Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
INT/834
Paket „öffentliche Auftragsvergabe“
STELLUNGNAHME
Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa
[COM(2017) 572 final]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Investitionen unterstützen durch eine freiwillige Ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten
[COM(2017) 573 final]
Empfehlung der Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe – Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
[C(2017) 6654 final - SWD(2017) 327 final]
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Verwaltungsrätin
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Alice TÉTU
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Datum des Dokuments
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30/01/2018
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Berichterstatter: Antonello PEZZINI
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Befassung
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Europäische Kommission, 17/11/2017
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Rechtsgrundlage
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Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Zuständige Fachgruppe
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Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
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Annahme in der Fachgruppe
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24/01/2018
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Verabschiedung auf der Plenartagung
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DD/MM/YYYY
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Plenartagung Nr.
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…
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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…/…/…
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1.Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist davon überzeugt, dass nur ein transparentes, offenes und wettbewerbsorientiertes öffentliches Vergabesystem im Binnenmarkt sowohl effiziente öffentliche Ausgaben gewährleisten als auch zu einem Angebot hochwertiger Waren und Dienstleistungen für die Bürger führen kann, wobei es eine echte europäische Kultur der innovativen, intelligenten, nachhaltigen und sozial verantwortlichen Auftragsvergabe zu entwickeln gilt.
1.1.1In diesem Zusammenhang empfiehlt der EWSA, die Verwendung des Kriteriums des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ bei der Auswahl des Auftragnehmers zu fördern, was insbesondere für geistige Dienstleistungen gilt.
1.2Der Ausschuss begrüßt das neue Paket zur öffentlichen Auftragsvergabe und verweist auf die Notwendigkeit
-der Förderung der Qualität und der Innovation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge;
-der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte;
-einer intelligenteren und effizienteren Gestaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge.
1.3Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung einer intelligenten Nutzung von öffentlichen Aufträgen zur Bewältigung der globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit, Ungleichheiten oder Bevölkerungsalterung. Dabei können sozialpolitische Maßnahmen flankiert, der Übergang zu nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Versorgungsketten und Unternehmensmodellen unterstützt sowie den KMU und den sozialwirtschaftlichen Unternehmen ein besserer Zugang ermöglicht werden.
1.3.1Der EWSA hält es für wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten aufgeschlossener zeigen für freiwillige Verfahren der Ex-ante-Bewertung für Infrastruktur-Großprojekte.
1.3.2Der Ausschuss betont, dass freiwillige Ex-ante-Bewertungen attraktiv werden müssen. Dies kann dadurch erreicht werden, indem der Vergabestelle eine Konformitätsbescheinigung zuerkannt wird. Der EWSA tritt ein für eine stärkere Professionalisierung aller Beteiligten und eine stärkere Beteiligung sozialer Unternehmen im Hinblick auf die Bekämpfung von Betrug und Korruption durch Förderung des digitalen Wandels im Vergabewesen.
1.4Der Ausschuss begrüßt insbesondere das Engagement für einen breiteren Zugang von KMU und sozialwirtschaftlichen Unternehmen zu den Märkten für öffentliche Aufträge und betont, dass diese immer noch von zahlreichen Hindernissen an einer umfassenden Teilnahme abgehalten werden. Er empfiehlt daher, dass Berufskammern und/oder -verbände durch Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen diesbezüglich tätig werden.
1.4.1Soziale und ökologische Aspekte sind zu entscheidenden Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe geworden. Der EWSA unterstreicht den Wert und Nutzen solcher Aspekte und empfiehlt, spezifische soziale und ökologische Inhalte in alle nationalen und europäischen Schulungsprogramme aufzunehmen.
1.4.2Zweckmäßig wäre eine Kampagne für die Nutzung technischer Standards und Normen in den Bereichen Umwelt (ISO 14000), Soziales (ISO 26000, SA8000:2014 und einschlägige ILO‑Übereinkommen) Projekt-/Qualitätsmanagement (UNI 11648:2016, Projektmanager, und ISO 9000) oder vergleichbarer technischer Qualitätsanforderungen, die auf nationalen Rechtsvorschriften in den Lastenheften beruhen. Kleinere Unternehmen sollten mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds dabei unterstützt werden, die entsprechenden Zertifizierungen zu erhalten.
