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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2209

17.10.2023

BESCHLUSS (EU) 2023/2209 DES RATES

vom 9. Oktober 2023

über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. Mai 2021 hat der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola ermächtigt.

(2)

Am 18. November 2022 wurden die Verhandlungen über das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) erfolgreich abgeschlossen.

(3)

Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) im Namen der Union wird – vorbehaltlich seines Abschlusses – genehmigt (1).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

Y. DÍAZ PÉREZ


(1)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über dessen Annahme veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2209/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)