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AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung) |
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Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Arbeit der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zu geben und sich effektiv an Konsultationen zu beteiligen. Sie sind aufgefordert, sich zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu äußern und uns alle sachdienlichen Informationen zu übermitteln. |
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Bezeichnung der Initiative |
Empfehlung zu Spar- und Anlagekonten |
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Federführende GD – zuständiges Referat |
GD FISMA – B1 – Kapitalmarktunion GD TAXUD – D2 – Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern |
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Voraussichtliche Art der Initiative |
Empfehlung |
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Vorläufiger Zeitplan |
3. Quartal 2025 |
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Weitere Angaben |
— |
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Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der in diesem Dokument beschriebenen Initiative, einschließlich ihres zeitlichen Ablaufs, können sich ändern. |
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A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung |
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Politischer Kontext [max. 10 Zeilen] |
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In ihren politischen Leitlinien 2024-2029 kündigte Präsidentin von der Leyen an, dass die Kommission „eine Europäische Spar- und Investitionsunion für Banken und Kapitalmärkte vorschlagen“ werde. Die Initiative soll dazu beitragen, das enorme Vermögen in Form privater Ersparnisse in Europa für Investitionen in Innovationen, den sauberen und den digitalen Wandel, Verteidigung und weitere wichtige Prioritäten der EU zu nutzen. In ihrem Mandatsschreiben beauftragte Präsidentin von der Leyen Kommissarin Albuquerque, eine Spar- und Investitionsunion zu errichten. Sie solle „Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen besser sparen können, sowie um Kapital für Innovationen zu fördern, die Digitalisierung des Finanzsektors voranzutreiben, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors zu gewährleisten und die Vorteile eines nachhaltigen Finanzwesens auszuschöpfen“. Darüber hinaus wurde Kommissionsmitglied Hoekstra in seinem Mandatsschreiben beauftragt, „innovative Lösungen für einen kohärenten steuerlichen Rahmen für den Finanzsektor der EU zu erarbeiten“. In ihrer Mitteilung vom 19. März 2025 legte die Kommission ihre Strategie für die Spar- und Investitionsunion dar, mit der die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten gesteigert werden soll. Darin kündigte sie Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Konzepts für Spar- und Anlagekonten oder ‑produkten auf der Grundlage bestehender bewährter Verfahren sowie eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur steuerlichen Behandlung von Spar- und Anlagekonten an. Die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten wurde auch von der Euro-Gruppe im inklusiven Format und mehrfach vom Europäischen Rat, unter anderem in seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2025, nachdrücklich bekräftigt. Beide fordern die Kommission auf, den Zugang von Kleinanlegern zu einfachen und wirksamen Spar- und Anlageprodukten zu erleichtern. Gleichzeitig haben einige Mitgliedstaaten daran gearbeitet, gemeinsame Merkmale möglicher europäischer Sparprodukte oder ‑konten für Kleinanleger zu entwerfen. |
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Gegenstand der Initiative [max. 25 Zeilen] |
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In den Berichten von Mario Draghi und Enrico Letta wurde auf die nach wie vor bestehenden Ineffizienzen auf den Kapitalmärkten der EU hingewiesen, insbesondere auf ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Sparvermögen und Kapitalanlagen in der EU, wo die Bürgerinnen und Bürger das Potenzial ihres Finanzvermögens nicht voll ausschöpfen können, weil ihre Ersparnisse größtenteils auf niedrig verzinsten Einlagekonten liegen, und weil vor allem junge und innovative Unternehmen aufgrund unzureichender Finanzierungsmöglichkeiten Schwierigkeiten haben, ihren Kapitalbedarf zu decken. