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NAT/891

Nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Klimanotstand – Blauer Deal

STELLUNGNAHME

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Klimanotstand:
Kreislauf- und sonstige Lösungen für den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU in einem künftigen Blauen Deal

(Initiativstellungnahme)

Kontakt

nat@eesc.europa.eu

Verwaltungsrätin

Gaia BOTTONI

Datum des Dokuments

03/07/2023

Berichterstatter: Josep PUXEU ROCAMORA

Ko-Berichterstatter: John COMER

Beschluss des Plenums

23/01/2023

Rechtsgrundlage

Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

28/06/2023

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

53/0/1

Verabschiedung im Plenum

DD/MM/AAAA

Plenartagung Nr.

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

…/…/…



1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1Der Klimawandel verändert die Niederschlagsmuster in der Europäischen Union und wirkt sich so auf die für die Landwirtschaft verfügbare Wassermenge aus. Dies führt nicht nur zum Rückgang der Pflanzenproduktion, sondern auch zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen verschiedenen Nutzungsformen (Haushalte, Industrie und Landwirtschaft). Darüber hinaus wirken sich menschliche Tätigkeiten auch auf die Wasserqualität aus und führen zu einem erhöhten Gehalt an Nährstoffen und Schadstoffen.

1.2In der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie wurden Ziele für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung und den Schutz der Ökosysteme formuliert. Zur Umsetzung dieser Ziele braucht der Agrar- und Lebensmittelsektor die Erhaltung des ländlichen Raums und entsprechende Produktionsstrukturen, die Unterstützung der Erzeuger auf lokaler Ebene, die nachhaltige Bewirtschaftung von Land und Wasser sowie eine offene strategische Autonomie. Wasser ist eine grundlegende Ressource für die Nahrungsmittelerzeugung, weshalb der Zugang zu Wasser von ausreichender Qualität und seine nachhaltige Bewirtschaftung eine wichtige Voraussetzung für eine angemessene und nachhaltige Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union sind. Alle GAP-Regelungen sollten der Förderung einer nachhaltigen und effizienten Wasserbewirtschaftung dienen und für jeden Mitgliedstaat Indikatoren zur Überwachung der bei der Wasserbewirtschaftung erzielten Fortschritte umfassen.

1.3Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung muss sich auf das Versorgungsmanagement konzentrieren und Maßnahmen umfassen, mit denen die Verfügbarkeit von Wasser für alle Nutzer gewährleistet wird. Zum Versorgungsmanagement gehören notwendigerweise die Optimierung der Effizienz, die Verringerung von Verlusten, die Priorisierung bestimmter Nutzungsformen, die Unterbindung einer illegalen Verwendung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des gesamten Systems und schließlich eine Reihe von Konzepten, die mit den Strategien zur Sicherung einer ausreichenden Nahrungsmittelproduktion in der EU im Einklang stehen.

1.4Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert spezielle Standards für den Wasserverbrauch in verschiedenen Wirtschaftszweigen, etwa in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu sollte eine Lenkungsstruktur zur Ausarbeitung von Leitlinien für die Wassernutzung in einzelnen Bereichen geschaffen werden, an der auch der EWSA beteiligt ist.

1.5Technologien spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von Wasser für die landwirtschaftliche Erzeugung. Es müssen angemessene und ausreichende Haushaltsmittel für die Forschung und die Anpassung des Wissens in der Genomforschung bereitgestellt werden. Ziel ist es, widerstandsfähigere und besser an die klimatischen Bedingungen angepasste Kulturen zu entwickeln. Zudem werden Ressourcen benötigt, um neue Techniken zur Wassergewinnung wie Wiederverwendung und Entsalzung voranzutreiben. In diesem Zusammenhang schlägt der EWSA vor, Maßnahmen zu fördern, die für die Entwicklung neuer Technologien erforderlich sind. Hierbei sollten die Ökosysteme, in denen diese eingesetzt werden, geschützt werden und Umweltbelange an erster Stelle stehen.

