Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

DE

NAT/733

Trinkwasserrichtlinie

STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss


Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)

[COM(2017) 753 final – 2017/0332 (COD)]

Berichterstatter: Gerardo LARGHI

Befassung

Europäisches Parlament, 08/02/2018

Rat, 28/02/2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Beschluss des Plenums

13/02/2018

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

26/06/2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

12/07/2018

Plenartagung Nr.

536

Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

161/1/2



1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Trinkwasserrichtlinie zu aktualisieren, und befürwortet im Großen und Ganzen den Aufbau, die Ziele und die Maßnahmen. Der Ausschuss stellt mit Zufriedenheit fest, dass erstmals ein mit einer europäischen Bürgerinitiative eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren zu Ende geführt wurde, wobei den allgemeinen Anliegen Rechnung getragen wurde. Der Ausschuss weist auch darauf hin, dass das in der EU angebotene Trinkwasser zu mehr als 99 % den Vorgaben der bisherigen Richtlinie 98/83/EG entspricht.

1.2Im Einklang mit seiner früheren Stellungnahme 1 bedauert der EWSA, dass in dem Richtlinienvorschlag nicht – wie von der Initiative „Right2Water“ gefordert – ausdrücklich die Anerkennung des in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen 2 enthaltenen universellen Rechts auf Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung vorgesehen ist.

1.3Der EWSA hält das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagene Modell, das sich auf die Wassermindestmenge pro Tag und Person stützt, für einen gangbaren Weg. Bei dieser Frage ist ein ganzheitlicher Ansatz 3 wichtig, bei dem den Vorschriften in Bezug auf die Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft sowie der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension Rechnung getragen wird 4 .

1.4Nach Ansicht des EWSA sollte die Kommission die von der WHO vorgeschlagenen Parameterwerte befürworten, den Mechanismus für Ausnahmeregelungen in seiner heutigen Form weiterführen und den in Artikel 12 der Richtlinie vorgesehenen Automatismus überprüfen. Mit diesem Vorschlag sollen höchste Qualitätsstandards gewährleistet und Protokolle ermittelt werden, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn eine ernsthafte Gefahr für die Nutzer besteht.

1.5Der EWSA begrüßt die Einführung von Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, um den Trinkwasserzugang schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen oder Menschen, die in abgelegenen bzw. schwer zu erreichenden oder sich in Randlage befindlichen Orten leben, zu fördern. Die genaue Ausgestaltung sollte jedoch im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten erfolgen.

1.6Der EWSA begrüßt die Einführung des Vorsorge- und Verursacherprinzips 5 und befürwortet die Durchführung von Kommunikationskampagnen zur Förderung eines breiteren Zugangs zu und bewussteren Umgangs mit Wasser. Er empfiehlt indes, sämtliche verfügbaren Instrumente – und nicht nur Online-Instrumente – zu nutzen.

1.7Der EWSA erkennt an, dass die Richtlinie bedeutende Neuerungen im Hinblick auf die Überwachung und die Transparenz der Informationen enthält. Um die Nutzer für die Bedeutung der Verwendung von Leitungswasser zu sensibilisieren, empfiehlt er jedoch, klare und leicht verständliche Informationen bereitzustellen. Der EWSA hebt die wichtige Rolle der KMU bei der Wasserversorgung hervor. Um bürokratische Hürden für KMU zu vermeiden, müssen die Aufgaben verhältnismäßig sein.

1.8Der EWSA hält es für wichtig, die Wasserversorgungsquellen gemäß der Richtlinie 2000/60/EG zu überwachen und – wo die Notwendigkeit besteht – Wasserreserven anzulegen, mit denen auf Notsituationen reagiert werden kann, neue Konzepte für alternative Quellen wie Regenwasser zu prüfen, für eine rationellere Nutzung des Grundwassers zu sorgen, um die Verschwendung zu begrenzen.

1.9Nach Ansicht des EWSA sollte die Versorgung der Privathaushalte mit Wasser unter die Kreislaufwirtschaft fallen und in der Kommissionsrichtlinie in diesen Kontext gestellt werden, wobei darin die Gewinnung, die Wiedergewinnung und die Wiederverwendung von Abwasser neu geregelt werden sollten.

