MITTEILUNG DER KOMMISSION
Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024
1.Einleitung
Die Spannungen auf dem Energiemarkt, mit denen sich die EU in den letzten Monaten konfrontiert sah, sind eine deutliche Erinnerung an die Gefahren und Kosten, die mit einer starken Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen einhergehen und durch Russlands Angriff auf die Ukraine verschlimmert wurden. Die Energiepreise stehen erneut im Mittelpunkt des politischen Interesses, da der Preisanstieg dramatische Auswirkungen auf die europäische Bevölkerung und Wirtschaft hat. Dies wird jedoch weder die erste noch die letzte Energiekrise in Europa sein, wenn wir nicht die Widerstandsfähigkeit durch verstärkte Investitionen in den ökologischen Wandel erhöhen und dabei die Energieeffizienz an erste Stelle setzen. Die derzeitigen Kapazitäten für dekarbonisierte Energie sind bei Weitem nicht in der Lage, den gesamten Energiebedarf zu decken; ein geringerer Energieverbrauch kann in dieser Hinsicht einen unmittelbaren Beitrag leisten. Mit Blick auf die Zukunft sind Energieeinsparungen ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung eines kostenoptimierten, resilienten Energiesystems, mit dem erschwingliche Energiedienstleistungen für alle bereitgestellt und Energiearmut bekämpft werden können. Energieeffizienz wird auch ein zentraler Bestandteil des RePowerEU-Plans sein, den die Kommission im Auftrag der Staats- und Regierungschefs der EU bis Mai vorlegen soll.
Die Politik der EU im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative. Es handelt sich hierbei um Binnenmarktvorschriften, die es für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Regierungen gleichermaßen einfacher und kostengünstiger machen, zur Energiewende beizutragen und auf Energieeffizienz und die umfassenderen Ziele des europäischen Grünen Deals, einschließlich der Agenda für die Kreislaufwirtschaft, hinzuarbeiten. Durch die Festlegung von harmonisierten Regeln für „energieverbrauchsrelevante Produkte“ in Bezug auf Aspekte wie Energie- und Wasserverbrauch, Emissionswerte und Materialeffizienz werden Geschäftsmöglichkeiten geschaffen und die Resilienz gestärkt; darüber hinaus werden dadurch sowohl Nachfrage als auch Angebot von nachhaltigeren Produkten gefördert und gleichzeitig die Ausgaben der Energieverbraucher erheblich gesenkt: Schätzungen zufolge beliefen sich die Einsparungen im Jahr 2021 auf über 120 Mrd. EUR und könnten sich 2022 verdoppeln.
Entsprechend den Möglichkeiten der bestehenden Ökodesign-Vorschriften der EU und im Einklang mit dem Ziel der Energieeffizienz wird in diesem Arbeitsprogramm der Schwerpunkt verstärkt auf die Kreislaufaspekte von Ökodesign gelegt, nach dem Vorbild des vorherigen Arbeitsprogramms9 und in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020. So können und werden bereits vor Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die die derzeitige Ökodesign-Richtlinie ersetzen wird, neue produktspezifische Anforderungen an die Materialeffizienz geprüft werden. Dies sollte zu einer höheren Kreislauforientiertheit und einer Verringerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks energieverbrauchsrelevanter Produkte insgesamt sowie zu einer besseren Widerstandsfähigkeit der EU führen.
Sowohl in der Ökodesign-Richtlinie als auch in der Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung sind Kriterien für den Erlass von Maßnahmen für spezifische Produktgruppen festgelegt. In diesen Rechtsakten ist auch die Festlegung von Prioritäten in regelmäßig aktualisierten, fortlaufenden Arbeitsprogrammen vorgeschrieben, die einen Überblick über die erzielten Fortschritte bieten und ein nicht erschöpfendes Verzeichnis energieverbrauchsrelevanter Produktgruppen enthalten, die für den Erlass von Maßnahmen als vorrangig angesehen werden.
Dieses Arbeitsprogramm baut auf der Arbeit auf, die seit der Annahme der ersten Ökodesign-Richtlinie und der früheren Arbeitsprogramme (für die Zeiträume 2009-2011
, 2012-2014 und 2016-2019) geleistet wurde. Es umfasst jedoch auch die Arbeiten im Zusammenhang mit den Fristen für die Neuskalierung bestehender Verbrauchskennzeichnungen im Sinne der Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung. Ferner wird eine Bilanz der Fortschritte bei der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) gezogen. Schließlich erstreckt sich das Programm auch auf ähnliche Arbeiten zur Kennzeichnung von Reifen, die allerdings auf einer spezifischen Rechtsgrundlage beruhen.
Mit der gleichzeitig mit diesem Arbeitsprogramm angenommenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird die Ökodesign-Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt, die für eine breitere Palette von Produkten gilt und es ermöglicht, die Nachhaltigkeitsanforderungen an die regulierten Produkte weiter auszubauen. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Verordnung wird die Umsetzung im Rahmen der geltenden Richtlinie fortgesetzt. Der Schwerpunkt dieses Dokuments liegt auf energieverbrauchsrelevanten Produkten und umfasst damit verbundene Prioritäten und Pläne. Außerdem werden die produktspezifischen und horizontalen Arbeiten zur Umsetzung, Konsolidierung und Weiterentwicklung dieser wichtigen, unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsvorschriften dargelegt. Die Arbeit an energieverbrauchsrelevanten Produkten wird – sobald die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte angenommen ist – in die umfassenderen Arbeitsprogramme der Ökodesign-Verordnung integriert und künftig ein wichtiger Schwerpunkt bleiben.
Derzeit werden etwa 30 Gruppen energieverbrauchsrelevanter Produkte durch rund 50 Maßnahmen geregelt. Diese Maßnahmen gelten für Milliarden von Produkten, die jedes Jahr in Verkehr gebracht werden, und haben täglich unmittelbare Auswirkungen auf Lieferanten, Einzelhändler, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Etwa die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in der EU ist auf Produkte zurückzuführen, die Gegenstand dieser Rechtsvorschriften sind.
