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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2024/774

5.3.2024

EMPFEHLUNG (EU) 2024/774 DER KOMMISSION

vom 1. März 2024

für einen Verhaltenskodex für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Empfehlung (EU) 2022/2415 des Rates (1) zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine multidisziplinäre und interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern, um die Wissensvalorisierung in Europa zu fördern.

(2)

Die Förderung der gemeinsamen Schaffung von Wissen, d. h. der gemeinsamen Generierung und Valorisierung von Wissen durch die Industrie, Akteure aus dem Bereich Forschung und Innovation sowie gegebenenfalls andere Interessenträger, wie beispielsweise Behörden und die Zivilgesellschaft, ist für die Stärkung des Ökosystems für Forschung und Innovation (im Folgenden „FuI“) der Union von entscheidender Bedeutung. Die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft ist mit systemimmanenten Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Interessen der verschiedenen Akteure verbunden. Sie deckt daher ein breiteres Spektrum von Interaktionen ab, das über die gemeinsame Forschung und den Technologietransfer hinausgeht.

(3)

Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft ist unabdingbar für die beschleunigte Einführung innovativer Lösungen und die Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Dienstleistungen zur Bewältigung der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen, wie beispielsweise die Gewährleistung einer gerechten Gestaltung des grünen und des digitalen Wandels. In der neuen europäischen Innovationsagenda (2) und der europäischen Hochschulstrategie (3) wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Industrie einen entscheidenden Kanal für die Produktion, Verwertung und Verbreitung von neuem Wissen darstellt. Des Weiteren wird in den Schlussfolgerungen des Rates zur neuen europäischen Innovationsagenda (4) hervorgehoben, dass die wirksame Zusammenarbeit zwischen Forschung, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor eine der treibenden Kräfte für die Valorisierung von Wissen ist.

(4)

In den Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (5) wird unterstrichen, dass die Hochschuleinrichtungen weiter ermutigt werden sollten, Wissen in Kompetenzen, Fertigkeiten und Innovation umzuwandeln, indem sie eine enge Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie innerhalb lokaler und regionaler Forschungs- und Innovationsökosysteme entwickeln und die sektorübergreifende Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen und anderen Partnern erleichtern.

(5)

In der Empfehlung des Rates (6) über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, einen besonderen Schwerpunkt auf Programme zu legen, mit denen die Kompetenzen gestärkt werden sollen, die Forschende benötigen, um an Aktivitäten der Wissensvalorisierung mitwirken zu können. Diese Programme umfassen unter anderem Sensibilisierungsmaßnahmen und Fortbildungen zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industrie. Des Weiteren empfiehlt der Rat, die Bewertungs- und Vergütungssysteme für Forschende zu fördern und zu unterstützen. In diesen Systemen werden unter anderem vielfältige Arbeitsergebnisse und Tätigkeiten anerkannt, darunter auch Wissensvalorisierung, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen, faktengestützte politische Entscheidungen und die Interaktion mit der Gesellschaft.

(6)

Die internationale Zusammenarbeit ist für FuI von entscheidender Bedeutung, da durch sie der Zugang zu neuen Märkten und die Vernetzung von Talenten erleichtert werden; jedoch stehen Wissenschaft und Technologie auch im Zentrum geopolitischer Spannungen in einem sich wandelnden globalen Umfeld (7). Andere Entwicklungen, wie etwa der Übergang zu einer offenen Wissenschaft und offener Innovation, bergen in dem sich entwickelnden FuI-Ökosystem sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Im Rahmen dieser Entwicklungen sollte sichergestellt werden, dass die Investitionen der Union in FuI in Exzellenz münden und Wirkung zeigen und zugleich die Interessen der Union gewahrt bleiben. In diesem Zusammenhang trägt das Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme im FuI-Bereich (8) dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen und die Widerstandsfähigkeit der FuI-Branche in ganz Europa zu stärken, um die Forschungssicherheit im Rahmen gemeinsamer FuI-Tätigkeiten zu erhöhen (9).

(7)

Gemeinsame FuI-Tätigkeiten bergen Herausforderungen, da an ihnen verschiedene Partner mit unterschiedlichen kulturellen und beruflichen Hintergründen, Motiven und Interessen beteiligt sind (10). Zu diesen Partnern zählen Universitäten, Forschungseinrichtungen, lokale Gemeinschaften, Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartner.

(8)

Ziel dieser Empfehlung ist es, den im Bereich Forschung und Innovation tätigen Akteuren detaillierte Leitlinien und Instrumente an die Hand zu geben. Mit dieser Empfehlung soll die Entwicklung eines positiven Umfelds und günstiger Bedingungen für die gemeinsame Schaffung von Wissen erleichtert werden. Sie sollte herangezogen werden, um interaktive Modelle zu entwickeln und die Rolle von Vermittlern und digitalen Plattformen zu fördern, welche die gemeinsame Schaffung von Wissen erleichtern und zu einer besseren Abstimmung von Innovationsangebot und -nachfrage beitragen.

