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ECO/670

Mitteilung über eine Spar- und Investitionsunion

STELLUNGNAHME

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Spar- und Investitionsunion

Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU

(COM(2025) 124 final)

Kontakt

eco@eesc.europa.eu

Verwaltungsrat

Sergio LORENCIO MATALLANA

Datum des Dokuments

8/7/2025

Berichterstatter: Petru Sorin DANDEA

Berater

Christian M. STIEFMUELLER (für den Berichterstatter)

Befassung

Europäische Kommission, 13/5/2025

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme im Arbeitsorgan

4/7/2025

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

45/0/1

Verabschiedung im Plenum

T/M/2025

Plenartagung Nr.

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

…/…/…



1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine Spar- und Investitionsunion, durch deren Vollendung ein erheblicher Teil des ungenutzten Binnenmarktpotenzials erschlossen werden könnte. Der EWSA stellt fest, dass frühere Versuche zum Aufbau einer Kapitalmarktunion keine zufriedenstellenden Ergebnisse gezeitigt haben. Um erfolgreich zu sein, muss die Spar- und Investitionsunion mit dem klaren Ziel konzipiert werden, den Menschen und Unternehmen in der EU reale und greifbare Vorteile zu bieten und die Realwirtschaft zu finanzieren sowie einen gerechten Übergang zu fördern, für eine gerechte Verteilung von Kosten, Erträgen und Risiken zu sorgen und die Finanzmarktstabilität zu sichern.

1.2Der EWSA stellt fest, dass die Fragmentierung der EU-Kapitalmärkte eines der Haupthindernisse für einen effizienten Kapitalfluss innerhalb des Binnenmarktes ist. Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Interoperabilität, Vernetzung und Effizienz der Handels- und Nachhandelsinfrastrukturen in der EU zu legen und zu diesem Zweck die modernsten Technologien zu nutzen. Er ist der Auffassung, dass integrierte Märkte auch eine integrierte Aufsicht erfordern. Die Betreiber großer grenzüberschreitender Finanzinfrastrukturen in der EU sollten europaweit unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestellt werden, die mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden muss, um diese zusätzliche Aufgabe bewältigen zu können. Der EWSA schlägt vor, die Zuständigkeiten und Kapazitäten der ESMA entsprechend zu erweitern und auszubauen.

1.3Nach Ansicht des EWSA sollte sich die EU vor allem darum bemühen, die erhebliche Lücke bei der Eigenkapitalfinanzierung zu schließen, aufgrund der den Unternehmen nicht genügend langfristiges Risikokapital zur Verfügung steht und Investoren kaum Möglichkeit haben, sich an der Wertschöpfung zu beteiligen. Privatunternehmen, insbesondere KMU, sollten dazu ermutigt werden, ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren und widerstandsfähigere Kapitalstrukturen mit geringerer Fremdfinanzierung aufzubauen, die für Risikobereitschaft und Innovation entscheidend sind. Die Märkte für börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien sollten durch eine weitere Harmonisierung des einschlägigen Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts auf höchstmöglichem Niveau gestärkt werden.

1.4Die EU muss ihre immer noch beträchtlichen Ressourcen – talentierte und hochqualifizierte Menschen, weltweit führende Forschungs- und Bildungseinrichtungen und dynamische, innovative Unternehmen – besser nutzen. Sie muss die Abwanderung hochqualifizierter, innovativer Forschungskräfte und Unternehmer stoppen und umkehren, indem sie Unternehmern und Arbeitnehmern überzeugende Anreize bietet, in Europa zu bleiben und zu arbeiten.