1.10Der EWSA äußert seine Besorgnis darüber, dass die höheren Kosten für die Kontrollen und die Maßnahmen für die Modernisierung des Versorgungsnetzes und dessen Anpassung an die geltenden Normen ausschließlich den Endkunden aufgebürdet werden könnten, anstatt sie auch auf die öffentlichen Verwaltungen und die Versorgungsunternehmen zu verteilen.

1.11Der EWSA plädiert dafür, dass die Mitgliedstaaten für die bedürftigsten oder unter der Armutsgrenze lebenden Bürger sowie die Einwohner ländlicher benachteiligter Gebiete bei den Wassergebühren flexible Tarife einführen. Zugleich empfiehlt der Ausschuss Maßnahmen, die einem übermäßigen Wasserverbrauch entgegenwirken, um dadurch verantwortungsbewusste Verhaltensweisen zu fördern. Dies sollte auch für die industrielle und landwirtschaftliche Nutzung von Wasser gelten. Der EWSA weist darauf hin, dass eine effiziente Wartung des Wasserversorgungsnetzes erforderlich ist. Damit sollte der Unterschied zwischen den Fördermengen und dem in Rechnung gestellten Wasser verringert werden, um Verschwendung zu bekämpfen. Zur Gewährleistung der Solidarität mit Bevölkerungsgruppen mit niedrigerem Einkommen ist es ebenso von grundlegender Bedeutung, degressive Tarife für Großkunden beizubehalten, die zur Senkung der Fixkosten beitragen könnten.

1.12Der EWSA sieht Wasser als ein elementares öffentliches Gut an. Daher dürfen das Grundwasser, Einzugsgebiete und große natürliche Wasservorkommen nicht mehr privatisiert werden bzw. müssen auf jeden Fall der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Um sicherzustellen, dass Trinkwasser für alle zur Verfügung steht, können die Mitgliedstaaten private Unternehmen an der Wasserversorgung der Privathaushalte oder der Industrie beteiligen. Die privaten Unternehmen sollten indes eine unterstützende Funktion haben und dürfen im Verhältnis zu öffentlichen Einrichtungen nicht überwiegen.

1.13Der EWSA fordert, künftig zwischen der Anerkennung des Rechts auf Wasser und dem Recht auf Gesundheitsschutz zu unterscheiden.

2.Hintergrund

2.1Trinkwasser ist ein elementares Gut, das für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Würde aller Menschen von entscheidender Bedeutung ist. Die Lebensqualität aller Menschen sowie die Wirtschafts- und Produktionstätigkeiten werden stark von der Verfügbarkeit von Wasser und durch Störungen des Wasserkreislaufs beeinflusst.

2.2Bislang hängt die Versorgung der Weltbevölkerung mit Wasser zu etwa 40 % von grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebieten ab, und bis 2030 könnten ca. 2 Milliarden Menschen in Gebieten mit Wassermangel leben.

2.3Die EU geht zweifellos bei der Wasserbewirtschaftung besonders vorbildlich mit Wasser um, dennoch verfügen noch heute zwei Millionen EU-Bürger über keine sichere Versorgung mit sauberem Wasser zu erschwinglichen Preisen, wobei das bereitgestellte Trinkwasser zu mehr als 99 % den Vorgaben der Richtlinie 98/83/EG entspricht.

2.4Die Qualität des Wassers wirkt sich auf die Lebensmittelkette aus, weshalb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in allen Bereichen der Lebensmittelkette für Zugang zu sauberem Wasser gesorgt werden muss.

2.5Viele Faktoren, wie z. B. die zunehmende Weltbevölkerung, der steigende Wasserbedarf der Haushalte, der Industrie und der Landwirtschaft, die Umweltverschmutzung und der Klimawandel führen zu neuen Herausforderungen bei der Versorgung mit, dem Zugang zu sowie der Bewirtschaftung und Wiederverwendung von Wasser. Dies macht eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften, u. a. der Richtlinie 98/83/EG, erforderlich.

2.62013 wurden für die europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ über 1,8 Millionen Unterschriften gesammelt mit dem Ziel, die geltenden Rechtsvorschriften an die neuen Herausforderungen anzupassen. Im Grunde wurde gefordert, das universelle Recht auf Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung anzuerkennen. 6  

2.7Diese Initiative, die auf der Agenda 2030 der Vereinten Nationen 7 basiert, wurde vom Europäischen Parlament 8 und vom EWSA 9 nachdrücklich unterstützt.

