ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 087I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
65. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
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VERORDNUNGEN |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
15.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 87/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/427 DES RATES
vom 15. März 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. |
(4) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat vereinbarte weitere restriktive Maßnahmen, die eng mit den Partnern und Verbündeten der Union abgestimmt sind und für Russland massive und schwerwiegende Konsequenzen für seine Handlungen nach sich ziehen werden. |
(5) |
Der Rat hat am 25. Februar 2022 die Verordnung (EU) 2022/330 (2) angenommen, mit der die Kriterien für die Benennung dahin gehend geändert wurden, dass Personen und Organisationen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen und von ihr profitieren, und Personen und Organisationen, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung der Russischen Föderation darstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die mit auf der Liste stehenden Personen oder Organisationen verbunden sind, einbezogen werden. |
(6) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 15 Personen und neun Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(7) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.
(2) Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 51 vom 25.2.2022, S. 1).
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
Personen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„879. |
Roman Arkadyevich ABRAMOVICH (Russisch: Роман Аркадьевич Абрамович) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Großaktionär von Evraz. Ehemaliger Gouverneur von Chukotka. Geburtsdatum: 24.10.1966 Geburtsort: Saratov, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin Verbundene Organisationen: Chelsea F.C., Evraz Group SA, LLC Evraz Holding, Millhouse Capital. |
Roman Abramovich ist ein russischer Oligarch mit langjährigen und engen Verbindungen zu Vladimir Putin. Er hat einen privilegierten Zugang zum Präsidenten und unterhält sehr gute Beziehungen zu ihm. Seine Verbindungen zum russischen Präsidenten halfen ihm, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er ist Großaktionär des Stahlkonzerns Evraz Group, einem der größten Steuerzahler Russlands. Dadurch hat er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Er gehört auch zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
880. |
German Borisovich KHAN (Russisch: Герман Борисович Хан) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Einer der Großaktionäre der Alfa Group Geburtsdatum: 24.10.1961 Geburtsort: Kyiv (Kiew), Ukraine Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, Alexey Kuzmichev Verbundene Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank |
German Khan ist ein Großaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der größten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Wie andere Eigentümer der Alfa Bank (Mikhail Fridman und Petr Aven) pflegt er enge Beziehungen zu Vladimir Putin und beide erweisen sich gegenseitig nach wie vor wichtige Dienste. Die Eigentümer der Alfa Group ziehen aus dieser Beziehung geschäftliche und rechtliche Vorteile. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt „Alfa-Endo“ geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe. Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er gehört daher zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
881. |
Viktor Filippovich RASHNIKOV (Russisch: Виктор Филиппович Рашников) |
Oligarch. Eigentümer, Vorstandsvorsitzender und Vorsitzender des strategischen Planungsausschusses der Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK). Geburtsdatum: 3.10.1948 Geburtsort: Magnitorsk, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK) |
Viktor Rashnikov ist ein führender russischer Oligarch und Eigentümer sowie Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK). MMK gehört zu den größten Steuerzahlern Russlands. Die steuerliche Belastung des Unternehmens ist in jüngster Zeit gestiegen, was sich im russischen Staatshaushalt in Form deutlich höherer Einnahmen niedergeschlagen hat. Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
882. |
Alexey Viktorovich KUZMICHEV (Russisch: Алексей Викторович Кузьмичёв) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Einer der Großaktionäre der Alfa Group Geburtsdatum: 15.10.1962 Geburtsort: Kirov, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, German Khan Verbundene Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank |
Alexey Kuzmichev ist ein Großaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der größten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er unterhält gute Beziehungen zum russischen Präsidenten. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt „Alfa-Endo“ geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe. Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er ist auch einer der führenden Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
883. |
Alexander Alexandrovich MIKHEEV (Russisch: Александр Александрович Михеев) |
Geschäftsführer von JSC Rosoboronexport Geburtsdatum: 18.11.1961 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Sergey Chemezov Verbundene Organisationen: Rosoboronexport, Rostec, Federal Service of Military-Technical Cooperation |
Alexander Mikheev ist Geschäftsführer von Rosoboronexport, der einzigen offiziellen staatlichen Vermittlungsstelle für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD. Somit ist A. Mikheev einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
884. |
Alexander Nikolayevich SHOKHIN (Russisch: Александр Николаевич ШОХИН) |
Vorsitzender des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs) Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO Mitglied im Präsidium des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“ Geburtsdatum: 25.12.1951 Geburtsort: Savinskoye, Kirillovsky District, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Alexander Nikolayevich Shokhin ist Vorsitzender des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs), einer Lobbygruppe, die die Interessen von Unternehmen in Russland vertritt. Außerdem ist er Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO, eines führenden russischen Unternehmens der Bergbau- und Metallindustrie, das der Regierung der Russischen Föderation als Einnahmequelle dient. Nachdem Russland die Krim annektiert hatte, sprach sich Shokhin öffentlich dafür aus, dass mehr russische Investitionen in die Krim fließen müssten, um einer etwaigen Wirtschaftsblockade durch den Westen entgegenzuwirken. Shokhin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahe stehen, und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
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Es zeigt sich auch, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
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885. |
Andrey Valerievich RYUMIN (Russisch: Андрей Валерьевич Рюмин) |
Exekutivdirektor von Rosseti PJSC (bis August 2014 unter der Bezeichnung „Russian Grids“ bekannt), Vorstandsvorsitzender Geburtsdatum: 12.6.1980 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Andrey Ryumin ist der Exekutivdirektor von Rosseti PJSC, einem Unternehmen unter der Kontrolle des russischen Staates, das in Russland als Betreiber von Energienetzen, Anbieter technologischer Verbindungsdienste, Stromübertragungs- und Verteilernetzbetreiber tätig ist. Rosseti PJSC baute das Umspannwerk „Port“ für den Eisenbahnbetrieb auf der Krim-Brücke und versorgt den Trockengutterminal des Seehafens von Taman sowie Autobahnen, vor allem die M25 von Novorossiysk zur Straße von Kertsch, mit Strom. |
15.3.2022 |
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Ryumin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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Es zeigt sich auch, dass er einer der führenden Geschäftsleute in einem Bereich der Wirtschaft ist, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. |
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886. |
Armen Sumbatovich GASPARYAN (Russisch: Армен Сумбатович ГAСПАРЯН) |
Publizist, Propagandist, Mitglied des Vorstands von „Russia Today“ Geburtsdatum: 4.7.1975 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch |
Armen Gasparyan hat eine eigene Sendung „Nablyudenye“ bei dem russischen Medienunternehmen Sputnik und eine Radiosendung bei „Vesti FM“. Außerdem veröffentlicht er Bücher und Hörbücher und tritt in der Radiosendung „Polnyi kontakt“ („Uneingeschränkter Kontakt“) eines anderen Propagandisten, Vladimir Solovyov, als Sachverständiger auf. Gasparian setzt sich konsequent für die Verbreitung von Propagandanarrativen ein, die mit der Stimmungsmache des Kreml auf einer Linie liegen. Er setzt logische Trugschlüsse ein, um internationale Angelegenheiten zu erläutern, sprach der Ukraine die Souveränität über die Krim ab und verteidigte das Verhalten Russlands im Zusammenhang mit der Kaperung eines ukrainischen Schiffes in der Straße von Kertsch. |
15.3.2022 |
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Geschlecht: männlich |
Er verbreitet weiterhin prorussische Propaganda bezüglich der russischen Invasion in der Ukraine und bestreitet aktiv die Souveränität der Ukraine. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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887. |
Artyom/ Artem Grigoryevich SHEYNIN (Russisch: Артём Григорьевич ШЕЙНИН) |
Russischer Propagandist und Moderator der Talkshow „Vremya Pokazhet“ („Die Zeit wird es zeigen“) des staatlichen Senders „Channel One“ (Russisch: Первый канал) Geburtsdatum: 26.1.1966 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: Russisch |
Artyom Sheynin ist ein russischer Propagandaführer und Moderator der Talkshow „Vremya Pokazhet“ („Die Zeit wird es zeigen“) des staatlichen Senders „Channel One“. In Erklärungen hat er sich für die rechtswidrige Annexion der Krim und für die Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ausgesprochen. In seinen Live-Übertragungen stachelt Sheynin zu ethnischem Hass zwischen Ukrainern und Russen auf, bestreitet die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verleumdet Putins Gegner. Zum 24. Februar 2022, dem Tag der ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine, erklärte Sheynin, dass die russische Operation in der Ukraine unvermeidbar gewesen sei und dazu diene, die ukrainische Regierung zur Aufrechterhaltung des Friedens zu zwingen. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
888 |
Dmitry Yevgenevich KULIKOV (Russisch: Дмитрий Евгеньевич КУЛИКОВ) |
Sachverständiger des Ausschusses der russischen Staatsduma für GUS-Angelegenheiten und Verbindungen zu Landsleuten Filmproduzent, Fernseh- und Radiomoderator. Mitglied des Öffentlichen Rates, der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht Geburtsdatum: 18.11.1967 Geburtsort: Shakhtyorsk, Region Donbass, Ukraine Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Dmitry Kulikov verbreitet kremlfreundliche Propaganda. Er gab in den staatlichen Fernsehsendern öffentliche Erklärungen ab, die dem Narrativ des Kremls über die Lage im Donezkbecken entsprechen. Ferner rechtfertigte er die Handlungen der russischen Regierung, die die Integrität und territoriale Souveränität der Ukraine bedrohen, wie die Aussetzung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen oder die Entscheidung, die „unabhängigen Republiken Donezk und Luhansk“ anzuerkennen. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
889 |
Konstantin Lvovich ERNST (Russisch: Константин Львович ЭРНСТ) |
Geschäftsführer von Channel One Russia (Russisch: Первый канал) Geburtsdatum: 6.2.1961 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Konstantin Ernst ist Geschäftsführer von Channel One Russia, einem der größten russischen Medienunternehmen, das seit vielen Jahren von der russischen Regierung zu Propagandazwecken genutzt wird. In dieser Funktion ist er für die Organisation und Verbreitung der antiukrainischen Propaganda der russischen Regierung verantwortlich. Darüber hinaus erhielt er die höchsten staatlichen Auszeichnungen, darunter den Verdienstorden für das Vaterland, den Orden der Freundschaft, Danksagungsschreiben und Preise der Regierung und des Präsidenten der Russischen Föderation sowie die Medaille „Teilnehmer der Militäroperation in Syrien“. Somit unterstützt er Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner gehört er zu den führenden Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
890 |
Marina Vladimirovna SECHINA (Russisch: Марина Владимировна СЕЧИНА) |
Eigentümerin von LLC „Stankoflot“ Geburtsdatum: 1962 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: weiblich |
Marina Sechina ist die frühere Ehefrau von Igor Sechin, dem Geschäftsführer von Rosneft. Sie hat ihre Verbindungen zu verschiedenen Akteuren der russischen Regierung und russischen Unternehmensstrukturen, auch zu ihrem früheren Ehemann, zu ihrem persönlichen Nutzen eingesetzt. Unternehmen im Besitz von Sechina nahmen an der Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi teil. Sie ist Eigentümerin des Unternehmens LLC „Stankoflot“, das ohne Ausschreibung Verträge der State Corporation for Assistance to Development, Production and Export of Advanced Technology Industrial Product (Rostec) erhält. Darüber hinaus ist sie Geschäftsführerin des FTSSR CJSC und besitzt Anteile an RK-Telekom. Somit profitiert sie von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, sowie von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
15.3.2022 |
891 |
Suleyman Abusaidovich KERIMOV (Russisch: Сулейман Абусаидович КЕРИМОВ) |
Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow Mitglied des Föderationsrates als Vertreter der Republik Dagestan Geburtsdatum: 12.3.1966 Geburtsort: Derbent, Dagestan, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Suleyman Kerimov ist Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow. Das Nettovermögen von Kerimov und seiner Familie wird auf 9,8 Mrd. USD geschätzt. Er erhielt große Summen von Sergei Roldugin, der das Vermögen von Vladimir Putin verwaltet. Kerimov nahm am 24. Februar 2022 an dem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis von Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
