INT/944
Nachhaltige und soziale Ziele für Kleinstunternehmen und KMU
STELLUNGNAHME
Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
Anspruchsvolle nachhaltige und soziale Ziele mit einem günstigen Umfeld für Kleinstunternehmen und KMU in Einklang bringen
(Initiativstellungnahme)
Berichterstatter: Bruno CHOIX
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Beschluss des Plenums
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25/03/2021
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Rechtsgrundlage
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Artikel 29 der Geschäftsordnung
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Zuständige Fachgruppe
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Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
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Annahme in der Fachgruppe
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30/09/2021
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Verabschiedung im Plenum
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DD/MM/YYYY
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Plenartagung Nr.
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…
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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…/…/…
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1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.199,8 % der europäischen Unternehmen sind Kleinstunternehmen und KMU, die 82,4 Millionen Menschen beschäftigen. Diese Unternehmen sind für die wirtschaftliche Erholung und die Verwirklichung der sozialen und ökologischen Ziele der EU unabdingbar. Aufgrund ihrer Merkmale – überschaubare Größe und Nähe – können sie diesen Herausforderungen, bei denen sie selbst in Krisenzeiten gute Ergebnisse erzielen, naturgemäß leichter gerecht werden.
1.2Dafür ist ein auf die Besonderheiten von Kleinstunternehmen und KMU zugeschnittenes Regelungsumfeld erforderlich. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert die tatsächliche Umsetzung des Small Business Act‚ des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ und der KMU-Strategie. Die Verwaltungslasten, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Berichterstattung, müssen strikt begrenzt werden, da jegliche Verpflichtung Kosten nach sich zieht.
1.3Der EWSA unterstützt den Ansatz einer besseren Rechtsetzung und empfiehlt eine systematische Einbeziehung der Sozialpartner, Berufszweige und Industrie- und Handelskammern in allen Phasen der Rechtsetzung (Vorbereitung der öffentlichen Konsultationen, Folgenabschätzung, Änderungsanträge). Er fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Folgenabschätzungen gebührend zu berücksichtigen. Der Grundsatz „One in, one out“ muss rasch, wirksam und ausgewogen angewandt werden, um für eine ehrgeizige Umwelt- und Sozialgesetzgebung zu sorgen. Schließlich schlägt der EWSA vor, die Koordinierung der KMU-Beauftragten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu stärken.
1.4Der EWSA fordert die EU-Organe auf, systematisch Alternativen zu den Transparenz- und Berichtspflichten zu prüfen, wenn dadurch zu große Belastungen entstehen.
1.5Dank nationaler und regionaler Initiativen für den sozialen Dialog in Kleinstunternehmen, im Handwerk und in den freien Berufen lässt sich sozialen Fragen, dem Dialog zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern sowie der Konfliktprävention leichter Rechnung tragen, weshalb solche Initiativen gefördert werden sollten.
1.6Der EWSA stellt fest, dass das Potenzial der Berufszweige und -verbände sowie der Industrie‑ und Handelskammern sowohl im Hinblick auf die Verbreitung sozialer und ökologischer Innovationen sowie Innovationen bei der Unternehmensführung und ‑kontrolle als auch in Bezug auf die Flankierung von Kleinstunternehmen und KMU stärker ausgeschöpft werden muss. Er empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, sich auf ihr Fachwissen und ihr jeweiliges Netzwerk zu stützen, anstatt neue aufwändige und verbindliche Bestimmungen zu schaffen.
1.7Der EWSA plädiert dafür, Unternehmern, sobald sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen, Zugang zu lebenslangem Lernen zu gewährleisten, damit sie sich die Kompetenzen aneignen können, die für eine gute Unternehmensführung, die Integration des sozialen Dialogs sowie den ökologischen und digitalen Wandel erforderlich sind.
2.Hintergrund und allgemeine Bemerkungen
2.1Kleinstunternehmen und KMU sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wirtschaft und aufgrund ihrer flächendeckenden Präsenz ein wesentliches Element, um mit wirtschaftlichen Schwächen kämpfende lokale Gemeinschaften zu unterstützen und die Resilienz des gesamten Systems zu stärken.
2.2Die Erholung ist der einzige Weg, um eine Abwanderung zu verhindern: sie ermöglicht den Erhalt der Beschäftigungsquote und die Verteilung des Wohlstands, zumal sie in Europa auf Nachhaltigkeitszielen beruht.