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um Sparvermögen besser mit Investitionsmöglichkeiten zu verbinden und so spürbare wirtschaftliche Impulse zu setzen. Die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger verfügen über beträchtliche Ersparnisse: Im 2. Quartal 2023 haben die Haushalte in der EU 14,79 % ihres verfügbaren Einkommens gespart (ESTAT). Im Jahr 2023 hielten die Bürgerinnen und Bürger der EU über 11,63 Billionen EUR bzw. 31,01 % ihrer Ersparnisse in Form von Bargeld und Einlagen (ESTAT, Daten von 2023). Bankeinlagen sind sicher und liquide, und für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger ist es wichtig, über eine finanzielle Rücklage auf Bankkonten zu verfügen. Aber Bankeinlagen bieten nur begrenzte Renditen. Ohne eine stärkere Beteiligung an den Kapitalmärkten entgeht ihnen die Chance, mit einer möglicherweise höheren Verzinsung ihrer langfristigen Spareinlagen Vermögen aufzubauen. Bei der Spar- und Investitionsunion geht es nicht um rasche Gewinne an den Kapitalmärkten. Das Ziel besteht vielmehr darin, Bürgerinnen und Bürgern eine realistische Möglichkeit zu bieten, über Kapitalanlagen verantwortungsbewusst zu investieren und so Vermögen aufbauen zu können, um wichtige Lebensziele zu verwirklichen oder unerwartete Lebensereignisse zu bewältigen. Gleichzeitig sind zur Finanzierung der übergeordneten politischen Ziele der EU , darunter Investitionen in die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, grüner Wandel, Digitalisierung und Verteidigung, enorme Kapitalbeträge erforderlich. Der Bankensektor ist nach wie vor eine wichtige Finanzierungsquelle in der EU, und Privatpersonen mit Sparvermögen spielen bei der Finanzierung der EU-Wirtschaft über Bankeinlagen bereits eine zentrale Rolle: Im Jahr 2023 machten Bankkredite 50,43 % der Finanzierung nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften aus (ESTAT, ESTAT, EZB, Berechnungen der GD FISMA). Die Finanzierung über Banken ist jedoch nicht für jeden Investitionsbedarf geeignet, insbesondere nicht für junge und innovative Unternehmen, die eher Eigenkapital als Fremdkapital benötigen und die mit einem relativ höheren Risiko verbunden sind. Den Kapitalmärkten der EU fehlen nach wie vor der erforderliche Umfang und die erforderliche Tiefe, um dynamischen und innovativen europäischen Unternehmen ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten, und bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen und Transaktionen bestehen noch immer zahlreiche Hindernisse. Eine verstärkte direkte und indirekte Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten könnte dazu beitragen, die Tiefe und Liquidität der EU-Kapitalmärkte zu stärken und das Angebot an privatem Kapital für EU-Unternehmen zu erhöhen. |
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Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung) [max. 10 Zeilen] |
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Rechtsgrundlage |
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Die Empfehlung ist ein nicht verbindlicher Rechtsakt der EU gemäß Artikel 292 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Als solcher legt sie den Mitgliedstaaten keine rechtlichen Verpflichtungen auf, sondern bringt den Standpunkt und die Erwartung der Kommission zum Ausdruck, dass bewährte Verfahren für den Zugang von Privatpersonen zu Finanzdienstleistungen in der EU und zum Binnenmarkt für Kapital etabliert werden. |
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Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union |
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Neben den im Vergleich zu Einlagen voraussichtlich höheren langfristigen Renditen ist eine stärkere Beteiligung von Kleinanlegern aus der EU an den EU-Kapitalmärkten im Interesse der gesamten Union, da sie dazu beitragen kann, die Marktliquidität und die Verfügbarkeit marktbasierter Kapitalquellen für EU-Unternehmen, auch grenzüberschreitend, zu erhöhen. . Die Erfahrung in einigen Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass Spar- und Anlagekonten die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten steigern können, insbesondere wenn diese Konten mit geeigneten steuerlichen Anreizen einhergehen. Die Tatsache, dass nicht alle Mitgliedstaaten Spar- und Anlagekonten eingeführt haben und einige Lösungen erfolgreicher waren als andere, bedeutet, dass Spielraum für EU-Maßnahmen in Form einer Empfehlung der Kommission vorhanden ist. Durch koordinierte Anstrengungen der Mitgliedstaaten könnten diese Ziele wirksamer erreicht werden als durch isolierte und unkoordinierte Maßnahmen. |
