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AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER BEWERTUNG / EIGNUNGSPRÜFUNG |
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Bezeichnung der Initiative |
Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 – Halbzeitbewertung |
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Federführende GD – zuständiges Referat |
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Referat A.3 – Leistung der Politik |
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Vorläufiger Zeitplan (geplanter Beginn und Abschlusstermin) |
4. Quartal 2025 bis 4. Quartal 2026 |
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Weitere Angaben |
Gemeinsame Agrarpolitik Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 – Halbzeitbewertung Überwachungs- und Evaluierungsrahmen für die GAP |
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Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der in diesem Dokument beschriebenen Initiative, einschließlich ihres zeitlichen Ablaufs, können sich ändern. |
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A. Politischer Kontext, Zweck und Umfang der Bewertung |
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Politischer Kontext |
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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist die wichtigste politische Maßnahme der Europäischen Union für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete. Mit ihr wird der Sektor durch Agrarsubventionen (insbesondere Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte) und andere Maßnahmen und Programme unterstützt. Die 1962 eingeführte GAP wurde wiederholt reformiert, um den sich wandelnden wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Prioritäten Rechnung zu tragen. Die GAP wird über zwei EU-Fonds finanziert: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), über den Direktzahlungen bereitgestellt und Marktmaßnahmen finanziert werden, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), über den die ländliche Entwicklung finanziert wird. Der GAP-Haushalt für den Zeitraum 2023-2027 beläuft sich auf rund 387 Mrd. EUR, was etwa 30 % des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 entspricht. Die modernisierte GAP trat 2023 in Kraft. Sie wird durch die GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten umgesetzt, mit denen die Ziele der EU in auf das jeweilige Land zugeschnittene Maßnahmen und Zielwerte umgesetzt werden. Mit dem neuen Umsetzungsmodell wird der Schwerpunkt von der Einhaltung der Vorschriften auf Leistung und Ergebnisse verlagert, die anhand gemeinsamer Indikatoren und Etappenziele überwacht werden. Außerdem wird stärker zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele beigetragen, indem die Zahlungen enger an die Grundanforderungen der Konditionalität geknüpft und Anreize für zusätzliche freiwillige Verfahren durch Öko-Regelungen geschaffen werden. Im Allgemeinen sollen durch das neue Umsetzungsmodell die übergeordneten Ziele der GAP erreicht werden, d. h.: die Schaffung eines intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, ein konsequenterer Umwelt- und Klimaschutz und die Festigung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten sowie mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten. Die Zwischenevaluierung der GAP ist gemäß Artikel 141 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 verpflichtend. Im Einklang mit dem Leistungsrahmen der GAP muss die Kommission bis zum 31. Dezember 2026 die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz des EGFL und des ELER sowie deren Zusatznutzen auf EU-Ebene im Rahmen der GAP-Strategiepläne prüfen. |
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Zweck und Umfang |
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Bewertet wird, ob das neue Umsetzungsmodell der GAP und die Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne entsprechend den spezifischen Zielen der GAP und den relevanten Ergebnisindikatoren bereits Wirkung zeigen. Es werden die Fortschritte bei der Umsetzung und die ersten Leistungsergebnisse geprüft. Außerdem werden auch Aspekte wie Verwaltungsaufwand und Vereinfachung, die Kohärenz der politischen Maßnahmen und der EU-Mehrwert einer gemeinsamen Politik im Vergleich zu Maßnahmen auf nationaler Ebene untersucht. Schließlich wird bei der Bewertung geprüft, ob die GAP angesichts sich wandelnder Bedürfnisse und neuer Herausforderungen nach wie vor zweckdienlich ist. Die Bewertung deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ab. Der Zeitraum zwischen 2014 und 2022 (der vorangegangene GAP-Zeitraum einschließlich der Übergangsjahre) wird, wo möglich, herangezogen, um Trends zu ermitteln und dient als Vergleichspunkt und kontextbasierter Bewertungsmaßstab. Die Bewertung betrifft die EU-Mitgliedstaaten. Drittländer werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dies ist erforderlich, um externe Faktoren, die sich auf die Landwirtschaft in der EU auswirken (z. B. Marktentwicklungen), einzuordnen. Die Bewertung erstreckt sich auf den zentralen Rechtsrahmen (Verordnung (EU) 2021/2115) und seine Umsetzung durch die GAP-Strategiepläne, einschließlich der einschlägigen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte, soweit sie das Umsetzungsmodell, den Leistungsrahmen und die Förderfähigkeits-/Konditionalitäts- und Berichterstattungsanforderungen, die der Umsetzung der GAP-Strategiepläne zugrunde liegen, unmittelbar beeinflussen. Auf der Grundlage der im Rahmen der Halbzeitbewertung gewonnenen Erkenntnisse wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2027 über erste Ergebnisse betreffend die GAP 2023-2027 Bericht erstatten (gemäß Artikel 141 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/2115). Die Bewertung wird auch in die Orientierungsaussprache über die künftige GAP im Rahmen des nächsten EU-Haushalts, des MFR 2028-2034, einfließen. |
