ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 351I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

63. Jahrgang
22. Oktober 2020


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1536 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

1

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (GASP) 2020/1537 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

5

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

22.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 351/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1536 DES RATES

vom 22. Oktober 2020

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. Mai 2019 die Verordnung (EU) 2019/796 angenommen.

(2)

Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gehören zu den Maßnahmen des Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten („Cyber Diplomacy Toolbox“) und sind ein wichtiges Instrument, um von solchen Aktivitäten abzuschrecken und darauf zu reagieren.

(3)

Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche Personen und eine Einrichtung in die im Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen und diese Einrichtung sind verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, — insbesondere für den Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und im Mai 2015 stattfand — oder waren daran beteiligt.

(4)

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 22. Oktober 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)   ABl. L 129I vom 17.5.2019, S. 1.


ANHANG

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 aufgenommen:

A.

Natürliche Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Dmitry Sergeyevich BADIN

Дмитрий Сергеевич БАДИН

Geburtsdatum: 15. November 1990

Geburtsort: Kursk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Dmitry Badin war an einem Cyberangriff mit erheblichen Auswirkungen gegen den Deutschen Bundestag beteiligt.

Als Militärgeheimdienstbeamter des 85. Hauptzentrums für Spezialdienste (GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU) war Dmitry Badin Teil eines Teams von Beamten des russischen Militärgeheimdienstes, die im April und Mai 2015 einen Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag durchführten. Dieser Cyberangriff zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020

8.

Igor Olegovich KOSTYUKOV

Игорь Олегович КОСТЮКОВ

Geburtsdatum: 21. Februar 1961

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Igor Kostyukov ist derzeit Leiter der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU), wo er zuvor als Erster Stellvertretender Leiter tätig war. Eine der seiner Befehlsgewalt unterstehenden Einheiten ist das 85. Hauptzentrum für Spezialdienste (GTsST), auch bekannt als „Militäreinheit 26165“ (in Fachkreisen bekannt unter den Beinamen „APT28“, „Fancy Bear“, „Sofacy Group“, „Pawn Storm“ und „Strontium“).

In dieser Eigenschaft ist Igor Kostyukov verantwortlich für vom GTsST durchgeführte Cyberangriffe, einschließlich derjenigen mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen.

Militärgeheimdienstbeamte des GTsST waren insbesondere beteiligt am Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und Mai 2015 stattfand, und an dem versuchten Cyberangriff vom April 2018 in den Niederlanden mit dem Ziel, sich unbefugt Zugang zum WiFi-Netz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu verschaffen.

Der Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020“

B.

Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„4.

85. Hauptzentrum für Spezialdienste(GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU)

Anschrift: Komsomol’skiy Prospekt, 20, Moskau, 119146, Russische Föderation

Das 85. Hauptzentrum für Spezialdienste (GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU), auch bekannt als „Militäreinheit 26165“ bekannt (in Fachkreisen bekannt unter den Beinamen „APT28“, „Fancy Bear“, „Sofacy Group“, „Pawn Storm“ und „Strontium“), ist verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen

Militärgeheimdienstbeamte des GTsST waren insbesondere beteiligt am Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und Mai 2015 stattfand, und an dem versuchten Cyberangriff vom April 2018 in den Niederlanden mit dem Ziel, sich unbefugt Zugang zum WiFi-Netz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu verschaffen.

Der Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020“


BESCHLÜSSE

22.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 351/5


BESCHLUSS (GASP) 2020/1537 DES RATES

vom 22. Oktober 2020

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 (1) angenommen.

(2)

Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gehören zu den Maßnahmen des Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten („Cyber Diplomacy Toolbox“) und sind ein wichtiges Instrument, um von solchen Aktivitäten abzuschrecken und darauf zu reagieren.

(3)

Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche Personen und eine Einrichtung in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen und diese Einrichtung sind verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, — insbesondere für den Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und im Mai 2015 stattfand — oder waren daran beteiligt.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. Oktober 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129I vom 17.5.2019, S. 13).


ANHANG

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 aufgenommen:

A.

Natürliche Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Dmitry Sergeyevich BADIN

Дмитрий Сергеевич БАДИН

Geburtsdatum: 15. November 1990

Geburtsort: Kursk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Dmitry Badin war an einem Cyberangriff mit erheblichen Auswirkungen gegen den Deutschen Bundestag beteiligt.

Als Militärgeheimdienstbeamter des 85. Hauptzentrums für Spezialdienste (GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU) war Dmitry Badin Teil eines Teams von Beamten des russischen Militärgeheimdienstes, die im April und Mai 2015 einen Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag durchführten. Dieser Cyberangriff zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020

8.

Igor Olegovich KOSTYUKOV

Игорь Олегович КОСТЮКОВ

Geburtsdatum: 21. Februar 1961

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Igor Kostyukov ist derzeit Leiter der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU), wo er zuvor als Erster Stellvertretender Leiter tätig war. Eine der seiner Befehlsgewalt unterstehenden Einheiten ist das 85. Hauptzentrum für Spezialdienste (GTsST), auch bekannt als „Militäreinheit 26165“ (in Fachkreisen bekannt unter den Beinamen „APT28“, „Fancy Bear“, „Sofacy Group“, „Pawn Storm“ und „Strontium“).

In dieser Eigenschaft ist Igor Kostyukov verantwortlich für vom GTsST durchgeführte Cyberangriffe, einschließlich derjenigen mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen.

Militärgeheimdienstbeamte des GTsST waren insbesondere beteiligt am Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und Mai 2015 stattfand, und an dem versuchten Cyberangriff vom April 2018 in den Niederlanden mit dem Ziel, sich unbefugt Zugang zum WiFi-Netz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu verschaffen.

Der Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020“

B.

Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„4.

85. Hauptzentrum für Spezialdienste(GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU)

Anschrift: Komsomol’skiy Prospekt, 20, Moskau, 119146, Russische Föderation

Das 85. Hauptzentrum für Spezialdienste (GTsST) der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GU/GRU), auch bekannt als „Militäreinheit 26165“ bekannt (in Fachkreisen bekannt unter den Beinamen „APT28“, „Fancy Bear“, „Sofacy Group“, „Pawn Storm“ und „Strontium“), ist verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen

Militärgeheimdienstbeamte des GTsST waren insbesondere beteiligt am Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und Mai 2015 stattfand, und an dem versuchten Cyberangriff vom April 2018 in den Niederlanden mit dem Ziel, sich unbefugt Zugang zum WiFi-Netz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu verschaffen.

Der Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag zielte auf das Informationssystem des Parlaments ab und beeinträchtigte dessen Betrieb für mehrere Tage. Es wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen, und die E-Mail-Konten mehrerer MdB sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel waren betroffen.

22.10.2020“