AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER BEWERTUNG UND EINER GLEICHZEITIG VORGENOMMENEN FOLGENABSCHÄTZUNG

Bezeichnung der Initiative

Zwischenbewertung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung 2021-2025

Verlängerung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung für den Zeitraum 2026–2027

Federführende GD – zuständiges Referat

GD Forschung und Innovation, Referat C.4 – Euratom-Forschung

Voraussichtliche Art der Initiative

Bericht der Kommission über die Zwischenbewertung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung 2021-2025

Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2026-2027

Voraussichtlicher Zeitplan

3. Quartal 2024 bis 1. Quartal 2025

Weitere Angaben

https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe/euratom-research-and-training-programme_en

Politischer Kontext, Bewertung, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2021–2025 (im Folgenden „Programm“) ist das wichtigste, mit knapp 1,4 Mrd. EUR dotierte Programm der EU für Forschung im Nuklearbereich. Die Wahrung höchster nuklearer Sicherheitsstandards und der Kompetenzen Europas im Nuklearbereich steht im Fokus des Programms. Mit dem Programm wird auch die Entwicklung von Fusionsenergie finanziert, bei der es sich um eine langfristige Option zur Erzeugung von CO2-armen Strom in großem Maßstab handelt, die künftig einen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs leisten könnte.

Der MFR deckt zwar den Zeitraum 2021-2027 ab, das Programm hat allerdings aufgrund der in Artikel 7 des Euratom-Vertrags festgelegten Beschränkung nur eine Laufzeit von fünf Jahren (2021-2025). Damit die Kernforschung in den verbleibenden zwei Jahren (2026-2027) weiter unterstützt wird, muss die Kommission einen neuen Vorschlag (im Folgenden „Verlängerung“) vorlegen.

Bewertung

In der Zwischenbewertung werden Konzeption, Durchführung und im Zeitraum 2021-2023 mit dem Programm erzielte erste Ergebnisse analysiert. Ferner wird auf die Kriterien Relevanz, Kohärenz, Effizienz, Wirksamkeit und EU-Mehrwert des Programms eingegangen. Mit der Zwischenbewertung wird die rechtliche Verpflichtung erfüllt, der die Kommission gemäß Artikel 14 der Verordnung über das Programm nachkommen muss. Als einschlägiges Programm wird es auch die für die Ex-ante-Bewertung der Verlängerung erforderlichen Nachweise liefern.

Im Zuge der Ex-ante-Bewertung wiederum werden die zu behandelnden Fragen, der Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union, die Ziele, die erwarteten Auswirkungen der verschiedenen Optionen sowie die Überwachung und Bewertung thematisieret und analysiert.

Gegenstand der Initiative

Nukleartechnologien spielen in der Energie- und Klimapolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Für Mitgliedstaaten, die die Kernenergie nicht nutzen, ist die Nuklearwissenschaft nach wie vor auch für andere Anwendungen als die Stromerzeugung in Bereichen wie Medizin, Industrie, Landwirtschaft, Umwelt und Weltraum von Bedeutung.

Die gesicherte und sichere Nutzung dieser Technologien ist immer noch von höchster Relevanz: Dies gilt für die Sicherheit bestehender und künftiger Kraftwerke, den Schutz vor ionisierender Strahlung und die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ebenso wie für die Stilllegung von Anlagen.

Europa läuft auch Gefahr, auf diesem Gebiet sein Know-how und seine Kompetenzen zu verlieren. Junge Menschen wurden davon angeschreckt, Ausbildungen im Bereich Kernspaltung zu wählen. In Bezug auf die Kernfusion besteht die Gefahr, dass aufgrund des größeren Interesses und höherer Investitionen in Drittländern Talente dorthin abgeworben werden und die EU ihre Führungsrolle verliert.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Gemäß dem Euratom-Vertrag hat die Kommission die Nuklearforschung in den Mitgliedstaaten zu fördern und zu erleichtern und zu ihrer Ergänzung ein Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Gemeinschaft durchzuführen (Artikel 4). Dieses Programm muss vom Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig angenommen werden (Artikel 7).

Fragen der nuklearen Sicherheit und Gefahrenabwehr sind grenzübergreifender Natur, und die Entwicklung der Fusionsenergie erfordert Forschungsanstrengungen in sehr großem Maßstab. Dies ist nicht nur für die Mitgliedstaaten von Interesse, die Kernkraftwerke betreiben (etwa die Hälfte vor ihnen), sondern auch für die Staaten, die (unter anderem zur Herstellung von Radioisotopen) über Forschungsreaktoren verfügen. Schließlich nutzen alle Mitgliedstaaten vor allem in der Medizin Strahlung für andere Zwecke als die Stromerzeugung.

Die Forschungsinvestitionen einzelner Mitgliedstaaten – insbesondere jener mit geringerer Forschungsintensität – dürften angesichts der Höhe der benötigten Investitionen nicht die erforderliche kritische Masse erreichen. Ferner könnte besteht die Gefahr, dass Doppelarbeit betrieben wird, es zu Fragmentierung kommt und Forschungslücken nicht angegangen werden. Aus diesem Grund ist ein Programm auf EU-Ebene erforderlich.

Rechtsgrundlage

Artikel 7 Euratom-Vertrag

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Durch die von Euratom finanzierte Forschung werden die Bemühungen der Mitgliedstaaten, der Sicherheitsbehörden und der Industrie unterstützt, bestehende und künftige kerntechnische Anlagen nach den höchsten Standards in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Entsorgung radioaktiver Abfälle und Nichtverbreitung zu konzipieren, zu bauen, zu betreiben und stillzulegen. Das Programm und seine Verlängerung wären keineswegs ausreichend, um umfassende Arbeiten oder die Entwicklung neuer Systeme oder Technologiedemonstrationssysteme zu unterstützen. Zur Entwicklung der Fusionsenergie wird durch das Euratom-Programm die Umsetzung des Fahrplans für die Kernfusion finanziert, mit der die Nutzung des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER) sowie die Konzeption eines ersten Fusionskraftwerks und entsprechende Technologien unterstützt werden.