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Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
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892 |
Tigran Oganesovich KHUDAVERDYAN (Russisch: Тигран Оганесович ХУДАВЕРДЯН) |
Exekutivdirektor und stellvertretender Geschäftsführer der Yandex NV Geburtsdatum: 28.12.1981 Geburtsort: Yerevan (Eriwan), Armenien Staatsangehörigkeit: Armenisch Geschlecht: männlich |
Tigran Khudaverdyan ist Exekutivdirektor von Yandex, einem führenden Technologie-Unternehmen in Russland, das sich auf intelligente Produkte und Dienstleistungen auf der Basis von maschinellem Lernen spezialisiert hat. Der ehemalige Leiter der Nachrichtenredaktion von Yandex warf dem Unternehmen vor, „ein Schlüsselelement beim Verbergen von Informationen über den Krieg in der Ukraine vor den Russen“ zu sein. Zudem hat das Unternehmen russische Nutzer seiner Suchmaschine, die nach Informationen über die Ukraine gesucht haben, vor unzuverlässigen Informationen im Internet gewarnt, nachdem die russische Regierung russischen Medien gegenüber eine Warnung bezüglich der von diesen herausgegebenen Veröffentlichungen ausgesprochen hatte. |
15.3.2022 |
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Am 24. Februar 2022 nahm Khudaveryan an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus gehört er zu den führenden Geschäftsleuten die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
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893 |
Vladimir Valerievich RASHEVSKY / Vladimir Valeryevich RASHEVSKIY (Russisch: Владимир Валерьевич РАШЕВСКИЙ) |
Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG Geburtsdatum: 29.9.1973 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Vladimir Rashevsky ist Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG, einer der weltweit größten Hersteller von Mineraldüngern. Zuvor (zwischen 2004 und 2020) war er Geschäftsführer des Kohleunternehmens JSC SUEK. Dabei handelt es sich um die größten russischen Unternehmen, an denen auch der russische Milliardär Andrei Melnichenko beteiligt ist und die in wesentlichem Umfang Einnahmen generieren und der russischen Regierung zur Verfügung stellen. Sie arbeiten auch mit der russischen Regierung einschließlich Vladimir Putin zusammen. Unternehmen der EuroChem Group lieferten Ammoniaknitrat in die besetzten Gebiete des Donezkbeckens. SUEK schloss Verträge mit Sanatorien auf der Krim über Gesundheitsprogramme für die Beschäftigten. Somit unterstützt Rashevsky die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell oder profitiert von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Am 24. Februar 2022 nahm Rashevsky an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022" |
Organisationen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„57 |
ROSNEFT AERO (RN AERO) (Russisch: Роснефть-Аэро / РН-Аэро) |
Anschrift: 15, Malaya Kaluzhskaya Str., Moscow, 119071, Russian Federation Tel.: +7 (499) 517-76-56; +7 (499) 517-76-55 (Fax) Website: https://www.rosneft-aero.ru/en/ E-Mail: info@rn-aero.rosneft.ru |
Rosneft Aero liefert Flugturbinenkraftstoff an den Flughafen Simferopol, der die Flugverbindung zwischen dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols und Russland sicherstellt. Damit trägt das Unternehmen zur Verfestigung der Eingliederung der Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei. Somit unterstützt Rosneft Aero materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
58 |
JSC ROSOBORONEXPORT (Russisch: AO Рособоронэкспорт) |
Anschrift: 27 Stromynka Str., Moscow, 107076, Russian Federation Tel.: +7 (495) 739 60 17 / +7 (495) 534 61 40 Website: http://roe.ru/eng/ E-Mail: roe@roe.ru |
Rosoboronexport ist die einzige offizielle staatliche Vermittlungsstelle Russlands für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung für harte Währung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD. Rosoboronexport ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
59 |
JSC NPO High Precision Systems (Russisch: АО НПО Высокоточные комплексы) |
Anschrift: 7 Kievskaya Str., Moscow, 121059, Russian Federation Tel.: +7 (495) 981-92-77 Fax: +7 (495) 981-92-78 E-Mail: npovk@npovk.ru Website: https://www.npovk.ru |
High Precision Systems ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Waffen. Das Unternehmen ist führend bei der Konstruktion und Herstellung taktischer ballistischer Raketensysteme in Russland. High Precision Systems ist eine Tochtergesellschaft von Rostec. Die russischen Streitkräfte setzten bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 von High Precision Systems hergestellte Waffen ein. Daher ist High Precision Systems verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
60 |
JSC Kurganmashzavod (Russisch: ПАО Курганмашзавод) |
Anschrift: 17 1J Mashinostroitely Ave., 640021, Kurgan, Russian Federation Tel.: +7 (3522) 23-20-83,+7 (3522) 47-19-99; Fax: +7 (3522) 23-20-71, +7 (3522) 23-20-82 E-Mail: kmz@kmz.ru Website: https://www.kurganmash.ru |
Kurganmashzavod ist ein großes russisches Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes. Die von Kurganmashzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Schützenpanzer BMP-3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Kurganmashzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
61 |
JSC Russian Helicopters (Russisch: AO Вертолеты России) |
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (495) 981-63-67 Website:http://www.russianhelicopters.aero E-Mail: info@rhc.aero |
Russian Helicopters ist ein großes russisches Unternehmen, das Hubschrauber herstellt. Die von Russian Helicopters hergestellten Militärhubschrauber Ka-52 „Alligator“ wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Russian Helicopters verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
62 |
PJSC United Aircraft Corporation (Russisch: ПАО Объединённая авиастроительная корпорация) |
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (495) 926-1420 Website: https://www.uacrussia.ru/ E-Mail: office@uacrussia.ru |
Die United Aircraft Corporation ist ein russischer Hersteller von Zivil- und Militärflugzeugen. Zusammen mit den verbundenen Unternehmen kontrolliert es 100 % der russischen Militärflugzeugproduktion. Die von der United Aircraft Corporation hergestellten Kampfflugzeuge wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist die United Aircraft Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
63 |
JSC United Shipbuilding Corporation (Russisch: АО Объединённая Судостроительная Корпорация) |
Anschrift: 11 Bolshaya Tatarskaya Str., Moscow 115184, Russian Federation Tel.: +7 495 617 33 00 Website: https://www.aoosk.ru E-Mail: info@aoosk.ru |
Die United Shipbuilding Corporation ist ein russischer staatseigener Schiffbaukonzern und der größte Lieferant von Kriegsschiffen der russischen Marine. Er besitzt mehrere Werften und Konstruktionsbüros. Das große Landungsschiff „Pyotr Morgunov“ des Projekts 11711, das von der United Shipbuilding Corporation gebaut wurde, wurde bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Das der Schwarzmeerflotte angehörende Patrouillenschiff „Vasily Bykov“ des Projekts 22160, das von der United Shipbuilding Corporation entworfen wurde, kam ebenfalls bei der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Einsatz. Darüber hinaus entwickelte das im Eigentum der United Shipbuilding Corporation stehende Konstruktionsbüro „Almaz“ die Korvetten des Projekts 22800, von denen einige auf den Werften gebaut wurden, die sich auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols befinden, und die zur Militarisierung der Halbinsel Krim beigetragen haben. Daher ist JSC United Shipbuilding Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
64 |
JSC Research and Production Corporation URALVAGONZAVOD (Russisch: АО “Научно-производственная корпорация УралВагонЗавод”) |
Anschrift: 28 Vostochnoe shosse., 622007, Nizhny Tagil, Sverdlovsk region, Russian Federation Tel.: +7 3435 34 5000; +7 3435 33 47 12 E-Mail: web@uvz.ru Website: http://uralvagonzavod.ru |
Uralvagonzavod ist ein großes russisches Maschinenbauunternehmen. Es ist der einzige Hersteller von Militärpanzern in Russland. Die von Uralvagonzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Panzer T-72B3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Uralvagonzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
65 |
JSC Zelenodolsk Shipyard [A.M. Gorky Zelenodolsk Plant] (Russisch: АО “Зеленодольский завод имени А. М. Горького”) |
Anschrift: 5, Zavodskaya Str., 422546 Zelenodolsk, Republic of Tatarstan, Russian Federation Tel.: +7 (84371) 5-76-10, Fax: +7 (84371) 5-78-00 Website: https://www.zdship.ru E-Mail: nfo@zdship.ru |
Zelenodolsk Shipyard ist eines der größten Schiffbauunternehmen in Russland. Dort wurde das Patrouillenschiff „Vasily Bykov“ der Schwarzmeerflotte gebaut, das bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurde. Am 24. Februar 2022 griff die „Vasily Bykov“ die ukrainischen Soldaten an, die die Schlangeninsel verteidigten. Daher ist Zelenodolsk Shipyard verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022“ |
15.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 87/13 |
VERORDNUNG (EU) 2022/428 DES RATES
vom 15. März 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP (3) des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. |
(3) |
Am 15. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/430 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Einführung weiterer Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie für Luxusgüter angenommen. |
(4) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/430 wird die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. |
(5) |
Der Beschluss (GASP) 2022/430 enthält auch Verbote für neue Investitionen in den russischen Energiesektor sowie umfassende Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Russland, mit Ausnahme der Nuklearindustrie und des nachgelagerten Energietransports. |
(6) |
Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen, die bereits Refinanzierungsbeschränkungen unterliegen. |
(7) |
Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet ferner die Erbringung von Ratingdiensten sowie den Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten für russische Kunden. |
(8) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich. |
(9) |
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 1 werden folgende Buchstaben angefügt:
|
2. |
In Artikel 2 Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:
|
3. |
In Artikel 2a Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:
|
4. |
Artikel 2b Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „(1) In Bezug auf die in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen die zuständigen Behörden abweichend von Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 2a Absätze 1 und 2 und unbeschadet der Genehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/821 den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass“ |
5. |
Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 (1) Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter oder Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. (2) Es ist verboten,
(3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern oder Technologien, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe, die erforderlich sind für
(4) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. September 2022 – einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 16. März 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde. (5) Die Verbote gemäß Absatz 2 gelten nicht für die Bereitstellung von Versicherungen oder Rückversicherungen an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Bezug auf deren Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors Russlands. (6) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr und die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(7) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
6. |
Artikel 3a erhält folgende Fassung: „Artikel 3a (1) Es ist verboten,
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(3) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
7. |
Artikel 3e Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 3d. Der Netzmanager lehnt insbesondere alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne ab die auf die Absicht hindeuten, über dem Hoheitsgebiet der Union Tätigkeiten durchzuführen, die einen Verstoß gegen diesen Beschluss darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.“ |
8. |
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 3g (1) Es ist verboten,
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. Juni 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Artikel 3h (1) Es ist verboten, in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. (2) Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot gemäß Absatz 1 für in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt. (3) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten oder Partnerländer in Russland oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter.“ |
9. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 5aa (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Geschäfte zu tätigen mit
(2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für die Erfüllung – bis zum 15. Mai 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (3) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:
|
10. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 5j (1) Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Ratingdienste zu erbringen. (2) Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten zu gewähren. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.“ |
11. |
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
12. |
Artikel 12 erhält folgende Fassung: „Artikel 12 Es ist verboten, sich wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung vorgesehen Verbote bezweckt oder bewirkt wird.“ |
13. |
Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
14. |
Die Anhänge XVII, XVIII und XIX werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung angefügt. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) ABl. L 87 I vom 15.3.2022.
(2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
(3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
ANHANG I
In Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden Einträge für die folgenden natürlichen Personen und Einrichtungen eingefügt:
|
„Amur Shipbuilding Factory PJSC |
|
AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC |
|