1.5Für den EWSA ist es von grundlegender Bedeutung, entschlossen eine nachdrückliche Professionalisierung der Vergabestellen anzustreben und neue Qualifikationen eindeutig anzuerkennen. Ihnen sollte ein gemeinsamer europäischer Rahmen für Fachwissen und IKT‑Kompetenzen an die Hand gegeben werden, der einen gemeinsamen Ansatz für den gesamten EU-Binnenmarkt ermöglicht.
1.6Nach Ansicht des EWSA hätte die Kommission anstelle einer Empfehlung besser eine Richtlinie erlassen sollen, um eine effektive und kohärente Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe zu gewährleisten.
1.7Nach Auffassung des Ausschusses muss ein digitales Register für öffentliche Aufträge geschaffen werden, um sowohl mehr interessierte Unternehmen erreichen als auch die Effizienz und Integrität der Vergabeverfahren besser bewerten zu können.
1.8Für den Ausschuss ist es von zentraler Bedeutung, den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittstaaten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (zu den gleichen Bedingungen, die auch für die nationalen Unternehmen gelten) durch EU-Maßnahmen nachhaltig zu erleichtern. Dies gilt auch für Beitrittsländer und die Partnerländer der europäischen Nachbarschaftspolitik.
1.9Der EWSA ist der Ansicht, dass die Empfehlungen der Europäischen Kommission an die einzelnen Mitgliedstaaten durch Annahme eines europäischen Ethikkodexes für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit starken Impulsen im Ausbildungsbereich einhergehen sollten, um Zugangsmöglichkeiten zu Strukturfonds und -programmen sowie technischen Normen für die Digitalisierung zu schaffen.
1.10Der EWSA empfiehlt die Förderung der Inklusion und die Nutzung sozialer Maßnahmen als strategische Instrumente für eine fortschrittliche Politik.
1.11Der EWSA empfiehlt, die mögliche Einführung einer gemeinsamen („28.“) Regelung für die grenzüberschreitende Auftragsvergabe zu prüfen, die die Vergabestellen auf freiwilliger Basis übernehmen könnten und die gleiche Verfahren im gesamten europäischen Wirtschaftsraum garantieren würde.
2.Kontext und derzeitige Lage
2.1Die Vergabe öffentlicher Aufträge birgt ein enormes Marktpotenzial für innovative Produkte und Dienstleistungen, sofern sie strategisch eingesetzt wird, um die Wirtschaft anzukurbeln und Investitionen freizusetzen – insbesondere durch die Investitionsoffensive für Europa –, die Produktivität zu steigern, die Integration zu verbessern und den Strukturwandel und die Änderungen der Infrastruktur zu bewältigen, die zur Förderung von Innovation und Wachstum notwendig sind.
2.2Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Einkäufe und Investitionen in der europäischen Wirtschaft wird über die öffentliche Auftragsvergabe getätigt: Behörden und öffentliche Stellen in der EU geben jährlich ca. 19 % des BIP der EU für Dienstleistungs-, Bau- und Lieferaufträge aus.
2.2.1Leider werden 55 % der Aufträge nach dem Niedrigstpreisprinzip als Zuschlagskriterium vergeben, ohne dabei Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation oder soziale Inklusion besonders zu berücksichtigen.
2.3Neun von zehn Infrastruktur-Großvorhaben werden nicht im Einklang mit den vertraglichen Planungsunterlagen abgewickelt, sei es in Bezug auf die veranschlagten Kosten oder die vorgesehenen Fristen, wobei häufig um bis zu 50 % höhere Kosten anfallen.
2.4Der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen ist von jeher zergliedert und komplex. Hinzu kommt noch die außerordentlich stark fragmentierte institutionelle Struktur im Bereich der Auftragsvergabe, die durch eine Vielzahl von Akteuren der nationalen, regionalen und sektoralen Ebenen mit nicht immer klar abgegrenzten Aufgaben und Zuständigkeiten verwaltet und abgewickelt wird.
