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Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1334 |
17.5.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/1334 DES RATES
vom 25. September 2023
über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2216 des Rates (2) wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden das „Abkommen“) im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 4. Dezember 2023 unterzeichnet. |
(2) |
Ziel des Abkommens ist es, gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 das Abkommen zwischen der Union und der Argentinischen Republik (3) vom 10. Mai 2021 in Bezug auf das Volumen von zwei Zollkontingenten zu ändern und die Aufteilung der in der EU-Liste CLXXV des GATT 1994 aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union zu regeln. |
(3) |
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt (4).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 25. September 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Zustimmung vom 10. April 2024.
(2) Beschluss (EU) 2023/2216 des Rates vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (ABl. L, 2023/2216, 18.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2216/oj).
(3) Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (ABl. L 264 vom 26.7.2021, S. 3).
(4) Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L, 2024/1326, 17.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/agree_internal/2024/1326/oj, veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1334/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)