1.5Der EWSA hält es für äußerst wichtig, einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten, um die Sparer in der EU zu ermutigen, Kleinanleger zu werden und sich aktiv an den Kapitalmärkten zu beteiligen. Die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten muss nachfrageorientiert erfolgen. Zu diesem Zweck sollten Anleger Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an sicheren, kosteneffizienten, transparenten und ertragreichen Anlagemöglichkeiten haben. Voraussetzung dafür ist ein offener, dynamischer und wettbewerbsfähiger Markt für grenzüberschreitende Wertpapierdienstleistungen, einschließlich einer erschwinglichen und hochwertigen Anlageberatung. Neue Instrumente, wie z. B. ein Spar- und Anlagekonto, sollten geprüft werden. Sie werden allerdings erst dann eigeführt werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

1.6Der EWSA ist der Auffassung, dass für eine erfolgreiche Spar- und Investitionsunion klare und transparente zentrale Leistungsindikatoren (KPI) erforderlich sind, und fordert die Kommission auf, ein KPI-Dashboard zu konzipieren und vorzulegen, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Spar- und Investitionsunion kontinuierlich zu überwachen. Der EWSA empfiehlt, ein ehrgeiziges, aber realistisches Zieldatum für die Vollendung der Spar- und Investitionsunion festzulegen, an dem die Fortschritte gemessen werden können.

2.Allgemeine Bemerkungen

2.1Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine Spar- und Investitionsunion, durch deren Vollendung ein erheblicher Teil des ungenutzten Binnenmarktpotenzials erschlossen werden könnte. Derzeit werden in Europa über 10 Billionen EUR an Bankeinlagen gehalten. 1 Der EWSA stellt fest, dass frühere Versuche zum Aufbau einer Kapitalmarktunion keine zufriedenstellenden Ergebnisse gezeitigt haben. Um diesmal erfolgreich zu sein, muss die Spar- und Investitionsunion mit dem klaren Ziel konzipiert werden, den Menschen und Unternehmen in Europa reale und greifbare Vorteile zu bieten und die Realwirtschaft zu finanzieren sowie einen gerechten Übergang zu fördern, für eine gerechte Verteilung von Kosten, Erträgen und Risiken zu sorgen und die Finanzmarktstabilität zu sichern.

2.2Der EWSA bekräftigt seine in mehreren früheren Stellungnahmen 2 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Vertiefung der EU-Kapitalmärkte dazu beitragen könnte, den Investitionsbedarf für Digitalisierung, Ökologisierung und Verteidigung zu decken. Laut dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit 3 braucht die EU jedes Jahr Hunderte Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen. Der EWSA weist jedoch darauf hin, dass es sich bei diesen Mitteln vor allem um Ersparnisse von Privatpersonen handelt. Daher muss sichergestellt werden, dass sie (i) entsprechend der Fähigkeit jedes Einzelnen, finanzielle Risiken einzuschätzen und zu tragen, verantwortungsvoll angelegt und von Maßnahmen zum Aufbau von Finanzwissen und ‑kompetenz und zum angemessenen Anlegerschutz flankiert werden; (ii) nach fairen und transparenten Kosten- und Leistungsparametern kosteneffizient investiert werden und wettbewerbsfähige Renditen abwerfen; (iii) durch Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an grenzüberschreitenden Anlagemöglichkeiten frei investiert werden können und (iv) im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Förderung eines fairen Übergangs, der gerechten Verteilung von Kosten, Erträgen und Risiken und der Sicherung der Finanzmarktstabilität angelegt werden.

2.3Der EWSA stellt fest, dass die Fragmentierung der EU-Kapitalmärkte eines der Haupthindernisse für einen effizienten Kapitalfluss innerhalb des Binnenmarktes ist. Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Interoperabilität, Vernetzung und Effizienz der Handels- und Nachhandelsinfrastrukturen in der EU zu legen und zu diesem Zweck die modernsten Technologien zu nutzen. 4 Der EWSA stellt fest, dass die Einführung europaweiter Technologieplattformen wie Target-2-Securities (T2S) oder der Plattform für intelligente Middleware (SIMPL) gefördert werden sollte, um die Bildung von Verbundstrukturen zu erleichtern, die es den Betreibern von Finanzinfrastrukturen ermöglichen, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Der EWSA verweist auf seine frühere Stellungnahme 5 und bekräftigt seine Empfehlung, T2S weiter auszubauen und zu einem vollwertigen europaweiten Zentralverwahrer (CSD) zu machen.

