ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 042I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

65. Jahrgang
23. Februar 2022


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23. February 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

3

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

15

 

*

Verordnung (EU) 2022/262 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

74

 

*

Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. February 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

77

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (GASP) 2022/264 des Rates Vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

95

 

*

Beschluss (GASP) 2022/265 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

98

 

*

Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23 Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

109

 

*

Beschluss (GASP) 2022/267 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

114

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/1


VERORDNUNG (EU) 2022/259 DES RATES

vom 23. February 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2), werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.

(2)

Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte eingeführt wird, die unter das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, fallen.

(3)

Diese Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags und sind daher zu ihrer Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 269/2014 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates wird wie folgt geändert:

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 6b

(1)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang I unter den Einträgen 53, 54 und 55 aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 24. August 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 23. February 2022 erforderlich sind.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. February 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/260 DES RATES

vom 23. Februar 2022

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(4)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit den Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(5)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(6)

Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen wird, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(7)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ostukraine an.

(8)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Vertsöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(9)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 22 Personen und vier Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(10)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

1.   Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„212.

Sergei SHOIGU

(Сергей Кужугетович ШОЙГУ)

Geburtsdatum: 21. Mai 1955

Geburtsort: Chadan (Tschadan), Republic of Tuva (Republik Tuwa), Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Funktion: Verteidigungsminister der Russischen Föderation

Geschlecht: männlich

Sergei Shoigu ist der Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Er hat öffentlich geäußert, dass die Krim russisch ist und bleibt. Unter seinem Kommando und seinen Befehlen haben russische Truppen Militärübungen auf der rechtswidrig annektierten Krim durchgeführt und wurden an der Grenze in Stellung gebracht. Er ist letztlich für alle Militäraktionen gegen die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

213.

Anton VAINO

(Антон Эдуардович ВАЙНО)

Geburtsdatum: 17. Februar 1972

Geburtsort: Tallinn, Estland

Staatsangehörigkeit: russisch

Funktion: Stabschef der Präsidialverwaltung

Geschlecht: männlich

Anton Vaino ist der Stabschef der Präsidialverwaltung. Er spielt eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess des Kreml, indem er am russischen „Sicherheitsrat“ teilnimmt und Einfluss auf die Ausarbeitung von Beschlüssen des Präsidenten auf dem Gebiet der Verteidigung und der nationalen Sicherheit Russlands nimmt. Anton Vaino nimmt auch an Sitzungen zur sozioökonomischen Entwicklung der Krim und Sewastopols teil.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

214.

Marat KHUSNULLIN

(Марат Шакирзянович ХУСНУЛЛИН)

Geburtsdatum: 9. August 1966

Geburtsort: Kazan (Kasan), Republic of Tatarstan (Republik Tatarstan), Russische Föderation

Funktion: Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Bauwesen und regionale Entwicklung

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Marat Khusnullin ist der stellvertretende russische Ministerpräsident für Bauwesen und regionale Entwicklung. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die politischen Maßnahmen der russischen Regierung in Bezug auf die besetzte Krim, einschließlich der Bereitstellung von Wasser für die Krim und Sewastopol.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

23.2.2022

215.

Dmitriy Yuryevich GRIGORENKO

(Дмитрий Юрьевич ГРИГОРЕНКО)

Geburtsdatum: 14. Juli 1978

Geburtsort: Nizhnevartovsk (Nischnewartowsk), Tyumen Region (Region Tjumen), Russische Föderation

Funktionen: Stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation – Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation; Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank

Geschlecht: männlich

Dmitriy Grigorenko ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und der Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation. Er ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Maksim Reshetnikov, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung.

In seiner früheren Eigenschaft als stellvertretender Direktor der Föderalen Steuerverwaltung der Russischen Föderation war Grigorenko für die Ausarbeitung neuer lokaler Steuervorschriften für das Gebiet der Krim nach dessen Annexion im Jahr 2014 zuständig.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen .

23.2.2022

216.

Maxim Gennadyevich RESHETNIKOV

(Максим Геннадьевич РЕШЕТНИКОВ)

Geburtsdatum: 11. Juli 1979

Geburtsort: Perm, Russische Föderation

Funktion: Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation; Mitglied des Aufsichtsrates der VTB-Bank

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Maxim Reshetnikov ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation. Er ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Dmitriy Grigorenko, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung.

In seiner Eigenschaft als Minister für Wirtschaftsentwicklung ist Maxim Reshetnikov für Infrastrukturentwicklungsprogramme auf der Krim und in Sewastopol zuständig, insbesondere im Rahmen des föderalen Zielprogramms „Soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Krim und Sewastopol bis 2022“, das bis 2025 verlängert wurde. Er hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die Pläne und Prioritäten der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Krim und Sewastopols dargelegt hat.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen.

23.2.2022

217.

Nikolay Anatolyevich YEVMENOV

(alias Nikolai YEVMENOV)

(Николай Анатольевич ЕВМЕНОВ)

Geburtsdatum: 2. April 1962

Geburtsort: Moskau, Russland

Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Marine

Dienstgrad: Admiral

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Nikolay Yevmenov ist Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze der russischen Marine, einschließlich in der Ukraine oder in die Ukraine, verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

218.

Vladimir Lvovich KASATONOV

(Владимир Львович КАСАТОНОВ)

Geburtsdatum: 17. Juni 1952

Geburtsort: Moskau, Russland

Geschlecht: männlich

Vladimir Kasatonov ist stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

219.

Igor Vladimirovich OSIPOV

(Игорь Владимирович ОСИПОВ)

Geburtsdatum: 6. März 1973

Geburtsort: Novo-Shunoe-Siedlung, Distrikt Fedorovsky, Region Kostanay, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Kasachstan)

Funktion: Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte

Dienstgrad: Admiral

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Igor Osipov ist der Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine durch das Schwarze Meer und für die Einschränkung der Freiheit der Schifffahrt im Schwarzen Meer verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

220.

Oleg Leonydovych SALYUKOV

(Олег Леонидович САЛЮКОВ)

Geburtsdatum: 21. Mai 1955

Geburtsort: Saratov, Russische Föderation

Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen

Dienstgrad: General des Heeres

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Der General des Heeres Oleg Salyukov ist Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Als solcher ist er für russische Bodeneinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

221.

Sergei SUROVIKIN

(Сергей СУРОВИКИН)

Geburtsdatum: 11. Oktober 1966

Geburtsort: Novosibirsk, Russland

Funktion: General des Heeres und Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte

Dienstgrad: General des Heeres Verbundene Einrichtungen: Russische Luft- und Weltraumstreitkräfte – Verteidigungsministerium

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Der General des Heeres Sergei Surovikin ist Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

222.

Sergey Vladimirovich DRONOV

(alias Sergei Vladimirovich DRONOV)

(Сергей Владимирович ДРОНОВ)

Geburtsdatum: 11. August 1962

Geburtsort: Almazovka, Region Voroshilovograd, Ukraine

Funktion: Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte

Militärischer Dienstgrad: Generalleutnant

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Sergey Vladimirovich DRONOV ist Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

223.

Violetta PRIGOZHINA

(Виолетта ПРИГОЖИНА)

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Sohn), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Schwiegertochter)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Violetta Prigozhina ist die Mutter von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Sohn gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie ist Eigentümerin weiterer Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.

Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

224.

Lyubov Valentinovna PRIGOZHINA

(Любовь Валентиновна ПРИГОЖИНА)

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Ehemann), Violetta Prigozhina (Schwiegermutter)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Lyubov Valentinovna Prigozhina ist die Ehefrau von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Agat LLC, einer Tochtergesellschaft von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Ehemann gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.

Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

225.

Denis Aleksandrovich BORTNIKOV

(Денис Александрович БОРТНИКОВ)

Geburtsdatum: 19. November 1974

Funktion: Stellvertretender Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der VTB Bank

Staatsangehörigkeit: russisch

Verbundene Personen: Alexander Vasilyevich Bortnikov (Vater), Tatiana Borisovna Bortnikova (Mutter)

Denis Bortnikov ist der Sohn von und steht somit in Verbindung mit Alexander Bortnikov, der als Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation und ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird, beteiligt war.

Er ist der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Verwaltungsrats der VTB Bank und ist in dieser Position mit der Legitimierung der Schatteneinnahmen bzw. rechtswidrigen Einnahmen seines Vaters befasst. Daher unterstützt er die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, auch finanziell.

23.2.2022

226.

Andrei Leonidovich KOSTIN

(Андрей Леонидович КОСТИН)

Geburtsdatum: 21. September 1956

Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Präsident des Verwaltungsrats der VTB Bank

Verbundene Personen: Tamara Mikhailovna Kostina (Mutter), Leonid Alekseevich Kostin (Vater)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Andrei Leonidovich Kostin ist der Präsident/Vorsitzende der Vneshtorbank (VTB), einer der führenden staatseigenen Banken Russlands, und Mitglied des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“.

Er hat öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim abgegeben und die russische Bevölkerung dazu ermutigt, ihren Urlaub auf der Krim zu verbringen. Er steht auch in Verbindung mit einem Weingut und einem Luxushotel auf der Krim und ist Medienberichten zufolge deren Eigentümer.

Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, und profitiert von der Annexion der Krim.

23.2.2022

227.

Igor SHUVALOV

(Игорь Иванович ШУВАЛОВ)

Geburtsdatum: 4. Januar 1967

Geburtsort: Bilibino, Russische Föderation

Geschlecht: männlich

Igor Ivanovich Shuvalov ist Vorsitzender des State Development Corporation VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission. Er war zuvor Erster stellvertretender Ministerpräsident Russlands. In dieser Eigenschaft erklärte er, dass Russland die Haushaltsvorschriften ändern würde, um dem Bevölkerungszuwachs in Höhe von 2 Millionen Einwohnern nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation Rechnung zu tragen.

Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

228.

Margarita SIMONYAN

(Маргарита Симоновна СИМОНЬЯН)

Geburtsdatum: 6. April 1980

Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today)

Verbundene Personen: Dmitry Konstantinovich KISELYOV

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Margarita Simonyan ist eine zentrale Figur der Regierungspropaganda. Sie ist auch Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today). In ihrer Funktion hat sie eine positive Haltung gegenüber der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert.

Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

229.

Maria ZAKHAROVA

(Мария Владимировна ЗАХАРОВА)

Geburtsdatum: 24. Dezember 1975

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation.

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Maria Zakharova is die Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda hat sie die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine gefördert.

Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

230.

Vladimir Roudolfovitch SOLOVIEV

(Владимир Рудольфович СОЛОВЬЁВ)

Geburtsdatum: 20. Oktober 1963

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Propagandist und Fernseh-/Radiojournalist

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Vladimir Solovyev ist ein Propagandist und Moderator der Fernsehsender Russia-1 und Rossia 24. Er erhielt einen Orden (Alexander-Newski-Orden) wegen „hoher Professionalität und Objektivität bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Republik Krim“.

Solovyov ist für seine äußerst feindselige Haltung gegenüber der Ukraine und seine Lobpreisung der russischen Regierung bekannt.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

231.

Konstantin KNYRIK

(Константин КНЫРИК)

Geburtsdatum: 1989 (möglicherweise)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Konstantin Knyrik ist ein prorussischer Aktivist, der die MediaGroup News Front Ltd, eine Nachrichtenwebsite, die auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim registriert ist, führt. Er ist Vorsitzender der Krim-Abteilung der Partei Rodina, einer kremlfreundlichen Partei in Russland.

Konstantin Knyrik hat einen Orden „für die Rückführung der Krim“ erhalten.

Er hat daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

232.

Aleksey Konstantinovich PUSHKOV

(Алексей Константинович ПУШКОВ)

Geburtsdatum: 10. August 1954

Geburtsort: Peking, China

Staatsangehörigkeit: russisch

Telefon- und Faxnummer: 8 (495) 697-58-69

Anschrift des Empfangsbüros in der Russischen Föderation: 51 Lenina St., Perm, 614000, room 219

Telefon- und Faxnummer des Empfangsbüros in der Region der Russischen Föderation: (342) 253-66-01

Geschlecht: männlich

Aleksey Konstantinovich Pushkov ist Senator von Perm Krai, Mitglied der regierenden Partei „Vereintes Russland“ und Vorsitzender der Kommission für Informationspolitik. Er hat mehrere Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Halbinsel Krim abgegeben und diese als vollendete Tatsache vorgestellt.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

233.

Pyotr TOLSTOY

(alias Petr Olegovich TOLSTOY; Pyotr Olegovich TOLSTOY)

(Пётр Олегович ТОЛСТОЙ)

Geburtsdatum: 20. Juni 1969

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Russischer Journalist, Produzent, Moderator und Politiker. Seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und seit 28. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Pyotr Tolstoy ist Mitglied der Staatsduma und Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe, PACE). Er ist auch Fernsehmoderator von „Vremya Pokazhet“. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda bezieht er häufig befürwortend Stellung für die Annexion der Krim.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022“

2.   Einrichtungen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„52.

Internet Research Agency

(Агентство интернет-исследований)

Datum der Gründung: 2013

Anschrift: Sankt Petersburg, Russland

Verbundene Personen: Yevgeny Prigozhin

Die Internet Research Agency ist ein russisches Unternehmen, das für Russland Online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Sein eigentliches Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Das Unternehmen führt Desinformationskampagnen durch, die auf die Interessen der Ukraine abzielen, indem es Einfluss auf Wahlen oder die Wahrnehmung der Annexion der Krim oder des Konflikts im Donbass nimmt. In dieser Funktion ist die Internet Research Agency für die aktive Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Das Unternehmen wird von Yevgeny Prigozhin finanziert und ist daher mit einer gelisteten Person verbunden.