2.8Infolge der Initiative „Right2Water“ hat die Kommission eine öffentliche Konsultation 10 durchgeführt, auf die eine förmliche Konsultation aller betroffenen Interessenträgern folgte, die u. a. zur Überarbeitung der Richtlinie 98/83/EG im Rahmen des REFIT-Programms führte. Der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie seine effiziente Bewirtschaftung sind ein grundlegender Bestandteil der europäischen Säule sozialer Rechte, der Gesundheitsvorsorge sowie der Versorgung mit einwandfreien Lebensmitteln und können mit der Wiederverwendung von Wasser Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 11 sein.

3.Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags

3.1In der Richtlinie werden folgende zentrale Elemente aufgeführt: Aktualisierung der Parameterliste, Einführung eines risikobasierten Ansatzes, Verbesserung der Vorschriften für Transparenz und Zugang zu aktuellen Verbraucherinformationen, größere Transparenz und Datenzugang, Verbesserung des freien Handels mit Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, und Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle.

3.2In dem Vorschlag ist vorgesehen, die für Wasser für den menschlichen Gebrauch geltenden Parameterwerte anzuheben, zum Teil im Einklang mit den spezifischen Empfehlungen der WHO 12 , um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Wassers zu garantieren, schärfere Kontrollen in Bezug auf Krankheitserreger und Legionella vorzunehmen und neue chemische Parameter und neue Parameterwerte für endokrin wirksame Stoffe sowie niedrigere Grenzwerte für Blei und Chrom einzuführen.

3.3Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass bei der Versorgung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein risikobasierter Ansatz angewendet wird, der den Gefahren der für die Wasserentnahme genutzten Wasserkörper, der Wasserversorgung und der Hausinstallationen (bei Letzteren finden die Risikobewertungen alle drei Jahre, bei der Wasserversorgung alle sechs Jahre statt) Rechnung trägt.

3.3.1Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Kontrollen für Stoffe oder Mikroorganismen einzuführen, für die keine Parameter festgelegt wurden.

3.3.2Der neue risikobasierte Ansatz wird durch das Verursacherprinzip ergänzt.

3.4In dem Vorschlag werden Bestimmungen eingeführt, um die bestehenden Unterschiede zu verringern und die Normen für mit Trinkwasser in Berührung kommende Materialien zu harmonisieren, die bislang den freien Handel behindern.

3.5Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Zugang aller, insbesondere schutzbedürftiger und ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen, zu Wasser zu gewährleisten, die Qualität der bereits verfügbaren Wasserversorgung zu verbessern, eine erschwingliche Wasserversorgung der Haushalte zu gewährleisten, Kampagnen für die Nutzung von Trinkwasser, zur Aufklärung der Bevölkerung über die Qualität des ihnen zur Verfügung stehenden Trinkwassers und über die für die Kontrolle, Abwasserkontrolle, -entsorgung und -behandlung ergriffenen Maßnahmen durchzuführen.

3.6Die entstehenden Kosten werden im Wesentlichen von den Versorgungsunternehmen getragen. Verbraucher müssten mit einer sehr geringfügigen Zunahme ihrer Haushaltskosten rechnen. Es besteht jedoch keinerlei Risiko, dass Trinkwasser unbezahlbar wird. Die Kosten der Privathaushalte könnten zwar um 0,73 % bis 0,76 %, d. h. um 7,90 bis 10,40 EUR pro Jahr, steigen, aber die bessere Qualität des Leitungswassers könnte die Verbraucher dazu bewegen, kein Flaschenwasser mehr zu konsumieren.

3.7Der eventuelle Verlust von Arbeitsplätzen ließe sich durch einen Anstieg der Beschäftigung im Bereich der Wasserversorgung und Einsparungen bei den Verpackungen und beim Recycling von Kunststoff ausgleichen. Arbeitsplätze müssen vor allem dort geschaffen werden, wo sich Wasserversorgungsquellen befinden.

3.8Es werden positive Auswirkungen auf KMU erwartet, insbesondere für die im Bereich Wasseranalyse und -aufbereitung tätigen Unternehmen. Die Verwaltungskosten für die nationalen Behörden wurden als vernachlässigbar oder geringfügig bewertet.