(9)

Diese Empfehlung basiert auf Beiträgen der praxisbezogenen Gemeinschaft für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen. Im Sinne der mit der Empfehlung (EU) 2022/2415 eingeführten neuen Leitlinien zielt dieser Verhaltenskodex darauf ab, die Beziehungen zwischen allen im Bereich FuI tätigen Akteuren sowie die gemeinsame Schaffung von Wissen durch diese Akteure zu fördern und die Bedeutung unternehmerischer Kompetenzen und Vorgehensweisen zu unterstreichen. Darüber hinaus trägt er zu der Maßnahme zur „Aktualisierung der EU-Leitlinien für eine bessere Valorisierung von Wissen“ bei, die Teil der politischen EFR-Agenda für den Zeitraum 2022-2024 ist (11).

(10)

Alle an der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft beteiligten FuI-Akteure sind gehalten, dieser Empfehlung zu folgen. Dazu gehören Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen, öffentliche und private Forschungs-, Innovations- und Technologieorganisationen, Forschungs- und Technologieinfrastrukturen, Unternehmen jeder Größe (einschließlich Start-up-, Spin-off- und Scale-up-Unternehmen) und Vermittler (wie beispielsweise Fachleute für den Wissens- und Technologietransfer, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und unternehmensinterne Vermittler). Obgleich sich diese Empfehlung in erster Linie an Organisationen richtet, beinhaltet sie auch maßgebliche Orientierungshilfen für einzelne Forschende, Innovatoren und ihre Teams zur gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft. Mit dieser Empfehlung soll ein dynamisches FuI-Umfeld geschaffen und ein umfassendes gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Ziele und Tätigkeiten von Industrie und Wissenschaft entwickelt werden —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

1.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser Empfehlung bezeichnet der Ausdruck

1.

„Valorisierung von Wissen“ den Prozess der Schaffung von sozialen und wirtschaftlichen Werten aus Wissen, indem verschiedene Bereiche und Sektoren miteinander verknüpft und Daten, Know-how und Forschungsergebnisse in nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Lösungen und wissensbasierte Strategien umgewandelt werden, die Nutzen für die Gesellschaft bringen (12);

2.

„gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft“ den Prozess der gemeinsamen Generierung und Valorisierung von Wissen durch die Industrie, Akteure aus dem Bereich FuI sowie gegebenenfalls andere Interessenträger, wie beispielsweise Behörden, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft (13);

3.

„Wissenschaft“ Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen, öffentliche und private Forschungs- und Technologieorganisationen (14), Fachhochschulen und andere Einrichtungen der höheren Berufsbildung;

4.

„geistiger Vermögenswert“ alle Ergebnisse oder Produkte, die durch FuI-Tätigkeiten generiert werden (wie Rechte des geistigen Eigentums, Daten, Know-how, Prototypen, Prozesse, Verfahrensweisen, Technologien, Software);

5.

„offene Wissenschaft“ einen Ansatz für das wissenschaftliche Verfahren, der auf offener kooperativer Arbeit, Instrumenten und der Verbreitung von Wissen beruht, im Sinne des Artikels 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (15);

6.

„offene Innovation“ den Ansatz, den Innovationsprozess auch außerhalb einer Organisation zugänglich zu machen (16);

7.

„offener Zugang“ den dem Endnutzer kostenfrei gewährten Zugang zu Forschungsdaten, einschließlich wissenschaftlicher Veröffentlichungen, gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/695.

2.   ENTWICKLUNG EINES POSITIVEN UMFELDS FÜR DIE GEMEINSAME SCHAFFUNG VON WISSEN DURCH INDUSTRIE UND WISSENSCHAFT

2.1.   Strategie, Sensibilisierung und Anreize

2.1.1.   Es wird empfohlen, die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft im Rahmen der Strategie der Organisation durch die folgenden Maßnahmen zu fördern:

a)

Festlegung eines klaren Auftrags zur Förderung der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen und Entwicklung zweckmäßiger Forschungs- und Entwicklungsstrategien, die von der oberen und mittleren Führungsebene unterstützt werden;

b)

Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs innerhalb der Organisation, um eine Kultur der Innovation und des offenen Dialogs zu schaffen, Austausch sowohl über gute Ergebnisse als auch über Herausforderungen und Lernen durch praktisches Handeln;

c)

Erwägung der Einrichtung spezieller Teams, die für die Erleichterung und Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft zuständig sind; Investition von Zeit und Ressourcen; Bereitstellung von Leitlinien für die Ermittlung potenzieller Partner (unter Berücksichtigung der Interessen, des Engagements, der bisherigen Erfahrung und der Komplementarität der Fähigkeiten); Bereitstellung von Informationen über die verfügbaren Formen der gemeinsamen Schaffung von Wissen und der möglichen Arten von Partnerschaften (unterschiedliche Intensität der Beteiligung, Dauer und Bedingungen);

d)

Intensivierung des Dialogs zwischen Industrie und Wissenschaft auf Ebene der Beratungsstrukturen und Verfolgung gemeinsamer Fahrpläne unter Einbeziehung von Wissenschaft, Industrie, Behörden, Sozialpartnern, Clustern, Start-ups sowie Bürgerinnen und Bürgern, z. B. durch die Einrichtung spezieller Gremien; gegebenenfalls Organisation von Rundtischgesprächen und Kooperationsforen oder -prozessen, einschließlich der Analyse des Qualifikationsbedarfs, um die bildungsspezifischen Herausforderungen zu bestimmen und die für den Arbeitsmarkt relevanten Kompetenzen und Fähigkeiten zu ermitteln, damit die Lehrpläne und Lehrmethoden entsprechend angepasst und die Lernenden mit zukunftsfähigen Fähigkeiten ausgestattet werden;

e)

