AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER BEWERTUNG

Bezeichnung der Initiative

Energieunion und Klimaschutz – Überprüfungsbericht zur Governance-Verordnung

Federführende GD – zuständiges Referat

GD ENER.A.1 und GD CLIMA.A.3

Vorläufiger Zeitplan

(geplanter Beginn und Abschlusstermin)

2. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024

Weitere Angaben

Energy Union (Energieunion) (europa.eu)

Governance of the Energy Union and Climate Action (Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz) (europa.eu)

Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der in diesem Dokument beschriebenen Initiative, einschließlich ihres zeitlichen Ablaufs, können sich ändern.

A. Politischer Kontext, Zweck und Umfang der Bewertung

Politischer Kontext

Mit der 2018 angenommenen Governance-Verordnung (im Folgenden „Verordnung“) wurde ein Governance-Mechanismus eingerichtet, der die EU dabei unterstützen soll, die Ziele und Vorgaben der Energieunion zu erreichen. Zu diesen Zielen und Vorgaben gehören die klima- und energiepolitischen Vorgaben der EU für 2030 sowie ihre langfristigen Verpflichtungen in Bezug auf Treibhausgasemissionen im Rahmen des Übereinkommens von Paris. Die Ziele der Verordnung sind: die Erleichterung der Planung, Berichterstattung und Überwachung, die Anregung der Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten, die Gewährleistung einer angemessenen, rechtzeitigen und kohärenten Berichterstattung durch die EU innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris sowie der Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Sicherheit für Investoren. Die Verordnung betrifft die fünf Dimensionen der Energieunion: Dekarbonisierung (auch mithilfe erneuerbarer Energien), Energieeffizienz, Sicherheit der Energieversorgung, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Sie deckt in gewissem Umfang auch andere Aspekte ab, einschließlich der Auswirkungen auf die Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik.

Nach Artikel 45 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach jeder „weltweiten Bestandsaufnahme“ gemäß dem Übereinkommen von Paris über das Funktionieren der Verordnung Bericht erstatten. Die erste weltweite Bestandsaufnahme ist für die COP 28 im Dezember 2023 geplant. Dem Bewertungsbericht der Kommission können Legislativvorschläge beigefügt werden.

Seit der Annahme der Verordnung im Jahr 2018 hat sich der politische und geopolitische Kontext geändert, nicht zuletzt aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der sich stark auf die Energie- und Klimapolitik der EU ausgewirkt hat. Die EU erlebt zudem die zunehmend verheerenden Auswirkungen des Klimawandels, z. B. extreme Wetterereignisse. Im Jahr 2019 wurde der europäische Grüne Deal angenommen, gefolgt vom Europäischen Klimagesetz, der Europäischen Anpassungsstrategie, verschiedenen Strategien, Vorschriften und Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie dem EU-Paket „Fit für 55“. Andere relevante Entwicklungen sind die Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der REPowerEU-Plan, die Annahme der TEN-E-Verordnung, die jüngsten Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise und die Arbeit zur Vorsorge und Speicherung für den Winter sowie Aspekte der Energiearmut im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte. All diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf das Governance-System für die Energieunion und die Klimapolitik der EU.  

Zweck und Umfang

Der allgemeine Zweck der Bewertung besteht darin, Erkenntnisse zusammenzutragen und das Funktionieren der Verordnung zu evaluieren, was gemäß Artikel 45 der Verordnung in den Bericht (bzw. die Bewertung) der Kommission für das Europäische Parlament und den Rat einfließen muss. Im Mittelpunkt der Bewertung werden folgende Aspekte der Verordnung stehen:

·allgemeines Funktionieren,

·Beitrag zum Governance-System der Energieunion,

·Beitrag zu den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris,

·Beitrag zur Gewährleistung von Fortschritten bei der Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Vorgaben für 2030, der Ziele der Energieunion und des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 und

·Konformität mit den Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungsbestimmungen in anderen EU-Rechtsvorschriften oder Beschlüssen im Rahmen des UNFCCC und des Übereinkommens von Paris.

