ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 042I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
65. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
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VERORDNUNGEN |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/1 |
VERORDNUNG (EU) 2022/259 DES RATES
vom 23. February 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2), werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt. |
(2) |
Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte eingeführt wird, die unter das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, fallen. |
(3) |
Diese Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags und sind daher zu ihrer Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten. |
(4) |
Die Verordnung (EG) Nr. 269/2014 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel wird eingefügt:
„Artikel 6b
(1) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang I unter den Einträgen 53, 54 und 55 aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 24. August 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 23. February 2022 erforderlich sind.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. February 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.
(2) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/260 DES RATES
vom 23. Februar 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(4) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit den Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(5) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(6) |
Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen wird, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(7) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ostukraine an. |
(8) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Vertsöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(9) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 22 Personen und vier Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(10) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
1. Personen
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„212. |
Sergei SHOIGU (Сергей Кужугетович ШОЙГУ) |
Geburtsdatum: 21. Mai 1955 Geburtsort: Chadan (Tschadan), Republic of Tuva (Republik Tuwa), Russische Föderation Staatsangehörigkeit: russisch Funktion: Verteidigungsminister der Russischen Föderation Geschlecht: männlich |
Sergei Shoigu ist der Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Er hat öffentlich geäußert, dass die Krim russisch ist und bleibt. Unter seinem Kommando und seinen Befehlen haben russische Truppen Militärübungen auf der rechtswidrig annektierten Krim durchgeführt und wurden an der Grenze in Stellung gebracht. Er ist letztlich für alle Militäraktionen gegen die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
213. |
Anton VAINO (Антон Эдуардович ВАЙНО) |
Geburtsdatum: 17. Februar 1972 Geburtsort: Tallinn, Estland Staatsangehörigkeit: russisch Funktion: Stabschef der Präsidialverwaltung Geschlecht: männlich |
Anton Vaino ist der Stabschef der Präsidialverwaltung. Er spielt eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess des Kreml, indem er am russischen „Sicherheitsrat“ teilnimmt und Einfluss auf die Ausarbeitung von Beschlüssen des Präsidenten auf dem Gebiet der Verteidigung und der nationalen Sicherheit Russlands nimmt. Anton Vaino nimmt auch an Sitzungen zur sozioökonomischen Entwicklung der Krim und Sewastopols teil. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
214. |
Marat KHUSNULLIN (Марат Шакирзянович ХУСНУЛЛИН) |
Geburtsdatum: 9. August 1966 Geburtsort: Kazan (Kasan), Republic of Tatarstan (Republik Tatarstan), Russische Föderation Funktion: Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Bauwesen und regionale Entwicklung Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Marat Khusnullin ist der stellvertretende russische Ministerpräsident für Bauwesen und regionale Entwicklung. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die politischen Maßnahmen der russischen Regierung in Bezug auf die besetzte Krim, einschließlich der Bereitstellung von Wasser für die Krim und Sewastopol. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
23.2.2022 |
215. |
Dmitriy Yuryevich GRIGORENKO (Дмитрий Юрьевич ГРИГОРЕНКО) |
Geburtsdatum: 14. Juli 1978 Geburtsort: Nizhnevartovsk (Nischnewartowsk), Tyumen Region (Region Tjumen), Russische Föderation Funktionen: Stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation – Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation; Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank Geschlecht: männlich |
Dmitriy Grigorenko ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und der Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation. Er ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Maksim Reshetnikov, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung. In seiner früheren Eigenschaft als stellvertretender Direktor der Föderalen Steuerverwaltung der Russischen Föderation war Grigorenko für die Ausarbeitung neuer lokaler Steuervorschriften für das Gebiet der Krim nach dessen Annexion im Jahr 2014 zuständig. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen . |
23.2.2022 |
216. |
Maxim Gennadyevich RESHETNIKOV (Максим Геннадьевич РЕШЕТНИКОВ) |
Geburtsdatum: 11. Juli 1979 Geburtsort: Perm, Russische Föderation Funktion: Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation; Mitglied des Aufsichtsrates der VTB-Bank Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Maxim Reshetnikov ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation. Er ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Dmitriy Grigorenko, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung. In seiner Eigenschaft als Minister für Wirtschaftsentwicklung ist Maxim Reshetnikov für Infrastrukturentwicklungsprogramme auf der Krim und in Sewastopol zuständig, insbesondere im Rahmen des föderalen Zielprogramms „Soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Krim und Sewastopol bis 2022“, das bis 2025 verlängert wurde. Er hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die Pläne und Prioritäten der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Krim und Sewastopols dargelegt hat. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen. |
23.2.2022 |
217. |
Nikolay Anatolyevich YEVMENOV (alias Nikolai YEVMENOV) (Николай Анатольевич ЕВМЕНОВ) |
Geburtsdatum: 2. April 1962 Geburtsort: Moskau, Russland Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Marine Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Nikolay Yevmenov ist Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze der russischen Marine, einschließlich in der Ukraine oder in die Ukraine, verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
218. |
Vladimir Lvovich KASATONOV (Владимир Львович КАСАТОНОВ) |
Geburtsdatum: 17. Juni 1952 Geburtsort: Moskau, Russland Geschlecht: männlich |
Vladimir Kasatonov ist stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
219. |
Igor Vladimirovich OSIPOV (Игорь Владимирович ОСИПОВ) |
Geburtsdatum: 6. März 1973 Geburtsort: Novo-Shunoe-Siedlung, Distrikt Fedorovsky, Region Kostanay, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Kasachstan) Funktion: Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Igor Osipov ist der Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine durch das Schwarze Meer und für die Einschränkung der Freiheit der Schifffahrt im Schwarzen Meer verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
220. |
Oleg Leonydovych SALYUKOV (Олег Леонидович САЛЮКОВ) |
Geburtsdatum: 21. Mai 1955 Geburtsort: Saratov, Russische Föderation Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen Dienstgrad: General des Heeres Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Der General des Heeres Oleg Salyukov ist Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Als solcher ist er für russische Bodeneinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
221. |
Sergei SUROVIKIN (Сергей СУРОВИКИН) |
Geburtsdatum: 11. Oktober 1966 Geburtsort: Novosibirsk, Russland Funktion: General des Heeres und Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte Dienstgrad: General des Heeres Verbundene Einrichtungen: Russische Luft- und Weltraumstreitkräfte – Verteidigungsministerium Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Der General des Heeres Sergei Surovikin ist Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
222. |
Sergey Vladimirovich DRONOV (alias Sergei Vladimirovich DRONOV) (Сергей Владимирович ДРОНОВ) |
Geburtsdatum: 11. August 1962 Geburtsort: Almazovka, Region Voroshilovograd, Ukraine Funktion: Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte Militärischer Dienstgrad: Generalleutnant Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Generalleutnant Sergey Vladimirovich DRONOV ist Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
223. |
Violetta PRIGOZHINA (Виолетта ПРИГОЖИНА) |
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Sohn), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Schwiegertochter) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Violetta Prigozhina ist die Mutter von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Sohn gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie ist Eigentümerin weiterer Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert. Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
224. |
Lyubov Valentinovna PRIGOZHINA (Любовь Валентиновна ПРИГОЖИНА) |
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Ehemann), Violetta Prigozhina (Schwiegermutter) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Lyubov Valentinovna Prigozhina ist die Ehefrau von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Agat LLC, einer Tochtergesellschaft von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Ehemann gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert. Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
225. |
Denis Aleksandrovich BORTNIKOV (Денис Александрович БОРТНИКОВ) |
Geburtsdatum: 19. November 1974 Funktion: Stellvertretender Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der VTB Bank Staatsangehörigkeit: russisch Verbundene Personen: Alexander Vasilyevich Bortnikov (Vater), Tatiana Borisovna Bortnikova (Mutter) |
Denis Bortnikov ist der Sohn von und steht somit in Verbindung mit Alexander Bortnikov, der als Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation und ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird, beteiligt war. Er ist der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Verwaltungsrats der VTB Bank und ist in dieser Position mit der Legitimierung der Schatteneinnahmen bzw. rechtswidrigen Einnahmen seines Vaters befasst. Daher unterstützt er die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, auch finanziell. |
23.2.2022 |
226. |
Andrei Leonidovich KOSTIN (Андрей Леонидович КОСТИН) |
Geburtsdatum: 21. September 1956 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Präsident des Verwaltungsrats der VTB Bank Verbundene Personen: Tamara Mikhailovna Kostina (Mutter), Leonid Alekseevich Kostin (Vater) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Andrei Leonidovich Kostin ist der Präsident/Vorsitzende der Vneshtorbank (VTB), einer der führenden staatseigenen Banken Russlands, und Mitglied des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“. Er hat öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim abgegeben und die russische Bevölkerung dazu ermutigt, ihren Urlaub auf der Krim zu verbringen. Er steht auch in Verbindung mit einem Weingut und einem Luxushotel auf der Krim und ist Medienberichten zufolge deren Eigentümer. Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, und profitiert von der Annexion der Krim. |
23.2.2022 |
227. |
Igor SHUVALOV (Игорь Иванович ШУВАЛОВ) |
Geburtsdatum: 4. Januar 1967 Geburtsort: Bilibino, Russische Föderation Geschlecht: männlich |
Igor Ivanovich Shuvalov ist Vorsitzender des State Development Corporation VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission. Er war zuvor Erster stellvertretender Ministerpräsident Russlands. In dieser Eigenschaft erklärte er, dass Russland die Haushaltsvorschriften ändern würde, um dem Bevölkerungszuwachs in Höhe von 2 Millionen Einwohnern nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation Rechnung zu tragen. Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
228. |
Margarita SIMONYAN (Маргарита Симоновна СИМОНЬЯН) |
Geburtsdatum: 6. April 1980 Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today) Verbundene Personen: Dmitry Konstantinovich KISELYOV Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Margarita Simonyan ist eine zentrale Figur der Regierungspropaganda. Sie ist auch Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today). In ihrer Funktion hat sie eine positive Haltung gegenüber der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert. Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
229. |
Maria ZAKHAROVA (Мария Владимировна ЗАХАРОВА) |
Geburtsdatum: 24. Dezember 1975 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Maria Zakharova is die Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda hat sie die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine gefördert. Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
230. |
Vladimir Roudolfovitch SOLOVIEV (Владимир Рудольфович СОЛОВЬЁВ) |
Geburtsdatum: 20. Oktober 1963 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Propagandist und Fernseh-/Radiojournalist Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Vladimir Solovyev ist ein Propagandist und Moderator der Fernsehsender Russia-1 und Rossia 24. Er erhielt einen Orden (Alexander-Newski-Orden) wegen „hoher Professionalität und Objektivität bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Republik Krim“. Solovyov ist für seine äußerst feindselige Haltung gegenüber der Ukraine und seine Lobpreisung der russischen Regierung bekannt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
231. |
Konstantin KNYRIK (Константин КНЫРИК) |
Geburtsdatum: 1989 (möglicherweise) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Konstantin Knyrik ist ein prorussischer Aktivist, der die MediaGroup News Front Ltd, eine Nachrichtenwebsite, die auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim registriert ist, führt. Er ist Vorsitzender der Krim-Abteilung der Partei Rodina, einer kremlfreundlichen Partei in Russland. Konstantin Knyrik hat einen Orden „für die Rückführung der Krim“ erhalten. Er hat daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
232. |
Aleksey Konstantinovich PUSHKOV (Алексей Константинович ПУШКОВ) |
Geburtsdatum: 10. August 1954 Geburtsort: Peking, China Staatsangehörigkeit: russisch Telefon- und Faxnummer: 8 (495) 697-58-69 Anschrift des Empfangsbüros in der Russischen Föderation: 51 Lenina St., Perm, 614000, room 219 Telefon- und Faxnummer des Empfangsbüros in der Region der Russischen Föderation: (342) 253-66-01 Geschlecht: männlich |