2.3Kleinstunternehmen und KMU werden für eine grüne und digitale Wirtschaft mobilisiert. Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und sozialer Dialog sind Teil der DNA von Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben und freien Berufe. Nach Ansicht des EWSA sollten die EU-Organe auf die Entwicklungsfähigkeit dieser Unternehmen vertrauen und ihre führende Rolle beim doppelten Übergang durch gezielte Programme für Finanzierung, technische Hilfe und Beratung sowie maßgeschneiderte Maßnahmen unterstützen, statt ihre Dynamik zu bremsen.
2.4Der EWSA stellt fest, dass viele Unternehmen und Behörden Neuerungen einführen, um Kleinstunternehmen und KMU dabei zu unterstützen, die Kreislaufwirtschaft entsprechend den EU-Zielen in ihr Geschäftsmodell (Vermeidung von Abfällen und unverkauften Waren, Förderung von Reparatur, Wiederverwendung und Recycling) zu integrieren.
2.5Trotz des im Jahr 2008 angenommenen Small Business Act haben die vergangenen dreizehn Jahre gezeigt, dass die Gesetzgeber, statt den Verwaltungs- und Finanzkapazitäten von Kleinstunternehmen und KMU entsprechende Texte anzunehmen, sich in den meisten Fällen für auf alle Unternehmen ausgerichtete Vorschriften entscheiden und diese anschließend an kleinere Unternehmen anpassen, wodurch für diese neue Belastungen entstehen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie ihre Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Berücksichtigung der Ergebnisse des KMU-Tests ist verbesserungswürdig und die Zunahme von Transparenz- und Offenlegungsmaßnahmen könnte schädlich sein. So wurden mit der DSGVO unklare Verfahren eingeführt, die Kleinstunternehmen und KMU dazu zwingen, auf Leitfäden oder externe Sachverständige zurückzugreifen, was Kosten mit sich bringt. Die Maschinenverordnung sieht ähnliche Verpflichtungen vor, indem Bewertungsverfahren im Wege einer Zertifizierung durch externe Stellen vorgeschrieben werden. Mit der Geldwäscherichtlinie wird für alle Unternehmen eine Pflicht zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer eingeführt, die in mehreren Mitgliedstaaten kostenpflichtig ist.
2.6Aus dem Bericht des Ausschusses für Regulierungskontrolle aus dem Jahr 2020 geht hervor, dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften auf KMU unzureichend bewertet werden.
2.7Der EWSA hat die KMU-Strategie der Kommission aus dem Jahr 2020 begrüßt. Er unterstützt die Entschließung des Parlaments, laut der passende administrative, regulatorische und technische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um Kleinstunternehmen und KMU bei der Verbesserung ihrer Leistung, insbesondere ihrer Umweltbilanz, zu unterstützen, und durch übermäßige administrative und regulatorische Belastungen ihre Entwicklung gebremst wird.
2.8Der EWSA hat die Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ begrüßt, in der betont wird, dass eine bessere Rechtsetzung der Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung ist. Diese kann nicht allein auf dem Wirtschaftswachstum beruhen, sondern erfordert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen, dem nachhaltigen und dem sozialen Ansatz.
2.9Dennoch lassen mehrere Legislativvorschläge und Debatten neue Berichtspflichten für Kleinstunternehmen und KMU erkennen (Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Lohntransparenz, Sorgfaltspflicht), die diese direkt oder – aufgrund der Anforderungen großer Unternehmen der Wertschöpfungskette – indirekt betreffen und Kosten verursachen. Allerdings verfügen Kleinstunternehmen und KMU nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um den entsprechenden Pflichten nachzukommen, was v. a. in Krisenzeiten ihre Tätigkeit, ihr Geschäftsmodell und damit ihr Überleben gefährdet.
2.10Dennoch erzielen Kleinstunternehmen und KMU ermutigende oder sogar über den nationalen Durchschnittswerten liegende Ergebnisse und zwar ohne Zwang. Der EWSA fordert, die Rechtsvorschriften für die 21 Millionen Kleinstunternehmen und KMU und nicht für die 0,2 % größeren Unternehmen zu konzipieren und anschließend die Grundsätze auf die anderen zu übertragen, um nicht nur den Bedürfnissen der Unternehmer, sondern auch ihrer zahlreichen Beschäftigten gerecht zu werden. Darüber hinaus spricht sich der EWSA dafür aus, systematisch Alternativen zur Berichterstattung vorzuschlagen.
