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AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER FOLGENABSCHÄTZUNG |
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Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Rechtsetzungspläne der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu geben. Sie sind zudem aufgefordert, sachdienliche Informationen, darunter über mögliche Auswirkungen der einzelnen Optionen, vorzulegen. |
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Bezeichnung der Initiative |
Rechtsrahmen für die mögliche Nutzung internationaler Gutschriften zur Erreichung des im Europäischen Klimagesetz vorgesehenen EU-Klimaziels für 2040 |
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Federführende GD (zuständiges Referat) |
GD CLIMA: Referat A2 (Vorausschau, Wirtschaftsanalyse und Modellierung) und Taskforce (Internationale CO2-Bepreisung und -Märkte) |
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Voraussichtliche Art der Initiative |
Rechtsrahmen |
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Voraussichtlicher Zeitplan |
Viertes Quartal 2026 |
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Weitere Angaben |
Europäisches Klimagesetz – Klimaschutz –Europäische Kommission |
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Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der beschriebenen Initiative, einschließlich des zeitlichen Ablaufs, können sich ändern. |
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A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung |
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Politischer Kontext |
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Die Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes (2025/0524 (COD)) vorgelegt, der das Zwischenziel für 2040 vorsieht, die Nettotreibhausgasemissionen um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Er enthält mehrere Flexibilitätsoptionen für die Gestaltung der politischen Architektur nach 2030, darunter die begrenzte Nutzung hochwertiger internationaler Gutschriften gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris in den Jahren 2036 bis 2040, um die EU-internen Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 zu ergänzen. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über die Änderung erzielt, die nach der förmlichen Annahme durch diese beiden Organe in Kraft treten wird. Gemäß der Änderung soll die Kommission sicherstellen, dass die Möglichkeit berücksichtigt wird, ab 2036 einen angemessenen Beitrag zum Klimaziel für 2040 in Form hochwertiger internationaler Gutschriften im Umfang von bis zu 5 % der Nettoemissionen der EU des Jahres 1990 zu leisten. Außerdem wird ein etwaiger Pilotzeitraum von 2031 bis 2035 vorgesehen, um einen Markt für hochwertige internationale Gutschriften mit hoher Integrität zu schaffen. Die Bewertung der Rolle internationaler Gutschriften steht im Zusammenhang mit anderen Initiativen: erstens mit der umfassenderen Überprüfung der nationalen Ziele und der Flexibilitätsmöglichkeiten im klimapolitischen Rahmen der EU für die Zeit nach 2030, einschließlich des EU-Emissionshandelssystems, der Lastenteilungsverordnung und der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, zweitens mit der Überarbeitung der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, die Berichterstattungs-, Überwachungs- und Planungsanforderungen im Zusammenhang mit den nationalen Klima- und Energiezielen umfasst. Bestimmte Elemente können zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Initiativen verlagert und in diese integriert werden. |
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Gegenstand der Initiative |
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Im Rahmen dieser Initiative wird untersucht, wie die geänderten Bestimmungen des Europäischen Klimagesetzes über die potenzielle Nutzung internationaler Gutschriften zur Erreichung des Klimaziels für 2040 umgesetzt werden können. Die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 setzt den Umbau der EU-Wirtschaft unter Beteiligung aller Wirtschaftszweige und Gebiete sowie einen noch stärkeren Abbau von Treibhausgasen voraus. Die EU muss auf einem ehrgeizigen und kosteneffizienten Dekarbonisierungspfad voranschreiten, um Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und einen gerechten Übergang zu gewährleisten. Bei diesem Pfad und den EU-Maßnahmen für die Zeit nach 2030 sind Gewissheit und Kosteneffizienz von entscheidender Bedeutung, damit die Investitionen angezogen werden, die für die Verwirklichung der Klimaneutralität unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Technologien und Arbeitsplätzen erforderlich sind. Um zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen, muss die EU eine globale Führungsrolle übernehmen und mit Partnern auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um eine ehrgeizige weltweite Klimaschutzpolitik zu fördern, damit die Erderwärmung um 1,5 Grad mithilfe von Maßnahmen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen, in Reichweite bleibt. Die Erleichterung der Erreichung des Klimaziels für 2040, indem hochwertige