23.2.2022

53.

Bank Rossiya

(Банк «Россия»)

Gegründet am 27. Juni 1990

Anschrift: Pl Rastrelli 2 Liter A Saint Petersburg, 191124 Russian Federation

Website: Abr.ru

Verbundene Personen: Dmitri LEBEDEV (Vorsitzender); Yuriy KOVALCHUK (größter Anteilseigner)

Die Bank Rossiya ist die persönliche Bank hoher Beamter der Russischen Föderation. In dieser Funktion unterstützt die Bank Rossiya russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen.

Die Bank Rossiya hält große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet. Die Bank Rossiya hat zudem dem Föderalen staatlichen Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“ (Federal State Unitary Enterprise „Crimean Railway“) ein Darlehen gewährt und unterstützt den Bau der Eisenbahnverbindung über der Krimbrücke. Daher unterstützt die Bank Rossiya finanzielle Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Verbunden mit Juriy Valentinovich Kovalchuk, dem größten Anteilseigner der Bank Rossiya.

23.2.2022

54.

PROMSVYAZBANK

(ПАО Промсвязьбанк")

Gegründet 1995.

Anschrift: Moskau;

Website: psbank.ru

Verbundene Personen: Petr Fradkov, Vorstandsvorsitzender

Die PROMSVYAZBANK ist eine russische Staatsbank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziell unterstützt, das für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich ist.

Die PROMSVYAZBANK erhält direkte Anweisungen vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und leistet daher den russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, finanzielle und materielle Unterstützung.

Die PROMSVYAZBANK ist auf der Halbinsel Krim tätig.

23.2.2022

55.

VEB.RF

(alias Vnesheconombank; VEB)

(ВЭБ.РФ)

Gegründet 1922 als Bank und 2007 als Entwicklungsinstitut

Anschrift: 9 prospekt Akademika Sakharova, Moscow, Russia;

Website: veb.ru

Verbundene Personen: Igor Shuvalov, Vorsitzender

Die VEB.RF ist ein großes Finanzentwicklungsinstitut, dessen Vorsitzender direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ernannt wird und das von ihm direkte Anweisungen erhält. VEB.RF ist eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung und verwaltet ihre staatlichen Pensionsfonds.

Die VEB.RF spielt eine aktive Rolle bei der Diversifizierung des Verteidigungssektors der Russischen Föderation und realisiert Projekte mit Rüstungsunternehmen, darunter Rostec, die Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Die VEB hat auf der Krim KMU Darlehen gewährt und betrachtet die Krim als „prioritäre Region“ und unterhält Partnerschaften mit dem Ministerium für Angelegenheiten der Krim, das für die Integration der annektierten Autonomen „Republik Krim“ in die Russische Föderation zuständig ist.

In dieser Funktion leistet die VEB.RF aktive materielle oder finanzielle Unterstützung für die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, oder profitiert von diesen.

23.2.2022“


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/15


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/261 DES RATES

vom 23. Februar 2022

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(4)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(5)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf unserem Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(6)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete.

(7)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er diese rechtswidrige Handlung verurteilte, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt und einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte darstellt, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diesen jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(8)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 336 Mitglieder der Staatsduma in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten, da sie für eine Entschließung gestimmt haben, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen.

(9)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

235.

Gennady Andreevich Zyuganov

(Зюганов Геннадий Андреевич)

Geburtsdatum: 26.6.1944

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

236.

Yury Vyacheslavovich Afonin

(Афонин Юрий Вячеславович)

Geburtsdatum: 22.3.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

237.

Vladimir Kashin

(Кашин Владимир Иванович)

Geburtsdatum: 10.8.1948

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

238.

Dmitry Novikov

(Новиков Дмитрий Георгиевич)

Geburtsdatum: 12.9.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

239.

Nikolay Kharitonov

(Харитонов Николай Михайлович)

Geburtsdatum: 30.10.1948

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

240.

Nikolai Kolomeytsev

(Коломейцев Николай Васильевич)

Geburtsdatum: 1.9.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

241.

Sergey Shargunov

(Шаргунов Сергей Александрович)

Geburtsdatum: 12.5.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

242.

Vadim Kumin

(Кумин Вадим Валентинович)

Geburtsdatum: 1.1.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

243.

Yury Sinelshchikov

(Синельщиков Юрий Петрович)

Geburtsdatum: 26.9.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

244.

Kazbek Taysayev

(Тайсаев Казбек Куцукович)

Geburtsdatum: 12.2.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

245.

Alexey Kurinny

(Куринный Алексей Владимирович)

Geburtsdatum: 18.1.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

246.

Anzhelika Glazkova

(Глазкова Анжелика Егоровна)

Geburtsdatum: 28.12.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

247.

Alexander Yushchenko

(Ющенко Александр Андреевич)

Geburtsdatum: 19.11.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

248.

Vyacheslav Markhayev

(Мархаев Вячеслав Михайлович)

Geburtsdatum: 1.6.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

249.

Anatoly Bifov

(Бифов Aнатолий Жамалович)

Geburtsdatum: 7.1.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

250.

Nikolay Arefyev

(Николай Васильевич Арефьев)

Geburtsdatum: 11.3.1949

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

251.

Boris Komotsky

(Комоцкий Борис Олегович)

Geburtsdatum: 31.1.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

252.

Irina Filatova

(Филатова Ирина Анатольевна)

Geburtsdatum: 8.8.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

253.

Sergey Levchenko

(Левченко Сергей Георгиевич)

Geburtsdatum: 2.11.1953

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

254.

Artyom Prokofyev

(Прокофьев Артём Вячеславович)

Geburtsdatum: 31.12.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

255.

Maria Drobot

(Дробот Мария Владимировна)

Geburtsdatum: 21.3.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

256.

Ivan Babich

(Бабич Иван Николаевич)

Geburtsdatum: 2.9.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

257.

Nikolay Osadchy

(Осадчий Николай Иванович)

Geburtsdatum: 8.12.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

258.

Alexey Korniyenko

(Корниенко Алексей Викторович)

Geburtsdatum: 22.7.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

259.

Sergey Gavrilov

(Гаврилов Сергей Анатольевич)

Geburtsdatum: 27.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

260.

Nikolay Ivanov

(Иванов Николай Николаевич)

Geburtsdatum: 17.1.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

261.

Roman Lyabikhov

(Лябихов Роман Михайлович)

Geburtsdatum: 7.5.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

261.

Vladimir Isakov

(Исаков Владимир Павлович)

Geburtsdatum: 25.2.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

263.

Renat Suleymanov

(Сулейманов Ренат Исмаилович)

Geburtsdatum: 24.12.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

264.

Vladimir Blotsky

(Блоцкий Владимир Николаевич)

Geburtsdatum: 10.11.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

265.

Sergey Panteleyev

(Пантелеев Сергей Михайлович)

Geburtsdatum: 4.7.1951

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

266.

Georgy Kamnev

(Камнев Георгий Петрович)

Geburtsdatum: 5.1.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

267.

Nikolay Vasilyev

(Васильев Николай Иванович)

Geburtsdatum: 28.3.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

268.

Boris Ivanyuzhenkov

(Иванюженков Борис Викторович)

Geburtsdatum: 28.2.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

269.

Viktor Sobolev

(Соболев Виктор Иванович)

Geburtsdatum: 23.2.1950

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

270.

Mikhail Avdeyev

(Авдеев Михаил Юрьевич)

Geburtsdatum: 6.3.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

271.

Nina Ostanina

(Останина Нина Александровна)

Geburtsdatum: 26.12.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

272.

Yevgeny Bessonov

(Бессонов Евгений Иванович)

Geburtsdatum: 26.11.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

273.

Nikolay Yezersky

(Езерский Николай Николаевич)

Geburtsdatum: 8.5.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

274.

Sergei Obukhov

(Обухов Сергей Павлович)

Geburtsdatum: 5.10.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

275.

Denis Parfyonov

(Парфенов Денис Андреевич)

Geburtsdatum: 22.9.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

276.

Andrei Anatolyevich Alekhin

(Андрей Анатольевич Алехин)

Geburtsdatum: 9.2.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

277.

Petr Revoldovich Ammosov

(Аммосов Петр Револьдович)

Geburtsdatum: 22.9.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

278.

Sergei Kazankov

(Казанков Сергей Иванович)

Geburtsdatum: 9.10.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

279.

Oleg Lebedev

(Лебедев Олег Александрович)

Geburtsdatum: 12.10.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

280.

Mikhail Matveyev

(Матвеев Михаил Николаевич)

Geburtsdatum: 13.5.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

281.

Maria Prusakova

(Прусакова Мария Николаевна)

Geburtsdatum: 4.9.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

282.

Oleg Smolin

(Смолин Олег Николаевич)

Geburtsdatum: 10.2.1952

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

283.

Mikhail Shchapov

(Щапов Михаил Викторович)

Geburtsdatum: 20.9.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

284.

Sergei Karginov

(Каргинов Сергей Генрихович)

Geburtsdatum: 5.9.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

285.

Yaroslav Nilov

(Нилов Ярослав Евгеньевич)

Geburtsdatum: 20.3.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

286.

Vladimir Sipyagin

(Владимир Владимирович Сипягин)

Geburtsdatum: 19.2.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

287.

Vasily Vlasov

(Власов Василий Максимович)

Geburtsdatum: 27.6.1995

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

288.

Boris Chernyshov

(Чернышов Борис Александрович)

Geburtsdatum: 25.6.1991

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

289.

Andrey Lugovoy

(Луговой Андрей Константинович)

Geburtsdatum: 19.9.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

290.

Dmitry Svishchev

(Свищев Дмитрий Александрович)

Geburtsdatum: 22.5.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

291.

Valery Seleznyov

(Селезнев Валерий Сергеевич)

Geburtsdatum: 5.9.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

292.

Kaplan Panesh

(Панеш Каплан Мугдинович)

Geburtsdatum: 4.9.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

293.

Arkady Svistunov

(Свистунов Аркадий Николаевич)

Geburtsdatum: 28.4.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

294.

Stanislav Naumov

(Наумов Станислав Александрович)

Geburtsdatum: 4.10.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

295.

Vladimir Koshelev

(Кошелев Владимир Алексеевич)

Geburtsdatum: 1.10.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

296.

Ivan Musatov

(Мусатов Иван Михайлович)

Geburtsdatum: 14.2.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

297.

Yevgeny Markov

(Марков Евгений Владимирович)

Geburtsdatum: 8.11.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

298.

Ivan Sukharev

(Сухарев Иван Константинович)

Geburtsdatum: 10.6.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

299.

Boris Paykin

(Пайкин Борис Романович)

Geburtsdatum: 26.3.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

300.

Yuri Napso

(Напсо Юрий Аисович)

Geburtsdatum: 17.4.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

301.

Aleksei Didenko

(Диденко Алексей Николаевич)

Geburtsdatum: 30.3.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

302.

Aleksei Zhuravlyev

(Журавлев Алексей Александрович)

Geburtsdatum: 30.6.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

303.

Sergei Leonov

(Леонов Сергей Дмитриевич)

Geburtsdatum: 9.5.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

304.

Gennady Semigin

(Семигин Геннадий Юрьевич)

Geburtsdatum: 23.3.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

305.

Aleksandr Terentyev

(Терентьев Александр Васильевич)

Geburtsdatum: 1.1.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

306.

Fedot Tumusov

(Тумусов Федот Семёнович)

Geburtsdatum: 30.6.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

307.

Timur Kanokov

(Каноков Тимур Борисович)

Geburtsdatum: 24.9.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

308.

Igor Ananskikh

(Ананских Игорь Александрович)

Geburtsdatum: 6.9.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

309.

Vadim Belousov

(Белоусов Вадим Владимирович)

Geburtsdatum: 2.10.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

310.

Dmitry Gusev

(Гусев Дмитрий Геннадьевич)

Geburtsdatum: 23.7.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

311.

Aleksandr Remezkov

(Ремезков Александр Александрович)

Geburtsdatum: 7.4.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

312.

Andrei Kuznetsov

(Кузнецов Андрей Анатольевич)

Geburtsdatum: 29.5.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

313.

Sergei Kabyshev

(Кабышев Сергей Владимирович)

Geburtsdatum: 4.9.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

314.

Mikhail Delyagin

(Делягин Михаил Геннадьевич)

Geburtsdatum: 18.3.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

315.

Oleg Nilov

(Нилов Олег Анатольевич)

Geburtsdatum: 8.5.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

316.

Nikolai Burlyayev

(Бурляев Николай Петрович)

Geburtsdatum: 3.8.1946

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

317.

Anatoli Aksakov

(Аксаков Анатолий Геннадьевич)

Geburtsdatum: 28.11.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

318.

Aleksandr Aksyonenko

(Аксёненко Александр Сергеевич)

Geburtsdatum: 8.3.1986

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

319.

Anatoly Wasserman

(Анатолий Александрович Вассерман / укр. Анатолiй Олександрович Вассерман)

Geburtsdatum: 9.12.1952

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

320.

Valery Gartung

(Валерий Карлович Гартунг)

Geburtsdatum: 12.11.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

321.

Yuri Grigoryevich

(Григорьев Юрий Иннокентьевич)

Geburtsdatum: 20.9.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

322.

Dmitri Kuznetsov

(Кузнецов Дмитрий Вадимович)

Geburtsdatum: 5.3.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

323.