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B. Zweck und Ansatz der Initiative [max. 25 Zeilen] |
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Die Empfehlung zur Einrichtung von Spar- und Anlagekonten zielt darauf ab, Kleinanlegern die Beteiligung an den Kapitalmärkten in der gesamten EU zu erleichtern, um die langfristige Rendite von Spareinlagen im Privatkundensektor zu steigern und gleichzeitig zu einer größeren Liquidität der EU-Kapitalmärkte beizutragen und die Kapitalversorgung europäischer Unternehmen zu fördern. Spar- und Anlagekonten sind in einigen Mitgliedstaaten verfügbar und haben sich als einfache Zugangs- und Steuerungsinstrumente für Kleinanleger erwiesen. Sie ermöglichen den Zugang zu einer Vielzahl an Anlagemöglichkeiten wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds und weitere Finanzprodukte, die sowohl kurz- als auch langfristig optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion hebt hervor, dass Spar- und Anlagekonten auf bewährten Verfahren beruhen sollten, und dass die erfolgreichsten Konten folgende Merkmale aufweisen: Sie sind benutzerfreundlich, verfügen über eine digitale Schnittstelle, bieten Zugang zu einem breiten Spektrum an Anlageprodukten, Steuervorteile und/oder vereinfachte Auskunftsmöglichkeiten gegenüber Finanzbehörden und ermöglichen einen Anbieterwechsel ohne oder zu geringen Kosten. Die Zugangs- und Steuerungsfunktion wären möglicherweise am wirksamsten, wo Privatpersonen im Kontoangebot eine große Produktauswahl zur Verfügung gestellt würde. Die Übertragbarkeit der Investitionen zwischen Spar- und Anlagekonten innerhalb eines Gebiets zu möglichst geringen Kosten könnte auch den Wettbewerb unter den Anbietern stärken und für Kontoanbieter Anreize schaffen, die Verwahrungs- und Transaktionsgebühren zu senken. Generell könnte der Wettbewerb bei Spar- und Anlagekonten und bei der Auftragsausführung das gesamte Angebot und die Erträge für Kapitalanlagen von Privatpersonen im Hinblick auf die Breite des Angebots als auch auf die Kosten verbessern, und ihnen so Anreize bieten, sich an den Kapitalmärkten zu engagieren, und den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen stärken. Spar- und Anlagekonten mit vereinfachten Steuerverfahren und Steueranreizen für Finanzinvestitionen können einen weiteren Impuls darstellen, der die Beteiligung von Kleinanlegern und den Aufbau und Erhalt ihres finanziellen Wohlstands fördert. Gleichzeitig können sie das Kapitalangebot in der europäischen Wirtschaft steigern und so zum Erreichen der übergeordneten Ziele der Spar- und Investitionsunion beitragen. Eine erste Überprüfung bewährter Verfahren auf internationaler und nationaler Ebene deutet darauf hin, dass vor allem leicht zugängliche Konten mit einfacheren steuerlichen Verfahren, die den tatsächlichen und wahrgenommenen Regulierungsaufwand für Kleinanleger verringern, die Akzeptanz solcher Konten bei Bürgerinnen und Bürgern deutlich steigern. Zudem zeigt sich anhand nachweisbarer Daten, dass Modelle, die Steuervorteile bieten, stärker in Anspruch genommen werden als herkömmliche Anlagekonten. |
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Voraussichtliche Auswirkungen |
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Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ergeben sich aus einem einfachen Zugang zu Spar- und Anlagekonten potenziell erhebliche Vorteile. Laut ESMA hätte ein hypothetisches Aktien-OGAW-Portfolio zwischen 2014 und 2023 eine jährliche Nettorendite von 6,7 % generiert (ein gemischtes OGAW-Portfolio 2,3 %). Die Analyse der EZB-Daten durch die Kommission zeigt, dass Festgeldanlagen bei Banken im Euroraum im selben Zeitraum eine jährliche Nettorendite von unter 1 % aufwiesen. Langfristig dürfte die Anlage an den Kapitalmärkten EU-Bürgerinnen und ‑Bürger somit helfen, höhere Renditen auf ihre Ersparnisse zu erzielen, und diese Effekte könnten durch mit den Konten verbundene Steuervorteile noch verstärkt werden. Der Analyse der EZB zufolge könnte zudem ein Betrag von bis zu 8 Billionen Euro – also 350 Milliarden Euro jährlich – in marktbasierte Investitionen umgelenkt werden, wenn die privaten Haushalte in der EU ihr Verhältnis von Einlagen zu Finanzanlagen an das der privaten Haushalte in den USA anpassen würden 1 . Eine stärkere Verfügbarkeit und Nutzung von Spar- und Anlagekonten würde die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten steigern und den Vermögensaufbau privater Haushalte unterstützen. Eine stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Kapitalmärkten wiederum hätte angesichts flexiblerer Finanzierungsquellen und potenziell niedrigerer Finanzierungskosten auch positive Auswirkungen auf EU-Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Firmen, die Finanzierungen über den Kapitalmarkt anstreben. |
