ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
63. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
Seite |
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VERORDNUNGEN |
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Verordnung (EU) 2020/279 der Kommission vom 27. Februar 2020 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sojabohnen-Polyose (E 426) ( 1 ) |
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BESCHLÜSSE |
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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/281 der Kommission vom 27. Februar 2020 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1248) ( 1 ) |
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RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/277 DER KOMMISSION
vom 26. Februar 2020
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 in Bezug auf die Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 183 Buchstabe b,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 der Kommission (3) wurden Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin festgelegt und die diesbezüglichen repräsentativen Preise festgesetzt. |
(2) |
Aus der regelmäßig durchgeführten Kontrolle der Angaben, auf die sich die Festsetzung der repräsentativen Preise für Erzeugnisse der Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin stützt, geht hervor, dass die repräsentativen Preise für die Einfuhren bestimmter Erzeugnisse unter Berücksichtigung der von ihrem Ursprung abhängigen Preisschwankungen zu ändern sind. |
(3) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1484/95 ist daher entsprechend zu ändern. |
(4) |
Damit diese Maßnahme so bald wie möglich, nachdem die aktualisierten Angaben vorliegen, Anwendung findet, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Februar 2020
Für die Kommission
im Namen der Präsidentin,
María Ángeles BENÍTEZ SALAS
Generaldirektorin m. d. W. d. G. b.
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
(2) ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 1.
(3) Verordnung (EG) Nr. 1484/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 163/67/EWG (ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 47).
ANHANG
„ANHANG I
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Repräsentativer Preis (EUR/100 kg) |
Sicherheit gemäß Artikel 3 (EUR/100 kg) |
Ursprung (1) |
0207 12 90 |
Geflügelschlachtkörper der Art Gallus domesticus, 65 %, gefroren |
128,4 |
0 |
AR |
0207 14 10 |
Geflügelteilstücke ohne Knochen der Art Gallus domesticus, gefroren |
213,9 195,6 273,7 221,6 |
26 32 8 24 |
AR BR CL TH |
1602 32 11 |
Geflügelzubereitungen der Art Gallus domesticus, nicht gegart |
256,2 |
9 |
BR |
(1) Nomenklatur der Länder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1106/2012 der Kommission vom 27. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Aktualisierung des Verzeichnisses der Länder und Gebiete (ABl. L 328 vom 28.11.2012, S. 7).“
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/4 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/278 DER KOMMISSION
vom 27. Februar 2020
zur Festsetzung des Beihilfehöchstbetrags für die private Lagerhaltung von Olivenöl im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 der Kommission (3) wurde ein Ausschreibungsverfahren für die private Lagerhaltung von Olivenöl eröffnet. |
(2) |
Angesichts der Angebote, die innerhalb des am 25. Februar 2020 abgelaufenen Teilzeitraums für die Angebotsabgabe eingegangen sind, der einzulagernden Gesamthöchstmenge, der geschätzten Lagerhaltungskosten und anderer einschlägiger Marktinformationen ist es angezeigt, den Beihilfehöchstbetrag für die Lagerhaltung von 41 644,28 Tonnen Olivenöl für einen Zeitraum von 180 Tagen festzusetzen, um die schwierige Marktlage zu entspannen. |
(3) |
Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. |
(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Für die Angebote, die im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens innerhalb des am 25. Februar 2020 abgelaufenen Teilzeitraums eingereicht wurden, wird der Beihilfehöchstbetrag für die Lagerhaltung von Olivenöl festgesetzt auf
a) |
0,83 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl extra; |
b) |
0,83 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl; |
c) |
0,83 EUR pro Tag und Tonne Lampantöl. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. Februar 2020
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
María Ángeles BENÍTEZ SALAS
Generaldirektorin m.d.W.d.G.b.
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(1) ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 12.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
(3) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 der Kommission vom 8. November 2019 (ABl. L 290 vom 11.11.2019, S. 12).
