AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER BEWERTUNG / EIGNUNGSPRÜFUNG

Bezeichnung der Initiative

Bewertung der Druckgeräterichtlinie und der Richtlinie über einfache Druckbehälter

Federführende GD – zuständiges Referat

GD GROW, Referat H2

Vorläufiger Zeitplan

(geplanter Beginn und Abschlusstermin)

1. Quartal 2024 bis 4. Quartal 2025

Weitere Angaben

Siehe Europa-Website zu Druckgeräten 

A. Politischer Kontext, Zweck und Umfang der Bewertung

Politischer Kontext

Bei der Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU) und der Richtlinie über einfache Druckbehälter (Richtlinie 2014/29/EU) handelt es sich um Richtlinien zur Produktsicherheit, die sowohl den freien Verkehr der in ihren Geltungs- bzw. Anwendungsbereich fallenden Produkte im Binnenmarkt gewährleisten als auch für ein hohes Maß an Sicherheit durch eine Minderung von Druckrisiken sorgen sollen. Die Druckgeräterichtlinie deckt ein breites Spektrum von Produkten ab, das von Feuerlöschern über unter Druck stehende Speicherbehälter für Industriegase bis zu großen Baugruppen, etwa Chemieanlagen oder Kesseln in Kraftwerken, reicht. Die Richtlinie über einfache Druckbehälter regelt ein kleines Spektrum von Druckbehältern zur Aufbewahrung von Druckluft oder komprimiertem Stickstoff, die vor allem für pneumatische Anwendungen eingesetzt werden.

Bei der Bewertung wird beurteilt, ob beide Richtlinien weiterhin in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert ihren Zweck erfüllen. Dabei wird auch ermittelt, ob Änderungen, insbesondere für die mit Blick auf den europäischen Grünen Deal und das digitale Zeitalter angestrebten Ziele, notwendig sind.

Seit ihrer Annahme im Jahr 1987 wurde die Richtlinie über einfache Druckbehälter nicht mehr bewertet. Sie wurde 2014 an den neuen Rechtsrahmen angepasst. Die Druckgeräterichtlinie wurde 2012 bewertet. Im Anschluss an diese Bewertung wurde die Richtlinie im Jahr 2014 nicht überarbeitet, sondern lediglich an den neuen Rechtsrahmen angepasst.

Da die Rechtsvorschriften in letzter Zeit nicht überarbeitet wurden, wird bei der Bewertung geprüft, ob sie weiterhin ihrem Zweck gerecht werden und eine Notwendigkeit besteht, einige der Bestimmungen zu optimieren und zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu modernisieren. Dies gilt beispielsweise bei den Anwendungen für Wasserstoffgas und innovative Materialien sowie für die Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung.

Bei der Bewertung werden insbesondere Fragen analysiert, die den Geltungs- bzw. Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften und die Ausnahmen sowie das Zusammenspiel mit anderen Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit betreffen; zudem werden potenzielle Lücken in den wesentlichen Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren ermittelt.

Zweck und Umfang

Aus Gründen der Effizienz werden beide Richtlinien in einer einzigen Bewertung evaluiert. Beide Richtlinien befassen sich mit dem Binnenmarkt und der Sicherheit von Produkten im Zusammenhang mit Druckgefahren. Obwohl die Richtlinien verschiedene Produkte abdecken, sind die Interessenträger weitgehend dieselben. Die Bewertung wird sich auf den Zehnjahreszeitraum im Anschluss an die Anpassung beider Richtlinien an den neuen Rechtsrahmen im Jahr 2014 erstrecken.

Bei der Bewertung wird Folgendes geprüft:

(1)die Wirksamkeit im Hinblick darauf, ob

odie Sicherheitsziele der Richtlinien erreicht sind und zugleich der freie Warenverkehr ermöglicht wurde;

odie derzeitigen Anforderungen ausreichen, um die Sicherheit der auf dem Markt befindlichen Produkte zu gewährleisten;

oder Geltungs- bzw. Anwendungsbereich hinreichend klar ist;

odie Liste der Ausnahmen vom Geltungs- bzw. Anwendungsbereich nach wie vor angemessen ist;

odie Anwendung der Richtlinien parallel zu anderen Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit (z. B. der Maschinenrichtlinie) korrekt erfolgt;

odie Richtlinien im Binnenmarkt und an den Außengrenzen der EU für Produkte, die aus Drittländern in die EU gelangen, durchgesetzt werden;

(2)die Effizienz (Kosten und Nutzen);

(3)die Relevanz (ob die Richtlinien den Bedürfnissen der Interessenträger gerecht werden);

(4)die Kohärenz (wie gut die Richtlinien in Verbindung mit anderen harmonisierten Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit wie der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie usw. funktionieren);

(5)der EU-Mehrwert (Vorteile der Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene).

Bei der Bewertung werden auch das Vereinfachungspotenzial ausgelotet sowie die Richtlinien auf potenziell unnötige Belastung und Komplexität untersucht.

Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Kommission prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Umsetzung der Richtlinien zu verbessern. Die Ergebnisse der Bewertung können auch als Faktengrundlage für eine mögliche künftige Überarbeitung der Rechtsvorschriften dienen.

B. Bessere Rechtsetzung

Konsultationsstrategie

Ziel der Konsultationsstrategie ist es, Erkenntnisse bei einem breiten Spektrum von Interessenträgern zu gewinnen und deren Meinungen einzuholen. Die Interessenträger werden in der Lage sein, maßgebliche Informationen darüber bereitzustellen, was diese Richtlinien zu leisten vermögen.