2.5Für die Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe und Infrastrukturinvestitionen brauchen die Behörden der verschiedenen Ebenen eigentlich hochentwickelte Kompetenzen, sie weisen aber in diesem Bereich eher Defizite unterschiedlicher Art auf: uneinheitliche Planungskapazitäten und Fähigkeiten zur rechtzeitigen Ermittlung der geeigneten Instrumente und Mittel; schwach ausgeprägte Professionalisierung der Vergabestellen; Vielfalt der in den einzelnen Ausgabenbereichen beteiligten Behörden, Defizite bei der systematischen Erfassung von unterstützenden Informationen aufgrund uneinheitlicher Datenbanken, die von verschiedenen Akteuren mit nicht immer ausreichender Qualität und Zuverlässigkeit verwaltet werden.
2.6Das Problem der Komplexität wurde durch das 2014 angenommene Paket über das öffentliche Auftragswesen nicht wirklich gelöst.
2.7Die Verwendung digitaler Instrumente zur Unterstützung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU verläuft schleppend, 2016 hatten nur vier EU-Mitgliedstaaten solche Verfahren eingeführt. Dies macht deutlich, dass die neuen Technologien stärker als bisher für die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren eingesetzt werden müssen
3.Die Vorschläge der Kommission
3.1Das jetzt vorgelegte Paket umfasst vier Hauptbereiche:
3.1.1Festlegung verbesserungswürdiger prioritärer Bereiche, um einen strategischen Ansatz für öffentliche Aufträge zu entwickeln, der auf sechs Prioritäten beruht:
3.1.2Freiwillige Ex-ante-Bewertung bei Infrastrukturgroßvorhaben – und Einrichtung eines Helpdesks sowie eines Mitteilungs- und Informationsaustauschmechanismus, um in der Anfangsphase von Projekten mit einem geschätzten Wert von über 250 Mio. EUR Hilfe bzw. von hohem Nutzen für einen Mitgliedstaat und mit einem Wert von über 500 Mio. EUR Hilfe zu leisten.
3.1.3Empfehlungen zur Professionalisierung der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Käufer um zu gewährleisten, dass sie über die beruflichen Qualifikationen und das technische und verfahrensspezifische Fachwissen verfügen, die für die Einhaltung der Vorschriften und zur Gewährleistung erhöhter Innovation und Nachhaltigkeit und dem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Investitionen, und unter dem Aspekt der sozialen Verantwortung erforderlich sind.
3.1.4Leitlinien für mehr Innovation bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
4.Allgemeine Bemerkungen
4.1Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich das neue Paket zur Vergabe öffentlicher Aufträge und verweist erneut auf die Notwendigkeit folgender Maßnahmen: Förderung der Qualität und der Innovation im öffentlichen Auftragswesen, der Abbau unnötigen Verwaltungsaufwands, die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte (im Sinne der Erhaltung von Arbeitsplätzen und angemessener Arbeitsbedingungen sowie zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und anderer benachteiligter Bevölkerungsgruppen), die Förderung der Möglichkeit, bei geistigen Dienstleistungen neben dem wirtschaftlich günstigsten Angebot auch ein einziges Angebot als bestes anzusehen, selbst wenn es nicht billiger ist.
4.2Der Einsatz ökologischer und sozialer Kriterien würde ein intelligenteres und effizienteres öffentliches Auftragswesen, die erforderliche höhere Professionalität, die stärkere Beteiligung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen, die Bekämpfung von Günstlingswirtschaft, Betrug und Korruption und die Förderung europäischer grenzübergreifender Verträge im öffentlichen Auftragswesen ermöglichen.
4.3Der Ausschuss unterstreicht insbesondere die Bedeutung einer intelligenten Nutzung der Vergabe öffentlicher Aufträge, um die globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit oder Bevölkerungsalterung umfassend in Angriff zu nehmen. Dabei sollen sozialpolitische Maßnahmen flankiert, der Übergang zu nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Versorgungsketten und Unternehmensmodellen beschleunigt und den KMU bessere Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen gewährt werden.