1.6Die Energiepreise bedingen die Einführung neuer Technologien, deren Einsatz eng mit der Nutzung fossiler Brennstoffe verknüpft ist. Der EWSA fordert, die Landwirtschaft zu dekarbonisieren, die Agrarpreise im Primärsektor anzupassen und erneuerbare Energiequellen intensiv zu nutzen, um für eine engere Verknüpfung der Aspekte Energie, Wasser und Lebensmittel zu sorgen.

1.7Der Klimawandel führt zu höheren Temperaturen, verstärkter Evapotranspiration und einer erheblichen Zunahme extremer Wetterereignisse, was Dürren, Überschwemmungen, Stürme und Brände zur Folge hat, die erhebliche Schäden bei Kulturen und Nutztieren anrichten können. Es bedarf eines strategischen Plans, bei dem wissenschaftliches und technisches Fachwissen herangezogen wird, um sicherzustellen, dass in der gesamten EU sicheres Wasser für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Für kleinere Gebiete und Regionen, die von anhaltenden Dürren und Überschwemmungen betroffen sind, müssen spezielle Pläne ausgearbeitet werden. Ein eigener Haushalt mit Mitteln für entsprechende Maßnahmen wird erforderlich sein, ebenso wie eine EU-Verordnung, über die Mittel für die Ausarbeitung und Umsetzung zentraler, regionaler und lokaler Pläne für eine angemessene Wasserversorgung bereitgestellt werden. Durch die genannten Pläne sind der Bau und die Instandhaltung einer geeigneten Wasserinfrastruktur in allen Teilen der EU zu gewährleisten.

2.Wasser im Kontext der Europäischen Landwirtschaft

2.1Ziel dieser Initiativstellungnahme ist es, die Wechselwirkung zwischen Wasser und Landwirtschaft auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Klimakrise und den Auswirkungen auf die künftige Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit zu analysieren. Die Stellungnahme enthält Überlegungen dazu, welche Folgen extreme Wetterereignisse haben und wie sich die verschiedenen Strategien und Vorschriften der EU auswirken. Es werden die große Bedeutung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung sowie die konkreten Probleme im Zusammenhang mit Wasser in der Landwirtschaft der EU beschrieben und Vorschläge zur Stärkung der Nahrungsmittelautonomie der EU sowie zur Verbesserung ihrer Wasserversorgung hinsichtlich Qualität und Quantität zur Erreichung dieses Ziels unterbreitet.

2.2Die Landwirtschaft ist über ihre sozioökonomische Bedeutung hinaus ein strategischer Sektor in der Europäischen Union. Schätzungen zufolge werden 30 % der produktiven landwirtschaftlichen Fläche der EU bewässert, wobei dieser Anteil in den südlichen Mitgliedstaaten aufgrund der besonderen klimatischen Bedingungen höher ist und dort teils bei bis zu 70 % liegt. 1

3.Wasserknappheit und wichtigste Herausforderungen für das Agrar- und Lebensmittelsystem der EU

3.1Die landwirtschaftliche Produktion hängt von der Verfügbarkeit von Wasser ab. Die Landwirtschaft wiederum wirkt sich sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität des Wassers aus, sei es durch diffuse Verschmutzung infolge des Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden oder durch die Versalzung übernutzter Grundwasserbrunnen in Küstennähe. Schätzungen zufolge sind jährlich 20 % der europäischen Landfläche und 30 % der europäischen Bevölkerung von Wasserknappheit betroffen 2 , wobei der Wasserstress auf EU‑Ebene in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich erheblich zunehmen wird. 3

3.2Daten der Europäischen Umweltagentur zufolge gingen die erneuerbaren Wasserressourcen in der EU von 3 219 km³ im Jahr 2010 auf 2 883 km³ im Jahr 2020 zurück. 4 Diese Situation wird durch den erwarteten Temperaturanstieg und die höhere Evapotranspiration noch verschärft, die zu einem höheren Wasserbedarf in der Landwirtschaft und einem größeren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verwendungszwecken führen werden.

3.3In den letzten 55 Jahren sind die erneuerbaren Wasserressourcen in der EU insgesamt um 17 % pro Kopf zurückgegangen. 5 Dies lässt sich zum Teil durch das Bevölkerungswachstum erklären, doch verschärfen auch der Druck durch die Wirtschaftstätigkeit, einschließlich der Landwirtschaft, und der Klimawandel in vielen Regionen der EU die saisonale und jährliche Wasserknappheit.