Im Zuge der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms hat sich gezeigt, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs auf neue energieverbrauchsrelevante Produkte zusätzliches Potenzial für erhebliche kostenwirksame Einsparungen birgt. Gleichzeitig ist eine der wichtigsten Erkenntnisse aus der Umsetzung des letzten Arbeitsprogramms, dass die volle Ausschöpfung der Vorteile in diesem Politikbereich ein besseres Gleichgewicht zwischen den Zielen und Ressourcen erfordert – sowohl bei der Umsetzung der Politik auf EU-Ebene als auch bei den Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Marktüberwachung.
2.Erwartete Auswirkungen der Maßnahmen
Laut dem jüngsten Bericht zur Berechnung der Ökodesign-Auswirkungen hat die kumulative Wirkung der EU-Vorschriften für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Jahr 2020 zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs der EU um 7 % oder 1037 TWh/Jahr (d. h. eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um ca. 170 Mio. t CO2-Äquivalente) geführt, einschließlich etwa 16 Mrd. m³ Gas. Die Energieeinsparungen durch die derzeit geltenden Maßnahmen werden in den kommenden Jahren erheblich zunehmen, vor allem aufgrund der Bestandsumstellung, und im Zeitraum 2021-2030 durchschnittlich mehr als 1500 TWh/Jahr betragen. Mehr als 60 % der Energieeinsparungen im Jahr 2020 entfallen auf Haushalte, 24 % auf den Dienstleistungssektor und 10 % auf die Industrie. Im Jahr 2020 ergaben sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher dank der EU-Vorschriften Energieeinsparungen in Höhe von 60 Mrd. EUR/Jahr (ca. 0,4 % des BIP der EU), was 210 EUR/Jahr pro Haushalt entspricht. Verglichen mit einem Ausgangsszenario ohne politische Maßnahmen wurden im Jahr 2020 zusätzliche Unternehmenseinnahmen in Höhe von etwa 21 Mrd. EUR/Jahr erzielt, die bis 2030 auf 29 Mrd. EUR/Jahr ansteigen dürften. Dies entspricht einer Schaffung von über 320 000 direkten Arbeitsplätzen im Jahr 2020 (430 000 bis 2030). Diese Schätzungen beruhen auf dem Energiepreisniveau vor den Preisspitzen im Jahr 2021 (für Einzelheiten siehe die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).
Insgesamt hat eine kürzlich von der Internationalen Energie-Agentur (IEA) durchgeführte Studie gezeigt, dass in Ländern mit entsprechenden Langzeitmaßnahmen die Geräte heute in der Regel 30 % weniger Energie verbrauchen als in einem Ausgangsszenario ohne Maßnahmen. Die am längsten laufenden Programme, z. B. in den USA und in der EU, bringen schätzungsweise jährliche Einsparungen von etwa 15 % des gesamten Stromverbrauchs (was im Falle der EU etwa der gesamten derzeitigen Energieerzeugung aus Windkraft bzw. der zwei- bis dreifachen Gesamtenergieerzeugung aus Solaranlagen in der EU entspricht).
Eine Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU (93 %) das Energielabel kennt und 79 % sich beim Kauf von Geräten darauf verlassen. Jüngste wissenschaftliche Studien bestätigen, dass abgestufte Kennzeichnungen wie das EU-Label das Verbraucherverhalten stärker beeinflussen als alternative Designs.
3.Aktueller Stand und Erkenntnisse aus früheren Arbeitsprogrammen
Ein Überblick über die geltenden Maßnahmen ist online verfügbar. Ab dem 1. März 2022 gelten Ökodesign-Verordnungen für 29 Produktgruppen und Verordnungen für die Energieverbrauchskennzeichnung für 15 Produktgruppen. Freiwillige Vereinbarungen der Industrie wurden für Spielkonsolen und bildgebende Geräte anerkannt. Eine ältere Vereinbarung über komplexe Set-Top-Boxen wurde von den Parteien aufgrund des sinkenden Marktanteils der betreffenden Produkte im Jahr 2020 gekündigt (diese Produkte unterliegen weiterhin den horizontalen Vorschriften über den Stromverbrauch im Standby- und im ausgeschalteten Zustand).
Diesem Arbeitsprogramm ist ein detaillierter Überblick über die Fortschritte in Bezug auf die Prioritäten und Arbeiten beigefügt, die im letzten Arbeitsplan von 2016 festgelegt wurden. Es ist viel erreicht worden, u. a. die Modernisierung der Energielabels für wichtige Verbraucherprodukte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Lichtquellen sowie die Einführung von Ökodesign-Anforderungen für verschiedene Produkte, von Servern bis zu Elektromotoren. Etwa 40 % der Maßnahmen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und werden in den laufenden Planungszeitraum überführt. Viele abgeschlossene Arbeitsabläufe resultierten nicht in neue Vorschriften, sondern wurden beendet, weil die Kommission beschlossen hat, die Arbeit einzustellen oder zumindest vorerst keine Rechtsvorschriften zu erlassen – entweder weil detaillierte Untersuchungen gezeigt haben, dass das Potenzial geringer ausfällt oder schwieriger zu nutzen ist als ursprünglich angenommen, oder weil andere Prioritäten angesichts der begrenzten Personalressourcen im Vordergrund standen, oder beide Aspekte zusammen auftraten. Fenster, Handtrockner, Kompressoren und elektrische Wasserkocher sind Beispiele für eingestellte Arbeitsabläufe, deren begrenztes oder komplexes Potenzial mit den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen nicht ausgeschöpft werden konnte.
Ein Grundprinzip der besseren Rechtsetzung besteht darin, die bestehenden Vorschriften regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie im Lichte der Markt- und Technologieentwicklungen relevant, wirksam und zweckmäßig bleiben. In Anerkennung dieser Tatsache enthalten sämtliche Verordnungen über das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung sowie die Rahmenvorschriften spezifische Überprüfungsklauseln mit vorgeschriebenen Fristen für die Kommission zur Vorlage überprüfter oder zur Annahme überarbeiteter Verordnungen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wird die Kommission künftig Einzelmaßnahmen für bestimmte Produktgruppen erlassen, sobald diese abgeschlossen sind, außer wenn dies außergewöhnliche Umstände nicht rechtfertigen.
