TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
STELLUNGNAHME
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an Mindestfahrtunterbrechungen sowie die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten im Sektor des Personengelegenheitsverkehrs
[COM(2023) 256 final – 2023/0155 (COD)]
Berichterstatter: Mateusz SZYMAŃSKI
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Befassung
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Europäisches Parlament, 01/06/2023
Rat der Europäischen Union, 28/07/2023
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Rechtsgrundlage
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Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Zuständige Fachgruppe
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Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
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Verabschiedung in der Fachgruppe
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06/09/2023
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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51/17/10
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Verabschiedung auf der Plenartagung
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DD/MM/YYYY
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Plenartagung Nr.
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…
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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.../.../...
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1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1Im Gelegenheitsverkehr gibt es einen erheblichen Personalmangel. Dies ist auf die allgemeinen Besonderheiten der Verkehrsbranche zurückzuführen, in der es schwierig sein kann, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
1.2Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Betreiber zu schaffen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Versuchen, geltende Vorschriften über die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer zu umgehen, muss von den zuständigen nationalen und europäischen Behörden entschieden entgegengetreten werden.
1.3Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Dienstleistungsqualität und die Attraktivität dieser Form des Tourismus zu verbessern. Der Vorschlag zur Erhöhung der Arbeitsflexibilität in dieser Branche sollte jedoch als unangemessen angesehen werden, da er die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer verschlechtern und den Beruf noch weniger attraktiv machen würde. Es ist jedoch zu begrüßen, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung weder die Mindestdauer der Fahrtunterbrechungen bzw. Ruhezeiten noch die Höchstlenkzeiten geändert werden. Es liegt im großen Interesse der Unternehmen, sich um ihre Fahrer und Flotten zu kümmern, um ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert der EWSA die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sichere Parkplätze für Ruhezeiten und Pausen zur Verfügung stehen.
1.4Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Durchschnittsalter der Fahrer in dieser Branche bereits hoch ist und weiter steigt. Eine höhere Arbeitsbelastung könnte zu mehr Verkehrsunfällen führen, da ein enger Zusammenhang zwischen Ermüdung und der Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit besteht. Flexibilität steht deshalb im Widerspruch zu den Zielen der EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
1.5Der EWSA plädiert dafür, der Frage der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften viel mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, nicht zuletzt durch den Einsatz digitaler Instrumente für die Durchführung von Inspektionen. Dies könnte mit EU-Mitteln gefördert werden.
1.6Der EWSA spricht sich gegen die Praxis aus, Einzelpersonen direkt zu konsultieren und deren Standpunkte mit denen der jeweiligen Sozialpartner gleichzusetzen. Dies untergräbt die anerkannte Rolle der Sozialpartner und widerspricht den Grundsätzen des sozialen Dialogs. Gleichzeitig fordert der EWSA, dass die Fragen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in der Branche von den branchenspezifischen Sozialpartnern, die mit den Gegebenheiten der Branche am besten vertraut sind, im Rahmen des sozialen Dialogs ausführlicher angegangen werden.
2.Hintergrund der Stellungnahme
2.1Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Vorschriften über die Arbeitszeiten im Bereich der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr vorgeschlagen. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Lenk- und Ruhezeiten, die flexibler gestaltet werden sollen.
2.2Mit ihrer Initiative will die Kommission einen effizienten und hochwertigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sicherstellen und die Arbeits- und Fahrbedingungen für Fahrer verbessern, u. a. indem die Belastung der Fahrer reduziert und ihrer Ermüdung vorgebeugt wird.
2.3Die Europäische Kommission schlägt zwei spezifische Zielsetzungen vor: eine flexiblere Verteilung der Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und die Gleichbehandlung von grenzüberschreitendem und inländischem Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Im Kommissionsvorschlag werden weder die Mindestdauer der Fahrtunterbrechungen bzw. Ruhezeiten noch die Höchstlenkzeiten geändert.
