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SOC/676

EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung

STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss


Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine Sicherheitsunion

[COM(2020) 605 final]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine EU‑Agenda für Terrorismusbekämpfung: antizipieren, verhindern, schützen und reagieren
[COM(2020) 795 final]

Berichterstatter: Ákos TOPOLÁNSZKY

Befassung

Europäische Kommission, 24/02/2021

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

26/05/2021

Verabschiedung auf der Plenartagung

09/06/2021

Plenartagung Nr.

561

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

234/1/3



1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt und unterstützt die im Rahmen der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 1 vorgeschlagene strategische Agenda zum Schutz der EU-Bürgerinnen und -Bürger vor den Gefahren des Terrorismus und stimmt darin überein, dass in diesem Bereich eine ehrgeizige und robuste Politik zur Terrorismusbekämpfung erforderlich ist.

1.2Gleichzeitig betont er, dass dies nur unter Anerkennung und uneingeschränkter Einhaltung der Rechtsgrundlagen des internationalen und europäischen Rechts erfolgen darf, die unsere pluralistische Gesellschaft, unsere gemeinsamen Werte und unsere europäische Lebensweise schützen und wahren.

1.3Der EWSA hält die neue Agenda für wichtig und zeitgerecht und befürwortet grundsätzlich ihre Struktur und ihren Schwerpunkt auf dem Begriff Resilienz.

1.4Er hebt hervor, wie wichtig der Einsatz moderner Technologien ist, unterstreicht jedoch zugleich, dass im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte ein beschränkter Einsatz dieser Technologien garantiert werden muss.

1.5Nach Ansicht des Ausschusses bietet die Agenda einen kohärenten Aktionsrahmen, der vor allem für Institutionen und Behörden bestimmt ist, die mit besonderen und wesentlichen Aufgaben zur Prävention und Bekämpfung terroristischer Bedrohungen betraut sind, wird darin jedoch den Vertretern der lokalen Gemeinschaften, zivilgesellschaftlichen und Opferorganisationen und Gewerkschaften sowie den Religionsgemeinschaften, Hochschulen und privaten Partnern keine angemessene Rolle für die Lösung dieses Problems zuerkannt.

1.6Der EWSA ist der Überzeugung, dass Risiken und Spannungen in erster Linie vermieden und beseitigt werden sollten, anstatt im Nachhinein ihre unerwünschten Folgen mit den damit einhergehenden hohen spezifischen sozialen Kosten bewältigen zu müssen.

1.7Er betont, wie wichtig die entsprechende Forschung und Evaluierung sind, um die Einführung von grundlos die Grundrechte gefährdenden Instrumenten zu verhindern.

1.8Er weist auf die Rolle der Mitgliedstaaten hin sowie darauf, dass diese bei der nachhaltigen Umsetzung der Agenda Synergien schaffen müssen.

1.9Für eine wirksame Terrorismusbekämpfung ist es unabdingbar, sich nicht auf rein politische Reaktionen zu beschränken, sondern den individuellen und sozialen Ursachen des Terrorismus mit Hilfe wissenschaftlicher Instrumente auf den Grund zu gehen.

1.10Bezüglich der Prävention weist der EWSA darauf hin, dass es sinnvoll ist, die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen sowie die Sozialpartner aktiv einzubeziehen, was bislang nicht hinreichend der Fall war. Hier erachtet der EWSA ein konzertiertes Handeln, Risikominderungsprogramme und Aussöhnungsprozesse als besonders gute Investition in die Sicherheit.

1.11Der EWSA ist überzeugt, dass der Terrorismus stets wirksam, aber ohne die europäischen Werte und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verletzen, bekämpft werden muss. Würden diese nämlich wesentlich eingeschränkt, hätten die Terroristen tatsächlich ihre Ziele erreicht.

1.12Der Schutz des öffentlichen Raums muss zur Erzielung eines Konsens unter Einbeziehung privater Akteure und Vertreter lokaler Gemeinschaften konzipiert und umgesetzt werden. Es bedarf eines ständigen Dialogs mit Religionsführern, da Religionen viel zur Eindämmung bestimmter Formen von Radikalisierung und Bedrohungen sowie der durch Terrorismus zwischen Gemeinschaften entstehenden Spannungen beitragen können.

1.13Der EWSA hebt hervor, dass das EU-Recht eine allgemeine und unterschiedslose Datenspeicherung verbietet, die nur unter genau in den Rechtsvorschriften abgegrenzten und strengen rechtlichen Garantien nebst ständiger Kontrolle des Systems zulässig ist.