Eine der wichtigsten Erkenntnisse ist, dass der Gesamtaufwand für diese kritische „Pflege“ mit zunehmender Reichweite der Rechtsvorschriften (in Bezug auf Produkte und Arten von Anforderungen) deutlich steigt und dass dieser Aspekt bei der Festlegung von Prioritäten besser berücksichtigt werden muss. Andernfalls kommt es zu Verzögerungen mit erheblichen Folgen in Form von entgangenen Vorteilen. Dies war eine zentrale Feststellung im Rahmen der von dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) im Jahr 2019 durchgeführten Prüfung. Bei drei ausgewählten Produkten ergab die Prüfung, dass der Vorbereitungsprozess statt der erwarteten 3,5 Jahre 8, 7 bzw. 6 Jahre dauerte. Die „Pflege“ der Vorschriften ist daher ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsprogramms. Gleichzeitig wird die Kommission auf eine Straffung des Prozesses hinarbeiten, indem sie Überprüfungsstudien in „Back-to-Back“-Bewertungen/Folgenabschätzungen integriert, und sie wird die Diskussionen im Konsultationsforum besser auf den allgemeinen Prozess der besseren Rechtsetzung abstimmen.
Eine weitere wichtige Erkenntnis des letzten Programmzeitraums ist die entscheidende Rolle der technischen Normungsarbeit im Zusammenhang mit dem Ökodesign und der Energieverbrauchskennzeichnung. Das Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, mit dem die Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger für nichtig erklärt wurde, hat gezeigt, dass Verordnungen Rechtsstreitigkeiten auslösen können, wenn Zweifel daran bestehen, dass sich in den Prüfbedingungen die realen Nutzungsbedingungen widerspiegeln. Gleichzeitig wurde in einem neueren, damit zusammenhängenden Urteil eindeutig bekräftigt, dass Prüfungen auch genau und reproduzierbar sein müssen. Angesichts der Vielfalt der Technologien und des Nutzerverhaltens ist die rechtzeitige Entwicklung harmonisierter Normen mit Methoden, die einen guten Kompromiss zwischen diesen Kriterien darstellen, eine inhärente und oft schwierige, ressourcenintensive Herausforderung. In der neuen EU-Strategie für Normung wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das europäische Normungssystem funktionaler und flexibler zu gestalten, Normen wieder zu einem zentralen Element eines resilienten, grünen und digitalen EU-Binnenmarkts zu machen und die Rolle des europäischen Normungssystems in der Welt zu stärken.
4.Produktspezifische Prioritäten in den kommenden Jahren
4.1.Überprüfung der bestehenden Maßnahmen
Die Kommission muss bis Ende 2024 38 Überprüfungen und im Jahr 2025 weitere 8 vorlegen bzw. annehmen, die folglich rechtzeitig eingeleitet werden müssen (siehe Liste in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Diese Überprüfungen bieten beträchtliche Chancen für weitere Einsparungen durch höhere Energie- und Materialeffizienz: Eine erste grobe Schätzung deutet auf ein Potenzial von mindestens 170 TWh (ca. 600 Petajoule (PJ) oder den Wärmebedarf von ca. 15 Mio. Wohnungen) zusätzlicher Einsparungen in der Nutzungsphase hin, die durch weitere Vorteile hinsichtlich der Materialeffizienz/Kreislaufwirtschaft ergänzt werden; sie sind jedoch mit bedeutenden Anstrengungen verbunden und machen den Großteil der Arbeiten im Rahmen des derzeitigen Arbeitsprogramms aus.
Die Kommission wird die Arbeit im Rahmen der Überprüfungen in drei Hauptgruppen unterteilen, die sich durch folgende Überlegungen ergeben:
·Heiz- und Kühlgeräte: Im Zusammenhang mit der Mitteilung über die Renovierungswelle forderte der Rat die Kommission auf, „die laufende Arbeit im Bereich Heiz- und Kühlgeräte durch möglichst rasche Neuskalierung der Energiekennzeichnungen zu beschleunigen“. Diese Arbeit wird in der Tat einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung von Gebäuden und zum Null-Schadstoff-Aktionsplan als Teil der allgemeinen Ziele des Grünen Deals leisten, zumal diese Geräte den höchsten Energieverbrauch unter allen regulierten Produkten aufweisen.
·Andere Produktgruppen deren Energielabels zur Neuskalierung anstehen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim Kauf von Geräten weiterhin auf das EU-Energielabel als relevantes und aktuelles Instrument verlassen können. Eine rechtzeitige Neuskalierung und Aktualisierung der verbleibenden „alten“ Energielabels ist daher wichtig und auch notwendig, um die neuen Funktionen von EPREL voll nutzen zu können.
·Abschluss bestimmter anderer Überprüfungen, die mit einem erheblichen zusätzlichen Einsparpotenzial in Bezug auf Energie oder Material verbunden sind, die längst überfällig sind oder bei denen besondere Umstände einen eindeutigen oder dringenden Überarbeitungsbedarf erkennen lassen (z. B. Wasserpumpen, Ventilatoren, externe Netzteile).
4.2.Abzuschließende, im Rahmen früherer Arbeitsprogramme eingeleitete Maßnahmen
In früheren Arbeitsprogrammen wurden auf der Grundlage von Scoping-Studien und vorläufigen Schätzungen die Produkte ermittelt, für die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen das größte Erfolgspotenzial mit sich bringen dürften. Einige dieser Arbeitsabläufe sind noch nicht abgeschlossen und wurden aufgrund des erwarteten zusätzlichen Nutzens in das aktuelle Arbeitsprogramm aufgenommen.
Bei der Bewertung der Durchführbarkeit von Ökodesign-Anforderungen und eines Energiekennzeichnungssystems für Mobiltelefone und Tablets wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Anforderungen betreffen sowohl Aspekte der Energie- als auch der Materialeffizienz (Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit und Wiederverwertbarkeit). Die entsprechenden Verordnungen sollen bis Ende 2022 verabschiedet werden.
Ebenso sind die Arbeiten zur Bewertung der Durchführbarkeit von Ökodesign-Anforderungen und Energielabels für Solarmodule, -wechselrichter und -systeme, einschließlich möglicher Anforderungen an den CO2-Fußabdruck, weit fortgeschritten.