2.4Die Vorschläge der Kommission umfassen Änderungen der Pausenregelungen, eine Ausweitung der 12-Tage-Ausnahmeregelung auf den inländischen Personengelegenheitsverkehr und die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit je nach täglicher Gesamtlenkzeit um ein oder zwei Stunden zu verschieben.
3.Allgemeine Bemerkungen
3.1Der EWSA erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Dienstleistungsqualität und die Attraktivität dieser Form des Tourismus zu verbessern. Allerdings bedauert der EWSA, dass mit dem Vorschlag der Kommission das eigentliche Problem der Branche, nämlich der erhebliche Personalmangel, nicht angemessen angegangen wird. Der Ausschuss bezweifelt, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeiten der Fahrer oder mehr Druck für die Fahrer, die der Branche treu bleiben, die richtige Lösung sind. Der Druck auf die Fahrer ist nämlich bereits jetzt sehr hoch.
3.2Der EWSA hebt hervor, dass die Praxis und der Wortlaut der bestehenden Regelungen bereits eine lange Arbeitszeit zulassen, die zu größerer Ermüdung führt, und dass die vorgeschlagenen neuen Vorschriften die Lage noch verschlimmern können. Angesichts der Tatsache, dass das Durchschnittsalter eines Fahrers im Personengelegenheitsverkehr bei 50 Jahren liegt, sind nicht nur rein wirtschaftliche und organisatorische Faktoren, sondern auch die Gesundheit der Fahrer und die Sicherheit der Fahrgäste zu berücksichtigen.
3.3Die vorgeschlagene Änderung wird in der Praxis auf 12 aufeinanderfolgende Lenktage ohne wöchentliche Ruhezeit sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Fahrten hinauslaufen. Dies ist umso weniger sinnvoll, als die Durchsetzung der 12‑Tage‑Ausnahmeregelung bereits jetzt problematisch ist. Inspektoren berichten, dass es große Schwierigkeiten bei der Überprüfung dieser Ausnahmeregelung gibt, da es an digitalen Durchsetzungsinstrumenten mangelt und schwer sichergestellt werden kann, dass es nur eine einzige Gruppe von Fahrgästen gibt (d. h., dass es sich um einen einzelnen Gelegenheitsdienst gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 handelt). Bedauerlicherweise hat die Kommission nicht die notwendigen Schritte unternommen, um die bestehenden Probleme anzugehen.
3.4Die Betreiber hätten die Möglichkeit, die täglichen Ruhezeiten in drei Zeiträume von mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Dies könnte dazu führen, dass Kraftomnibusfahrer nicht ausreichend Zeit für Erholung haben, insbesondere angesichts der Tatsache, dass immer mehr Fahrgäste in Kraftomnibussen befördert werden und die Fahrer zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.
3.5Nach Ansicht des EWSA muss dem Problem der Ermüdung aufgrund der damit verbundenen Risiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ermüdung ist in jedem Jahr Ursache für zahlreiche Verkehrsunfälle und Todesfälle.
3.6Die Prioritäten der EU-Maßnahmen sollten nicht nur darin bestehen, die Arbeitsbelastung der Arbeitnehmer zu verringern, sondern auch darin, die geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchzusetzen. Es gibt eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften und der rückläufigen Zahl der ohnehin bereits unzureichenden Kontrollen im Straßenverkehr. Dies ist auf Unzulänglichkeiten bei den Kontrollen und Inspektionen und auf mangelnde digitale Instrumente zurückzuführen. Eine effiziente, zweckmäßige und rasche Durchsetzung ist von entscheidender Bedeutung, um die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern, Ermüdung zu bekämpfen und die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten. Der EWSA hebt hervor, dass es auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und einen effizienten Informationsaustausch ankommt. Hierfür könnten EU-Mittel verwendet werden, insbesondere für die Digitalisierung der verfügbaren Instrumente.
3.7Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Betreiber zu schaffen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Der Versuch einiger Kraftverkehrsunternehmen, durch die Umgehung bestehender Vorschriften und Anforderungen ihre Marktposition zu verbessern, führt zu unlauterem Wettbewerb, der die Tätigkeit redlicher Betreiber untergräbt. Dem sollten die zuständigen nationalen und europäischen Behörden entschieden entgegentreten.