2.4Der EWSA teilt die Auffassung, dass die Integration der Aufsicht über die Kapitalmärkte auf europäischer Ebene ein Kernelelement der Spar- und Investitionsunion ist. Die Beaufsichtigung von in erheblichem Umfang grenzüberschreitend tätigen Marktinfrastrukturbetreibern wie z. B. Zentralverwahrern und zentralen Gegenparteien sollte schrittweise der ESMA übertragen werden. Die ESMA wird diese Aufgabe nur dann ganz oder teilweise übernehmen können, wenn ihr die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Leitungsstruktur der ESMA und ihre Beziehungen zu den zuständigen nationalen Behörden sollten reformiert werden, um sie auf einen möglichen weiteren Schritt bei der aufsichtlichen Integration vorzubereiten, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

2.5Nach Ansicht des EWSA sollte sich die EU vor allem darum bemühen, die erhebliche Lücke bei der Eigenkapitalfinanzierung zu schließen, aufgrund der den Unternehmen nicht genügend langfristiges Risikokapital zur Verfügung steht und Investoren kaum Möglichkeit haben, sich an der Wertschöpfung zu beteiligen. Die Maßnahmen zur Behebung von Mängeln müssen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite ansetzen, um erfolgreich zu sein. Auf der Angebotsseite müssen die Emission und der grenzüberschreitende Zugang zu den Kapitalmärkten der Mitgliedstaaten einfacher und reibungsloser werden, und die Eigenkapitalinstrumente der Unternehmen in der EU müssen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg frei gehandelt werden können. Eine weitere Harmonisierung des Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts könnte erforderlich sein, ebenso wie eine weitere Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften für die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung, die in allen Mitgliedstaaten durch die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards gefördert werden sollte. Diese Harmonisierungen sollten auf der höchstmöglichen Ebene erfolgen, müssen aber, da es sich um ein wirtschaftlich und sozial sensibles Thema handelt, in einem transparenten und demokratischer Kontrolle unterliegenden Verfahren vereinbart werden. Auf der Nachfrageseite sollten die Menschen und Haushalte in Europa Zugang zu einem breiteren Spektrum gut regulierter, kosteneffizienter, transparenter und ertragreicher Anlageprodukte haben, die eine europaweite Auswahl an Anlagemöglichkeiten bieten. Spezielle Instrumente, wie z. B. ein Spar- und Anlagekonto, sollten geprüft, aber erst dann eingeführt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

2.6Ohne ein angemessenes Finanzwissen könnten Kleinanleger erhebliche Verluste erleiden, wenn sie plötzlich direkt auf den Kapitalmärkten investieren. Das Finanzwissen von Kleinanlegern muss daher weiter verbessert werden, z. B. durch den Einsatz nationaler und EU-Mittel. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsmaterialien zu Finanzprodukten wie z. B. Prospekte und Basisinformationsblätter müssen in einem zugänglichen, benutzerfreundlichen Format umfassende Informationen bereitstellen, einschließlich über die Rechte der Anleger und Verbraucher. Der Schwerpunkt der Strategie sollte darauf gelegt werden, Kleinanleger besser über die verschiedenen Risikoklassen und Finanzinstrumente sowie über umsichtige Anlagepraktiken zu informieren. Der EWSA stellt jedoch fest, dass Finanzwissen einen starken Rechtsschutz für Sparer, Kleinanleger und Verbraucher nicht ersetzen kann.