AO Kronshtadt |
|
Avant Space LLC |
|
Baikal Electronics |
|
Center for Technological Competencies in Radiophtonics |
|
Central Research and Development Institute Tsiklon |
|
Crocus Nano Electronics |
|
Dalzavod Ship-Repair Center |
|
Elara |
|
Electronic Computing and Information Systems |
|
ELPROM |
|
Engineering Center Ltd. |
|
Forss Technology Ltd. |
|
Integral SPB |
|
JSC Element |
|
JSC Pella-Mash |
|
JSC Shipyard Vympel |
|
Kranark LLC |
|
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) |
|
LLC Center |
|
MCST Lebedev |
|
Miass Machine-Building Factory |
|
Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk |
|
MPI VOLNA |
|
N. A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering |
|
Nerpa Shipyard |
|
NM-Tekh |
|
Novorossiysk Shipyard JSC |
|
NPO Electronic Systems |
|
NPP Istok |
|
NTC Metrotek |
|
OAO GosNIIkhimanalit |
|
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era |
|
OJSC TSRY |
|
OOO Elkomtekh (Elkomtex) |
|
OOO Planar |
|
OOO Sertal |
|
Photon Pro LLC |
|
PJSC Zvezda |
|
Production Association Strela |
|
Radioavtomatika |
|
Research Center Module |
|
Robin Trade Limited |
|
R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships |
|
Rubin Sever Design Bureau |
|
Russian Space Systems |
|
Rybinsk Shipyard Engineering |
|
Scientific Research Institute of Applied Chemistry |
|
Scientific-Research Institute of Electronics |
|
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems |
|
Scientific Research Institute NII Submikron |
|
Sergey IONOV |
|
Serniya Engineering |
|
Severnaya Verf Shipbuilding Factory |
|
Ship Maintenance Center Zvezdochka |
|
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) |
|
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya |
|
State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute |
|
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) |
|
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center |
|
UAB Pella-Fjord |
|
United Shipbuilding Corporation JSC “35th Shipyard” |
|
United Shipbuilding Corporation JSC “Astrakhan Shipyard” |
|
United Shipbuilding Corporation JSC “Aysberg Central Design Bureau” |
|
United Shipbuilding Corporation JSC “Baltic Shipbuilding Factory” |
|
United Shipbuilding Corporation JSC “Krasnoye Sormovo Plant OJSC” |
|
United Shipbuilding Corporation JSC SC “Zvyozdochka” |
|
United Shipbuilding Corporation “Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar” |
|
United Shipbuilding Corporation “Scientific Research Design Technological Bureau Onega” |
|
United Shipbuilding Corporation “Sredne-Nevsky Shipyard” |
|
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials |
|
Urals Project Design Bureau Detal |
|
Vega Pilot Plant |
|
Vertikal LLC |
|
Vladislav Vladimirovich Fedorenko |
|
VTK Ltd |
|
Yaroslavl Shipbuilding Factory |
|
ZAO Elmiks-VS |
|
ZAO Sparta |
|
ZAO Svyaz Inzhiniring“ |
ANHANG II
Die folgenden Anhänge werden angefügt:
„ANHANG XVII
LISTE DER EISEN- UND STAHLERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 3g
KN-/TARIC-Codes |
Bezeichnung der Güter |
7208 10 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 25 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 26 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 27 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 36 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 37 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 38 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 39 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 40 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 52 99 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 53 90 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7208 54 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7211 14 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7211 19 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7212 60 00 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 19 10 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 30 10 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 30 30 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 30 90 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 40 15 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7225 40 90 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7226 19 10 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7226 91 20 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7226 91 91 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7226 91 99 |
Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt |
7209 15 00 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 16 90 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 17 90 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 18 91 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 25 00 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 26 90 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 27 90 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 28 90 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 90 20 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 90 80 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 23 20 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 23 30 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 23 80 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 29 00 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 90 20 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7211 90 80 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7225 50 20 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7225 50 80 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7226 20 00 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7226 92 00 |
Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt |
7209 16 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7209 17 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7209 18 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7209 26 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7209 27 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7209 28 10 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7225 19 90 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7226 19 80 |
Elektrobleche (andere als GOES) |
7210410020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210410030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210490020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210490030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210610020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210610030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210690020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210690030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212300020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212300030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506120 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506130 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506920 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506930 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225920020 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225920030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990011 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990022 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990023 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990041 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990045 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990091 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990092 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990093 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226993010 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226993030 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997011 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997013 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997091 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997093 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997094 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210 20 00 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210 30 00 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210 90 80 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212 20 00 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212 50 20 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212 50 30 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212 50 40 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212 50 90 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225 91 00 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226 99 10 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210410080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210490080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210610080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210690080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212300080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506180 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7212506980 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225920080 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990025 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7225990095 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226993090 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997019 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7226997096 |
Bleche mit metallischem Überzug |
7210 70 80 |
Bleche mit organischem Überzug |
7212 40 80 |
Bleche mit organischem Überzug |
7209 18 99 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 11 00 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 12 20 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 12 80 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 50 00 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 70 10 |
Weißblecherzeugnisse |
7210 90 40 |
Weißblecherzeugnisse |
7212 10 10 |
Weißblecherzeugnisse |
7212 10 90 |
Weißblecherzeugnisse |
7212 40 20 |
Weißblecherzeugnisse |
7208 51 20 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7208 51 91 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7208 51 98 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7208 52 91 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7208 90 20 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7208 90 80 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7210 90 30 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7225 40 12 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7225 40 40 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7225 40 60 |
Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7219 11 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 12 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 12 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 13 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 13 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 14 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 14 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 22 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 22 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 23 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 24 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7220 11 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7220 12 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 31 00 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 32 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 32 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 33 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 33 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 34 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 34 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 35 10 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 35 90 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 90 20 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 90 80 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 21 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 29 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 41 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 49 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 81 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 20 89 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 90 20 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7220 90 80 |
Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt |
7219 21 10 |
Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7219 21 90 |
Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt |
7214 30 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 91 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 91 90 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 31 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 39 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 50 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 71 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 79 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 99 95 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7215 90 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 10 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 21 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 22 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 40 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 40 90 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 50 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 50 91 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 50 99 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 99 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 10 20 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 20 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 20 91 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 20 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 41 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 49 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 61 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 69 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 70 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 30 89 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 60 20 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 60 80 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 70 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 70 90 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7228 80 00 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7214 20 00 |
