nicht nur Veränderungen bei den Ansätzen zur Regulierung und auf institutioneller Ebene. Auch wir als Bürgerinnen und Bürger müssen uns unserer persönlichen und kollektiven Verantwortung für die Behandlung von Abwässern bewusst werden.
4.6Der EWSA unterstützt die Einführung verpflichtender Pläne für eine integrierte kommunale Abwasserbewirtschaftung mit dem Ziel, Kanalisationsüberläufe und Verunreinigungen durch Siedlungsabflüsse zu verringern. Doch auch wenn hinter den Plänen für die Bewirtschaftung kommunaler Abwässer eine gute Absicht steht, besteht die Gefahr, dass sie zu leeren Hülsen werden, da die Vorgaben für Inhalte und Ziele (Verringerung von Mischwasserüberläufen auf 1 % des Trockenwetterabflusses) lediglich Richtwerte sind. Eine angemessene Regenwasserbewirtschaftung ist entscheidend – nicht nur, um die Verschmutzung der aufnehmenden Gewässer zu verhindern, sondern auch, um für eine Anpassung der Städte an sich wandelnde klimatische Verhältnisse zu sorgen, die dazu führen, dass sowohl heftige Niederschläge als auch längere Hitzewellen Teil der neuen Normalität sein werden, da Extremwetterereignisse und andere klimabedingte Bedrohungen in ganz Europa an Häufigkeit und Schwere zunehmen.
4.7Es hat sich gezeigt, dass die Belastung der aufnehmenden Gewässer mit einem breiten Spektrum an Schadstoffen durch eine weitergehende Aufbereitung („vierte Reinigungsstufe“) verringert werden kann. Die neuen Anforderungen an große und ausgewählte mittelgroße Anlagen zur Überwachung und Entfernung von Mikroschadstoffen sind daher zu begrüßen. Allerdings sollten die Kosten und Auswirkungen der Entfernung durch verschiedene Techniken wie Ozonbehandlung oder Einsatz von Aktivkohle berücksichtigt werden. Angemessene Finanzmittel für die Erforschung und Entwicklung neuer Technologien sowie EU-weit harmonisierte Schulungsprogramme für das Betriebspersonal werden dazu beitragen, die neuen Schadstoffe zu vermeiden und zu behandeln.
4.8Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung ist für die Verwirklichung des Verursacherprinzips ein großer Schritt nach vorn. Damit wird auf begrüßenswerte Weise auf die Feststellung des Europäischen Rechnungshofs reagiert, dass die Kosten der Umweltverschmutzung nach wie vor weitgehend von den Steuerzahlern getragen werden. Zudem steht sie in Einklang mit der Einbeziehung des Verursacherprinzips in das Umweltrecht, der Verbesserung der Umwelthaftung auf EU-Ebene und dem Ziel, EU-Mittel nicht zur Finanzierung von Projekten zu verwenden, die vom Verursacher finanziert werden sollten.
4.9Die Eutrophierung ist in der EU nach wie vor ein Problem, da mehr als 30 % der Flüsse, Seen und Küstengewässer und 81 % der Meeresgewässer in der EU davon betroffen sind und in den letzten zehn Jahren nur geringe Fortschritte erzielt wurden. Daher ist es positiv zu werten, dass die Vorschriften aktualisiert und harmonisiert wurden, um dafür zu sorgen, dass bis 2035 in allen großen Anlagen und bis 2040 auch in mittelgroßen Anlagen in von Eutrophierung bedrohten Gebieten Nährstoffe reduziert werden müssen. Die Fristen sind mit Blick auf die Herausforderungen und ihre praktische Bewältigung, die Investitionskapazität der Branche und die Lebensdauer der vorhandenen Infrastruktur sehr ehrgeizig, doch bestehen in vielen Mitgliedstaaten bereits entsprechende Auflagen zur Entfernung von Nährstoffen. Der EWSA begrüßt, dass diese nun EU-weit vereinheitlicht werden.
4.10Bei der Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde festgestellt, dass ein Großteil der verbleibenden Quellen für unbehandeltes Abwasser kleine Gemeinden sind, die die Wasserkörper entsprechend belasten. Es wäre natürlich gut, wenn mehr Abwasser geklärt würde, doch bringt der Vorschlag mehrere Herausforderungen mit sich, da der Bau neuer Abwasserleitungen in dünn besiedelten Gebieten erhebliche Kosten verursacht und durch intensive finanzielle Unterstützung flankiert werden muss. Dezentrale Lösungen und gut funktionierende individuelle Systeme sollten gefördert werden. Trockentoiletten (Komposttoiletten) verringern den Trinkwasserverbrauch für das Spülen und können die Kreislaufwirtschaft fördern, indem menschliche Fäkalien ohne komplexe, teure und energieintensive Sammel-, Pump- und Behandlungssysteme in den Boden zurückgeführt werden. Die WHO hat solche Leitlinien für die gefahrlose Wiederverwendung von Abwasser, Ausscheidungen und Grauwasser entwickelt.