Aleksey Konstantinovich Pushkov ist Senator von Perm Krai, Mitglied der regierenden Partei „Vereintes Russland“ und Vorsitzender der Kommission für Informationspolitik. Er hat mehrere Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Halbinsel Krim abgegeben und diese als vollendete Tatsache vorgestellt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
233. |
Pyotr TOLSTOY (alias Petr Olegovich TOLSTOY; Pyotr Olegovich TOLSTOY) (Пётр Олегович ТОЛСТОЙ) |
Geburtsdatum: 20. Juni 1969 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Russischer Journalist, Produzent, Moderator und Politiker. Seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und seit 28. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Pyotr Tolstoy ist Mitglied der Staatsduma und Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe, PACE). Er ist auch Fernsehmoderator von „Vremya Pokazhet“. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda bezieht er häufig befürwortend Stellung für die Annexion der Krim. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022“ |
2. Einrichtungen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„52. |
Internet Research Agency (Агентство интернет-исследований) |
Datum der Gründung: 2013 Anschrift: Sankt Petersburg, Russland Verbundene Personen: Yevgeny Prigozhin |
Die Internet Research Agency ist ein russisches Unternehmen, das für Russland Online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Sein eigentliches Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Das Unternehmen führt Desinformationskampagnen durch, die auf die Interessen der Ukraine abzielen, indem es Einfluss auf Wahlen oder die Wahrnehmung der Annexion der Krim oder des Konflikts im Donbass nimmt. In dieser Funktion ist die Internet Research Agency für die aktive Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Das Unternehmen wird von Yevgeny Prigozhin finanziert und ist daher mit einer gelisteten Person verbunden. |
23.2.2022 |
53. |
Bank Rossiya (Банк «Россия») |
Gegründet am 27. Juni 1990 Anschrift: Pl Rastrelli 2 Liter A Saint Petersburg, 191124 Russian Federation Website: Abr.ru Verbundene Personen: Dmitri LEBEDEV (Vorsitzender); Yuriy KOVALCHUK (größter Anteilseigner) |
Die Bank Rossiya ist die persönliche Bank hoher Beamter der Russischen Föderation. In dieser Funktion unterstützt die Bank Rossiya russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen. Die Bank Rossiya hält große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet. Die Bank Rossiya hat zudem dem Föderalen staatlichen Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“ (Federal State Unitary Enterprise „Crimean Railway“) ein Darlehen gewährt und unterstützt den Bau der Eisenbahnverbindung über der Krimbrücke. Daher unterstützt die Bank Rossiya finanzielle Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben und bedrohen. Verbunden mit Juriy Valentinovich Kovalchuk, dem größten Anteilseigner der Bank Rossiya. |
23.2.2022 |
54. |
PROMSVYAZBANK (ПАО Промсвязьбанк") |
Gegründet 1995. Anschrift: Moskau; Website: psbank.ru Verbundene Personen: Petr Fradkov, Vorstandsvorsitzender |
Die PROMSVYAZBANK ist eine russische Staatsbank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziell unterstützt, das für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich ist. Die PROMSVYAZBANK erhält direkte Anweisungen vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und leistet daher den russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, finanzielle und materielle Unterstützung. Die PROMSVYAZBANK ist auf der Halbinsel Krim tätig. |
23.2.2022 |
55. |
VEB.RF (alias Vnesheconombank; VEB) (ВЭБ.РФ) |
Gegründet 1922 als Bank und 2007 als Entwicklungsinstitut Anschrift: 9 prospekt Akademika Sakharova, Moscow, Russia; Website: veb.ru Verbundene Personen: Igor Shuvalov, Vorsitzender |
Die VEB.RF ist ein großes Finanzentwicklungsinstitut, dessen Vorsitzender direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ernannt wird und das von ihm direkte Anweisungen erhält. VEB.RF ist eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung und verwaltet ihre staatlichen Pensionsfonds. Die VEB.RF spielt eine aktive Rolle bei der Diversifizierung des Verteidigungssektors der Russischen Föderation und realisiert Projekte mit Rüstungsunternehmen, darunter Rostec, die Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Die VEB hat auf der Krim KMU Darlehen gewährt und betrachtet die Krim als „prioritäre Region“ und unterhält Partnerschaften mit dem Ministerium für Angelegenheiten der Krim, das für die Integration der annektierten Autonomen „Republik Krim“ in die Russische Föderation zuständig ist. In dieser Funktion leistet die VEB.RF aktive materielle oder finanzielle Unterstützung für die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, oder profitiert von diesen. |
23.2.2022“ |
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/15 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/261 DES RATES
vom 23. Februar 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(4) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(5) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf unserem Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(6) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete. |
(7) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er diese rechtswidrige Handlung verurteilte, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt und einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte darstellt, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diesen jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(8) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 336 Mitglieder der Staatsduma in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten, da sie für eine Entschließung gestimmt haben, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen. |
(9) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
Personen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
235. |
Gennady Andreevich Zyuganov (Зюганов Геннадий Андреевич) |
Geburtsdatum: 26.6.1944 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
236. |
Yury Vyacheslavovich Afonin (Афонин Юрий Вячеславович) |
Geburtsdatum: 22.3.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
237. |
Vladimir Kashin (Кашин Владимир Иванович) |
Geburtsdatum: 10.8.1948 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
238. |
Dmitry Novikov (Новиков Дмитрий Георгиевич) |
Geburtsdatum: 12.9.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
239. |
Nikolay Kharitonov (Харитонов Николай Михайлович) |
Geburtsdatum: 30.10.1948 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
240. |
Nikolai Kolomeytsev (Коломейцев Николай Васильевич) |
Geburtsdatum: 1.9.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
241. |
Sergey Shargunov (Шаргунов Сергей Александрович) |
Geburtsdatum: 12.5.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
242. |
Vadim Kumin (Кумин Вадим Валентинович) |
Geburtsdatum: 1.1.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
243. |
Yury Sinelshchikov (Синельщиков Юрий Петрович) |
Geburtsdatum: 26.9.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
244. |
Kazbek Taysayev (Тайсаев Казбек Куцукович) |
Geburtsdatum: 12.2.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
245. |
Alexey Kurinny (Куринный Алексей Владимирович) |
Geburtsdatum: 18.1.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
246. |
Anzhelika Glazkova (Глазкова Анжелика Егоровна) |
Geburtsdatum: 28.12.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
247. |
Alexander Yushchenko (Ющенко Александр Андреевич) |
Geburtsdatum: 19.11.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
248. |
Vyacheslav Markhayev (Мархаев Вячеслав Михайлович) |
Geburtsdatum: 1.6.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
249. |
Anatoly Bifov (Бифов Aнатолий Жамалович) |
Geburtsdatum: 7.1.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
250. |
Nikolay Arefyev (Николай Васильевич Арефьев) |
Geburtsdatum: 11.3.1949 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
251. |
Boris Komotsky (Комоцкий Борис Олегович) |
Geburtsdatum: 31.1.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
252. |
Irina Filatova (Филатова Ирина Анатольевна) |
Geburtsdatum: 8.8.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
253. |
Sergey Levchenko (Левченко Сергей Георгиевич) |
Geburtsdatum: 2.11.1953 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
254. |
Artyom Prokofyev (Прокофьев Артём Вячеславович) |
Geburtsdatum: 31.12.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
255. |
Maria Drobot (Дробот Мария Владимировна) |
Geburtsdatum: 21.3.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
256. |
Ivan Babich (Бабич Иван Николаевич) |
Geburtsdatum: 2.9.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
257. |
Nikolay Osadchy (Осадчий Николай Иванович) |
Geburtsdatum: 8.12.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
258. |
Alexey Korniyenko (Корниенко Алексей Викторович) |
Geburtsdatum: 22.7.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
259. |
Sergey Gavrilov (Гаврилов Сергей Анатольевич) |
Geburtsdatum: 27.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
260. |
Nikolay Ivanov (Иванов Николай Николаевич) |
Geburtsdatum: 17.1.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
261. |
Roman Lyabikhov (Лябихов Роман Михайлович) |
Geburtsdatum: 7.5.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
261. |
Vladimir Isakov (Исаков Владимир Павлович) |
Geburtsdatum: 25.2.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
263. |
Renat Suleymanov (Сулейманов Ренат Исмаилович) |
Geburtsdatum: 24.12.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
264. |
Vladimir Blotsky (Блоцкий Владимир Николаевич) |
Geburtsdatum: 10.11.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
265. |
Sergey Panteleyev (Пантелеев Сергей Михайлович) |
Geburtsdatum: 4.7.1951 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
266. |
Georgy Kamnev (Камнев Георгий Петрович) |
Geburtsdatum: 5.1.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
267. |
Nikolay Vasilyev (Васильев Николай Иванович) |
Geburtsdatum: 28.3.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
268. |
Boris Ivanyuzhenkov (Иванюженков Борис Викторович) |
Geburtsdatum: 28.2.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
269. |
Viktor Sobolev (Соболев Виктор Иванович) |
Geburtsdatum: 23.2.1950 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
270. |
Mikhail Avdeyev (Авдеев Михаил Юрьевич) |
Geburtsdatum: 6.3.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
271. |
Nina Ostanina (Останина Нина Александровна) |
Geburtsdatum: 26.12.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
272. |
Yevgeny Bessonov (Бессонов Евгений Иванович) |
Geburtsdatum: 26.11.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
273. |
Nikolay Yezersky (Езерский Николай Николаевич) |
Geburtsdatum: 8.5.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
274. |
Sergei Obukhov (Обухов Сергей Павлович) |
Geburtsdatum: 5.10.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
275. |
Denis Parfyonov (Парфенов Денис Андреевич) |
Geburtsdatum: 22.9.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
276. |
Andrei Anatolyevich Alekhin (Андрей Анатольевич Алехин) |
Geburtsdatum: 9.2.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
277. |
Petr Revoldovich Ammosov (Аммосов Петр Револьдович) |
Geburtsdatum: 22.9.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
278. |
Sergei Kazankov (Казанков Сергей Иванович) |
Geburtsdatum: 9.10.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
279. |
Oleg Lebedev (Лебедев Олег Александрович) |
Geburtsdatum: 12.10.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
280. |
Mikhail Matveyev (Матвеев Михаил Николаевич) |
Geburtsdatum: 13.5.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
281. |
Maria Prusakova (Прусакова Мария Николаевна) |
Geburtsdatum: 4.9.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
282. |
Oleg Smolin (Смолин Олег Николаевич) |
Geburtsdatum: 10.2.1952 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
283. |
Mikhail Shchapov (Щапов Михаил Викторович) |
Geburtsdatum: 20.9.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
284. |
Sergei Karginov (Каргинов Сергей Генрихович) |
Geburtsdatum: 5.9.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
285. |
Yaroslav Nilov (Нилов Ярослав Евгеньевич) |
Geburtsdatum: 20.3.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
286. |
Vladimir Sipyagin (Владимир Владимирович Сипягин) |
Geburtsdatum: 19.2.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
287. |
Vasily Vlasov (Власов Василий Максимович) |
Geburtsdatum: 27.6.1995 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
288. |
Boris Chernyshov (Чернышов Борис Александрович) |
Geburtsdatum: 25.6.1991 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
289. |
Andrey Lugovoy (Луговой Андрей Константинович) |
Geburtsdatum: 19.9.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
290. |
Dmitry Svishchev (Свищев Дмитрий Александрович) |
Geburtsdatum: 22.5.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
291. |
Valery Seleznyov (Селезнев Валерий Сергеевич) |
Geburtsdatum: 5.9.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
292. |
Kaplan Panesh (Панеш Каплан Мугдинович) |
Geburtsdatum: 4.9.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
293. |
Arkady Svistunov (Свистунов Аркадий Николаевич) |
Geburtsdatum: 28.4.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
294. |
Stanislav Naumov (Наумов Станислав Александрович) |
Geburtsdatum: 4.10.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
295. |
Vladimir Koshelev (Кошелев Владимир Алексеевич) |
Geburtsdatum: 1.10.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
296. |
Ivan Musatov (Мусатов Иван Михайлович) |
Geburtsdatum: 14.2.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
297. |
Yevgeny Markov (Марков Евгений Владимирович) |
Geburtsdatum: 8.11.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
298. |
Ivan Sukharev (Сухарев Иван Константинович) |
Geburtsdatum: 10.6.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
299. |
Boris Paykin (Пайкин Борис Романович) |
Geburtsdatum: 26.3.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
300. |
Yuri Napso (Напсо Юрий Аисович) |
Geburtsdatum: 17.4.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
301. |
Aleksei Didenko (Диденко Алексей Николаевич) |
Geburtsdatum: 30.3.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
302. |
Aleksei Zhuravlyev (Журавлев Алексей Александрович) |
Geburtsdatum: 30.6.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
303. |
Sergei Leonov (Леонов Сергей Дмитриевич) |
Geburtsdatum: 9.5.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
304. |
Gennady Semigin (Семигин Геннадий Юрьевич) |
Geburtsdatum: 23.3.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
305. |
Aleksandr Terentyev (Терентьев Александр Васильевич) |
Geburtsdatum: 1.1.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
306. |
Fedot Tumusov (Тумусов Федот Семёнович) |
Geburtsdatum: 30.6.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
307. |
Timur Kanokov (Каноков Тимур Борисович) |
Geburtsdatum: 24.9.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
308. |
Igor Ananskikh (Ананских Игорь Александрович) |
