TEN/762
Überarbeitung des dritten Energiepakets für Gas
und Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen
STELLUNGNAHME
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff
[COM(2021) 805 final – 2021/0423 (COD)]
[COM(2021) 804 final – 2021/0424 (COD)]
[COM(2021) 803 final – 2021/0425 (COD)]
Berichterstatter: Udo HEMMERLING
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Befassungen
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Europäisches Parlament, 17/02/2022 und 07/03/2022
Rat der Europäischen Union, 23/02/2022 und 03/03/2022
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Rechtsgrundlage
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Artikel 114 Absatz 1, Artikel 194 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Zuständige Fachgruppe
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Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
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Annahme in der Fachgruppe
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02/05/2022
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Verabschiedung im Plenum
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DD/MM/YYYY
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Plenartagung Nr.
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…
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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…/…/…
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1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine und den anschließenden Sanktionen gegen Russland und Belarus will die EU möglichst rasch ihre Energiepolitik anpassen, insbesondere bei der Erdgasversorgung. Die Europäische Kommission hat die Mitteilung „REPowerEU“ vorgelegt, in der Wege für die Unabhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland bis 2030 aufgezeigt werden, wobei die ersten großen Schritte bereits für 2022 geplant sind. Der EWSA unterstützt diesen herausfordernden Ansatz grundsätzlich, empfiehlt der Europäischen Kommission jedoch, einen aktualisierten Vorschlag für dieses Gasmarktpaket auszuarbeiten, um der neuen Situation Rechnung zu tragen.
1.2Der EWSA begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Umstellung auf Gase aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, was angesichts des fortschreitenden Klimawandels dringend geboten ist. Diese sollten vor allem in Wirtschaftszweigen genutzt werden, in denen sich die CO2-Emissionen nur schwer senken lassen oder noch keine alternativen technischen Lösungen wie etwa eine direkte Elektrifizierung der Endverwendungen verfügbar sind.
1.3In dem Vorschlag werden das Gas- und das Wasserstoffsystem als zwei getrennte Systeme definiert. Die im Gaspaket enthaltenen Vorschriften würden zu sehr unterschiedlichen Anforderungen führen. Der EWSA hält die unterschiedlichen und restriktiven Anforderungen für die beiden Systeme für unverhältnismäßig. Etwaige Synergien, die dadurch entstehen, dass die beiden Systeme im Rahmen einer gemeinsamen Regelung gemeinsam entwickelt, betrieben und gewartet werden, sollten genutzt werden.
1.4Nach Ansicht des EWSA sollten erneuerbare Gase auf dem Gemeinsamen Markt uneingeschränkt handelbar sein. Daher sollte von Beginn an ein EU-weit einheitliches System für Gasqualitäts- und -nachhaltigkeitsstandards eingeführt werden.
1.5Der EWSA unterstreicht die besondere Rolle, die Biomethan beim Ausbau der Versorgung mit erneuerbarem Gas, für die Kreislaufwirtschaft und hinsichtlich des regionalen Mehrwerts zukommt. Dies käme auch der nachhaltigen Landwirtschaft zugute, da die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.
1.6Emissionen aus fossilem Methan werden nicht ausreichend gemeldet. Der EWSA ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass die meisten Methanleckagen außerhalb der EU auftreten, weshalb in die entsprechende Verordnung ein EU-Methanleistungsstandard für Einfuhren aufgenommen werden muss.
2.Die Vorschläge der Europäischen Kommission im Überblick
2.1Die drei Vorschläge der Europäischen Kommission vom Dezember 2021 sind Teil des „Fit für 55“‑Konzepts zur beschleunigten Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und für den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050. Damit sollen die Regelungen des EU‑Gasmarktes für den Umstieg auf erneuerbare und CO2-arme Gase angepasst und auf einen EU‑Wasserstoffmarkt ausgeweitet werden.
2.2Das Regelungswerk für einen gemeinsamen Gasmarkt wurde zuletzt 2009 grundlegend angepasst. Bisher standen vor allem Regulierungsfragen hinsichtlich Effizienz, Handel, Netze, Wettbewerb und Verbraucherinformation im Vordergrund. Dies wird nun grundlegend um Regelungen für die Umstellung auf erneuerbare Energien ergänzt.