3.8Angesichts des hohen Maßes an Komplexität und der Besonderheiten der Branche schlägt der EWSA vor, einige Aspekte der Arbeitszeitgestaltung den Vereinbarungen der Sozialpartner zu überlassen, um eine angemessene Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten, z. B. in Bezug auf die Vorhersehbarkeit von Schichten. Darüber hinaus müssen die geltenden Vorschriften, die bereits eine angemessene Grundlage für fairen Wettbewerb schaffen, effizienter umgesetzt werden.
3.9Die vorgeschlagenen Änderungen in dieser Branche scheinen auch den Zielen des bereits angenommenen Pakets zur Mobilität zuwiderzulaufen. Die Überarbeitung wird das Ziel des Pakets, die Arbeitsbedingungen im Straßenverkehrssektor zu verbessern, untergraben und die Straßenverkehrssicherheit gefährden. Die Reform steht überdies im Widerspruch zum Strategischen Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit und dem angestrebten „Vision Zero“‑Ziel, nämlich die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr bis 2050 auf null zu senken.
4.Besondere Bemerkungen
4.1Es liegt im großen Interesse der Unternehmen, sich um ihre Fahrer und Flotten zu kümmern, um ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Die Berechnung der Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten muss deshalb mit größter Sorgfalt erfolgen, und ihr ist eine angemessene Bedeutung beizumessen, damit Unfälle vermieden und die Risiken für die Arbeitnehmer und die Unternehmen entsprechend verringert werden.
4.2Der Personalmangel in dieser Branche wird immer akuter und bedroht ihre Zukunft. Angesichts des zunehmenden Durchschnittsalters der Fahrer ist es offensichtlich, dass die Attraktivität der Branche gesteigert werden muss. Untätigkeit und die wachsende Zahl der Fahrer, die in Rente gehen, werden die festgestellten Probleme nur verschärfen. Anscheinend könnte eine gezielte Änderung der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Bedingungen für Berufskraftfahrer die Branche attraktiver machen und das Interesse an dieser Arbeit insbesondere bei jungen Menschen erhöhen.
4.3Der erhebliche Personalmangel in der Branche kann auch durch Unterstützung für all jene verringert werden, die potenziell an der Aufnahme einer Tätigkeit im Bereich des Gelegenheitsverkehrs interessiert sind. Die hohen Gebühren für die Ausbildung und die Fahrerlaubnis, die für das Führen der Fahrzeuge erforderlich sind, stellen hier ein erhebliches Hindernis dar. Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und andere einschlägige Stellen Förderprogramme in diesem Bereich einführen.
4.4Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Steigerung der Attraktivität dieser Art von Arbeit wäre eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer. Nötig sind nach wie vor mehr Investitionen in sichere Parkplätze zur leichteren Einhaltung der Ruhezeiten, und zwar auch für kurze Zeiträume. In dieser Hinsicht ist insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen mit Zugang zu angemessenen Sanitäreinrichtungen zu gewährleisten.
4.5Eine Reaktion auf den Personalmangel bestand in der Öffnung der Branche für Drittstaatsangehörige. In der Praxis erweist sich diese Lösung als nicht wirksam, da zwischen den EU-Ländern erhebliche Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen bestehen und es Probleme bei der Durchsetzung der geltenden rechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten und der EU gibt. Deshalb muss sichergestellt werden, dass alle Fahrer der Branche in der gesamten EU wirksam vor missbräuchlichen Praktiken geschützt werden.
4.6Für die Zwecke der vorstehenden Ausführungen, aber auch um künftige Entscheidungen über die Arbeitszeitgestaltung in der Branche auf der Grundlage der neuesten Daten zu treffen, wird darüber hinaus empfohlen, erneut Studien über die Auswirkungen von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten auf die Sicherheit in der Branche sowie über die wichtigsten Herausforderungen bei der Durchsetzung der geltenden rechtlichen Anforderungen in diesem Bereich durchzuführen. Studien der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind allem Anschein nach besonders relevant.