3.Kosten und Nutzen von Berichterstattungsmaßnahmen
3.1Bei ihrer Schätzung der Kosten und der Verwaltungslasten geht die Kommission häufig wenig transparent vor und benachteiligt Kleinstunternehmen und KMU. Hinzu kommen noch die mit den Verpflichtungen der Wertschöpfungskette verbundenen indirekten Auswirkungen, die sich von der Kommission schwer beziffern lassen. Wie in der Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ dargelegt, sind die vom Parlament und vom Rat eingereichten Änderungsanträge selten Gegenstand von Folgenabschätzungen und KMU-Tests. Schließlich ist die Umsetzung von Maßnahmen in einzelstaatliches Recht mitunter mit zusätzlichen Kosten verbunden.
3.2Um diesen wachsenden Verpflichtungen gerecht zu werden, können die Unternehmer nur in der für ihre eigentliche Tätigkeit vorgesehenen Zeit selbst aktiv werden oder externes Fachwissen in Anspruch nehmen. Beides wirkt sich auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus und verursacht zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind für Kleinstunternehmen proportional höher als für Großunternehmen. Darüber hinaus warnt der EWSA vor der Zunahme von Berichterstattungsmaßnahmen, die zwar für sich genommen minimal erscheinen mögen, aber in Summe erhebliche Auswirkungen haben.
3.3Dabei sind in Bereichen, in denen keine Berichtspflicht besteht, gute Ergebnisse zu verzeichnen: viele Kleinstunternehmen und KMU, die von ihrem Fachverband oder Industrie- und Handelskammern gefördert werden, investieren in die Kreislaufwirtschaft, da sie darin ein Interesse für ihre Entwicklung und Bekanntheit sehen; die überschaubare Größe der KMU erleichtert den Austausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wodurch das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern häufig geringer als auf nationaler Ebene ist usw. Die Länder, die bei bestimmten Sozialgesetzen Schwellenwerte für KMU eingeführt haben, verweisen auf eine geringe Zahl von Rechtsbehelfen, was zeigt, dass die betreffenden Unternehmen sich auch ohne belastende Maßnahmen beispielhaft verhalten können. Im Einklang mit den Stellungnahmen des EWSA sollte die Definition des Begriffs „KMU“ erörtert werden.
3.4Kleinstunternehmen und KMU, darunter auch Unternehmen der Sozialwirtschaft, stellen vollwertige Akteure der Kreislaufwirtschaft dar: sie bieten lokale Dienstleistungen an, die die sozialen Bindungen stärken, schaffen nicht verlagerbare Arbeitsplätze und Wohlstand in Gebieten, in denen es an Industrie und bestimmten öffentlichen Dienstleistungen mangelt, und bieten schutzbedürftigen gesellschaftlichen Gruppen Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen, die eine duale Ausbildung absolvieren, wird in Kleinstunternehmen und KMU ausgebildet, was einen aktiven Beitrag zur Jugendbeschäftigung ermöglicht. Durch ihr Geschäftsmodell und ihre überschaubare Größe wird eine künstliche Intelligenz begünstigt, bei der der Mensch die Kontrolle behält, und der Schwerpunkt auf die Lebensqualität am Arbeitsplatz und die partizipative Unternehmensführung gelegt.
3.5Zusätzliche Berichterstattungsmaßnahmen werden von diesen Unternehmen häufig als ungerechte Belastung angesehen, die sich negativ auf ihre Wirtschaftstätigkeit auswirkt und die Gefahr birgt, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen oder Finanzmitteln verwehrt wird, ohne dass bei in vielen Fällen von ihnen selbst initiierten politischen Maßnahmen wesentliche Fortschritte erzielt würden. All dies nährt Ressentiments gegenüber einem Europa, das als zu bürokratisch und von der Basis abgekoppelt empfunden wird.
3.6Darüber hinaus ist der EWSA der Auffassung, dass die sozialen und ökologischen Ziele nur erreicht werden können, wenn die Ursachen der Ungleichgewichte angegangen werden, und nicht durch mehr verbindliche Anforderungen.