2.3Auf dem Markt wird erneuerbaren, CO2-negativen, -freien und/oder -armen Gasen der Vorzug gegeben.
2.4Der anstehende Aufbau und Ausbau eines Binnenmarktes und eines Netzes für Wasserstoff wird analog zu den Regeln für den EU-Gasmarkt erfolgen. Allerdings dürfen laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission das bestehende Gasnetz und das künftige Wasserstoffnetz nicht in einer Hand liegen. Das gilt selbst dann, wenn ein bestehender Gasnetzbetreiber ergänzend ein Wasserstoffnetz entwickelt (sogenannte horizontale Entflechtung).
2.5Ergänzend wird erstmals eine Verordnung zur Reduzierung von Methanemissionen in der Gaswirtschaft vorgelegt. Damit soll die mit der EU-Methanstrategie angestrebte Überwachung und Verringerung der energiewirtschaftlichen Methanemissionen in konkrete Regelungen umgesetzt werden.
3.Notwendige Aktualisierung nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine
3.1Durch den russischen Überfall auf die Ukraine wird dem ukrainischen Volk unermessliches Leid zugefügt. Der zivile und militärische Widerstand der Menschen in der Ukraine muss unterstützt werden. Infolge der Sanktionen gegen die Russische Föderation und Belarus sollte die Europäische Union ihre Energiepolitik überdenken, insbesondere im Hinblick auf Erdgaseinfuhren aus Russland.
3.2Im März 2022 hat die Europäische Kommission einen neuen Plan – den so genannten „REPowerEU“-Plan – entworfen, mit dem die EU bis 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig gemacht werden soll. Es wird für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft eine enorme Herausforderung sein, bis Ende dieses Jahres die Nachfrage nach russischem Erdgas um zwei Drittel zu senken. In der Mitteilung werden viele neue Prioritäten in den Bereichen Energieversorgungssicherheit, Gasspeicherung, Energiepreise und Biomethan angesprochen, die im Zusammenhang mit dem Gasmarktpaket vom Dezember 2021 stehen. Es sollte über ein verbindliches Instrument zur Steigerung der Nutzung von erneuerbarem Gas, einschließlich Biomethan, beraten werden.
3.3Im Sinne einer kohärenten Gasmarktpolitik empfiehlt der EWSA der Europäischen Kommission, einen aktualisierten Vorschlag für dieses Gasmarktpaket auszuarbeiten. Dies sollte auch einen Vorschlag für beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Gas- und Wasserstoffinfrastruktur umfassen.
4.Allgemeine Bemerkungen
4.1Der EWSA begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Umstellung auf Gase aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, was angesichts des fortschreitenden Klimawandels dringend geboten ist. Der Gassektor muss einen wichtigen Beitrag zu Dekarbonisierung und Sektorkopplung im Grünen Deal leisten. Für diesen Umstieg sind auch CO2-arme Gase notwendig, wobei hohe Nachhaltigkeitsanforderungen zu beachten sind. Diese sollten vor allem in Wirtschaftszweigen genutzt werden, in denen sich die CO2-Emissionen nur schwer senken lassen oder noch keine alternativen technischen Lösungen wie etwa eine direkte Elektrifizierung der Endverwendungen verfügbar sind.
4.2Der EWSA ist sich der Verpflichtung zur Klimaneutralität bewusst, die die EU im Klimagesetz verankert hat. Auf der Grundlage dieser Verpflichtung sollte die EU bei ihrer Politik den besonderen Vorteilen von Strom- und Gassystemen Rechnung tragen. Über Stromnetze kann erneuerbare Solar- und Windenergie mit geringen Umwandlungsverlusten transportiert werden. Gasnetze bieten umfangreiche Speicherkapazitäten und ermöglichen einen Transport über große Entfernungen hinweg. Bei der Gasversorgung sollte auf dem Markt erneuerbaren und in geringerem Maße CO2-armen Gasen der Vorzug gegeben werden. In Wirtschaftszweigen, in denen sich die CO2-Emissionen nur schwer senken lassen, wie Stahl, Zement, Keramik oder Fernverkehr, sollte der Schwerpunkt auf Wasserstoff liegen.