2.7Besondere Aufmerksamkeit muss auf junge Menschen gerichtet werden: Es geht darum, bereits in einem frühen Lebensstadium solide Kompetenzen für Finanzentscheidungen aufzubauen und Überschuldung zu verhindern, eine verantwortungsvolle Finanzplanung für langfristiges finanzielles Wohlergehen zu fördern und eine solide Vermittlung von Finanzwissen zu gewährleisten, die der besonderen Stellung junger Menschen im Investitionsökosystem gerecht wird. Junge Investoren sind besonders bereit, sich auf neue finanzielle Möglichkeiten einzulassen. Sie sind aber auch unverhältnismäßig stark von falschen Finanzinformationen und hochriskanten Produkten betroffen und diesbezüglich gefährdet. Die EU sollte hier für einen robusten Verbraucherschutz sorgen, unter anderem durch Schutzvorkehrungen auf Ebene der Plattformen, Einstiegskurse für Erstanleger und Einschränkungen bei der Bewerbung spekulativer Finanzinstrumente. Angesichts des starken Interesses junger Menschen in Europa an sozialen und nachhaltigen Investitionen sollten diese Prioritäten in den Vorschlägen der Kommission stärker in den Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus ist eine EU-weite Erhebung von Daten über das Spar- und Investitionsverhalten junger Menschen unerlässlich, um eine künftige faktengestützte Regulierung und eine sinnvolle Reaktion auf die Bedürfnisse junger Menschen zu gewährleisten.

2.8Der EWSA ist der Auffassung, dass institutionelle Anleger, insbesondere Vermögensverwalter, Versicherer und Pensionsfonds, weiterhin eine wesentliche Rolle dabei spielen werden, Mittel von den Privathaushalten in die Kapitalmärkte zu lenken. Aufgrund ihrer Größenvorteile sind institutionelle Anleger in der Lage, in ein breiteres Spektrum von Kapitalmärkten und -instrumenten zu investieren, was den Anlegern ein gewisses Maß an Diversifizierung bietet. Institutionelle Anleger sollten den von ihnen vertretenen Anteilseignern auch das erforderliche Schutzniveau bieten und einer angemessenen Regulierung und Aufsicht unterliegen. Der EWSA stellt jedoch fest, dass hohe Gebühren, unzureichende Produktinformationen sowie enttäuschende Anlageergebnisse Kleinanleger häufig davon abgehalten haben, auf den Kapitalmärkten zu investieren. Der EWSA unterstützt daher die vom Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden 6 erhobene Forderung, den Rechtsrahmen für diese Produkte zu überprüfen, für mehr Transparenz und Sicherheit für Investoren zu sorgen und die Vorschriften für den Produktvertrieb stärker zu harmonisieren.

2.9Der EWSA stimmt dem Vorschlag der Kommission zu, Kleinanlegern eine steuerliche Vorzugsbehandlung zu gewähren, weist jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der großen Unterschiede in den Steuersystemen der EU schwer umzusetzen sein dürfte. Das Steuersystem der EU ist fragmentiert und wird, insbesondere was die direkten Steuern betrifft, auf nationaler Ebene reguliert. Die Durchführbarkeit und Akzeptanz harmonisierter Maßnahmen könnte in einem engen Rahmen gezielt untersucht werden. Der EWSA begrüßt die im Juni 2025 von sechs Mitgliedstaaten ins Leben gerufene Initiative „Finance Europe“ zur Förderung europäischer Investitionen durch ein europaweites Gütesiegel für Sparprodukte. Diese Bemühungen zielen auf eine stärkere Integration der fragmentierten Finanzmärkte der EU ab und tragen dazu bei, das seit langem angestrebte Ziel der Schaffung einer Spar- und Investitionsunion zu verwirklichen.

2.10Der EWSA befürwortet das Ziel, den Aufbau von Systemen für eine zusätzliche Altersversorgung behutsam zu fördern, ist jedoch der Auffassung, dass diese Systeme nicht als Ersatz für die öffentlichen Rentensysteme dienen dürfen. Die automatische Teilnahme an zusätzlichen Altersvorsorgesystemen sollte gefördert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gebührenstrukturen angemessen reguliert und transparent sind, dass die Teilnehmer die Kontrolle über ihre Entscheidungen bezüglich der Altersvorsorge behalten und dass sie eine ständige Übersicht über die Investitionsergebnisse haben. Regelungen über zusätzliche private Altersvorsorgesysteme sollten den daran Beteiligten einen angemessenen Schutz bieten, insbesondere vor hochriskanten oder anderen ungeeigneten Anlagen. Der EWSA betont, dass die Rentenpolitik in erster Linie das sozialpolitische Ziel zu verfolgen hat, die bestmögliche soziale Absicherung der Arbeitnehmer im Alter zu gewährleisten. Staatliche Rentensysteme sind der beste Weg, um diesen sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund könnte der Ausbau und die Stärkung tarifvertraglich vereinbarter betrieblicher Altersversorgungssysteme (Säule 2) mit einem Mindestbeitrag der Arbeitgeber und unter der Aufsicht einer öffentlichen Stelle, die verbindliche und nachhaltige Anlagerichtlinien umsetzt, ein Schritt in die richtige Richtung sein – vorausgesetzt jedoch, dass die staatlichen Rentensysteme ergänzt und nicht untergraben werden.

