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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2688

14.10.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2688 DES RATES

vom 8. Oktober 2024

zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (EU) 2023/2152 (2) zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen angenommen.

(3)

Herr Antonio DECARO wurde als Mitglied des Ausschusses der Regionen bis zum 31. Mai 2024 ernannt. Der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen ist daher frei geworden.

(4)

Die italienische Regierung hat Herrn Roberto GUALTIERI, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Sindaco del Comune di Roma Capitale (Bürgermeister der Gemeinde Roma Capitale), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Roberto GUALTIERI, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat, Sindaco del Comune di Roma Capitale (Bürgermeister der Gemeinde Roma Capitale), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

VARGA M.


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2023/2152 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (ABl. L, 2023/2152, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2152/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2688/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)