B. Ziele und Optionen

Die allgemeinen und die spezifischen Ziele der Verlängerung wären mit den Zielen des Programms identisch.

Folgende politische Optionen werden in Betracht gezogen:

·Option 1 („Nichts unternehmen/Basisszenario“) würde darauf hinauslaufen, dass die Unterstützung der Nuklearforschung auf EU-Ebene beendet und nur auf nationaler und regionaler Ebene fortgesetzt wird.

·Option 2 („Business-as-usual-Szenario“) wäre die Vorlage eines Vorschlags für eine Verordnung über eine Verlängerung, in der die gleichen Ziele und Tätigkeiten und die gleiche Durchführungsweise wie im laufenden Programm vorgesehen sind (und im Interesse der Vereinfachung auf die Begriffsbestimmungen und Beteiligungsregeln von „Horizont Europa“ zurückgegriffen wird).

·Option 3 besteht in einem Vorschlag für eine Verordnung, die ein geändertes Programm vorsieht, das auch noch für den verbleibenden Zweijahreszeitraum von Relevanz ist.

C. Voraussichtliche Auswirkungen

Im Wege der Verlängerung finanzierte Forschungsarbeiten werden dazu beitragen, dass

·die Sicherheit für den Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken in Europa verbessert wird;

·den Regulierungsbehörden Instrumente für die Sicherheitsbewertung derzeitiger und künftiger Technologien zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob diese in Europa konzipiert oder aus Drittländern eingeführt wurden;

·eine wissenschaftliche Grundlage für verbesserte medizinische Anwendungen von Strahlung geschaffen wird;

·Lösungen für die sichere langfristige Lagerung radioaktiver Abfälle angeboten werden;

·Engpässe im Rahmen der Konzeption des ersten Fusionskraftwerks beseitigt werden;

·die Bedingungen für den Zugang europäischer Forschender zu einzigartigen, gemeinsam genutzten Einrichtungen und zugleich die Mobilität von Forschenden EU-weit verbessert werden.

D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung und Bewertung

Die Kommissionsdienststellen werden gemäß der Verordnung über das Programm eine Zwischenbewertung des Programms vornehmen. Die Schlussfolgerungen des Bewertungsberichts werden zusammen mit den Schlussfolgerungen der Ex-ante-Folgenabschätzung in einen Vorschlag für eine Verordnung über die Verlängerung einfließen, der von der Kommission im 1. Quartal 2025 angenommen werden soll.

Konsultationsstrategie

Da die Zwischenbewertung des Programms und die Ex-ante-Bewertung der Verlängerung etwa zeitgleich stattfinden und an ein und dieselbe kleine Forschungsgemeinschaft gerichtet sind, wird die Kommission dazu nur eine einzige öffentliche Konsultation durchführen. Im Zuge der öffentlichen Konsultation sollen die Meinungen der Interessenträger zu zentralen Aspekten der Vorbereitung, Durchführung und künftigen Entwicklung des Programms eingeholt werden, damit die Kommissionsdienststellen auf dieser Grundlage eine Zwischenbewertung und eine Folgenabschätzung durchführen können. Als wichtigste Interessenträger gelten Forschende im Nuklearbereich, Unternehmen, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen, Behörden und EU-weite Dachverbände dieser Organisationen.

Geplante Konsultationen:

ØEine 12-wöchige öffentliche Konsultation, die im ersten Quartal 2024 auf der Website „Ihre Meinung zählt“ (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de) in englischer, französischer und deutscher Sprache veröffentlicht wird. Die Antworten können in jeder beliebigen EU‑Amtssprache eingereicht werden. Die Ergebnisse werden in einem zusammenfassenden Bericht vorgestellt, der dem Hauptbericht der Kommission über die Zwischenbewertung beigefügt wird.

ØIm Rahmen der externen Bewertungsstudien zur Untermauerung der Zwischenbewertung und zur besseren Vorbereitung der Fusionsstrategie der EU werden gezielte Konsultationen mit den Programmteilnehmern (etwa Interviews) durchgeführt.

ØEin hochrangiges Diskussionsforum über europäische Innovation im Bereich der Kernfusion mit maßgeblichen Interessenträgern aus Forschung und Industrie wird im Laufe des Jahres 2024 unter der Leitung von Kommissarin Ivanova im Rahmen des Konsultationsprozesses über die Schlüsselelemente einer EU-Fusionsstrategie abgehalten werden.

Im Einklang mit der Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, werden auch Forschende sowie Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen im Bereich Nuklearforschung aufgerufen, wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten (veröffentlicht oder als Vorabdruck) einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammengefasst wird.

Zweck der Konsultation

Die Kommission holt die Meinungen der Interessenträger zur Vorbereitung, Durchführung und künftigen Entwicklung des Programms ein, damit die Kommissionsdienststellen die Bewertung des Programms vornehmen und den Vorschlag für die Verlängerung ausarbeiten können.

Adressaten

Diese Konsultation richtet sich hauptsächlich an Forschende, die sich mit dem Nuklearbereich (Kernspaltung und Kernfusion), dem Strahlenschutz und der Entsorgung radioaktiver Abfälle befassen, ferner an Unternehmen, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen und Behörden sowie EU-weite Dachverbände dieser Einrichtungen.