In Bezug auf bildgebende Geräte hat die Kommission die von Vertretern des Sektors vorgeschlagene Überarbeitung der freiwilligen Vereinbarung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft genannten Ziele mit der Annahme dieser Überarbeitung nicht erreicht würden und die Überarbeitung nicht als mit den Leitlinien für Selbstregulierungsmaßnahmen vereinbar angesehen werden kann, insbesondere was die mögliche Wiederverwendung von Verbrauchsmaterial betrifft. Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, wird die Kommission mit der Ausarbeitung von Regulierungsmaßnahmen für diese Produktgruppe beginnen.
In Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm 2016-2019 setzt die Kommission die horizontalen Arbeiten an IKT-Produkten im Rahmen einer speziellen IKT-Studie fort. Der erste Teil lieferte Belege für die Vorstudie, die im Vorfeld des vorliegenden Arbeitsprogramms über die Leistung und das Einsparpotenzial mehrerer IKT-Produktgruppen durchgeführt wurde. Der zweite Teil wird sich mit dem Gesamtenergieverbrauch von IKT-Produkten (auch aufgrund der Konnektivität und Datenübertragung), Materialeffizienz und Verhaltensaspekten befassen, um die effizientesten Wege für eine etwaige Regulierung zu ermitteln. Bei der Bewertung sollte die Geschwindigkeit der technologischen Entwicklungen in jeder Produktgruppenkategorie berücksichtigt werden.
Parallel dazu setzt die Kommission ihre Arbeiten zu energieoptimierenden Geräten fort, um das Potenzial für nachfrageseitige Flexibilität im Wohn- und Dienstleistungssektor auszubauen. Da Interoperabilität in früheren Studien als Hauptproblem ermittelt wurde, will die Kommission auf eine kohärente Entwicklung auf dem Markt und die freiwillige Einhaltung offener Standards durch die Unternehmer hinarbeiten. Diese Arbeit ist mit mehreren anderen Aktionsbereichen verknüpft, von denen einige in dem in Kürze erscheinenden Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesektors eingehender behandelt werden.
4.3.Spezifische Aufgaben im Rahmen der Reifenkennzeichnung
Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen ist die Kommission verpflichtet, eine Reihe spezifischer Aufgaben zu erfüllen, darunter:
–Erlass eines delegierten Rechtsakts zur Einführung neuer Informationsanforderungen für runderneuerte Reifen bis Juni 2022, sofern geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen. Eine Methode steht noch nicht zur Verfügung, es wird jedoch daran gearbeitet. Die Runderneuerung von Reifen birgt ein erhebliches Einsparpotenzial von Öl und anderen Materialien.
–Erlass eines delegierten Rechtsakts zur Kennzeichnung in Bezug auf Reifenabrieb/Laufleistung, sofern geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen, was einen Beitrag zu umfassenderen Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hinsichtlich Mikroplastik darstellt. Eine Methode steht noch nicht zur Verfügung, es wird jedoch daran gearbeitet.
–Koordinierung der Arbeiten für den Abgleich der Prüfverfahren zwischen Laboratorien im Rahmen der Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen, die auch wichtige Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften über CO2-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen hat. Der letzte Bericht wurde im Dezember 2021 veröffentlicht.
–Obwohl die Überarbeitung der Verordnung bis 2025 vorgesehen ist, hat die Industrie darauf hingewiesen, dass diese vorgezogen werden muss, da die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene, aber vom Parlament und Rat bei der letzten Überarbeitung nicht angenommene Neuskalierung nun eindeutig erforderlich ist.
4.4.Nicht erschöpfende Liste zu prüfender energieverbrauchsrelevanter Produktgruppen
Dieses Arbeitsprogramm wurde im Anschluss an eine ausführliche Vorstudie mit einem Screening zahlreicher potenzieller Arbeitsbereiche sowie umfassenden Konsultationen der Öffentlichkeit und der Interessenträger erstellt. Weitere Einzelheiten sind in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu finden.
Im Rahmen der Vorstudie wurde eine Liste der 31 vielversprechendsten Produktgruppen für weitere Maßnahmen (einschließlich der in der Vergangenheit bereits geprüften, aber noch nicht regulierten Produkte) aufgestellt. Vorläufigen Schätzungen zufolge ergeben sich dadurch zusammengenommen im Jahr 2030 neue potenzielle Einsparungen in der Nutzungsphase von etwa 1000 PJ oder 278 TWh, d. h. ca. 2 % des Primärenergieverbrauchs der EU im Jahr 2020. Das geschätzte Einsparpotenzial in Bezug auf graue Energie liegt in derselben Größenordnung (und hängt in hohem Maße von den Annahmen in Bezug auf Umfang und Strenge der horizontalen Maßnahmen zur Langlebigkeit ab, ist aber auch mit anderen Vorteilen verbunden). Außerdem werden sich die Auswirkungen im Laufe der Zeit verstärken, da der Bestand an Produkten nach und nach durch Einheiten ersetzt wird, die den neuen Anforderungen entsprechen. Ausgehend von den 31 Produktgruppen wurde eine kleinere Liste (siehe nachstehende Tabelle) mit Produkten erstellt, für die die Kommission die Durchführung von Sondierungsstudien plant. Dabei wurden diejenigen Produkte vorrangig behandelt, die das größte Potenzial hinsichtlich der Energie- und/oder Materialeffizienz aufweisen, gleichzeitig aber auch bei anderen Kriterien gut abschnitten und bei denen die Rückmeldungen der Interessenträger keine größeren Zweifel an den Erfolgsaussichten aufkommen ließen (siehe unten).
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Produktgruppe
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Energiesparpotenzial 2030 (hinsichtlich Nutzung oder Materialeffizienz)
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Erwägungen
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Niedertemperaturstrahler (Radiatoren, Konvektoren usw.)
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170 PJ (Nutzungsphase)
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Höchstes Energiesparpotenzial, bedeutend für Renovierungswelle/Dekarbonisierung von Gebäuden
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Gewerbliche Waschmaschinen
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33 PJ (Nutzungsphase)
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In der Vergangenheit überprüft und heute angesichts der Fortschritte bei der technischen Normung als ausgereifter angesehen.
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Gewerbliche Spülmaschinen
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20 PJ (Nutzungsphase)
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In der Vergangenheit überprüft und heute angesichts der Fortschritte bei der technischen Normung als ausgereifter angesehen.
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Universelle externe Netzteile
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12-27 PJ (graue Energie)
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Verknüpfung mit der Initiative für einheitliche Ladegeräte, wird im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Vorschriften für externe Netzteile durchgeführt.