4.4Der EWSA hält es für wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis immer aufgeschlossener zeigen für:
-die Gewährleistung einer größeren Verbreitung der Aufträge von strategischer Bedeutung mit Mechanismen für freiwillige Ex-ante-Bewertung von Infrastruktur-Großprojekten;
-die Entwicklung des systematischen Austausches bewährter Verfahren im Bereich Vergabe strategischer Aufträge;
-die Förderung aktueller Lösungen für grünen, innovativen und sozialen Kriterien entsprechende Vergabeverfahren.
4.5Für den EWSA ist es von grundlegender Bedeutung, mit verbindlichen Mindestanforderungen, die zertifiziert werden müssen, entschlossen eine nachdrückliche Professionalisierung der Vergabestellen anzustreben und neue Qualifikationen eindeutig anzuerkennen. Ihnen sollte ein gemeinsamer europäischer Rahmen für Fachwissen und IKT-Kompetenzen an die Hand gegeben werden, der einen gemeinsamen Ansatz für den gesamten EU-Binnenmarkt auf der Grundlage eines einheitlichen Kompetenzzentrums und einer interaktiven Datenbank ermöglicht.
4.5.1Soziale und ökologische Aspekte haben für die Vergabe öffentlicher Aufträge enorme Bedeutung erlangt, und die Berücksichtigung dieser Aspekte kann für das Erreichen der Ziele der sozialen Inklusion und der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit von großem Wert und Nutzen sein. Daher schlägt der EWSA vor und empfiehlt, spezifische Inhalte bezüglich der Sozial- und Umweltvorschriften und insbesondere bezüglich der Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge in alle Schulungsprogramme für eine stärkere Professionalisierung des an der Auftragsvergabe beteiligten Personals aufzunehmen.
4.5.2Die Berücksichtigung dieser Aspekte entspricht den neuen Herausforderungen bei der umfassenden Ausschöpfung der Potenziale im Sinne eines strategischen Beitrags zu den Zielen der horizontalen Politik und sozialen Werten wie Innovation, soziale Inklusion und ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.
4.5.3Nach Dafürhalten des EWSA ist folglich die rigorose Einhaltung dieser Kriterien zu gewährleisten, wenn sie verpflichtend sind, und ihre stärkere Anwendung dann zu fördern, wenn sie für die öffentlichen Auftraggeber fakultativ sind. Der EWSA fordert mit Nachdruck die Nutzung technischer Standards und Normen in den Bereichen Umwelt (ISO 14000), Soziales (ISO 26000, SA8000:2014 und der acht Kernarbeitsnormen der ILO, des ILO-Übereinkommens 155 (Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz), der ILO-Übereinkommen 131, 1 und 102 und der Normen UNI 11648:2016 (Projektmanager) und ISO 9000 (Qualitätsmanagement). Bei der Anwendung dieser Standards in den Lastenheften der neuen Generation öffentlicher Aufträge ist eine umfassende Unterstützung für KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen sicherzustellen, damit diese weniger Kosten zu tragen haben und nicht außen vor bleiben.
4.5.4Die Einbeziehung innovativer Erwägungen macht vor allem bei Infrastruktur-Großprojekten eine gemeinsame strategische Vision für die Kaufentscheidung auf der Grundlage qualitativer Kriterien der Kostenwirksamkeit erforderlich. Das gleiche gilt für die Auftragsvergabe nach dem Ansatz des wirtschaftlich günstigsten Angebots, das auch soziale und umweltbezogene Aspekte sowie andere Kriterien wie z. B. die der Kreislaufwirtschaft umfasst.
4.5.5Angesichts der unzureichenden Berücksichtigung sozialer Kriterien und Maßnahmen bei der Auftragsvergabe der Mitgliedstaaten als strategische Mittel zur Förderung sozialpolitischer Nachhaltigkeitsziele wird vorgeschlagen und empfohlen, die Aufnahme und Verwendung solcher sozialer Kriterien und Maßnahmen – die in den EU-Rechtsvorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe unterstützt werden – mit Nachdruck zu fördern.
