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AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER FOLGENABSCHÄTZUNG |
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Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Rechtsetzungspläne der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu geben. Sie sind zudem aufgefordert, sachdienliche Informationen, darunter über mögliche Auswirkungen der einzelnen Optionen, vorzulegen. |
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Bezeichnung der Initiative |
Alternative Kraftstoffe – Überprüfung der EU-Vorschriften für die Infrastruktur |
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Federführende GD – zuständiges Referat |
GD MOVE, Referat B4: Nachhaltiger und intelligenter Verkehr |
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Voraussichtliche Art der Initiative |
Vorschlag für eine Verordnung |
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Voraussichtlicher Zeitplan |
Q4/2026 |
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Weitere Angaben |
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/clean-transport/alternative-fuels-sustainable-mobility-europe/alternative-fuels-infrastructure_de |
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A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung |
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Politischer Kontext |
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Mit der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) wurde ein gemeinsamer Rahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU geschaffen. Durch den Aufbau einer solchen Infrastruktur werden die vermehrte Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge unterstützt, die Abhängigkeit von Öl und Gas verringert und die Umweltauswirkungen insbesondere des Straßen- und Schiffsverkehrs, aber auch des Luftverkehrs gemindert. Unterstützt wird dadurch auch ein Binnenmarkt für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU und insbesondere innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), einschließlich seiner städtischen Knoten. Gemäß Artikel 24 der AFIR muss die Verordnung bis Ende 2026 überprüft werden. Die Dekarbonisierung des Verkehrs hat bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU weiterhin hohe Priorität. Die AFIR ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Grünen Deals und des Deals für eine saubere Industrie, da mit ihr eine ausreichende und nutzerfreundliche Infrastruktur für alternative Kraftstoffe geschaffen wird. Diese Infrastruktur ist eine der Voraussetzungen dafür, dass im Einklang mit den CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge und dem kürzlich angenommenen Vorschlag für eine Verordnung über saubere Unternehmensflotten vermehrt emissionsfreie Straßenfahrzeuge genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Nutzungsziele bei Häfen und Flughäfen in direktem Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele der Initiativen „FuelEU Maritime“ und „ReFuelEU Aviation“. Durch die Förderung des Aufbaus einer Lade- und Betankungsinfrastruktur unterstützt die AFIR die europäische Industrie dabei, eine führende Rolle bei den Technologien auf dem grünen Markt zu übernehmen. Außerdem trägt sie dazu bei, die strategische Autonomie der europäischen Wirtschaft zu erhöhen, indem sie die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe verringert. Die Überprüfung der Verordnung wurde im Mandatsschreiben an Kommissionsmitglied Tzitzikostas und im Aktionsplan der Kommission für die europäische Automobilindustrie angekündigt. |
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Gegenstand der Initiative |
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Die AFIR gilt seit April 2024 und die Kommission überwacht den Aufbau der Infrastruktur über die EAFO (https://alternative-fuels-observatory.ec.europa.eu/transport-mode/road/european-union-eu27/target-tracker). Im Rahmen der Überprüfung soll bewertet werden, ob die Verordnung und ihre Zielsetzungen geeignet sind, das Ziel einer ausreichenden und nutzerfreundlichen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe angesichts sich ändernder Markterfordernisse zu erreichen. Dabei wird bewertet, ob die Zielwerte angesichts der jüngsten Daten über die Nutzung von Fahrzeugen in den verschiedenen Verkehrssektoren, insbesondere in Bezug auf die Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, angemessen sind. Marktüberwachungsdaten aus einigen Mitgliedstaaten scheinen darauf hinzudeuten, dass hinsichtlich der Nutzererfahrung nach wie vor Probleme bestehen, insbesondere in Bezug auf die Preistransparenz an öffentlich zugänglichen Ladestationen. Weitere Aspekte im Rahmen dieser Überprüfung betreffen die künftige Festlegung von Zielen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für Schiffe und Luftfahrzeuge unter Berücksichtigung der neuesten technologischen Entwicklungen und der Einhaltung der technischen Spezifikationen, um die vollständige Interoperabilität der Lade- und Betankungsinfrastruktur zu gewährleisten. Im Zuge der Überprüfung sollen zudem Möglichkeiten der Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands analysiert werden. |