3.4Zwischen 2010 und 2016 stammten 54 % des landwirtschaftlich genutzten Wassers in der EU aus Oberflächengewässern und 39 % aus dem Grundwasser. Aufbereitetes Wasser machte 4 % und entsalztes Meerwasser 3 % aus. 6 Diese Anteile können je nach den klimatischen Bedingungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich variieren. Die Verpflichtung zur Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser ist ein Element der Kreislaufwirtschaft, vor allem angesichts der Tatsache, dass jährlich nur 1 100 hm³ Abwasser in der EU wiederverwendet werden (etwa 0,4 % des gesamten in der EU entnommenen Frischwassers). 7

3.5Die Landwirtschaft ist sowohl Hauptverursacher als auch Opfer der Wasserknappheit. Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verursacht die Landwirtschaft fast 70 % aller Wasserentnahmen, und dieser Anteil liegt in einigen Entwicklungsländern bei bis zu 95 %. 8 In vielen Ländern ist die Effizienz der Bewässerung jedoch gering.

3.6Obwohl der Wasserfußabdruck der landwirtschaftlichen Produktion in der EU abnimmt, ist er in Gebieten mit intensiv betriebener Landwirtschaft und dort, wo die Wasserressourcen stärker belastet sind, nach wie vor erheblich. Dies könnte auch davon abhalten, der Diversifizierung dienende Tätigkeiten wie Süßwasseraquakultur und Algenzucht aufzunehmen, die in bestimmten ländlichen Gebieten der EU zusätzliche Einnahmequellen bieten könnten, jedoch nur möglich sind, wenn eine Mindestmenge an Wasser verfügbar ist.

3.7Wasserknappheit verändert den Begriff von Wasser als Ressource sowie die gegenwärtigen Bewirtschaftungsmodelle. Wasser ist als lebensnotwendige Ressource zu verstehen und sollte deshalb als knappes, wertvolles Wirtschaftsgut behandelt werden. Nachfrageorientierte Bewirtschaftungsmodelle sind derzeit schwer anzuwenden und müssen sich in Richtung des Versorgungsmanagements entwickeln, wobei Sicherheit und Nachhaltigkeit als Kriterien anzulegen sind.

3.8Die Probleme bei der Bewirtschaftung dieser Ressource sind nicht nur auf fehlende Planungs‑ oder Bewirtschaftungsinstrumente oder konkurrierende Interessen der verschiedenen Akteure, sondern häufig auch auf den schlechten Zustand der Bewässerungsinfrastruktur und der Entwässerungssysteme zurückzuführen, was zu Wasserverlusten und einer ineffizienten Wassernutzung führt.

3.9Die Landwirtschaft in den südlichen EU-Mitgliedstaaten steht vor einer Reihe von Herausforderungen, die unmittelbar Folge der Wasserknappheit sind, insbesondere längere Dürrezeiten, die im Mittelmeerraum intensiver sind, Unterschiede bei der Verfügbarkeit und Verteilung von Wasser sowie Konkurrenz um Wasser, vor allem für den Gebrauch in Städten und als Ergebnis eines intensiven Tourismus. In den nördlichen EU-Mitgliedstaaten überwiegt das Problem der Wasserverschmutzung durch intensive Landwirtschaft und die Verwendung von Nährstoffen und Pestiziden. Darüber hinaus führen Wasserstraßen und Verkehrswege, die nur mit einem Mindestpegel effizient funktionieren, zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen möglichen alternativen Nutzungsformen einer zunehmend knappen Ressource.

3.10Die offene strategische Autonomie im Agrar- und Lebensmittelsektor, wie sie vom EWSA definiert wurde 9 , ist ein sehr wesentlicher Faktor. Zur Quantifizierung der Nahrungsmittelautonomie der EU können verschiedene Indikatoren herangezogen werden. Zwar verfügt die EU über eine weitgehende Autonomie bei Nahrungsmitteln, doch beruht die Feststellung der Autonomie auf zu allgemeinen Kriterien, da sie je nach Lebensmitteltyp und Region sehr unterschiedlich ausfällt: Erhebliche Defizite sind bei der Erzeugung von Getreide, Sojabohnen und Pflanzenölen festzustellen.