4.7In seinen Stellungnahmen betont der EWSA die Bedeutung der repräsentativen Demokratie, einschließlich der Mechanismen des sozialen Dialogs, an denen die repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beteiligt sind. Daher ist die Praxis der Europäischen Kommission zu kritisieren, die Standpunkte einzelner Fahrer zu nehmen und sie neben die Standpunkte der repräsentativen branchenspezifischen Gewerkschaft in den Ergebnissen der Konsultation zu stellen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, um allgemein anwendbare Rechtsvorschriften zu formulieren.
4.8Der EWSA betont, wie wichtig nicht nur die Rechtsvorschriften und ihre Durchsetzung, sondern auch die Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Fahrer für die Gefahren von Ermüdung und Übermüdung sind. So sollte es breit angelegte öffentliche Kampagnen geben. Hierfür unterstützt der EWSA die Zusammenarbeit mit den für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Straßenverkehr und den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (z. B. Arbeitsaufsichtsbehörden). Ferner wird empfohlen, im Rahmen der Maßnahmen, Strategien und Aktionspläne der Europäischen Kommission für die Straßenverkehrssicherheit für Strategien für Ermüdungsmanagement und den Einsatz von Systemen zur Erkennung von Müdigkeit und mangelnder Konzentration für Fahrer zu werben. Die Europäische Kommission könnte das Jahr 2025 der Kraftomnibusbranche widmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Beseitigung des Fahrermangels liegen sollte.
4.9Im Falle von Reisebüros, die Busausflüge anbieten, empfiehlt der EWSA nachdrücklich, die „sonstigen Aufgaben“ zu begrenzen, bei denen der Fahrer sich um die Suche nach Parkplätzen, die Überwachung der Be- und Entladetätigkeiten oder das Be- und Entladen des Gepäcks der Reisenden usw. kümmern muss. In der Praxis läuft dies nämlich darauf hinaus, dass die Fahrer sehr oft Pausen ausfallen lassen, obwohl der betreffende Zeitraum als Pause registriert wird. Hierdurch wird die tatsächliche Fahrtunterbrechung und Ruhezeit des Fahrers verringert, was eine erhebliche Gefahr darstellen kann.
Brüssel, den 6. September 2023
Baiba MILTOVIČA
Vorsitzende der Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
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NB: Anhang auf den folgenden Seiten.
ANHANG
zu der Stellungnahme der Fachgruppe
Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der Stimmen:
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ÄNDERUNGSANTRAG 5
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 2.5
Neue Ziffer:
Gliederungsebene: nach bestehender Ziffer – gleichgeordnet
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Der Sektor des Personengelegenheitsverkehrs weist jedoch andere Merkmale auf als der Güterverkehr und der Personenlinienverkehr: Kennzeichnend sind insbesondere die hohe Saisonabhängigkeit und die unterschiedlich langen Fahrstrecken je nach touristischen Aktivitäten der Fahrgäste, d. h. kürzere Lenkzeiten am Tag als im Güterverkehr oder im Linienbusverkehr. Auch schlafen die Fahrer in der Regel in Hotels und fahren selten nachts.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
28
Nein-Stimmen:
40
Enthaltungen:
7
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ÄNDERUNGSANTRAG 6
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.1
Neue Ziffer:
Gliederungsebene: nach bestehender Ziffer – gleichgeordnet
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Es ist zu begrüßen, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung weder die Mindestdauer der Fahrtunterbrechungen bzw. Ruhezeiten noch die Höchstlenkzeiten geändert werden, sondern lediglich eine flexiblere Verteilung von Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen ermöglicht wird, um den Anforderungen der Saisonabhängigkeit und den Wünschen der Fahrgäste gerecht zu werden.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
29
Nein-Stimmen:
38
Enthaltungen:
8
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ÄNDERUNGSANTRAG 7
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.2
Neue Ziffer:
Gliederungsebene: nach bestehender Ziffer – gleichgeordnet