4.3Da CO2 lange in der Atmosphäre verbleibt, muss dafür gesorgt werden, dass das im Europäischen Klimagesetz verankerte verbindliche Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht wird. Sollte dieser Zielpfad in den kommenden Jahren verfehlt werden, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere wenn sich herausstellen sollte, dass sich die Methanemissionen aus der Energiewirtschaft stärker auf das Klima auswirken als derzeit angenommen.
4.4Als Rückgrat für eine sichere und erschwingliche Energieversorgung sind leistungsfähige Gasnetze und -speicher und künftig auch Wasserstoffnetze und -speicher notwendig. Sie sollten so entwickelt werden, dass sie das Stromnetz ergänzen. Auf diese Weise kann der Gas- und Wasserstoffsektor dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern.
4.5Ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Gase kann zur Diversifizierung der Gasversorgung in der Europäischen Union beitragen. Die CO2-Bepreisung bei fossilen Brennstoffen wird die Umstellung auf erneuerbare Gase vorantreiben.
4.6Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind darauf angelegt, den Marktzugang für erneuerbare Gase und CO2-arme Gase – einschließlich Wasserstoff – im gemeinsamen Markt zu erleichtern bzw. auszubauen. Diesen Ansatz hält der EWSA für sinnvoll. Doch ist dieser ausreichend, um den erneuerbaren Gasen zum Durchbruch zu verhelfen? Der EWSA schlägt daher ergänzend die Prüfung eines ausdrücklichen gesetzlichen Vorrangs in Bezug auf die Einspeisung erneuerbarer Gase in die Netze vor. Vergleichbare Regelungen für einen Einspeisevorrang bestehen in einigen Mitgliedstaaten für die Elektrizitätswirtschaft und könnten als Vorbild bei der Transformation dienen.
4.7Der EWSA ist der Auffassung, dass bestehende Infrastrukturen für Gase genutzt und weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können. Der besondere Fokus auf den Aufbau eines Wasserstoffmarktes und eines Wasserstoffnetzes wird unterstützt. In diesem Zusammenhang bezweifelt der EWSA, ob eine strikte wettbewerbsrechtliche Trennung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen erforderlich ist.
4.8In dem Vorschlag werden zwei getrennte Systeme definiert: ein Gassystem, das von fossilem Gas auf erneuerbares Gas umgestellt werden sollte, und ein Wasserstoffsystem. Die im Gaspaket enthaltenen Vorschriften würden dazu führen, dass für die beiden Systeme sehr unterschiedliche Anforderungen gelten. Hierdurch würden technische und wirtschaftliche Synergien zwischen den beiden Systemen behindert. Der EWSA fragt sich, ob die unterschiedlichen und restriktiven Anforderungen an die beiden Systeme notwendig und verhältnismäßig sind. Etwaige Synergien, die dadurch entstehen, dass die beiden Systeme im Rahmen einer gemeinsamen Regelung gemeinsam entwickelt, betrieben und gewartet werden, sollten genutzt werden. Die Verbindung getrennter lokaler Netzabschnitte untereinander sollte möglich und praktikabel sein.
4.9Die Vorschläge der Europäischen Kommission sollen eine schnelle Marktentwicklung für so genannten CO2-armen Wasserstoff wie für echten erneuerbaren Wasserstoff ermöglichen. Dieser breite Ansatz wird aus dem Ziel abgeleitet, eine schnelle und wettbewerbsfähige Marktexpansion von Wasserstoff zu erreichen. Aus Sicht des EWSA muss dabei sichergestellt bleiben, dass echter erneuerbarer Wasserstoff den Vorrang vor mit fossilen Energieträgern hergestelltem Wasserstoff behält.
