AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER FOLGENABSCHÄTZUNG

Bezeichnung der Initiative

Europäische Initiative für Klimaresilienz und -risikomanagement

Federführende GD (zuständiges Referat)

Generaldirektion Klimapolitik – Referat E1: Vorsorge und Anpassung

Voraussichtliche Art der Initiative

Legislative und nichtlegislative Maßnahmen

Vorläufiger Zeitplan

Q4/2026

Weitere Informationen

Anpassung an den Klimawandel

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Die europäische Initiative für Klimaresilienz und -risikomanagement zielt im Einklang mit den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin darauf ab, einen umfassenden Rahmen und Aktionsplan bereitzustellen, um die EU-Länder insbesondere bei der Vorsorge und Planung zu unterstützen und regelmäßige wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen sicherzustellen. Sie geht auf Aufforderungen des Europäischen Parlaments und des Rates zurück und beruht auf den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel sowie den Erkenntnissen aus der Europäischen Bewertung der Klimarisiken. Wie im Bericht von Präsident Niinistö dargelegt wird, ist die Gewährleistung der Klimaresilienz in der gesamten Wirtschaft, Gesellschaft und Infrastruktur von entscheidender Bedeutung, um zentrale gesellschaftliche Funktionen aufrechtzuerhalten.

Diese Initiative ist ein zentraler Bestandteil einer umfassenderen politischen Agenda zur Stärkung des Wohlstands, der Sicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Es werden Synergien mit den folgenden Bestimmungen über Klimaresilienz und -vorsorge erzeugt:

·Kompass für eine wettbewerbsfähige EU

·Strategie für eine krisenfeste Union

·Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung

·Mitteilung der Kommission über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen

·Deal für eine saubere Industrie

·Wasserresilienzstrategie

·Europäischer Pakt für die Meere

·Aktionsplan für den KI-Kontinent.

Unter der Leitung von Kommissar Hoekstra und im Einklang mit dessen Mandatsschreiben basiert die Initiative auf der EU-Anpassungsstrategie 2021, den Anpassungsbestimmungen aus dem Europäischen Klimagesetz von 2021, der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz von 2018 und dem Bericht über dessen Überprüfung von 2024, der Mitteilung der Kommission zur Bewältigung von Klimarisiken sowie den Fortschritten im Rahmen der EU-Mission „Anpassung an den Klimawandel“.

Gegenstand der Initiative

Klimabedingte Auswirkungen und Risiken machen sich in Europa in Form von erheblichen Verlusten, Zerstörungen und Kosten immer stärker bemerkbar, etwa durch häufigere und intensivere Hitzewellen, Dürren und schwere Regenfälle. Darunter leiden sowohl die städtische als auch die ländliche Bevölkerung.

In der Europäischen Klimarisikobewertung wurden 36 zentrale Risiken ermittelt und es wurde aufgezeigt, wie diese zu systemweiten Herausforderungen für die bauliche Umwelt und Infrastruktur, die Lebensmittelsysteme, die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen, Ökosysteme und Gewässer führen können, die für unser Leben und die Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Zudem wurde festgestellt, dass Europa nicht ausreichend vorbereitet ist und einige der Risiken bereits eine kritische Höhe erreicht haben.

Sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten müssen sich daher deutlich besser auf Klimarisiken vorbereiten und diese wirksamer bekämpfen 1 .