internationale Gutschriften in begrenztem Maße genutzt werden, könnte ein Beitrag zu diesen weltweiten Anstrengungen sein, der für die EU kosteneffizienter wäre, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU gewahrt und ihre technologische Führungsrolle gefördert würden. Die Gewährleistung der Umweltintegrität und der Hochwertigkeit der internationalen Gutschriften ist für einen wirksamen und glaubwürdigen globalen Klimaschutz von entscheidender Bedeutung. Diese Initiative zielt auf die Umsetzung der Bestimmungen über internationale Gutschriften im geänderten Europäischen Klimagesetz. Dabei geht es darum, die EU auf einen möglichst effizienten Pfad hin zu Netto-Null-Emissionen bis 2050 und danach zu negativen Emissionen in der EU zu bringen und gleichzeitig für einen erfolgreichen wirtschaftlichen Übergang in der EU zu sorgen sowie ehrgeizige Maßnahmen in den Partnerländern zu unterstützen. |
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Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung) |
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Rechtsgrundlage |
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Rechtsgrundlage für diese Initiative ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Initiative zielt auf die Umsetzung der Bestimmungen des geänderten Europäischen Klimagesetzes (Verordnung (EU) 2021/1119). |
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Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union |
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Der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes Problem und koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene müssen nationale und lokale Maßnahmen ergänzen und verstärken. Die Koordinierung auf EU-Ebene stärkt den Klimaschutz, und ein Tätigwerden der EU ist im Einklang mit Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aus Gründen der Subsidiarität gerechtfertigt. Die EU arbeitet seit 1992 daran, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und ein globales Einvernehmen zur Bekämpfung des Klimawandels herbeizuführen. Die EU muss tätig werden, um sicherzustellen, dass das EU-weite Klimaziel für 2040, die Nettotreibhausgasemissionen um 90 % zu senken, erreicht wird – auch durch die angemessene Nutzung hochwertiger internationaler Gutschriften. Die Umsetzung der Bestimmungen über die angemessene Nutzung internationaler Gutschriften wird Auswirkungen für die gesamte EU-Wirtschaft haben. EU-Maßnahmen sind erforderlich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, eine Fragmentierung zu vermeiden und kohärente, stimmige und solide EU-weite Vorschriften über die Herkunft, die Qualität, den Erwerb und die Verwendung internationaler Gutschriften festzulegen, wie es das Europäische Klimagesetz vorschreibt. Die Umsetzung auf EU-Ebene wird außerdem Skaleneffekte ermöglichen und weitere Vorteile mit sich bringen. Auf EU-Ebene koordinierte Klimaschutzmaßnahmen sind zudem für den internationalen Klimaschutz im Kontext der Klimadiplomatie der EU von zentraler Bedeutung. Die klimapolitische Integrität und die wirtschaftliche Effizienz eines jeden Mechanismus zur Einbeziehung internationaler Gutschriften in den EU-Klimarahmen können besser gewahrt werden, wenn klare und kodifizierte gemeinsame Ziele und Verfahren auf EU-Ebene festgelegt werden. |
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B. Ziele und Optionen |
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Hauptziel ist die Umsetzung von Bestimmungen für die Nutzung internationaler Gutschriften zur Erreichung des EU-Klimaziels für 2040, die Nettoemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 90 % zu senken, als integraler Bestandteil des klimapolitischen Rahmens für die Zeit nach 2030. Dies sollte in einer Weise erfolgen, die sowohl ehrgeizig als auch kosteneffizient ist, mit den Vorschriften des Übereinkommens von Paris im Einklang steht und mit dem EU-Pfad zunächst zur Klimaneutralität und danach zu negativen Emissionen vereinbar ist. Dabei wird angestrebt, das Potenzial des internationalen CO2-Marktes zu nutzen, um eine höhere Emissionsminderung zu optimierten Kosten und mit einem größeren sozioökonomischen Nutzen für die EU und ihre Partner zu erreichen, die Verwirklichung ihrer Klimaziele sicherzustellen und auf die Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris hinzuarbeiten. Es werden verschiedene politische Optionen bewertet, wie der Rahmen für den Erwerb hochwertiger internationaler CO2-Gutschriften und für deren Nutzung zur Erreichung des EU-Klimaziels für 2040 als Teil des klimapolitischen Gesamtrahmens der EU für die Zeit nach 2030 gestaltet werden kann. Mit den Optionen wird eine Reihe zentraler Fragen angegangen: Wie kann sichergestellt werden, dass von der EU erworbene Gutschriften die gemäß dem Übereinkommen von Paris erforderliche Qualität aufweisen? Wie müssen der Erwerb und die Verwendung der Gutschriften gestaltet werden, um die klimapolitischen und umfassenderen politischen Ziele der EU am besten zu erreichen, auch unter Berücksichtigung der Art (Sektor, Technologie, Emissionsminderung, technischer Abbau, landbasierter Abbau usw.) und der Herkunft der Gutschriften? Wie lässt sich der Erwerb von Gutschriften finanzieren und wie können internationale Gutschriften in den politischen Rahmen für die Zeit nach 2030 so einbezogen werden, dass die Integrität der auf EU- und auf internationaler Ebene ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen gewährleistet ist? |