4.5.6Der Ausschuss begrüßt insbesondere das Engagement für einen breiteren Zugang der KMU und sozialwirtschaftlichen Unternehmen zu den Märkten für öffentliche Aufträge und betont, dass diese immer noch von zahlreichen Hindernissen an einer umfassenden Teilnahme abgehalten werden.
4.5.7Nach Auffassung des EWSA sollte größeres Augenmerk auf die Beseitigung dieser Hindernisse und auf den Ausbau des Rechtsbehelfssystems gelegt werden. In dieser Hinsicht sollten die Berufskammern und/oder -verbände ermutigt und legitimiert werden, Rechtsstreitigkeiten für kleinere Unternehmen kollektiv zu lösen.
4.5.8Nach Auffassung des Ausschusses sollte ein digitales Register für öffentliche Aufträge geschaffen werden, um sowohl mehr interessierte Unternehmen erreichen zu können, als auch um die Effizienz und Integrität der Vergabeverfahren besser bewerten zu können.
4.5.9Des Weiteren sollten Pilotprojekte gestartet werden, um die Beteiligung von KMU über gewerbliche Mittlerorganisationen und Innovationsvermittler anzuregen. Ebenso sollten europäische Initiativen für Pilotprojekte zur Professionalisierung europäischer KMU auf den Weg gebracht werden, um die Sprach- und Verfahrenskenntnisse der kleineren Unternehmen in den zentralen Beschaffungsstellen zu fördern.
4.6Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Förderung gemeinsamer grenzübergreifender öffentlicher Vergabeverfahren, insbesondere für innovative Projekte und transnationale Infrastrukturnetze. Bei diesen sollten auch Impulse für die Beteiligung von Kleinunternehmen über gewerbliche Mittlerorganisationen und Innovationsvermittler gesetzt werden. Bei der Untervergabe, die nur eingeschränkt zur Anwendung kommen sollte, sind ebenfalls hohe Qualitätsmaßstäbe anzulegen.
4.7Der Ausschuss erachtet es für wichtig, den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittstaaten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (zu den gleichen Bedingungen, die auch für die nationalen Unternehmen gelten) durch EU-Maßnahmen nachhaltig zu erleichtern und entsprechende Klauseln auch in die bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen aufzunehmen.
4.8Der EWSA unterstützt die Einrichtung eines mit den nationalen Registern vollkommen interoperablen EU-Registers aller öffentlich zugänglichen Aufträge. Damit soll – unter umfassendem Schutz sensibler sowie personenbezogener Daten – für mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe gesorgt werden. Im Zuge des digitalen Wandels ist bis 2018 die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge zur Pflicht zu machen.
4.9Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung eines strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft auf der Grundlage der Verfügbarkeit offener und transparenter Daten, um bessere Analyseinstrumente für die Konzeption bedarfsorientierter Maßnahmen und Warn- und Betrugsbekämpfungssysteme zu konzipieren, auch mittels einer besseren Nutzung der Projektfinanzierung.
4.10Es gilt, einen benutzerfreundlichen Mechanismus für den Informationsaustausch als Instrument für das Wissensmanagement aufzubauen. Dieser Mechanismus kann von den nationalen Behörden und öffentlichen Auftraggebern zum Austausch bewährter Verfahren, zum gegenseitigen Lernen aus Erfahrungen und zur Schaffung einer gemeinschaftlichen Plattform für verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit den Projekten genutzt werden.
4.10.1Die Ausbildung der Mitarbeiter der Vergabestellen muss spürbar verstärkt werden.
5.Die Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission, den regionalen und nationalen Behörden und den Unternehmen: Der Ex-ante-Mechanismus
5.1Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Ex-ante-Mechanismus kann nach Auffassung des Ausschusses ein nützliches Instrument sein, wenn er flexibel und freiwillig bleibt und die Möglichkeit auch einer getrennten Nutzung der drei folgenden Komponenten vorgesehen wird:
-eines Helpdesks,
-eines Mitteilungsmechanismus für Infrastrukturprojekte von über 500 Mio. EUR,
-eines Mechanismus für den Informationsaustausch,
die problemlos, unabhängig voneinander und unter umfassender Wahrung der Vertraulichkeit für jedes Projekt genutzt werden können.