3.11In ihrer Strategischen Vorausschau 2021 weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Gewährleistung nachhaltiger und krisenfester Lebensmittelsysteme einer der wichtigsten strategischen Bereiche ist, in denen die Führungsrolle der EU gestärkt werden muss, und dass zu diesem Zweck in Innovation investiert werden muss.

3.12Grünes Wasser, d. h. der Teil der Niederschläge, der in den Boden gelangt und dort gespeichert wird, muss effizient genutzt werden. Durch die Förderung von Maßnahmen zur Bodenregenerierung sollte die wichtige Funktion der Böden bei der Filterung und Aufnahme von Wasser gestärkt werden.

3.13In einigen Erzeugermitgliedstaaten in Südeuropa erweist es sich als sinnvoll, auf eine Kreislaufwirtschaft bei der Wassernutzung (Aufbereitung von Schwarzwasser oder kommunalem Abwasser zur Bewässerung) und den verstärkten Einsatz technischer Systeme (Entsalzung) hinzuarbeiten. Beide Lösungen gehen jedoch mit einem hohen Stromverbrauch einher und können Böden und Pflanzen schädigen. Aufbereitetes Wasser muss ordnungsgemäß behandelt werden, und die Bereitstellung sicheren Wassers für die Landwirtschaft sollte Vorrang haben. Darüber hinaus wird die benötigte Energie aus verschiedenen, nicht immer erneuerbaren Quellen gewonnen. Der EWSA fordert, für eine dekarbonisierte kreislauforientierte Wasserbewirtschaftung und eine generelle Nutzung alternativer Energiequellen zu sorgen, um die Aspekte Energie, Wasser und Lebensmittel enger miteinander zu verknüpfen.

3.14Die hohe Abhängigkeit von Strom machte sich 2022 im Zusammenhang mit dem Anstieg der Energiepreise negativ bemerkbar, was einen entscheidenden Einfluss auf die Produktionskosten hatte, insbesondere in den Küstenregionen des Mittelmeers, in denen das strukturelle Wasserdefizit die Nutzung technologischer Lösungen erforderlich macht.

3.15Die Art und Weise der Bewirtschaftung grenzüberschreitender Oberflächengewässer wirkt sich nicht nur auf die Menge der flussabwärts gelegenen Ressourcen aus, sondern auch auf ihre Qualität. Unabhängig von den Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie 10 und der geltenden Verpflichtung zur Einführung einer integrierten Planung auf Ebene der Einzugsgebiete ist klar, dass die Formen der Bewirtschaftung für diese Art des Wassers verbessert werden können, entweder durch neue spezialisierte Stellen oder durch die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften.

3.16Die unkontrollierte Freisetzung von Schadstoffen in Gewässer infolge bestimmter industrieller Tätigkeiten wirkt sich negativ auf die Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit aus und verursacht der Gesellschaft insgesamt Kosten. Der EWSA setzt sich weiterhin für die Entwicklung einer klimaneutralen Industrie mit kontrolliert freigesetzten Emissionen ein, die für die Umweltkosten ihrer Produktion aufkommt.

4.Aktuelle Strategien der EU und der Mitgliedstaaten

4.1Die Wasserrahmenrichtlinie und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 11 bilden den entscheidenden EU-Rechtsrahmen für quantitative und qualitative Aspekte im Bereich Wasser und Landwirtschaft. Zu den konkreten Zielen, die im Rahmen der neuen GAP vorgeschlagen werden, gehören die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Boden, Luft und natürlich Wasser. Darüber hinaus ist Wasser Gegenstand des Nachhaltigkeitsziels Nr. 6 der Vereinten Nationen, dessen Vorgaben sich auf die Wassereffizienz und die integrierte Wasserbewirtschaftung beziehen.