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C. Voraussichtliche Auswirkungen |
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Voraussichtliche wirtschaftliche Auswirkungen |
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Aus den jüngsten Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission, u. a. der 2024 veröffentlichten Folgenabschätzung zum Klimaziel für 2040 (SWD(2024) 63 final), geht hervor, dass die Auswirkungen der für den Übergang zur Klimaneutralität erforderlichen Maßnahmen auf das BIP insgesamt begrenzt sein dürften, aber dass ehrgeizige Maßnahmen unerlässlich sind, um die erheblichen Kosten von Untätigkeit mit ihren negativen Folgen für das BIP zu vermeiden. Außerdem wurde festgestellt, dass der Übergang eine Transformation der EU-Wirtschaft mit sich bringen wird und dass die Produktionsprozesse und Verbrauchsmuster stark verändert werden müssen. Der Übergang zur Klimaneutralität dürfte eine erhebliche Steigerung der Investitionen von Unternehmen, Haushalten und des öffentlichen Sektors sowie eine Umverteilung von Kapital zwischen Sektoren oder Technologien erfordern. Die makroökonomischen Auswirkungen der Integration internationaler Gutschriften in die Klimaarchitektur der EU in dem im Europäischen Klimagesetz festgelegten Umfang dürften hinsichtlich der Wirtschaftsleistung relativ begrenzt sein, wobei die Auswirkungen auf bestimmte Sektoren oder Regionen – je nach politischer Option – größer sein könnten. Die Art und Weise, wie der Erwerb und die Verwendung internationaler Gutschriften gestaltet werden, wird sich auf das Ausmaß der Investitionen und Aktivitäten in den einzelnen Sektoren auswirken. Daher sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Nutzung internationaler Gutschriften bewertet werden, damit sie mit den Auswirkungen entsprechender EU-interner Maßnahmen verglichen werden können und Entscheidungen getroffen werden können, die sicherstellen, dass die Kosten der Nutzung internationaler Gutschriften die Kosten nicht übersteigen, die entstehen würden, wenn bis 2040 eine Nettoreduktion von 90 % ausschließlich innerhalb der EU erreicht würde. |
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Voraussichtliche soziale Auswirkungen |
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Ein gerechter Übergang ist ein Schlüssel zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050. So werden die Auswirkungen von Trends und die Verteilungseffekte der Maßnahmen für die Zeit nach 2030 und der Nutzung internationaler Gutschriften zur Erreichung des Ziels für 2040 in Bezug auf die EU bewertet. Ferner werden die Auswirkungen berücksichtigt, die es mit sich bringt, wenn die EU internationale Gutschriften für nachhaltige Entwicklung in Drittländern erwirbt. Wie bereits erwähnt, ist diese Initiative Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets für den klima- und energiepolitischen Rahmen für die Zeit nach 2030. |
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Voraussichtliche Umweltauswirkungen |
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Das wichtigste Umweltziel dieser Initiative besteht darin, das Problem des Klimawandels anzugehen, unter anderem durch Stärkung der weltweiten Führungsrolle der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels. Zudem müssen die positiven Nebeneffekte, Synergien und potenziellen Zielkonflikte mit Luftqualität, Wasserversorgung, Abfallbewirtschaftung, Ressourceneffizienz, Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität berücksichtigt werden. Gemäß dem Europäischen Klimagesetz sollen internationale Gutschriften aus glaubwürdigen und transformativen Tätigkeiten stammen und Drittländer mit Nettoemissionsreduktionspfaden unterstützen, die mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris vereinbar sind, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Gleichzeitig sollen die Lieferketten aufgebaut und unterstützt werden, die für den Übergang zu Netto-Null-Emissionen benötigt werden. Im Einklang mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sollte sich die EU mit den betreffenden Drittländern auf die Aufteilung der sich aus der Minderung ergebenden Vorteile einigen. Bei der Bewertung der verschiedenen Kategorien internationaler Gutschriften werden auch die Risiken im Zusammenhang mit der Dauerhaftigkeit und der Umkehrbarkeit untersucht. In der Folgenabschätzung werden die Auswirkungen auf die Klimaziele der EU sowie andere potenzielle Umweltauswirkungen und -vorteile verschiedener verfügbarer Optionen und deren Ausrichtung auf die oben genannten Anforderungen eingehend geprüft. |
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Voraussichtliche Auswirkungen auf Grundrechte und die Gleichstellung |
