DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION

vom 15.11.2024

zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Damit die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gewährleistet ist, ist es erforderlich, die technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ zu spezifizieren.

(2)Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die technische Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ im Bereich Arbeitskräfte sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15.11.2024

   Für die Kommission

   Die Präsidentin
   Ursula VON DER LEYEN

(1)    ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.
(2)    Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).

ANHANG

Beschreibung des technischen Formats der für das Ad-hoc-Thema für 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ im Bereich Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende Codierung

Thema

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

Codes

Labels

Filter

Filterlabels

Mindestsatz an Variablen

Art der Variable

3d. Erwerbsbeteiligung

Beschäftigung auf digitalen Plattformen

DPWORK

Tätigkeitsbereich der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

01

Tätigkeiten des Verkaufs von Waren

AGE = 15–64

Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren

Nicht zutreffend

Erfasst

02

Zustelldienste (Beförderung ausschließlich von Waren)

03

Taxidienstleistungen (Personenbeförderung)

04

Tätigkeiten der Vermietung von Unterkünften

05

IT-Dienstleistungen

06

Medizinische Dienstleistungen

07

Reinigung und handwerkliche Leistungen

08

Erstellung von Inhalten wie Videos oder Texten gegen Bezahlung

09

Sonstige Arbeit auf digitalen Plattformen

10

Keine Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

Leer

Keine Angabe

99

Nicht zutreffend

DPINTENS

Intensität der bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

1

Einmalige Tätigkeit

DPWORK = 01-09

Personen, die in den letzten 12 Monaten Arbeit auf digitalen Plattformen verrichtet haben

2

Gelegentlich, d. h. mehrmals im Jahr

3

Ungefähr jeden Monat

4

Ungefähr jede Woche

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPHRSW

Durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden pro Monat auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

1

Weniger als 1 Stunde

DPWORK = 01 - 09

Personen, die in den letzten 12 Monaten Arbeit auf digitalen Plattformen verrichtet haben

2

1 bis 9 Stunden

3

10 bis 19 Stunden

4

20 bis 49 Stunden

5

50 bis 99 Stunden

6

100 Stunden und länger

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPINC

Anteil des Gesamteinkommens von digitalen Plattformen am persönlichen Gesamteinkommen in den letzten 12 Monaten

1

Weniger als ein Viertel

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Mehr als ein Viertel und weniger als die Hälfte

3

Mehr als die Hälfte und weniger als drei Viertel

4

Drei Viertel oder mehr

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPMR

Hauptgrund für bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

1

Einzig verfügbares Stellenangebot

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Flexibilität der Arbeitsorganisation

3

Möglichkeit für Zusatzeinkommen

4

Für die Zwecke des eigenen Unternehmens

5

Spezifisch gewünschte Arbeit, die hauptsächlich oder ausschließlich auf Plattformen möglich ist

6

Anderer Grund

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPASG

Im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten ausgeführte Aufträge

1

Von der Plattform oder App zugewiesene Aufgaben

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Aus den Angeboten der Plattform oder App oder Kundenanfragen ausgewählte Aufgaben

3

Auf eigene Initiative angebotene oder hochgeladene Aufgaben

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPREJ

Möglichkeit zur Ablehnung von Aufgaben im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

1

Konnte Aufgaben überhaupt nicht ablehnen, da sonst Entlassung oder Ausschluss von der Plattform oder App drohen

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Konnte Aufgaben ablehnen, aber mit Folgen (z. B. Verlust des Zugangs zu gewinnbringenden Aufgaben oder Herabstufung in Ranglisten)

3

Konnte Aufgaben ohne Folgen ablehnen

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPHSET

Entscheidungsbefugnis darüber, wann die Arbeitsstunden im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten geleistet wurden

1

Arbeitszeiten vollständig oder überwiegend von der Plattform, der App oder den Kunden festgelegt

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Arbeitszeiten innerhalb von der Plattform, der App oder den Kunden definierten Grenzen überwiegend selbst festgelegt

3

Arbeitszeiten vollständig selbst festgelegt

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPPSET

Entscheidungsbefugnis bei der Preisfestsetzung im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

1

Fester Preis, der von der Plattform, der App oder den Kunden festgesetzt wird

DPHRSW = 2 - 6

Personen, die mindestens 1 bezahlte Stunde auf (einer oder mehreren) digitalen Plattform(en) gearbeitet haben

2

Preispanne, die von der Plattform, der App oder den Kunden vorgegeben wird

3

Verhandlung des Preises mit der Plattform, der App oder den Kunden

4

Selbst festgesetzter Preis

5

Von anderem Beteiligten festgesetzter Preis

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPINSCOV

Zugang zu bezahltem Urlaub oder zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

1

Ja, Zugang als Arbeitnehmer der Plattform oder App

DPINTENS = 3 – 4

Personen, die in den letzten 12 Monaten ungefähr jeden Monat oder jede Woche Arbeit auf digitalen Plattformen verrichtet haben

2

Ja, Zugang über andere Quellen als die Plattform oder App

3

Nein

4

Weiß nicht

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend

DPMAIN

Bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen als Haupt-, Zweit- oder sonstige Erwerbstätigkeit in der Bezugswoche

1

Haupttätigkeit während der Bezugswoche

DPWORK = 01 – 09

Personen, die in den letzten 12 Monaten Arbeit auf digitalen Plattformen verrichtet haben

2

Nebentätigkeit während der Bezugswoche

3

Zusätzliche Tätigkeit während der Bezugswoche

4

Für die Bezugswoche nicht angegeben

Leer

Keine Angabe

9

Nicht zutreffend