Yana Lantratova

(Лантратова Яна Валерьевна)

Geburtsdatum: 14.12.1988

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

324.

Anatoli Lisitsyn

(Лисицын Анатолий Иванович)

Geburtsdatum: 26.6.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

325.

Galina Khovanskaya

(Хованская Галина Петровна)

Geburtsdatum: 23.8.1943

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

326.

Sergey Yakhnyuk

(Сергей Васильевич Яхнюк)

Geburtsdatum: 3.7.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

327.

Alexander Yakubovsky

(Александр Владимирович Якубовский)

Geburtsdatum: 7.5.1985

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

328.

Azat Ferdinandovich Yagafarov

(Ягафаров Азат Фердинандович)

Geburtsdatum: 4.4.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

329.

Aleksandr Shcherbakov

(Александр Владимирович Щербаков)

Geburtsdatum: 12.5.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

330.

Nikolai Shcheglov

(Щеглов Николай Михайлович)

Geburtsdatum: 16.3.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

331.

Adalbi Shhagoshev

(Адальби Люлевич Шхагошев)

Geburtsdatum: 6.6.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

332.

Vadim Shuvalov

(Вадим Николаевич Шувалов)

Geburtsdatum: 17.2.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

333.

Igor Shubin

(Игорь Николаевич Шубин)

Geburtsdatum: 20.12.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

334.

Nadezhda Shkolkina

(Надежда Васильевна Школкина)

Geburtsdatum: 12.5.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

335.

Anton Shipulin

(Антон Владимирович Шипулин)

Geburtsdatum: 21.8.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

336.

Yuri Shvytkin

(Юрий Николаевич Швыткин)

Geburtsdatum: 24.5.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

337.

Sergey Chizhov

(Сергей Викторович Чижов)

Geburtsdatum: 16.3.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

338.

Alexey Chernyak

(Алексей Юрьевич Черняк)

Geburtsdatum: 27.8.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

339.

Sergei Tchepikov

(Сергей Владимирович Чепиков)

Geburtsdatum: 30.1.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

340.

Nikita Yurevich Chaplin

(Чаплин, Никита Юрьевич)

Geburtsdatum: 28.7.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

341.

Elena Moiseevna Tsunaeva

(Елена Моисеевна Цунаева)

Geburtsdatum: 13.1.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

342.

Nikolay Grigorevich Tsed

(Николай Григорьевич Цед)

Geburtsdatum: 6.1.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

343.

Murat Khasanov

(Мурат Русланович Хасанов)

Geburtsdatum: 10.12.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

344.

Ekaterina Vladimirovna Kharchenko

(Харченко Екатерина Владимировна)

Geburtsdatum: 11.8.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

345.

Sultan Khamzaev

(Хамзаев Бийсултан Султанбиевич)

Geburtsdatum: 24.5.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

346.

Tamara Frolova

(Тамара Ивановна Фролова)

Geburtsdatum: 2.11.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

347.

Vyacheslav Vasilevich Fomichev

(Вячеслав Васильевич Фомичёв)

Geburtsdatum: 26.4.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

348.

Vyacheslav Fetisov

(Вячеслав Фетисов)

Geburtsdatum: 20.4.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

349.

Pavel Fedyaev

(Павел Михайлович Федяев)

Geburtsdatum: 31.7.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

350.

Yevgeny Fyodorov

(Евгений Алексеевич Фёдоров)

Geburtsdatum: 11.5.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

351.

Airat Farrakhov

(Айрат Закиевич Фаррахов)

Geburtsdatum: 17.2.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

352.

Oksana Fadina

(Оксана Николаевна Фадина)

Geburtsdatum: 3.7.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

353.

Rimma Amirovna Utyasheva

(Римма Амировна Утяшева)

Geburtsdatum: 3.1.1952

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

354.

Larisa Tutova

(Лариса Николаевна Тутова)

Geburtsdatum: 18.10.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

355.

Artyom Turov

(Артём Викторович Туров)

Geburtsdatum: 1.3.1984

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

356.

Andrey Fedorovich Trifonov

(Андрей Фёдорович Трифонов)

Geburtsdatum: 1.5.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

357.

Aleksandr Pavlovich Teterdinko

(Александр Павлович Тетердинко)

Geburtsdatum: 20.11.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

358.

Roman Teryushkov

(Роман Игоревич Терюшков)

Geburtsdatum: 20.12.1979

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

359.

Mikhail Terentyev

(Михаил Борисович Терентьев)

Geburtsdatum: 14.5.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

360.

Sergey Ten

(Сергей Юрьевич Тен)

Geburtsdatum: 25.8.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

361.

Muslim Barisovich Tatriev

(Муслим Барисович Татриев)

Geburtsdatum: 11.1.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

362.

Michail Vasilevich Tarasenko

(Михаил Васильевич Тарасенко)

Geburtsdatum: 21.11.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

363.

Artur Taymazov

(Артур Борисович Таймазов)

Geburtsdatum: 20.7.1979

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

364.

Ekaterina Stenyakina

(Екатерина Петровна Стенякина)

Geburtsdatum: 4.5.1985

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

365.

Mikhail Starshinov

(Михаил Евгеньевич Старшинов)

Geburtsdatum: 12.12.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

366.

Aleksandr Yurevich Spiridonov

(Александр Юрьевич Спиридонов)

Geburtsdatum: 3.1.1989

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

367.

Sergey Anatolevich Solovev

(Сергей Анатольевич Соловьев)

Geburtsdatum: 1.5.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

368.

Sergey Sokol

(Сергей Михайлович Сокол)

Geburtsdatum: 17.12.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

369.

Viktor Vladimirovich Smirnov

(Виктор Владимирович Смирнов)

Geburtsdatum: 9.9.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

370.

Valeriy Skrug

(Валерий Степанович Скруг)

Geburtsdatum: 20.6.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

371.

Andrei Skoch

(Андрей Владимирович Скоч)

Geburtsdatum: 30.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

372.

Gennadiy Sklyar

(Геннадий Иванович Скляр)

Geburtsdatum: 17.5.1952

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

373.

Aleksandr Anatolevich Skachkov

(Александр Анатольевич Скачков)

Geburtsdatum: 21.11.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

374.

Aleksey Sitnikov

(Алексей Владимирович Ситников)

Geburtsdatum: 19.6.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

375.

Pavel Vladimirovich Simigin

(Симигин Павел Владимирович)

Geburtsdatum: 26.7.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

376.

Leonid Jakovlevitch Simanovskiy

(Симановский Леонид Яковлевич)

Geburtsdatum: 19.7.1949

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

377.

Vladimir Borisovich Senin

(Сенин Владимир Борисович)

Geburtsdatum: 17.9.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

378.

Viktor Seliverstov

(Селиверстов Виктор Валентинович)

Geburtsdatum: 2.8.1954

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

379.

Aydyn Nikolaevich Saryglar

(Айдын Николаевич Сарыглар)

Geburtsdatum: 22.2.1988

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

380.

Yuliya Vladimirovna Saranova

(Юлия Владимировна Саранова)

Geburtsdatum: 21.10.1988

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

381.

Shamsail Saraliyev

(Шамсаил Юнусович Саралиев)

Geburtsdatum: 5.11.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

382.

Aleksandr Samokutyaev

(Александр Михайлович Самокутяев)

Geburtsdatum: 13.3.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

383.

Vladimir Igorevich Samokish

(Владимир Игоревич Самокиш)

Geburtsdatum: 20.9.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

384.

Alla Leonidovna Salaeva

(Алла Леонидовна Салаева)

Geburtsdatum: 14.9.1979

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

385.

Oleg Savchenko

(Олег Владимирович Савченко)

Geburtsdatum: 25.10.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

386.

Dmitry Savelyev

(Дмитрий Иванович Савельев)

Geburtsdatum: 25.5.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

387.

Khizri Abakarov

(Хизри Магомедович Абакаров)

Geburtsdatum: 28.6.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

388.

Bekkhan Agayev

(Бекхан Вахаевич Агаев)

Geburtsdatum: 29.3.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

389.

Rahim Asimov

(Рахим Азизбоевич Азимов)

Geburtsdatum: 16.8.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

390.

Elvira Aitkulova

(Эльвира Ринатовна Аиткулова)

Geburtsdatum: 19.8.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

391.

Nikolay Alexeyenko

(Николай Николаевич Алексеенко)

Geburtsdatum: 29.11.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

392.

Sergey Altukhov

(Сергей Викторович Алтухов)

Geburtsdatum: 23.2.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

393.

Andrey Alshevskih

(Андрей Геннадьевич Альшевских)

Geburtsdatum: 14.5.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

394.

Olga Amelchenkova

(Ольга Николаевна Амельченкова)

Geburtsdatum: 5.9.1990

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

395.

Andrey Anikeyev

(Андрей Анатольевич Аникеев)

Geburtsdatum: 16.12.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

396.

Grigori Wiktorowitsch Anikeev

(Григорий Викторович Аникеев)

Geburtsdatum: 28.2.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

397.

Igor Antropenko

(Игорь Александрович Антропенко)

Geburtsdatum: 10.12. 1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

398.

Olga Anufriyeva

(Ольга Николаевна Ануфриева)

Geburtsdatum: 18.8. 1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

399.

Valentina Artamonova

(Валентина Николаевна Артамонова)

Geburtsdatum: 13.12.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

400.

Aljona Igorevna Arschinova

(Алёна Игоревна Аршинова)

Geburtsdatum: 3.3.1985

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

401.

Rinat Ayupov

(Ринат Зайдулаевич Аюпов)

Geburtsdatum: 13.8.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

402.

Leonid Babashov

(Леонид Иванович Бабашов)

Geburtsdatum: 31.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

403.

Timofey Bazhenov

(Тимофей Баженов)

Geburtsdatum: 25.1.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

404.

Zarif Baiguskarov

(Зариф Закирович Байгускаров)

Geburtsdatum: 30.6.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

405.

Bekkhan Barakhoyev

(Бекхан Абдулхамидович Барахоев)

Geburtsdatum: 1.8.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

406.

Anton Basansky

(Антон Александрович Басанский)

Geburtsdatum: 9.7.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

407.

Rima Akberdinowna Batalova

(Рима Акбердиновна Баталова)

Geburtsdatum: 1.1.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

408.

Vitaly Bakhmetyev

(Виталий Викторович Бахметьев)

Geburtsdatum: 12.8.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

409.

Badma Bashankayev

(Бадма Николаевич Башанкаев)

Geburtsdatum: 16.6.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

410.

Irina Belych

(Ирина Викторовна Белых)

Geburtsdatum: 16.8.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

411.

Svetlana Bessarab

(Светлана Викторовна Бессараб),

Geburtsdatum: 7.12.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

412.

Daniil Bessarabov

(Даниил Владимирович Бессарабов)

Geburtsdatum: 9.7.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

413.

Sergey Bidonko

(Сергей Юрьевич Бидонько)

Geburtsdatum: 18.8.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

414.

Artyom Bichayev

(Артём Александрович Бичаев)

Geburtsdatum: 4.4.1990

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

415.

Irek Borissowitsch Boguslawski

(Ирек Борисович Богуславский)

Geburtsdatum: 9.9.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

416.

Jelena Bondarenko

(Елена Вениаминовна Бондаренко)

Geburtsdatum: 10.6.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

417.

Alexander Borissov

(Александр Александрович Борисов)

Geburtsdatum: 17.8.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

418.

Alexander Borodai

(Александр Юрьевич Бородай)

Geburtsdatum: 25.7.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

419.

Nikolay Bortsov

(Николай Иванович Борцов)

Geburtsdatum: 8.5.1945

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

420.

Sergey Boyarskiy

(Сергей Михайлович Боярский)

Geburtsdatum: 24.1.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

421.

Nikolai Brykin

(Николай Гаврилович Брыкин)

Geburtsdatum: 25.11.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

422.

Nikolai Buduyev

(Николай Робертович Будуев)

Geburtsdatum: 24.3.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

423.

Vadim Bulavinov

(Вадим Евгеньевич Булавинов)

Geburtsdatum: 20.3.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

424.

Sergey Burlakov

(Сергей Владимирович Бурлаков)

Geburtsdatum: 26.5.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

425.

Vladimir Burmatov

(Владимир Владимирович Бурматов)

Geburtsdatum: 18.8.1981

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

426.

Maria Valerjevna Butina

(Мария Валерьевна Бутина)

Geburtsdatum: 10.11.1988

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

427.

Tatiana Butskaya

(Татьяна Викторовна Буцкая)

Geburtsdatum: 8.5.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

428.

Ernest Valeev

(Эрнест Абдулович Валеев)

Geburtsdatum: 7.4.1950

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

429.

Oleg Valenchuk

(Олег Дорианович Валенчук)

Geburtsdatum: 14.9.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

430.

Nikolai Valueev

(Николай Сергеевич Валуев)

Geburtsdatum: 21.8.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

431.

Maria Vasilkova

(Мария Викторовна Василькова)

Geburtsdatum: 13.2.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

432.

Alexey Veller

(Алексей Борисович Веллер)

Geburtsdatum: 9.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

433.

Sergey Veremeenko

(Сергей Алексеевич Веремеенко)

Geburtsdatum: 26.9.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

434.

Roman Vodyanov

(Роман Михайлович Водянов)

Geburtsdatum: 25.11.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

435.

Ilya Volfson

(Илья Светославович Вольфсон)

Geburtsdatum: 8.6.1981

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

436.