4.2In der Wasserrahmenrichtlinie ist festgelegt, dass Wasser eine natürliche Ressource ist, die geschützt, erhalten und nachhaltig bewirtschaftet werden muss. Dazu wird ein Rahmen für die Bewirtschaftung festgelegt, die je nach den Gegebenheiten in einem konkreten Gebiet entweder direkt oder über Konzessionen erfolgt. Der Rahmen zielt darauf ab, eine integrierte und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf EU-Ebene zu ermöglichen.

4.3Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sind insgesamt 386,6 Milliarden Euro für die GAP vorgesehen, die auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und für verschiedene Politikbereiche der ersten und zweiten Säule genutzt werden sollen. Der EWSA fordert die Schaffung eines eigenen Haushalts und spezifischer Mittel für Wasser, wie in der Stellungnahme „Wirtschaftliche Aspekte eines europäischen Blauen Deals“ 12 dargelegt.

4.4Die meisten GAP-Direktzahlungen sowie einige Zahlungen im Rahmen der zweiten Säule unterliegen Cross-Compliance-Vorschriften, die Grundanforderungen an die Betriebsführung betreffen, sowie Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren vorschreiben, einschließlich integrierter Wasserbewirtschaftungsverfahren für die Bewässerung. Bei den meisten Zahlungen wurde jedoch festgestellt, dass sie in Bezug auf die Bewässerung neutral waren 13 . Alle GAP‑Regelungen sollten der Förderung einer nachhaltigen und effizienten Wasserbewirtschaftung dienen und für jeden Mitgliedstaat Indikatoren zur Überwachung der bei der Wasserbewirtschaftung erzielten Fortschritte umfassen.

4.5Einige Mitgliedstaaten, vor allem im Süden der EU, verwenden EU-Mittel, um wasserintensive Kulturen in Gebieten mit Wasserstress zu fördern, ohne Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und nutzen die fakultative gekoppelte Stützung, um die pflanzliche Erzeugung bei wasserintensiven Kulturen aufrechtzuerhalten oder zu steigern. Für eine nicht nur nachhaltige, sondern auch effiziente Nutzung der Wasserressourcen sind nach Auffassung des EWSA eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich.

4.6Alle Mitgliedstaaten sollten ein Register über die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser sowie über die Speicherung von Oberflächenwasser führen, und Wassernutzer sollten eine Genehmigung einholen müssen, bevor sie Wasser entnehmen oder speichern. Alle Mitgliedstaaten sollten die bestehenden Überwachungssysteme stärken und verschärfen, damit illegale Wassernutzung aufgedeckt und geahndet werden kann.

4.7Der Europäische Rechnungshof ist der Auffassung, dass die Kostendeckung für Wasserdienstleistungen in der Landwirtschaft unvollständig ist, in erster Linie weil sich die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten in der Wasserpreisfestlegung nicht angemessen widerspiegeln. Nach Ansicht der Kommission bringt dies versteckte Kosten für die Gesellschaft mit sich und verringert potenzielle Einnahmen, die zur Finanzierung einer effizienten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet werden könnten.

4.8Beim Wasser findet der Grundsatz der Einheit des europäischen Marktes keine Anwendung. Die Nutzer zahlen sehr unterschiedliche Preise für ähnliche Dienstleistungen, je nach Mitgliedstaat und sogar nach Standort innerhalb eines Mitgliedstaats. Es wäre also sinnvoll, ein unionsweites Verfahren zur Rationalisierung und Vereinheitlichung der Wassergebührensysteme zu fördern. 14

4.9Der EWSA fordert insbesondere spezielle Standards für den Wasserverbrauch in verschiedenen Wirtschaftszweigen, etwa in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu sollte eine Lenkungsstruktur zur Ausarbeitung von Leitlinien für die Wassernutzung in einzelnen Bereichen geschaffen werden, an der auch der EWSA beteiligt ist 15 .

4.10Der durchschnittliche Anstieg der Preise für Nahrungs- und Produktionsmittel lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. 16 Die derzeit herrschende Inflation bedeutet jedoch, dass die GAP-Beiträge real ganz erheblich gesunken sind. Dagegen sollten geeignete haushaltspolitische Maßnahmen ergriffen werden, um den wirtschaftlichen Rahmen der EU‑Ziele wiederherzustellen.