Dies wird jedoch noch immer durch eine schwer zu bewältigende Kombination an Hindernissen verhindert, darunter:

·Verhaltenshemmnisse (z. B. kognitive Verzerrungen, ein kurzsichtiger Umgang mit Problemen, Mangel an Risikobewusstsein und -wahrnehmung, Verdrängung und Fehlinformationen);

·finanzielle Hindernisse und Marktversagen (z. B. fehlende Finanzierung, Preissignale, die die tatsächlichen sozialen Kosten wachsender Klimarisiken nicht widerspiegeln, divergierende Anreize, moralisches Risiko und Trittbrettfahren);

·institutionelle Hindernisse (z. B. schwache Governance, inkohärente oder unzureichende politische Maßnahmen, Machtdynamik, Eigeninteressen, unzureichende Berücksichtigung der Interessen schutzbedürftige Gruppen, kurze Wahlperioden, Silo-Effekte und Verantwortungsdiffusion);

·regulatorische Hindernisse (z. B. unangemessene oder widersprüchliche Vorschriften und Gesetze, fehlende Ergänzung bestehender Vorschriften über Fortschritte bei der Resilienz und Anpassung durch Bestimmungen zur Erleichterung ihrer Umsetzung, unzureichende Bestimmungen über die Offenlegung von Risiken) sowie

·Wissens- und Informationsbarrieren (z. B. begrenzte Kenntnisse über Auswirkungen des Klimawandels, Schwachstellen und Anpassungsoptionen, eingeschränkter Zugang zu Daten über aktuelle Auswirkungen, Algorithmen in den sozialen Medien).

Zur Überwindung dieser Hindernisse sind entschlossene und umfassende politische Maßnahmen dringend erforderlich.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Rechtsgrundlage

Die vorgesehene Rechtsgrundlage ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In Abhängigkeit von den eingegangenen Rückmeldungen und den Ergebnissen der Folgenabschätzung können auch andere Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen werden.

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Klimaauswirkungen und -risiken betreffen bereits das gesamte EU-Gebiet und nehmen zu. Daher müssen alle Interessenträger auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf effiziente und synergetische Weise zusammenarbeiten.

Viele Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel betreffen alle EU-Länder. Flusseinzugsgebiete, Energienetze, Verkehrsnetze, Lieferketten, Ökosysteme, Märkte und Gesellschaften erstrecken sich über nationale Grenzen hinweg. Die negativen Auswirkungen von Überschwemmungen, Waldbränden, Stürmen oder Hitzewellen können daher leicht von einem Land auf ein anderes übergreifen. Maßnahmen der EU sind somit von entscheidender Bedeutung, um nationale, regionale und lokale Initiativen zu stärken und zu ergänzen, und sie könnten anschließend auch als Grundlage für internationale Maßnahmen dienen.

Darüber hinaus betreffen Klimagefahren viele Politikbereiche, die in die geteilte Zuständigkeit oder die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. So bedrohen Klimarisiken die Anliegen und Ziele der EU in zentralen Zuständigkeitsbereichen wie Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz, wirtschaftlicher und territorialer Zusammenhalt, öffentliche Gesundheit, Ernährungssicherheit, funktionierender Binnenmarkt und Umweltschutz. Es sind daher entschlossene Maßnahmen für Klimaresilienz und -vorsorge in allen einschlägigen sektorspezifischen Politikbereichen der EU erforderlich.

Ferner hat sich die EU seit 1992 international zu globalen Klimaschutzübereinkommen verpflichtet und muss kontinuierliche Fortschritte bei der Verwirklichung des globalen Anpassungsziels gemäß Artikel 7 des Übereinkommens von Paris erzielen.

Initiativen auf EU-Ebene sind daher unerlässlich, um koordinierte, effiziente, wirksame und transformative Maßnahmen zu fördern, die erforderlich sind, um die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen.

B. Ziele und Optionen

Ohne Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung führt die zunehmende Häufigkeit und Schwere der Klimaauswirkungen zu steigenden Schäden, Verlusten und Kosten. Zudem würden der EU die Vorteile verschlossen bleiben, die sich aus einer besseren Klimaresilienz und -vorsorge ergeben. Zusammen würden diese Verluste und Kosten sowie der entgangene Nutzen die Verwirklichung der Kernziele der EU unmittelbar gefährden.