Betonstabstahl |
7214 99 10 |
Betonstabstahl |
7222 11 11 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 11 19 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 11 81 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 11 89 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 19 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 19 90 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 11 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 19 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 21 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 29 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 31 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 39 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 81 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 20 89 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 30 51 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 30 91 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 30 97 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 40 10 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 40 50 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7222 40 90 |
Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl |
7221 00 10 |
Nicht rostender Walzdraht |
7221 00 90 |
Nicht rostender Walzdraht |
7213 10 00 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 20 00 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 10 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 20 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 41 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 49 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 70 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 91 90 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 99 10 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7213 99 90 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7227 10 00 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7227 20 00 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7227 90 10 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7227 90 50 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7227 90 95 |
Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl |
7216 31 10 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 31 90 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 32 11 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 32 19 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 32 91 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 32 99 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 33 10 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7216 33 90 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7301 10 00 |
Spundwanderzeugnisse |
7302 10 22 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
7302 10 28 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
7302 10 40 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
7302 10 50 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
7302 40 00 |
Oberbaumaterial für Bahnen |
7306 30 41 |
Andere Rohre |
7306 30 49 |
Andere Rohre |
7306 30 72 |
Andere Rohre |
7306 30 77 |
Andere Rohre |
7306 61 10 |
Hohlprofile |
7306 61 92 |
Hohlprofile |
7306 61 99 |
Hohlprofile |
7304 11 00 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 22 00 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 24 00 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 41 00 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 49 10 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 49 93 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 49 95 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 49 99 |
Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl |
7304 19 10 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 19 30 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 19 90 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 23 00 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 29 10 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 29 30 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 29 90 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 31 20 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 31 80 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 10 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 52 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 58 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 92 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 93 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 39 98 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 51 81 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 51 89 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 59 10 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 59 92 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 59 93 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 59 99 |
Andere nahtlose Rohre |
7304 90 00 |
Andere nahtlose Rohre |
7305 11 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 12 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 19 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 20 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 31 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 39 00 |
Große geschweißte Rohre |
7305 90 00 |
Große geschweißte Rohre |
7306 11 10 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 11 90 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 19 10 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 19 90 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 21 00 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 29 00 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 30 11 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 30 19 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 30 80 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 40 20 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 40 80 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 50 20 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 50 80 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 69 10 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 69 90 |
Andere geschweißte Rohre |
7306 90 00 |
Andere geschweißte Rohre |
7215 10 00 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7215 50 11 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7215 50 19 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7215 50 80 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 10 90 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 20 99 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 50 20 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 50 40 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 50 61 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 50 69 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7228 50 80 |
Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt |
7217 10 10 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 10 31 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 10 39 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 10 50 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 10 90 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 20 10 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 20 30 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 20 50 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 20 90 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 30 41 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 30 49 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 30 50 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 30 90 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 90 20 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 90 50 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
7217 90 90 |
Draht aus nicht legiertem Stahl |
ANHANG XVIII
LISTE DER LUXUSGÜTER IM SINNE VON ARTIKEL 3h
ERLÄUTERUNG
Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1), wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.
1. Pferde
ex |
0101 21 00 |
reinrassige Zuchttiere |
ex |
0101 29 90 |
andere |
2. Kaviar und Kaviarersatz
ex |
1604 31 00 |
Kaviar |
ex |
1604 32 00 |
Kaviarersatz |
3. Trüffel und Zubereitungen daraus
ex |
0709 56 00 |
Trüffel |
ex |
0710 80 69 |
andere |
ex |
0711 59 00 |
andere |
ex |
0712 39 00 |
andere |
ex |
2001 90 97 |
andere |
ex |
2003 90 10 |
Trüffel |
ex |
2103 90 90 |
andere |
ex |
2104 10 00 |
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen |
ex |
2104 20 00 |
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen |
ex |
2106 00 00 |
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
4. Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
ex |
2203 00 00 |
Bier aus Malz |
ex |
2204 10 11 |
Champagner |
ex |
2204 10 91 |
Asti spumante |
ex |
2204 10 93 |
andere |
ex |
2204 10 94 |
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) |
ex |
2204 10 96 |
andere Rebsortenweine |
ex |
2204 10 98 |
andere |
ex |
2204 21 00 |
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger |
ex |
2204 29 00 |
andere |
ex |
2205 00 00 |
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert |
ex |
2206 00 00 |
Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
ex |
2207 10 00 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt |
ex |
2208 00 00 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke |
5. Zigarren und Zigarillos
ex |
2402 10 00 |
Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend |
ex |
2402 90 00 |
andere |
6. Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten
ex |
3303 |
Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) |
ex |
3304 00 00 |
Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre |
ex |
3305 00 00 |
Zubereitete Haarbehandlungsmittel |
ex |
3307 00 00 |
Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften |
ex |
6704 00 00 |
Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
ex |
4201 00 00 |
Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art |
ex |
4202 00 00 |
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen |
ex |
4205 00 90 |
andere |
ex |
9605 00 00 |
Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidung |
8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
ex |
4203 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
ex |
4303 00 00 |
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen |
ex |
6101 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 |
ex |
6102 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 |
ex |
6103 00 00 |
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6104 00 00 |
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6105 00 00 |
Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6106 00 00 |
Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6107 00 00 |
Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6108 00 00 |
Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6109 00 00 |
T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6110 00 00 |
Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6111 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder |
ex |
6112 11 00 |
aus Baumwolle |
ex |
6112 12 00 |
aus synthetischen Chemiefasern |
ex |
6112 19 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6112 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6112 31 00 |
aus synthetischen Chemiefasern |
ex |
6112 39 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6112 41 00 |
aus synthetischen Chemiefasern |
ex |
6112 49 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6113 00 10 |
aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906 |
ex |
6113 00 90 |
andere |
ex |
6114 00 00 |
Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6115 00 00 |
Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken) |
ex |
6116 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6117 00 00 |
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6201 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 |
ex |
6202 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 |
ex |
6203 00 00 |
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben |
ex |
6204 00 00 |
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen |
ex |
6205 00 00 |
Hemden für Männer oder Knaben |
ex |
6206 00 00 |
Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6207 00 00 |
Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben |
ex |
6208 00 00 |
Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6209 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder |
ex |
6210 10 00 |
aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 |
ex |
6210 20 00 |
Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren |
ex |
6210 30 00 |
Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren |
ex |
6210 40 00 |
Andere Kleidung für Männer oder Knaben |
ex |
6210 50 00 |
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 11 00 |
für Männer oder Knaben |
ex |
6211 12 00 |
für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6211 32 00 |
aus Baumwolle |
ex |
6211 33 00 |
aus Chemiefasern |
ex |
6211 39 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6211 42 00 |
aus Baumwolle |
ex |
6211 43 00 |
aus Chemiefasern |
ex |
6211 49 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6212 00 00 |
Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6213 00 00 |
Taschentücher und Ziertaschentücher |
ex |
6214 00 00 |
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren |
ex |
6215 00 00 |
Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals |
ex |
6216 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe |
ex |
6217 00 00 |
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 |
ex |
6401 00 00 |
Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist |
ex |
6402 20 00 |
Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt |
ex |
6402 91 00 |
den Knöchel bedeckend |
ex |
6402 99 00 |
andere |
ex |
6403 19 00 |
andere |
ex |
6403 20 00 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen |
ex |
6403 40 00 |
Andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe |
ex |
6403 51 00 |
den Knöchel bedeckend |
ex |
6403 59 00 |
andere |
ex |
6403 91 00 |
den Knöchel bedeckend |
ex |
6403 99 00 |