5.Langfristige Vorschläge, Lösungen und Antworten

5.1Wasserknappheit und der Klimanotstand gehören zu den größten Herausforderungen, vor denen das Agrar- und Lebensmittelsystem der EU heute steht. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen und im Interesse einer langfristigen Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung in Europa sind kreislauforientierte und weitere innovative Lösungen erforderlich. Auf der Grundlage der Erfahrungen und Prinzipien des europäischen Grünen Deals wurde das Konzept des Blauen Deals als Rahmen für die Bewältigung dieser Herausforderungen vorgeschlagen.

5.2Ein vorrangiges Ziel sollte die Gewährleistung der offenen strategischen Autonomie der EU im Agrar- und Lebensmittelsektor sein. Es ist deshalb notwendig, den Schwerpunkt auf den Erhalt der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU zu legen, Strategien zur Förderung von Kulturen zu entwickeln, bei denen Defizite festgestellt wurden, und die überschüssige Produktion auszugleichen.

5.3Die Gewährleistung der landwirtschaftlichen Erzeugung erfordert zwangsläufig die Bereitstellung von Wasser in ausreichender Quantität und Qualität, wobei auch Maßnahmen zur Verringerung des Wasserfußabdrucks unverzichtbar sind. Durch Maßnahmen zur Förderung von Wassereinsparungen in der Produktion können mehr Ressourcen verfügbar gemacht werden, ohne die Nachhaltigkeit des Wasserkreislaufs zu beeinträchtigen.

5.4Die Verringerung des Wasserfußabdrucks der EU-Landwirtschaft erfordert einen Mix aus Technologien, nachhaltigen landwirtschaftlichen Verfahren, einer nachhaltigen und effizienten Wasserbewirtschaftung und wirksamen öffentlichen Strategien zur Förderung der Nachhaltigkeit im Agrar- und Lebensmittelsektor.

5.5In diesem Zusammenhang müssen Strategien vorangetrieben werden, die Anreize für Effizienz bei der Bewässerung und der Wassernutzung im Allgemeinen setzen, und zwar sowohl im Bereich der GAP als auch bei anderen EU-Fonds. Bei der Umsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren, beim Einsatz von Technologien zur effizienteren Wassernutzung und bei der Entwicklung von Kulturen, die resistenter gegen Dürren und Überschwemmungen sind, müssen Fortschritte erzielt werden. Allerdings wird es ohne die erforderlichen Haushaltsmittel nicht möglich sein, krisenfeste und nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme in Europa aufzubauen.

5.6Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen in ländlichen Gebieten durch die Umsetzung von Maßnahmen wie die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, die Schaffung von Pufferzonen und die Verbesserung der Wasserqualität von Flüssen und Seen könnte dazu beitragen, den Wasserfußabdruck der Landwirtschaft in der EU zu verringern. Diese Fragen sollten durch die Bewirtschaftungspläne für die verschiedenen Einzugsgebiete angegangen werden, und der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu sorgen.

5.7Innovation und Forschung, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung von im Bereich der Wassernutzung effizienteren und nachhaltigeren Technologien und landwirtschaftlichen Verfahren liegt, sollten mit angemessenen Haushaltsmitteln ausgestattet werden. Darüber hinaus müssen Strategien und Verfahren zur Förderung der Präzisionslandwirtschaft und einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung sowie zur Verbesserung der Fähigkeit des Bodens, Wasser zu speichern, und für eine bessere Anpassung des Wissens über die genetischen Eigenschaften von Pflanzen und Saatgut unterstützt werden.

5.8Durch die Verringerung der Lebensmittelverschwendung kann die für die Herstellung von Lebensmitteln benötigte Wassermenge reduziert werden. Dies kann durch Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher, ein besseres Lieferkettenmanagement und die Förderung innovativer Technologien zur Haltbarmachung von Lebensmitteln erreicht werden.

5.9Die Mitgliedstaaten sollten eine transparente Wassergebührenpolitik umsetzen, die Anreize für Effizienz und Einsparungen setzt, und sicherstellen, dass alle Gruppen von Wassernutzern im Einklang mit den Grundsätzen der Wasserrahmenrichtlinie angemessen zur Kostendeckung beitragen.