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Der EWSA begrüßt, dass die neuen Vorschriften bessere Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern grenzüberschreitender und innerstaatlicher Personenbeförderungsdienste im Gelegenheitsverkehr gewährleisten sollten. Die Erbringer von Gelegenheitsverkehrsdiensten innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats können die 12-Tage-Ausnahmeregelung nämlich nicht in Anspruch nehmen, da sie auf grenzüberschreitende Verkehrsdienste beschränkt ist.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
26
Nein-Stimmen:
43
Enthaltungen:
8
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ÄNDERUNGSANTRAG 8
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.3
Neue Ziffer:
Gliederungsebene: nach bestehender Ziffer – gleichgeordnet
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Da Dienstleistungen im Gelegenheitsverkehr sporadisch, etwa während saisonaler Ferien- und Urlaubszeiten, erbracht werden und durch unterschiedlich lange Fahrstrecken je nach touristischen Aktivitäten der Fahrgäste gekennzeichnet sind, hält der EWSA die Flexibilität der Ruhezeiten und Pausen für gerechtfertigt.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
40
Enthaltungen:
7
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ÄNDERUNGSANTRAG 9
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.4
Neue Ziffer:
Gliederungsebene: nach bestehender Ziffer – gleichgeordnet
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Der EWSA begrüßt ferner, dass die vorgeschlagenen Vorschriften zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und damit zu weniger Stress und Ermüdung der Fahrer und indirekt zu einer Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit führen sollen. Gleichzeitig werden sie zu erheblichen Kosteneinsparungen insbesondere für KMU führen und eine bessere Anpassung an die Wünsche der Passiere – der Kunden – ermöglichen.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
29
Nein-Stimmen:
43
Enthaltungen:
5
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ÄNDERUNGSANTRAG 10
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.1
Ändern:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Der EWSA erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Dienstleistungsqualität und die Attraktivität dieser Form des Tourismus zu verbessern. Allerdings bedauert der EWSA, dass mit dem Vorschlag der Kommission das eigentliche Problem der Branche, nämlich der erhebliche Personalmangel, nicht angemessen angegangen wird. Der Ausschuss bezweifelt, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeiten der Fahrer oder mehr Druck für die Fahrer, die der Branche treu bleiben, die richtige Lösung sind. Der Druck auf die Fahrer ist nämlich bereits jetzt sehr hoch.
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Der EWSA erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Arbeitsbedingungen und die Dienstleistungsqualität zu verbessern. Allerdings bedauert der EWSA, dass mit dem Vorschlag der Kommission das eigentliche Problem der Branche, nämlich der erhebliche Personalmangel, nicht angemessen angegangen wird. In Bezug auf eine abschließende Lösung ist zu bezweifeln, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeiten der Fahrer oder mehr Druck für die Fahrer, die der Branche treu bleiben, die richtige Lösung sind. Während autonomes Fahren noch in ferner Zukunft liegt, gibt es mehrere unmittelbare Lösungen wie die Anwerbung und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
29
Nein-Stimmen:
44
Enthaltungen:
3
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ÄNDERUNGSANTRAG 11
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.2
Streichen:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Der EWSA hebt hervor, dass die Praxis und der Wortlaut der bestehenden Regelungen bereits eine lange Arbeitszeit zulassen, die zu größerer Ermüdung führt, und dass die vorgeschlagenen neuen Vorschriften die Lage noch verschlimmern können. Angesichts der Tatsache, dass das Durchschnittsalter eines Fahrers im Personengelegenheitsverkehr bei 50 Jahren liegt[1], sind nicht nur rein wirtschaftliche und organisatorische Faktoren, sondern auch die Gesundheit der Fahrer und die Sicherheit der Fahrgäste zu berücksichtigen.
