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AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER FOLGENABSCHÄTZUNG |
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Bezeichnung der Initiative |
Schaffung eines Rechtsrahmens für Energieeffizienz für das kommende Jahrzehnt |
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Federführende GD (zuständiges Referat) |
Generaldirektion Energie, PLAN/2025/2577 Referat B.2 – Energieeffizienz: Politikentwicklung und Finanzierung |
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Voraussichtliche Art der Initiative |
Legislative Maßnahme |
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Vorläufiger Zeitplan |
Viertes Quartal 2026 |
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Weitere Angaben |
Energieeffizienz |
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Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der beschriebenen Initiative, einschließlich des zeitlichen Ablaufs, können sich ändern. |
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A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung |
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Politischer Kontext |
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Im Juni 2025 forderte Kommissionsmitglied Jørgensen neue Impulse für die Energieeffizienz. Dem Arbeitsprogramm der Kommission 2026 zufolge muss Europa im Hinblick auf seine Klimaziele auf Kurs bleiben und günstige Rahmenbedingungen für die kommenden zehn Jahre schaffen, um so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit Europas zu sichern, wobei auch der Rechtsrahmen für Energieeffizienz geschaffen und Subventionen für fossile Brennstoffe abgebaut werden sollen. Die Initiative wird dazu beitragen, das bei der Änderung des Europäischen Klimagesetzes festgelegte und vorläufig vereinbarte Ziel zu erreichen, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 90 % zu senken. Ein modernisierter, gestärkter und gestraffter Rechtsrahmen für Energieeffizienz dürfte eine zentrale Rolle spielen, um dieses Ziel kosteneffizient zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern, die Erschwinglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sicherzustellen und die Emissionen von Luftschadstoffen zu senken. Die kosteneffiziente Verwirklichung des Klimaziels für 2040 erfordert eine grundlegende Verbesserung der Energieeffizienz und ihre systematische Integration in allen Sektoren. Diese Initiative baut auf dem Aktionsplan für erschwingliche Energie auf, steht im Einklang mit den Zielen einer echten und unabhängigen Energieunion, des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Pakets „Europäische Netze“, des Deals für eine saubere Industrie sowie den Zielen des Klimagesetzes für 2040 und wird in Verbindung mit anderen laufenden und geplanten Initiativen im Rahmen des Klima- und Energierechts der EU entwickelt, einschließlich der Überprüfung der Governance-Verordnung, der nationalen Klimaziele und Flexibilitätsregelungen für die Zeit nach 2030, des aktualisierten Rechtsrahmens für erneuerbare Energie, des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), der sozialen Dimension der Energieunion sowie anderer einschlägiger energiepolitischer Initiativen und unterstützender Instrumente. |
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Gegenstand der Initiative |
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Auch wenn in Bezug auf die Energieeffizienz in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt wurden und dies unbestreitbare Vorteile hat, sind kosteneffiziente Maßnahmen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Energieversorgungssicherheit Europas zu verbessern, die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe zu verringern und das Klimaziel für 2040 sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Energieeffizienz muss in den Endverbrauchssektoren, im gesamten Energiesystem sowie an der Schnittstelle zwischen Angebot und Nachfrage verbessert werden. Trotz der Verfügbarkeit kosteneffizienter Energieeffizienzlösungen und ihres erheblichen Beitrags zum BIP und zum Arbeitsmarkt der EU besteht nach wie vor ein erhebliches ungenutztes Potenzial. Um dieses Potenzial zu erschließen, müssen eine Reihe struktureller Herausforderungen bewältigt werden, die in dem neuen Rahmen und den dazugehörigen unterstützenden Instrumenten berücksichtigt werden müssen, unter anderem folgende: ·In Anbetracht der derzeitigen Mängel im Hinblick auf die vollständige Umsetzung besteht eine Möglichkeit darin, die geltenden Vorschriften zu straffen und das ungenutzte Potenzial des Rechtsrahmens zu nutzen, indem geeignete Instrumente zur Gewährleistung seiner Umsetzung entwickelt werden. ·Finanzierungspläne, Anreize und Unterstützungsinstrumente sind nach wie vor fragmentiert, kurzlebig und werden häufig eingestellt, was für die Investoren zu Unsicherheit und mangelnder politischer Ausrichtung führt. ·Die Nutzung öffentlicher Mittel zur Mobilisierung privater Investitionen in großem Maßstab stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Amortisationszeiten für Energieeffizienzprojekte haben sich verbessert, doch die begrenzte Nutzung leistungsorientierter Verträge, die unzureichende Aggregation kleiner Projekte und ein höherer Bedarf an Anfangskapital in Verbindung mit dem Fehlen standardisierter Mess- und Überprüfungsrahmen