Geburtsdatum: 6.9.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
309. |
Vadim Belousov (Белоусов Вадим Владимирович) |
Geburtsdatum: 2.10.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
310. |
Dmitry Gusev (Гусев Дмитрий Геннадьевич) |
Geburtsdatum: 23.7.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
311. |
Aleksandr Remezkov (Ремезков Александр Александрович) |
Geburtsdatum: 7.4.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
312. |
Andrei Kuznetsov (Кузнецов Андрей Анатольевич) |
Geburtsdatum: 29.5.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
313. |
Sergei Kabyshev (Кабышев Сергей Владимирович) |
Geburtsdatum: 4.9.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
314. |
Mikhail Delyagin (Делягин Михаил Геннадьевич) |
Geburtsdatum: 18.3.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
315. |
Oleg Nilov (Нилов Олег Анатольевич) |
Geburtsdatum: 8.5.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
316. |
Nikolai Burlyayev (Бурляев Николай Петрович) |
Geburtsdatum: 3.8.1946 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
317. |
Anatoli Aksakov (Аксаков Анатолий Геннадьевич) |
Geburtsdatum: 28.11.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
318. |
Aleksandr Aksyonenko (Аксёненко Александр Сергеевич) |
Geburtsdatum: 8.3.1986 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
319. |
Anatoly Wasserman (Анатолий Александрович Вассерман / укр. Анатолiй Олександрович Вассерман) |
Geburtsdatum: 9.12.1952 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
320. |
Valery Gartung (Валерий Карлович Гартунг) |
Geburtsdatum: 12.11.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
321. |
Yuri Grigoryevich (Григорьев Юрий Иннокентьевич) |
Geburtsdatum: 20.9.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
322. |
Dmitri Kuznetsov (Кузнецов Дмитрий Вадимович) |
Geburtsdatum: 5.3.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
323. |
Yana Lantratova (Лантратова Яна Валерьевна) |
Geburtsdatum: 14.12.1988 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
324. |
Anatoli Lisitsyn (Лисицын Анатолий Иванович) |
Geburtsdatum: 26.6.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
325. |
Galina Khovanskaya (Хованская Галина Петровна) |
Geburtsdatum: 23.8.1943 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
326. |
Sergey Yakhnyuk (Сергей Васильевич Яхнюк) |
Geburtsdatum: 3.7.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
327. |
Alexander Yakubovsky (Александр Владимирович Якубовский) |
Geburtsdatum: 7.5.1985 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
328. |
Azat Ferdinandovich Yagafarov (Ягафаров Азат Фердинандович) |
Geburtsdatum: 4.4.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
329. |
Aleksandr Shcherbakov (Александр Владимирович Щербаков) |
Geburtsdatum: 12.5.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
330. |
Nikolai Shcheglov (Щеглов Николай Михайлович) |
Geburtsdatum: 16.3.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
331. |
Adalbi Shhagoshev (Адальби Люлевич Шхагошев) |
Geburtsdatum: 6.6.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
332. |
Vadim Shuvalov (Вадим Николаевич Шувалов) |
Geburtsdatum: 17.2.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
333. |
Igor Shubin (Игорь Николаевич Шубин) |
Geburtsdatum: 20.12.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
334. |
Nadezhda Shkolkina (Надежда Васильевна Школкина) |
Geburtsdatum: 12.5.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
335. |
Anton Shipulin (Антон Владимирович Шипулин) |
Geburtsdatum: 21.8.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
336. |
Yuri Shvytkin (Юрий Николаевич Швыткин) |
Geburtsdatum: 24.5.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
337. |
Sergey Chizhov (Сергей Викторович Чижов) |
Geburtsdatum: 16.3.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
338. |
Alexey Chernyak (Алексей Юрьевич Черняк) |
Geburtsdatum: 27.8.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
339. |
Sergei Tchepikov (Сергей Владимирович Чепиков) |
Geburtsdatum: 30.1.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
340. |
Nikita Yurevich Chaplin (Чаплин, Никита Юрьевич) |
Geburtsdatum: 28.7.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
341. |
Elena Moiseevna Tsunaeva (Елена Моисеевна Цунаева) |
Geburtsdatum: 13.1.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
342. |
Nikolay Grigorevich Tsed (Николай Григорьевич Цед) |
Geburtsdatum: 6.1.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
343. |
Murat Khasanov (Мурат Русланович Хасанов) |
Geburtsdatum: 10.12.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
344. |
Ekaterina Vladimirovna Kharchenko (Харченко Екатерина Владимировна) |
Geburtsdatum: 11.8.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
345. |
Sultan Khamzaev (Хамзаев Бийсултан Султанбиевич) |
Geburtsdatum: 24.5.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
346. |
Tamara Frolova (Тамара Ивановна Фролова) |
Geburtsdatum: 2.11.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
347. |
Vyacheslav Vasilevich Fomichev (Вячеслав Васильевич Фомичёв) |
Geburtsdatum: 26.4.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
348. |
Vyacheslav Fetisov (Вячеслав Фетисов) |
Geburtsdatum: 20.4.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
349. |
Pavel Fedyaev (Павел Михайлович Федяев) |
Geburtsdatum: 31.7.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
350. |
Yevgeny Fyodorov (Евгений Алексеевич Фёдоров) |
Geburtsdatum: 11.5.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
351. |
Airat Farrakhov (Айрат Закиевич Фаррахов) |
Geburtsdatum: 17.2.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
352. |
Oksana Fadina (Оксана Николаевна Фадина) |
Geburtsdatum: 3.7.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
353. |
Rimma Amirovna Utyasheva (Римма Амировна Утяшева) |
Geburtsdatum: 3.1.1952 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
354. |
Larisa Tutova (Лариса Николаевна Тутова) |
Geburtsdatum: 18.10.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
355. |
Artyom Turov (Артём Викторович Туров) |
Geburtsdatum: 1.3.1984 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
356. |
Andrey Fedorovich Trifonov (Андрей Фёдорович Трифонов) |
Geburtsdatum: 1.5.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
357. |
Aleksandr Pavlovich Teterdinko (Александр Павлович Тетердинко) |
Geburtsdatum: 20.11.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
358. |
Roman Teryushkov (Роман Игоревич Терюшков) |
Geburtsdatum: 20.12.1979 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
359. |
Mikhail Terentyev (Михаил Борисович Терентьев) |
Geburtsdatum: 14.5.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
360. |
Sergey Ten (Сергей Юрьевич Тен) |
Geburtsdatum: 25.8.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
361. |
Muslim Barisovich Tatriev (Муслим Барисович Татриев) |
Geburtsdatum: 11.1.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
362. |
Michail Vasilevich Tarasenko (Михаил Васильевич Тарасенко) |
Geburtsdatum: 21.11.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
363. |
Artur Taymazov (Артур Борисович Таймазов) |
Geburtsdatum: 20.7.1979 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
364. |
Ekaterina Stenyakina (Екатерина Петровна Стенякина) |
Geburtsdatum: 4.5.1985 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
365. |
Mikhail Starshinov (Михаил Евгеньевич Старшинов) |
Geburtsdatum: 12.12.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
366. |
Aleksandr Yurevich Spiridonov (Александр Юрьевич Спиридонов) |
Geburtsdatum: 3.1.1989 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
367. |
Sergey Anatolevich Solovev (Сергей Анатольевич Соловьев) |
Geburtsdatum: 1.5.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
368. |
Sergey Sokol (Сергей Михайлович Сокол) |
Geburtsdatum: 17.12.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
369. |
Viktor Vladimirovich Smirnov (Виктор Владимирович Смирнов) |
Geburtsdatum: 9.9.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
370. |
Valeriy Skrug (Валерий Степанович Скруг) |
Geburtsdatum: 20.6.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
371. |
Andrei Skoch (Андрей Владимирович Скоч) |
Geburtsdatum: 30.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
372. |
Gennadiy Sklyar (Геннадий Иванович Скляр) |
Geburtsdatum: 17.5.1952 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
373. |
Aleksandr Anatolevich Skachkov (Александр Анатольевич Скачков) |
Geburtsdatum: 21.11.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
374. |
Aleksey Sitnikov (Алексей Владимирович Ситников) |
Geburtsdatum: 19.6.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
375. |
Pavel Vladimirovich Simigin (Симигин Павел Владимирович) |
Geburtsdatum: 26.7.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
376. |
Leonid Jakovlevitch Simanovskiy (Симановский Леонид Яковлевич) |
Geburtsdatum: 19.7.1949 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
377. |
Vladimir Borisovich Senin (Сенин Владимир Борисович) |
Geburtsdatum: 17.9.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
378. |
Viktor Seliverstov (Селиверстов Виктор Валентинович) |
Geburtsdatum: 2.8.1954 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
379. |
Aydyn Nikolaevich Saryglar (Айдын Николаевич Сарыглар) |
Geburtsdatum: 22.2.1988 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
380. |
Yuliya Vladimirovna Saranova (Юлия Владимировна Саранова) |
Geburtsdatum: 21.10.1988 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
381. |
Shamsail Saraliyev (Шамсаил Юнусович Саралиев) |
Geburtsdatum: 5.11.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
382. |
Aleksandr Samokutyaev (Александр Михайлович Самокутяев) |
Geburtsdatum: 13.3.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
383. |
Vladimir Igorevich Samokish (Владимир Игоревич Самокиш) |
Geburtsdatum: 20.9.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
384. |
Alla Leonidovna Salaeva (Алла Леонидовна Салаева) |
Geburtsdatum: 14.9.1979 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
385. |
Oleg Savchenko (Олег Владимирович Савченко) |
Geburtsdatum: 25.10.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
386. |
Dmitry Savelyev (Дмитрий Иванович Савельев) |
Geburtsdatum: 25.5.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
387. |
Khizri Abakarov (Хизри Магомедович Абакаров) |
Geburtsdatum: 28.6.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
388. |
Bekkhan Agayev (Бекхан Вахаевич Агаев) |
Geburtsdatum: 29.3.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
389. |
Rahim Asimov (Рахим Азизбоевич Азимов) |
Geburtsdatum: 16.8.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
390. |
Elvira Aitkulova (Эльвира Ринатовна Аиткулова) |
Geburtsdatum: 19.8.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
391. |
Nikolay Alexeyenko (Николай Николаевич Алексеенко) |
Geburtsdatum: 29.11.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
392. |
Sergey Altukhov (Сергей Викторович Алтухов) |
Geburtsdatum: 23.2.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
393. |
Andrey Alshevskih (Андрей Геннадьевич Альшевских) |
Geburtsdatum: 14.5.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
394. |
Olga Amelchenkova (Ольга Николаевна Амельченкова) |
Geburtsdatum: 5.9.1990 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
395. |
Andrey Anikeyev (Андрей Анатольевич Аникеев) |
Geburtsdatum: 16.12.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
396. |
Grigori Wiktorowitsch Anikeev (Григорий Викторович Аникеев) |
Geburtsdatum: 28.2.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
397. |
Igor Antropenko (Игорь Александрович Антропенко) |
Geburtsdatum: 10.12. 1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
398. |
Olga Anufriyeva (Ольга Николаевна Ануфриева) |
Geburtsdatum: 18.8. 1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
399. |
Valentina Artamonova (Валентина Николаевна Артамонова) |
Geburtsdatum: 13.12.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
400. |
Aljona Igorevna Arschinova (Алёна Игоревна Аршинова) |
Geburtsdatum: 3.3.1985 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
401. |
Rinat Ayupov (Ринат Зайдулаевич Аюпов) |
Geburtsdatum: 13.8.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
402. |
Leonid Babashov (Леонид Иванович Бабашов) |
Geburtsdatum: 31.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
403. |
Timofey Bazhenov (Тимофей Баженов) |
Geburtsdatum: 25.1.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
404. |
Zarif Baiguskarov (Зариф Закирович Байгускаров) |
Geburtsdatum: 30.6.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
405. |
Bekkhan Barakhoyev (Бекхан Абдулхамидович Барахоев) |
Geburtsdatum: 1.8.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
406. |
Anton Basansky (Антон Александрович Басанский) |
Geburtsdatum: 9.7.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
407. |
Rima Akberdinowna Batalova (Рима Акбердиновна Баталова) |
Geburtsdatum: 1.1.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
408. |
Vitaly Bakhmetyev (Виталий Викторович Бахметьев) |
Geburtsdatum: 12.8.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
409. |
Badma Bashankayev (Бадма Николаевич Башанкаев) |
Geburtsdatum: 16.6.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
410. |
Irina Belych (Ирина Викторовна Белых) |
Geburtsdatum: 16.8.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
411. |
Svetlana Bessarab (Светлана Викторовна Бессараб), |
Geburtsdatum: 7.12.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
412. |
Daniil Bessarabov (Даниил Владимирович Бессарабов) |
Geburtsdatum: 9.7.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
413. |
Sergey Bidonko (Сергей Юрьевич Бидонько) |
Geburtsdatum: 18.8.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
414. |
Artyom Bichayev (Артём Александрович Бичаев) |
Geburtsdatum: 4.4.1990 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
415. |
Irek Borissowitsch Boguslawski (Ирек Борисович Богуславский) |
Geburtsdatum: 9.9.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
416. |
Jelena Bondarenko (Елена Вениаминовна Бондаренко) |
Geburtsdatum: 10.6.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
417. |
Alexander Borissov (Александр Александрович Борисов) |
Geburtsdatum: 17.8.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
418. |
Alexander Borodai (Александр Юрьевич Бородай) |
Geburtsdatum: 25.7.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
419. |
Nikolay Bortsov (Николай Иванович Борцов) |
Geburtsdatum: 8.5.1945 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
420. |
Sergey Boyarskiy (Сергей Михайлович Боярский) |
Geburtsdatum: 24.1.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
421. |
Nikolai Brykin (Николай Гаврилович Брыкин) |
Geburtsdatum: 25.11.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
422. |
Nikolai Buduyev (Николай Робертович Будуев) |
Geburtsdatum: 24.3.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
423. |
Vadim Bulavinov (Вадим Евгеньевич Булавинов) |
Geburtsdatum: 20.3.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
424. |
Sergey Burlakov (Сергей Владимирович Бурлаков) |