5.10Es wird davon ausgegangen, dass eine mengenabhängige Preisgestaltung auf einem angemessenen Niveau Anreize für die Umstellung auf wassersparende Bewässerungstechnologien und -methoden oder auf Kulturen mit geringerem Wasserbedarf schaffen kann. Mitgliedstaaten, die die Gebühren für Bewässerungswasser nach wie vor auf der Grundlage der bewässerten Fläche berechnen, sollten schrittweise auf ein anderes Verfahren umstellen.

5.11Der EU-Rechnungshof hat festgestellt, dass die Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen in der Landwirtschaft unvollständig ist. Ein Grund dafür ist, dass sich die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten (noch) nicht in den Wasserpreisen widerspiegeln. Dies liegt an der Vielzahl spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Preis für Bewässerungswasser, wodurch Wasser für die Landwirtschaft billiger ist als für andere Zwecke. Zwar muss dieses Konzept nicht notwendigerweise aufgegeben werden, doch sollten die allgemeine Herangehensweise geprüft und Ausnahmeregelungen neu auf Anreize und Belohnungen für Wassereinsparungen ausgerichtet werden.

5.12Die Wasserrahmenrichtlinie ist 23 Jahre alt, und die damaligen wirtschaftlichen, sozialen und klimatischen Rahmenbedingungen unterscheiden sich stark von den heutigen. Es sollte erwogen werden, die Richtlinie inhaltlich teilweise zu überarbeiten, damit sie zu einem wirksamen Instrument zur Förderung der Ernährungssicherheit werden kann.

5.13Nach dem Subsidiaritätsprinzip steht es den Mitgliedstaaten frei, die Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung für die Entnahme von Wasser nach individuellen Kriterien (auf staatlicher oder regionaler Ebene) umzusetzen und durchzusetzen. Allerdings führen die daraus resultierenden uneinheitlichen Regelungen erwiesenermaßen dazu, dass der Zugriff auf bestimmte Grundwasserkörper nicht oder nicht ausreichend kontrolliert wird. Aus diesem Grund sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf ein selektiveres Kriterium einigen und strenge Vorschriften und Voraussetzungen für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser beschließen.

5.14Die Modernisierung der Bewässerungssysteme muss verbessert und gefördert werden, insbesondere um Verluste aufgrund von Leckagen in Netzen und Verdunstung in offenen Kanälen und Becken zu verringern. Die GAP und die anderen EU-Fonds sollten die Entwicklung neuer Bewässerungsstrukturen fördern und keine Projekte unterstützen, die den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zuwiderlaufen.

5.15Im Mai 2020 wurde die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung 17 angenommen, die den Zielen der Ziffer 3.4 entspricht. Diese neue Verordnung über die Wiederverwendung von Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung enthält Mindestanforderungen an die Wasserqualität und ihre Überwachung sowie an Risikomanagement und Transparenz und wird ab 2023 gelten. Die durchgeführte Analyse ergab, dass mehr als 50 % des theoretisch aus Kläranlagen in der EU für die Bewässerung verfügbaren Gesamtwasservolumens wiederverwendet werden können, wodurch mehr als 5 % der direkten Entnahme aus Wasserkörpern und Grundwasser vermieden werden. Dies wird zu einer Verringerung des Wasserstresses insgesamt um mehr als 5 % führen. Die Finanzierung solcher Anlagen zur Wiederverwendung ebenso wie Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Bodenverschmutzung und zur Gewährleistung sicheren Wassers für die Landwirtschaft sollten deshalb gefördert werden.

5.16Die Förderung der Landwirtschaft in Städten und stadtnahen Gebieten kann dazu beitragen, den Transport von Lebensmitteln aus ländlichen Gebieten sowie den CO2-Fußabdruck (Dekarbonisierung der Landwirtschaft) und den Wasserverbrauch in der Landwirtschaft zu verringern. Darüber hinaus können städtische Bewässerungssysteme Regenwasser und Wasser aus Anlagen für die Aufbereitung von Bewässerungswasser nutzen.