4.10Für die Herstellung von Wasserstoff sind als chemische Verfahren vor allem die Elektrolyse und die Dampfreformierung bekannt und etabliert. Als weitere Verfahren kommen die Pyrolyse und biologische Verfahren (Fermentation) sowie biogenes CO2 aus der Biogasverarbeitung in Betracht. Je nach Verfahren können damit verschiedene Energieträger bzw. Einsatzstoffe für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff verwendet werden. Dies kann erneuerbarer elektrischer Strom, erneuerbares Gas oder auch nachhaltige Biomasse sein. Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft ist daher in einem Mix verschiedener Technologien und Anlagengrößen zu erwarten. Der Nutzung des im Weltall vorhandenen Wasserstoffs ist eine weitere Option, die anerkannt werden sollte.
4.11Der EWSA empfiehlt grundsätzlich ein offenes Marktdesign für die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft unter ausdrücklicher Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). So kann aus dezentral erzeugtem erneuerbarem Strom oder aus anfallenden biogenen Rest- und Abfallstoffen bzw. Recyclingmaterial lokal erneuerbares Gas bzw. Wasserstoff erzeugt werden. Dieser benötigt einen gleichberechtigten Zugang zu Netzen und Absatzmärkten. Darüber hinaus sollte kleineren Betreibern und neuen Marktteilnehmern (einschließlich Energiegemeinschaften), die erneuerbare Gase, z. B. Biomethan, produzieren, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Kleine und neue Marktteilnehmer auf dem Gasmarkt bedürfen besonderer Unterstützung, da sie hohe Investitionen mit relativ geringer Rentabilität tätigen müssen. Diesen Betreibern sollte zumindest der Zugang zu den Verteilungsnetzen garantiert werden.
4.12Der EWSA unterstreicht die besondere Rolle, die Biomethan beim Ausbau der Versorgung mit erneuerbarem Gas zukommt. Im März 2022 legte die Europäische Kommission als neues Ziel einen Ausbau der Biomethanerzeugung auf 35 Mrd. m³ Biomethan bis 2030 fest. Es gibt nach wie vor viele ungenutzte Biomassequellen, die nicht mit der nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und dem Naturschutz konkurrieren. Die Landwirtschaft kann durch die Verwertung von Nebenprodukten und Reststoffen für die Erzeugung von Biomethan dazu beitragen, ihre klimaschädlichen Emissionen zu verringern. Außerdem verfügen die Landwirte dadurch über zusätzliche Düngemittel, was ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft und ein Mehrwert für die Regionen ist.
4.13Zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt wurden bei Gas und Wasserstoff bereits hohe Sicherheitsstandards festgelegt. Im Zuge des künftigen Ausbaus der Wasserstoffnutzung werden Präventivmaßnahmen noch mehr an Bedeutung gewinnen.
5.Besondere Bemerkungen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas und Erdgas sowie Wasserstoff
5.1In der Richtlinie (Artikel 2) wird „CO2-armer Wasserstoff“ neu definiert. Für CO2-armes Gas und CO2-arme Brennstoffe erfolgt die Definition in Anlehnung an die Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie. Es wird eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 70 % gefordert. Die Definition von „CO2-armem Wasserstoff“ sollte nochmals darauf geprüft werden, ob diese eine Umstellung auf erneuerbare Gase behindert. Denn einerseits erscheint dieser sogenannte blaue Wasserstoff (also Wasserstoff hergestellt aus Erdgas mit CO2-Abscheidung) notwendig, um schnell eine relevante Erzeugung von Wasserstoff zu erreichen. Andererseits darf der notwendige Aufbau einer Erzeugung von „echtem“ erneuerbarem Wasserstoff nicht durch die Begünstigung von CO2‑armem Wasserstoff behindert oder verzögert werden. In der Richtlinie sollte beides sichergestellt werden. Demnach sollte erneuerbaren Gasen Vorrang gegeben werden.
5.2In der Richtlinie (Artikel 8) wird eine Zertifizierung von erneuerbaren Gasen und CO2-armen Gasen festgelegt. Diese soll in Anlehnung an die Erneuerbare-Energien-Richtlinie nach dem Massebilanzsystem erfolgen, das derzeit schon für erneuerbare Kraftstoffe im Verkehrssektor festgelegt ist. Dabei vertritt die Gaswirtschaft die Ansicht, dass es durch unterschiedliche nationale Nachweissysteme im grenzüberschreitenden Handel von erneuerbaren Gasen zu Behinderungen kommt. Der EWSA hält eine durchgehende Zertifizierung erneuerbarer Gase für notwendig und regt daher an, von Beginn an ein EU-weit einheitliches System für Gasqualitäts‑ und ‑nachhaltigkeitsstandards einzuführen. Dieses System sollte aktualisierte Herkunftsnachweise umfassen, die auch Angaben zu den Treibhausgasen und Nachhaltigkeitskriterien enthalten. Dadurch wird die Liquidität des zu dekarbonisierenden Gasmarktes gesteigert.
