AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung)

Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Arbeit der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zu geben und sich effektiv an Konsultationen zu beteiligen.

Sie sind aufgefordert, sich zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu äußern und uns alle sachdienlichen Informationen vorzulegen.

Bezeichnung der Initiative

Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung

Federführende GD – zuständiges Referat

GD ENV – C1 (Nachhaltige Süßwasserwirtschaft)

Voraussichtliche Art der Initiative

Mitteilung der Kommission

Vorläufiger Zeitplan

2. Quartal 2025

Weitere Angaben

Politikbereich: Wasser

Water - European Commission (europa.eu)

Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der in diesem Dokument beschriebenen Initiative, einschließlich ihres zeitlichen Ablaufs, können sich ändern.

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Mit dieser Initiative wird dem eindeutigen Bedarf der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und Interessenträger, einschließlich lokaler Behörden, des Privatsektors, nichtstaatlicher Organisationen und der Öffentlichkeit nach verstärkten Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasser Rechnung getragen. Auf globaler Ebene gab die UN-Wasserkonferenz 2023 – auf der die EU ihre Vision und ihre Verpflichtungen für eine wasserresiliente Welt bis 2050 vorstellte – starke Impulse.

Wie in den Politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 angekündigt, wird sich die europäische Strategie für die Resilienz der Wasserversorgung darauf konzentrieren, sicherzustellen, dass Wasserquellen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und Knappheit bekämpft wird sowie dass wir den Wettbewerbs- und Innovationsvorteil unserer Wasserwirtschaft stärken und einen kreislauforientierten Ansatz verfolgen. Die Strategie soll dazu beitragen, akute Wasserknappheit weltweit einzudämmen und zu verhindern.

Gegenstand der Initiative

Trotz des umfassenden Rechtsrahmens der EU zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen hat das strukturelle Missmanagement von Wasser zu einer anhaltenden Verschlechterung und Verschmutzung dieser Ressource und von wasserbezogenen Ökosystemen, einschließlich Küsten- und Meeresökosystemen, geführt. In den letzten fünf Jahren waren immer mehr Gebiete in der EU von Überschwemmungen, anhaltenden Dürren und Wasserknappheit betroffen; die Probleme werden durch den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und den Verlust an biologischer Vielfalt zusätzlich verschärft. Diese Ereignisse schaden Mensch, Umwelt und Wirtschaft und verschärfen die Spannungen zwischen einer wachsenden Zahl von Wassernutzern. Wasser wird zunehmend zu einem einschränkenden Faktor in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Wasserbedingte Wetterereignisse und schlechte Wasserbewirtschaftung haben in der EU bereits Schäden in Höhe von mehreren Hundert Milliarden Euro verursacht (siehe JRC, 2021 und EUA, 2024).

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Rechtsgrundlage

Aufgrund ihres breiten Anwendungsbereichs deckt die Initiative sowohl Bereiche ab, für die ausschließlich die EU zuständig ist, als auch Bereiche, für die sowohl die EU als auch die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sind. Das Subsidiaritätsprinzip wird gewahrt.

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Der grenzüberschreitende und bereichsübergreifende Charakter von wasserbezogenen Herausforderungen und ihre Relevanz für die Umsetzung der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in verschiedenen Bereichen bilden eine klare Grundlage für eine europäische Strategie für Wasserresilienz.

Angesichts der zentralen Rolle der Mitgliedstaaten und der lokalen Behörden bei der Wasserbewirtschaftung werden bei allen in der Initiative genannten Maßnahmen das Subsidiaritätsprinzip sowie die Unterschiede zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der Verfügbarkeit von und des Bedarfs an Wasser gebührend berücksichtigt.

B. Zweck und Ansatz der Initiative

Das übergeordnete Ziel der europäischen Strategie für eine resiliente Wasserversorgung besteht darin, einen klaren Pfad zu Wassersicherheit und -resilienz abzustecken und gleichzeitig Wasseraspekte besser in die verschiedenen Politikbereiche und Finanzierungsquellen einzubeziehen. Sie zielt auch darauf ab, Investitionen zu erhöhen, Forschung und Innovation wirksam einzusetzen und die Qualifikationslücke zu schließen, wobei soziale Auswirkungen und territoriale Unterschiede zu berücksichtigen sind, um einen gerechten Übergang zu gewährleisten.

Die Initiative wird sich auf drei spezifische Ziele konzentrieren:

·Wiederherstellung und Schutz des unterbrochenen Wasserkreislaufs;

·Gewährleistung von sauberem und erschwinglichem Wasser und der Sanitätsversorgung für alle und

·Förderung einer wettbewerbsfähigen EU-Wasserwirtschaft und einer sauberen, wasserschonenden Kreislaufwirtschaft.

Sie wird fünf Aktionsbereiche betreffen: i) Governance und Umsetzung ii) Infrastrukturen iii) Finanzen und Investitionen iv) Sicherheit und v) Industrie, Innovation und Bildung. Sie wird eine ausgeprägte internationale Dimension umfassen, einen Beitrag zur globalen nachhaltigen Entwicklung leisten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hinblick auf Frieden, Stabilität und Sicherheit fördern.