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Ladegeräte für Elektrofahrzeuge
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11 PJ (Nutzungsphase)
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Nach 2030 steigt das Einsparpotenzial auf fast 76 PJ jährlich im Jahr 2050. Daher ist es sinnvoll, Anforderungen festzulegen, bevor große Mengen potenziell ineffizienter Ladegeräte installiert werden.
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5.Horizontale Aspekte
5.1.Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Obwohl Energieeffizienz naturgemäß im Mittelpunkt der Ökodesign-Arbeiten für energieverbrauchsrelevante Produkte stand, wurden im Laufe der Zeit, insbesondere seit dem ersten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, zunehmend auch andere Aspekte berücksichtigt und einbezogen. Zusätzlich zu bestimmten bestehenden Anforderungen an die Langlebigkeit enthalten mehrere 2019 angenommene Maßnahmen neue Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie Anforderungen an die Reparierbarkeit, die Wiederverwertbarkeit, die einfache Demontage am Ende der Lebensdauer und die Wiederverwendung (siehe Beispiele in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).
Parallel dazu haben das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CEN-CENELEC) in Verbindung mit dem Normungsauftrag M/543
der Kommission horizontale Normen zu Aspekten der Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten ausgearbeitet. Dazu gehören horizontale Normen
für Langlebigkeit, Wiederverwertbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachrüstbarkeit sowie für den Anteil an Recyclingmaterial usw. Sie können als Grundlage für die Entwicklung produktspezifischer Materialeffizienznormen für energieverbrauchsrelevante Produkte dienen.
Gestützt auf die Norm über die Reparier-, Wiederverwend- und Upgradebarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte (EN 45554) hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission ein System für die Bewertung der Reparierbarkeit entwickelt. Die Kommission prüft derzeit die Möglichkeit, das System für einschlägige Produkte einzuführen, möglicherweise unter Angabe der Reparierbarkeit auf dem Energielabel für bestimmte Produkte wie Smartphones und Tablets. Diese Arbeit ist bahnbrechend und dürfte die Praktiken der Industrie weltweit positiv beeinflussen.
Darüber hinaus wird die Methodik für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP – siehe Anhang) derzeit überarbeitet, um einen systematischeren Ansatz für die Berücksichtigung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft bei der Durchführung von Vor- oder Überprüfungsstudien zu bestimmten Produktgruppen einzuführen.
Bei den anstehenden Arbeiten wird der Schwerpunkt weiterhin auf der Kreislaufwirtschaft liegen, indem einschlägige Anforderungen auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen, insbesondere bei der Umsetzung der Maßnahmen von 2019, aufgenommen werden. Solche Anforderungen würden durch Verbesserungen der Methodik und mögliche Normungsarbeiten flankiert und sollten den Übergang zum neuen Rechtsrahmen für das Ökodesign nachhaltiger Produkte stützen.
Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission auch weiter prüfen, ob es möglich und angemessen ist, weitere produktspezifische Anforderungen zu den folgenden Aspekten festzulegen:
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Art der Anforderung
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Energiesparpotenzial in 2030 (in Bezug auf Nutzung oder Materialeffizienz)
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Anteil an Recyclingmaterial
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160 PJ (Material)
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Langlebigkeit, Firmware und Software
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Mindestens 175-1052 PJ (Material)
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Knappe, ökologisch relevante und kritische Rohstoffe
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Hohes Ressourcenpotenzial
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Die Anforderungen sind theoretisch auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte anwendbar. Gezielte Vorstudien sind erforderlich, um die Produktkategorien zu ermitteln, die für potenzielle Regulierungsansätze am bedeutendsten sind.
5.2.Normungsarbeit
Um Ökodesign-Anforderungen bzw. die Kennzeichnung von Produkten auf der Grundlage ihrer jeweiligen Eigenschaften durchzusetzen, müssen Leistung und Leistungsprüfung eines bestimmten Produkts klar definiert werden. Zu diesem Zweck können harmonisierte technische Normen, in denen geeignete Prüfverfahren festgeschrieben sind, den Herstellern – sofern sie die darin enthaltenen Verfahren anwenden – helfen, die „Konformitätsvermutung“ für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu nutzen. Die technische Normungsarbeit ist ein wichtiger, aber oft vernachlässigter Teil der Umsetzung, und die jüngsten Erfahrungen zeigen, wie wichtig es ist, diese Arbeit so früh wie möglich parallel zur Vorbereitung der neuen oder überarbeiteten Verordnungen in Angriff zu nehmen. Normungsaufträge können erst dann abgeschlossen und angenommen werden, wenn die entsprechenden Verordnungen zum Ökodesign bzw. zur Kennzeichnung angenommen worden sind. Im Idealfall beginnt ihre Ausarbeitung schon früher, sodass sie angesichts der ca. 27 Monate, die grundsätzlich für die Ausarbeitung einer Norm benötigt werden, rechtzeitig nach Annahme der Verordnungen fertiggestellt werden können. Der gesamte Prozess dauert in der Regel deutlich länger und umfasst auch die vorausgehende Annahme des Normungsauftrags und die anschließende Bewertung und Genehmigung der Normen im Hinblick auf die Veröffentlichung der Referenz im Amtsblatt. Liegen zum Zeitpunkt der Annahme keine harmonisierten europäischen Normen vor, die alle relevanten Aspekte abdecken, müssen die Durchführungsmaßnahmen möglicherweise übergangsweise geltende Methoden umfassen.
Für die meisten, wenn nicht sogar für alle neuen oder überarbeiteten Verordnungen, die derzeit ausgearbeitet werden, müssen neue Normungsaufträge erstellt werden. Kürzlich wurden Aufträge in den Bereichen Beleuchtung, elektronische Anzeigen, gewerbliche Kühlgeräte und Haushaltskühlgeräte erteilt bzw. werden derzeit ausgearbeitet. Für mehrere andere Produktgruppen wurden auf der Grundlage älterer Aufträge Normenentwürfe entwickelt.
5.3.Die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)
Die EPREL ist eine von der Kommission eingerichtete und betriebene Datenbank. Seit dem 1. Januar 2019 sind Lieferanten (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte) rechtlich verpflichtet, alle Produkte, die den Energiekennzeichnungsvorschriften unterliegen, in der EPREL einzutragen, bevor sie sie in der EU in Verkehr bringen.