Geburtsdatum: 26.5.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
425. |
Vladimir Burmatov (Владимир Владимирович Бурматов) |
Geburtsdatum: 18.8.1981 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
426. |
Maria Valerjevna Butina (Мария Валерьевна Бутина) |
Geburtsdatum: 10.11.1988 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
427. |
Tatiana Butskaya (Татьяна Викторовна Буцкая) |
Geburtsdatum: 8.5.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
428. |
Ernest Valeev (Эрнест Абдулович Валеев) |
Geburtsdatum: 7.4.1950 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
429. |
Oleg Valenchuk (Олег Дорианович Валенчук) |
Geburtsdatum: 14.9.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
430. |
Nikolai Valueev (Николай Сергеевич Валуев) |
Geburtsdatum: 21.8.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
431. |
Maria Vasilkova (Мария Викторовна Василькова) |
Geburtsdatum: 13.2.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
432. |
Alexey Veller (Алексей Борисович Веллер) |
Geburtsdatum: 9.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
433. |
Sergey Veremeenko (Сергей Алексеевич Веремеенко) |
Geburtsdatum: 26.9.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
434. |
Roman Vodyanov (Роман Михайлович Водянов) |
Geburtsdatum: 25.11.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
435. |
Ilya Volfson (Илья Светославович Вольфсон) |
Geburtsdatum: 8.6.1981 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
436. |
Andrey Vorobev (Андрей Викторович Воробьёв) |
Geburtsdatum: 24.7.1985 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
437. |
Anatoliy Voronovskiy (Анатолий Вороновский) |
Geburtsdatum: 28.12.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
438. |
Anatoli Vyborny (Анатолий Борисович Выборный) |
Geburtsdatum: 8.6.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
439. |
Abdulkhakim Gadzhiyev (Абдулхаким Кутбудинович Гаджиев) |
Geburtsdatum: 13.2.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
440. |
Murad Gadzhiyev (Мурад Станиславович Гаджиев) |
Geburtsdatum: 31.7.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
441. |
Ruslan Gadzhiyev (Руслан Гаджиевич Гаджиев) |
Geburtsdatum: 29.8.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
442. |
Oleg Garin (Олег Владимирович Гарин) |
Geburtsdatum: 26.12.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
443. |
Dzhamaladin Gasanov (Джамаладин Набиевич Гасанов) |
Geburtsdatum: 5.8.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
444. |
Zaur Gekkiev (Заур Далхатович Геккиев) |
Geburtsdatum: 12.2.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
445. |
Olga Germanova (Ольга Михайловна Германова) |
Geburtsdatum: 26.9.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
446. |
Anton Getta (Антон Александрович Гетта) |
Geburtsdatum: 29.4.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
447. |
Dinar Gilmutdinov (Динар Загитович Гильмутдинов) |
Geburtsdatum: 10.8.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
448. |
Ildar Gilmutdinov (Ильдар Ирекович Гильмутдинов) |
Geburtsdatum: 3.9.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
449. |
Andrei Gimbatov (Андрей Петрович Гимбатов) |
Geburtsdatum: 19.7.1979 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
450. |
Boris Gladkikh (Борис Михайлович Гладких) |
Geburtsdatum: 16.2.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
451. |
Aleksey Govyrin (Алексей Говырин) |
Geburtsdatum: 26.5.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
452. |
Oleg Golikov (Олег Александрович Голиков) |
Geburtsdatum: 21.10.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
453. |
Nikolay Goncharov (Николай Александрович Гончаров) |
Geburtsdatum: 13.1.1984 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
454. |
Anton Gorelkin (Антон Вадимович Горелкин) |
Geburtsdatum: 22.12.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
455. |
Andrey Gorokhov (Андрей Юрьевич Горохов) |
Geburtsdatum: 13.1.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
456. |
Andrey Gurulev (Андрей Викторович Гурулёв) |
Geburtsdatum: 16.10.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
457. |
Galina Danchikova (Галина Иннокентьевна Данчикова) |
Geburtsdatum: 13.8.1954 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
458. |
Ivan Demtschenko (Иван Иванович Демченко) |
Geburtsdatum: 27.9.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
459. |
Viktor Deryabkin (Виктор Ефимович Дерябкин) |
Geburtsdatum: 11.5.1954 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
460. |
Viktor Dsjuba (Виктор Викторович Дзюба) |
Geburtsdatum: 10.8.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
461. |
Oleg Dimov (Олег Дмитриевич Димов) |
Geburtsdatum: 8.3.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
462. |
Akhmed Dogayev (Ахмед Шамханович Догаев) |
Geburtsdatum: 18.8.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
463. |
Nikolay Doluda (Николай Александрович Долуда) |
Geburtsdatum: 10.6.1952 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
464. |
Andrey Doroshenko (Андрей Николаевич Дорошенко) |
Geburtsdatum: 10.3.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
465. |
Yuliya Nikolaevna Drozhzhina (Юлия Николаевна Дрожжина) |
Geburtsdatum: 1.3.1990 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
466. |
Alexander Drozdov (Александр Сергеевич Дроздов) |
Geburtsdatum: 1.11.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
467. |
Tatyana Dyakonova (Татьяна Ивановна Дьяконова) |
Geburtsdatum: 22.4.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
468. |
Yelena Yevtyukhova (Елена Александровна Евтюхова) |
Geburtsdatum: 7.8.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
469. |
Aleksey Yezubov (Алексей Петрович Езубов) |
Geburtsdatum: 10.2.1948 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
470. |
Vitali Jefimow (Виталий Борисович Ефимов) |
Geburtsdatum: 4.4.1940 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
471. |
Konstantin Zakharov (Константин Юрьевич Захаров) |
Geburtsdatum: 31.3.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
472. |
Viktor Subarev (Зубарев Виктор Владиславович) |
Geburtsdatum: 20.2.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
473. |
Oleg Ivaninskiy (Олег Иванович Иванинский) |
Geburtsdatum: 5.6.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
474. |
Vladimir Ivanov (Владимир Валерьевич Иванов) |
Geburtsdatum: 10.2.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
475. |
Maxim Ivanov (Максим Анатольевич Иванов |
Geburtsdatum: 24.11.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
476. |
Maksim Ivanov (Максим Евгеньевич Иванов) |
Geburtsdatum: 23.5.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
477. |
Irina Ivenskikh (Ирина Валентиновна Ивенских) |
Geburtsdatum: 22.7.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
478. |
Leonid Ivlev (Леонид Григорьевич Ивлев) |
Geburtsdatum: 1.5.1953 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
479. |
Viktor Ignatov (Виктор Александрович Игнатов) |
Geburtsdatum: 15.10.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
480. |
Igor Igoshin (Игорь Николаевич Игошин) |
Geburtsdatum: 11.12.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
481. |
Vladimir Ilynikh (Владимир Алексеевич Ильиных) |
Geburtsdatum: 20.5.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
482. |
Alexander Iltyakov (Александр Владимирович Ильтяков) |
Geburtsdatum: 9.10.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
483. |
Andrei Issajev (Андрей Константинович Исаев) |
Geburtsdatum: 1.10.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
484. |
Dmitry Islamov (Дмитрий Викторович Исламов) |
Geburtsdatum: 5.12.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
485. |
Dmitry Kadenkov (Дмитрий Михайлович Каденков) |
Geburtsdatum: 3.5.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
486. |
Viktor Kazakov (Виктор Алексеевич Казаков) |
Geburtsdatum: 4.4.1949 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
487. |
Rustam Kalimullin (Рустам Галиуллович Калимуллин) |
Geburtsdatum: 2.1.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
488. |
Alexei Kanayev (Алексей Валерианович Канаев) |
Geburtsdatum: 30.9.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
489. |
Georgy Karlov (Георгий Александрович Карлов) |
Geburtsdatum: 4.1.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
490. |
Anatoly Karpov (Анатолий Евгеньевич Карпов) |
Geburtsdatum: 23.5.1951 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
491. |
Andrey Kartapolov (Андрей Валериевич Картаполов) |
Geburtsdatum: 9.11.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
492. |
Igor Kastyukevich (Игорь Юрьевич Кастюкевич) |
Geburtsdatum: 6.12.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
493. |
Pavel Kachkaev (Павел Рюрикович Качкаев) |
Geburtsdatum: 4.10.1951 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
494. |
Ivan Kvitka (Иван Иванович Квитка) |
Geburtsdatum: 4.5.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
495. |
Viktor Kidyaev (Виктор Борисович Кидяев) |
Geburtsdatum: 9.7.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
496. |
Mikhail Kizeev (Михаил Владимирович Кизеев) |
Geburtsdatum: 31.3.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
497. |
Mikhail Kislyakov (Михаил Леонидович Кисляков) |
Geburtsdatum: 18.11.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
498. |
Alexander Kogan (Александр Борисович Коган) |
Geburtsdatum: 26.2.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
499. |
Alfia Kogogina (Альфия Гумаровна Когогина) |
Geburtsdatum: 22.2.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
500. |
Aleksandr Kozlovskiy (Александр Николаевич Козловский) |
Geburtsdatum: 5.5.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
501. |
Andrey Kolesnik (Андрей Иванович Колесник) |
Geburtsdatum: 26.2.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
502. |
Oleg Kolesnikov (Олег Алексеевич Колесников) |
Geburtsdatum: 11.9.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
503. |
Sergey Kolunov (Сергей Владимирович Колунов) |
Geburtsdatum: 22.3.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
504. |
Vladimir Kononov (Владимир Михайлович Кононов) |
Geburtsdatum: 13.3.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
505. |
Olga Korobova (Ольга Владимировна Коробова) |
Geburtsdatum: 15.9.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
506. |
Natalya Kostenko (Наталья Васильевна Костенко) |
Geburtsdatum: 9.8.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
507. |
Sergey Kotkin (Сергей Николаевич Коткин) |
Geburtsdatum: 11.3.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
508. |
Denis Kravchenko (Денис Борисович Кравченко) |
Geburtsdatum: 17.4.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
509. |
Anton Krasnoshtanov (Антон Алексеевич Красноштанов) |
Geburtsdatum: 10.6.1986 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
510. |
Sergey Krivonosov (Сергей Владимирович Кривоносов) |
Geburtsdatum: 29.5.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
511. |
Mikhail Kuzmin (Михаил Владимирович Кузьмин) |
Geburtsdatum: 5.8.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
512. |
Tatyana Kusayko (Татьяна Алексеевна Кусайко) |
Geburtsdatum: 15.1.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
513. |
Vitaliy Kushnarev (Виталий Васильевич Кушнарёв) |
Geburtsdatum: 1.5.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
514. |
Alexei Lavrinenko (Алексей Фёдорович Лавриненко) |
Geburtsdatum: 20.8.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
515. |
Dmitriy Lameykin (Дмитрий Викторович Ламейкин) |
Geburtsdatum: 27.2.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
516. |
Yevgeniy Lebedev (Евгений Викторович Лебедев) |
Geburtsdatum: 12.12.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
517. |
Anatoliy Lesun (Анатолий Фёдорович Лесун) |
Geburtsdatum: 27.2.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
518. |
Ruslan Abdulvakhievich Lechkhadzhiev (Руслан Абдулвахиевич Лечхаджиев) |
Geburtsdatum: 2.7.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
519. |
Sergei Lissovski (Сергей Фёдорович Лисовский) |
Geburtsdatum: 25.4.1960 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
520. |
Vitali Lichachow (Виталий Викторович Лихачёв) |
Geburtsdatum: 22.2.1964 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
521. |
Tatyana Lobach (Татьяна Георгиевна Лобач) |
Geburtsdatum: 8.1.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
522. |
Vyacheslav Loginov (Вячеслав Юрьевич Логинов) |
Geburtsdatum: 9.1.1979 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
523. |
Ivan Loor (Иван Иванович Лоор) |
Geburtsdatum: 11.12.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
524. |
Dmitriy Lotsmanov (Дмитрий Николаевич Лоцманов) |
Geburtsdatum: 2.3.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
525. |
Roman Lyubarskiy (Роман Валерьевич Любарский) |
Geburtsdatum: 16.7.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
526. |
Alexander Mazhuga (Александр Георгиевич Мажуга) |
Geburtsdatum: 6.8.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
527. |
Denis Maidanov (Денис Майданов) |
Geburtsdatum: 17.2.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
528. |
Vyatscheslav Makarov (Вячеслав Серафимович Макаров) |
Geburtsdatum: 7.5.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
529. |
Zurab Makiyev (Зураб Гайозович Макиев) |
Geburtsdatum: 30.9.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
530. |
Alexander Maximov (Александр Александрович Максимов) |
Geburtsdatum: 15.11.1946 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
531. |
Rafael Mardanshin (Рафаэль Мирхатимович Марданшин) |
Geburtsdatum: 24.12.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
532. |
Andrey Markov (Андрей Павлович Марков) |
Geburtsdatum: 30.6.1972 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
533. |
Aidar Metshin (Айдар Раисович Метшин) |
Geburtsdatum: 27.8.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
534. |
Vitaly Milonov (Виталий Валентинович Милонов) |
Geburtsdatum: 23.1.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
535. |
Sergey Morozov (Сергей Иванович Морозов) |
Geburtsdatum: 6.9.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
536. |
Natalya Nazarova (Наталья Васильевна Назарова) |
Geburtsdatum: 22.12.1953 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
537. |
Anton Nemkin (Антон Игоревич Немкин) |
Geburtsdatum: 22.8.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
538. |
Nikolay Nikolaev (Николай Петрович Николаев) |
Geburtsdatum: 2.4.1970 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
539. |
Vyacheslav Nikonov (Вячеслав Никонов) |
Geburtsdatum: 5.6.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
540. |
Evgeniy Nifantiev (Евгений Олегович Нифантьев) |
Geburtsdatum: 14.9.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
541. |
Nurbagand Nurbagandov (Нурбаганд Нурбагандов) |
Geburtsdatum: 19.3.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
542. |
Yuliya Ogloblina (Юлия Васильевна Оглоблина), |
Geburtsdatum: 1.11.1989 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
543. |
Leonid Ogul (Леонид Анатольевич Огуль) |
Geburtsdatum: 26.10.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