Der Bewertung werden die Standardbewertungskriterien der Kommission zugrunde gelegt:

·Wirksamkeit (z. B. Auswirkungen stärker integrierter Pläne, Angemessenheit der bereitgestellten Informationen und Art und Weise ihrer Verwendung für politische Zwecke, Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Konsultation der Öffentlichkeit),

·Effizienz (einschließlich Kosten und Nutzen des Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungssystems der Verordnung),

·Relevanz (z. B. vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals, des Pakets „Fit für 55“ und der geopolitischen Entwicklungen),

·Kohärenz (auch mit anderen Energie- und Klimavorschriften, internationalen Verpflichtungen, und anderen EU-Politikbereichen, die für den europäischen Grünen Deal relevant sind),

·EU-Mehrwert (z. B. im Hinblick auf die Kohärenz der nationalen Pläne und die politische Koordinierung auf EU-Ebene).

Die Bewertung wird auch in einen möglichen Legislativvorschlag einfließen, dem eine Folgenabschätzung beigefügt würde.

Ein externer Auftragnehmer wird die Kommission bei der Vorbereitung der Bewertung unterstützen.

B. Bessere Rechtsetzung

Konsultationsstrategie

Die Kommission wird alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich der Mitgliedstaaten, konsultieren, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Verordnung zusammenzutragen.

Die geplanten Konsultationsinstrumente und -verfahren umfassen:

·diese Aufforderung zur Stellungnahme, die für einen Zeitraum von vier Wochen öffentlich zugänglich ist,

·gezielte strukturierte Interviews,

·(gegebenenfalls) eine gezielte Umfrage und/oder Fragebögen,

·einen Workshop für Interessenträger mit Vertretern der Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern und Sachverständigen (im zweiten Halbjahr 2023).

Zweck der Konsultation 

Das Ziel dieser Aufforderung zur Stellungnahme ist es, im Einklang mit den oben dargelegten Standardbewertungskriterien der Kommission eine eingehende Bewertung der Verordnung durchzuführen. Das Ziel besteht auch darin, den Interessenträgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen und Ansichten über das Funktionieren der Verordnung mitzuteilen. Die Konsultation wird zur Transparenz und zur Rechenschaftspflicht im Bewertungsprozess beitragen.

Adressaten

Die Öffentlichkeit, Interessenverbände, Sozialpartner, die wissenschaftliche Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und sonstige Behörden sind eingeladen, auf diese Aufforderung zur Stellungnahme zu reagieren. Dazu gehören diejenigen, die zur Ausarbeitung nationaler Energie- und Klimapläne, nationaler energie- und klimabezogener Fortschrittsberichte und nationaler langfristiger Strategien beitragen, sowie diejenigen, die sich auf die in diesen Plänen, Berichten und Strategien bereitgestellten Informationen stützen und an die sich die in diesen Dokumenten enthaltenen Politiken und Maßnahmen richten.

Informationssammlung und Methode

Für die Bewertung werden verschiedene Daten und Quellen herangezogen, darunter:

·Rückmeldungen der Öffentlichkeit, Interviews und Umfragen;

·ein Interessenträger-Workshop;

·Pläne und Berichte der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (einschließlich bestehender nationaler Energie- und Klimapläne und Berichte über deren Umsetzung sowie Entwürfe aktualisierter nationaler Energie- und Klimapläne) und im Rahmen anderer einschlägiger EU- und internationaler Rechtsvorschriften sowie sonstiger EU-Governance- und Überwachungsprozesse;

·Berichte und Bewertungen der Kommission im Zusammenhang mit der Governance in den Bereichen Energie und Klima und den Zielen des europäischen Grünen Deals;

·wissenschaftliche Veröffentlichungen und Positionspapiere von Interessenträgern;

·Empfehlungen der Plattform „Fit for Future“;

·einschlägige international bewährte Verfahren für die Planung, Berichterstattung und Überwachung von Klima- und Energiestrategien und -maßnahmen.

 

Kosten und Nutzen der Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten werden soweit möglich anhand des EU-Standardkostenmodells bestimmt.