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Monitoringplan |
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Seit 2021 veröffentlicht die Kommission eine „Liste der Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte der Verwirklichung der Ziele der Kapitalmarktunion“. Diese Liste der Indikatoren wird angepasst und um die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten ergänzt, und kann dann zur regelmäßigen Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Gesamtziele der Spar- und Investitionsunion herangezogen werden. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Fortschritte bei der Kapitalmarktunion im Ausschuss für Finanzdienstleistungen (FSC) und in der Eurogruppe (EWG) strukturiert zu überwachen. Die Mitgliedstaaten werden ausdrücklich aufgefordert, über alle Maßnahmen zu berichten, die auf die Schaffung von Spar- und Anlagekonten abzielen und mit einer Vielzahl an Anreizen zur Geldanlage einhergehen, sowie die Auswirkungen und die Funktion dieser Anreize darzulegen. |
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C. Bessere Rechtsetzung |
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Folgenabschätzung [max. 10 Zeilen] |
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Da die vorgeschlagene Empfehlung der Kommission den Mitgliedstaaten keine rechtlichen Verpflichtungen auferlegt, sondern Leitlinien enthält, wie die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten gestärkt werden kann, ist keine Folgenabschätzung erforderlich. |
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Konsultationsstrategie [max. 10 Zeilen] |
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Die Interessenträger werden gebeten, sich zu Merkmalen von Spar- und Anlagekonten zu äußern, einschließlich potenzieller Vor- und Nachteile bestimmter Merkmale wie: -der Möglichkeit, über das Konto auf ein breites Produktangebot zuzugreifen, -der Förderfähigkeit von Produkten, die über ein Spar- und Anlagekonto zugänglich wären, -dem einfachen Zugang zu den Konten und zu Geldanlagen, auch digital, -der einfachen und kostengünstigen Übertragbarkeit des Kontos auf andere Anbieter, -Vorbedingungen und Einschränkungen für die Möglichkeit, auch in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Personen Spar- und Anlagekonten anzubieten, um den Wettbewerb und europaweite Geldanlagen zu fördern, -Steuervereinfachungen und Steuervorteilen, die für die Konten gewährt werden, -sonstigen Anreizen zur Eröffnung eines Spar- und Anlagekontos. Zu dieser Aufforderung zur Stellungnahme können Sie sich vier Wochen lang äußern. Beiträge können in den 24 Amtssprachen der EU unter Ihre Meinung zählt eingereicht werden. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung der Empfehlung die Beiträge der Interessenträger zu dieser Aufforderung zur Stellungnahme berücksichtigen. |
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Zweck der Konsultation |
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Die Kommission bittet um Anregungen, um den Weg für künftige Maßnahmen zu ebnen, und wird die Beiträge der Interessenträger zu dieser Empfehlung zur Stellungnahme bei der Ausarbeitung der Mitteilung berücksichtigen. Die Kommission bittet insbesondere um Rückmeldungen zu den Merkmalen, die Spar- und Anlagekonten aufweisen könnten, um Privatpersonen, die Anlagechancen für ihre Ersparnisse suchen, einen einfachen, mühelosen Zugang zu den Kapitalmärkten zu ermöglichen, und die den Wettbewerb zwischen den Anbietern solcher Konten fördern würden. |
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Adressaten |
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Die wichtigsten Interessenträger sind: die Zivilgesellschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherorganisationen, Sozialpartner, Unternehmen, einschließlich KMU, Finanzintermediäre, Finanzdienstleister, Finanzmarktteilnehmer und ‑infrastrukturen sowie die sie vertretenden Organisationen, sowie europäische und nationale Behörden. |