Entwicklung von gemeinsamen Strukturen wie Innovations- und Wissenszentren, virtuellen Instituten und Akademien zur Förderung des Unternehmertums (17), um die Zusammenarbeit zu fördern und nachhaltige, miteinander vernetzte Ökosysteme zu schaffen; gegebenenfalls Einrichtung von Reallaboren und Angebot von auf bestimmte Herausforderungen ausgerichteten Aktivitäten wie beispielsweise Hackathons, bei denen internationale und transdisziplinäre Teams aus Studierenden, Forschenden, Unternehmen und Städten zusammenkommen, um innovative Lösungen zu entwickeln, die für Unternehmen und Städte von Bedeutung sind;

f)

Schaffung von Möglichkeiten für die Aufnahme von Bachelor- und Masterstudierenden, Promovierenden und promovierten Forschenden in Unternehmen und aktive Beteiligung an kooperativer Forschung und aufgabenorientierter FuI;

g)

Förderung von Aktivitäten zum Aufbau von Vertrauen und gegenseitigem Wissen (z. B. Vernetzung, Abordnungen und Austausch von Personal zwischen Partnern) und Einsatz von Instrumenten (z. B. Innovationsgutscheinen) zur Förderung der Effizienz und Nachhaltigkeit von Partnerschaften.

2.1.2.   Es wird empfohlen, in den Organisationen das Bewusstsein für den gegenseitigen Nutzen und die Wertschöpfungsmöglichkeiten der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu schärfen, indem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Förderung einer Kultur der sektorübergreifenden gemeinsamen Schaffung von Wissen und des gegenseitigen Lernens durch den Austausch von Ideen zu Themen von gemeinsamem Interesse sowie von Beispielen für Erfolgsgeschichten und bewährte Verfahren (18);

b)

Abstimmung öffentlicher und privater Interessen durch die Ermittlung gemeinsamer Herausforderungen und Ziele von Industrie und Wissenschaft, wie beispielsweise die Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse oder die Förderung der technologischen Innovation;

c)

Aufklärung über die Vorteile der gemeinsamen Schaffung von Wissen für die Industrie; hierzu zählen beispielsweise die Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse, die Erzielung einer sozialen Wirkung, die Verbesserung der industriellen Forschung, der Zugang zum Austausch von Talenten und Kompetenzen, der Ausbau sozialer und organisatorischer Innovationen am Arbeitsplatz, der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsprogrammen, die Aufteilung der Risiken bei der Erprobung neuer Ideen und Technologien, die Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;

d)

Aufklärung über die Vorteile der gemeinsamen Schaffung von Wissen für Forschungseinrichtungen; hierzu zählen beispielsweise die Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse, die Erzielung einer sozialen Wirkung, die Förderung der Entwicklung von Spin-off-Unternehmen, gemeinsamen Projekten und Veröffentlichungen, die industrielle Anwendung von Forschungsergebnissen, die Kontakte zur Industrie, der Austausch von Kompetenzen und der Zugang zu Infrastrukturen, der Ausbau sozialer und organisatorischer Innovationen, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden und Forschenden sowie finanzielle Möglichkeiten (einschließlich mehr Finanzierungsoptionen);

e)

Aufzeigen erfolgreicher Partnerschaften zwischen Industrie und Wissenschaft innerhalb der Organisation, Hervorheben der Bedeutung eines wirksamen Managements geistiger Vermögenswerte und Darstellung des durch die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft generierten Wertes;

f)

Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und öffentlichen Verwaltungen bei den Strategien für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft sowie mit Blick auf die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln und steuerlichen Anreizen (beispielsweise für die Finanzierung von Industriepromotionen);

g)

Entwicklung von gemeinsamen Aktivitäten (wie beispielsweise Fallstudienwettbewerben, Hackathons, Kommunikationskampagnen, gemeinsamen Schulungen und Konzeptnachweisen) und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft gemäß der Empfehlung (EU) 2024/736 der Kommission (19).

2.1.3.   Es wird empfohlen, dem gesamten Personal (20) der betreffenden Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen Anreize für die Mitwirkung an der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu bieten, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Anerkennung und Würdigung der erfolgreichen Mitwirkung an Partnerschaften zwischen Industrie und Wissenschaft, am Austausch von Personal oder an der sektorübergreifenden Mobilität sowie der im Zuge der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft entwickelten Fähigkeiten bei der Einstellung, Leistungsbewertung (21), Laufbahnbeurteilung und Beförderung der Beschäftigten; darüber hinaus sollten weitere Anreize in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise die Bereitstellung von Finanzmitteln oder die Gewährung von Beteiligungen an geistigem Eigentum oder Anteilen an Lizenzgebühren;

b)

Aufklärung über die Vorteile der verschiedenen Möglichkeiten der gemeinsamen Schaffung von Wissen und der unterschiedlichen Partnerschaften für das Personal in Industrie und Wissenschaft, wie beispielsweise lebenslanges Lernen, berufliche und persönliche Entwicklung, Forschungsautonomie, Führungsrollen und Möglichkeiten der Vermarktung von Forschungsergebnissen;

c)