4.11Leckagen aus Abwasserleitungen sind eine häufig übersehene und weitgehend nicht gemeldete Quelle unbehandelter Abwässer, die das Grundwasser gefährden. Sie können einen erheblichen Anteil am Schadstoffeintrag aus städtischen Systemen in die Umwelt ausmachen. Das Problem dürfte sich angesichts der Überalterung des Kanalnetzes noch verschärfen. Eine angemessene Überwachung und Quantifizierung von Leckagen in der Kanalisation ist unabdingbar und sollte als Anforderung in die Richtlinie aufgenommen werden.
4.12Die Abwasserbehandlung erfordert erhebliche Energiemengen und macht vielfach einen großen Posten auf den Stromrechnungen der Kommunen aus. Zugleich enthält Abwasser Energie in verschiedenen Formen, u. a. chemische, kinetische und thermische Energie, die genutzt werden sollte, um im Einklang mit den Zielen der EU dazu beizutragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Es ist positiv zu werten, dass das Thema Energieeffizienz mit dem Ziel angegangen wird, bis 2040 Energieneutralität für die Branche zu erreichen.
4.13Der Abwassersektor verfügt über ein großes Potenzial, zu einer Ressourcenschmiede zu werden. Es gibt bereits Abwasseraufbereitungsanlagen in der EU, die dank energiesparender Technologien und der Erzeugung erneuerbarer Energien, z. B. durch anaerobe Vergärung des Klärschlamms und anschließende Nutzung des entstehenden Biogases, energiepositiv sind. Ein weiteres Potenzial besteht darin, die von den Kläranlagen genutzten Flächen zusätzlich mit Photovoltaikanlagen zu bedecken, was gefördert werden sollte.
4.14In der EU haben zehn Millionen Menschen nach wie vor keinen Zugang zu Sanitärversorgung. Daher ist es zu begrüßen, dass die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag verpflichtet sind, den Zugang aller, insbesondere benachteiligter und marginalisierter Gruppen, zu sanitären Einrichtungen zu verbessern und u. a. bis 2027 kostenlos öffentliche Toiletten bereitzustellen. Diese Anforderung sollte jedoch dahingehend verschärft werden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bereits in einer frühen Phase der Stadtplanung den Zugang aller zu Sanitäreinrichtungen zu gewährleisten und die Erschwinglichkeit sowie den sozialen Aspekt der Wasserversorgungsdienste zu berücksichtigen. Dabei sollte auch dem langen Lebenszyklus von Abwassersammlungs- und -behandlungsanlagen und ihrer inhärenten Inflexibilität bei der Anpassung oder Modernisierung Rechnung getragen werden.
4.15Um die Erschwinglichkeit von Wasserdienstleistungen zu gewährleisten, müssen Ausnahmen von der erweiterten Herstellerverantwortung strikt eingeschränkt werden. Am besten sollte die Ausnahmeregelung für Produkte, die in einer Menge von weniger als zwei Tonnen pro Jahr in Umlauf gebracht werden, gestrichen werden, da einige Stoffe selbst in geringen Mengen sehr wirksam sind. Zumindest sollte klargestellt werden, dass sich die zwei Tonnen auf den EU‑Markt und nicht auf die nationale Ebene beziehen. Ferner sollte sichergestellt werden, dass sich die erweiterte Herstellerverantwortung auch auf Online-Händler erstreckt.
4.16Die Kosten für die Abwasserbehandlung machen einen erheblichen Teil der Wasserrechnungen aus, aber viele Wassernutzer sind sich weder der Leistungen, die durch die Abwasserbehandlung erbracht werden, noch des Umfangs bewusst, in dem die Abwasseraufbereitung in ihrem Gebiet reibungslos funktioniert. Die neue Bestimmung über die öffentliche Berichterstattung wird daher begrüßt, da sie sicherstellen würde, dass aktuelle Informationen darüber verbreitet werden, wie viel Abwasser in dem betreffenden Gebiet behandelt (und nicht behandelt) wird und wie hoch die Schadstoffbelastung ist, die durch kommunale Abwasserbehandlungsanlagen und individuelle Systeme sowie über Abwasserüberläufe und Abflüsse in den Städten verursacht wird.
Brüssel, den 22. Februar 2023
Christa SCHWENG
Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses