AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung)

Bezeichnung der Initiative

Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik 2025

Federführende GD – zuständiges Referat

ENV.E2 – Umsetzung des Umweltrechts

Voraussichtliche Art der Initiative

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Vorläufiger Zeitplan

Q2-2025

Weitere Angaben

Website zur Unterstützung der Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik und des zugehörigen Instruments „Peer 2 Peer“: http://ec.europa.eu/environment/eir/index_en.htm.

Website zur Unterstützung der gemeinsamen Sachverständigengruppe zur Ökologisierung des Europäischen Semesters und der Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik: https://environment.ec.europa.eu/economy-and-finance_en.

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Die Europäische Union (EU) ist eine Rechtsgemeinschaft, die auf der Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts und der Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge und des EU-Rechts im weiteren Sinne beruht. Die unvollständige Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der EU hindert die europäische Öffentlichkeit und die europäischen Unternehmen daran, von den Vorteilen einer gesunden Umwelt zu profitieren, die die Grundlage für ihr Wohlergehen und die Ressourcenbasis für wirtschaftliche Tätigkeiten bildet. Die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik (Environmental Implementation Review, EIR) ist ein Überwachungsinstrument, mit dem das Bewusstsein für Umsetzungslücken geschärft und die Umsetzung verbessert werden soll. Ziel ist es, die Ursachen von Umsetzungslücken zu beseitigen und Lösungen zu finden, bevor Probleme dringlich werden. Die Kommission ist entschlossen, die EU-Mitgliedstaaten weiterhin dabei zu unterstützen, die Umsetzungslücken zu schließen, indem sie Maßnahmen und Lösungen empfiehlt, die durch Instrumente der EU zum Kapazitätsaufbau und zur Finanzierung unterstützt werden können. Die Kommission hat bislang drei EIR angenommen – in den Jahren 2017, 2019 1 und 2022 2 .

Die vierte EIR, die 2025 angenommen werden soll, wird aus einer Mitteilung der Kommission und 27 Länderberichten (Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen) bestehen, in denen Empfehlungen und Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage vorrangiger Maßnahmen vorgelegt werden. In jedem Länderbericht werden die wichtigsten Mängel und Herausforderungen bei der Umsetzung des europäischen Umweltrechts und der europäischen Umweltpolitik, bewährte Verfahren, Erfolgsgeschichten und Verbesserungsvorschläge dargelegt. Der Prozess zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik ermöglicht es, die Fortschritte seit 2017 zu messen und die in früheren Zyklen gegenüber den Mitgliedstaaten ausgesprochenen Empfehlungen zu bewerten, wodurch Vergleiche des Fortschritts bei der Umsetzung erleichtert werden.

Gegenstand der Initiative

Die Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der EU ist von entscheidender Bedeutung für die menschliche Gesundheit und eine gesunde Umwelt, für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, die Gleichbehandlung und das Vertrauen in die Institutionen sowie für die Schaffung neuer Chancen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Umgekehrt führt eine unzureichende Umsetzung zu hohen gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Kosten sowie zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Die EU-weiten wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit der Nichtumsetzung des EU-Umweltrechts wurden 2018 auf rund 55 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt 3 , einschließlich der Kosten im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung des EU-Umweltrechts. Die Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, aber die gravierenden Umsetzungslücken, die gemeinsamen Herausforderungen und ihre Folgen erfordern eine aktivere und kohärentere Unterstützung auf EU-Ebene. Dies wird von den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, sowie von den EU-Institutionen weithin anerkannt.

Die drei vorangegangenen EIR zeigten, dass es in Umsetzungsbereichen wie Naturschutz, Luft- und Wasserverschmutzung, Behandlung von kommunalem Abwasser und Abfallbewirtschaftung nach wie vor erhebliche Lücken gibt. Die EU-Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die entsprechenden Probleme durch entschlossene, sinnvolle und integrierte Maßnahmen angegangen werden, bei denen der Kapazitätsaufbau und die finanzielle Unterstützung, die auf EU-Ebene verfügbar sind, optimal genutzt werden.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Rechtsgrundlage

Die Kommission ist gemäß Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union für die Überwachung der Anwendung des EU-Rechts zuständig. Die EIR ist in einem Bereich angesiedelt, in dem die EU und ihre Mitgliedstaaten Zuständigkeiten teilen, aber keine neuen Rechtsvorschriften vorschlagen. Stattdessen bewegen sich die an die EU-Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen im Rahmen des geltenden EU-Rechts und konzentrieren sich auf eine wirksamere Umsetzung und den Austausch bewährter Verfahren.

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Die Durchsetzung des EU-Rechts ist eine der zentralen Aufgaben der Kommission. Sie nimmt diese Rolle effizient wahr, indem sie mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet sowie deren Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts überwacht. Die EIR bietet eine notwendige Grundlage für die Umsetzung, anhand derer die Kommission beurteilen kann, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen umsetzen.