Hauptziel der Initiative ist daher die Festlegung eines ehrgeizigeren, umfassenderen und kohärenteren EU-Ansatzes für Klimaresilienz und -vorsorge, der die einzelnen Mitgliedstaaten und die EU-Ebene insgesamt umfasst. Dabei werden die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität umfassend berücksichtigt. Zudem wird geprüft, ob eine Vereinfachung erforderlich ist, etwa durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Überwachung der Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel und die Berichterstattung darüber.

Es ist davon auszugehen, dass die Initiative sowohl nichtlegislative als auch legislative Maßnahmen umfasst. In der Folgenabschätzung werden die Vor- und Nachteile verschiedener politischer Optionen – von rechtsverbindlichen Vorschriften bis hin zu wirtschaftlichen Instrumenten und Informationstools – transparent bewertet.

Mit der Initiative soll sichergestellt werden, dass alle Investitionen, die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein können, auf Klimarisiken ausgerichtet sind, die während ihrer Lebensdauer eintreten könnten („konzeptionelle Resilienz“). Sie fördert eine verantwortungsvolle Governance für die Klimaresilienz durch Nutzung gemeinsamer Klimareferenzszenarien, stärker harmonisierte Risikobewertungen, eine verbesserte Planung und Umsetzung sowie eine effizientere Überwachung, Berichterstattung und Bewertung. Ziel ist es, die Verwendung von Finanzmitteln zu verbessern und bestehende rechtliche Verpflichtungen (etwa aus dem Europäischen Klimagesetz und der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz) zu konsolidieren und zu vereinfachen.

Darüber hinaus soll die Sicherung der Klimaverträglichkeit in allen relevanten Sektoren gestärkt werden. Ferner werden Geschäftsmöglichkeiten für KMU und andere Unternehmen gefördert, da das Innovationspotenzial erhöht und neue Projektpipelines und Märkte für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Klimaresilienz geschaffen werden.

Schließlich wird auch die Nutzung von Satelliten- und In-situ-Daten, künstlicher Intelligenz und (digitalen und anderen) Instrumenten, Diensten und Anwendungen für Klimarisikobewertungen, Planung, Umsetzung, Überwachung, Berichterstattung und Bewertung gefördert.

C. Voraussichtliche Auswirkungen

Durch eine bessere Vorsorge im Bereich der Klimaresilienz wird die Initiative Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Wohlstand in Europa stärken und die Gesundheit und das Wohlergehen aller Europäerinnen und Europäer schützen und sich somit wirtschaftlich, sozial und ökologisch positiv auswirken.

Sie trägt dazu bei, die Gesellschaften in den EU-Ländern besser zu informieren und widerstandsfähiger zu machen und sie in die Lage zu versetzen, sich besser auf Klimarisiken und das sich verändernde Klima vorzubereiten, sodass positive Auswirkungen für alle Interessenträger entstehen und negative Folgen verringert werden.

Mit der Initiative werden die Ansätze „Eine Gesundheit“ und „Gerechte Resilienz“ gefördert, wobei die Grundrechte und der Gleichheitsgrundsatz geachtet und territoriale Unterschiede bei den Klimarisiken und -auswirkungen zwischen den EU-Ländern und ihren Regionen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird sie neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, Innovationen vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und zur Schaffung neuer Märkte für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Klimaresilienz beitragen, darunter Wassertechnologien, regenerative landwirtschaftliche Lösungen, wärme- und dürreresistente Kulturen, Klimarisikoversicherung, Nutzung von Weltraumdaten, Risikomodellierungsinstrumente und klimaresistente Baumaterialien. Dies ist auch mit der Möglichkeit verbunden, bei der Klimaresilienz eine weltweite Führungsposition einzunehmen.

Die Initiative wird nicht nur einen positiven Beitrag zum Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 13 „Klimaschutz“ leisten, sondern auch zu mehreren anderen Nachhaltigkeitszielen, da sie auf die Erhaltung von Wohlstand und Sicherheit im Rahmen der sektorspezifischen Maßnahmen ausgerichtet ist.