Andrey Vorobev

(Андрей Викторович Воробьёв)

Geburtsdatum: 24.7.1985

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

437.

Anatoliy Voronovskiy

(Анатолий Вороновский)

Geburtsdatum: 28.12.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

438.

Anatoli Vyborny

(Анатолий Борисович Выборный)

Geburtsdatum: 8.6.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

439.

Abdulkhakim Gadzhiyev

(Абдулхаким Кутбудинович Гаджиев)

Geburtsdatum: 13.2.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

440.

Murad Gadzhiyev

(Мурад Станиславович Гаджиев)

Geburtsdatum: 31.7.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

441.

Ruslan Gadzhiyev

(Руслан Гаджиевич Гаджиев)

Geburtsdatum: 29.8.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

442.

Oleg Garin

(Олег Владимирович Гарин)

Geburtsdatum: 26.12.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

443.

Dzhamaladin Gasanov

(Джамаладин Набиевич Гасанов)

Geburtsdatum: 5.8.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

444.

Zaur Gekkiev

(Заур Далхатович Геккиев)

Geburtsdatum: 12.2.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

445.

Olga Germanova

(Ольга Михайловна Германова)

Geburtsdatum: 26.9.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

446.

Anton Getta

(Антон Александрович Гетта)

Geburtsdatum: 29.4.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

447.

Dinar Gilmutdinov

(Динар Загитович Гильмутдинов)

Geburtsdatum: 10.8.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

448.

Ildar Gilmutdinov

(Ильдар Ирекович Гильмутдинов)

Geburtsdatum: 3.9.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

449.

Andrei Gimbatov

(Андрей Петрович Гимбатов)

Geburtsdatum: 19.7.1979

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

450.

Boris Gladkikh

(Борис Михайлович Гладких)

Geburtsdatum: 16.2.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

451.

Aleksey Govyrin

(Алексей Говырин)

Geburtsdatum: 26.5.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

452.

Oleg Golikov

(Олег Александрович Голиков)

Geburtsdatum: 21.10.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

453.

Nikolay Goncharov

(Николай Александрович Гончаров)

Geburtsdatum: 13.1.1984

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

454.

Anton Gorelkin

(Антон Вадимович Горелкин)

Geburtsdatum: 22.12.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

455.

Andrey Gorokhov

(Андрей Юрьевич Горохов)

Geburtsdatum: 13.1.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

456.

Andrey Gurulev

(Андрей Викторович Гурулёв)

Geburtsdatum: 16.10.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

457.

Galina Danchikova

(Галина Иннокентьевна Данчикова)

Geburtsdatum: 13.8.1954

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

458.

Ivan Demtschenko

(Иван Иванович Демченко)

Geburtsdatum: 27.9.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

459.

Viktor Deryabkin

(Виктор Ефимович Дерябкин)

Geburtsdatum: 11.5.1954

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

460.

Viktor Dsjuba

(Виктор Викторович Дзюба)

Geburtsdatum: 10.8.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

461.

Oleg Dimov

(Олег Дмитриевич Димов)

Geburtsdatum: 8.3.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

462.

Akhmed Dogayev

(Ахмед Шамханович Догаев)

Geburtsdatum: 18.8.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

463.

Nikolay Doluda

(Николай Александрович Долуда)

Geburtsdatum: 10.6.1952

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

464.

Andrey Doroshenko

(Андрей Николаевич Дорошенко)

Geburtsdatum: 10.3.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

465.

Yuliya Nikolaevna Drozhzhina

(Юлия Николаевна Дрожжина)

Geburtsdatum: 1.3.1990

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

466.

Alexander Drozdov

(Александр Сергеевич Дроздов)

Geburtsdatum: 1.11.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

467.

Tatyana Dyakonova

(Татьяна Ивановна Дьяконова)

Geburtsdatum: 22.4.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

468.

Yelena Yevtyukhova

(Елена Александровна Евтюхова)

Geburtsdatum: 7.8.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

469.

Aleksey Yezubov

(Алексей Петрович Езубов)

Geburtsdatum: 10.2.1948

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

470.

Vitali Jefimow

(Виталий Борисович Ефимов)

Geburtsdatum: 4.4.1940

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

471.

Konstantin Zakharov

(Константин Юрьевич Захаров)

Geburtsdatum: 31.3.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

472.

Viktor Subarev

(Зубарев Виктор Владиславович)

Geburtsdatum: 20.2.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

473.

Oleg Ivaninskiy

(Олег Иванович Иванинский)

Geburtsdatum: 5.6.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

474.

Vladimir Ivanov

(Владимир Валерьевич Иванов)

Geburtsdatum: 10.2.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

475.

Maxim Ivanov

(Максим Анатольевич Иванов

Geburtsdatum: 24.11.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

476.

Maksim Ivanov

(Максим Евгеньевич Иванов)

Geburtsdatum: 23.5.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

477.

Irina Ivenskikh

(Ирина Валентиновна Ивенских)

Geburtsdatum: 22.7.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

478.

Leonid Ivlev

(Леонид Григорьевич Ивлев)

Geburtsdatum: 1.5.1953

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

479.

Viktor Ignatov

(Виктор Александрович Игнатов)

Geburtsdatum: 15.10.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

480.

Igor Igoshin

(Игорь Николаевич Игошин)

Geburtsdatum: 11.12.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

481.

Vladimir Ilynikh

(Владимир Алексеевич Ильиных)

Geburtsdatum: 20.5.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

482.

Alexander Iltyakov

(Александр Владимирович Ильтяков)

Geburtsdatum: 9.10.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

483.

Andrei Issajev

(Андрей Константинович Исаев)

Geburtsdatum: 1.10.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

484.

Dmitry Islamov

(Дмитрий Викторович Исламов)

Geburtsdatum: 5.12.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

485.

Dmitry Kadenkov

(Дмитрий Михайлович Каденков)

Geburtsdatum: 3.5.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

486.

Viktor Kazakov

(Виктор Алексеевич Казаков)

Geburtsdatum: 4.4.1949

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

487.

Rustam Kalimullin

(Рустам Галиуллович Калимуллин)

Geburtsdatum: 2.1.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

488.

Alexei Kanayev

(Алексей Валерианович Канаев)

Geburtsdatum: 30.9.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

489.

Georgy Karlov

(Георгий Александрович Карлов)

Geburtsdatum: 4.1.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

490.

Anatoly Karpov

(Анатолий Евгеньевич Карпов)

Geburtsdatum: 23.5.1951

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

491.

Andrey Kartapolov

(Андрей Валериевич Картаполов)

Geburtsdatum: 9.11.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

492.

Igor Kastyukevich

(Игорь Юрьевич Кастюкевич)

Geburtsdatum: 6.12.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

493.

Pavel Kachkaev

(Павел Рюрикович Качкаев)

Geburtsdatum: 4.10.1951

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

494.

Ivan Kvitka

(Иван Иванович Квитка)

Geburtsdatum: 4.5.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

495.

Viktor Kidyaev

(Виктор Борисович Кидяев)

Geburtsdatum: 9.7.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

496.

Mikhail Kizeev

(Михаил Владимирович Кизеев)

Geburtsdatum: 31.3.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

497.

Mikhail Kislyakov

(Михаил Леонидович Кисляков)

Geburtsdatum: 18.11.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

498.

Alexander Kogan

(Александр Борисович Коган)

Geburtsdatum: 26.2.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

499.

Alfia Kogogina

(Альфия Гумаровна Когогина)

Geburtsdatum: 22.2.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

500.

Aleksandr Kozlovskiy

(Александр Николаевич Козловский)

Geburtsdatum: 5.5.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

501.

Andrey Kolesnik

(Андрей Иванович Колесник)

Geburtsdatum: 26.2.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

502.

Oleg Kolesnikov

(Олег Алексеевич Колесников)

Geburtsdatum: 11.9.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

503.

Sergey Kolunov

(Сергей Владимирович Колунов)

Geburtsdatum: 22.3.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

504.

Vladimir Kononov

(Владимир Михайлович Кононов)

Geburtsdatum: 13.3.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

505.

Olga Korobova

(Ольга Владимировна Коробова)

Geburtsdatum: 15.9.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

506.

Natalya Kostenko

(Наталья Васильевна Костенко)

Geburtsdatum: 9.8.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

507.

Sergey Kotkin

(Сергей Николаевич Коткин)

Geburtsdatum: 11.3.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

508.

Denis Kravchenko

(Денис Борисович Кравченко)

Geburtsdatum: 17.4.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

509.

Anton Krasnoshtanov

(Антон Алексеевич Красноштанов)

Geburtsdatum: 10.6.1986

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

510.

Sergey Krivonosov

(Сергей Владимирович Кривоносов)

Geburtsdatum: 29.5.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

511.

Mikhail Kuzmin

(Михаил Владимирович Кузьмин)

Geburtsdatum: 5.8.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

512.

Tatyana Kusayko

(Татьяна Алексеевна Кусайко)

Geburtsdatum: 15.1.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

513.

Vitaliy Kushnarev

(Виталий Васильевич Кушнарёв)

Geburtsdatum: 1.5.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

514.

Alexei Lavrinenko

(Алексей Фёдорович Лавриненко)

Geburtsdatum: 20.8.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

515.

Dmitriy Lameykin

(Дмитрий Викторович Ламейкин)

Geburtsdatum: 27.2.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

516.

Yevgeniy Lebedev

(Евгений Викторович Лебедев)

Geburtsdatum: 12.12.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

517.

Anatoliy Lesun

(Анатолий Фёдорович Лесун)

Geburtsdatum: 27.2.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

518.

Ruslan Abdulvakhievich Lechkhadzhiev

(Руслан Абдулвахиевич Лечхаджиев)

Geburtsdatum: 2.7.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

519.

Sergei Lissovski

(Сергей Фёдорович Лисовский)

Geburtsdatum: 25.4.1960

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

520.

Vitali Lichachow

(Виталий Викторович Лихачёв)

Geburtsdatum: 22.2.1964

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

521.

Tatyana Lobach

(Татьяна Георгиевна Лобач)

Geburtsdatum: 8.1.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

522.

Vyacheslav Loginov

(Вячеслав Юрьевич Логинов)

Geburtsdatum: 9.1.1979

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

523.

Ivan Loor

(Иван Иванович Лоор)

Geburtsdatum: 11.12.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

524.

Dmitriy Lotsmanov

(Дмитрий Николаевич Лоцманов)

Geburtsdatum: 2.3.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

525.

Roman Lyubarskiy

(Роман Валерьевич Любарский)

Geburtsdatum: 16.7.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

526.

Alexander Mazhuga

(Александр Георгиевич Мажуга)

Geburtsdatum: 6.8.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

527.

Denis Maidanov

(Денис Майданов)

Geburtsdatum: 17.2.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

528.

Vyatscheslav Makarov

(Вячеслав Серафимович Макаров)

Geburtsdatum: 7.5.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

529.

Zurab Makiyev

(Зураб Гайозович Макиев)

Geburtsdatum: 30.9.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

530.

Alexander Maximov

(Александр Александрович Максимов)

Geburtsdatum: 15.11.1946

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

531.

Rafael Mardanshin

(Рафаэль Мирхатимович Марданшин)

Geburtsdatum: 24.12.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

532.

Andrey Markov

(Андрей Павлович Марков)

Geburtsdatum: 30.6.1972

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

533.

Aidar Metshin

(Айдар Раисович Метшин)

Geburtsdatum: 27.8.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

534.

Vitaly Milonov

(Виталий Валентинович Милонов)

Geburtsdatum: 23.1.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

535.

Sergey Morozov

(Сергей Иванович Морозов)

Geburtsdatum: 6.9.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

536.

Natalya Nazarova

(Наталья Васильевна Назарова)

Geburtsdatum: 22.12.1953

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

537.

Anton Nemkin

(Антон Игоревич Немкин)

Geburtsdatum: 22.8.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

538.

Nikolay Nikolaev

(Николай Петрович Николаев)

Geburtsdatum: 2.4.1970

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

539.

Vyacheslav Nikonov

(Вячеслав Никонов)

Geburtsdatum: 5.6.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

540.

Evgeniy Nifantiev

(Евгений Олегович Нифантьев)

Geburtsdatum: 14.9.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

541.

Nurbagand Nurbagandov

(Нурбаганд Нурбагандов)

Geburtsdatum: 19.3.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

542.

Yuliya Ogloblina

(Юлия Васильевна Оглоблина),

Geburtsdatum: 1.11.1989

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

543.

Leonid Ogul

(Леонид Анатольевич Огуль)

Geburtsdatum: 26.10.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

544.

Natalya Orlova

(Наталья Алексеевна Орлова)

Geburtsdatum: 29.8.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

545.

Gennadiy Panin

(Геннадий Олегович Панин)

Geburtsdatum: 13.6.1981

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

546.

Nikolay Pankov

(Николай Васильевич Панков)

Geburtsdatum: 5.1.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

547.

Irina Aleksandrovna Pankina

(Ирина Александровна Панькина)

Geburtsdatum: 8.3.1986

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

548.

Evgeny Pervyshov

(Евгений Алексеевич Первышов)

Geburtsdatum: 4.5.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

549.

Vyacheslav Petrov

(Вячеслав Анатольевич Петров)

Geburtsdatum: 17.8.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

550.

Sergey Petrov

(Сергей Валериевич Петров)

Geburtsdatum: 19.4.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

551.

Yury Petrov

(Юрий Александрович Петров),

Geburtsdatum: 10.4.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

552.