Im Zuge der Bewertung wird eine gezielte Konsultation, kombiniert mit Interviews mit den wichtigsten Interessenträgern (einschließlich KMU und regionaler Behörden), durchgeführt.

Im Einklang mit der Politik der Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, sind Forscherinnen und Forscher, Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen im Bereich der Sicherheit von Druckgeräten ebenfalls aufgefordert, einschlägige veröffentlichte und noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Erkenntnisse, Analysen und Daten einzureichen. Beiträge, in denen der derzeitige Wissensstand in maßgeblichen Bereichen wie Wasserstofftechnologien, additive Fertigung, Einsatz von Fernkontrollen für Zwecke der Konformitätsbewertung sowie Einsatz von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz in den Prozessleitsystemen zusammengeführt wird, sind für uns von besonderem Interesse.

Dem Bewertungsbericht wird ein zusammenfassender Bericht mit einem Überblick über die Konsultationstätigkeiten beigefügt.

Zweck der Konsultation 

Die Konsultation dient dazu, Beiträge der Interessenträger über die Umsetzung der Druckgeräterichtlinie und der Richtlinie über einfache Druckbehälter einzuholen. Die Konsultationen sollen darüber Ausschluss geben, wie leistungsfähig die Richtlinien sind, Bereiche aufzeigen, die eine eingehende Prüfung erfordern, und Daten für die Bewertung liefern.

Adressaten

Alle wichtigen Akteure und maßgeblichen Interessenträger werden konsultiert.

Die wichtigsten Interessenträger sind:

·Wirtschaftsakteure, einschließlich der verarbeitenden Industrie und der sie vertretenden Verbände, Nutzer von Druckgeräten und ihre Berufsverbände, Konformitätsbewertungsstellen, Prüflaboratorien sowie in den Bereichen dauerhafte Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen qualifiziertes Personal;

·Behörden, einschließlich der für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen nationalen Behörden, der nationalen Marktüberwachungsbehörden, der notifizierenden nationalen Behörden und der Zollbehörden;

·europäische und nationale Akkreditierungsstellen;

·europäische Normungsorganisationen (CEN/CENELEC) und ihre Mitglieder;

·Verbraucher und ihre Verbände.

Informationssammlung und Methode

Die Bewertung stützt sich auf eine unabhängige externe Studie; diese wird die Informationen, die bereits durch die laufende Verwaltung der Rechtsvorschriften verfügbar sind bzw. innerhalb der Sachverständigengruppen ausgetauscht werden, sowie die Leitlinien ergänzen.

Anhand der ausführlichen Leitlinien zur Anwendung der Druckgeräterichtlinie und der Richtlinie über einfache Druckbehälter werden Bereiche ermittelt, in denen die Richtlinien nicht ausreichend klar sind.

Als Input für die Bewertung werden außerdem die zur Druckgeräterichtlinie verfügbaren Studien herangezogen:

·Evaluation of the Pressure Equipment Directive – Final report 2012 (Bewertung der Druckgeräterichtlinie – Abschlussbericht 2012; abrufbar auf der Website des Amtes für Veröffentlichungen der EU),

·Study on the impacts of possible amendments to the ATEX, the Machinery, and the Pressure Equipment Directives with respect to equipment intended for use in the offshore oil and gas industry (Studie über die Auswirkungen möglicher Änderungen der Richtlinie über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen im Hinblick auf Geräte zur Verwendung in der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie) – Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle – Bericht vom März 2016 (abrufbar auf der Website des Amtes für Veröffentlichungen der EU).

Die kürzlich vorgenommene Bewertung des neuen Rechtsrahmens (2022) wird ebenfalls herangezogen, um potenzielle Probleme im Zusammenhang mit dem horizontalen Rahmen zu evaluieren, die nicht spezifisch die Richtlinien betreffen.

Die Marktdaten werden aus den Eurostat-Datenbanken gewonnen und durch Marktstudien ergänzt.

Die Marktüberwachungsdaten stammen aus den Datenbanken des ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung) und des Safety Gate (RAPEX). Die EU‑Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Unfalldaten bereitzustellen und über die Erkenntnisse zu berichten, die während des Lebenszyklus der Geräte durch Prüfungen im Betrieb nach den nationalen Rechtsvorschriften gewonnen wurden.

Informationen über Konformitätsbewertungsstellen, Akkreditierungsverfahren usw. sind in der Datenbank des Informationssystems NANDO NANDO(New Approach Notified and Designated Organisations) verfügbar.

Informationen über harmonisierte europäische Normen, die eine Vermutung der Konformität mit den Richtlinien begründen, können auf der Europa-Website zur Normung (Druckgeräterichtlinie, Richtlinie über einfache Druckbehälter) und der einschlägigen Website des CEN abgerufen werden.

Die nationalen Behörden und die Wirtschaftsakteure werden aufgefordert, zu den Themen Vereinfachung und Verringerung des Aufwands Stellung zu nehmen. Damit Nutzen und Kosten der Regulierung quantifiziert werden können, werden die EU-Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsakteure um Zusammenarbeit ersucht. Da von den Richtlinien ein sehr breites Produktspektrum erfasst wird und sich kaum allgemeine Schlussfolgerungen ziehen lassen, werden spezifische Fallstudien für bestimmten Geräte und Industrieanlagen durchgeführt, die in das Bewertungsverfahren einfließen.