1.14Im Falle der Verwendung im Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP) 2 sollten Schutzvorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger einer ständigen Bewertung unterzogen werden.

2.Einleitende Bemerkungen 3

2.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt und unterstützt die im Rahmen der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 4 vorgeschlagene strategische Agenda für wirksame und koordinierte Maßnahmen mittels umfassender Instrumente zum Schutz der EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger vor den Gefahren des Terrorismus.

2.2Der EWSA stimmt darin überein, dass eine ehrgeizige und robuste Politik zur Terrorismusbekämpfung erforderlich ist, betont jedoch, dass sie sich auf eine faktengestützte Risikoanalyse und eine strenge Folgenabschätzung hinsichtlich der in der EU bereits umgesetzten Maßnahmen stützen sollte.

2.3Der EWSA setzt sich uneingeschränkt für die universellen Werte der Achtung des menschlichen Lebens und der Menschenwürde ein, die auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind. Er unterschreibt ferner die Aussage, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit, sowie die Achtung der Vielfalt das Fundament der Europäischen Union bilden und daher einen starken kollektiven Ansatz auf EU‑Ebene erfordern, der unsere pluralistische Gesellschaft, unsere gemeinsamen Werte und unsere europäische Lebensweise schützt und bewahrt. Diese grundlegenden Werte müssen bei der Konzipierung und Umsetzung der in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen stets konsequent berücksichtigt werden.

2.4Der EWSA hält die neue Agenda für wichtig und zeitgerecht; ihre Antizipation, Prävention, Schutz und Reaktion ermöglichende Struktur sowie der übergreifende Aspekt der internationalen Zusammenarbeit bieten einen geeigneten Rahmen und Ansatz für die Umsetzung eines umfassenden Reaktionsplans. Er hält auch die in der Mitteilung gesetzten Schwerpunkte für angemessen, insbesondere denjenigen auf der Bedeutung der Resilienz. Denn Resilienz erfordert eine stärkere Einbeziehung der Gesellschaft – und somit der Zivilgesellschaft und der Bürgergemeinschaften – bei der Schaffung und Gewährleistung von Sicherheit.

2.5Zudem ist der auf den Einsatz moderner Technologien gelegte Schwerpunkt hervorzuheben, mit denen sich terroristische Aktivitäten und Aktivitäten zur Unterstützung des Terrorismus eindeutig wirksamer bekämpfen lassen. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, die Nutzung all dieser Instrumente, der neuen – insbesondere derjenigen, mit denen sich Massendaten beschaffen und analysieren lassen – wie der älteren, im Einklang mit dem Unionsrecht genau einzugrenzen, die Verwendung und Speicherung der erhobenen Daten zu regeln sowie die Einhaltung der Regeln ständig und kontinuierlich zu überwachen.

2.6Nach Ansicht des Ausschusses bietet die Agenda einen kohärenten Aktionsrahmen, der vor allem für Institutionen und Behörden bestimmt ist, die mit besonderen und wesentlichen Aufgaben zur Prävention und Bekämpfung terroristischer Bedrohungen betraut sind, wird darin jedoch den Vertretern der lokalen Gemeinschaften, zivilgesellschaftlichen und Opferorganisationen und Gewerkschaften sowie den Religionsgemeinschaften, Hochschulen und privaten Partnern keine angemessene Rolle für die Lösung dieses Problems zuerkannt. Die terroristische Bedrohung lässt sich nur mit Stumpf und Stiel ausmerzen, wenn sich die lokalen gesellschaftlichen Akteure um gemeinsame, konsensfähige Vereinbarungen bemühen, die das Risiko senken.

2.7Der EWSA ist der Überzeugung, dass Risiken und Spannungen in erster Linie vermieden und beseitigt werden sollten, anstatt im Nachhinein ihre unerwünschten Folgen mit den damit einhergehenden hohen spezifischen sozialen Kosten bewältigen zu müssen. Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die Umsetzung der Agenda nicht auf gesellschaftlichen Wahrnehmungen und politischen Reaktionen, sondern stets auf der Realität des Terrorismus und der tatsächlich von ihm ausgehenden Bedrohung beruht und dass die Gegenmaßnahmen auf dieser Grundlage entwickelt werden. Auch politische Maßnahmen sollten entsprechend konzipiert werden.