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Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung) |
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Rechtsgrundlage |
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Rechtsgrundlagen für diese Initiative sind Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 24 der Verordnung (EU) 2023/1804 (Überprüfungsklausel). |
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Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union |
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Eine ausreichende und nutzerfreundliche Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist entscheidend, damit emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge auf den Markt gelangen und in der gesamten EU unterwegs sein können. Daher muss in der EU ein kohärentes und zugängliches Netz für alternative Kraftstoffe bereitgestellt werden, wenn wir die Dekarbonisierungsziele der EU im Verkehrssektor erreichen wollen. Ein solches EU-weites Netz vollständig interoperabler Verbraucherdienste, die ein reibungsloses und einfaches grenzüberschreitendes Reisen ermöglichen, können die Mitgliedstaaten allein nicht bereitstellen. Läge der Aufbau der Infrastruktur allein in der Hand der Mitgliedstaaten, würde in Mitgliedstaaten mit geringer Nachfrage nach bestimmten Fahrzeugen, Schiffen oder Luftfahrzeugen mit alternativem Antrieb die entsprechende Infrastruktur wahrscheinlich nicht schnell genug aufgebaut, um eine nahtlose Verkehrsanbindung in der gesamten EU zu gewährleisten. Ein abgestimmter Ausbau interoperabler Lade- und Betankungsinfrastruktur ist auch wichtig für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie und des dazugehörigen Aktionsplans für die europäische Automobilindustrie, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in der Übergangsphase zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität gefördert werden soll. |
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B. Ziele und Optionen |
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Der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfordert einen soliden politischen Rahmen, um die Verfügbarkeit einer ausreichenden Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu gewährleisten, die für künftige Innovationen ausgelegt sein muss. Mit dieser Initiative sollen die Verfügbarkeit und die Nutzbarkeit eines dichten, weitgespannten Netzes von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sichergestellt werden. Erste Bewertungen und Daten deuten darauf hin, dass die AFIR bereits einen soliden Rahmen dafür bietet, auch wenn eine weitere Bewertung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass alle Ziele der AFIR vollständig erreicht werden. Dies bedeutet insbesondere eine ausreichende und nutzerfreundliche Lade- und Betankungsinfrastruktur für Straßenfahrzeuge, einschließlich Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, sowie eine ausreichende und zukunftssichere Infrastruktur für die Versorgung von Schiffen und Luftfahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen. Weitere Analysen sind auch erforderlich, um festzustellen, ob die verbindlichen AFIR-Ziele angepasst werden müssen oder ob andere Anpassungen erforderlich sind, z. B. in den Bereichen Nutzerfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung. Die Kommission wird eine Folgenabschätzung durchführen. In deren Rahmen wird geprüft, welche Kosten und welcher Nutzen bei verschiedenen Politikoptionen zur Lösung der ermittelten Probleme zu erwarten sind, und zwar im Vergleich zum Basisszenario, also dem derzeitigen Rechtsrahmen ohne Maßnahmen auf EU-Ebene. Die einzelnen politischen Optionen werden unterschiedlich ehrgeizige politische Ziele haben. Es wird ein breites Spektrum von Maßnahmen in Betracht gezogen, darunter: ·Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus ausreichender öffentlich zugänglicher Ladepunkte für leichte Nutzfahrzeuge in der gesamten EU oder in bestimmten Gebieten der EU (Artikel 3 der AFIR). ·Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus ausreichender öffentlich zugänglicher elektrischer Ladepunkte und Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge (Artikel 4 und 6 der AFIR), wobei neuen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen ist. ·Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für den Schiffs- und Luftverkehr (Artikel 9, 10, 11 und 12 der AFIR), insbesondere für künftige Technologien und Kraftstoffe in diesen Verkehrssektoren. ·Maßnahmen, die Nutzeraspekte abdecken, insbesondere was faire und transparente Preise und die Integration des elektrischen Ladens in das Stromnetz (Artikel 5 der AFIR) betrifft ·Maßnahmen zur besseren Durchsetzung vorgeschriebener Normen, z. B. durch Zertifizierungssysteme und einen verbesserten Zugang zu Daten über Ladepunkte und Zapfstellen. ·Maßnahmen zur Vereinfachung der Bestimmungen, die sich auf die nationale Planung, Berichterstattung und die damit verbundenen Bewertungsverfahren beziehen (Artikel 14 und 15 der AFIR). |