Nach Maßgabe der Vorschriften dient die EPREL folgenden Zwecken:
-Bereitstellung von Informationen über in Verkehr gebrachte Produkte und über deren Energielabels sowie von Produktdatenblättern für die Öffentlichkeit;
-Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß den Rechtsvorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung (und die Kennzeichnung von Reifen), einschließlich deren Durchsetzung;
-Bereitstellung aktueller Informationen zur Energieeffizienz von Produkten für die Kommission zwecks Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnungen.
Nachdem im März 2022 die „Beta-Version“ der öffentlichen Schnittstelle eingeführt wurde, werden die Informationen der EPREL zunehmend auch die Umsetzung anderer Maßnahmen im Kontext des Grünen Deals unterstützen. In der Tat sind die EPREL-Daten künftig der natürliche Ausgangspunkt, um zu beurteilen, welche Energieeffizienzklassen „die beiden höchsten Energieeffizienzklassen, in denen eine wesentliche Anzahl von Produkten verfügbar ist“, oder höhere Klassen für ein bestimmtes Produkt sind. Dieses Kriterium wird nun zur Umsetzung verschiedener EU-Maßnahmen herangezogen, u. a. in Bezug auf öffentliche Anreize, nachhaltige Investitionen des Privatsektors, umweltorientierte Auftragsvergabe und ermäßigte Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte, die mit einem Energielabel versehen sind und bestimmte Kriterien in Bezug auf den Energieverbrauch und ggf. niedrige Feinstaubemissionen erfüllen.
Die EPREL bietet auch Funktionen, die Lieferanten und Einzelhändlern die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. Lieferanten können den integrierten „Label-Generator“ nutzen, um Etiketten in konformen Formaten zu erstellen, die auf den eingegebenen Werten für die Produktleistung und -merkmale basieren. Einzelhändler können – auch über Anwendungsprogrammschnittstellen (API) – auf die EPREL verweisen, wenn sie Energieverbrauchskennzeichnungen oder Produktdatenblätter online bereitstellen, wodurch der Aufwand für die Angabe aktueller, kohärenter und mehrsprachiger Informationen minimiert wird.
Obwohl die EPREL bereits in Betrieb ist, gibt es wichtige Funktionen, die im Jahr 2022 eingeführt werden müssen, um den oben erwähnten Zielen gerecht zu werden. Dazu gehören:
-Einrichtung eines speziellen Webportals, das als zentrales Zugangsportal dient und gezielte Informationen für Bürgerinnen und Bürger, nationale Behörden, Lieferanten, Händler und politische Entscheidungsträger enthält (Q2/Q3).
-Verbesserung der Benutzerschnittstelle und der Instrumente, die den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen, damit ihre Tätigkeiten weiter gestrafft werden können (Q3).
-Umgestaltung der Struktur der technischen Dokumentation, um die Registrierung für Lieferanten zu vereinfachen und die Prüfung der Angaben durch die für die Einhaltung zuständigen Behörden zu erleichtern (Q1 bis Q3).
-Beginn der Umsetzung der überarbeiteten Verordnungen für einige Produktgruppen und möglicherweise Hinzufügung neuer Produktgruppen (Solaranlagen, Smartphones/Tablets) (Q4).
Darüber hinaus wird es notwendig sein, die Bedingungen und Modalitäten für die Gewährung des Zugangs zur EPREL oder zu einigen ihrer Funktionen für Wirtschaftsakteure und möglicherweise Behörden aus bestimmten Drittländern zu prüfen, vor allem aus Ländern, die der Zollunion oder der Energiegemeinschaft angehören. Die konkreten Modalitäten und Auswirkungen solcher Entwicklungen müssen jedoch sorgfältig analysiert, vorbereitet und schließlich umgesetzt werden, was nicht kurzfristig möglich ist.
5.4.Marktüberwachung und Unterstützung für Wirtschaftsakteure
Eine wirksame Marktüberwachung ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass Vorschriften ordnungsgemäß durchgesetzt werden, dass die erwarteten Vorteile zutage treten, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gewährleistet sind, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige Produktinformationen zur Verfügung stehen und dass Bürgerinnen und Bürger, Regulierungsbehörden und Unternehmen gleichermaßen Vertrauen in den Rechtsrahmen haben.
Die Marktüberwachung fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und es liegen nur wenige Daten über die Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften vor, da es derzeit keine Berichtspflicht gibt. Den vorliegenden Erkenntnissen und der Ökodesign-Prüfung des EuRH aus dem Jahr 2020 zufolge stellt die Nichteinhaltung ein großes Problem dar. Im Rahmen von EU-finanzierten Marktüberwachungsprojekten werden bei einem hohen zweistelligen Prozentsatz von Produkten häufig Konformitätsprobleme festgestellt (sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht). Dabei handelt es sich jedoch meistens um relativ geringfügige formale Verstöße (z. B. ein falscher Wert im Produktdatenblatt), die durch freiwillige Maßnahmen korrigiert werden können, und nicht nur um schwerwiegende Probleme wie die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an das Ökodesign. Insgesamt wird geschätzt, dass mindestens 10 % der potenziellen Energieeinsparungen im Zusammenhang mit Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aufgrund von Verstößen verloren gehen; das entspricht 15,3 Mio. t RÖE Primärenergie im Jahr 2020 (oder 178 TWh) und 6,4 Mrd. EUR an Energieausgaben für die Verbraucherinnen und Verbraucher pro Jahr (auf der Grundlage des Energiepreisniveaus von 2020). Das sind 31 Mio. t CO2-Äquivalente zusätzlicher Emissionen pro Jahr, die erhebliche Einnahme- und Arbeitsplatzverluste für die Industrie bedeuten. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass eine Aufstockung der begrenzten Mittel, die die Mitgliedstaaten für die nationale Marktüberwachung für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aufwenden, im Hinblick auf die erzielten Erträge äußerst kosteneffizient wäre.