Nikolay Petrunin

(Николай Юрьевич Петрунин),

Geburtsdatum: 27.2.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

553.

Valentina Pivnenko

(Валентина Николаевна Пивненко)

Geburtsdatum: 14.6.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

554.

Olga Pilipenko

(Ольга Васильевна Пилипенко),

Geburtsdatum: 4.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

555.

Dmitri Pirog

(Дмитрий Юрьевич Пирог)

Geburtsdatum: 27.6.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

556.

Vladimir Plotnikov

(Владимир Николаевич Плотников)

Geburtsdatum: 30.11.1961

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

557.

Dmitriy Viktorovich Pogorelyy

(Дмитрий Викторович Погорелый)

Geburtsdatum: 4.10.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

558.

Nataliya Poluyanova

(Наталия Владимировна Полуянова)

Geburtsdatum: 11.3.1981

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

559.

Arkady Ponomarev

(Аркадий Николаевич Пономарёв)

Geburtsdatum: 16.5.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

560.

Yevgeny Popov

(Евгений Попов)

Geburtsdatum: 11.9.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

561.

Aleksandr Prokopyev

(Александр Сергеевич Прокопьев)

Geburtsdatum: 5.8.1986

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

562.

Roman Ptitsyn

(Роман Викторович Птицын)

Geburtsdatum: 8.9.1975

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

563.

Vladislav Reznik

(Владислав Матусович Резник)

Geburtsdatum: 17.5.1954

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

564.

Vladimir Resin

(Владимир Иосифович Ресин)

Geburtsdatum: 21.2.1936

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

565.

Victoria Rodina

(Виктория Сергеевна Родина)

Geburtsdatum: 29.10.1989

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

566.

Irina Rodnina

(Ирина Константиновна Роднина)

Geburtsdatum: 12.9.1949

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

567.

Roman Romanenko

(Роман Юрьевич Романенко)

Geburtsdatum: 9.8.1971

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

568.

Mikhail Romanov

(Михаил Валентинович Романов)

Geburtsdatum: 3.11.1984

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

569.

Igor Rudensky

(Игорь Николаевич Руденский)

Geburtsdatum: 11.9.1962

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

570.

Alexander Rumyantsev

(Александр Григорьевич Румянцев)

Geburtsdatum: 12.2.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

571.

Zhanna Ryabtseva

(Рябцева Жанна Анатольевна)

Geburtsdatum: 8.12.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/74


VERORDNUNG (EU) 2022/262 DES RATES

vom 23. Februar 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/264 (1) des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen.

(2)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates (3) vorgesehen sind, und der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland, sofern diese Güter für militärische Zwecke oder für militärische Endnutzer bestimmt sind, werden verboten. Ferner werden durch diese Verordnung der Verkauf solcher Güter und Technologien an bestimmte juristische Personen in Russland und die Erbringung von technischer Hilfe und anderen damit verbundenen Dienstleistungen untersagt und die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit solchen Gütern und Technologien verboten. Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer danach verpflichtet, für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr bestimmter Technologien für die Erdölindustrie in Russland eine vorherige Genehmigung einzuholen, und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die für die Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie bei Schieferölprojekten in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, erforderlich sind, wird verboten. Ebenfalls verboten wird darin die Erbringung technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung solcher Güter. Außerdem wird durch die Verordnung der Zugang bestimmter russischer Finanzinstitute zum Kapitalmarkt beschränkt.

(3)

Am 21. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk unterzeichnet und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete angeordnet.

(4)

Angesichts der ernsten Lage hat der Rat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/264 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen erlassen, mit denen die Bereitstellung von Finanzmitteln an Russland, seine Regierung und seine Zentralbank verboten wird.

(5)

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 833/2014 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Buchstabe f Ziffer iii erhält folgende Fassung:

„iii)

alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren bestimmt wird;“

2.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 5a

(1)   Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nach dem 9. März 2022 begeben wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleitungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln, wenn sie begeben wurden von

a)

Russland und seiner Regierung oder

b)

der Zentralbank Russlands oder

c)

einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung der unter Buchstabe b aufgeführten Organisation handelt.

(2)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein, die die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten an die in Absatz 1 genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach dem 23. Februar 2022.

Das Verbot gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die spezifisch und nachweislich zur Finanzierung nicht verbotener Einfuhren oder Ausfuhren von Gütern und nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und einem Drittstaat bestimmt sind, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind.

(3)   Das Verbot gemäß Absatz 2 gilt nicht für die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

Alle Bedingungen für diese Inanspruchnahme oder Auszahlung wurden

i)

vor dem 23. Februar 2022 vereinbart und

ii)

zu oder nach diesem Zeitpunkt nicht geändert und

b)

vor dem 23. Februar 2022 wurde ein vertragliches Fälligkeitsdatum für die vollständige Rückerstattung aller zur Verfügung gestellten Gelder sowie für die Aufhebung aller Zusagen, Rechte und Verpflichtungen nach dem Vertrag festgesetzt.

Die Bedingungen für Inanspruchnahmen oder Auszahlungen nach Buchstabe a umfassen Bestimmungen über die Kreditlaufzeit für jede Inanspruchnahme oder Auszahlung, den angewandten Zinssatz oder die Berechnungsmethode für den Zinssatz und den Höchstbetrag.“

3.

Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b oder c, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c oder d oder Artikel 5a Absatz 1 Buchstabe a, b oder c oder nach Anhang III, IV, V oder VI,“

4.

Artikel 12 erhält folgende Fassung:

„Artikel 12

Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote bezweckt oder bewirkt wird, einschließlich durch Handeln anstelle einer der in den Artikeln 5 oder 5a genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder durch Handeln zu ihren Gunsten, indem die Ausnahmen nach Artikel 5 Absatz 3 oder Artikel 5a Absatz 2 in Anspruch genommen werden.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 42 I vom 23.2.2022, S. 95.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

(3)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/77


VERORDNUNG (EU) 2022/263 DES RATES

vom 23. February 2022

über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 23. Februar 2022 als Reaktion auf die Unterzeichnung eines Dekrets durch den Präsidenten der Russischen Föderation zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.

(2)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/266 werden Beschränkungen für Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und für die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr solcher Waren festgelegt, mit Ausnahme von Waren, für die von der Regierung der Ukraine ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2022/266 schränkt außerdem den Handel mit Gütern und Technologien zur Verwendung in bestimmten Sektoren in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk ein und verbietet Dienstleistungen in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk.

(4)

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.

(5)

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die nach Maßgabe dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und andere ihnen vorliegende sachdienliche Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung austauschen.

(6)

Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung festlegen und die Durchsetzung dieser Sanktionen sicherstellen. Solche Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

(7)

Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung – insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten – Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(8)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a)

„Vermittlungsdienste“

i)

die Aushandlung oder Veranlassung von Transaktionen zum Kauf, zum Verkauf oder zur Lieferung von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch von einem Drittland aus in ein anderes Drittland; oder

ii)

den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch dann wenn sie sich in Drittländern befinden, zwecks Verbringung in ein anderes Drittland;

b)

„Anspruch“ jede vor oder nach dem 24 February 2022 erhobene Forderung, die mit der Durchführung eines Vertrags oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, unabhängig davon, ob sie gerichtlich geltend gemacht wird oder wurde, und umfasst insbesondere;

i)

Ansprüche auf Erfüllung einer Verpflichtung aus oder in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

ii)

Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer finanziellen Garantie oder einer Gegengarantie in jeglicher Form;

iii)

Ansprüche auf Schadensersatz in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

iv)

Gegenansprüche;

v)

Ansprüche auf Anerkennung oder Vollstreckung — auch im Wege der Zwangsvollstreckung — eines Gerichtsurteils, eines Schiedsspruchs oder gleichwertiger Entscheidungen, ungeachtet des Ortes, an dem sie ergangen sind;

c)

„Vertrag oder Transaktion“ jedes Geschäft, ungeachtet der Form und des anwendbaren Rechts, bei dem dieselben oder verschiedene Parteien einen oder mehrere Verträge abschließen oder vergleichbare Verpflichtungen eingehen; als „Vertrag“ gelten auch Obligationen, Garantien oder Schadensersatzansprüche, insbesondere finanzielle Garantien oder finanzielle Schadensersatzansprüche sowie ein Kredit, rechtlich unabhängig oder nicht, ebenso alle Nebenvereinbarungen, die auf einem solchen Geschäft beruhen oder mit diesem im Zusammenhang stehen;

d)

„spezifizierte Gebiete“ die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sind;

e)

„Einrichtung in den spezifizierten Gebieten“ jede Einrichtung, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in den spezifizierten Gebieten hat, deren Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen unter ihrer Kontrolle in den spezifizierten Gebieten sowie Zweigniederlassungen und andere Einrichtungen, die in den spezifizierten Gebieten tätig sind;

f)

„Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten“ Waren, die unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (2) vollständig in den spezifizierten Gebieten gewonnen oder hergestellt oder dort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden;

g)

„Wertpapierdienstleistungen“ folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:

i)

Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten,

ii)

Auftragsausführung für Kunden,

iii)

Handel für eigene Rechnung,

iv)

Portfolioverwaltung,

v)

Anlageverwaltung,

vi)

Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung,

vii)

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung,

h)

„technische Hilfe“ jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; sie kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fertigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; technische Hilfe schließt auch Hilfe in verbaler Form ein

i)

„Gebiet der Union“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums;

j)

„zuständige Behörden“ die auf den in Anhang I aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Artikel 2

(1)   Verboten sind:

a)

die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten in die Europäische Union;

b)

die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr der unter Buchstabe a genannten Waren.

(2)   Die Verbote in Absatz 1 gelten nicht für

a)

die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 24. Mai 2022 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 23 Februar 2022, vorausgesetzt, die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Vertrag erfüllen will, hat die Tätigkeit oder Transaktion mindestens 10 Arbeitstage im Voraus bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gemeldet;

b)

Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft wurden und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgestellt worden ist.

Artikel 3

(1)   Folgendes ist verboten:

a)

der Erwerb von neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an Immobilien in den spezifizierten Gebieten;

b)

der Erwerb einer neuen oder die Ausweitung einer bestehenden Beteiligung am Eigentum an oder der Kontrolle über Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten, einschließlich des vollständigen Erwerbs einer solcher Einrichtung oder des Erwerbs von Anteilen daran und anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter einer solchen Einrichtung;

c)

das Abschließen von Vereinbarungen oder das Beteiligtsein an Vereinbarungen zur Vergabe von Darlehen oder Krediten oder die sonstige Bereitstellung von Finanzierungen für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten oder für den nachgewiesenen Zweck der Finanzierung einer solchen Einrichtung;

d)

die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in den spezifizierten Gebieten oder mit Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten;

e)

die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die direkt mit den unter den Buchstaben a bis d genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.

(2)   Die Verbote und Beschränkungen gemäß diesem Artikel gelten nicht für das Tätigen rechtmäßiger Geschäfte mit Einrichtungen außerhalb der spezifizierten Gebiete, unter der Voraussetzung, dass die damit zusammenhängenden Investitionen nicht für Einrichtungen in den spezifizierten Gebieten bestimmt sind.

(3)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23 Februar 2022 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.

Artikel 4

(1)   Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen

a)

an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder

b)

zur Verwendung in den spezifizierten Gebieten.

Anhang II umfasst bestimmte Güter und Technologien, die für die Verwendung in den folgenden Schlüsselbereichen geeignet sind:

i)

Verkehr;

ii)

Telekommunikation;

iii)

Energie;

iv)

Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen.

(2)   Folgendes ist verboten:

a)

unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Nutzung dieser Güter und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten zu erbringen;

b)

unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien für natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten oder für den Gebrauch in den spezifizierten Gebieten bereitzustellen.

(3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.

Artikel 5

(1)   Unabhängig von der Herkunft der Güter und Technologien ist es verboten, technische Hilfe oder Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Infrastruktur in den spezifizierten Gebieten in den Sektoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 zu erbringen, die auf der Grundlage von Anhang II festgelegt sind.

(2)   Das Verbot in Absatz 1 gilt unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind.

(3)   Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 6

(1)   Die Erbringung von Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten in den spezifizierten Gebieten ist verboten.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt unbeschadet der Erfüllung bis 24. August 2022 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag oder einem akzessorischen Vertrag, der vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wird.

Artikel 7

(1)   Die zuständigen Behörden können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen im Zusammenhang mit in Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Tätigkeiten und für Güter und Technologie nach Artikel 4 Absatz 1 eine Genehmigung erteilen, sofern diese

a)

für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen mit Sitz in den spezifizierten Gebieten, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind

b)

im Zusammenhang mit Projekten stehen, die ausschließlich zur Unterstützung von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen anbieten, oder zivilen Bildungseinrichtungen in den spezifizierten Gebieten bestimmt sind; oder

c)

Geräte oder Ausrüstung für medizinische Zwecke sind.

(2)   Die zuständigen Behörden können darüber hinaus unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten erteilen, sofern diese Transaktion der Instandhaltung und somit der Gewährleistung der Sicherheit der bestehenden Infrastruktur dient.

(3)   Die zuständigen Behörden können ferner unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 und in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Tätigkeiten und mit den in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführten Gütern und Technologien sowie mit den in Artikel 5 genannten Dienstleistungen erteilen, sofern der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Gegenstände oder die Durchführung der Tätigkeiten zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschließlich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach diesem Absatz getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander die ihnen vorliegenden sonstigen sachdienlichen Informationen.