andere |
ex |
6404 19 10 |
Pantoffeln und andere Hausschuhe |
ex |
6404 20 00 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
ex |
6405 00 00 |
Andere Schuhe |
ex |
6504 00 00 |
Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet |
ex |
6505 00 10 |
aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00 |
ex |
6505 00 30 |
Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm |
ex |
6505 00 90 |
andere |
ex |
6506 99 00 |
aus anderen Stoffen |
ex |
6601 91 00 |
Schirme mit Teleskopauszug |
ex |
6601 99 00 |
andere |
ex |
6602 00 00 |
Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren |
ex |
9619 00 81 |
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder |
9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
ex |
5701 00 00 |
Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
ex |
5702 10 00 |
Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche |
ex |
5702 20 00 |
Fußbodenbeläge aus Kokosfasern |
ex |
5702 31 80 |
andere |
ex |
5702 32 00 |
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 39 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
5702 41 90 |
andere |
ex |
5702 42 00 |
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 50 00 |
andere, ohne Flor, nicht konfektioniert |
ex |
5702 91 00 |
aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
ex |
5702 92 00 |
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 99 00 |
aus anderen Spinnstoffen |
ex |
5703 00 00 |
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert |
ex |
5704 00 00 |
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert |
ex |
5705 00 00 |
andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
ex |
5805 00 00 |
Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert |
10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
ex |
7101 00 00 |
Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
ex |
7102 00 00 |
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke |
ex |
7103 00 00 |
Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
ex |
7104 91 00 |
Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken |
ex |
7105 00 00 |
Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen |
ex |
7106 00 00 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
ex |
7107 00 00 |
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7108 00 00 |
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
ex |
7109 00 00 |
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7110 11 00 |
in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 19 00 |
andere |
ex |
7110 21 00 |
in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 29 00 |
andere |
ex |
7110 31 00 |
in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 39 00 |
andere |
ex |
7110 41 00 |
in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 49 00 |
andere |
ex |
7111 00 00 |
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7113 00 00 |
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7114 00 00 |
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7115 00 00 |
Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7116 00 00 |
Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) |
11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ex |
4907 00 30 |
Banknoten |
ex |
7118 10 00 |
Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel |
ex |
7118 90 00 |
andere |
12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
ex |
7114 00 00 |
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7115 00 00 |
Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
8214 00 00 |
Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) |
ex |
8215 00 00 |
Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren |
ex |
9307 00 00 |
Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen |
13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
ex |
6911 00 00 |
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan |
ex |
6912 00 23 |
aus Steinzeug |
ex |
6912 00 25 |
aus Steingut oder feinen Erden |
ex |
6912 00 83 |
aus Steinzeug |
ex |
6912 00 85 |
aus Steingut oder feinen Erden |
ex |
6914 10 00 |
aus Porzellan |
ex |
6914 90 00 |
andere |
14. Artikel aus Bleikristall
ex |
7009 91 00 |
nicht gerahmt |
ex |
7009 92 00 |
gerahmt |
ex |
7010 00 00 |
Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas (ohne Ampullen) |
ex |
7013 22 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 33 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 41 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 91 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7018 10 00 |
Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren |
ex |
7018 90 00 |
andere |
ex |
7020 00 80 |
andere |
ex |
9405 50 00 |
nichtelektrische Beleuchtungskörper |
ex |
9405 91 00 |
aus Glas |
15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR
ex |
8414 51 |
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger |
ex |
8414 59 00 |
andere |
ex |
8414 60 00 |
Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger |
ex |
8415 10 00 |
zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) |
ex |
8418 10 00 |
kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren |
ex |
8418 21 00 |
Kompressorkühlschränke |
ex |
8418 29 00 |
andere |
ex |
8418 30 00 |
Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger |
ex |
8418 40 00 |
Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger |
ex |
8419 81 00 |
zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen |
ex |
8422 11 00 |
Haushaltsgeschirrspülmaschinen |
ex |
8423 10 00 |
Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen |
ex |
8443 12 00 |
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen |
ex |
8443 31 00 |
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
ex |
8443 32 00 |
andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
ex |
8443 39 00 |
andere |
ex |
8450 11 00 |
Waschvollautomaten |
ex |
8450 12 00 |
andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner |
ex |
8450 19 00 |
andere |
ex |
8451 21 00 |
mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger |
ex |
8452 10 00 |
Haushaltsnähmaschinen |
ex |
8470 10 00 |
elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen |
ex |
8470 21 00 |
druckende |
ex |
8470 29 00 |
andere |
ex |
8470 30 00 |
andere Rechenmaschinen |
ex |
8471 00 00 |
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
ex |
8472 90 80 |
andere |
ex |
8479 60 00 |
Verdunstungsluftkühler |
ex |
8508 11 00 |
mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger |
ex |
8508 19 00 |
andere |
ex |
8508 60 00 |
andere Staubsauger |
ex |
8509 80 00 |
andere Geräte |
ex |
8516 31 00 |
Haartrockner |
ex |
8516 50 00 |
Mikrowellengeräte |
ex |
8516 60 10 |
Vollherde |
ex |
8516 71 00 |
Kaffeemaschinen und Teemaschinen |
ex |
8516 72 00 |
Brotröster (Toaster) |
ex |
8516 79 00 |
andere |
ex |
8517 11 00 |
Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer |
ex |
8517 13 00 |
Smartphones |
ex |
8517 18 00 |
andere |
ex |
8517 61 00 |
Basisstationen |
ex |
8517 62 00 |
Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) |
ex |
8517 69 00 |
andere |
ex |
8526 91 00 |
Funknavigationsgeräte |
ex |
8529 10 65 |
Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen |
ex |
8529 10 69 |
andere |
ex |
8531 10 00 |
Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte |
ex |
8543 70 10 |
Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen |
ex |
8543 70 30 |
Antennenverstärker |
ex |
8543 70 50 |
Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte |
ex |
8543 70 90 |
andere |
ex |
9504 50 00 |
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30 |
ex |
9504 90 80 |
andere |
16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR
ex |
8519 00 00 |
Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte |
ex |
8521 00 00 |
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner |
ex |
8527 00 00 |
Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
ex |
8528 71 00 |
der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet |
ex |
8528 72 00 |
andere, für mehrfarbiges Bild |
ex |
9006 00 00 |
Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539 ) |
ex |
9007 00 00 |
Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
ex |
4011 10 00 |
von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art |
ex |
4011 20 00 |
von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art |
ex |
4011 30 00 |
von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
ex |
4011 40 00 |
von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art |
ex |
4011 90 00 |
andere |
ex |
7009 10 00 |
Rückspiegel für Fahrzeuge |
ex |
8407 00 00 |
Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung |
ex |
8408 00 00 |
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
ex |
8409 00 00 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
ex |
8411 00 00 |
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen |
|
8428 60 00 |
Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen |
ex |
8431 39 00 |
Zubehör und Ersatzteile für Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen |
ex |
8483 00 00 |
Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) |
ex |
8511 00 00 |
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter |
ex |
8512 20 00 |
andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte |
ex |
8512 30 10 |
Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
ex |
8512 30 90 |
andere |
ex |
8512 40 00 |
Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben |
ex |
8544 30 00 |
Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art |
ex |
8603 00 00 |
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 |
ex |
8605 00 00 |
Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604 ) |
ex |
8607 00 00 |
Teile von Schienenfahrzeugen |
ex |
8702 00 00 |
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer |
ex |
8703 00 00 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch Schneemobile |
ex |
8706 00 00 |
Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor |
ex |
8707 00 00 |
Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
ex |
8708 00 00 |
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
ex |
8711 00 00 |
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen |
ex |
8712 00 00 |
Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor |
ex |
8714 00 00 |
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 |
ex |
8716 10 00 |
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen |
ex |
8716 40 00 |
andere Anhänger und Sattelanhänger |
ex |
8716 90 00 |
Teile |
ex |
8901 10 00 |
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe |
ex |
8901 90 00 |
andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind |
ex |
8903 00 00 |
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus |
18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
ex |
9101 00 00 |
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
9102 00 00 |
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 |
ex |
9103 00 00 |
Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104 |
ex |
9104 00 00 |
Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge |
ex |
9105 00 00 |
Andere Uhren |
ex |
9108 00 00 |
Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt |
ex |
9109 00 00 |
Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt |
ex |
9110 00 00 |
Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke |
ex |
9111 00 00 |
Gehäuse für Uhren und Teile davon |
ex |
9112 00 00 |
Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon |
ex |
9113 00 00 |
Uhrarmbänder und Teile davon |
ex |
9114 00 00 |
Andere Uhrenteile |
19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 EUR
ex |
9201 00 00 |
Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur |
ex |
9202 00 00 |
Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen) |
ex |
9205 00 00 |
Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln |
ex |
9206 00 00 |
Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas) |
ex |
9207 00 00 |
Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons): |
20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
ex |
9700 |
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten |
21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
ex |
4015 19 00 |
andere |
ex |
4015 90 00 |
andere |
ex |
6210 40 00 |
andere Kleidung für Männer oder Knaben |
ex |
6210 50 00 |
andere Kleidung für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 11 00 |
für Männer oder Knaben |
ex |
6211 12 00 |
für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6216 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe |
ex |
6402 12 00 |
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe |
ex |
6402 19 00 |
andere |
ex |
6403 12 00 |
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe |
ex |
6403 19 00 |
andere |
ex |
6404 11 00 |
Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe |
ex |
6404 19 90 |
andere |
ex |
9004 90 00 |
andere |
ex |
9020 00 00 |
Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement |
ex |
9506 11 00 |
Ski |
ex |
9506 12 00 |
Skibindungen |
ex |
9506 19 00 |
andere |
ex |
9506 21 00 |
Windsurfer |
ex |
9506 29 00 |
andere |
ex |
9506 31 00 |
vollständige Golfschläger |
ex |
9506 32 00 |
Golfbälle |
ex |
9506 39 00 |
andere |
ex |
9506 40 00 |
Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis |
ex |
9506 51 00 |
Tennisschläger, auch ohne Bespannung |
ex |
9506 59 00 |
andere |
ex |
9506 61 00 |
Tennisbälle |
ex |
9506 69 10 |
Kricket- und Polobälle |
ex |
9506 69 90 |
andere |
ex |
9506 70 |
Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen |
ex |
9506 91 |
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik |
ex |
9506 99 10 |
Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle |
ex |
9506 99 90 |
andere |
ex |
9507 00 00 |
Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705 ) und ähnliche Jagdgeräte |
22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
ex |
9504 20 00 |
Billardspiele aller Art und Zubehör |
ex |
9504 30 00 |
andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) |
ex |
9504 40 00 |
Spielkarten |
ex |
9504 50 00 |
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30 |
ex |
9504 90 80 |
andere |
ANHANG XIX
LISTE DER STAATSEIGENEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 5aa
OPK OBORONPROM |
UNITED AIRCRAFT CORPORATION |
URALVAGONZAVOD |
ROSNEFT |
TRANSNEFT |
GAZPROM NEFT |
ALMAZ-ANTEY |
KAMAZ |
ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION) |
JSC PO SEVMASH |
SOVCOMFLOT |
UNITED SHIPBUILDING CORPORATION |
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).