Im bevorstehenden Zeitraum wird die Kommission ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten verstärken, um zu einer wirksameren und einheitlicheren Marktüberwachung im Bereich des Ökodesigns und der Energieverbrauchskennzeichnung beizutragen. Dazu gehört u. a.:
-kontinuierliche Verbesserung von IT-Instrumenten wie dem Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) und der EPREL sowie Unterstützung anderer Instrumente, z. B. solcher, die zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Marktüberwachung für den elektronischen Handel und neue Lieferketten beitragen;
-technische und logistische Unterstützung der Gruppen für die Verwaltungszusammenarbeit bei der Marktüberwachung (AdCo);
-Finanzierung von gemeinsamen oder konzertierten Aktionen und Kampagnen;
-politischer Dialog mit den Mitgliedstaaten über Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktüberwachung, einschließlich der Höhe der von ihnen bereitgestellten Mittel;
-Vorschlag neuer Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Marktüberwachung im Rahmen der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung (vgl. Initiative für nachhaltige Produkte);
-andere einschlägige Aktivitäten, wie im Arbeitsprogramm des Europäischen Netzwerks für Produktkonformität (EUPCN) für 2021-2022 geplant, einschließlich der Einbeziehung der Zollbehörden.
Die Kommission wird auch weiterhin die Bemühungen der Wirtschaftsakteure um die Einhaltung der Vorschriften auf verschiedene Weise unterstützen, z. B. durch die Einrichtung von Funktionsmailboxen für Fragen, durch spezifische Leitliniendokumente, häufig gestellte Fragen, Informationen auf der Website der Kommission usw. Sie wird auch die Bereitstellung von EU-Mitteln für die Einrichtung einer von der Industrie getragenen Fazilität zur Unterstützung der Einhaltung in Erwägung ziehen, die proaktive Öffentlichkeitsarbeit fördert und rechtzeitige und gezielte Unterstützung bietet, damit Lieferanten und Einzelhändler ihre Pflichten leichter verstehen und erfüllen können.
5.5.Internationale Aspekte und Zusammenarbeit
Die politischen Maßnahmen der EU zum Ökodesign und insbesondere zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie die damit verbundenen technischen Normen und Prüfverfahren für regulierte Produkte wirken sich in Drittländern weit über die Grenzen der EU hinaus positiv aus.
Einerseits wenden mehrere wichtige Handelspartner der EU im Rahmen ihrer verschiedenen Beziehungen zur EU systematisch die Ökodesign- und/oder Kennzeichnungsvorschriften der EU an. Dies ist vor allem im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums, der Zollunion mit der Türkei und der Energiegemeinschaft der Fall. Andererseits müssen die Hersteller in anderen wichtigen Ausfuhrländern ohnehin die EU-Anforderungen erfüllen, um Waren auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, was wiederum die Festlegung innerstaatlicher Anforderungen, die ganz oder teilweise mit denen der EU übereinstimmen, anregen und vereinfachen kann. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die EU auch weiterhin die diesbezüglichen Bestimmungen der WTO einhält.
Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Produkteffizienz beeinflusst auch die Geschwindigkeit und die Tendenzen bei der Entwicklung von Programmen weltweit. Einige Drittländer halten es für vorteilhaft, ähnliche oder identische Anforderungen anzuwenden, um von dem erheblichen Aufwand zu profitieren, der bereits für die Ausarbeitung der EU-Vorschriften betrieben wurde. Gleichzeitig ist die EU bei Weitem nicht in allen Bereichen oder Produktgruppen führend, sodass sie auch von den Anstrengungen anderer profitieren und lernen kann. Die Annäherung der Rechtsvorschriften kann auch die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und die Konformitätsbewertung für EU-Unternehmen verringern, die sowohl auf wichtigen Ausfuhrmärkten als auch dem EU-Markt tätig sind. Zur Förderung eines solchen für beide Seiten vorteilhaften Austauschs wird die Kommission weiterhin anerkannte internationale multilaterale Foren für die Produktpolitik unterstützen und sich an ihnen beteiligen, z. B. das Energy Efficient End-use Equipment (4E) Technology Collaboration Programme der IEA und die Super-efficient Equipment and Appliances Deployment (SEAD) Initiative. Die bilaterale Zusammenarbeit wird auch fortgesetzt, um die Einführung bewährter Verfahren für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in den Partnerländern zu beschleunigen und die Annäherung der Rechtsvorschriften weltweit voranzutreiben.
6.Schlussfolgerungen
Das Programm der EU für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ist eines der weltweit umfassendsten und am längsten laufenden Programme für die Energieeffizienz von Geräten. Es nutzt die Kraft des Binnenmarktes in der EU und in Drittländern zum Vorteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und der Umwelt.
Das Ökodesign/die Energieverbrauchskennzeichnung leistet einen wichtigen und zunehmenden Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und des „Fit für 55“-Pakets sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Energiepreisen konfrontiert sind und deren Rechnungen sonst viel höher ausfielen: Bei den derzeitigen Preisen können die Energieverbraucherinnen und -verbraucher in der EU durch die bestehenden Maßnahmen schätzungsweise Ausgaben in Höhe von mehr als 250 Mrd. EUR pro Jahr sparen.
Investitionen in die Fortführung und Stärkung dieses Programms, um Ziele und Ressourcen besser aufeinander abzustimmen, sind auch Investitionen in eine widerstandsfähigere EU, die künftigen Energiepreiskrisen und Herausforderungen für die Versorgungssicherheit aufgrund der Abhängigkeit der EU von eingeführten fossilen Brennstoffen besser standhalten kann. Die stärkere Ausrichtung auf die Materialeffizienz, z. B. die Wiederverwertbarkeit, trägt ebenfalls zu robusteren Lieferketten in der EU bei.
Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene, ist notwendig, um die Einführung von Energieeffizienzprogrammen für Produkte weltweit zu beschleunigen, und kann auch dazu beitragen, die Annäherung der Rechtsvorschriften zum Nutzen der EU und der Partnerländer zu verbessern.
Die EPREL stellt beispiellose Markttransparenz her und eröffnet neue Möglichkeiten, um Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu stärken und einzubeziehen. Sie wird zunehmend auch ein praktisches Instrument zur Operationalisierung der kürzlich eingeführten Bedingungen in Bezug auf die Produktleistung in anderen EU-Maßnahmen sein (grüne Taxonomie, umweltorientierte Auftragsvergabe im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie, öffentliche Anreize, Mehrwertsteuerrichtlinie).