erhöhen die wahrgenommenen finanziellen Risiken und schränken die Mobilisierung von privatem Kapital ein. ·Energieeffiziente Optionen für Energieangebot und -nachfrage sowie die Systemintegration werden nicht immer geprüft und priorisiert, obwohl dies der Schaffung effizient gestalteter Energiesysteme dienen würde. ·Energieaudits und Energiemanagementsysteme haben sich bei der Ermittlung des Energieeinsparpotenzials von Unternehmen als äußerst wirksam erwiesen. Die Umsetzung der Empfehlungen stellt jedoch nach wie vor eine Herausforderung dar. ·Der expandierende Rechenzentrumssektor und Technologien wie „Power-to-X“ bringen Herausforderungen in Bezug auf den Energie- und Wasserverbrauch, die Rückgewinnung von überschüssiger Wärme und Abwärme und die Verfügbarkeit von Stromnetzen mit sich. ·Die Elektrifizierung der Nachfrage zur Unterstützung des Übergangs zu energieeffizienteren Systemen ist ins Stocken geraten. ·Die Dekarbonisierung der Fernwärme- und Fernkälteversorgung ist technisch und administrativ nach wie vor komplex, wobei es durch Subventionen für fossile Brennstoffe und unbepreiste externe Effekten zu Marktverzerrungen kommt. |
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Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung) |
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Rechtsgrundlage |
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Artikel 194 Absatz 2 und gegebenenfalls Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. |
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Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union |
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Europa muss Klimaneutralität erreichen und gleichzeitig seine Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Energieversorgungssicherheit verbessern. Diese vielfältigen miteinander verbundenen Herausforderungen können mit nationalen oder lokalen Maßnahmen allein nicht bewältigt werden. Energieeffizienz trägt zu all diesen Prioritäten bei. Eine kosteneffiziente Beschleunigung der Energieeffizienzverbesserungen in Verbindung mit Maßnahmen zur Integration des Energiesystems und zur Elektrifizierung von Endverwendungen erfordert einen koordinierten Ansatz mit gestrafften Vorschriften auf EU-Ebene, um Größenvorteile und technologische Zusammenarbeit in vollem Umfang zu nutzen. Mit koordinierten EU-Maßnahmen zur Energieeffizienz wird Fragmentierung vermieden, da bei der Senkung der Energienachfrage und der Systemoptimierung koordiniert vorgegangen wird. Dadurch werden die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Umweltverschmutzung beschleunigt, die Versorgungssicherheit gestärkt, die Wettbewerbsfähigkeit durch die Begrenzung der Kosten – unter anderem durch Verringerung des Infrastrukturbedarfs– gefördert und die Vorteile des Binnenmarkts genutzt, wobei durch einen EU-weiten Rechtsrahmen gleichzeitig Investitionssicherheit gewährleistet wird. Der gemeinsame EU-Rahmen für Energieeffizienz bietet eine strategische Ausrichtung und überlässt es den Mitgliedstaaten, die Politiken und Maßnahmen festzulegen, die zur Verwirklichung der nationalen Ziele und der EU-Ziele beitragen, wobei ihre Zuständigkeit für die nationalen Energiesysteme und nationalen politischen Entscheidungen in vollem Umfang gewahrt bleibt. |
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B. Ziele und Optionen |
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Das übergeordnete Ziel besteht darin sicherzustellen, dass Energieeffizienz zur Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Dekarbonisierung beiträgt. Dies umfasst die kosteneffiziente Verwirklichung des durch die beiden gesetzgebenden Organe vorläufig vereinbarten Klimaziels der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % zu verringern, und die gleichzeitige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, indem die Energiekosten gesenkt werden und dafür gesorgt wird, dass den Bürgerinnen und Bürger sowie der Industrie in der EU erschwingliche, saubere, zuverlässige und dekarbonisierte Energie zur Verfügung steht. Die Initiative sollte die Beschleunigung von Investitionen in Energieeffizienzlösungen in der gesamten EU unterstützen und deren Integration in die Planung und den Betrieb des Energiesystems stärken. Sie sollte auch die effiziente Elektrifizierung von Endverwendungen erleichtern, indem die Gesamtenergienachfrage und die Spitzenlasten gesenkt werden, die Einführung von Energieeffizienztechnologien und -diensten unterstützt wird, die noch nicht vollständig wettbewerbsfähig oder mit nichtwirtschaftlichen Hindernissen konfrontiert sind, und indem Innovationen bei der Entwicklung von Energieeffizienzlösungen gefördert werden. Im Rahmen der Initiative sollten Optionen für die Straffung und Harmonisierung der Vorschriften bis 2040 sowie Methoden und Umsetzungsanforderungen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz geprüft und Anreize für eine effizientere und gezieltere Energienutzung geschaffen werden, insbesondere in Sektoren, in denen die Dekarbonisierungsoptionen begrenzt sind und Effizienzgewinne einen hohen Systemwert bieten. Um Verwaltungsaufwand und Kosten zu verringern, die regulatorische Effizienz des Rahmens für die Zeit nach 2030 zu erhöhen und dabei gleichzeitig seine Zielvorgaben und Umweltintegrität zu wahren, sollte das Potenzial für eine Straffung der Vorschriften und Maßnahmen in den verschiedenen Schwerpunktbereichen bewertet werden. |