B. Zweck und Ansatz der Initiative

Im europäischen Grünen Deal (COM(2019) 640 final) wird betont, dass „die Kommission und die Mitgliedstaaten … dafür sorgen [müssen], dass die Politik und die Rechtsvorschriften wirksam durch- und umgesetzt werden“ und dass „die Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts … eine entscheidende Rolle bei der systematischen Erfassung des Sachstands in jedem Mitgliedstaat spielen [wird]“. Dies wird durch den Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal (auch bekannt als „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa“) verstärkt, in dem betont wird, dass die EIR ebenso wie andere Instrumente wie das Europäische Semester oder die nationalen Energie- und Klimapläne im Rahmen der Energieunion auch die Ermittlung des Investitionsbedarfs jedes EU-Mitgliedstaats in Schlüsselbereichen der Umweltpolitik ermöglichen muss.

Die EIR wird sich auf integrierte Weise mit der Umsetzung des EU-Umweltrechts befassen, indem der jeweilige Wissensstand und die Verknüpfungen zwischen den einschlägigen Politikbereichen verbessert werden. Dies dürfte dazu beitragen, ein besseres Umfeld für die Europäerinnen und Europäer sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für im EU-Binnenmarkt tätige Unternehmen zu schaffen. Mit dieser Initiative wird der 2017 eingeleitete Prozess fortgesetzt, der auf einem freiwilligen Engagement der EU-Mitgliedstaaten aufbaut.

Die vierte EIR, die 2025 angenommen werden soll, wird aus einer Mitteilung der Kommission und 27 Länderberichten (Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen) bestehen, in denen Empfehlungen und Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage vorrangiger Maßnahmen vorgelegt werden. Die EIR schafft einen Mehrwert, indem sie das Bewusstsein für die wichtigsten Umsetzungslücken und -kosten schärft und Wege aufzeigt, diese kohärent zu beheben. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Informationen ausgetauscht und Dialoge zwischen Umwelt- und anderen Behörden wie Verkehrs-, Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Finanzministerien organisiert, um die in früheren EIR-Berichten ermittelten Herausforderungen anzugehen.

Die EIR befasst sich mit der spezifischen Situation jedes einzelnen EU-Mitgliedstaats. Auf der Grundlage dieser Informationen kann die Kommission die nationalen Behörden bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU maßgeschneidert unterstützen. Die EIR unterstützt eine Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen. Diese ist notwendig, da die Umsetzung zum größten Teil auf regionaler und lokaler Ebene erfolgt und ein schwaches Glied in der Entscheidungskette eine wirksame Umsetzung behindern kann. Im Rahmen dieser Initiative werden auch gemeinsame Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung und die zugrunde liegenden Ursachen in allen EU-Mitgliedstaaten ermittelt, um die besten Instrumente zu ihrer Bewältigung zu identifizieren.

Voraussichtliche Auswirkungen

Der vierte EIR-Zyklus sollte die nationalen Verwaltungen und die Gesellschaft insgesamt für die größten Herausforderungen sensibilisieren, die einer vollständigen Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der EU entgegenstehen. Dies wiederum dürfte in den Entscheidungsprozess der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine effiziente und wirksame Umweltpolitik und die Zuweisung von (nationalen und EU-weiten) Mitteln für die Umweltbereiche, in denen Bedarf besteht, einfließen.

Der EIR-Bericht wird in den institutionellen Dialog über die derzeitige und künftige Umsetzung der Umweltpolitik in der EU einfließen.

Monitoringplan

Nach der Annahme wird die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung in speziellen Sitzungen mit den EU-Mitgliedstaaten nachverfolgen und erörtern. Die Kommission beabsichtigt ferner, den EU-Organen und Interessenträgern die EIR-Ergebnisse vorzulegen und regelmäßig über ihre Umsetzung Bericht zu erstatten. Die Annahme und Veröffentlichung der EIR 2025 wird mit einer Reihe von Kommunikationsmaßnahmen einhergehen. So werden die Interessenträger beispielsweise im Rahmen von (nationalen und regionalen) Treffen einbezogen, die gemeinsam mit der Kommission organisiert werden und dem Dialog dienen.

C. Bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Im Einklang mit den im Rahmen der besseren Rechtsetzung geltenden Anforderungen und wie bei früheren EIR wird die EIR 2025 keine Folgenabschätzung erfordern, da sie die Umsetzung bestehender EU-Umweltverpflichtungen unterstützen wird. Es entstehen keine neuen Anforderungen, auch nicht hinsichtlich der Datenvorlage oder Berichterstattung, für die EU-Mitgliedstaaten und andere Interessenträger. Die EIR 2025 soll sich positiv auf die Wirtschaft, die Umwelt und/oder die Gesellschaft auswirken.

Konsultationsstrategie

Die Kommission begrüßt die Ansichten anderer EU-Organe und Interessenträger zur EIR 2025. Eine öffentliche Konsultation ist nicht geplant, da es sich bei der EIR im Wesentlichen um einen Dialog handelt, der auf den Bewertungen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Kommission beruht. Die Interessenträger werden dazu angehalten, auf diese Aufforderung zur Stellungnahme zu antworten.

(1)      Länderberichte – Europäische Kommission (europa.eu) (2017 und 2019).
(2)      Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik – Europäische Kommission (europa.eu).
(3)      „Studie zu den Kosten der Nichtumsetzung des EU-Umweltrechts“ (nur in englischer Sprache verfügbar), abrufbar unter https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2c05c9e6-59aa-11e9-a8ed-01aa75ed71a1 . Diese Studie wird derzeit aktualisiert. Eine neue Version soll Ende 2024 erscheinen.