4.Allgemeine Bemerkungen

4.1Der EWSA hat sich mit dem Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Trinkwasserrichtlinie intensiv befasst. Insbesondere begrüßt der Ausschuss, dass erstmals ein mit einer europäischen Bürgerinitiative eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wurde, wobei den allgemeinen Anliegen Rechnung getragen wurde. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das in der EU angebotene Trinkwasser zu mehr als 99 % den Vorgaben der bisherigen Richtlinie 98/83/EG entspricht und von bester Qualität ist. 13

4.2Der EWSA bedauert jedoch, dass in der Richtlinie nicht – wie von der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ gefordert – eindeutig die Anerkennung des universellen Rechts auf Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung vorgesehen ist, das in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und in den Nachhaltigkeitszielen (Ziel 6 „allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle zu erreichen“) anerkannt wird.

4.3Der EWSA begrüßt, dass die Kommission im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip das Rechtsinstrument einer Richtlinie gewählt hat, da diese besser den besonderen Anforderungen und Problemen auf nationaler und lokaler Ebene gerecht wird, allerdings unter der Voraussetzung, dass stets ein integrierter Ansatz verfolgt wird, der insbesondere alle anderen Rechtsvorschriften in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Kreislaufwirtschaft einbezieht, um für eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung zu sorgen.

4.4Der EWSA schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten im Sinne der Subsidiarität spezifische Maßnahmen ergreifen können, um den Zugang schutzbedürftiger und ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen zu Trinkwasser zu fördern. Der Ausschuss ist jedoch ernst darüber besorgt, dass einerseits vorgesehen ist, die derzeit auf nationaler Ebene geltenden Ausnahmeregelungen abzuschaffen, und andererseits, Automatismen im Sinne von Artikel 12 der Richtlinie einzuführen. Mit diesen Maßnahmen wird den territorialen Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung getragen, und sie könnten zu plötzlichen Unterbrechungen in der Wasserversorgung ohne eine echte Gefahr für die menschliche Gesundheit führen. Mit Blick hierauf sollte den bei der Wasserbeschaffenheit festgestellten Trends größere Bedeutung beigemessen werden als punktuell gemessenen Werten.

4.5Der Ausschuss begrüßt die Durchführung umfassender Kommunikationskampagnen, um die Bürger über die neuen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu informieren und einen breiteren Zugang zu und bewussteren Umgang mit Wasser zu fördern. Diese Kampagnen sollten auch über nicht digitale Kanäle durchgeführt werden, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Die Kommission sollte wirtschaftliche Maßnahmen für Recyclingkampagnen sowie zur Bereitstellung von Fördermitteln für Verbraucher, die sich Haushaltsgeräte mit geringem Wasserverbrauch anschaffen, erwägen.

4.6Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die bestehenden Rechtsvorschriften über mit Trinkwasser in Berührung kommende Materialien zu harmonisieren. Der Ausschuss geht insbesondere davon aus, dass diese Maßnahme zu bedeutenden Skaleneffekten im Binnenmarkt und Fortschritten im Gesundheitsbereich führen könnte.

5.Besondere Bemerkungen

5.1Der EWSA betrachtet die Initiative „Right2Water“ als wichtiges Fallbeispiel, dem die Kommission im Hinblick auf die Stärkung des Instruments der europäischen Bürgerinitiative Rechnung tragen muss. Insbesondere weist der Ausschuss darauf hin, dass es sich hierbei um die erste und einzige Bürgerinitiative handelt, die zu Ende geführt worden ist, was zeigt, dass dieses Instrument sowohl in der Phase der Einbringung und der Unterschriftensammlung durch den Initiativausschuss als auch der Folgemaßnahmen der Kommission 14 übermäßig komplex ist, wie bereits teilweise in dem kürzlich vorgelegten Verordnungsvorschlag COM(2017) 482 final anerkannt wird.

5.2Der Ausschuss hält das Modell der WHO, das sich auf die Wassermindestmenge pro Tag und Person stützt, für einen gangbaren Weg. 15 Nach Auffassung des EWSA sollte die EU beim Kampf gegen die weltweite Wasserarmut unbedingt eine Führungsrolle übernehmen.

5.3Im Einklang mit den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen Maßnahmen für die Nutzer vorgesehen werden, um den Zugang zu Trinkwasser auf der Grundlage der folgenden Indikatoren zu verbessern:

-sicher: eventuelle Spuren von pathogenen Mikroorganismen und chemischen Stoffen dürfen nicht die Toleranzschwelle überschreiten oder zu Strahlungsrisiken führen;

-akzeptabel: das Wasser muss in puncto Farbe, Geruch und Geschmack akzeptabel sein;

-zugänglich: alle Menschen haben Recht auf eine im Haushalt, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Gesundheitseinrichtung direkt oder in unmittelbarer Nähe zugängliche Wasser- und Sanitärversorgung;

-erschwinglich: laut Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sollten die Kosten für die Wasserversorgung nicht 3 % des Familieneinkommens übersteigen.