2.11Die Attraktivität und langfristige Tragfähigkeit zusätzlicher, kapitalgedeckter Altersversorgungssysteme für den einzelnen Sparer hängt letztendlich vor allem davon ab, wie sich eine Kapitalanlage entwickelt, und das wiederum wird durch die Art ihrer Verwaltung und ihre Kosteneffizienz bestimmt. Um eine breitere Akzeptanz kapitalgedeckter Altersversorgungssysteme in der EU zu erreichen, muss der Umstrukturierung der derzeit auf nationaler Ebene fragmentierten Angebotsseite mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In einigen Mitgliedstaaten werden Pflichtbeiträge zu ergänzenden Altersvorsorgesystemen genutzt, um einen speziellen Pool an Spareinlagen für die individuelle Altersvorsorge zu schaffen, für den der öffentliche Sektor zentrale Dienstleistungen erbringt, z. B. durch die Bündelung der Nachfrage und die Bereitstellung eines zentralisierten Zugangs zu einem breiten Spektrum von Anlageprodukten. Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche Modelle systematisch zu prüfen und Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die Mitgliedstaaten zur Übernahme bewährter Verfahren in diesem Bereich zu bewegen.

2.12Der EWSA bekräftigt einmal mehr, dass die Mobilisierung öffentlicher Finanzmittel mit der Mobilisierung privater Finanzmittel Hand in Hand gehen muss. Er empfiehlt daher die Einrichtung eines EU-Investitionsfonds für Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz als Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Seines Erachtens sollte der EU-Investitionsfonds durch Mittel aus verschiedenen Quellen finanziert werden, darunter Beiträge der Mitgliedstaaten, neue Eigenmittel und die gemeinsame Emission von EU-Schuldtiteln. Letztere hatten sich während der COVID-19-Pandemie als innovatives Instrument bewährt und könnten zur Finanzierung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz des Binnenmarktes in Zukunft wieder aufgelegt werden. In diesem Zusammenhang bekräftigt und unterstützt der EWSA nachdrücklich auch die Forderung der Kommission an den Rat, „die Arbeit im Hinblick auf neue Eigenmittel [...] umgehend wieder aufzunehmen“. 7  

2.13Der EWSA ist der Ansicht, dass die Unterstützung von Projekten mit höherem Risiko sowie von langfristigen Übergangsprojekten möglich ist, wenn die Kapazitäten der Europäischen Investitionsbank (EIB), des Europäischen Investitionsfonds und der nationalen Förderbanken und -einrichtungen dazu genutzt und ausgebaut werden. Vor allem Kapitalbeteiligungen öffentlicher und privater Stellen sind eine zentrale Finanzierungsalternative für Start-ups, Scale‑ups und etablierte Unternehmen. Dies ist eine nach wie vor zu wenig genutzte Ressource, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken kann. Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten durch Garantien und vor allem durch die Bereitstellung von Direktinvestitionen die Entwicklung europäischer Risikokapitalfonds fördern können. Die Erfahrung in einigen Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass öffentliche Unterstützung, darunter Direktinvestitionen und ein solides Garantiesystem, die Entwicklung des Risikokapitalsektors beschleunigen kann. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Risiken gerecht zwischen öffentlichen und privaten Investoren aufgeteilt werden, damit der öffentliche Sektor nicht einen unverhältnismäßig hohen Teil des Risikos tragen muss.