544. |
Natalya Orlova (Наталья Алексеевна Орлова) |
Geburtsdatum: 29.8.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
545. |
Gennadiy Panin (Геннадий Олегович Панин) |
Geburtsdatum: 13.6.1981 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
546. |
Nikolay Pankov (Николай Васильевич Панков) |
Geburtsdatum: 5.1.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
547. |
Irina Aleksandrovna Pankina (Ирина Александровна Панькина) |
Geburtsdatum: 8.3.1986 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
548. |
Evgeny Pervyshov (Евгений Алексеевич Первышов) |
Geburtsdatum: 4.5.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
549. |
Vyacheslav Petrov (Вячеслав Анатольевич Петров) |
Geburtsdatum: 17.8.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
550. |
Sergey Petrov (Сергей Валериевич Петров) |
Geburtsdatum: 19.4.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
551. |
Yury Petrov (Юрий Александрович Петров), |
Geburtsdatum: 10.4.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
552. |
Nikolay Petrunin (Николай Юрьевич Петрунин), |
Geburtsdatum: 27.2.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
553. |
Valentina Pivnenko (Валентина Николаевна Пивненко) |
Geburtsdatum: 14.6.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
554. |
Olga Pilipenko (Ольга Васильевна Пилипенко), |
Geburtsdatum: 4.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
555. |
Dmitri Pirog (Дмитрий Юрьевич Пирог) |
Geburtsdatum: 27.6.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
556. |
Vladimir Plotnikov (Владимир Николаевич Плотников) |
Geburtsdatum: 30.11.1961 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
557. |
Dmitriy Viktorovich Pogorelyy (Дмитрий Викторович Погорелый) |
Geburtsdatum: 4.10.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
558. |
Nataliya Poluyanova (Наталия Владимировна Полуянова) |
Geburtsdatum: 11.3.1981 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
559. |
Arkady Ponomarev (Аркадий Николаевич Пономарёв) |
Geburtsdatum: 16.5.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
560. |
Yevgeny Popov (Евгений Попов) |
Geburtsdatum: 11.9.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
561. |
Aleksandr Prokopyev (Александр Сергеевич Прокопьев) |
Geburtsdatum: 5.8.1986 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
562. |
Roman Ptitsyn (Роман Викторович Птицын) |
Geburtsdatum: 8.9.1975 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
563. |
Vladislav Reznik (Владислав Матусович Резник) |
Geburtsdatum: 17.5.1954 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
564. |
Vladimir Resin (Владимир Иосифович Ресин) |
Geburtsdatum: 21.2.1936 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
565. |
Victoria Rodina (Виктория Сергеевна Родина) |
Geburtsdatum: 29.10.1989 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
566. |
Irina Rodnina (Ирина Константиновна Роднина) |
Geburtsdatum: 12.9.1949 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
567. |
Roman Romanenko (Роман Юрьевич Романенко) |
Geburtsdatum: 9.8.1971 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
568. |
Mikhail Romanov (Михаил Валентинович Романов) |
Geburtsdatum: 3.11.1984 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
569. |
Igor Rudensky (Игорь Николаевич Руденский) |
Geburtsdatum: 11.9.1962 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
570. |
Alexander Rumyantsev (Александр Григорьевич Румянцев) |
Geburtsdatum: 12.2.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
571. |
Zhanna Ryabtseva (Рябцева Жанна Анатольевна) |
Geburtsdatum: 8.12.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/74 |
VERORDNUNG (EU) 2022/262 DES RATES
vom 23. Februar 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/264 (1) des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates (3) vorgesehen sind, und der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, sofern diese Güter für militärische Zwecke oder für militärische Endnutzer bestimmt sind, werden verboten. Ferner werden durch diese Verordnung der Verkauf solcher Güter und Technologien an bestimmte juristische Personen in Russland und die Erbringung von technischer Hilfe und anderen damit verbundenen Dienstleistungen untersagt und die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit solchen Gütern und Technologien verboten. Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer danach verpflichtet, für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr bestimmter Technologien für die Erdölindustrie in Russland eine vorherige Genehmigung einzuholen, und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die für die Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie bei Schieferölprojekten in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, erforderlich sind, wird verboten. Ebenfalls verboten wird darin die Erbringung technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung solcher Güter. Außerdem wird durch die Verordnung der Zugang bestimmter russischer Finanzinstitute zum Kapitalmarkt beschränkt. |
(3) |
Am 21. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk unterzeichnet und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete angeordnet. |
(4) |
Angesichts der ernsten Lage hat der Rat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/264 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen erlassen, mit denen die Bereitstellung von Finanzmitteln an Russland, seine Regierung und seine Zentralbank verboten wird. |
(5) |
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 Buchstabe f Ziffer iii erhält folgende Fassung:
|
2. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 5a (1) Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nach dem 9. März 2022 begeben wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleitungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln, wenn sie begeben wurden von
(2) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein, die die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten an die in Absatz 1 genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach dem 23. Februar 2022. Das Verbot gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die spezifisch und nachweislich zur Finanzierung nicht verbotener Einfuhren oder Ausfuhren von Gütern und nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und einem Drittstaat bestimmt sind, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind. (3) Das Verbot gemäß Absatz 2 gilt nicht für die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Bedingungen für Inanspruchnahmen oder Auszahlungen nach Buchstabe a umfassen Bestimmungen über die Kreditlaufzeit für jede Inanspruchnahme oder Auszahlung, den angewandten Zinssatz oder die Berechnungsmethode für den Zinssatz und den Höchstbetrag.“ |
3. |
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
4. |
Artikel 12 erhält folgende Fassung: „Artikel 12 Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote bezweckt oder bewirkt wird, einschließlich durch Handeln anstelle einer der in den Artikeln 5 oder 5a genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder durch Handeln zu ihren Gunsten, indem die Ausnahmen nach Artikel 5 Absatz 3 oder Artikel 5a Absatz 2 in Anspruch genommen werden.“ |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) ABl. L 42 I vom 23.2.2022, S. 95.
(2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
(3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/77 |
VERORDNUNG (EU) 2022/263 DES RATES
vom 23. February 2022
über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 23. Februar 2022 als Reaktion auf die Unterzeichnung eines Dekrets durch den Präsidenten der Russischen Föderation zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen. |
(2) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/266 werden Beschränkungen für Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und für die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr solcher Waren festgelegt, mit Ausnahme von Waren, für die von der Regierung der Ukraine ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde. |
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2022/266 schränkt außerdem den Handel mit Gütern und Technologien zur Verwendung in bestimmten Sektoren in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk ein und verbietet Dienstleistungen in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk. |
(4) |
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. |
(5) |
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die nach Maßgabe dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und andere ihnen vorliegende sachdienliche Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung austauschen. |
(6) |
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung festlegen und die Durchsetzung dieser Sanktionen sicherstellen. Solche Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. |
(7) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung – insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten – Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich. |
(8) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
a) |
„Vermittlungsdienste“
|
b) |
„Anspruch“ jede vor oder nach dem 24 February 2022 erhobene Forderung, die mit der Durchführung eines Vertrags oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, unabhängig davon, ob sie gerichtlich geltend gemacht wird oder wurde, und umfasst insbesondere;
|
c) |
„Vertrag oder Transaktion“ jedes Geschäft, ungeachtet der Form und des anwendbaren Rechts, bei dem dieselben oder verschiedene Parteien einen oder mehrere Verträge abschließen oder vergleichbare Verpflichtungen eingehen; als „Vertrag“ gelten auch Obligationen, Garantien oder Schadensersatzansprüche, insbesondere finanzielle Garantien oder finanzielle Schadensersatzansprüche sowie ein Kredit, rechtlich unabhängig oder nicht, ebenso alle Nebenvereinbarungen, die auf einem solchen Geschäft beruhen oder mit diesem im Zusammenhang stehen; |
d) |
„spezifizierte Gebiete“ die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sind; |
e) |
„Einrichtung in den spezifizierten Gebieten“ jede Einrichtung, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in den spezifizierten Gebieten hat, deren Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen unter ihrer Kontrolle in den spezifizierten Gebieten sowie Zweigniederlassungen und andere Einrichtungen, die in den spezifizierten Gebieten tätig sind; |
f) |
„Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten“ Waren, die unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (2) vollständig in den spezifizierten Gebieten gewonnen oder hergestellt oder dort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden; |
g) |
„Wertpapierdienstleistungen“ folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
|
h) |
„technische Hilfe“ jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; sie kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fertigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; technische Hilfe schließt auch Hilfe in verbaler Form ein |
i) |
„Gebiet der Union“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums; |
j) |
„zuständige Behörden“ die auf den in Anhang I aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. |
Artikel 2
(1) Verboten sind:
a) |
die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten in die Europäische Union; |
b) |
die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr der unter Buchstabe a genannten Waren. |
(2) Die Verbote in Absatz 1 gelten nicht für
a) |
die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 24. Mai 2022 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 23 Februar 2022, vorausgesetzt, die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Vertrag erfüllen will, hat die Tätigkeit oder Transaktion mindestens 10 Arbeitstage im Voraus bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gemeldet; |
b) |
Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft wurden und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgestellt worden ist. |
Artikel 3
(1) Folgendes ist verboten:
a) |
der Erwerb von neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an Immobilien in den spezifizierten Gebieten; |
b) |
der Erwerb einer neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an oder der Kontrolle über Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten, einschließlich des vollständigen Erwerbs einer solcher Einrichtung oder des Erwerbs von Anteilen daran und anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter einer solchen Einrichtung; |
c) |
das Abschließen von Vereinbarungen oder das Beteiligtsein an Vereinbarungen zur Vergabe von Darlehen oder Krediten oder die sonstige Bereitstellung von Finanzierungen für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten oder für den nachgewiesenen Zweck der Finanzierung einer solchen Einrichtung; |
d) |
die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in den spezifizierten Gebieten oder mit Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten; |
e) |
die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die direkt mit den unter den Buchstaben a bis d genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. |
(2) Die Verbote und Beschränkungen gemäß diesem Artikel gelten nicht für das Tätigen rechtmäßiger Geschäfte mit Einrichtungen außerhalb der spezifizierten Gebiete, unter der Voraussetzung, dass die damit zusammenhängenden Investitionen nicht für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten bestimmt sind.
(3) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23 Februar 2022 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.
Artikel 4
(1) Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen
a) |
an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder |
b) |
zur Verwendung in den spezifizierten Gebieten. |
Anhang II umfasst bestimmte Güter und Technologien, die für die Verwendung in den folgenden Schlüsselbereichen geeignet sind:
i) |
Verkehr; |
ii) |
Telekommunikation; |
iii) |
Energie; |
iv) |
Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen. |
(2) Folgendes ist verboten:
a) |
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Nutzung dieser Güter und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten zu erbringen; |
b) |
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten bereitzustellen. |
(3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.
Artikel 5
(1) Unabhängig von der Herkunft der Güter und Technologien ist es verboten, technische Hilfe oder Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Infrastruktur in den spezifizierten Gebieten in den Sektoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 zu erbringen, die auf der Grundlage von Anhang II festgelegt sind.
(2) Das Verbot in Absatz 1 gilt unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind.
(3) Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 6
(1) Die Erbringung von Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten in den spezifizierten Gebieten ist verboten.
(2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag oder einem akzessorischen Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.