Dieser Politikbereich bietet weiterhin erhebliches Potenzial für zusätzliche, äußerst kostenwirksame Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, geringere Luftverschmutzung und Energie- und CO2-Einsparungen, die andernfalls durch andere Maßnahmen auf EU- oder nationaler Ebene erzielt werden müssten. Die rechtzeitige Überprüfung bestehender Vorschriften, die Unterstützung der ordnungsgemäßen Anwendung/Durchsetzung, die Weiterentwicklung von EPREL und die Untersuchung der potenziellen Regulierung neuer energieverbrauchsrelevanter Produkte sind jedoch mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.
Die Kommission hat daher im Rahmen des Pakets zur nachhaltigen Produktpolitik deutlich darauf hingewiesen, dass die für die Umsetzung der Ökodesign-Politik bereitgestellten Mittel im Rahmen einer ehrgeizigeren nachhaltigen Produktpolitik erheblich aufgestockt werden müssen, und sie fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die nationale Marktüberwachung dasselbe zu tun.
ANHANG
der
Mitteilung der Kommission
Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024
Anhang: Methodik für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP)
Die MÖErP wurde entwickelt, um der Europäischen Kommission und den Auftragnehmern, die sie bei der Durchführung von Vorstudien für das Ökodesign eines Produkts technisch unterstützen, operative Leitlinien an die Hand zu geben. Die vollständigen Berichte über die Methodik und die Berechnungsvorlage sind online verfügbar. Die MÖErP wurde im Laufe der Zeit unter Einbeziehung der Interessenträger weiterentwickelt. Die auf die Vorstudie folgenden verwaltungstechnischen und rechtlichen Schritte sind nicht Gegenstand der MÖErP. Dennoch ist die MÖErP so konzipiert, dass ihre Ergebnisse in eine Folgenabschätzung der Europäischen Kommission integriert werden können.
Die MÖErP umfasst sieben Aufgaben. Die ersten vier Aufgaben sind auf Datenerfassung und eine erste Analyse ausgerichtet. Diese betreffen folgende Bereiche:
–Aufgabe 1 – Umfang (Produktdefinitionen, Normen und Rechtsvorschriften);
–Aufgabe 2 – Märkte (Wirtschafts- und Marktanalyse, einschließlich Mengen und Preisen);
–Aufgabe 3 – Nutzer (Produktnachfrageseite, Verbraucherverhalten und lokale Infrastruktur);
–Aufgabe 4 – Technologien (Produktangebotsseite, einschließlich der besten verfügbaren Technologie (BAT) und der besten noch nicht verfügbaren Technologie (BNAT));
Neben der Bereitstellung von Input für die Aufgaben 5 bis 7 dienen die Aufgaben 1 bis 4 auch dem Aufbau von Kapazitäten. Die im Rahmen der Aufgaben 1 bis 4 gesammelten Informationen liefern den politischen Entscheidungsträgern und Interessenträgern eine Grundlage, um die Probleme des jeweils anderen zu verstehen und in einen Dialog einzutreten.
–Aufgabe 5 – Umwelt und Wirtschaft (Basisfall, Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten);
–Aufgabe 6 – Designoptionen (Verbesserungspotenzial);
–Aufgabe 7 – Szenarien (Politik-, Szenario-, Wirkungs- und Sensitivitätsanalyse).
Mithilfe der Aufgaben 5 bis 7 soll analysiert werden, ob und welche Ökodesign-Anforderungen für das betreffende energieverbrauchsrelevante Produkt festgelegt werden sollten. In Aufgabe 5 wird der „Basisfall“ durch eine Synthese der Ergebnisse der Aufgaben 1 bis 4 bestimmt. Der Basisfall ist eine bewusste Abstraktion der Realität und der Bezugspunkt für die Bewertung des Verbesserungspotenzials und für die Politik-, Szenario-, Wirkungs- und Sensitivitätsanalyse.
Gegenstand von Aufgabe 6 sind die Designoptionen, ihre Auswirkungen auf die Lebenszykluskosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Umweltkosten und -vorteile, die Lösung mit den geringsten Lebenszykluskosten und die BAT. Die BAT gibt ein mittelfristiges Ziel vor, das eher für Fördermaßnahmen als für verbindliche Mindestanforderungen geeignet sein könnte. Die BNAT zeigt langfristige Möglichkeiten auf und hilft, den genauen Umfang und die Definition möglicher Maßnahmen festzulegen.
In Aufgabe 7 werden die Ergebnisse der vorangegangenen Aufgaben zusammengeführt, um geeignete politische Maßnahmen zur Realisierung des Verbesserungspotenzials auszuloten. Es werden Szenarien mit Projektionen bis 2050 erstellt, in denen die erreichbaren Verbesserungen gegenüber dem Business-as-usual-Szenario quantifiziert werden. Die Ergebnisse werden mit EU-Zielen und den gesellschaftlichen Kosten verglichen, die entstehen würden, wenn der Nutzen auf andere Weise erzielt würde. Die Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher (Kaufkraft, gesellschaftliche Kosten) und die Wirtschaft (Beschäftigung, Rentabilität, Wettbewerbsfähigkeit, Investitionsniveau) werden abgeschätzt, wobei der typische Designzyklus in dem jeweiligen Produktsektor ausdrücklich beschrieben und berücksichtigt wird. Schließlich wird die Belastbarkeit der Ergebnisse durch eine Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Parameter untersucht.
Für die Stichhaltigkeit der Bewertungen und den sich daraus ergebenden Mehrwert des Legislativvorschlags ist es wichtig, dass die Methodik auf dem neuesten Stand gehalten wird. Die derzeitige Methodik wurde im Laufe der Zeit durch regelmäßige Überprüfungen, an denen die Interessenträger beteiligt waren, allmählich weiterentwickelt und kontinuierlich angepasst.
Die aktuelle Version der MÖErP ist seit 2013 im Einsatz und die aktuelle Version 3.06 des EcoReport-Tools seit 2014. Derzeit wird an einer Überprüfung gearbeitet, bei der die in der Analyse verwendeten Daten gegebenenfalls aktualisiert werden und sichergestellt wird, dass sie entsprechend den jüngsten politischen Entwicklungen weiterhin ihren Zweck erfüllen. Die Überarbeitung wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitet; Einzelheiten über den laufenden Prozess und die Einbeziehung der Interessenträger werden veröffentlicht.