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C. Voraussichtliche Auswirkungen |
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Die AFIR ist das wichtigste Instrument der EU zur Gewährleistung einer ausreichenden und nutzerfreundlichen Lade- und Betankungsinfrastruktur, um die vermehrte Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge zu unterstützen. Daher spielt die genannte Verordnung eine wesentliche Rolle dabei, die Umstellung im Verkehrssektor und die EU-Klimaziele zu unterstützen. Eine der erwarteten Auswirkungen der Initiative ist der beschleunigte Aufbau der Ladeinfrastruktur in der gesamten EU, auch in Gebieten, in denen die Infrastrukturentwicklung möglicherweise hinterherhinkt. Darüber hinaus werden Aspekte der Preistransparenz behandelt, um die Nutzererfahrung beim Laden zu verbessern. Schließlich könnten zusätzlich auch eine größere Sicherheit für die Branche bezüglich der Einhaltung technischer Standards sowie ein verbesserter Datenzugang und geringerer Verwaltungsaufwand für die Behörden erreicht werden. |
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D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung |
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Folgenabschätzung |
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Zur Vorbereitung dieser Überprüfung soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden. Dabei werden die neuesten verfügbaren Marktdaten sowie die bei Interessenträgern einzuholenden Beiträge einfließen. Im zweiten Quartal 2026 wird eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Kommission wird zudem im Rahmen einer externen Studie Fakten zusammentragen. Im Einklang mit den Bestimmungen der AFIR wurde 2021 eine Bewertung vorgenommen und 2025 eine Mitteilung über die Technologie- und Marktreife schwerer Straßenfahrzeuge verabschiedet. Eine neue Bewertung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, da die Verordnung erst seit April 2024 gilt und noch keine ausreichenden Durchführungsdaten für eine aussagekräftige Bewertung vorliegen. Alle verfügbaren Informationen über die bisherige Durchführung der Verordnung werden jedoch zusammengetragen und fließen in die Folgenabschätzung ein. |
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Konsultationsstrategie |
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Über die zentrale Website der Kommission „Ihre Meinung zählt“ wird zusätzlich zu dieser Aufforderung zur Stellungnahme im zweiten Quartal 2026 eine 12-wöchige öffentliche Konsultation anhand eines Online-Fragebogens in allen 24 EU-Amtssprachen durchgeführt, um die Ansichten der breiten Öffentlichkeit und der Interessenträger einzuholen. Im Anschluss an diese öffentliche Konsultation wird innerhalb von acht Wochen eine Faktenübersicht auf der Konsultationsseite veröffentlicht. Im Rahmen der externen Studie werden gezielte Befragungen der am stärksten betroffenen Interessenträger durchgeführt, und es wird auch eine gezielte Befragung von Interessenträgern und maßgeschneiderte Datenabfragen geben, um detailliertere Informationen zu wichtigen Themenbereichen zusammenzutragen. Eine Übersicht über alle Konsultationen wird als Anhang zur Folgenabschätzung der Kommission zur Verfügung gestellt. |
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Zweck der Konsultation |
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Mit der Konsultation soll sichergestellt werden, dass alle Interessenträger ihre Ansichten und Beiträge zur Überprüfung der AFIR einbringen können. Die Stellungnahmen zum Thema, zu möglichen Lösungen und Auswirkungen sowie einschlägige Erwägungen zur Umsetzung werden in die Vorbereitung dieser Überprüfung einfließen. |
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Adressaten |
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An dieser Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen beteiligen. Folgende Interessenträger werden sich wahrscheinlich am stärksten für diese Initiative interessieren: nationale, regionale und lokale Behörden der Mitgliedstaaten, die Lade- und Betankungsindustrie im gesamten Verkehrssektor, die Automobilindustrie und die verarbeitende Industrie, Hafen- und Flughafenbetreiber, im Umweltbereich tätige NRO, Verbraucher- und Fahrzeugnutzerorganisationen, Sozialpartner sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. |
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