2.8Er weist darauf hin, dass die EU nur dann erfolgreich die Radikalisierung bekämpfen kann, wenn sie auch wirksam gegen die Ausgrenzung ihrer eigenen autochthonen Minderheiten (z. B. der Roma) sowie der erst vor Kurzem in die EU gekommenen Minderheiten vorgeht.

2.9Im Interesse der sozialen Inklusion und einer verhältnismäßigen Reaktion wäre es wichtig, dafür zu sorgen, dass die von der Gesellschaft wahrgenommene terroristische Bedrohung und das tatsächliche Ausmaß dieser Bedrohung nicht so stark voneinander abweichen wie das in einigen Mitgliedstaaten zu beobachten ist. Er betont, wie wichtig die entsprechende Forschung und Evaluierung sind, um die Einführung von grundlos die Grundrechte gefährdenden Instrumenten zu verhindern. Schutzmaßnahmen lassen sich nur anhand der auf der Grundlage von Fakten ermittelten tatsächlichen Gefahren und Bedrohungen festlegen.

2.10Der EWSA hält auch das starke Engagement im Rahmen der Agenda zur Bekämpfung der Radikalisierung für ein wichtiges positives Element im Kampf gegen den Terrorismus. Er erachtet es neben Maßnahmen gegen radikale Online-Inhalte jedoch in diesem Bereich auch als wesentlich, die Radikalisierungs- und Entradikalisierungsmechanismen zu verstehen und zu untersuchen, die Natur und den Prozess der Radikalisierung zu erforschen und sie auf dieser Grundlage zu verhindern. Die Vertreter der Zivilgesellschaft und die Bürgergemeinschaften können hier eine Schlüsselrolle spielen.

2.11Der EWSA ist überzeugt, dass der Terrorismus stets wirksam, aber ohne die europäischen Werte und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verletzen, bekämpft werden muss. Würden diese nämlich wesentlich eingeschränkt, hätten die Terroristen tatsächlich ihre Ziele erreicht.

2.12Selbst bei den besten und umfassendsten Programmen hängt der Erfolg weitgehend von der Kooperationsbereitschaft der an ihrer Umsetzung beteiligten Mitgliedstaaten sowie von deren Resilienz und den politischen Entscheidungen zu ihrer Unterstützung ab. Der diesbezügliche politische Willen ist von entscheidender Bedeutung.

2.13Nach Ansicht des EWSA hätte die Agenda mit einer gründlichen Bewertung der Lage starten müssen, in der sowohl die Prozesse, auf die sie eine angemessene Antwort geben sollte, als auch die den bisherigen Anstrengungen zuzuschreibenden Ergebnisse hätten aufgezeigt werden sollen.

3.Inhaltliche Aspekte

3.1Antizipation

3.1.1Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der frühzeitigen Erkennung terroristischer Bedrohungen und der Terrorismusbekämpfung im Allgemeinen muss unbedingt transparent und überprüfbar sein, nur für die Terrorismusbekämpfung relevante Inhalte und Personen dürfen effektiv ins Visier genommen und den sieben Kernanforderungen 5 der KI-Strategie muss entsprochen werden.

3.1.2Beim Schutz des öffentlichen Raums konzentriert sich die Agenda zu Recht auf den Einsatz neuer Technologien. Der EWSA bedauert jedoch, dass inhaltlich nur indirekt auf die Vorbereitung auf Amokfahrten eingegangen wird, obwohl diese in den letzten Jahren sehr häufig waren. Auf diese Weise wurde eine Reihe sogenannter strategischer Terroranschläge (hohe Opferzahl, umfangreiche Medienberichterstattung, großer Angsteffekt) begangen.

3.1.3Hinsichtlich der Wirksamkeit der Reaktion auf den Terrorismus ist es wesentlich, den individuellen und sozialen Ursachen des Terrorismus mit Hilfe wissenschaftlicher Instrumente auf den Grund zu gehen. Daher sollte dieser Frage nach Ansicht des EWSA besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da die so gewonnenen Erkenntnisse wirksam menschlichen und materiellen Schaden verringern können.