Einbindung des gesamten Personals in die wechselseitige Mobilität zwischen den Sektoren, d. h. von der Industrie zur Wissenschaft und umgekehrt, um die gemeinsame Schaffung von Wissen und interdisziplinäre Aktivitäten, wie beispielsweise Campus-Programme, zu fördern und damit die Kluft zwischen der Forschung und der praktischen Anwendung in der Industrie zu überbrücken;

d)

Unterrichtung des gesamten Personals über die einschlägigen Instrumente und Programme, darunter auch über Projektzuschüsse, Stipendien, Doktoranden- und Postdoktorandenprogramme der Industrie, wie beispielsweise Postdoktorandenstipendien im nichtakademischen Bereich (22) im Rahmen von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions — MSCA) und MSCA-Doktorandennetzwerke (einschließlich Industriepromotionen) (23), Finanzhilfen für Konzeptnachweise (24), Europäische Hochschulallianzen (25), Möglichkeiten der Anschubfinanzierung, Unterstützungsdienste, Schulungen und Coaching, Finanzierungsmöglichkeiten und Veranstaltungen.

2.2.   Entwicklung von Kompetenzen und lebenslanges Lernen

2.2.1.   Es wird empfohlen, in die Entwicklung von Kompetenzen sowie in das lebenslange Lernen zu investieren, um die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu fördern, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Bereitstellung und Förderung von Coaching, Mentoring sowie beruflichen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten für das gesamte Personal in Industrie und Wissenschaft (einschließlich Microcredentials und beruflicher Bildung) (26);

b)

Investitionen in vielfältige und flexible Lernangebote, einschließlich Microcredentials, um den sich wandelnden Bedürfnissen von Industrie und Wissenschaft gerecht zu werden, und Einbeziehung von Lehrkräften sowie Gastdozentinnen und -dozenten mit unterschiedlichen Profilen, insbesondere aus der Industrie;

c)

Stärkung der für eine wirksame interdisziplinäre und sektorübergreifende Zusammenarbeit erforderlichen Querschnittskompetwenzen des Personals in Industrie und Wissenschaft, wie beispielsweise in den Bereichen Kommunikation, Führung, Anpassung an ein sich veränderndes Arbeitsumfeld, Flexibilität und Verhandlungsgeschick;

d)

Förderung eines umfassenden Verständnisses der Arbeitsweise von Unternehmen sowie Angebot von Schulungen und Möglichkeiten für Studierende und Forschende, ihre Projekte vor Gremien von Industrievertretern vorzustellen, damit sie Rückmeldungen erhalten und ein Netzwerk für ihre künftige berufliche Entwicklung aufbauen; hierzu ist unter anderem die Einrichtung von Gründerzentren für Studierende ins Auge zu fassen;

e)

Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Supervision und Mentoring, Folgenabschätzung, Kommunikation, gemeinsame Schaffung von Wissen, Valorisierung und Innovation für das gesamte Personal wissenschaftlicher Einrichtungen und Studierende; dies beinhaltet Schulungen zu Evaluierungsmethoden, Messrahmen sowie die Bewertung von Projektergebnissen und ihrer gesellschaftlichen Wirkung;

f)

Förderung des strategischen Denkens und der unternehmerischen Fähigkeiten von Studierenden und Forschenden mit Blick auf die Entwicklung von Spin-off- und Start-up-Unternehmen auf der Grundlage innovativer Produkte und Dienstleistungen, mit denen sie ihre Forschungsergebnisse in praktische Anwendungen für den Markt umsetzen;

g)

Ausbau des Angebots von Schulungen zu FuI-Finanzierungsmöglichkeiten und Förderung eines umfassenden Verständnisses der Funktionsweise und der Tätigkeiten von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in der Industrie, insbesondere in KMU, sowie Förderung von Gründerzentren, Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren zur Unterstützung von Innovationsprozessen in KMU, beispielsweise auf der Grundlage der im Rahmen der Zentren der beruflichen Exzellenz geleisteten Arbeit (27);

h)

Angebot von Schulungen zur Verwaltung geistiger Vermögenswerte im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2023/499 der Kommission (die Schulungen sollten auch auf die Industrie, insbesondere KMU, und wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich der Studierenden, ausgerichtet sein und idealerweise in gemischten Gruppen stattfinden); diese Schulungen sollten schwerpunktmäßig die Verwaltung geistiger Vermögenswerte im Rahmen von Projekten und Partnerschaften zum Gegenstand haben und auch Ausführungen zum Thema offene Wissenschaft und offene Innovation umfassen;

i)

Angebot von Schulungen zum Thema Normung gemäß der Empfehlung (EU) 2023/498 der Kommission, um das Verständnis der Merkmale von Forschung, Innovation und Normung sowie der zwischen diesen Bereichen bestehenden Zusammenhänge zu verbessern und deutlich zu machen, wie sich die in diesen Bereichen tätigen Akteure gegenseitig unterstützen können, um die Valorisierung von Wissen zu fördern (28);

j)

Entwicklung der Kompetenzen des Personals sowie der Studierenden und Forschenden im Bereich der Nutzung digitaler Plattformen und Instrumente, darunter auch der Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Datenkompetenz und dem Datenmanagement für die Valorisierung von Wissen;

k)

Förderung der Teilnahme des gesamten Personals (einschließlich des Führungs- und Verwaltungspersonals) und der Forschenden an einschlägigen nationalen und internationalen sektorübergreifenden Mobilitätsprogrammen zwischen Wissenschaft und Industrie sowie an anderen Programmen, wie beispielsweise MSCA-Doktorandennetzwerken, MSCA-Personalaustauschprogrammen (29), MSCA COFUND (30), Erasmus+ (31), Aus- und Weiterbildungsprogrammen der Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (32) und der Gemeinschaft für Europäische Forschung und Innovation im Dienste der Sicherheit (CERIS).