5.2Nach Auffassung des EWSA muss das Standardformular für die Mitteilung einfach und übersichtlich und die Vertraulichkeit sensibler Daten im elektronischen Verfahren gewahrt bleiben.
5.3Nach Ansicht des EWSA sollte das Helpdesk-System als Netzwerk nationaler/regionaler Subhelpdesks aufgebaut sein, um eine möglichst ortsnahe Betreuung zu gewährleisten, wobei Netze wie BC-Net und Solvit eine gute Grundlage bieten.
5.4Der Mechanismus für den Informationsaustausch sollte eine interaktive Datenbank vorsehen, die benutzerfreundlich und auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. Diese Datenbank sollte mit einem Lenkungs- und Kontrollausschuss der Vertreter der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen der Mitgliedstaaten einhergehen.
5.5Bezüglich der Ex-ante-Bewertung betont der Ausschuss, dass diese mittels Zuerkennung einer Konformitätsbescheinigung attraktiv werden muss, was sich aus der Bewertung durch die Kommission ergibt.
6.Eine Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
6.1Die Empfehlung der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten wird voll und ganz unterstützt. Im Hinblick auf die Gewährleistung einer effektiven und kohärenten Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe hätte die Kommission jedoch nach Ansicht des EWSA anstelle einer Empfehlung besser eine Richtlinie erlassen sollen.
6.2Nach Auffassung des EWSA könnten diese Empfehlungen entsprechend berücksichtigt werden, wenn Folgendes realisiert wird:
6.2.1eine Pilotinitiative für gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen für die Berufsbilder der an Vergabeverfahren beteiligten verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure. Ausgehend von der grenzübergreifenden Vergabe sollten Fähigkeiten und Kompetenzen definiert werden, über die jede Fachkraft für öffentliche Auftragsvergabe verfügen sollte;
6.2.2CEN, CENELEC und ETSI sollte ein Mandat erteilt werden für die Ausarbeitung technischer Normen für die Digitalisierung der Auftragsvergabe, die Transparenz, Zugänglichkeit und uneingeschränkte Interoperabilität gewährleisten;
6.2.3es sollten umgehend Pilotprojekte eingeleitet werden mit dem Ziel, die Beteiligung von KMU und sozialwirtschaftlichen Unternehmen über gewerbliche Mittlerorganisationen und Innovationsvermittler anzuregen;
6.2.4Zugang der Akteure des Vergabewesens zum Programm „Justiz“ für den Zeitraum 2014-2020 in Bezug die Justizausbildung einschließlich Schulungen in Rechtsterminologie, um eine gemeinsame Rechts- und Justizkultur in der Auftragsvergabe und gegenseitiges Lernen zu fördern;
6.2.5Aufnahme gemeinsamer Professionalisierungsmaßnahmen für die Akteure der Auftragsvergabe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Planungsachsen der Strukturfonds, insbesondere des Sozialfonds;
6.2.6Bereitstellung von 300 EU-Stipendien für die Teilnahme an Kursen des Europäischen Instituts für öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Europäischen Rechtsakademie in Trier;
6.2.7Annahme eines Ethikkodexes für öffentliche Aufträge durch die Akteure der Vergabeverfahren auf europäischer Ebene im Rahmen eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um so die auch die Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Standards zu gewährleisten.
6.3Nach Ansicht des EWSA sollte die Möglichkeit einer einheitlichen ergänzenden (28.) Regelung für die grenzüberschreitende Vergabe von Großaufträgen geprüft werden, die die Vergabestellen auf freiwilliger Basis übernehmen könnten und die gleiche Bedingungen und Verfahren im gesamten Binnenmarkt garantieren würde.
Brüssel, den 24. Januar 2018
Martin SIECKER
Vorsitzender der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
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