D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Die Vorbereitung der Initiative erfolgt im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung. Sie wird durch eine Folgenabschätzung unterstützt, wobei ein externer Auftragnehmer zugrunde liegende Analysen liefert. Sie wird voraussichtlich im vierten Quartal 2026 veröffentlicht.

Konsultationsstrategie

Die Konsultationsstrategie zielt darauf ab, die Interessenträger und die breite Öffentlichkeit für die Initiative zu sensibilisieren, ihre Ansichten und Standpunkte einzuholen und auf wirksame und zielführende Weise Informationen für eine faktengestützte Politikgestaltung zu erheben.

Sie umfasst eine vierwöchige Aufforderung zur Stellungnahme und eine zwölfwöchige öffentliche Online-Konsultation (beide auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“), gezielte Befragungen einschlägiger Interessenträger (einschließlich KMU und schutzbedürftiger Sektoren) und einschlägiger Kommissionsdienststellen sowie möglicherweise eines oder mehrere europäische Bürgerforen und Fokusgruppensitzungen mit Interessenträgern. Darüber hinaus werden im Rahmen spezieller thematischer Sitzungen Rückmeldungen von der Arbeitsgruppe „Anpassung“ des Ausschusses für Klimaänderung eingeholt.

Die im Rahmen der Konsultation gesammelten Erkenntnisse werden erfasst und analysiert und anschließend in die Folgenabschätzung einfließen. Die Aufforderung zur Stellungnahme und die Dokumente zur öffentlichen Konsultation werden in allen 24 EU-Sprachen veröffentlicht, damit die Interessenträger Rückmeldungen in jeder dieser Sprachen einreichen können. Darüber hinaus wird die Nachrichtenseite der GD CLIMA einen Link zu der Konsultation enthalten.

Die Kommission wird ihre Website regelmäßig aktualisieren und Informationen über ihre Social-Media-Kanäle und -Netzwerke sowie über die Newsletter von Climate-ADAPT und der Europäischen Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit austauschen. Darüber hinaus werden die Informationen auf Konferenzen, Workshops, anderen Veranstaltungen und Sitzungen mit aktuellen Informationen an die Arbeitsgruppe „Anpassung“ des Ausschusses für Klimaänderung und durch gezielte Medienarbeit bekannt gegeben.

Zweck der Konsultation

Das übergeordnete Ziel der geplanten Konsultation besteht darin, alle Interessenträger für die Entwicklung der Initiative zu sensibilisieren, ihr Verständnis für deren Relevanz und Bedeutung zu erhöhen und ihre aktive Beteiligung an der Aufforderung zur Stellungnahme, der öffentlichen Konsultation und anderen Tätigkeiten der Öffentlichkeitsarbeit zu fördern.

Insbesondere zielt die Konsultation darauf ab, Wissens- und Evidenzlücken zu schließen, etwa in Bezug auf Klimarisikobewertung und -offenlegung, Regulierungsrahmen und -standards, Governance und Aufsicht, Anreize und Durchsetzung, den Finanzrahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Kohärenz, sektorspezifische politische Verpflichtungen und Beiträge, Einbeziehung und Beteiligung der Interessenträger, sich abzeichnende sozioökonomische Trends und technische Innovationen.

Adressaten

Es steht allen Einzelpersonen, Akteuren und Organisationen offen, im Rahmen dieser Aufforderung zur Stellungnahme Rückmeldungen zu geben und sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen.

Folgende Adressaten dürften besonders an der Initiative interessiert sein:

·internationale Organisationen,

·europäische Organe,

·nationale Regierungen und Behörden,

·regionale und lokale Behörden und Einrichtungen,

·der Privatsektor,

·Interessengruppen und nichtstaatliche Organisationen,

·Hochschulen und Forschungseinrichtungen,

·Gemeinschaften, die von Klimaauswirkungen betroffen und/oder neu auftretenden Klimarisiken ausgesetzt sind.

(1) Mitteilung der Kommission „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“, COM(2024) 91 final.