5.17Erneuerbare Energien wie Sonnen- und Windenergie können eine nachhaltige Energiequelle für Wasserwiederverwendungssysteme, Entsalzungssysteme sowie Bewässerungs- und andere landwirtschaftliche Anlagen sein und so den CO2-Fußabdruck (Dekarbonisierung der Landwirtschaft) und den Wasserverbrauch verringern.

5.18Solche kreislauforientierten und sonstigen Lösungen können zu einem künftigen europäischen Blauen Deal beitragen, indem Wasserknappheit und Klimanotstand im Agrar- und Lebensmittelsystem der EU angegangen werden. Es ist wichtig, dass weiterhin nach neuen Technologien und innovativen Verfahren geforscht wird, um die Wassereffizienz zu verbessern und die langfristige Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelerzeugung in Europa sicherzustellen.

5.19Wesentlich sind die Infrastruktur für die Speicherung, Verteilung und Reinigung von Wasser und die Prävention der Folgen extremer Wetterphänomene. Das Managementmodell für die genannte Infrastruktur sollte auf den Grundsätzen der Integrität und Nachhaltigkeit beruhen und ihre ökologische Tragfähigkeit gewährleisten. Angesichts der möglichen Haushaltsprobleme der öffentlichen Verwaltungen können alternative Formen der Finanzierung und Zusammenarbeit geprüft werden.

5.20Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete zu erstellen und bereits bestehende zu aktualisieren. Der EWSA erachtet Umsetzung, Umfang und Grad der Einhaltung solcher Pläne als uneinheitlich. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten seines Erachtens ihre strategischen Pläne zur Gewährleistung der Wasserversorgung und zur Schaffung eines Rahmens für die Landwirtschaft, mit dem die Resilienz der EU-Lebensmittelsysteme sichergestellt werden kann, verbessern. Die strategischen Pläne sollten wie in Ziffer 4.3 dargelegt mit ausreichenden EU-Mitteln ausgestattet werden. Zudem sollten im Einklang mit den in dieser Stellungnahme angestellten Überlegungen und darin unterbreiteten Vorschlägen spezifische Fristen vorgegeben und einvernehmlich Ziele und Prioritäten gesetzt werden.

Brüssel, den 28. Juni 2023

Peter SCHMIDT

Vorsitzender der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

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(1)    Eurostat, Landwirtschaftliche Gesamtrechnung nach NUTS-2-Regionen und Eurostat, Agriculture, forestry and fishery statistics .
(2)    EUA, Water stress is a major and growing concern in Europe .
(3)    EuRH, Sonderbericht 20/2021: Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft .
(4)    EUA, Waterbase – Water Quantity .
(5)    Weltbank, Renewable internal freshwater resources per capita (cubic meters) – European Union .
(6)    Eurostat, Jährliche Süßwasserentnahme nach Herkunft und Sektor und EUA, European waters – Assessment of status and pressures 2018 .
(7)    BIO by Deloitte, Optimising water reuse in the EU , Teil I.
(8)    FAO, Water Scarcity – One of the greatest challenges of our time .
(9)     ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 56 .
(10)     Richtlinie 2000/60/EG .
(11)     Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): 2023–2027 .
(12)    EWSA-Stellungnahme Wirtschaftliche Aspekte eines europäischen Blauen Deals (siehe Seite xx im Amtsblatt).
(13)    EuRH, Sonderbericht 20/2021: Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft .
(14)    EWSA-Stellungnahmen Zugang zu Wasser: Bekämpfung von Wasserarmut und Auswirkungen auf die Sozialpolitik (siehe Seite xx im Amtsblatt) und Wirtschaftliche Aspekte eines europäischen Blauen Deals (siehe Seite xx im Amtsblatt).
(15)    EWSA-Stellungnahmen Wasserintensive Industrien und wassereffiziente Technologien (siehe Seite xx im Amtsblatt) und Wirtschaftliche Aspekte eines europäischen Blauen Deals (siehe Seite xx im Amtsblatt).
(16)     ABl. C 100 vom 16.3.2023, S. 51 .
(17)     Verordnung (EU) 2020/741 .