BESCHLÜSSE
15.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 87/44 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/429 DES RATES
vom 15. März 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. |
(4) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat vereinbarte weitere restriktive Maßnahmen, die eng mit den Partnern und Verbündeten der Union abgestimmt sind und für Russland massive und schwerwiegende Konsequenzen für seine Handlungen nach sich ziehen werden. |
(5) |
Der Rat hat am 25. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/329 (2) erlassen, mit dem die Kriterien für die Benennung dahin gehend geändert wurden, dass Personen und Organisationen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen und von ihr profitieren, und Personen und Organisationen, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung der Russischen Föderation darstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die mit auf der Liste stehenden Personen oder Organisationen verbunden sind, einbezogen werden. |
(6) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 15 Personen und neun Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(7) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).
(2) Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 50 vom 25.2.2022, S. 1).
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
Personen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„879. |
Roman Arkadyevich ABRAMOVICH (Russisch: Роман Аркадьевич Абрамович) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Großaktionär von Evraz. Ehemaliger Gouverneur von Chukotka. Geburtsdatum: 24.10.1966 Geburtsort: Saratov, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin Verbundene Organisationen: Chelsea F.C., Evraz Group SA, LLC Evraz Holding, Millhouse Capital. |
Roman Abramovich ist ein russischer Oligarch mit langjährigen und engen Verbindungen zu Vladimir Putin. Er hat einen privilegierten Zugang zum Präsidenten und unterhält sehr gute Beziehungen zu ihm. Seine Verbindungen zum russischen Präsidenten halfen ihm, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er ist Großaktionär des Stahlkonzerns Evraz Group, einem der größten Steuerzahler Russlands. Dadurch hat er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Er gehört auch zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
880. |
German Borisovich KHAN (Russisch: Герман Борисович Хан) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Einer der Großaktionäre der Alfa Group Geburtsdatum: 24.10.1961 Geburtsort: Kyiv (Kiew), Ukraine Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, Alexey Kuzmichev Verbundene Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank |
German Khan ist ein Großaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der größten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Wie andere Eigentümer der Alfa Bank (Mikhail Fridman und Petr Aven) pflegt er enge Beziehungen zu Vladimir Putin und beide erweisen sich gegenseitig nach wie vor wichtige Dienste. Die Eigentümer der Alfa Group ziehen aus dieser Beziehung geschäftliche und rechtliche Vorteile. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt „Alfa-Endo“ geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe. Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er gehört daher zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
881. |
Viktor Filippovich RASHNIKOV (Russisch: Виктор Филиппович Рашников) |
Oligarch. Eigentümer, Vorstandsvorsitzender und Vorsitzender des strategischen Planungsausschusses der Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK). Geburtsdatum: 3.10.1948 Geburtsort: Magnitorsk, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK) |
Viktor Rashnikov ist ein führender russischer Oligarch und Eigentümer sowie Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK). MMK gehört zu den größten Steuerzahlern Russlands. Die steuerliche Belastung des Unternehmens ist in jüngster Zeit gestiegen, was sich im russischen Staatshaushalt in Form deutlich höherer Einnahmen niedergeschlagen hat. Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
882. |
Alexey Viktorovich KUZMICHEV (Russisch: Алексей Викторович Кузьмичёв) |
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Einer der Großaktionäre der Alfa Group Geburtsdatum: 15.10.1962 Geburtsort: Kirov, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, German Khan Verbundene Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank |
Alexey Kuzmichev ist ein Großaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der größten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er unterhält gute Beziehungen zum russischen Präsidenten. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt „Alfa-Endo“ geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe. Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er ist auch einer der führenden Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
883. |
Alexander Alexandrovich MIKHEEV (Russisch: Александр Александрович Михеев) |
Geschäftsführer von JSC Rosoboronexport Geburtsdatum: 18.11.1961 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Sergey Chemezov Verbundene Organisationen: Rosoboronexport, Rostec, Federal Service of Military-Technical Cooperation |
Alexander Mikheev ist Geschäftsführer von Rosoboronexport, der einzigen offiziellen staatlichen Vermittlungsstelle für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD. Somit ist A. Mikheev einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
884. |
Alexander Nikolayevich SHOKHIN (Russisch: Александр Николаевич ШОХИН) |
Vorsitzender des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs) Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO Mitglied im Präsidium des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“ Geburtsdatum: 25.12.1951 Geburtsort: Savinskoye, Kirillovsky District, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Alexander Nikolayevich Shokhin ist Vorsitzender des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs), einer Lobbygruppe, die die Interessen von Unternehmen in Russland vertritt. Außerdem ist er Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO, eines führenden russischen Unternehmens der Bergbau- und Metallindustrie, das der Regierung der Russischen Föderation als Einnahmequelle dient. Nachdem Russland die Krim annektiert hatte, sprach sich Shokhin öffentlich dafür aus, dass mehr russische Investitionen in die Krim fließen müssten, um einer etwaigen Wirtschaftsblockade durch den Westen entgegenzuwirken. Shokhin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahe stehen, und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
|
|
|
Es zeigt sich auch, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
|
885. |
Andrey Valerievich RYUMIN (Russisch: Андрей Валерьевич Рюмин) |
Exekutivdirektor von Rosseti PJSC (bis August 2014 unter der Bezeichnung „Russian Grids“ bekannt), Vorstandsvorsitzender Geburtsdatum: 12.6.1980 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Andrey Ryumin ist der Exekutivdirektor von Rosseti PJSC, einem Unternehmen unter der Kontrolle des russischen Staates, das in Russland als Betreiber von Energienetzen, Anbieter technologischer Verbindungsdienste, Stromübertragungs- und Verteilernetzbetreiber tätig ist. Rosseti PJSC baute das Umspannwerk „Port“ für den Eisenbahnbetrieb auf der Krim-Brücke und versorgt den Trockengutterminal des Seehafens von Taman sowie Autobahnen, vor allem die M25 von Novorossiysk zur Straße von Kertsch, mit Strom. |
15.3.2022 |
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Ryumin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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Es zeigt sich auch, dass er einer der führenden Geschäftsleute in einem Bereich der Wirtschaft ist, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. |
||||
886. |
Armen Sumbatovich GASPARYAN (Russisch: Армен Сумбатович ГAСПАРЯН) |
Publizist, Propagandist, Mitglied des Vorstands von „Russia Today“ Geburtsdatum: 4.7.1975 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch |
Armen Gasparyan hat eine eigene Sendung „Nablyudenye“ bei dem russischen Medienunternehmen Sputnik und eine Radiosendung bei „Vesti FM“. Außerdem veröffentlicht er Bücher und Hörbücher und tritt in der Radiosendung „Polnyi kontakt“ („Uneingeschränkter Kontakt“) eines anderen Propagandisten, Vladimir Solovyov, als Sachverständiger auf. Gasparian setzt sich konsequent für die Verbreitung von Propagandanarrativen ein, die mit der Stimmungsmache des Kreml auf einer Linie liegen. Er setzt logische Trugschlüsse ein, um internationale Angelegenheiten zu erläutern, sprach der Ukraine die Souveränität über die Krim ab und verteidigte das Verhalten Russlands im Zusammenhang mit der Kaperung eines ukrainischen Schiffes in der Straße von Kertsch. |
15.3.2022 |
|
|
Geschlecht: männlich |
Er verbreitet weiterhin prorussische Propaganda bezüglich der russischen Invasion in der Ukraine und bestreitet aktiv die Souveränität der Ukraine. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
|
887. |
Artyom/ Artem Grigoryevich SHEYNIN (Russisch: Артём Григорьевич ШЕЙНИН) |
Russischer Propagandist und Moderator der Talkshow „Vremya Pokazhet“ („Die Zeit wird es zeigen“) des staatlichen Senders „Channel One“ (Russisch: Первый канал) Geburtsdatum: 26.1.1966 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: Russisch |
Artyom Sheynin ist ein russischer Propagandaführer und Moderator der Talkshow „Vremya Pokazhet“ („Die Zeit wird es zeigen“) des staatlichen Senders „Channel One“. In Erklärungen hat er sich für die rechtswidrige Annexion der Krim und für die Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ausgesprochen. In seinen Live-Übertragungen stachelt Sheynin zu ethnischem Hass zwischen Ukrainern und Russen auf, bestreitet die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verleumdet Putins Gegner. Zum 24. Februar 2022, dem Tag der ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine, erklärte Sheynin, dass die russische Operation in der Ukraine unvermeidbar gewesen sei und dazu diene, die ukrainische Regierung zur Aufrechterhaltung des Friedens zu zwingen. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
888 |
Dmitry Yevgenevich KULIKOV (Russisch: Дмитрий Евгеньевич КУЛИКОВ) |