2.3.   Vernetzung und Kommunikation

2.3.1.   Es wird empfohlen, in die Vernetzung, die Kommunikation und den Aufbau von Beziehungen zu investieren, um die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu fördern, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Ermutigung des Personals zur Teilnahme an Vernetzungsaktivitäten innerhalb der Organisation und mit externen Organisationen und Sensibilisierung für Vernetzungsmöglichkeiten;

b)

Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen Akteure aus Industrie (einschließlich KMU, Spin-off- und Start-up-Unternehmen, Business Angels, Risikokapitalfonds und andere Interessenträger) und Wissenschaft zusammenkommen, um gemeinsame Interessen, Herausforderungen und Chancen zu erörtern;

c)

Pflege eines aktiven Alumni-Netzes, in dessen Rahmen Kontakte geknüpft werden und Alumni, die als Unternehmer oder in der Industrie tätig sind, die Möglichkeit erhalten, ihr Fachwissen mit Studierenden zu teilen und als Mentoren zu fungieren (33);

d)

Beteiligung an Clustern (34), Netzwerken (35), Plattformen (36), praxisbezogenen Gemeinschaften, gemeinsamen Arbeitsgruppen und Beratungsgremien (sowohl formell als auch informell) und Inanspruchnahme der verfügbaren Unterstützungsdienste (wie beispielsweise Gründerzentren, Acceleratoren, Wissens- und Technologietransferbüros, Verbindungsbüros und externe Sachverständige) auf EU-, nationaler und regionaler Ebene;

e)

Sensibilisierung für die Herausforderungen, einschließlich der Forschungssicherheit im Zusammenhang mit der FuI-Zusammenarbeit und der möglichen Einflussnahme aus dem Ausland (37), und Förderung von Partnerschaften zwischen Unternehmen der Union und globalen Partnern aus der Wissenschaft (38);

f)

Förderung einer offenen und wirksamen Kommunikation und Gewährleistung des Verständnisses der von den verschiedenen Akteuren verwendeten Terminologie;

g)

Ermittlung und Nutzung etablierter, professionell betriebener digitaler Plattformen oder Vermittlungsfirmen (mit Suchoptionen, Filtern, Benachrichtigungen usw.), die:

i)

Akteure aus Industrie und Wissenschaft sowie andere Interessenträger, wie beispielsweise Einzelpersonen und Behörden, zusammenführen;

ii)

Möglichkeiten der gemeinsamen Schaffung von Wissen ermitteln;

iii)

Ziele und Vorgaben interaktiv aufeinander abstimmen;

h)

Einrichtung interner Verbindungsbüros, die über die erforderlichen Mittel und Ressourcen verfügen, um als Kontaktstellen für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu fungieren, Informationen über die verfügbaren Möglichkeiten bereitstellen und für eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Partnern sorgen;

i)

Förderung eines langfristigen und nachhaltigen Engagements im Anschluss an die Projekte und Unterstützung von dauerhaften Beziehungen und Partnerschaften zwischen Industrie und Wissenschaft.

3.   MANAGEMENT DER GEMEINSAMEN SCHAFFUNG VON WISSEN DURCH INDUSTRIE UND WISSENSCHAFT ZUR WIRKSAMEN VALORISIERUNG VON WISSEN

3.1.   Bedingungen für erfolgreiche Partnerschaften

3.1.1.   Es wird empfohlen, einen gemeinsamen Rahmen für Partnerschaften zwischen Industrie und Wissenschaft zur wirksamen Valorisierung von Wissen zu entwickeln, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Vereinbarung einer gemeinsamen Vision sowie gemeinsamer Ziele, Erwartungen und Vorgaben, die ein hohes Maß an Engagement und langfristiger Einsatzbereitschaft gewährleisten, wobei die akademische Freiheit gewahrt bleibt und, sofern möglich und sinnvoll, bei der Gestaltung des Partnerschaftsrahmens die Einbeziehung anderer Interessengruppen in Erwägung gezogen wird;

b)

Förderung des Vertrauens und des Engagements aller am Partnerschaftsrahmen beteiligten Parteien;

c)

Festlegung eines klaren und umfassenden Vertragsrahmens, der Leitungsstruktur, der Modalitäten für die Verwaltung der Partnerschaft und eines Verfahrens für die Lösung von Konflikten mit Unterstützung von Rechtsexperten;

d)

Vereinbarung eines detaillierten Zeit- und Fahrplans für die Partnerschaft, einschließlich Etappenzielen und Fristen und deren regelmäßiger Überprüfung, sowie Ausarbeitung einer gemeinsamen sektorübergreifenden Arbeitsterminologie durch die Partner;

e)

Festlegung spezifischer Indikatoren zur Überwachung und Bewertung der Fortschritte, des geschaffenen Wertes, der Wirkung (in den Bereichen Umwelt, Technologie, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Gesundheit) und der Nachhaltigkeit der Partnerschaft;

f)