5.3In der Richtlinie (Artikel 13 und 14) werden erstmals Regeln für „aktive Verbraucher“ (Prosumer) und für Energiegemeinschaften festgelegt. Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission seinen Standpunkt übernommen hat. Dadurch werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern diversifizierte Gasversorgungsmöglichkeiten und ein größerer Wettbewerb auf dem Gasmarkt geboten. Darüber hinaus werden durch die Prosumenten und Energiegemeinschaften die regionale oder ländliche Entwicklung und die Digitalisierung des Energiesektors vorangetrieben.
5.4Nach der Richtlinie (Artikel 27) müssen Lieferverträge für fossiles Gas bis 2049 beendet werden bzw. dürfen nicht darüber hinausgehen. Der EWSA bezweifelt die positive Wirkung eines gesetzlich festgelegten Enddatums für bestimmte privatwirtschaftliche Lieferverträge, da dies dem marktwirtschaftlichen Grundsatz von Angebot und Nachfrage entgegenstehen kann. In einem wirksamen Emissionshandelssystem ist eine sinnvolle CO2-Bepreisung der prioritäre Ansatz für den notwendigen Umstieg auf erneuerbare Energien.
5.5In der Richtlinie (Artikel 62 ff.) wird auch für das Wasserstoffnetz analog zum Gasnetz eine Trennung („Unbundling“) von Erzeugern, Händlern, Netzbetreibern und Lagerbetreibern von Wasserstoffnetzen vorgesehen. Der EWSA unterstützt diesen wettbewerblichen Ansatz, weist aber darauf hin, dass hierdurch zeitkritische Initiativen zum Aufbau von Wasserstoffnetzen behindert werden könnten. In der Richtlinie sind bis Ende 2030 geltende Ausnahmeregeln vorgesehen; daher sollte geprüft werden, ob diese darüber hinaus verlängert werden sollten. Die Vorgabe einer rechtlichen Trennung zwischen Gasnetzbetreibern und Wasserstoffnetzbetreibern würde den Um- und Aufbau der zur Erreichung der Klimaziele notwendigen Infrastruktur erschweren. Eine Möglichkeit zur Dekarbonisierung des Gassektors besteht darin, die bestehende Gasinfrastruktur anzupassen und auf einen reinen Wasserstofftransport umzustellen. Der EWSA hält Ausnahmen vom Unbundling bei den Wasserstoffnetzen daher für diskutabel. Analog zur Regulierung von Gasnetzen sollte auch bei Wasserstoffnetzen zwischen den Ebenen der Fernleitung und des Verteilnetzes unterschieden und spezifische Anforderungen an das „Unbundling“ festgelegt werden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung)
5.6In Artikel 4 der überarbeiteten Gasverordnung ist festgelegt, dass ein Mitgliedstaat Finanztransfers zwischen regulierten Dienstleistungen für Gas und Wasserstoff gestatten kann. Der EWSA befürwortet diesen Ansatz.
5.7In der Verordnung (Artikel 6 ff.) wird ein diskriminierungsfreier Marktzugang zu Wasserstoffnetzen und -lagern analog zu den Gasnetzen geregelt. Dieser Ansatz wird vom EWSA unterstützt.
5.8In der Verordnung (Artikel 16) wird ein Rabatt bei den Netzgebühren für erneuerbare Gase und CO2-arme Gase geregelt. Dies wird vom EWSA unterstützt.
5.9In der Verordnung (Artikel 20) wird festgelegt, dass ein Anteil von bis zu 5 % Wasserstoff beim Gastransport zwischen Mitgliedstaaten zu akzeptieren ist. Nach Einschätzung des EWSA sollte nochmals geprüft werden, ob ein höherer Beimischungsanteil als 5 % für den technisch reibungslosen Netzbetrieb möglich ist. Dies würde das Marktwachstum erneuerbarer Gase im Wege von Beimischungen erleichtern.