Artikel 7
(1) Die zuständigen Behörden können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen im Zusammenhang mit in Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Tätigkeiten und für Güter und Technologie nach Artikel 4 Absatz 1 eine Genehmigung erteilen, sofern diese
a) |
für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen mit Sitz in den spezifizierten Gebieten, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind |
b) |
im Zusammenhang mit Projekten stehen, die ausschließlich zur Unterstützung von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen anbieten, oder zivilen Bildungseinrichtungen in den spezifizierten Gebieten bestimmt sind; oder |
c) |
Geräte oder Ausrüstung für medizinische Zwecke sind. |
(2) Die zuständigen Behörden können darüber hinaus unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten erteilen, sofern diese Transaktion der Instandhaltung und somit der Gewährleistung der Sicherheit der bestehenden Infrastruktur dient.
(3) Die zuständigen Behörden können ferner unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 und in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Tätigkeiten und mit den in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführten Gütern und Technologien sowie mit den in Artikel 5 genannten Dienstleistungen erteilen, sofern der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Gegenstände oder die Durchführung der Tätigkeiten zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschließlich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach diesem Absatz getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander die ihnen vorliegenden sonstigen sachdienlichen Informationen.
Artikel 8
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich, einschließlich indirekt, an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 9
Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach dieser Verordnung verstoßen.
Artikel 10
(1) Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen und Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit dieser Verordnung verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen und ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeglicher Form, wird nicht stattgegeben, sofern sie von einer der folgenden Personen, Einrichtungen oder Organisationen geltend gemacht werden:
a) |
den benannten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (3) aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, |
b) |
natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder in deren Namen handeln, |
c) |
natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die laut einer schiedsrichterlichen, gerichtlichen oder Verwaltungsentscheidung gegen die Verbote nach dieser Verordnung verstoßen haben, |
d) |
natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, wenn die Forderung Waren betrifft, deren Einfuhr nach Artikel 2 Absatz 1 verboten ist. |
(2) In Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs trägt die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Anspruch geltend macht, die Beweislast dafür, dass die Erfüllung des Anspruchs nicht nach Absatz 1 verboten ist.
(3) Dieser Artikel berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nach dieser Verordnung.
Artikel 11
(1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, insbesondere in Bezug auf Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung dieser Verordnung berühren könnten.
Artikel 12
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang I auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Artikel 13
(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen die zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Bestimmungen nach Absatz 1 unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und melden ihr alle Änderungen dieser Bestimmungen.
Artikel 14
(1) Die Mitgliedstaaten benennen die in dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und geben sie auf den Websites in Anhang I an. Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission jede Änderung der Adressen ihrer Websites in Anhang I.
(2) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission ihre zuständigen Behörden einschließlich der Kontaktdaten dieser Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.
(3) Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Adresse und die anderen Kontaktdaten verwendet, die in Anhang I angegeben sind.
Artikel 15
Diese Verordnung gilt
a) |
im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, |
b) |
an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen, |
c) |
für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, |
d) |
für nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, |
e) |
für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. |
Artikel 16
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) ABl. L 42 I vom 23.2.2022, S. 109.
(2) ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.
(3) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).
ANHANG I
Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission
BELGIEN
https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions
BULGARIEN
https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions
TSCHECHIEN
www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html
DÄNEMARK
http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/
DEUTSCHLAND
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html
ESTLAND
https://vm.ee/et/rahvusvahelised-sanktsioonid
IRLAND
https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/
GRIECHENLAND
http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html
SPANIEN
http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/PoliticaExteriorCooperacion/GlobalizacionOportunidadesRiesgos/Paginas/SancionesInternacionales.aspx
FRANKREICH
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/
KROATIEN
https://mvep.gov.hr/vanjska-politika/medjunarodne-mjere-ogranicavanja/22955
ITALIEN
https://www.esteri.it/it/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/politica_europea/misure_deroghe/
ZYPERN
https://mfa.gov.cy/themes/
LETTLAND
http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539
LITAUEN
http://www.urm.lt/sanctions
LUXEMBURG
https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html
UNGARN
https://kormany.hu/kulgazdasagi-es-kulugyminiszterium/ensz-eu-szankcios-tajekoztato
ΜΑLTA
https://foreignandeu.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/SMB-Home.aspx
NIEDERLANDE
https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties
ÖSTERREICH
https://www.bmeia.gv.at/themen/aussenpolitik/europa/eu-sanktionen-nationale-behoerden/
POLEN
https://www.gov.pl/web/dyplomacja/sankcje-miedzynarodowe
https://www.gov.pl/web/diplomacy/international-sanctions
PORTUGAL
http://www.portugal.gov.pt/pt/ministerios/mne/quero-saber-mais/sobre-o-ministerio/medidas-restritivas/medidas-restritivas.aspx
RUMÄNIEN
http://www.mae.ro/node/1548
SLOWENIEN
http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi
SLOWAKEI
https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu
FINNLAND
https://um.fi/pakotteet
SCHWEDEN
https://www.regeringen.se/sanktioner
Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion – GD FISMA |
Rue de Spa 2/Spastraat 2 |
1049 Bruxelles/Brussel, Belgien |
E-Mal: relex-sanctions@ec.europa.eu
ANHANG II
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 4
Kapitel/KN-Code |
Warenbezeichnung |
Kapitel 25 |
SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT |
Kapitel 26 |
ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN |
Kapitel 27 |
MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE |
Kapitel 28 |
ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN |
Kapitel 29 |
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE |
3824 |
Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen |
3826 00 |
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT |
Kapitel 72 |
Eisen und Stahl |
Kapitel 73 |
Waren aus Eisen oder Stahl |
Kapitel 74 |
Kupfer und Waren daraus |
Kapitel 75 |
Nickel und Waren daraus |
Kapitel 76 |
Aluminium und Waren daraus |
Kapitel 78 |
Blei und Waren daraus |
Kapitel 79 |
Zink und Waren daraus |
Kapitel 80 |
Zinn und Waren daraus |
Kapitel 81 |
Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus |
8207 13 00 |
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus gesinterten Metallcarbiden oder Cermets |
8207 19 10 |
ERD-, GESTEINS- ODER TIEFBOHRWERKZEUGE, AUSWECHSELBAR, MIT ARBEITENDEN TEILEN AUS DIAMANT ODER AGGLOMERIERTEM DIAMANT |
8401 |
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung |
8402 |
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser |
8403 |
Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402 |
8404 |
Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen |
8405 |
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern |
8406 |
Dampfturbinen |
8407 |
Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung |
8408 |
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
8409 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
8410 |
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür |
8411 |
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen |
8412 |
Andere Motoren und Kraftmaschinen |
8413 |
Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten |
8414 |
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter |
8415 |
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird |
8416 |
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen |
8417 |
Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen |
8418 |
Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 |
8420 |
Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen |
8421 |
Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen |
8422 |
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure |
8423 |
Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art |
8424 |
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate |
8425 |
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden |
8426 |
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
8427 |
Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren |
8428 |
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen) |
8429 |
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter |
8430 |
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer |
8431 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt |
8432 |
Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze |
8435 |
Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken |
8436 |
Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht |
8437 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art |
8439 |
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe |
8440 |
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen |
8441 |
Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art |
8442 |
Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 ) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert) |
8443 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 ; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte |
8444 00 |
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
8445 |
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447 |
8447 |
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen |
8448 |
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) |
8449 00 00 |
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei |
8450 |
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung |
8452 |
Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440 ; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln |
8453 |
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen |
8454 |
Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe |
8455 |
Metallwalzwerke und Walzen dafür |
8456 |
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen |
8457 |
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen |
8458 |
Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
8459 |
Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458 |
8460 |
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 |
8461 |
Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8462 |
Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt |
8463 |
Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets |
8464 |
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas |
8465 |
Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen |
8466 |
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art |
8467 |
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen |
8468 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten |
8469 00 |
Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443 ; Textverarbeitungsmaschinen |
8470 |
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen |
8471 |
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8472 |
Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) |
8473 |
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt |
8474 |
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand |
8475 |
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren |
8476 |
Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich Geldwechselautomaten |
8477 |
Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8478 |
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8479 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8480 |
Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe |
8481 |
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile |
8482 |
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) |
8483 |
Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) |
8484 |
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen |
8486 |
Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör |
8487 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren |
8501 |
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausg. Stromerzeugungsaggregate) |
8502 |
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer |
8503 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g. |
8504 |
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, Teile davon |
8505 |
Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke); Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon |
8507 |
Akkumulatoren, elektrisch, einschl. Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon (ausg. ausgebrauchte sowie aus Weichkautschuk oder Spinnstoffen) |
8511 |
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, Teile davon |
8514 |
Elektrische Industrieöfen oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausg. Trockenöfen); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Teile davon |
8515 |
Löt- und Schweißmaschinen, Schweißapparate und Schweißgeräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laserstrahl, Lichtstrahl oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle, Hartmetalle oder Cermets; Teile davon (ausg. Warmspritzpistolen der Pos. 8424 ) |
8525 |
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
8526 |
Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte |
8527 |
Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
8528 |
Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät |
8529 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt |
8530 |
Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608 ) |
8531 |
Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte, (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon (ausg. von der für Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder Verkehrswege verwendeten Art) |
8532 |
Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren; Teile davon |
8533 |
Elektrische Widerstände, Teile davon (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände |
8534 |
Gedruckte Schaltungen |
8535 |
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 ) |
8536 |
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 ) |
8537 |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536 , einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik) |
8538 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535 , 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g. |
8539 |
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolettlampen und Infrarotlampen sowie Bogenlampen; Teile davon |
8540 |
Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z.B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras), Teile davon |
8541 |
Dioden, Transistoren und ähnl. Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschl. Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln) (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon |
8542 |
Elektronische integrierte Schaltungen, Teile davon |
8543 |
Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon |
8544 |
Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel) für elektrotechnische Zwecke, isoliert (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken |
8545 |
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall |
8546 |
Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller Art (ausg. Isolierteile) |
8547 |
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen (ausg. Isolatoren der Pos. 8546 ); Isolierrohre für elektrotechnische Zwecke, einschl. Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung |
8548 |
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen |
|
Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken |
Kapitel 86 |
Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege |
8701 |
Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709 ) |
8702 |
Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer |
8704 |
Lastkraftwagen |
8705 |
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
8706 00 |
Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor |
8709 |
Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon |
8710 00 00 |
Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon |
8716 |
Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon |
Kapitel 88 |
Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon |
Kapitel 89 |
Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen |
Kapitel 98 |
Vollständige Fabrikationsanlagen |
7106 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7107 |
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug |
7108 |
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7109 |
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug |
7110 |
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7111 |
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug |
7112 |
Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art |
9013 |
Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte |
9014 |
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte |
9015 |
Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser |
9025 |
Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert |
9026 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014 , 9015 , 9028 oder 9032 |
9027 |
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome |
9028 |
Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür |
9029 |
Andere Zähler (z.B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015 ; Stroboskope |
9030 |
Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen; ausgenommen Zähler der Position 9028 , Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen |
9031 |
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren |
9032 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln |
9033 |
Teile und Zubehör (in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 |
BESCHLÜSSE
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/95 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/264 DES RATES
Vom 23. Februar 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1)angenommen. |
(2) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der EU zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(3) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(4) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(5) |
Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. |
(6) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und ordnete die Entsendung der russischen Streitkräfte in diese Gebiete an. |
(7) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er diese rechtswidrige Handlung verurteilte, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt und einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte darstellt, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(8) |
Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu treffen. |
(9) |
Vornehmlich sollten Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt verhängt werden, insbesondere durch das Verbot von Finanzierungen für Russland, seine Regierung und seine Zentralbank. |
(10) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. |
(11) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Nach Artikel 1 wird folgender Artikel eingefügt: „Artikel 1a (1) Der unmittelbare oder mittelbare Kauf oder Verkauf von, die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Investitionsdiensten für oder Unterstützung bei der Begebung von oder der sonstige Handel mit Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 9. März 2022 begeben werden, von