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Verwaltung geistiger Vermögenswerte (39) unter Berücksichtigung von Aspekten wie Hintergrundwissen, Datenaustausch, Bewertung, gemeinsame Verwaltung und gemeinsame Rechte an geistigem Eigentum, offene Wissenschaft, Verfahren der offenen Innovation und Beiträge zur Normung;

g)

Vereinbarung von Regelungen zur Vertraulichkeit, zum Dateneigentum und zum Datenschutz sowie einer Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten;

h)

Festlegung einer klaren Struktur für die Zusammenarbeit mit speziell geschultem Personal (und gegebenenfalls einem eigenen Team in den Partnerorganisationen); diese Teams können unter Umständen durch Wissens- und Technologietransferbüros (bei Partnern aus der Wissenschaft) bzw. durch einschlägige Verbände (bei Partnern aus der Industrie) unterstützt werden;

i)

Förderung von Gleichstellung, Vielfalt, Nachhaltigkeit und Inklusion und Vermeidung geschlechtsspezifischer Voreingenommenheit bei den Zielsetzungen und Tätigkeiten der Partnerschaft;

j)

Sensibilisierung für den Partnerschaftsrahmen sowie die Werte, Funktionen, Anreize und Ressourcen der Partner, um Klarheit und Kohärenz zu gewährleisten.

3.2.   Einbeziehung von Vermittlern (40)

3.2.1.   Es wird empfohlen, die Rolle von Vermittlern bei der Förderung und Steuerung der nachhaltigen und langfristigen gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu stärken, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Inanspruchnahme der Unterstützung unterschiedlicher Arten von Vermittlern, einschließlich Fachleuten für den Wissens- und Technologietransfer und Vertragsmanagern, die formelle Transaktionen innerhalb der Organisation überwachen (beispielsweise Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung geistiger Vermögenswerte); als Vermittler können auch unternehmensinterne und andere professionelle Vermittler (beispielsweise Industrie- oder Wissenschaftsverbände), die den Dialog unterstützen und das Verständnis der Arbeitsbeziehungen erleichtern, oder Organisationen herangezogen werden, die Räume für die gemeinsame Schaffung von Wissen unter Beteiligung mehrerer Interessenträger (beispielsweise Testräume, Testumgebungen, Plattformen und Reallabore) betreuen;

b)

Inanspruchnahme der Unterstützung von Vermittlern im Rahmen der Partnerschaft, um die Vermittlung und Kommunikation zwischen den Partnern zu erleichtern;

c)

Einbeziehung von Vermittlern in die Ausarbeitung der Partnerschaftsrahmen sowie bei der Teilnahme an wettbewerblichen Ausschreibungen von Fördereinrichtungen;

d)

Zusammenarbeit mit Vermittlern, um Erkenntnisse über verantwortungsbewusste Innovation zu gewinnen, und Beratung in Regulierungsfragen sowie Hilfestellung in Angelegenheiten zu erhalten, in denen die Organisation möglicherweise nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt (beispielsweise Risikomanagement im Technologiebereich);

e)

Bereitstellung angemessener Ressourcen, einschließlich Finanzmitteln und Investitionen für die Professionalisierung von Vermittlern, und Anerkennung ihrer Schlüsselrolle in den Innovationsökosystemen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene sowie bei der Abstimmung der Interessen unterschiedlicher Interessenträger in Industrie und Wissenschaft, die in verschiedenen Sektoren und Regionen tätig sind;

f)

Unterstützung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen Vermittlern, die an der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft beteiligt sind, und Förderung von Experimenten zur Anpassung an neue Technologien, wie beispielsweise künstliche Intelligenz, und zur Nutzung dieser Technologien;

g)

Stärkung der Rolle der Vermittler und Förderung der erforderlichen Kompetenzen durch die Finanzierung von Studienbesuchen und die Bereitstellung von Schulungsmöglichkeiten zur finanziellen und nicht-finanziellen Valorisierung von Ergebnissen und sozialem Unternehmertum;

h)

Ermutigung der Vermittler aus Industrie und Wissenschaft, mit regionalen politischen Entscheidungsträgern und Verwaltungen, Risikokapitalgebern, Business Angels und Investmentfonds zusammenzuarbeiten, um regionale Innovationszentren zu gründen und/oder zu stärken und Anreize für Investitionen zu schaffen.

3.3.   Förderung der Valorisierung der Ergebnisse der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft

3.3.1.   Es wird empfohlen, die Valorisierung der Ergebnisse der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu fördern, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

für jedes erwartete Ergebnis: Festlegung von Regelungen bezüglich der Eigentumsrechte und der Kontrolle (einschließlich des offenen Zugangs und des Schutzes von geistigem Eigentum) sowie eines Valorisierungsplans, um eine größere Wirkung zu erzielen; in diesem Plan sollten die Funktionen der einzelnen Parteien sowie die Maßnahmen dargelegt werden, die zu ergreifen sind, um eine Wirkung zu erzielen und gegebenenfalls eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen, wenn sich die Kerninteressen der Partner decken;

b)

Einrichtung wirksamer Kanäle und Instrumente (41), darunter auch für die Normung, um die Übernahme der Ergebnisse zu gewährleisten, und Erstellung einer regelmäßig zu aktualisierenden Liste des Schlüsselpersonals und der Kontaktstellen für die einzelnen Partner im Rahmen einer bestehenden Zusammenarbeit;

c)

Sensibilisierung für öffentliche und private Finanzierungsprogramme, einschließlich Programmen zur Finanzierung von Prototypen, mit denen die technische Durchführbarkeit der Forschungsergebnisse nachgewiesen werden soll, sowie für EU- und nationale Finanzierungsprogramme für die Einführung, und Inanspruchnahme dieser Programme;

d)

Förderung des Einsatzes etablierter Instrumente und Dienste zur Ermittlung von Ergebnissen mit hohem Innovationspotenzial und zur Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen für die gesellschaftliche Übernahme dieser Ergebnisse.