Artikel 8

Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich, einschließlich indirekt, an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 9

Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach dieser Verordnung verstoßen.

Artikel 10

(1)   Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen und Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit dieser Verordnung verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen und ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeglicher Form, wird nicht stattgegeben, sofern sie von einer der folgenden Personen, Einrichtungen oder Organisationen geltend gemacht werden:

a)

den benannten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (3) aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen,

b)

natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder in deren Namen handeln,

c)

natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die laut einer schiedsrichterlichen, gerichtlichen oder Verwaltungsentscheidung gegen die Verbote nach dieser Verordnung verstoßen haben,

d)

natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, wenn die Forderung Waren betrifft, deren Einfuhr nach Artikel 2 Absatz 1 verboten ist.

(2)   In Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs trägt die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Anspruch geltend macht, die Beweislast dafür, dass die Erfüllung des Anspruchs nicht nach Absatz 1 verboten ist.

(3)   Dieser Artikel berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nach dieser Verordnung.

Artikel 11

(1)   Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, insbesondere in Bezug auf Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.

(2)   Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung dieser Verordnung berühren könnten.

Artikel 12

Die Kommission wird ermächtigt, Anhang I auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.

Artikel 13

(1)   Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen die zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Bestimmungen nach Absatz 1 unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und melden ihr alle Änderungen dieser Bestimmungen.

Artikel 14

(1)   Die Mitgliedstaaten benennen die in dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und geben sie auf den Websites in Anhang I an. Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission jede Änderung der Adressen ihrer Websites in Anhang I.

(2)   Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission ihre zuständigen Behörden einschließlich der Kontaktdaten dieser Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.

(3)   Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Adresse und die anderen Kontaktdaten verwendet, die in Anhang I angegeben sind.

Artikel 15

Diese Verordnung gilt

a)

im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums,

b)

an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen,

c)

für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union,

d)

für nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union,

e)

für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden.

Artikel 16

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 42 I vom 23.2.2022, S. 109.

(2)   ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).


ANHANG I

Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

BELGIEN

https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions

BULGARIEN

https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions

TSCHECHIEN

www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html

DÄNEMARK

http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/

DEUTSCHLAND

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html

ESTLAND

https://vm.ee/et/rahvusvahelised-sanktsioonid

IRLAND

https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/PoliticaExteriorCooperacion/GlobalizacionOportunidadesRiesgos/Paginas/SancionesInternacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/

KROATIEN

https://mvep.gov.hr/vanjska-politika/medjunarodne-mjere-ogranicavanja/22955

ITALIEN

https://www.esteri.it/it/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/politica_europea/misure_deroghe/

ZYPERN

https://mfa.gov.cy/themes/

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html

UNGARN

https://kormany.hu/kulgazdasagi-es-kulugyminiszterium/ensz-eu-szankcios-tajekoztato

ΜΑLTA

https://foreignandeu.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/SMB-Home.aspx

NIEDERLANDE

https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties

ÖSTERREICH

https://www.bmeia.gv.at/themen/aussenpolitik/europa/eu-sanktionen-nationale-behoerden/

POLEN

https://www.gov.pl/web/dyplomacja/sankcje-miedzynarodowe

https://www.gov.pl/web/diplomacy/international-sanctions

PORTUGAL

http://www.portugal.gov.pt/pt/ministerios/mne/quero-saber-mais/sobre-o-ministerio/medidas-restritivas/medidas-restritivas.aspx

RUMÄNIEN

http://www.mae.ro/node/1548

SLOWENIEN

http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi

SLOWAKEI

https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu

FINNLAND

https://um.fi/pakotteet

SCHWEDEN

https://www.regeringen.se/sanktioner

Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:

Europäische Kommission

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion – GD FISMA

Rue de Spa 2/Spastraat 2

1049 Bruxelles/Brussel, Belgien

E-Mal: relex-sanctions@ec.europa.eu


ANHANG II

Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 4

Kapitel/KN-Code

Warenbezeichnung

Kapitel 25

SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT

Kapitel 26

ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN

Kapitel 27

MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE

Kapitel 28

ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN

Kapitel 29

ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE

3824

Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen

3826 00

Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT

Kapitel 72

Eisen und Stahl

Kapitel 73

Waren aus Eisen oder Stahl

Kapitel 74

Kupfer und Waren daraus

Kapitel 75

Nickel und Waren daraus

Kapitel 76

Aluminium und Waren daraus

Kapitel 78

Blei und Waren daraus

Kapitel 79

Zink und Waren daraus

Kapitel 80

Zinn und Waren daraus

Kapitel 81

Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus

8207 13 00

Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus gesinterten Metallcarbiden oder Cermets

8207 19 10

ERD-, GESTEINS- ODER TIEFBOHRWERKZEUGE, AUSWECHSELBAR, MIT ARBEITENDEN TEILEN AUS DIAMANT ODER AGGLOMERIERTEM DIAMANT

8401

Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung

8402

Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser

8403

Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402

8404

Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen

8405

Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern

8406

Dampfturbinen

8407

Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung

8408

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

8409

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt

8410

Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür

8411

Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen

8412

Andere Motoren und Kraftmaschinen

8413

Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten

8414

Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter

8415

Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird

8416

Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen

8417

Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen

8418

Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415

8420

Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen

8421

Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen

8422

Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure

8423

Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art

8424

Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate

8425

Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden

8426

Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren

8427

Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren

8428

Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)

8429

Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter

8430

Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer

8431

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt

8432

Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze

8435

Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken

8436

Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht

8437

Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art

8439

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe

8440

Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen

8441

Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art

8442

Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 ) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)

8443

Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 ; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte

8444 00

Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

8445

Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447

8447

Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen

8448

Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)

8449 00 00

Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei

8450

Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung

8452

Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440 ; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln

8453

Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen

8454

Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe

8455

Metallwalzwerke und Walzen dafür

8456

Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen

8457

Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen

8458

Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung

8459

Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458

8460

Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461

8461

Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen

8462

Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt

8463

Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets

8464

Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas

8465

Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen

8466

Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art

8467

Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen

8468

Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten

8469 00

Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443 ; Textverarbeitungsmaschinen

8470

Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen

8471

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen

8472

Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)

8473

Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt

8474

Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand

8475

Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren

8476

Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich Geldwechselautomaten

8477

Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen

8478

Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen

8479

Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen

8480

Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe

8481

Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile

8482

Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)

8483

Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)

8484

Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen

8486

Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör

8487

Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren

8501

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausg. Stromerzeugungsaggregate)

8502

Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer

8503

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.

8504

Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, Teile davon

8505

Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke); Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon

8507

Akkumulatoren, elektrisch, einschl. Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon (ausg. ausgebrauchte sowie aus Weichkautschuk oder Spinnstoffen)

8511

Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, Teile davon

8514

Elektrische Industrieöfen oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausg. Trockenöfen); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Teile davon

8515

Löt- und Schweißmaschinen, Schweißapparate und Schweißgeräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laserstrahl, Lichtstrahl oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle, Hartmetalle oder Cermets; Teile davon (ausg. Warmspritzpistolen der Pos. 8424 )

8525

Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte

8526

Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte

8527

Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

8528

Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät

8529

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt

8530

Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608 )

8531

Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte, (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon (ausg. von der für Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder Verkehrswege verwendeten Art)

8532

Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren; Teile davon

8533

Elektrische Widerstände, Teile davon (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände

8534

Gedruckte Schaltungen

8535

Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000  V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 )

8536

Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000  V oder weniger (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 )

8537

Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536 , einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)

8538

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535 , 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.

8539

Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolettlampen und Infrarotlampen sowie Bogenlampen; Teile davon

8540

Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z.B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras), Teile davon

8541

Dioden, Transistoren und ähnl. Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschl. Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln) (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon

8542

Elektronische integrierte Schaltungen, Teile davon

8543

Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon

8544

Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel) für elektrotechnische Zwecke, isoliert (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken

8545

Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall

8546

Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller Art (ausg. Isolierteile)

8547

Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen (ausg. Isolatoren der Pos. 8546 ); Isolierrohre für elektrotechnische Zwecke, einschl. Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung

8548

Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen

 

Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken

Kapitel 86

Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege

8701

Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709 )

8702

Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

8704

Lastkraftwagen

8705

Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)

8706 00

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor

8709

Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon

8710 00 00

Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon

8716

Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon

Kapitel 88

Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

Kapitel 89

Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

Kapitel 98

Vollständige Fabrikationsanlagen

7106

Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

7107

Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug

7108

Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

7109

Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug

7110

Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

7111

Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug

7112

Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

9013

Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte

9014

Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte

9015

Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser

9025

Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert

9026

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014 , 9015 , 9028 oder 9032

9027

Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome

9028

Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür

9029

Andere Zähler (z.B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015 ; Stroboskope

9030

Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen; ausgenommen Zähler der Position 9028 , Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen

9031

Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren

9032

Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln

9033

Teile und Zubehör (in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90


BESCHLÜSSE

23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/95


BESCHLUSS (GASP) 2022/264 DES RATES

Vom 23. Februar 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1)angenommen.

(2)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der EU zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(3)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(4)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(5)

Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine.

(6)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und ordnete die Entsendung der russischen Streitkräfte in diese Gebiete an.

(7)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er diese rechtswidrige Handlung verurteilte, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt und einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte darstellt, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(8)

Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu treffen.

(9)

Vornehmlich sollten Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt verhängt werden, insbesondere durch das Verbot von Finanzierungen für Russland, seine Regierung und seine Zentralbank.

(10)

Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.

(11)

Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Nach Artikel 1 wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 1a

(1)   Der unmittelbare oder mittelbare Kauf oder Verkauf von, die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Investitionsdiensten für oder Unterstützung bei der Begebung von oder der sonstige Handel mit Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 9. März 2022 begeben werden, von

a)

Russland und seiner Regierung;

b)

der russischen Zentralbank; oder

c)

einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung der unter Buchstabe b genannten Organisation handelt,

sind verboten.

(2)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein, die eine Neuvergabe von Darlehen oder Krediten an die in Absatz 1 genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach dem 23. Februar 2022 vorsehen. Dieses Verbot gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Finanzierung nicht verbotener Einfuhren und Ausfuhren von Gütern und nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und einem Drittstaat bestimmt sind, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind.

(3)   Das Verbot gemäß Absatz 2 gilt nicht für die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

alle Bedingungen für diese Inanspruchnahme oder Auszahlung

i)

wurden vor dem 23. Februar 2022 vereinbart; und

ii)

wurden zu oder nach diesem Zeitpunkt nicht geändert; und

b)

vor dem 23. Februar 2022 wurde ein vertragliches Fälligkeitsdatum für die vollständige Rückerstattung aller zur Verfügung gestellten Gelder sowie für die Aufhebung aller Zusagen, Rechte und Verpflichtungen nach dem Vertrag festgesetzt.

Die Bedingungen für Inanspruchnahmen oder Auszahlungen nach Buchstabe a umfassen Bestimmungen über die Kreditlaufzeit für jede Inanspruchnahme oder Auszahlung, den angewandten Zinssatz oder die Berechnungsmethode für den Zinssatz und den Höchstbetrag.“

2.

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

den in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben b oder c, in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben c oder d und in Artikel 1a Absatz 1 Buchstaben a, b oder c genannten oder in den Anhängen I, II, III oder IV aufgeführten Organisationen;“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel, 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/98


BESCHLUSS (GASP) 2022/265 DES RATES

vom 23. Februar 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(4)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit den Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(5)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und dass der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(6)

Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(7)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ostukraine an.

(8)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(9)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 22 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(10)

Der Rat ist der Ansicht, dass eine Ausnahmeregelung für bestimmte Operationen, die für bestimmte im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführte Organisationen gilt, hinzugefügt werden sollte.

(11)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt:

„(8)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang unter den Einträgen 53, 54 und 55 aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 24. August 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 23. Februar 2022 erforderlich sind.“

2.

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

1.   Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„212.

Sergei SHOIGU

(Сергей Кужугетович ШОЙГУ)

Geburtsdatum: 21. Mai 1955

Geburtsort: Chadan (Tschadan), Republic of Tuva (Republik Tuwa), Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Funktion: Verteidigungsminister der Russischen Föderation

Geschlecht: männlich

Sergei Shoigu ist der Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Er hat öffentlich geäußert, dass die Krim russisch ist und bleibt. Unter seinem Kommando und seinen Befehlen haben russische Truppen Militärübungen auf der rechtswidrig annektierten Krim durchgeführt und wurden an der Grenze in Stellung gebracht. Er ist letztlich für alle Militäraktionen gegen die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

213.

Anton VAINO

(Антон Эдуардович ВАЙНО)

Geburtsdatum: 17. Februar 1972

Geburtsort: Tallinn, Estland

Staatsangehörigkeit: russisch

Funktion: Stabschef der Präsidialverwaltung

Geschlecht: männlich

Anton Vaino ist der Stabschef der Präsidialverwaltung. Er spielt eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess des Kreml, indem er am russischen „Sicherheitsrat“ teilnimmt und Einfluss auf die Ausarbeitung von Beschlüssen des Präsidenten auf dem Gebiet der Verteidigung und der nationalen Sicherheit Russlands nimmt. Anton Vaino nimmt auch an Sitzungen zur sozioökonomischen Entwicklung der Krim und Sewastopols teil.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

214.

Marat KHUSNULLIN

(Марат Шакирзянович ХУСНУЛЛИН)

Geburtsdatum: 9. August 1966

Geburtsort: Kazan (Kasan), Republic of Tatarstan (Republik Tatarstan), Russische Föderation

Funktion: Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Bauwesen und regionale Entwicklung

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Marat Khusnullin ist der stellvertretende russische Ministerpräsident für Bauwesen und regionale Entwicklung. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die politischen Maßnahmen der russischen Regierung in Bezug auf die besetzte Krim, einschließlich der Bereitstellung von Wasser für die Krim und Sewastopol.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

23.2.2022

215.