sind verboten. (2) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein, die eine Neuvergabe von Darlehen oder Krediten an die in Absatz 1 genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach dem 23. Februar 2022 vorsehen. Dieses Verbot gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Finanzierung nicht verbotener Einfuhren und Ausfuhren von Gütern und nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und einem Drittstaat bestimmt sind, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind. (3) Das Verbot gemäß Absatz 2 gilt nicht für die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Bedingungen für Inanspruchnahmen oder Auszahlungen nach Buchstabe a umfassen Bestimmungen über die Kreditlaufzeit für jede Inanspruchnahme oder Auszahlung, den angewandten Zinssatz oder die Berechnungsmethode für den Zinssatz und den Höchstbetrag.“ |
2. |
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel, 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/98 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/265 DES RATES
vom 23. Februar 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(4) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit den Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(5) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(6) |
Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(7) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ostukraine an. |
(8) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(9) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 22 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(10) |
Der Rat ist der Ansicht, dass eine Ausnahmeregelung für bestimmte Operationen, die für bestimmte im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführte Organisationen gilt, hinzugefügt werden sollte. |
(11) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden – |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „(8) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang unter den Einträgen 53, 54 und 55 aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 24. August 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 23. Februar 2022 erforderlich sind.“ |
2. |
Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
1. Personen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„212. |
Sergei SHOIGU (Сергей Кужугетович ШОЙГУ) |
Geburtsdatum: 21. Mai 1955 Geburtsort: Chadan (Tschadan), Republic of Tuva (Republik Tuwa), Russische Föderation Staatsangehörigkeit: russisch Funktion: Verteidigungsminister der Russischen Föderation Geschlecht: männlich |
Sergei Shoigu ist der Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Er hat öffentlich geäußert, dass die Krim russisch ist und bleibt. Unter seinem Kommando und seinen Befehlen haben russische Truppen Militärübungen auf der rechtswidrig annektierten Krim durchgeführt und wurden an der Grenze in Stellung gebracht. Er ist letztlich für alle Militäraktionen gegen die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
213. |
Anton VAINO (Антон Эдуардович ВАЙНО) |
Geburtsdatum: 17. Februar 1972 Geburtsort: Tallinn, Estland Staatsangehörigkeit: russisch Funktion: Stabschef der Präsidialverwaltung Geschlecht: männlich |
Anton Vaino ist der Stabschef der Präsidialverwaltung. Er spielt eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess des Kreml, indem er am russischen „Sicherheitsrat“ teilnimmt und Einfluss auf die Ausarbeitung von Beschlüssen des Präsidenten auf dem Gebiet der Verteidigung und der nationalen Sicherheit Russlands nimmt. Anton Vaino nimmt auch an Sitzungen zur sozioökonomischen Entwicklung der Krim und Sewastopols teil. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
214. |
Marat KHUSNULLIN (Марат Шакирзянович ХУСНУЛЛИН) |
Geburtsdatum: 9. August 1966 Geburtsort: Kazan (Kasan), Republic of Tatarstan (Republik Tatarstan), Russische Föderation Funktion: Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Bauwesen und regionale Entwicklung Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Marat Khusnullin ist der stellvertretende russische Ministerpräsident für Bauwesen und regionale Entwicklung. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die politischen Maßnahmen der russischen Regierung in Bezug auf die besetzte Krim, einschließlich der Bereitstellung von Wasser für die Krim und Sewastopol. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
23.2.2022 |
215. |
Dmitriy Yuryevich GRIGORENKO (Дмитрий Юрьевич ГРИГОРЕНКО) |
Geburtsdatum: 14. Juli 1978 Geburtsort: Nizhnevartovsk (Nischnewartowsk), Tyumen Region (Region Tjumen), Russische Föderation Funktionen: Stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation – Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation; Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank Geschlecht: männlich |
Dmitriy Grigorenko ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und der Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation. Er ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Maksim Reshetnikov, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung. In seiner früheren Eigenschaft als stellvertretender Direktor der Föderalen Steuerverwaltung der Russischen Föderation war Grigorenko für die Ausarbeitung neuer lokaler Steuervorschriften für das Gebiet der Krim nach dessen Annexion im Jahr 2014 zuständig. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen . |
23.2.2022 |
216. |
Maxim Gennadyevich RESHETNIKOV (Максим Геннадьевич РЕШЕТНИКОВ) |
Geburtsdatum: 11. Juli 1979 Geburtsort: Perm, Russische Föderation Funktion: Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation; Mitglied des Aufsichtsrates der VTB-Bank Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Maxim Reshetnikov ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation. Er ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Dmitriy Grigorenko, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung. In seiner Eigenschaft als Minister für Wirtschaftsentwicklung ist Maxim Reshetnikov für Infrastrukturentwicklungsprogramme auf der Krim und in Sewastopol zuständig, insbesondere im Rahmen des föderalen Zielprogramms „Soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Krim und Sewastopol bis 2022“, das bis 2025 verlängert wurde. Er hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die Pläne und Prioritäten der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Krim und Sewastopols dargelegt hat. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen. |
23.2.2022 |
217. |
Nikolay Anatolyevich YEVMENOV (alias Nikolai YEVMENOV) (Николай Анатольевич ЕВМЕНОВ) |
Geburtsdatum: 2. April 1962 Geburtsort: Moskau, Russland Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Marine Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Nikolay Yevmenov ist Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze der russischen Marine, einschließlich in der Ukraine oder in die Ukraine, verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
218. |
Vladimir Lvovich KASATONOV (Владимир Львович КАСАТОНОВ) |
Geburtsdatum: 17. Juni 1952 Geburtsort: Moskau, Russland Geschlecht: männlich |
Vladimir Kasatonov ist stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
219. |
Igor Vladimirovich OSIPOV (Игорь Владимирович ОСИПОВ) |
Geburtsdatum: 6. März 1973 Geburtsort: Novo-Shunoe-Siedlung, Distrikt Fedorovsky, Region Kostanay, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Kasachstan) Funktion: Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Igor Osipov ist der Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine durch das Schwarze Meer und für die Einschränkung der Freiheit der Schifffahrt im Schwarzen Meer verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
220. |
Oleg Leonydovych SALYUKOV (Олег Леонидович САЛЮКОВ) |
Geburtsdatum: 21. Mai 1955 Geburtsort: Saratov, Russische Föderation Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen Dienstgrad: General des Heeres Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Der General des Heeres Oleg Salyukov ist Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Als solcher ist er für russische Bodeneinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
221. |
Sergei SUROVIKIN (Сергей СУРОВИКИН) |
Geburtsdatum: 11. Oktober 1966 Geburtsort: Novosibirsk, Russland Funktion: General des Heeres und Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte Dienstgrad: General des Heeres Verbundene Einrichtungen: Russische Luft- und Weltraumstreitkräfte – Verteidigungsministerium Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Der General des Heeres Sergei Surovikin ist Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
222. |
Sergey Vladimirovich DRONOV (alias Sergei Vladimirovich DRONOV) (Сергей Владимирович ДРОНОВ) |
Geburtsdatum: 11. August 1962 Geburtsort: Almazovka, Region Voroshilovograd, Ukraine Funktion: Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte Militärischer Dienstgrad: Generalleutnant Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Generalleutnant Sergey Vladimirovich DRONOV ist Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich. Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. |
23.2.2022 |
223. |
Violetta PRIGOZHINA (Виолетта ПРИГОЖИНА) |
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Sohn), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Schwiegertochter) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Violetta Prigozhina ist die Mutter von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Sohn gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie ist Eigentümerin weiterer Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert. Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
224. |
Lyubov Valentinovna PRIGOZHINA (Любовь Валентиновна ПРИГОЖИНА) |
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Ehemann), Violetta Prigozhina (Schwiegermutter) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Lyubov Valentinovna Prigozhina ist die Ehefrau von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Agat LLC, einer Tochtergesellschaft von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Ehemann gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert. Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
225. |
Denis Aleksandrovich BORTNIKOV (Денис Александрович БОРТНИКОВ) |
Geburtsdatum: 19. November 1974 Funktion: Stellvertretender Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der VTB Bank Staatsangehörigkeit: russisch Verbundene Personen: Alexander Vasilyevich Bortnikov (Vater), Tatiana Borisovna Bortnikova (Mutter) |
Denis Bortnikov ist der Sohn von und steht somit in Verbindung mit Alexander Bortnikov, der als Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation und ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird, beteiligt war. Er ist der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Verwaltungsrats der VTB Bank und ist in dieser Position mit der Legitimierung der Schatteneinnahmen bzw. rechtswidrigen Einnahmen seines Vaters befasst. Daher unterstützt er die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, auch finanziell. |
23.2.2022 |
226. |
Andrei Leonidovich KOSTIN (Андрей Леонидович КОСТИН) |
Geburtsdatum: 21. September 1956 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Präsident des Verwaltungsrats der VTB Bank Verbundene Personen: Tamara Mikhailovna Kostina (Mutter), Leonid Alekseevich Kostin (Vater) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Andrei Leonidovich Kostin ist der Präsident/Vorsitzende der Vneshtorbank (VTB), einer der führenden staatseigenen Banken Russlands, und Mitglied des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“. Er hat öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim abgegeben und die russische Bevölkerung dazu ermutigt, ihren Urlaub auf der Krim zu verbringen. Er steht auch in Verbindung mit einem Weingut und einem Luxushotel auf der Krim und ist Medienberichten zufolge deren Eigentümer. Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, und profitiert von der Annexion der Krim. |
23.2.2022 |
227. |
Igor SHUVALOV (Игорь Иванович ШУВАЛОВ) |
Geburtsdatum: 4. Januar 1967 Geburtsort: Bilibino, Russische Föderation Geschlecht: männlich |
Igor Ivanovich Shuvalov ist Vorsitzender des State Development Corporation VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission. Er war zuvor Erster stellvertretender Ministerpräsident Russlands. In dieser Eigenschaft erklärte er, dass Russland die Haushaltsvorschriften ändern würde, um dem Bevölkerungszuwachs in Höhe von 2 Millionen Einwohnern nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation Rechnung zu tragen. Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
228. |
Margarita SIMONYAN (Маргарита Симоновна СИМОНЬЯН) |
Geburtsdatum: 6. April 1980 Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today) Verbundene Personen: Dmitry Konstantinovich KISELYOV Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Margarita Simonyan ist eine zentrale Figur der Regierungspropaganda. Sie ist auch Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today). In ihrer Funktion hat sie eine positive Haltung gegenüber der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert. Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
229. |
Maria ZAKHAROVA (Мария Владимировна ЗАХАРОВА) |
Geburtsdatum: 24. Dezember 1975 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Maria Zakharova is die Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda hat sie die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine gefördert. Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
230. |
Vladimir Roudolfovitch SOLOVIEV (Владимир Рудольфович СОЛОВЬЁВ) |
Geburtsdatum: 20. Oktober 1963 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Propagandist und Fernseh-/Radiojournalist Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Vladimir Solovyev ist ein Propagandist und Moderator der Fernsehsender Russia-1 und Rossia 24. Er erhielt einen Orden (Alexander-Newski-Orden) wegen „hoher Professionalität und Objektivität bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Republik Krim“. Solovyov ist für seine äußerst feindselige Haltung gegenüber der Ukraine und seine Lobpreisung der russischen Regierung bekannt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
231. |
Konstantin KNYRIK (Константин КНЫРИК) |
Geburtsdatum: 1989 (möglicherweise) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Konstantin Knyrik ist ein prorussischer Aktivist, der die MediaGroup News Front Ltd, eine Nachrichtenwebsite, die auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim registriert ist, führt. Er ist Vorsitzender der Krim-Abteilung der Partei Rodina, einer kremlfreundlichen Partei in Russland. Konstantin Knyrik hat einen Orden „für die Rückführung der Krim“ erhalten. Er hat daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
232. |
Aleksey Konstantinovich PUSHKOV (Алексей Константинович ПУШКОВ) |
Geburtsdatum: 10. August 1954 Geburtsort: Peking, China Staatsangehörigkeit: russisch Telefon- und Faxnummer: 8 (495) 697-58-69 Anschrift des Empfangsbüros in der Russischen Föderation: 51 Lenina St., Perm, 614000, room 219 Telefon- und Faxnummer des Empfangsbüros in der Region der Russischen Föderation: (342) 253-66-01 Geschlecht: männlich |
Aleksey Konstantinovich Pushkov ist Senator von Perm Krai, Mitglied der regierenden Partei „Vereintes Russland“ und Vorsitzender der Kommission für Informationspolitik. Er hat mehrere Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Halbinsel Krim abgegeben und diese als vollendete Tatsache vorgestellt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022 |
233. |
Pyotr TOLSTOY (alias Petr Olegovich TOLSTOY; Pyotr Olegovich TOLSTOY) (Пётр Олегович ТОЛСТОЙ) |
Geburtsdatum: 20. Juni 1969 Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation) Funktion: Russischer Journalist, Produzent, Moderator und Politiker. Seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und seit 28. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Pyotr Tolstoy ist Mitglied der Staatsduma und Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe, PACE). Er ist auch Fernsehmoderator von „Vremya Pokazhet“. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda bezieht er häufig befürwortend Stellung für die Annexion der Krim. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
23.2.2022“ |
(2) Einrichtungen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„52. |
Internet Research Agency (Агентство интернет-исследований) |
Datum der Gründung: 2013 Anschrift: Sankt Petersburg, Russland Verbundene Personen: Yevgeny Prigozhin |
Die Internet Research Agency ist ein russisches Unternehmen, das für Russland Online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Sein eigentliches Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Das Unternehmen führt Desinformationskampagnen durch, die auf die Interessen der Ukraine abzielen, indem es Einfluss auf Wahlen oder die Wahrnehmung der Annexion der Krim oder des Konflikts im Donbass nimmt. In dieser Funktion ist die Internet Research Agency für die aktive Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Das Unternehmen wird von Yevgeny Prigozhin finanziert und ist daher mit einer gelisteten Person verbunden. |
23.2.2022 |
53. |
Bank Rossiya (Банк «Россия») |
Gegründet am 27. Juni 1990 Anschrift: Pl Rastrelli 2 Liter A Saint Petersburg, 191124 Russian Federation Website: Abr.ru Verbundene Personen: Dmitri LEBEDEV (Vorsitzender); Yuriy KOVALCHUK (größter Anteilseigner) |
Die Bank Rossiya ist die persönliche Bank hoher Beamter der Russischen Föderation. In dieser Funktion unterstützt die Bank Rossiya russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen. Die Bank Rossiya hält große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet. Die Bank Rossiya hat zudem dem Föderalen staatlichen Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“ (Federal State Unitary Enterprise „Crimean Railway“) ein Darlehen gewährt und unterstützt den Bau der Eisenbahnverbindung über der Krimbrücke. Daher unterstützt die Bank Rossiya finanzielle Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben und bedrohen. Verbunden mit Juriy Valentinovich Kovalchuk, dem größten Anteilseigner der Bank Rossiya. |
23.2.2022 |
54. |
PROMSVYAZBANK (ПАО Промсвязьбанк") |
Gegründet 1995. Anschrift: Moskau; Website: psbank.ru Verbundene Personen: Petr Fradkov, Vorstandsvorsitzender |
Die PROMSVYAZBANK ist eine russische Staatsbank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziell unterstützt, das für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich ist. Die PROMSVYAZBANK erhält direkte Anweisungen vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und leistet daher den russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, finanzielle und materielle Unterstützung. Die PROMSVYAZBANK ist auf der Halbinsel Krim tätig. |
23.2.2022 |
55. |
VEB.RF (alias Vnesheconombank; VEB) (ВЭБ.РФ) |
Gegründet 1922 als Bank und 2007 als Entwicklungsinstitut Anschrift: 9 prospekt Akademika Sakharova, Moscow, Russia; Website: veb.ru Verbundene Personen: Igor Shuvalov, Vorsitzender |
Die VEB.RF ist ein großes Finanzentwicklungsinstitut, dessen Vorsitzender direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ernannt wird und das von ihm direkte Anweisungen erhält. VEB.RF ist eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung und verwaltet ihre staatlichen Pensionsfonds. Die VEB.RF spielt eine aktive Rolle bei der Diversifizierung des Verteidigungssektors der Russischen Föderation und realisiert Projekte mit Rüstungsunternehmen, darunter Rostec, die Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Die VEB hat auf der Krim KMU Darlehen gewährt und betrachtet die Krim als „prioritäre Region“ und unterhält Partnerschaften mit dem Ministerium für Angelegenheiten der Krim, das für die Integration der annektierten Autonomen „Republik Krim“ in die Russische Föderation zuständig ist. In dieser Funktion leistet die VEB.RF aktive materielle oder finanzielle Unterstützung für die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, oder profitiert von diesen. |
23.2.2022“ |
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/109 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/266 DES RATES
vom 23 Februar 2022
über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(2) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(3) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und seine aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(4) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Bereiche und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(5) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete an. |
(6) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(7) |
Angesichts dieser Umstände ist der Rat der Ansicht, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk in die Europäische Union verboten werden sollte, wobei Waren, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist, von diesem Verbot ausgenommen werden sollten. |
(8) |
Außerdem sollte der Handel mit Waren und Technologien zur Nutzung in bestimmten Bereichen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk beschränkt werden. Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sollten verboten werden. |
(9) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Donezk oder den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Luhansk in die Union ist verboten.