2.14Durch die derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Steuervorschriften und Solvabilitätsanforderungen werden Finanzierungen von Unternehmen durch Kreditgeschäfte begünstigt und Finanzierungen auf den Kapitalmärkten somit benachteiligt. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Entwicklung und Integration der europäischen Kapitalmärkte dadurch behindert wird. Um diese einseitige Bevorzugung der Fremdfinanzierung zu beseitigen, fordert er die Einführung ausgewogenerer Steuersysteme, wobei die gerechte Verteilung der Steuerlast gewährleistet sein muss und die Integrität der Steuerbemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten insgesamt nicht beeinträchtigt werden darf. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission den Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen (DEBRA) überarbeiten und die Mitgliedstaaten dazu anhalten, die notwendigen Reformen voranzutreiben. Darüber hinaus behindern die lokalen Rechnungslegungsvorschriften grenzüberschreitende Investitionen und die Finanzierung größerer, mittlerer und kleinerer Unternehmen durch Eigenkapitalfinanzierung. Die Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsvorschriften für die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung in allen Mitgliedstaaten könnte dazu beitragen, die Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Unternehmen zu erweitern, beispielsweise dadurch, dass grenzüberschreitende Kapitalanleger gewonnen werden.

2.15Um eine Wiederholung der im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion und der Bankenunion aufgetretenen Probleme zu vermeiden, empfiehlt der EWSA den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, die Initiative der Kommission für eine Spar- und Investitionsunion zu unterstützen. Angesichts des globalen geopolitischen Kontexts und der dringenden Notwendigkeit, das für die Finanzierung europäischer Unternehmen und des Plans ReArm Europe erforderliche Kapital aufzubringen, sollte die Spar- und Investitionsunion mit einem neuen Bewusstsein für die gebotene Dringlichkeit umgesetzt werden.

3.Besondere Bemerkungen

3.1Ende 2022 gab es 310 Wertpapierhandelsplätze im EWR, darunter 128 geregelte Märkte, 152 multilaterale Handelssysteme (MTF) und 30 organisierte Handelssysteme (OTF). Für den Nachhandel gab es 18 Clearing- und 21 Abwicklungsmärkte in der EU. Diese Fragmentierung steht der Schaffung tiefer und liquider Kapitalpools im Wege, die erforderlich wären, um den EU-Unternehmen Finanzierungen zu günstigen, international wettbewerbsfähigen Bedingungen zu bieten und attraktive Investitionsmöglichkeiten für Investoren aus der EU zu schaffen. Der EWSA erkennt die Fortschritte an, die mit Initiativen wie Target2 Securities (T2S), dem konsolidierten Datenticker und dem zentralen europäischen Zugangsportal (ESAP) bereits erzielt wurden, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, mit Hilfe der modernsten Technologien die Interoperabilität, Vernetzung und Effizienz der EU-Handels- und Nachhandelsinfrastrukturen zu verbessern.

3.2Der EWSA weist darauf hin, dass eines der Hindernisse, mit denen die europäischen Sparer beim Marktzugang konfrontiert sind, darin besteht, dass es keine Finanzinstrumente gibt, die kleine Kapitalinvestitionen ermöglichen. Durch eine Diversifizierung der Anlageinstrumente könnte auch Kleinanlegern der Zugang ermöglicht werden. Der EWSA stellt fest, dass ein europaweites Anlage- und Sparkonto nach dem Vorbild erfolgreicher Modelle, die in einigen Mitgliedstaaten bereits erprobt wurden, Kleinanlegern den Zugang zu den Kapitalmärkten wesentlich erleichtern könnte. Voraussetzung ist, dass diese Produkte gut reguliert, kosteneffizient, transparent und ertragreich sind und einen gleichberechtigten Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an europäischen und anderen Märkten ermöglichen und dass die Anleger – und die Verbraucher ganz allgemein – angemessen geschützt sind.