3.7Um ein KMU-freundliches Umfeld zu fördern, muss besonderes Augenmerk auf den demografischen Wandel gelegt werden, der erheblich die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte und somit die Produktivität von KMU verringert. Die berufliche Aus- und Weiterbildung, das Lernen und die Kompetenzentwicklung müssen Priorität haben, auch im Bereich der grünen und digitalen Kompetenzen.
4.Bessere Rechtsetzung
4.1Bessere Rechtsetzung erfordert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen, dem nachhaltigen und dem sozialen Ansatz. Der EWSA empfiehlt der Kommission, bei der Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften stärker auf Sozialpartner, Berufszweige und Industrie- und Handelskammern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zurückzugreifen.
4.2Jede Transparenzmaßnahme verursacht Kosten. Der EWSA erinnert die Kommission daran, dass der „Small Business Act“ und der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ entsprechend den von ihr eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden müssen. Infolge der Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ fordert der EWSA, dass jeglicher neue direkte oder indirekte Verwaltungsaufwand auf das Notwendigste begrenzt wird.
4.3Der EWSA fordert die Kommission auf, den EWSA bei der Ausarbeitung der Konsultationen zurate zu ziehen, um den Besonderheiten der KMU gezielter durch unvoreingenommene und auf alle Unternehmensformen zugeschnittene Fragestellungen Rechnung zu tragen. Er betont, dass kurze Konsultationen in allen EU-Sprachen zu bevorzugen sind, um den Beitrag der besagten Unternehmen zu erleichtern.
4.4Der EWSA fordert die Kommission auf, das Netzwerk und die Koordinierung der KMU‑Beauftragten auf nationaler Ebene und bei ihrem Austausch mit der Kommission zu stärken.
4.5Der EWSA nimmt den Grundsatz „One in, one out“, dem sich die Kommission verpflichtet hat, zur Kenntnis. Die Verringerung der Verwaltungslasten muss mit den Sozialpartnern mit dem Ziel erörtert werden, sie zu mindern, ohne dadurch die politischen Ziele zu gefährden oder die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Standards der EU zu senken. Zu diesem Zweck fordert der EWSA die Kommission auf, die operativen und methodischen Einzelheiten zur Ermittlung der unnötigen Lasten vorzulegen. Die Frist für die Umsetzung dieses Grundsatzes scheint nicht dem Arbeitsprogramm der Kommission zu entsprechen, demzufolge in den kommenden Monaten mehrere wichtige Texte veröffentlicht werden sollen. Der EWSA ersucht die Kommission, rasch zu ermitteln, welche Verwaltungslasten aufgehoben werden können. Darüber hinaus fordert er Kommission auf, nach jeder Aufhebung einer Verwaltungslast zu verfolgen, ob sich diese auch in den nationalen Rechtsvorschriften verringert, um die Wirksamkeit des Grundsatzes und die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
4.6Der EWSA fordert, dass jeder neue Vorschlag, insbesondere wenn er direkte oder indirekte Transparenz- und Berichterstattungsmaßnahmen nach sich zieht, einer echten Folgenabschätzung unterzogen wird. Der KMU-Test muss von allen Institutionen angewandt werden, er muss eine wirtschaftliche und rechtliche Analyse umfassen und seine Quellen müssen veröffentlicht werden. Er ist für jede neue Textfassung durchzuführen, im Vorschlagsstadium und während der Verhandlungen. Der EWSA empfiehlt, die Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeberverbände, bei jeder Folgenabschätzung zu konsultieren, damit sie einen Beitrag zur Analyse der Bestimmungen für Kleinstunternehmen und KMU leisten können. Die Kommission muss die Ergebnisse der Folgenabschätzungen bei der Ermittlung der bevorzugten politischen Option gebührend berücksichtigen. Im Einklang mit den Vorschlägen in der Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ fordert der EWSA die MdEP und den Rat auf, die Auswirkungen ihrer Änderungen auf Kleinstunternehmen und KMU zu dokumentieren.
4.7Laut dem Bericht des Ausschusses für Regulierungskontrolle ist die Zahl der Vorschläge, die auf KMU zugeschnittene Bestimmungen enthalten, erheblich zurückgegangen (von 22 % im Zeitraum 2017-2019 auf 15 % im Jahr 2020). Für den Fall, dass Transparenzmaßnahmen ergriffen werden, fordert der EWSA die Organe auf, Schwellenwerte vorzusehen, um den Aufwand für Kleinstunternehmen und KMU zu verringern. Der EWSA fordert eine beschleunigte Einführung des für 2023 geplanten einheitlichen digitalen Zugangstors.