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B. Bessere Rechtsetzung |
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Konsultationsstrategie |
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Die Kommission wird Interessenträger konsultieren, um sie i) über den geplanten Gesamtansatz der Bewertung zu informieren und ii) Erkenntnisse und Rückmeldungen zur Untermauerung der Bewertung einzuholen. Die wichtigsten Interessenträger sind: ·Landwirtinnen und Landwirte und andere GAP-Begünstigte ·Erzeugerorganisationen/Genossenschaften und Akteure der weiter gefassten Wertschöpfungskette des Agrar- und Lebensmittelsektors ·nationale/regionale Verwaltungen, einschließlich GAP-Verwaltungsbehörden und Zahlstellen ·Beratungsdienste/Interessenträger in Systemen für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft ·die Zivilgesellschaft (z. B. Organisationen in den Bereichen Umwelt/Klima, Tierschutz, Verbraucherschutz und ländliche Gemeinschaften) ·Sozialpartner/Arbeitnehmervertreter ·Forschende und Evaluationsstellen Die Beiträge der Interessenträger werden hauptsächlich im Rahmen der folgenden Initiativen eingeholt: ·diese Aufforderung zur Stellungnahme, die auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ (sechs Wochen lang in allen EU-Sprachen) öffentlich zugänglich ist, und gezielte Konsultationen (z. B. Gruppen für den zivilen Dialog) ·bereits in Gruppen für den zivilen Dialog und mit dem Europäischen Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführte gezielte Konsultationen zur GAP 2023-2027 ·die Ergebnisse des Umsetzungsdialogs zur GAP im Juni 2025 ·Ergebnisse von Realitätschecks (d. h. gezielte technische Konsultationen, um Rückmeldungen von in den einschlägigen Bereichen tätigen Personen zur Umsetzung der EU-Vorschriften in die Praxis einzuholen), zum Beispiel des Workshops zu Forstwirtschaft und Umweltschutz im Rahmen des Realitätschecks zur EU-Taxonomie, des Realitätschecks zur Umsetzung der GAP heute und in Zukunft (Oktober 2025) und des Realitätschecks zur Position von Landwirtinnen und Landwirten in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bzw. zu unlauteren Handelspraktiken (geplant für März 2026) ·Befragungen, Fokusgruppen und Erhebungen im Rahmen von Studien, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurden In einem Synthesebericht, der Teil des Bewertungsberichts ist, werden alle eingegangenen Beiträge der Interessenträger zusammengefasst und analysiert. |
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Informationssammlung und Methode |
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Bei der Halbzeitbewertung wird eine Kombination aus quantitativen und qualitativen Analysemethoden angewendet, bei der statistische Daten und Beiträge der Interessenträger gleichermaßen herangezogen werden. Die Bewertung stützt sich auf die folgenden Hauptinformationsquellen: ·die Indikatoren des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens ·die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der GAP-Strategiepläne anhand von Daten für die Überwachung und Evaluierung ·den Bericht der Kommission über das Umsetzungsmodell der GAP, die Zusammenfassung der GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023-2027 und den Bericht aus dem Jahr 2025 über die 28 laufenden GAP-Strategiepläne ·Begleitstudien, thematische Studien und weitere Analysen, einschließlich solcher von externen Anbietern, des GAP-Netzes der EU und des Europäischen Evaluierungs-Helpdesks für die GAP, sowie eigene Bewertungen der Mitgliedstaaten ·Analyseberichte zu den Vereinfachungen der GAP aus den Jahren 2024 und 2025 ·Erkenntnisse aus laufenden Konsultationen zur derzeitigen GAP, z. B. aus der Eurobarometer-Umfrage zur GAP, die sich an die breite Öffentlichkeit und Gruppen für den zivilen Dialog mit Interessenträgern des Agrar- und Lebensmittelsektors richtet ·die laufende Zwischenevaluierung der GAP durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ·einschlägige wissenschaftliche Literatur, z. B. technische Berichte der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wissenschaftliche Studien ·die Folgenabschätzung aus dem Jahr 2018 mit Hintergrundinformationen und einer Abschätzung der Auswirkungen des GAP-Vorschlags für den Zeitraum 2023-2027 Im Rahmen dieser Aufforderung zur Stellungnahme werden Interessenträger und die Öffentlichkeit gebeten, sich zu allgemeinen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen zu äußern und sich dabei insbesondere auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1)Verwaltungsaufwand und Vereinfachung nachdem die GAP-Vorschriften im Jahr 2024 vereinfacht wurden: Was ist seit 2024 in Bezug auf die Umsetzung der GAP angesichts der Vereinfachungsmaßnahmen und des neuen Umsetzungsmodells der GAP einfacher oder schwieriger geworden (z. B. für die Anwendung/Einhaltung benötigte Zeit und Kosten, Formulare und Dokumentation, Klarheit der Vorschriften, digitale Instrumente, Kontrollen und Sanktionen, Zahlungsfristen und Kohärenz der Umsetzung in den unterschiedlichen Regionen/Ländern)? 2)Mehrwert (Zusatznutzen) der GAP auf EU-Ebene im Vergleich zu Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten: Was kann durch die Umsetzung der GAP auf EU-Ebene besser erreicht werden, als wenn die Mitgliedstaaten allein handeln? 3)Zweckdienlichkeit der GAP im Hinblick auf die Berücksichtigung aktueller Bedürfnisse und (neuer) Herausforderungen: Erfüllt die GAP angesichts aktueller Bedürfnisse und neuer Herausforderungen (z. B. in den Bereichen landwirtschaftliches Einkommen, Ernährungssicherheit, Umwelt und Klima, Marktschocks, ländliche Gebiete) nach wie vor ihren Zweck? |
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