3.3.2.   Es wird empfohlen, die Ressourcen zu bündeln und sich an gemeinsamen Infrastrukturen sowie an Einrichtungen zur gemeinsamen Schaffung von Wissen zu beteiligen, um die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zu fördern, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Investitionen in und Beteiligung an gemeinsamen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (42) und Einrichtungen zur gemeinsamen Schaffung von Wissen; hierzu zählen beispielsweise gemeinsam genutzte Arbeitsbereiche, Testumgebungen und Innovationsparks, Erprobungs- und Versuchseinrichtungen (43) sowie Pilotanlagen (44), über die das Personal in Bereichen wie Geschäftsentwicklung, Industriekontakte, Management von Wissens- und Technologietransferbüros und Verwaltung von Forschungsgeldern professionelle Unterstützung erhalten kann, sodass die Kluft zwischen Industrie und Wissenschaft überbrückt wird;

b)

Bereitstellung des Zugangs zu Ressourcen wie gemeinsam genutzten Einrichtungen, Ausrüstungen und Datenarchiven, um gemeinsame Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu unterstützen (unter Berücksichtigung der damit verbundenen Aspekte der Vertraulichkeit);

c)

Unterstützung von und Beteiligung an offenen Innovationsplattformen (einschließlich digitaler Umgebungen und Instrumente für die gemeinsame Schaffung von Wissen und die Zusammenführung von Fachleuten aus Industrie und Wissenschaft), um ausgehend von Innovationsideen, industriellen Herausforderungen und Bedürfnissen Innovationsprojekte zu initiieren und zu entwickeln und Konsortien und Teams aufzubauen, die diese Innovationsprojekte zum Abschluss bringen;

d)

Bereitstellung von Leitlinien zu Methoden der gemeinsamen Schaffung von Wissen, offener Innovation und bewährten Verfahren der Valorisierung, die auf die spezifischen Ziele und Vorgaben der Partnerschaft zugeschnitten sind; diese Methoden können lösungsorientierte Denkansätze (Design Thinking), nutzerorientierte Ansätze und partizipative Maßnahmen umfassen.

3.4.   Bewertung der Ergebnisse, des geschaffenen Wertes und der Wirkung

3.4.1.   Es wird empfohlen, die Ergebnisse der gemeinsamen Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft, den dadurch geschaffenen Wert und die erzeugte Wirkung zu bewerten, indem die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

a)

Vereinbarung geeigneter Parameter für diese Bewertungen und Gewährleistung eines Gleichgewichts zwischen geschäfts-, gesellschafts- und forschungsorientierten Parametern. Hierzu zählen beispielsweise ermittelte Innovationen, Lizenzen, Marken und Software, Beiträge zu Normen und öffentlich-private Kopublikationen. Des Weiteren sollte die Wirkung (beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Technologie, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Gesundheit) bewertet werden. Negative Auswirkungen sollten gemeldet und ethische Bedenken geprüft werden;

b)

gemeinsame Vereinbarung und Entwicklung qualitativer Parameter zur Bewertung der Ergebnisse der Partnerschaft (z. B. mit Blick auf die fachlichen Beziehungen, das aufgebaute Vertrauen und den Wissensaustausch), beispielsweise durch gezielte Umfragen und regelmäßige Feedback-Runden;

c)

Durchführung von Fallstudien zur Bewertung der gesellschaftlichen Wirkung und des geschaffenen Wertes, insbesondere bei überwiegend öffentlich finanzierten Projekten, und Veröffentlichung dieser Fallstudien;

d)

Überprüfung der Parameter und Indikatoren im Zeitverlauf und Überwachung der langfristigen Wirkung der Partnerschaft im Hinblick auf Kohärenz, Nachhaltigkeit, Skalierbarkeit und Wiederverwendbarkeit;

e)

Gewährleistung einer fairen und gerechten Aufteilung des durch die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft geschaffenen Wertes auf der Grundlage der durch diese Aktivitäten erzielten Wirkung;

f)

Sicherstellung, dass alle beteiligten Parteien bei der Entwicklung künftiger Tätigkeiten und Partnerschaften den durch die Partnerschaft geschaffenen Wert und die von ihr erzielte Wirkung berücksichtigen.

Brüssel, den 1. März 2024

Für die Kommission

Iliana IVANOVA

Mitglied der Kommission


(1)  Empfehlung (EU) 2022/2415 des Rates vom 2. Dezember 2022 zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen (ABl. L 317 vom 9.12.2022, S. 141, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2022/2415/oj).

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue europäische Innovationsagenda (COM(2022) 332 final).

(3)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022) 16 final).

(4)  Schlussfolgerungen des Rates zur neuen europäischen Innovationsagenda vom 17. November 2022 (Ratsdokument 14705/22).