5.10In der Verordnung (Artikel 39 ff.) wird der schrittweise Aufbau eines Europäischen Netzwerkes der Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH) geregelt. Angesichts der potenziellen Synergien zwischen Gas und Wasserstoff sollte dies in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) (ENTSOG) erfolgen. Der EWSA unterstreicht, wie wichtig dieses Netz für die Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Wasserstoff ist. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass das Netz neuen Akteuren offen steht. Es muss den besonderen Wettbewerbsinteressen von KMU Rechnung getragen werden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
5.11Weltweit verursacht die EU nur 5 % der Methanemissionen. Die meisten Methanemissionen aus Erdgasimporten entstehen in Ländern außerhalb der EU. Ein internationaler Ansatz, der Energieimporte einschließt, ist nach wie vor unabdingbar, um Methanemissionen im Energiesektor bekämpfen zu können.
5.12Ein europäischer Rahmen für die Begrenzung bzw. Senkung von Methanemissionen der Energiewirtschaft wird für sinnvoll gehalten. Dabei ist darauf zu achten, dass die geforderten Überwachungsauflagen von der Gaswirtschaft praktikabel umsetzbar sind, zum Beispiel bei der Messung, Meldung und Verifizierung von Emissionsdaten. Dies sollte auch die Festlegung geeigneter Fristen für die Inspektion von Anlagen entsprechend ihrem technischen Zustand und ihrem Alter umfassen. Vorhandene Brancheninitiativen zur Emissionsminderung (Methanpartnerschaft für den Öl- und Gassektor, OGMP) sollten berücksichtigt werden sowie die Notwendigkeit, die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Initiativen wie der Verpflichtung zur Reduzierung der Methanemissionen (Methane Pledge) und der Koalition für Klima und saubere Luft zu fördern.
5.13Die gemeldeten Daten zu Emissionen aus fossilem Methan sind derzeit größtenteils unzureichend. Der EWSA begrüßt die Vorschläge zur Messung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV), insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Leckagen entlang der Gasleitungen. Initiativen wie die Internationale Beobachtungsstelle für Methanemissionen (IMEO) sowie der Einsatz von Satellitentechnologie zur Erkennung solcher Leckagen sollten optimiert und vorrangig behandelt werden. Praktiken des ungerechtfertigten Ablassens und Abfackelns sollten in der EU verboten werden. Ausnahmen von dieser Regel sollten auf Notfälle und Sicherheitsprobleme beschränkt werden. In Bezug auf Biomethan haben mehrere EU-Mitgliedstaaten bereits technische und regulatorische Überwachungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt. Dies könnte bei der Bewertung der Methanemissionen bei der Nutzung fossiler Brennstoffe hilfreich sein.
5.14Der EWSA ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass die meisten Methanleckagen außerhalb der EU auftreten, weshalb ein EU-Methanleistungsstandard für Gaseinfuhren eingeführt und durchgesetzt werden muss. Mit einem solchen Standard für Einfuhren sollte ein Richtwert für akzeptable vorgelagerte Emissionen vorgegeben werden. Dieser Standard sollte bereits im Rahmen dieser Verordnung entwickelt werden. Darüber hinaus sollte eine Einbeziehung vorgelagerter Methanemissionen in die CO2-Bepreisung erwogen werden.
5.15Der Vorschlag zur Verringerung der Methanemissionen konzentriert sich auf den Energiesektor. Der EWSA bekräftigt die Bedeutung der Methanemissionen aus der Landwirtschaft. Wie in der Methanstrategie der Europäischen Kommission dargelegt, sollten Landwirte bei der Verringerung der Methanemissionen unterstützt werden. So könnten Maßnahmen in die Gemeinsame Agrarpolitik aufgenommen werden, mit denen die Landwirte für die Verringerung ihrer Methanemissionen belohnt werden können.
Brüssel, den 2. Mai 2022
Baiba MILTOVIČA
Vorsitzende der Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
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