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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2024/1895

12.7.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1895 DER KOMMISSION

vom 11. Juli 2024

zur Genehmigung einer Änderung eines traditionellen Begriffs im Weinsektor gemäß Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates („Añejo“)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 115 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 28 Absätze 2 und 3 und Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (2) hat die Kommission den Antrag Spaniens auf Genehmigung einer Änderung des traditionellen Begriffs „Añejo“ geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht.

(2)

Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission (4) eingegangen.

(3)

Gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 sollte die Änderung des traditionellen Begriffs „Añejo“ daher genehmigt und in das elektronische Register der geschützten traditionellen Begriffe gemäß Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 eingetragen werden.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung des traditionellen Begriffs „Añejo“ wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Juli 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/33/oj).

(3)   ABl. C, C/2024/1117, 25.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1117/oj.

(4)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission vom 17. Oktober 2018 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikationen, das Register der geschützten Bezeichnungen, die Löschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 46, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/34/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1895/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)