3.3Der EWSA teilt die Ansicht der Kommission hinsichtlich der Hindernisse, die der Integration der Kapitalmärkte im Wege stehen. Eine Strategie kann nur dann zu nennenswerten Ergebnissen führen, wenn sie auf die besonderen Bedürfnisse von Start-up-Unternehmen in innovativen Sektoren ausgerichtet ist, die darauf angewiesen sind, hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die EU muss die Abwanderung hochqualifizierter, innovativer Forscher und Unternehmer in andere Staaten umkehren und sollte zu diesem Zweck ein eigenständiges Modell entwickeln. Unternehmen in der Frühphase sollten ermutigt werden, die umfassende und faire Beteiligung an der durch gemeinsame Anstrengungen geschaffenen Wertschöpfung auszuweiten und allen fest angestellten Vollzeitbeschäftigten eine Kapitalbeteiligung anzubieten. Der EWSA ist sich der Tatsache bewusst, dass die Mitgliedstaaten für das Arbeitsrecht und die Steuergesetzgebung zuständig sind – und erkennt dies auch an. Dennoch sollten harmonisierte steuerliche Anreize, z. B. in Bezug auf Kapitaleinkünfte aus Belegschaftsaktien, in Betracht gezogen werden.

3.4Der Aufbau – im Rahmen eines öffentlich-privaten Projekts – eines europäisches Unternehmens, das integrierte Cloud-Dienste anbietet und eine resiliente und autonome technische Infrastruktur für die Spar- und Investitionsunion bietet, könnte nach Ansicht des EWSA eine bessere Integration der Kapitalmärkte und des Bankensystems wesentlich voranbringen. Bekanntlich haben sich Unternehmen und Projekte, die von den europäischen Staaten gemeinsam finanziert und entwickelt wurden, als erfolgreich erwiesen. Derzeit nutzen selbst die größten Kreditinstitute, d. h. die systemrelevanten europäischen Banken, die von globalen, überwiegend amerikanischen Plattformbetreibern angebotenen Cloud-Dienste. Auch dies könnte ein Sicherheitsproblem sein.

3.5Der EWSA ist der Auffassung, dass für eine erfolgreiche Spar- und Investitionsunion klare und transparente zentrale Leistungsindikatoren (KPI) erforderlich sind, und fordert die Kommission auf, ein KPI-Dashboard zu konzipieren und vorzulegen, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Spar- und Investitionsunion kontinuierlich zu überwachen. Mögliche KPI könnten sein: (i) der Anstieg der grenzüberschreitenden Investitionen von Kleinanlegern, (ii) die Senkung der durchschnittlichen Transaktionskosten auf dem Kapitalmarkt, (iii) die Zahl der Start-ups, die europaweite Eigenkapitalinstrumente nutzen, (iv) das von KMU über öffentliche und Risikokapitalmärkte aufgebrachte Kapital und (v) die Fortschritte bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Insolvenz und Quellensteuer. Der EWSA empfiehlt, ein ehrgeiziges, aber realistisches Zieldatum für die Vollendung der Spar- und Investitionsunion festzulegen, an dem die Fortschritte gemessen werden können.

Brüssel, 4. Juli 2025

Der Vorsitzende der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Ioannis VARDAKASTANIS

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(1)    Europäische Kommission, Mitteilung über eine Spar- und Investitionsunion , 19. März 2025.
(2)     ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 20 sowie die Stellungnahme des EWSA zum Thema Investitionen und Reformen für Wettbewerbsfähigkeit und eine Kapitalmarktunion (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3)    Europäische Kommission, Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU , Mitteilung, 29. Januar 2025.
(4)    Europäische Kommission, Mitteilung über eine Spar- und Investitionsunion , 19. März 2025.
(5)     ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 87 .
(6)    Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden, Aufforderung zur Beratung zu PRIIP: Empfehlung der Europäischen Aufsichtsbehörden zur Überprüfung der PRIIP-Verordnung, JC 2022/20, 29. April 2022.
(7)    Europäische Kommission, Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen , Mitteilung, COM(2025) 46 final , 11. Februar 2025.