3.2Prävention

3.2.1Hinsichtlich der Prävention macht der EWSA vor allem darauf aufmerksam, dass in diesem Bereich der Terrorismusbekämpfung die Privatsphäre eine wichtige und auch inhaltlich relevante Rolle spielen kann und bereits spielt: angefangen bei der Stärkung des Gefühls der Sicherheit in der Gesellschaft über die Erkennung, Prävention und Verhinderung von Radikalisierung bis hin zur Unterstützung und Überwachung der operativen Praktiken der Einrichtungen zur Terrorismusbekämpfung. Daher sollten in der Agenda der Rahmen und der Inhalt der auf allen Ebenen der Gesellschaft realisierbaren Zusammenarbeit deutlich genauer untersucht werden. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften kann nachweislich langfristig zur Risikominderung und Förderung einer stabilen Integration beitragen. Anstelle eines rein reaktiven Ansatzes sollte in der Agenda stärker dieser proaktive Ansatz betont werden.

3.2.2In der Agenda wird ganz zu Recht großes Gewicht auf die Bekämpfung über das Internet verbreiteter extremistischer Ideologien gelegt. In diesem Zusammenhang wird das Live‑Streaming von Terroranschlägen durch Terroristen genannt. Es wird allerdings nicht auf das viel häufigere Phänomen der Verbreitung von Terroranschlägen in den sozialen Medien durch Augenzeugen verwiesen, das es nach Ansicht des EWSA unbedingt zu verhindern gilt.

3.2.3Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung sehr großer Online-Plattformen werden in der Agenda auch deren Pflichten festgelegt. Neben den bereits genannten Aspekten sollten unter anderem auch regelmäßig die systemischen Risiken bewertet werden, die mit den Grundrechten und den sozialen Spaltungen sowie radikalisierenden manipulativen Techniken zusammenhängen.

Ebenso ist eine kontinuierliche Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit den Akteuren in Industrie, Wirtschaft und Handel, den kleinen und mittleren Unternehmen und den Vertretern der Zivilgesellschaft erforderlich, deren Rolle als Partner bei der Terrorismusprävention über ihre Dachorganisationen gestärkt werden muss.

3.2.4Bei der Prävention ist darauf hinzuweisen, dass neben Hassreden auch die Verbreitung von Falschmeldungen und Verschwörungstheorien eine herausragende Rolle bei der Radikalisierung spielt. Die Bekämpfung dieses Phänomens ist also mit ausschlaggebend für den Erfolg der Terrorismusbekämpfung.

3.2.5Der EWSA unterstreicht, wie wichtig eine strategische Kommunikation nicht nur nach einem Anschlag, sondern auch als Mittel der Prävention ist, dazu gehört auch die Einbeziehung der von der Zivilgesellschaft entwickelten, die Attraktivität des Terrorismus schmälernden und Alternativen eröffnenden Botschaft.

3.2.6Ein gemeinsames Engagement und die Resilienz der Städte und Gemeinden können wirksam zum Schutz der Gemeinschaft beitragen. Bei der Prävention erachtet der EWSA ein konzertiertes Handeln, Risikominderungsprogramme und Aussöhnungsprozesse als besonders gute Investition in die Sicherheit. Würden Spannungen angegangen, aufgelöst und schließlich ganz beseitigt, könnte in riskanten Situationen kein Handlungszwang mehr bestehen, was nicht nur erhebliche Ressourcen freisetzen, sondern auch die soziale Inklusion steigern würde. Dies würde voraussetzen, die Wurzeln des Terrorismus zu verstehen, sein Wesen zu ergründen und die ergriffenen Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen.

3.2.7Damit die Städte in der EU die aktuellen Herausforderungen bewältigen und ihre Resilienz erhöhen können, muss ihr Zugang zu Finanzmitteln, Beratung und Bildung verbessert werden. Der EWSA befürwortet nachdrücklich die Unterstützung, welche die Europäische Kommission den Tätigkeiten der lokalen Präventionskoordinatoren über das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung zuteilwerden lässt. Er hält die „EU-Initiative Städte gegen Radikalisierung“ und den strategischen Dialog zwischen den Städten für wichtig. Seines Erachtens sollte dieser Dialog durch die Schaffung geeigneter Foren auch in städtischen Ballungsräumen ständig eingerichtet werden.

3.2.8Da die tatsächliche und die wahrgenommene soziale Ausgrenzung, die Diskriminierung und die Marginalisierung empfänglicher für radikale Propaganda machen und zusätzliche Bedrohungen für den sozialen Zusammenhalt darstellen können, sollte die Europäische Kommission ihre Maßnahmen gegen Rassismus verstärken. Daher ist eine angemessene, risikomindernde und vertrauensbildende Sozialpolitik erforderlich, denn Terrorakte können auch als extreme Anzeichen sozialer Spannungen und von Misstrauen gedeutet werden.