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C. Voraussichtliche Auswirkungen |
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Die Initiative dürfte positive wirtschaftliche Auswirkungen haben, da sie die Verwirklichung einer unabhängigen Energieunion unterstützt, Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen in allen Endverbrauchssektoren beschleunigt, die nachfrageseitige Flexibilität stärkt, die Rückgewinnung von Abwärme verbessert, die Systemkosten senkt und die Energieversorgungssicherheit der EU erhöht. Eine höhere Energieeffizienz wird die Kosten für Verbraucher und Unternehmen verringern und so dazu beitragen, das Ziel erschwinglicher Energiepreise zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu steigern. Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen werden ein geringerer Energiebedarf und der schrittweise Ausstieg aus fossilen Brennstoffen die Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe verringern und so Kosten für die öffentliche Gesundheit und vorzeitige Todesfälle, Umweltzerstörung und den Verlust an biologischer Vielfalt verhindern sowie dank einer besseren Luftqualität Vorteile für die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger mit sich bringen. Was die sozialen Auswirkungen betrifft, so dürfte sich die Initiative positiv auf die Erschwinglichkeit von Energie, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in Energieeffizienz-Wertschöpfungsketten und die Resilienz gegenüber Energiepreisschocks auswirken. Im Hinblick auf eine Vereinfachung wird erwartet, dass der Verwaltungsaufwand für Behörden und Marktteilnehmer gestrafft und verringert wird. Die Initiative wird voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Grundrechte oder die Gleichstellung haben. |
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D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung |
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Folgenabschätzung |
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Zur Vorbereitung dieser Initiative wird eine Folgenabschätzung durchgeführt, die in die Entscheidung der Kommission einfließen wird. Dabei werden die verschiedenen politischen Optionen, Szenarien und damit verbundenen Auswirkungen bewertet, um faktengestützte Vorschläge zu unterbreiten. Die Folgenabschätzung dürfte im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein. |
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Konsultationsstrategie |
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Die Kommission wird diese Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlichen und eine öffentliche Konsultation auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ einleiten. Im Rahmen der Konsultation werden Rückmeldungen zur derzeitigen Umsetzung und zu den Auswirkungen des EU-Rechtsrahmens für Energieeffizienz eingeholt und der Handlungsbedarf sowie mögliche Lösungen geprüft. Außerdem werden Beiträge zur Problemstellung, zu möglichen politischen Optionen und ihren voraussichtlichen Auswirkungen sowie zum Umfang der Effizienzverbesserungen und Vereinfachungsmaßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele nicht beeinträchtigen, eingeholt. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird auf der Konsultationswebsite ein zusammenfassender Bericht veröffentlicht. |
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Zweck der Konsultation |
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Ziel dieser Konsultation ist es, fundierte und hochwertige Erkenntnisse, Informationen, Daten und Rückmeldungen von Interessenträgern darüber zu sammeln, inwieweit die Energieeffizienzrichtlinie erfolgreich war und wie der Rechtsrahmen für Energieeffizienz für das kommende Jahrzehnt aussehen sollte. Außerdem soll ermittelt werden, ob zusätzliche Maßnahmen der EU erforderlich sind, um die Ziele für 2040 und anderes zu erreichen. |
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Adressaten |
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Es steht allen Einzelpersonen und Organisationen offen, im Rahmen dieser Aufforderung zur Stellungnahme Rückmeldungen einzureichen und sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Die folgenden Interessenträger werden sich wahrscheinlich am stärksten für diese Initiative interessieren: i) Regierungen, einschließlich der nationalen Behörden auf allen Ebenen, die für Energieeffizienz zuständig sind; ii) Energiedienstleistungsunternehmen; iii) Energieerzeuger und Industrieverbände, die im Bereich Energieeffizienz tätig sind; iv) Hersteller von Produkten, die der Energieeffizienz dienen, z. B. Unternehmen für Isolierungen usw.; v) Nichtregierungsorganisationen; vi) Hochschulen und Denkfabriken; vii) lokale Gemeinschaften und Verbraucher sowie viii) Finanzinstitute (wie die Europäische Investitionsbank-Gruppe, internationale Finanzinstitute und nationale Förderbanken und -institute). Im Einklang mit der Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, sind Forschende, Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen im Bereich Energieeffizienz ebenfalls aufgefordert, einschlägige veröffentlichte und noch unveröffentlichte wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle einschlägige Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammengefasst wird. |