(2) Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Donezk oder den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Luhansk unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
Artikel 2
Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten nicht für Waren mit Ursprung in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung bereitgestellt und von diesen kontrolliert worden sind und für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist.
Artikel 3
Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten bis zum 24. Mai 2022 unbeschadet der Erfüllung von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 24. Mai 2022 zu schließen und zu erfüllen sind.
Artikel 4
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Artikel 1 bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 5
(1) Folgendes ist verboten:
a) |
der Erwerb von Immobilien oder die Erweiterung einer Beteiligung an Immobilien in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten; |
b) |
der Erwerb von Einrichtungen oder die Erweiterung einer Beteiligung an Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Einrichtungen, sowie der Erwerb von Anteilen daran, und der Erwerb von anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter; |
c) |
die Gewährung von Finanzierungen an Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten oder zum nachweislichen Zweck der Finanzierung solcher Einrichtungen; |
d) |
die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten; und |
e) |
die Erbringung von Investitionsdienstleistungen, die direkt mit den unter den Buchstaben a bis d dieses Absatzes genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. |
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1
a) |
gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Verträgen, die vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurden; und |
b) |
stehen der Erweiterung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Erweiterung eine Verpflichtung aus einem Vertrag ist, der vor dem 24. Februar 2022 geschlossen wurde. |
(3) Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.
(4) Die Verbote und Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht für rechtmäßige Geschäfte mit Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, sofern die betreffenden Investitionen nicht für Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten bestimmt sind.
Artikel 6
(1) Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren oder Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, unabhängig davon, ob diese Waren und Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten haben oder nicht, sind verboten
a) |
an jede natürliche oder juristische Person, Einrichtungen oder Organisation in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten oder |
b) |
zur Nutzung in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, |
in einem der folgenden Bereiche:
i) |
Verkehr, |
ii) |
Telekommunikation, |
iii) |
Energie, |
iv) |
Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen. |
(2) Die Bereitstellung von
a) |
technischer Hilfe oder Ausbildung und anderer Dienstleistungen in Bezug auf Waren und Technologien in den Bereichen gemäß Absatz 1, |
b) |
Finanzmitteln oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren und Technologien in den Bereichen gemäß Absatz 1 oder für die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung |
ist verboten.
(3) Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.
(4) Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Gegenstände, die von diesem Artikel erfasst werden.
Artikel 7
(1) Es ist verboten, technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieurleistungen in direktem Zusammenhang mit Infrastrukturen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten in den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Bereichen zu erbringen, und zwar unabhängig vom Ursprungsort der Waren oder Technologien.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung – bis zum 24. August 2022 – von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.
(3) Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 8
(1) Die zuständigen Behörden können im Zusammenhang mit in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten und hinsichtlich Waren und Technologien nach Artikel 6 Absatz 1 eine Genehmigung erteilen, sofern sie
a) |
für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen mit Sitz in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind oder |
b) |
im Zusammenhang mit Projekten erfolgen, die ausschließlich zur Unterstützung von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen anbieten, oder zivilen Bildungseinrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten bestimmt sind, oder |
c) |
Geräte oder Ausrüstung für medizinische Zwecke sind. |
(2) Die zuständigen Behörden können außerdem unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Transaktion im Zusammenhang mit den in Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten genehmigen, sofern diese Transaktion der Instandhaltung und somit der Gewährleistung der Sicherheit der bestehenden Infrastruktur dient.
(3) Die zuständigen Behörden können ferner eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 6 Absatz 1 aufgeführten Waren und Technologien und mit den in Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 aufgeführten Tätigkeiten erteilen, sofern der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Gegenstände und Technologien oder die Durchführung der Tätigkeiten zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschließlich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach diesem Absatz getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander die ihnen vorliegenden sonstigen sachdienlichen Informationen.
Artikel 9
(1) Die Erbringung von Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, ist verboten.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung – bis zum 24. August 2022 – von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.
(3) Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 10
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 24 Februar 2023.
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
23.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 42/114 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/267 DES RATES
vom 23. Februar 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen. |
(4) |
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(5) |
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden. |
(6) |
Die russische Staatsduma hat am 15. Februar 2022 dafür gestimmt, eine Entschließung vorzulegen, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen. |
(7) |
Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen. |
(8) |
Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete. |
(9) |
Die russische Staatsduma ist am 22. Februar 2022 einstimmig übereingekommen, die abtrünnigen Regionen in der Ostukraine als souveräne Staaten anzuerkennen, und hat Abkommen über Freundschaft und gegenseitige Unterstützung ratifiziert. |
(10) |
Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird. |
(11) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 336 Mitglieder der Staatsduma in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten, da sie für eine Entschließung gestimmt haben, in der Präsident Wladimir Putin aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen. |
(12) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
Personen
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
235. |
Gennady Andreevich Zyuganov (Зюганов Геннадий Андреевич) |
Geburtsdatum: 26.6.1944 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
236. |
Yury Vyacheslavovich Afonin (Афонин Юрий Вячеславович) |
Geburtsdatum: 22.3.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
237. |
Vladimir Kashin (Кашин Владимир Иванович) |
Geburtsdatum: 10.8.1948 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
238. |
Dmitry Novikov (Новиков Дмитрий Георгиевич) |
Geburtsdatum: 12.9.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
239. |
Nikolay Kharitonov (Харитонов Николай Михайлович) |
Geburtsdatum: 30.10.1948 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
240. |
Nikolai Kolomeytsev (Коломейцев Николай Васильевич) |
Geburtsdatum: 1.9.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
241. |
Sergey Shargunov (Шаргунов Сергей Александрович) |
Geburtsdatum: 12.5.1980 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
242. |
Vadim Kumin (Кумин Вадим Валентинович) |
Geburtsdatum: 1.1.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
243. |
Yury Sinelshchikov (Синельщиков Юрий Петрович) |
Geburtsdatum: 26.9.1947 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
244. |
Kazbek Taysayev (Тайсаев Казбек Куцукович) |
Geburtsdatum: 12.2.1967 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
245. |
Alexey Kurinny (Куринный Алексей Владимирович) |
Geburtsdatum: 18.1.1974 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
246. |
Anzhelika Glazkova (Глазкова Анжелика Егоровна) |
Geburtsdatum: 28.12.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
247. |
Alexander Yushchenko (Ющенко Александр Андреевич) |
Geburtsdatum: 19.11.1969 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
248. |
Vyacheslav Markhayev (Мархаев Вячеслав Михайлович) |
Geburtsdatum: 1.6.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
249. |
Anatoly Bifov (Бифов Aнатолий Жамалович) |
Geburtsdatum: 7.1.1963 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
250. |
Nikolay Arefyev (Николай Васильевич Арефьев) |
Geburtsdatum: 11.3.1949 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
251. |
Boris Komotsky (Комоцкий Борис Олегович) |
Geburtsdatum: 31.1.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
252. |
Irina Filatova (Филатова Ирина Анатольевна) |
Geburtsdatum: 8.8.1978 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
253. |
Sergey Levchenko (Левченко Сергей Георгиевич) |
Geburtsdatum: 2.11.1953 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
254. |
Artyom Prokofyev (Прокофьев Артём Вячеславович) |
Geburtsdatum: 31.12.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
255. |
Maria Drobot (Дробот Мария Владимировна) |
Geburtsdatum: 21.3.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
256. |
Ivan Babich (Бабич Иван Николаевич) |
Geburtsdatum: 2.9.1982 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
257. |
Nikolay Osadchy (Осадчий Николай Иванович) |
Geburtsdatum: 8.12.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
258. |
Alexey Korniyenko (Корниенко Алексей Викторович) |
Geburtsdatum: 22.7.1976 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
259. |
Sergey Gavrilov (Гаврилов Сергей Анатольевич) |
Geburtsdatum: 27.1.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
260. |
Nikolay Ivanov (Иванов Николай Николаевич) |
Geburtsdatum: 17.1.1957 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
261. |
Roman Lyabikhov (Лябихов Роман Михайлович) |
Geburtsdatum: 7.5.1973 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
261. |
Vladimir Isakov (Исаков Владимир Павлович) |
Geburtsdatum: 25.2.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
263. |
Renat Suleymanov (Сулейманов Ренат Исмаилович) |
Geburtsdatum: 24.12.1965 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
264. |
Vladimir Blotsky (Блоцкий Владимир Николаевич) |
Geburtsdatum: 10.11.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
265. |
Sergey Panteleyev (Пантелеев Сергей Михайлович) |
Geburtsdatum: 4.7.1951 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
266. |
Georgy Kamnev (Камнев Георгий Петрович) |
Geburtsdatum: 5.1.1983 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
267. |
Nikolay Vasilyev (Васильев Николай Иванович) |
Geburtsdatum: 28.3.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
268. |
Boris Ivanyuzhenkov (Иванюженков Борис Викторович) |
Geburtsdatum: 28.2.1966 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
269. |
Viktor Sobolev (Соболев Виктор Иванович) |
Geburtsdatum: 23.2.1950 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
270. |
Mikhail Avdeyev (Авдеев Михаил Юрьевич) |
Geburtsdatum: 6.3.1977 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
271. |
Nina Ostanina (Останина Нина Александровна) |
Geburtsdatum: 26.12.1955 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
272. |
Yevgeny Bessonov (Бессонов Евгений Иванович) |
Geburtsdatum: 26.11.1968 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
273. |
Nikolay Yezersky (Езерский Николай Николаевич) |
Geburtsdatum: 8.5.1956 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
274. |
Sergei Obukhov (Обухов Сергей Павлович) |
Geburtsdatum: 5.10.1958 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
275. |
Denis Parfyonov (Парфенов Денис Андреевич) |
Geburtsdatum: 22.9.1987 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. |
23.2.2022 |
276. |
Andrei Anatolyevich Alekhin (Андрей Анатольевич Алехин) |
Geburtsdatum: 9.2.1959 |
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Vol |