Sachverständiger des Ausschusses der russischen Staatsduma für GUS-Angelegenheiten und Verbindungen zu Landsleuten Filmproduzent, Fernseh- und Radiomoderator. Mitglied des Öffentlichen Rates, der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht Geburtsdatum: 18.11.1967 Geburtsort: Shakhtyorsk, Region Donbass, Ukraine Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Dmitry Kulikov verbreitet kremlfreundliche Propaganda. Er gab in den staatlichen Fernsehsendern öffentliche Erklärungen ab, die dem Narrativ des Kremls über die Lage im Donezkbecken entsprechen. Ferner rechtfertigte er die Handlungen der russischen Regierung, die die Integrität und territoriale Souveränität der Ukraine bedrohen, wie die Aussetzung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen oder die Entscheidung, die „unabhängigen Republiken Donezk und Luhansk“ anzuerkennen. Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
889 |
Konstantin Lvovich ERNST (Russisch: Константин Львович ЭРНСТ) |
Geschäftsführer von Channel One Russia (Russisch: Первый канал) Geburtsdatum: 6.2.1961 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Konstantin Ernst ist Geschäftsführer von Channel One Russia, einem der größten russischen Medienunternehmen, das seit vielen Jahren von der russischen Regierung zu Propagandazwecken genutzt wird. In dieser Funktion ist er für die Organisation und Verbreitung der antiukrainischen Propaganda der russischen Regierung verantwortlich. Darüber hinaus erhielt er die höchsten staatlichen Auszeichnungen, darunter den Verdienstorden für das Vaterland, den Orden der Freundschaft, Danksagungsschreiben und Preise der Regierung und des Präsidenten der Russischen Föderation sowie die Medaille „Teilnehmer der Militäroperation in Syrien“. Somit unterstützt er Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner gehört er zu den führenden Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
890 |
Marina Vladimirovna SECHINA (Russisch: Марина Владимировна СЕЧИНА) |
Eigentümerin von LLC „Stankoflot“ Geburtsdatum: 1962 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: weiblich |
Marina Sechina ist die frühere Ehefrau von Igor Sechin, dem Geschäftsführer von Rosneft. Sie hat ihre Verbindungen zu verschiedenen Akteuren der russischen Regierung und russischen Unternehmensstrukturen, auch zu ihrem früheren Ehemann, zu ihrem persönlichen Nutzen eingesetzt. Unternehmen im Besitz von Sechina nahmen an der Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi teil. Sie ist Eigentümerin des Unternehmens LLC „Stankoflot“, das ohne Ausschreibung Verträge der State Corporation for Assistance to Development, Production and Export of Advanced Technology Industrial Product (Rostec) erhält. Darüber hinaus ist sie Geschäftsführerin des FTSSR CJSC und besitzt Anteile an RK-Telekom. Somit profitiert sie von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, sowie von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
15.3.2022 |
891 |
Suleyman Abusaidovich KERIMOV (Russisch: Сулейман Абусаидович КЕРИМОВ) |
Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow Mitglied des Föderationsrates als Vertreter der Republik Dagestan Geburtsdatum: 12.3.1966 Geburtsort: Derbent, Dagestan, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Suleyman Kerimov ist Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow. Das Nettovermögen von Kerimov und seiner Familie wird auf 9,8 Mrd. USD geschätzt. Er erhielt große Summen von Sergei Roldugin, der das Vermögen von Vladimir Putin verwaltet. Kerimov nahm am 24. Februar 2022 an dem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis von Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
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Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
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892 |
Tigran Oganesovich KHUDAVERDYAN (Russisch: Тигран Оганесович ХУДАВЕРДЯН) |
Exekutivdirektor und stellvertretender Geschäftsführer der Yandex NV Geburtsdatum: 28.12.1981 Geburtsort: Yerevan (Eriwan), Armenien Staatsangehörigkeit: Armenisch Geschlecht: männlich |
Tigran Khudaverdyan ist Exekutivdirektor von Yandex, einem führenden Technologie-Unternehmen in Russland, das sich auf intelligente Produkte und Dienstleistungen auf der Basis von maschinellem Lernen spezialisiert hat. Der ehemalige Leiter der Nachrichtenredaktion von Yandex warf dem Unternehmen vor, „ein Schlüsselelement beim Verbergen von Informationen über den Krieg in der Ukraine vor den Russen“ zu sein. Zudem hat das Unternehmen russische Nutzer seiner Suchmaschine, die nach Informationen über die Ukraine gesucht haben, vor unzuverlässigen Informationen im Internet gewarnt, nachdem die russische Regierung russischen Medien gegenüber eine Warnung bezüglich der von diesen herausgegebenen Veröffentlichungen ausgesprochen hatte. |
15.3.2022 |
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Am 24. Februar 2022 nahm Khudaveryan an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus gehört er zu den führenden Geschäftsleuten die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
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893 |
Vladimir Valerievich RASHEVSKY / Vladimir Valeryevich RASHEVSKIY (Russisch: Владимир Валерьевич РАШЕВСКИЙ) |
Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG Geburtsdatum: 29.9.1973 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Vladimir Rashevsky ist Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG, einer der weltweit größten Hersteller von Mineraldüngern. Zuvor (zwischen 2004 und 2020) war er Geschäftsführer des Kohleunternehmens JSC SUEK. Dabei handelt es sich um die größten russischen Unternehmen, an denen auch der russische Milliardär Andrei Melnichenko beteiligt ist und die in wesentlichem Umfang Einnahmen generieren und der russischen Regierung zur Verfügung stellen. Sie arbeiten auch mit der russischen Regierung einschließlich Vladimir Putin zusammen. Unternehmen der EuroChem Group lieferten Ammoniaknitrat in die besetzten Gebiete des Donezkbeckens. SUEK schloss Verträge mit Sanatorien auf der Krim über Gesundheitsprogramme für die Beschäftigten. Somit unterstützt Rashevsky die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell oder profitiert von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Am 24. Februar 2022 nahm Rashevsky an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022“ |
Organisationen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„57 |
ROSNEFT AERO (RN AERO) (Russisch: Роснефть-Аэро / РН-Аэро) |
Anschrift: 15, Malaya Kaluzhskaya Str., Moscow, 119071, Russian Federation Tel.: +7 (499) 517-76-56; +7 (499) 517-76-55 (Fax) Website: https://www.rosneft-aero.ru/en/ E-Mail: info@rn-aero.rosneft.ru |
Rosneft Aero liefert Flugturbinenkraftstoff an den Flughafen Simferopol, der die Flugverbindung zwischen dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols und Russland sicherstellt. Damit trägt das Unternehmen zur Verfestigung der Eingliederung der Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei. Somit unterstützt Rosneft Aero materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
58 |
JSC ROSOBORONEXPORT (Russisch: AO Рособоронэкспорт) |
Anschrift: 27 Stromynka Str., Moscow, 107076, Russian Federation Tel.: +7 (495) 739 60 17 / +7 (495) 534 61 40 Website: http://roe.ru/eng/ E-Mail: roe@roe.ru |
Rosoboronexport ist die einzige offizielle staatliche Vermittlungsstelle Russlands für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung für harte Währung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD. Rosoboronexport ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. |
15.3.2022 |
59 |
JSC NPO High Precision Systems (Russisch: АО НПО Высокоточные комплексы) |
Anschrift: 7 Kievskaya Str., Moscow, 121059, Russian Federation Tel.: +7 (495) 981-92-77 Fax: +7 (495) 981-92-78 E-Mail: npovk@npovk.ru Website: https://www.npovk.ru |
High Precision Systems ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Waffen. Das Unternehmen ist führend bei der Konstruktion und Herstellung taktischer ballistischer Raketensysteme in Russland. High Precision Systems ist eine Tochtergesellschaft von Rostec. Die russischen Streitkräfte setzten bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 von High Precision Systems hergestellte Waffen ein. Daher ist High Precision Systems verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
60 |
JSC Kurganmashzavod (Russisch: ПАО Курганмашзавод) |
Anschrift: 17 1J Mashinostroitely Ave., 640021, Kurgan, Russian Federation Tel.: +7 (3522) 23-20-83,+7 (3522) 47-19-99; Fax: +7 (3522) 23-20-71, +7 (3522) 23-20-82 E-Mail: kmz@kmz.ru Website: https://www.kurganmash.ru |
Kurganmashzavod ist ein großes russisches Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes. Die von Kurganmashzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Schützenpanzer BMP-3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Kurganmashzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
61 |
JSC Russian Helicopters (Russisch: AO Вертолеты России) |
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (495) 981-63-67 Website:http://www.russianhelicopters.aero E-Mail: info@rhc.aero |
Russian Helicopters ist ein großes russisches Unternehmen, das Hubschrauber herstellt. Die von Russian Helicopters hergestellten Militärhubschrauber Ka-52 „Alligator“ wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Russian Helicopters verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
62 |
PJSC United Aircraft Corporation (Russisch: ПАО Объединённая авиастроительная корпорация) |
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (495) 926-1420 Website: https://www.uacrussia.ru/ E-Mail: office@uacrussia.ru |
Die United Aircraft Corporation ist ein russischer Hersteller von Zivil- und Militärflugzeugen. Zusammen mit den verbundenen Unternehmen kontrolliert es 100 % der russischen Militärflugzeugproduktion. Die von der United Aircraft Corporation hergestellten Kampfflugzeuge wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist die United Aircraft Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
63 |
JSC United Shipbuilding Corporation (Russisch: АО Объединённая Судостроительная Корпорация) |
Anschrift: 11 Bolshaya Tatarskaya Str., Moscow 115184, Russian Federation Tel.: +7 495 617 33 00 Website: https://www.aoosk.ru E-Mail: info@aoosk.ru |