3.2.9Nach Ansicht des EWSA sollte der Prüfung, Anerkennung und wirksamen Prävention der Radikalisierung in Haftanstalten verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er hofft, dass die auf den im vorherigen Zeitraum durchgeführten Bewertungen basierenden Förderprogramme, die er unterstützt, in diesem Kontext weiter gestärkt werden. Mit gut konzipierten Strategien sollte dafür gesorgt werden, dass die Gefängnisse nicht zur Brutstätte für Radikalisierung werden, sondern möglichst zu einem Ort, an dem dagegen angegangen wird.

3.3Schutz

3.3.1In dem Abschnitt „Terroristen handlungsunfähig machen“ wird nicht auf die zur Verhinderung von Amokfahrten geplanten Maßnahmen eingegangen. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit solcher Anschläge in den letzten Jahren sollte die Agenda diesem Problem unbedingt Rechnung tragen.

3.3.2Der EWSA spricht sich ferner dafür aus, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwendung von Miet- und Carsharing-Fahrzeugen als Instrument für Terroranschläge zu verhindern, und effiziente Stadtplanungspraktiken zu entwickeln, um Schäden durch dafür eingesetzte Fahrzeuge vorzubeugen.

3.3.3Der Schutz des öffentlichen Raums muss zur Erzielung eines Konsenses unter Einbeziehung privater Akteure und Vertreter lokaler Gemeinschaften konzipiert und umgesetzt werden, wobei seine freie Nutzung möglichst wenig eingeschränkt werden sollte. Der EWSA stimmt zu, dass für den Schutz besonders stark frequentierter und symbolträchtiger Orte Mindeststandards festgelegt werden müssen.

3.3.4Es bedarf eines ständigen Dialogs mit Religionsführern, da Religionen viel zur Eindämmung bestimmter Formen von Radikalisierung und Bedrohungen sowie der durch Terrorismus zwischen Gemeinschaften entstehenden Spannungen beitragen können. Dieser sollte durch einen Dialog zwischen den Religionen und – falls erforderlich – Versöhnungsprozesse ergänzt werden.

3.4Reaktion

3.4.1Angesichts des speziellen Charakters der Reaktion auf terroristische Bedrohungen betont der EWSA ganz besonders die Notwendigkeit und Bedeutung einer regelmäßigen Kommunikation der Ergebnisse.

3.4.2Der EWSA hebt hervor, dass das EU-Recht eine allgemeine und unterschiedslose Datenspeicherung verbietet, die nur unter genau in den Rechtsvorschriften abgegrenzten und strengen rechtlichen Garantien nebst ständiger Kontrolle des Systems zulässig ist.

3.4.3Die Tätigkeiten des sich zurzeit noch in der Pilotphase befindenden EU-Kompetenzzentrums für Terroropfer sollten fortgeführt und ausgeweitet werden, um die Wirkung der Terrorismusbekämpfung auf die Zivilgesellschaft und die Grundrechte zu bewerten. Außerdem sollten im Rahmen der ersten EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) 6 die nationalen Mechanismen für die Opferhilfe überprüft und gestärkt werden. Ferner ist ein wirksames Funktionieren der nationalen Anlaufstellen 7 für Terrorismusopfer unerlässlich.

3.4.4Das Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP) 8 liefert zahlreiche Ermittlungshinweise. Bei ihrer Nutzung, insbesondere durch eine externe Partei (z. B. im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA), müssen die Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger fortlaufend bewertet werden. Dasselbe gilt für die Cybersicherheit, die Verarbeitung verschlüsselter Informationen während den Ermittlungen, die Verwaltung elektronischer Beweismittel (eEDES) und gemeinsam mit internationalen Partnern geführte digitale Ermittlungen. Auf jeden Fall müssen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Schutzes ihrer Rechte als vorrangig betrachtet werden.

Brüssel, den 9. Juni 2021

Christa SCHWENG
Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

_____________

(1)     COM(2020) 605 final .
(2)     ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 5 .
(3)    Da der EWSA die Agenda inhaltlich befürwortet und diese technischer Natur ist, geht es in der vorliegenden Stellungnahme vor allem um die im Mittelpunkt des EWSA-Mandats stehenden mit der Zivilgesellschaft, der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten zusammenhängenden Aspekte.
(4)     COM(2020) 605 final .
(5)     COM(2020) 65 final .
(6)     COM(2020) 258 final .
(7)    Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Juni 2018 zu Terrorismusopfern (9719/18).
(8)     ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 5 .