(5)  Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (2022/C 167/03).

(6)  Empfehlung des Rates vom 18. Dezember 2023 über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa (ABl. C, C/2023/1640, 29.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1640/oj).

(7)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Der globale Ansatz für Forschung und Innovation, Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt (COM(2021) 252 final, 18.5.2021).

(8)  Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Tackling R&I Foreign Interference, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Amt für Veröffentlichungen, 2022.

(9)  Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ (JOIN(2023) 20 final, 20.6.2023).

(10)  Leveraging Innovation Through Collaboration: IP Challenges And Opportunities For SMEs In The Context Of EU-Funded Collaborative Research Projects (lesi.org).

(11)  European Research Area Policy Agenda (europa.eu).

(12)  Empfehlung (EU) 2022/2415.

(13)  In Anlehnung an den Begriff der gemeinsamen Schaffung von Wissen in OECD, „Knowledge co-creation in the 21st Century“, A cross-country experience-based policy report.

(14)  In Anlehnung an die Definition des wissenschaftlichen Sektors in der kommentierten Musterfinanzhilfevereinbarung für Horizont 2020, https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/amga/h2020-amga_en.pdf.

(15)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj).

(16)  Empfehlung (EU) 2023/499 der Kommission vom 1. März 2023 für einen Verhaltenskodex für die Verwaltung geistiger Vermögenswerte zur Valorisierung von Wissen im Europäischen Forschungsraum (ABl. L 69 vom 7.3.2023, S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/499/oj).

(17)  Wie sie beispielsweise von Europäischen Hochschulallianzen gegründet wurden.

(18)  Beispiele für bewährte Verfahren sind dem Repository of Best Practices | Research and Innovation (europa.eu) zu entnehmen.

(19)  Empfehlung (EU) 2024/736 der Kommission vom 1. März 2024 zu einem Verhaltenskodex für die Bürgerbeteiligung bei der Valorisierung von Wissen (ABl. L, 2024/736, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/736/oj).

(20)  Mit dem Begriff „Personal“ wird hier nicht nur auf Forschende Bezug genommen, sondern auch auf andere Beschäftigte, wie etwa Fachkräfte für den Wissens- und Technologietransfer sowie für die Steuerung der Interaktion zwischen Industrie und Wissenschaft zuständige Führungskräfte.

(21)  Gestützt auf die Arbeit der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA).

(22)  MSCA Postdoctoral Fellowships.

(23)  MSCA Doctoral Networks.

(24)  Proof of Concept | ERC (europa.eu).

(25)  European Universities initiative | European Education Area (europa.eu).

(26)  Im Einklang mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte.

(27)  Centres of Vocational Excellence — Employment, Social Affairs & Inclusion — European Commission (europa.eu).

(28)  Empfehlung (EU) 2023/498 der Kommission vom 1. März 2023 über einen Verhaltenskodex im Bereich Normung im Europäischen Forschungsraum (ABl. L 69 vom 7.3.2023, S. 63, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/498/oj).

(29)  Staff Exchanges | Marie Skłodowska-Curie Actions (europa.eu).

(30)  COFUND | Marie Skłodowska-Curie Actions (europa.eu).

(31)  Startseite | Erasmus+ (europa.eu).

(32)  EIT Entrepreneurial Education: Learn from Leaders of European Innovation | EIT (europa.eu).

(33)  Beispielsweise EIT Alumni | EIT (europa.eu).

(34)  Beispielweise Homepage | European Cluster Collaboration Platform.

(35)  Beispielsweise Enterprise Europe Network | Enterprise Europe Network (europa.eu) und EIT knowledge and innovation communities; beide Netzwerke haben langjährige Erfahrung mit der Zusammenführung von Forschung, Innovation und Bildung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft.

(36)  Beispielsweise Horizon Results Platform (europa.eu).

(37)  Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Tackling R&I Foreign Interference, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Amt für Veröffentlichungen, 2022.

(38)  Diesbezügliche Daten sind der RISE Impact Analysis zu entnehmen: Marie Skłodowska-Curie Actions — Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (europa.eu).

(39)  Es wird empfohlen, den im Verhaltenskodex für die Verwaltung von geistigen Vermögenswerten zur Valorisierung von Wissen im EFR enthaltenen Empfehlungen für die Verwaltung von geistigen Vermögenswerten bei gemeinsamen Forschungs- und Innovationstätigkeiten sowie für überwiegend öffentlich finanzierte Projekte nachzukommen.

(40)  Zu den Vermittlern zählen beispielsweise Fachleute für den Wissens- und Technologietransfer, Gründerzentren, Wissenschaftsparks, Innovationszentren bzw. -cluster der Union sowie regionale und nationale Innovationszentren bzw. -cluster, Experten für geistiges Eigentum, Berater und Fachkräfte für Innovationsförderung, im Bereich wissenschaftliche Kommunikation und politisches Engagement tätige Teams, im Bereich des politischen Wissens/der Wissenschaft tätige Beratungsorganisationen und Fachleute für Bürgerbeteiligung.

(41)  Research & innovation valorisation channels and tools — Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (europa.eu).

(42)  Zum Aufbau von Forschungs- oder Technologieinfrastrukturen vgl. die Mitteilung der Kommission — Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

(43)  Digital Europe Programme.

(44)  The Chips for Europe Initiative.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/774/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)