Außerdem wird die Kommission in ihrer Arbeit den Schwerpunkt auf den Grundsatz „Wassereffizienz geht vor“ legen, um den Wasserbedarf besser zu steuern und die Wiederverwendung von Wasser sowie die Kreislaufwirtschaft in allen Wirtschaftszweigen der EU zu verstärken. Das Augenmerk wird auf der Festlegung des Grundsatzes und der Benennung von Zielen und Leitlinien für seine Operationalisierung liegen, einschließlich der Überwindung von Investitionshindernissen und der Förderung der Innovation.

Die Initiative wird auf den verschärften EU-Vorschriften zu Wasser aufbauen und deren vollständige Umsetzung fördern. Sie wird auch zur Verwirklichung mehrerer anderer Prioritäten der Kommission beitragen, darunter die angekündigte Vision für Landwirtschaft und Ernährung, der Clean Deal für die Industrie, das Paket für die chemische Industrie, der Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft und der Europäische Pakt für die Meere. Sie wird die europäische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und die Strategie für eine krisenfeste Union ergänzen und dazu beitragen, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 voranzubringen und den Zusammenhang zwischen Wasser, Energie, Lebensmitteln und Ökosystemen zu stärken. Zugleich wird sie die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte fördern.

Voraussichtliche Auswirkungen

Die Initiative wird sich voraussichtlich dahin gehend auswirken, dass die Verfügbarkeit von sauberem Wasser gesichert und die EU wirksamer vor wasserbezogenen Risiken geschützt wird, indem alle wasserbezogenen Strategien und Maßnahmen der EU besser aufeinander abgestimmt werden. Ferner dürften das Engagement, die Zusammenarbeit und die Vertrauensbildung zwischen den Wasser nutzenden Sektoren und anderen Interessenträgern verstärkt werden.

Künftige Überwachung

Die Überwachung der Umsetzung wird in erster Linie durch bestehende Mechanismen sichergestellt, ohne dass den Mitgliedstaaten oder Unternehmen ein zusätzlicher Berichterstattungsaufwand entsteht. Sie wird einen regelmäßigen Austausch in der Ratsgruppe „Umwelt“, den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Water and Marine Directors“ sowie im Zusammenhang mit der gemeinsamen Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umfassen.

C. Bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Die Initiative wird die Form einer Mitteilung der Kommission ohne Folgenabschätzung annehmen, da mit ihr zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein neues Regelwerk geschaffen wird. Bei Bedarf werden Folgenabschätzungen für alle mit ihr zusammenhängenden nachfolgenden Legislativvorschläge durchgeführt.

Konsultationsstrategie

Die Öffentlichkeit wird gebeten, sich an dieser Aufforderung zur Stellungnahme zu beteiligen. Darüber hinaus wird im März 2025 eine Konsultation der Interessenträger stattfinden.

Da das Thema in den letzten Jahren ganz oben auf der politischen Agenda stand, wird die Initiative von umfangreichen bereits verfügbaren Beiträgen profitieren. Hierzu zählen:

-die Ergebnisse der Debatten und Anhörungen des Rates, des Europäischen Parlaments (EP), des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR),

-die Konsultation von Sachverständigengruppen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Wasservorschriften und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften,

-die Ergebnisse des Berichts der Europäischen Umweltagentur über den Zustand der Wasserversorgung in Europa 2024, der Vorausschau des EU-Systems für umweltbezogene Vorausschau und des Politiklabors der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Wasserresilienz,

-die Ergebnisse der Grünen Woche 2024 mit Schwerpunkt auf Wasserresilienz,

-Beiträge von Interessenträgern, die nach der früheren Ankündigung einer Wasserresilienzinitiative 2023 eingegangen sind,

-der bevorstehende Initiativbericht des EP über die Wasserresilienz,

-die Europäische Bürgerinitiative für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa, die 2024 registriert wurde.

Unter anderem folgende Interessenträger dürften an der Initiative interessiert sein:

-die Mitgliedstaaten, einschließlich zuständiger Sachverständigengruppen der Kommission

-einschlägige EU-Agenturen

-EP, EWSA und AdR

-Behörden der Flussgebietseinheiten, Küstengemeinden und Hafenbehörden

-Wasserregulierungsbehörden und -versorgungsunternehmen

-die breite Öffentlichkeit

-junge Menschen und Jugendorganisationen

-die Industrie und im Bereich Wasserwirtschaft tätige Unternehmen

-die Sozialpartner

-Sachverständige, Denkfabriken und nichtstaatliche Organisationen

-Hochschulen, Forschende und Interessenträger der Innovationspolitik

-regionale und grenzüberschreitende Wasserübereinkommen und -kommissionen

-internationale Interessenträger und Partner außerhalb der EU.