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Die Initiative steht im Einklang mit Artikel 37 der Charta der Grundrechte, wonach ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität in die EU-Politik einbezogen und gemäß dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden müssen. Es werden keine relevanten Auswirkungen auf andere Grundrechte erwartet. |
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D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung |
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Folgenabschätzung |
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Eine Folgenabschätzung zu dieser Initiative soll im vierten Quartal 2026 veröffentlicht werden. In der Folgenabschätzung werden die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen Optionen für den Erwerb und die Verwendung von Gutschriften und ihre Wirksamkeit unter anderem im Hinblick auf folgende Aspekte berücksichtigt: Gleichgewicht zwischen Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU und auf internationaler Ebene; Integrität der Gutschriften und Standards; ökologische und soziale Nachhaltigkeit; Auswirkungen auf Investitionen und Handel und auf die Sicherheit und Unabhängigkeit der EU; Auswirkungen auf Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz in den Partnerländern. |
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Konsultationsstrategie |
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Die Kommission wird die Ansichten maßgeblicher Interessenträger im Rahmen einer zwölfwöchigen öffentlichen Konsultation einholen, die parallel zu dieser Aufforderung zur Stellungnahme eingeleitet wird. Diese Ansichten werden in die Folgenabschätzung zur Nutzung internationaler Gutschriften zur Erreichung des Ziels für 2040 einfließen. ·Die öffentliche Konsultation wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, dem die Teilnehmer Positionspapiere beifügen können. ·Die öffentliche Konsultation wird im Online-Portal der Kommission für öffentliche Konsultationen „Ihre Meinung zählt“ und auf der Website der Generaldirektion Klimapolitik verfügbar sein. ·Es werden nicht nur Positionspapiere, sondern auch andere Dokumente von Interessenträgern wie beispielsweise Kurzberichte oder Fahrpläne, die über das Portal eingereicht werden, berücksichtigt. ·Die öffentliche Konsultation wird in allen 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Folgenabschätzung einfließen. Acht Wochen nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird eine Faktenübersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Ergebnisse aller Konsultationen wird als Anhang zur Folgenabschätzung verfügbar sein. Im Einklang mit der Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, ruft die Kommission auch Forschende sowie Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen im Bereich der Analyse von Klimaschutzstrategien, CO2-Märkten und -Gutschriften und der Analyse der Folgen des Klimawandels auf, einschlägige wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten (veröffentlicht oder als Vorabdruck) einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammengefasst wird. |
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Zweck der Konsultation |
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Die öffentliche Konsultation wird es ermöglichen, Erkenntnisse und Rückmeldungen von Interessenträgern darüber einzuholen, wie die begrenzte Nutzung von hochwertigen internationalen CO2-Gutschriften (bis zu 5 %) am besten dazu beitragen kann, das Ziel für 2040 – unter Wahrung von Flexibilität und Effizienz – sowie die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Dies wird der Kommission wertvolle Erkenntnisse für die Bewertung der Optionen liefern, wie der Rahmen für den Erwerb und die Verwendung von Gutschriften im Hinblick auf das Ziel für 2040 gestaltet werden kann, und wird bei der Analyse der verfügbaren Optionen in der Folgenabschätzung berücksichtigt. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit anderen Initiativen, zu denen die Kommission derzeit ebenfalls die Öffentlichkeit konsultiert. Dazu gehören die umfassendere Überprüfung der nationalen Ziele und der Flexibilitätsmöglichkeiten im klimapolitischen Rahmen der EU für die Zeit nach 2030, einschließlich der Lastenteilungsverordnung und der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, sowie die Überprüfung der Governance-Verordnung, die die Berichterstattungs-, Überwachungs- und Planungsanforderungen im Zusammenhang mit den nationalen Zielen umfasst. |
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Adressaten |
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Die öffentliche Konsultation richtet sich an die breite Öffentlichkeit und an Interessenträger, die von der Nutzung internationaler Gutschriften durch die EU unmittelbarer betroffen sein könnten und/oder für die ein unmittelbareres Interesse daran bestehen könnte, z. B. Regierungsstellen und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Finanzinstitute und Kreditagenturen, einschlägige Wirtschaftszweige und -verbände, Projektträger, Sozialpartner, Verbraucher- und Berufsverbände, Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen oder öffentliche Auftraggeber. |