Dmitriy Yuryevich GRIGORENKO

(Дмитрий Юрьевич ГРИГОРЕНКО)

Geburtsdatum: 14. Juli 1978

Geburtsort: Nizhnevartovsk (Nischnewartowsk), Tyumen Region (Region Tjumen), Russische Föderation

Funktionen: Stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation – Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation; Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank

Geschlecht: männlich

Dmitriy Grigorenko ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und der Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation. Er ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Maksim Reshetnikov, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung.

In seiner früheren Eigenschaft als stellvertretender Direktor der Föderalen Steuerverwaltung der Russischen Föderation war Grigorenko für die Ausarbeitung neuer lokaler Steuervorschriften für das Gebiet der Krim nach dessen Annexion im Jahr 2014 zuständig.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen .

23.2.2022

216.

Maxim Gennadyevich RESHETNIKOV

(Максим Геннадьевич РЕШЕТНИКОВ)

Geburtsdatum: 11. Juli 1979

Geburtsort: Perm, Russische Föderation

Funktion: Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation; Mitglied des Aufsichtsrates der VTB-Bank

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Maxim Reshetnikov ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation. Er ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Dmitriy Grigorenko, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung.

In seiner Eigenschaft als Minister für Wirtschaftsentwicklung ist Maxim Reshetnikov für Infrastrukturentwicklungsprogramme auf der Krim und in Sewastopol zuständig, insbesondere im Rahmen des föderalen Zielprogramms „Soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Krim und Sewastopol bis 2022“, das bis 2025 verlängert wurde. Er hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die Pläne und Prioritäten der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Krim und Sewastopols dargelegt hat.

Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Außerdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen.

23.2.2022

217.

Nikolay Anatolyevich YEVMENOV

(alias Nikolai YEVMENOV)

(Николай Анатольевич ЕВМЕНОВ)

Geburtsdatum: 2. April 1962

Geburtsort: Moskau, Russland

Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Marine

Dienstgrad: Admiral

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Nikolay Yevmenov ist Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze der russischen Marine, einschließlich in der Ukraine oder in die Ukraine, verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

218.

Vladimir Lvovich KASATONOV

(Владимир Львович КАСАТОНОВ)

Geburtsdatum: 17. Juni 1952

Geburtsort: Moskau, Russland

Geschlecht: männlich

Vladimir Kasatonov ist stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

219.

Igor Vladimirovich OSIPOV

(Игорь Владимирович ОСИПОВ)

Geburtsdatum: 6. März 1973

Geburtsort: Novo-Shunoe-Siedlung, Distrikt Fedorovsky, Region Kostanay, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Kasachstan)

Funktion: Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte

Dienstgrad: Admiral

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Igor Osipov ist der Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine durch das Schwarze Meer und für die Einschränkung der Freiheit der Schifffahrt im Schwarzen Meer verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

220.

Oleg Leonydovych SALYUKOV

(Олег Леонидович САЛЮКОВ)

Geburtsdatum: 21. Mai 1955

Geburtsort: Saratov, Russische Föderation

Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen

Dienstgrad: General des Heeres

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Der General des Heeres Oleg Salyukov ist Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Als solcher ist er für russische Bodeneinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

221.

Sergei SUROVIKIN

(Сергей СУРОВИКИН)

Geburtsdatum: 11. Oktober 1966

Geburtsort: Novosibirsk, Russland

Funktion: General des Heeres und Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte

Dienstgrad: General des Heeres Verbundene Einrichtungen: Russische Luft- und Weltraumstreitkräfte – Verteidigungsministerium

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Der General des Heeres Sergei Surovikin ist Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

222.

Sergey Vladimirovich DRONOV

(alias Sergei Vladimirovich DRONOV)

(Сергей Владимирович ДРОНОВ)

Geburtsdatum: 11. August 1962

Geburtsort: Almazovka, Region Voroshilovograd, Ukraine

Funktion: Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte

Militärischer Dienstgrad: Generalleutnant

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Sergey Vladimirovich DRONOV ist Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.

Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.

23.2.2022

223.

Violetta PRIGOZHINA

(Виолетта ПРИГОЖИНА)

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Sohn), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Schwiegertochter)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Violetta Prigozhina ist die Mutter von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Sohn gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie ist Eigentümerin weiterer Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.

Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

224.

Lyubov Valentinovna PRIGOZHINA

(Любовь Валентиновна ПРИГОЖИНА)

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Ehemann), Violetta Prigozhina (Schwiegermutter)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Lyubov Valentinovna Prigozhina ist die Ehefrau von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Agat LLC, einer Tochtergesellschaft von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Ehemann gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.

Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

225.

Denis Aleksandrovich BORTNIKOV

(Денис Александрович БОРТНИКОВ)

Geburtsdatum: 19. November 1974

Funktion: Stellvertretender Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der VTB Bank

Staatsangehörigkeit: russisch

Verbundene Personen: Alexander Vasilyevich Bortnikov (Vater), Tatiana Borisovna Bortnikova (Mutter)

Denis Bortnikov ist der Sohn von und steht somit in Verbindung mit Alexander Bortnikov, der als Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation und ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird, beteiligt war.

Er ist der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Verwaltungsrats der VTB Bank und ist in dieser Position mit der Legitimierung der Schatteneinnahmen bzw. rechtswidrigen Einnahmen seines Vaters befasst. Daher unterstützt er die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, auch finanziell.

23.2.2022

226.

Andrei Leonidovich KOSTIN

(Андрей Леонидович КОСТИН)

Geburtsdatum: 21. September 1956

Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Präsident des Verwaltungsrats der VTB Bank

Verbundene Personen: Tamara Mikhailovna Kostina (Mutter), Leonid Alekseevich Kostin (Vater)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Andrei Leonidovich Kostin ist der Präsident/Vorsitzende der Vneshtorbank (VTB), einer der führenden staatseigenen Banken Russlands, und Mitglied des Obersten Rates der Partei „Vereintes Russland“.

Er hat öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim abgegeben und die russische Bevölkerung dazu ermutigt, ihren Urlaub auf der Krim zu verbringen. Er steht auch in Verbindung mit einem Weingut und einem Luxushotel auf der Krim und ist Medienberichten zufolge deren Eigentümer.

Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, und profitiert von der Annexion der Krim.

23.2.2022

227.

Igor SHUVALOV

(Игорь Иванович ШУВАЛОВ)

Geburtsdatum: 4. Januar 1967

Geburtsort: Bilibino, Russische Föderation

Geschlecht: männlich

Igor Ivanovich Shuvalov ist Vorsitzender des State Development Corporation VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission. Er war zuvor Erster stellvertretender Ministerpräsident Russlands. In dieser Eigenschaft erklärte er, dass Russland die Haushaltsvorschriften ändern würde, um dem Bevölkerungszuwachs in Höhe von 2 Millionen Einwohnern nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation Rechnung zu tragen.

Er unterstützt daher Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

228.

Margarita SIMONYAN

(Маргарита Симоновна СИМОНЬЯН)

Geburtsdatum: 6. April 1980

Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today)

Verbundene Personen: Dmitry Konstantinovich KISELYOV

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Margarita Simonyan ist eine zentrale Figur der Regierungspropaganda. Sie ist auch Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today). In ihrer Funktion hat sie eine positive Haltung gegenüber der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert.

Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

229.

Maria ZAKHAROVA

(Мария Владимировна ЗАХАРОВА)

Geburtsdatum: 24. Dezember 1975

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation.

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Maria Zakharova is die Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda hat sie die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine gefördert.

Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

230.

Vladimir Roudolfovitch SOLOVIEV

(Владимир Рудольфович СОЛОВЬЁВ)

Geburtsdatum: 20. Oktober 1963

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Propagandist und Fernseh-/Radiojournalist

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Vladimir Solovyev ist ein Propagandist und Moderator der Fernsehsender Russia-1 und Rossia 24. Er erhielt einen Orden (Alexander-Newski-Orden) wegen „hoher Professionalität und Objektivität bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Republik Krim“.

Solovyov ist für seine äußerst feindselige Haltung gegenüber der Ukraine und seine Lobpreisung der russischen Regierung bekannt.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

231.

Konstantin KNYRIK

(Константин КНЫРИК)

Geburtsdatum: 1989 (möglicherweise)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Konstantin Knyrik ist ein prorussischer Aktivist, der die MediaGroup News Front Ltd, eine Nachrichtenwebsite, die auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim registriert ist, führt. Er ist Vorsitzender der Krim-Abteilung der Partei Rodina, einer kremlfreundlichen Partei in Russland.

Konstantin Knyrik hat einen Orden „für die Rückführung der Krim“ erhalten.

Er hat daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

232.

Aleksey Konstantinovich PUSHKOV

(Алексей Константинович ПУШКОВ)

Geburtsdatum: 10. August 1954

Geburtsort: Peking, China

Staatsangehörigkeit: russisch

Telefon- und Faxnummer: 8 (495) 697-58-69

Anschrift des Empfangsbüros in der Russischen Föderation: 51 Lenina St., Perm, 614000, room 219

Telefon- und Faxnummer des Empfangsbüros in der Region der Russischen Föderation: (342) 253-66-01

Geschlecht: männlich

Aleksey Konstantinovich Pushkov ist Senator von Perm Krai, Mitglied der regierenden Partei „Vereintes Russland“ und Vorsitzender der Kommission für Informationspolitik. Er hat mehrere Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Halbinsel Krim abgegeben und diese als vollendete Tatsache vorgestellt.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022

233.

Pyotr TOLSTOY

(alias Petr Olegovich TOLSTOY; Pyotr Olegovich TOLSTOY)

(Пётр Олегович ТОЛСТОЙ)

Geburtsdatum: 20. Juni 1969

Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Funktion: Russischer Journalist, Produzent, Moderator und Politiker. Seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und seit 28. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Pyotr Tolstoy ist Mitglied der Staatsduma und Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe, PACE). Er ist auch Fernsehmoderator von „Vremya Pokazhet“. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda bezieht er häufig befürwortend Stellung für die Annexion der Krim.

Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

23.2.2022“

(2)   Einrichtungen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„52.

Internet Research Agency

(Агентство интернет-исследований)

Datum der Gründung: 2013

Anschrift: Sankt Petersburg, Russland

Verbundene Personen: Yevgeny Prigozhin

Die Internet Research Agency ist ein russisches Unternehmen, das für Russland Online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Sein eigentliches Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Das Unternehmen führt Desinformationskampagnen durch, die auf die Interessen der Ukraine abzielen, indem es Einfluss auf Wahlen oder die Wahrnehmung der Annexion der Krim oder des Konflikts im Donbass nimmt. In dieser Funktion ist die Internet Research Agency für die aktive Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Das Unternehmen wird von Yevgeny Prigozhin finanziert und ist daher mit einer gelisteten Person verbunden.

23.2.2022

53.

Bank Rossiya

(Банк «Россия»)

Gegründet am 27. Juni 1990

Anschrift: Pl Rastrelli 2 Liter A Saint Petersburg, 191124 Russian Federation

Website: Abr.ru

Verbundene Personen: Dmitri LEBEDEV (Vorsitzender); Yuriy KOVALCHUK (größter Anteilseigner)

Die Bank Rossiya ist die persönliche Bank hoher Beamter der Russischen Föderation. In dieser Funktion unterstützt die Bank Rossiya russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen.

Die Bank Rossiya hält große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet. Die Bank Rossiya hat zudem dem Föderalen staatlichen Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“ (Federal State Unitary Enterprise „Crimean Railway“) ein Darlehen gewährt und unterstützt den Bau der Eisenbahnverbindung über der Krimbrücke. Daher unterstützt die Bank Rossiya finanzielle Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Verbunden mit Juriy Valentinovich Kovalchuk, dem größten Anteilseigner der Bank Rossiya.

23.2.2022

54.

PROMSVYAZBANK

(ПАО Промсвязьбанк")

Gegründet 1995.

Anschrift: Moskau;

Website: psbank.ru

Verbundene Personen: Petr Fradkov, Vorstandsvorsitzender

Die PROMSVYAZBANK ist eine russische Staatsbank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziell unterstützt, das für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich ist.

Die PROMSVYAZBANK erhält direkte Anweisungen vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und leistet daher den russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, finanzielle und materielle Unterstützung.

Die PROMSVYAZBANK ist auf der Halbinsel Krim tätig.

23.2.2022

55.

VEB.RF

(alias Vnesheconombank; VEB)

(ВЭБ.РФ)

Gegründet 1922 als Bank und 2007 als Entwicklungsinstitut

Anschrift: 9 prospekt Akademika Sakharova, Moscow, Russia;

Website: veb.ru

Verbundene Personen: Igor Shuvalov, Vorsitzender

Die VEB.RF ist ein großes Finanzentwicklungsinstitut, dessen Vorsitzender direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ernannt wird und das von ihm direkte Anweisungen erhält. VEB.RF ist eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung und verwaltet ihre staatlichen Pensionsfonds.

Die VEB.RF spielt eine aktive Rolle bei der Diversifizierung des Verteidigungssektors der Russischen Föderation und realisiert Projekte mit Rüstungsunternehmen, darunter Rostec, die Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

Die VEB hat auf der Krim KMU Darlehen gewährt und betrachtet die Krim als „prioritäre Region“ und unterhält Partnerschaften mit dem Ministerium für Angelegenheiten der Krim, das für die Integration der annektierten Autonomen „Republik Krim“ in die Russische Föderation zuständig ist.