5.4Der EWSA befürchtet, dass die Kosten für die Verbraucher steigen könnten, und fordert erneut, dass allen Bürgern das Recht auf Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen zuerkannt werden muss. Daher werden die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu angehalten, die Preisentwicklung mit Blick auf eine größere Transparenz zu überwachen.

5.5Der EWSA ist der Auffassung, dass eine Aktualisierung der Richtlinie vielen KMU neue Möglichkeiten eröffnen und neue Arbeitsplätze verschaffen könnte, vor allem denjenigen, die im Bereich Wasseranalyse und -kontrolle, Wartung und neue Anlagen tätig sind. Der Ausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass die Kommission außer Acht lässt, dass es ausreichend vieler Arbeitnehmer mit angemessenen Kompetenzen und der Fähigkeit, die neuen Herausforderungen des Sektors zu bewältigen, bedarf. Der EWSA hebt die wichtige Rolle der KMU bei der Wasserversorgung hervor. Um bürokratische Hürden für KMU zu vermeiden, müssen die Aufgaben verhältnismäßig sein.

5.6Der EWSA warnt vor den Risiken, die die Richtlinie für die Mineralwasser herstellende Industrie in Form heftiger Auswirkungen auf die Arbeitsplätze mit sich bringen könnte. Dieses Risiko wird von der Kommission nicht ausreichend berücksichtigt, weder im Hinblick auf die Unterstützung der Unternehmen bei eventuellen industriellen Umstrukturierungen noch mit Blick auf eine eventuelle Unterstützung der Arbeitnehmer in Zeiten der Arbeitslosigkeit und bei der Umschulung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Nach Ansicht des EWSA müssen diese Probleme unter Nutzung sämtlicher vorgesehener Instrumente – darunter auch der soziale Dialog – auf europäischer Ebene gelöst werden.

5.7Der EWSA hält es für wichtig, die Wasserversorgungsquellen gemäß der Richtlinie 2000/60/EG zu überwachen und – wo die Notwendigkeit besteht – Wasserreserven anzulegen, mit denen auf Notsituationen reagiert werden kann, neue Konzepte für alternative Quellen wie Regenwasser und Entsalzung zu prüfen und für eine rationellere Nutzung des Grundwassers zu sorgen, um die Verschwendung zu begrenzen.

Brüssel, den 12. Juli 2018

Luca JAHIERPräsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

_____________

(1)

   EWSA-Stellungnahme zum Thema „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“, ABl. C 12 vom 15.1.2015, S. 33 , Ziffer 1.8.

(2)

   Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 – „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziel 6: „allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen“.

(3)

   Stellungnahme des EWSA zum Thema „Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser“, ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 147 , Ziffer 1.2.

(4)

   Stellungnahme des EWSA zum Thema „Integration der Wasserpolitik in andere relevante Politikfelder der EU“, ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 43 , Ziffer 1.1.

(5)

   Stellungnahme des EWSA zum Thema Eine mögliche Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 93 , Ziffer 1.5.

(6)

    www.right2water.eu .

(7)

   Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 – „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziel 6: „allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen“.

(8)

   Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ („Recht auf Wasser“).

(9)

   EWSA-Stellungnahme zum Thema „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“,  ABl. C 12 vom 15.1.2015, S. 33 .

(10)

   Bei der Kommission sind über 5 900 Antworten eingegangen, woraufhin sie formelle Sitzungen veranstaltete, um über die Transparenz und die Vergleichsanalyse zu diskutieren.

(11)

   COM(2017) 614 final.

(12)

   Kooperationsprojekt zu Trinkwasserparametern des WHO-Regionalbüros für Europa: „Support to the revision of Annex I Council Directive 98/83/EC on the quality of water intended for human consumption (Drinking Water Directive) Recommendation“, 11. September 2017.

(13)      COM(2016) 666 final.
(14)

   Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Europäische Bürgerinitiative “, ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 74 .

(15)     http://www.ohchr.org/Documents/Publications/FactSheet35en.pdf .