[1] IRU Intelligence Briefing, Driver Shortage Global Report 2022 Summary.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
42
Enthaltungen:
5
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ÄNDERUNGSANTRAG 12
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.3
Streichen:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
|
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Die vorgeschlagene Änderung wird in der Praxis auf 12 aufeinanderfolgende Lenktage ohne wöchentliche Ruhezeit sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Fahrten hinauslaufen. Dies ist umso weniger sinnvoll, als die Durchsetzung der 12-Tage-Ausnahmeregelung bereits jetzt problematisch ist. Inspektoren berichten, dass es große Schwierigkeiten bei der Überprüfung dieser Ausnahmeregelung gibt, da es an digitalen Durchsetzungsinstrumenten mangelt und schwer sichergestellt werden kann, dass es nur eine einzige Gruppe von Fahrgästen gibt (d. h., dass es sich um einen einzelnen Gelegenheitsdienst gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 handelt). Bedauerlicherweise hat die Kommission nicht die notwendigen Schritte unternommen, um die bestehenden Probleme anzugehen.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
47
Enthaltungen:
3
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ÄNDERUNGSANTRAG 15
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3.9
Streichen:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
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Änderung
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Die vorgeschlagenen Änderungen in dieser Branche scheinen auch den Zielen des bereits angenommenen Pakets zur Mobilität zuwiderzulaufen. Die Überarbeitung wird das Ziel des Pakets, die Arbeitsbedingungen im Straßenverkehrssektor zu verbessern, untergraben und die Straßenverkehrssicherheit gefährden. Die Reform steht überdies im Widerspruch zum Strategischen Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit und dem angestrebten „Vision Zero“-Ziel, nämlich die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr bis 2050 auf null zu senken[4].
[4] COM(2018) 293 final, Anhang 1.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
28
Nein-Stimmen:
46
Enthaltungen:
5
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ÄNDERUNGSANTRAG 2
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 3
Ändern:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
|
Änderung
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Dienstleistungsqualität und die Attraktivität dieser Form des Tourismus zu verbessern. Der Vorschlag zur Erhöhung der Arbeitsflexibilität in dieser Branche sollte jedoch als unangemessen angesehen werden, da er die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer verschlechtern und den Beruf noch weniger attraktiv machen würde. Es ist jedoch zu begrüßen, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung weder die Mindestdauer der Fahrtunterbrechungen bzw. Ruhezeiten noch die Höchstlenkzeiten geändert werden. Es liegt im großen Interesse der Unternehmen, sich um ihre Fahrer und Flotten zu kümmern, um ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert der EWSA die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sichere Parkplätze für Ruhezeiten und Pausen zur Verfügung stehen.
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Dienstleistungsqualität und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es ist zu begrüßen, dass mit dem Vorschlag für eine Verordnung weder die Mindestdauer der Fahrtunterbrechungen bzw. Ruhezeiten noch die Höchstlenkzeiten geändert werden, sondern lediglich eine flexiblere Verteilung von Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen ermöglicht wird, um den Anforderungen der Saisonabhängigkeit und den Wünschen der Fahrgäste gerecht zu werden. Es liegt im großen Interesse der Unternehmen, sich um ihre Fahrer und Flotten zu kümmern, um ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert der EWSA die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sichere Parkplätze für Ruhezeiten und Pausen zur Verfügung stehen.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
45
Enthaltungen:
7
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ÄNDERUNGSANTRAG 3
TEN/816
Mindestpausen und Ruhezeiten bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ziffer 1.4
Streichen:
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Vorgeschlagen von:
BARCELÓ DELGADO Andrés
DE MELLO Vasco
DIAMANTOUROS Konstantinos
EDELÉNYI András
KROPP Thomas
TEDER Reet
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|
Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses
|
Änderung
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Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Durchschnittsalter der Fahrer in dieser Branche bereits hoch ist und weiter steigt. Eine höhere Arbeitsbelastung könnte zu mehr Verkehrsunfällen führen, da ein enger Zusammenhang zwischen Ermüdung und der Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit besteht. Flexibilität steht deshalb im Widerspruch zu den Zielen der EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
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Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen:
26
Nein-Stimmen:
45
Enthaltungen:
6
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