5.Alternativen zur Informationsveröffentlichung
5.1Um die Einführung zu zahlreicher möglicherweise als Strafe angesehener Maßnahmen zu vermeiden, fordert der EWSA die Kommission auf, für Kleinstunternehmen und KMU in jedem Vorschlag Alternativen zu den Berichtspflichten vorzusehen.
5.2In vielen Mitgliedstaaten gibt es spezielle Beratungsgremien, in denen die Sozialpartner über die sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen und deren konkrete Gestaltung diskutieren können. Viele nationale KMU-Verbände sind repräsentativ. Der EWSA empfiehlt der Kommission, sich verstärkt an KMU-Verbände, Sozialpartner, Berufszweige und Industrie- und Handelskammern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu wenden. Aufgrund ihrer Erfahrung, ihres Fachwissens und ihres aktiven Netzwerks sind sie am besten in der Lage, Kleinstunternehmen und KMU zu unterstützen und zu fördern sowie Instrumente zu entwickeln, die den sozialen und ökologischen Zielen entsprechen. Es ist wichtig, ihnen die für die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen erforderlichen finanziellen und personellen Mittel an die Hand zu geben.
5.3Der EWSA stellt fest, dass die Kommission eine Reihe von Instrumenten entwickelt hat, die für Kleinstunternehmen und KMU von Nutzen sein können, aber ihre Zielgruppe nicht erreichen. Er empfiehlt, die KMU-Beauftragten stärker zu mobilisieren, um diese Instrumente an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen und KMU anzupassen und ihre Kenntnis und Übernahme zu erleichtern.
5.4Der EWSA schlägt vor, nationale und regionale Maßnahmen zu fördern und zu nutzen, die den sozialen Dialog in Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben und bei freien Berufen erleichtern, indem den Arbeitnehmern und Arbeitgebern alle Informationen/Ratschläge zu den für sie geltenden gesetzlichen oder tarifären Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden, unternehmens- und arbeitnehmerspezifische Fragen erörtert und nützliche Stellungnahmen dazu abgegeben werden und durch Informationen und Empfehlungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Konfliktverhütung beigetragen wird.
5.5Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, den Berufszweigen bei ihren Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für KMU Hilfe zuteilwerden zu lassen, damit sie den sozialen und ökologischen Anforderungen gerecht werden können. Derartige Maßnahmen sind verbindlichen Bestimmungen vorzuziehen.
5.6Im Einklang mit seiner Initiativstellungnahme „Auf dem Weg zu einer kreislauforientierten Auftragsvergabe“ fordert der EWSA die Behörden auf, Kleinstunternehmen und KMU bei ihrem Verständnis einer nachhaltigeren öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere auf lokaler Ebene, zu unterstützen und in den Ausschreibungsunterlagen auf ein Gleichgewicht zwischen qualitativen und quantitativen Kriterien zu achten.
5.7Betriebsleiter in Kleinstunternehmen und KMU müssen genauso wie Arbeitnehmer die Möglichkeit zur lebenslangen Weiterbildung haben. Das gilt auch beim Antritt dieser Funktion oder der Übernahme eines Unternehmens. Um einen Pool von Betriebsleitern und Nachfolgern für die Weiterführung bestehender Unternehmen zu schaffen, die in der Lage sind, die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, hält es der EWSA für wesentlich, die Teilnahme an auf die neuen Kompetenzen ausgerichteten Schulungszyklen vorzuschlagen und zu fördern.
5.8Der EWSA schlägt vor, Anreizmaßnahmen für die Verringerung der CO2-Bilanz in Kleinstunternehmen und KMU finanziell zu fördern, ohne dadurch die Entwicklung der Unternehmen zu behindern oder zusätzliche Belastungen zu verursachen.
5.9Der EWSA empfiehlt, Initiativen zu fördern, bei denen Unternehmen freiwillig, kostenlos und – zur Gewährleistung der Glaubwürdigkeit – durch Dritte ein Label verliehen wird‚ wobei sicherzustellen ist, dass diese Systeme kein Hindernis für den Marktzugang darstellen und nicht zu zahlreich sind, um bei den Verbrauchern keine Verwirrung zu stiften.
Brüssel, den 30. September 2021
Alain COHEUR
Vorsitzender der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
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