In dieser Funktion leistet die VEB.RF aktive materielle oder finanzielle Unterstützung für die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, oder profitiert von diesen.

23.2.2022“


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/109


BESCHLUSS (GASP) 2022/266 DES RATES

vom 23 Februar 2022

über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(2)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(3)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und seine aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(4)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Bereiche und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(5)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ und ordnete die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete an.

(6)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(7)

Angesichts dieser Umstände ist der Rat der Ansicht, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk in die Europäische Union verboten werden sollte, wobei Waren, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist, von diesem Verbot ausgenommen werden sollten.

(8)

Außerdem sollte der Handel mit Waren und Technologien zur Nutzung in bestimmten Bereichen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk beschränkt werden. Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sollten verboten werden.

(9)

Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Donezk oder den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Luhansk in die Union ist verboten.

(2)   Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Donezk oder den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Region Luhansk unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

Artikel 2

Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten nicht für Waren mit Ursprung in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung bereitgestellt und von diesen kontrolliert worden sind und für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist.

Artikel 3

Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten bis zum 24. Mai 2022 unbeschadet der Erfüllung von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 24. Mai 2022 zu schließen und zu erfüllen sind.

Artikel 4

Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Artikel 1 bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 5

(1)   Folgendes ist verboten:

a)

der Erwerb von Immobilien oder die Erweiterung einer Beteiligung an Immobilien in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten;

b)

der Erwerb von Einrichtungen oder die Erweiterung einer Beteiligung an Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Einrichtungen, sowie der Erwerb von Anteilen daran, und der Erwerb von anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter;

c)

die Gewährung von Finanzierungen an Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten oder zum nachweislichen Zweck der Finanzierung solcher Einrichtungen;

d)

die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten; und

e)

die Erbringung von Investitionsdienstleistungen, die direkt mit den unter den Buchstaben a bis d dieses Absatzes genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.

(2)   Die Verbote gemäß Absatz 1

a)

gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Verträgen, die vor dem 23. Februar 2022 geschlossen wurden; und

b)

stehen der Erweiterung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Erweiterung eine Verpflichtung aus einem Vertrag ist, der vor dem 24. Februar 2022 geschlossen wurde.

(3)   Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.

(4)   Die Verbote und Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht für rechtmäßige Geschäfte mit Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, sofern die betreffenden Investitionen nicht für Einrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten bestimmt sind.

Artikel 6

(1)   Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren oder Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, unabhängig davon, ob diese Waren und Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten haben oder nicht, sind verboten

a)

an jede natürliche oder juristische Person, Einrichtungen oder Organisation in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten oder

b)

zur Nutzung in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten,

in einem der folgenden Bereiche:

i)

Verkehr,

ii)

Telekommunikation,

iii)

Energie,

iv)

Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen.

(2)   Die Bereitstellung von

a)

technischer Hilfe oder Ausbildung und anderer Dienstleistungen in Bezug auf Waren und Technologien in den Bereichen gemäß Absatz 1,

b)

Finanzmitteln oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren und Technologien in den Bereichen gemäß Absatz 1 oder für die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung

ist verboten.

(3)   Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.

(4)   Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Gegenstände, die von diesem Artikel erfasst werden.

Artikel 7

(1)   Es ist verboten, technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieurleistungen in direktem Zusammenhang mit Infrastrukturen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten in den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Bereichen zu erbringen, und zwar unabhängig vom Ursprungsort der Waren oder Technologien.

(2)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung – bis zum 24. August 2022 – von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

(3)   Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 8

(1)   Die zuständigen Behörden können im Zusammenhang mit in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten und hinsichtlich Waren und Technologien nach Artikel 6 Absatz 1 eine Genehmigung erteilen, sofern sie

a)

für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen mit Sitz in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind oder

b)

im Zusammenhang mit Projekten erfolgen, die ausschließlich zur Unterstützung von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen anbieten, oder zivilen Bildungseinrichtungen in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten bestimmt sind, oder

c)

Geräte oder Ausrüstung für medizinische Zwecke sind.

(2)   Die zuständigen Behörden können außerdem unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Transaktion im Zusammenhang mit den in Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten genehmigen, sofern diese Transaktion der Instandhaltung und somit der Gewährleistung der Sicherheit der bestehenden Infrastruktur dient.

(3)   Die zuständigen Behörden können ferner eine Genehmigung im Zusammenhang mit den in Artikel 6 Absatz 1 aufgeführten Waren und Technologien und mit den in Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 aufgeführten Tätigkeiten erteilen, sofern der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Gegenstände und Technologien oder die Durchführung der Tätigkeiten zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschließlich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren einander über die nach diesem Absatz getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander die ihnen vorliegenden sonstigen sachdienlichen Informationen.

Artikel 9

(1)   Die Erbringung von Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den in Artikel 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, ist verboten.

(2)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung – bis zum 24. August 2022 – von vor dem 23. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

(3)   Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 10

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Dieser Beschluss gilt bis zum 24 Februar 2023.

Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


23.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 42/114


BESCHLUSS (GASP) 2022/267 DES RATES

vom 23. Februar 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Europäische Rat hat Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021 aufgefordert, als Grundvoraussetzung für jede grundlegende Änderung des Standpunkts der Union seiner Verantwortung für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang nachzukommen. Er betonte, dass es einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf jedwede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten Russlands unter umfassendem Einsatz des gesamten der Union zur Verfügung stehenden Instrumentariums und in Abstimmung mit den Partnern bedarf. Zu diesem Zweck ersuchte der Europäische Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") auch, Optionen für zusätzliche restriktive Maßnahmen einschließlich Wirtschaftssanktionen vorzulegen.

(4)

Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021, dass Russland dringend eine Deeskalation der Spannungen herbeiführen muss, die durch den Truppenaufmarsch entlang seiner Grenze zur Ukraine und aggressive Rhetorik verursacht wurden. Er bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Der Europäische Rat ermutigte zu diplomatischen Bemühungen und unterstützte das Normandie-Format bei der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und erklärte, dass jede weitere militärische Aggression gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen würde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(5)

Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat bekräftigte das uneingeschränkte Bekenntnis der Union zu den zentralen Grundsätzen, auf denen die europäische Sicherheit beruht und die in der Charta der Vereinten Nationen und den Gründungsdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zusammen mit der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris, festgeschrieben sind. Zu diesen zentralen Grundsätzen gehören insbesondere die souveräne Gleichheit und die territoriale Unversehrtheit der Staaten, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichtanwendung oder Nichtandrohung von Gewalt und das Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen oder zu ändern. Der Rat erklärte, dass diese Grundsätze weder verhandelbar sind noch überarbeitet oder neu ausgelegt werden können und der Verstoß Russlands gegen diese Grundsätze einem gemeinsamen und unteilbaren Raum der Sicherheit in Europa entgegensteht und eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Sektoren und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.

(6)

Die russische Staatsduma hat am 15. Februar 2022 dafür gestimmt, eine Entschließung vorzulegen, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen.

(7)

Am 19. Februar 2022 gab der Hohe Vertreter eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er seine Besorgnis über den massiven Aufbau russischer Streitkräfte in und um die Ukraine zum Ausdruck brachte und Russland nachdrücklich aufforderte, sich an einem substanziellen Dialog und diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, Zurückhaltung an den Tag zu legen und die Lage zu deeskalieren, und zwar durch einen Abzug eines erheblichen Teils der Streitkräfte von der Grenze zur Ukraine. Die Union erklärte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen.

(8)

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation ein Dekret zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete.

(9)

Die russische Staatsduma ist am 22. Februar 2022 einstimmig übereingekommen, die abtrünnigen Regionen in der Ostukraine als souveräne Staaten anzuerkennen, und hat Abkommen über Freundschaft und gegenseitige Unterstützung ratifiziert.

(10)

Der Hohe Vertreter hat am 22. Februar 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, verurteilt. Durch diese rechtswidrige Handlung wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und sie stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum sowie die Minsker Vereinbarungen und die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Hohe Vertreter forderte Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Er kündigte an, dass die Union auf diese jüngsten Verstöße Russlands reagieren werde, indem sie so schnell wie möglich zusätzliche restriktive Maßnahmen erlassen wird.

(11)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 336 Mitglieder der Staatsduma in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten, da sie für eine Entschließung gestimmt haben, in der Präsident Wladimir Putin aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen.

(12)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2022

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

235.

Gennady Andreevich Zyuganov

(Зюганов Геннадий Андреевич)

Geburtsdatum: 26.6.1944

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

236.

Yury Vyacheslavovich Afonin

(Афонин Юрий Вячеславович)

Geburtsdatum: 22.3.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

237.

Vladimir Kashin

(Кашин Владимир Иванович)

Geburtsdatum: 10.8.1948

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

238.

Dmitry Novikov

(Новиков Дмитрий Георгиевич)

Geburtsdatum: 12.9.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

239.

Nikolay Kharitonov

(Харитонов Николай Михайлович)

Geburtsdatum: 30.10.1948

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

240.

Nikolai Kolomeytsev

(Коломейцев Николай Васильевич)

Geburtsdatum: 1.9.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

241.

Sergey Shargunov

(Шаргунов Сергей Александрович)

Geburtsdatum: 12.5.1980

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

242.

Vadim Kumin

(Кумин Вадим Валентинович)

Geburtsdatum: 1.1.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

243.

Yury Sinelshchikov

(Синельщиков Юрий Петрович)

Geburtsdatum: 26.9.1947

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

244.

Kazbek Taysayev

(Тайсаев Казбек Куцукович)

Geburtsdatum: 12.2.1967

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

245.

Alexey Kurinny

(Куринный Алексей Владимирович)

Geburtsdatum: 18.1.1974

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

246.

Anzhelika Glazkova

(Глазкова Анжелика Егоровна)

Geburtsdatum: 28.12.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

247.

Alexander Yushchenko

(Ющенко Александр Андреевич)

Geburtsdatum: 19.11.1969

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

248.

Vyacheslav Markhayev

(Мархаев Вячеслав Михайлович)

Geburtsdatum: 1.6.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

249.

Anatoly Bifov

(Бифов Aнатолий Жамалович)

Geburtsdatum: 7.1.1963

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

250.

Nikolay Arefyev

(Николай Васильевич Арефьев)

Geburtsdatum: 11.3.1949

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

251.

Boris Komotsky

(Комоцкий Борис Олегович)

Geburtsdatum: 31.1.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

252.

Irina Filatova

(Филатова Ирина Анатольевна)

Geburtsdatum: 8.8.1978

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

253.

Sergey Levchenko

(Левченко Сергей Георгиевич)

Geburtsdatum: 2.11.1953

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

254.

Artyom Prokofyev

(Прокофьев Артём Вячеславович)

Geburtsdatum: 31.12.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

255.

Maria Drobot

(Дробот Мария Владимировна)

Geburtsdatum: 21.3.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

256.

Ivan Babich

(Бабич Иван Николаевич)

Geburtsdatum: 2.9.1982

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

257.

Nikolay Osadchy

(Осадчий Николай Иванович)

Geburtsdatum: 8.12.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

258.

Alexey Korniyenko

(Корниенко Алексей Викторович)

Geburtsdatum: 22.7.1976

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

259.

Sergey Gavrilov

(Гаврилов Сергей Анатольевич)

Geburtsdatum: 27.1.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

260.

Nikolay Ivanov

(Иванов Николай Николаевич)

Geburtsdatum: 17.1.1957

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

261.

Roman Lyabikhov

(Лябихов Роман Михайлович)

Geburtsdatum: 7.5.1973

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

261.

Vladimir Isakov

(Исаков Владимир Павлович)

Geburtsdatum: 25.2.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

263.

Renat Suleymanov

(Сулейманов Ренат Исмаилович)

Geburtsdatum: 24.12.1965

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

264.

Vladimir Blotsky

(Блоцкий Владимир Николаевич)

Geburtsdatum: 10.11.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

265.

Sergey Panteleyev

(Пантелеев Сергей Михайлович)

Geburtsdatum: 4.7.1951

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

266.

Georgy Kamnev

(Камнев Георгий Петрович)

Geburtsdatum: 5.1.1983

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

267.

Nikolay Vasilyev

(Васильев Николай Иванович)

Geburtsdatum: 28.3.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

268.

Boris Ivanyuzhenkov

(Иванюженков Борис Викторович)

Geburtsdatum: 28.2.1966

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

269.

Viktor Sobolev

(Соболев Виктор Иванович)

Geburtsdatum: 23.2.1950

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

270.

Mikhail Avdeyev

(Авдеев Михаил Юрьевич)

Geburtsdatum: 6.3.1977

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

271.

Nina Ostanina

(Останина Нина Александровна)

Geburtsdatum: 26.12.1955

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

272.

Yevgeny Bessonov

(Бессонов Евгений Иванович)

Geburtsdatum: 26.11.1968

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

273.

Nikolay Yezersky

(Езерский Николай Николаевич)

Geburtsdatum: 8.5.1956

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

274.

Sergei Obukhov

(Обухов Сергей Павлович)

Geburtsdatum: 5.10.1958

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

275.

Denis Parfyonov

(Парфенов Денис Андреевич)

Geburtsdatum: 22.9.1987

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘“ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

23.2.2022

276.

Andrei Anatolyevich Alekhin

(Андрей Анатольевич Алехин)

Geburtsdatum: 9.2.1959

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 „Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Vol