Die United Shipbuilding Corporation ist ein russischer staatseigener Schiffbaukonzern und der größte Lieferant von Kriegsschiffen der russischen Marine. Er besitzt mehrere Werften und Konstruktionsbüros. Das große Landungsschiff „Pyotr Morgunov“ des Projekts 11711, das von der United Shipbuilding Corporation gebaut wurde, wurde bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Das der Schwarzmeerflotte angehörende Patrouillenschiff „Vasily Bykov“ des Projekts 22160, das von der United Shipbuilding Corporation entworfen wurde, kam ebenfalls bei der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Einsatz. Darüber hinaus entwickelte das im Eigentum der United Shipbuilding Corporation stehende Konstruktionsbüro „Almaz“ die Korvetten des Projekts 22800, von denen einige auf den Werften gebaut wurden, die sich auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols befinden, und die zur Militarisierung der Halbinsel Krim beigetragen haben. Daher ist JSC United Shipbuilding Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
64 |
JSC Research and Production Corporation URALVAGONZAVOD (Russisch: АО “Научно-производственная корпорация УралВагонЗавод”) |
Anschrift: 28 Vostochnoe shosse., 622007, Nizhny Tagil, Sverdlovsk region, Russian Federation Tel.: +7 3435 34 5000; +7 3435 33 47 12 E-Mail: web@uvz.ru Website: http://uralvagonzavod.ru |
Uralvagonzavod ist ein großes russisches Maschinenbauunternehmen. Es ist der einzige Hersteller von Militärpanzern in Russland. Die von Uralvagonzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Panzer T-72B3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Uralvagonzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022 |
65 |
JSC Zelenodolsk Shipyard [A.M. Gorky Zelenodolsk Plant] (Russisch: АО “Зеленодольский завод имени А. М. Горького”) |
Anschrift: 5, Zavodskaya Str., 422546 Zelenodolsk, Republic of Tatarstan, Russian Federation Tel.: +7 (84371) 5-76-10, Fax: +7 (84371) 5-78-00 Website: https://www.zdship.ru E-Mail: nfo@zdship.ru |
Zelenodolsk Shipyard ist eines der größten Schiffbauunternehmen in Russland. Dort wurde das Patrouillenschiff „Vasily Bykov“ der Schwarzmeerflotte gebaut, das bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurde. Am 24. Februar 2022 griff die „Vasily Bykov“ die ukrainischen Soldaten an, die die Schlangeninsel verteidigten. Daher ist Zelenodolsk Shipyard verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
15.3.2022“ |
15.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 87/56 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/430 DES RATES
vom 15. März 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. |
(4) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen. |
(5) |
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen zu verhängen. Insbesondere sollten alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen untersagt werden. Zudem sollte die Erbringung von Ratingdiensten sowie der Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten für russische Kunden oder Organisationen verboten werden. Darüber hinaus sollten in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, die Ausfuhrbeschränkungen verschärft werden, und die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, sollte erweitert werden. Außerdem sollten neue Investitionen in den russischen Energiesektor verboten und umfassende Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Russland, mit Ausnahme der Nuklearindustrie und des nachgelagerten Energietransports, verhängt werden. Schließlich sollten weitere Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie für Luxusgüter eingeführt werden. |
(6) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. |
(7) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1aa (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Geschäfte zu tätigen mit
(2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für die Erfüllung – bis zum 15. Mai 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (3) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:
|
2. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1g (1) Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Ratingdienste zu erbringen. (2) Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten zu gewähren. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats oder für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.“ |
3. |
Artikel 3 Absatz 7 erhält folgende Fassung: „(7) Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass
|
4. |
Artikel 3a Absatz 7 erhält folgende Fassung: „(7) Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass
|
5. |
Artikel 3b Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) In Bezug auf die in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von den Artikeln 3 und 3a dieses Beschlusses und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Artikel 3a dieses Beschlusses aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
|
6. |
Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Es ist verboten, bestimmte Güter und Technologien, die für bestimmte Kategorien von Explorations- und Fördervorhaben geeignet sind, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der Union haben oder nicht, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, oder zur Verwendung in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden. (2) Es ist verboten,
(3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern oder Technologien, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe, die erforderlich sind für
(4) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. September 2022 – einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 16. März 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde. (5) Die Verbote gemäß Absatz 2 gelten nicht für die Bereitstellung von Versicherungen oder Rückversicherungen an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Bezug auf deren Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors Russlands. (6) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr und die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(7) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
7. |
Artikel 4a erhält folgende Fassung: „Artikel 4a (1) Es ist verboten,
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(3) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
8. |
Artikel 4f Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 4e. Der Netzmanager lehnt insbesondere alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne ab die auf die Absicht hindeuten, über dem Hoheitsgebiet der Union Tätigkeiten durchzuführen, die einen Verstoß gegen diesen Beschluss darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.“ |
9. |
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 4i (1) Es ist verboten,
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden. (2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Artikel 4j (1) Es ist verboten, Luxusgüter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt. (3) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten oder Partnerländer in Russland oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter. (4) Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.“ |
10. |
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
11. |
Die Anhänge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
ANHANG
1.
In Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge eingefügt:
|
„Amur Shipbuilding Factory PJSC |
|
AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC |
|
AO Kronshtadt |
|
Avant Space LLC |
|
Baikal Electronics |
|
Center for Technological Competencies in Radiophtonics |
|
Central Research and Development Institute Tsiklon |
|
Crocus Nano Electronics |
|
Dalzavod Ship-Repair Center |
|
Elara |
|
Electronic Computing and Information Systems |
|
ELPROM |
|
Engineering Center Ltd. |
|
Forss Technology Ltd. |
|
Integral SPB |
|
JSC Element |
|
JSC Pella-Mash |
|
JSC Shipyard Vympel |
|
Kranark LLC |
|
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) |
|
LLC Center |
|
MCST Lebedev |
|
Miass Machine-Building Factory |
|
Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk |
|
MPI VOLNA |
|
N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering |
|
Nerpa Shipyard |
|
NM-Tekh |
|
Novorossiysk Shipyard JSC |
|
NPO Electronic Systems |
|
NPP Istok |
|
NTC Metrotek |
|
OAO GosNIIkhimanalit |
|
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era |
|
OJSC TSRY |
|
OOO Elkomtekh (Elkomtex) |
|
OOO Planar |
|
OOO Sertal |
|
Photon Pro LLC |
|
PJSC Zvezda |
|
Production Association Strela |
|
Radioavtomatika |
|
Research Center Module |
|
Robin Trade Limited |
|
R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships |
|
Rubin Sever Design Bureau |
|
Russian Space Systems |
|
Rybinsk Shipyard Engineering |
|
Scientific Research Institute of Applied Chemistry |
|
Scientific-Research Institute of Electronics |
|
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems |
|
Scientific Research Institute NII Submikron |
|
Sergey IONOV |
|
Serniya Engineering |
|
Severnaya Verf Shipbuilding Factory |
|
Ship Maintenance Center Zvezdochka |
|
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) |
|
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya |
|
State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute |
|
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) |
|
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center |
|
UAB Pella-Fjord |
|
United Shipbuilding Corporation JSC ‚35th Shipyard‘ |
|
United Shipbuilding Corporation JSC ‚Astrakhan Shipyard‘ |
|
United Shipbuilding Corporation JSC ‚Aysberg Central Design Bureau‘ |
|
United Shipbuilding Corporation JSC ‚Baltic Shipbuilding Factory‘ |
|
United Shipbuilding Corporation JSC ‚Krasnoye Sormovo Plant OJSC‘ |
|
United Shipbuilding Corporation JSC SC ‚Zvyozdochka‘ |
|
United Shipbuilding Corporation ‚Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar‘ |
|
United Shipbuilding Corporation ‚Scientific Research Design Technological Bureau Onega‘ |
|
United Shipbuilding Corporation ‚Sredne-Nevsky Shipyard‘ |
|
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials |
|
Urals Project Design Bureau Detal |
|
Vega Pilot Plant |
|
Vertikal LLC |
|
Vladislav Vladimirovich Fedorenko |
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VTK Ltd |
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Yaroslavl Shipbuilding Factory |
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ZAO Elmiks-VS |
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ZAO Sparta |
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ZAO Svyaz Inzhiniring“. |
2.
Folgender Anhang wird dem Beschluss 2014/512/GASP als Anhang X angefügt:„ANHANG X
LISTE DER STAATSEIGENEN UNTERNEHMEN NACH ARTIKEL 1aa
OPK OBORONPROM |
UNITED AIRCRAFT CORPORATION |
URALVAGONZAVOD |
ROSNEFT |
TRANSNEFT |
GAZPROM NEFT |
ALMAZ-ANTEY |
KAMAZ |
ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION) |
JSC PO SEVMASH |
SOVCOMFLOT |
UNITED SHIPBUILDING CORPORATION |