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/6 |
VERORDNUNG (EU) 2020/279 DER KOMMISSION
vom 27. Februar 2020
zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sojabohnen-Polyose (E 426)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung. |
(2) |
Diese Liste kann nach dem in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) festgelegten einheitlichen Verfahren entweder auf Initiative der Kommission oder auf Antrag aktualisiert werden. |
(3) |
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Sojabohnen-Polyose (E 426) derzeit zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln in Höchstmengen zwischen 1 500 und 30 000 mg/kg zugelassen. |
(4) |
Am 16. August 2017 wurde ein Antrag auf Ausweitung der Verwendung von Sojabohnen-Polyose (E 426) als Stabilisator in aromatisierten fermentierten Milchprodukten und aromatisierten Getränken eingereicht. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich. |
(5) |
In aromatisierten fermentierten Milchprodukten und aromatisierten Getränken verhindert Sojabohnen-Polyose (E 426) als Stabilisator die Agglomeration und das Ausfällen von Proteinen sowie die Phasentrennung unter sauren Bedingungen. |
(6) |
Um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aktualisieren zu können, muss die Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) um ein Gutachten ersuchen, es sei denn, dass diese Aktualisierung keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann. |
(7) |
Am 14. März 2017 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der Sicherheit von Sojabohnen-Polyose (E 426) als Lebensmittelzusatzstoff. (3) Die Behörde hielt es darin für sehr unwahrscheinlich, dass die derzeitige Verwendung von Sojabohnen-Polyose (E 426) als Lebensmittelzusatzstoff ein Sicherheitsrisiko darstellt; außerdem kam sie zu dem Schluss, dass die Festlegung einer numerischen annehmbaren täglichen Aufnahmemenge (im Folgenden die „ADI“) nicht erforderlich ist. Eine derartige Schlussfolgerung wird bei Stoffen gezogen, die ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellen, und auch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichende Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind. (4) |
(8) |
In Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Zusatzstoffgruppen festgelegt. In Teil C Gruppe I sind Lebensmittelzusatzstoffe außer Farbstoffen und Süßungsmitteln aufgeführt, für die keine numerische ADI festgelegt werden muss und die nach dem Quantum-satis-Prinzip im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h der genannten Verordnung für die Verwendung in vielen Lebensmitteln zugelassen sind. |
(9) |
Das Ergebnis der Sicherheitsbewertung von Sojabohnen-Polyose (E 426) ermöglicht ihre Aufnahme in Anhang II Teil C Gruppe I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Da die Verwendung von Zusatzstoffen der Gruppe I gemäß Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in aromatisierten fermentierten Milchprodukten und aromatisierten Getränken bereits zugelassen ist, würde dem Antrag auf Ausweitung der Verwendung mit der Aufnahme von Sojabohnen-Polyose (E 426) in Gruppe I entsprochen. Zugleich würde die Aufnahme von Sojabohnen-Polyose (E 426) in Gruppe I die bestehenden Einträge für Sojabohnen-Polyose (E 426) in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 überflüssig machen, da die Verwendung von Zusatzstoffen der Gruppe I in allen betroffenen Lebensmittelkategorien zulässig ist; diese Einträge sollten daher gestrichen werden. Desgleichen sollte der Verweis auf die Verwendungshöchstmenge von Sojabohnen-Polyose (E 426) im einleitenden Teil zu Lebensmittelkategorie 17 (Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5)) in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gestrichen werden, da Sojabohnen-Polyose (E 426) innerhalb der Gruppe I nach dem Quantum-satis-Prinzip zuzulassen ist. |
(10) |
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist daher entsprechend zu ändern. |
(11) |
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 27. Februar 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 1).
(3) EFSA Journal 2017;15(3):4721.
(4) EFSA Journal 2014;12(6):3697, Statement on a conceptual framework for the risk assessment of certain food additives re-evaluated under Commission Regulation (EU) No 257/2010.
(5) Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).
ANHANG
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
(1) |
In Teil C Gruppe I wird nach dem Eintrag für E 425 folgender Eintrag für E 426 eingefügt:
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(2) |
Teil E wird wie folgt geändert:
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BESCHLÜSSE
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/9 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/280 DER KOMMISSION
vom 20. Februar 2020
über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 901)
(Nur der griechische Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität (1) betroffen oder bedroht sind, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nachdem die Finanzhilfe für Griechenland im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus am 20. August 2018 ausgelaufen war, wurde das Land per Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 (2) der Kommission ab dem 21. August 2018 für einen Zeitraum von sechs Monaten unter verstärkte Überwachung gestellt. In der Folge wurde die verstärkte Überwachung zweimal (3) verlängert‚ jeweils um weitere sechs Monate, zuletzt ab dem 21. August 2019. |
(2) |
Seit 2010 hat Griechenland Finanzhilfe in erheblichem Umfang erhalten, sodass sich die ausstehenden Verbindlichkeiten des Landes gegenüber den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus inzwischen auf insgesamt 243 700 Mio. EUR belaufen. Der finanzielle Beistand der europäischen Partner wurde zu Vorzugsbedingungen gewährt, und es wurden 2012 sowie erneut 2017 im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus spezifische Maßnahmen getroffen, um die Verschuldung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen. Am 22. Juni 2018 wurde in der Euro-Gruppe politisches Einvernehmen darüber erzielt, zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Schuldentragfähigkeit zu ergreifen. Diese beinhalten die Verlängerung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeiten um weitere zehn Jahre, den Aufschub der Zins- und Tilgungszahlungen um weitere zehn Jahre sowie die Umsetzung weiterer Schuldenerleichterungsmaßnahmen. Zwei zusätzliche Maßnahmen (der Verzicht auf die erhöhte Zinsmarge bei der Schuldenrückkaufstranche des Programms im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität ab 2018 und die Wiedereinführung des Transfers gleichwertiger Beträge, wie sie die nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets auf griechische Staatsanleihen im Rahmen der Vereinbarung zu Nettofinanzwerten und des Programms für die Wertpapiermärkte erwirtschaften) kann die Euro-Gruppe halbjährlich vereinbaren, wenn die verstärkte Überwachung ergibt, dass Griechenland seine politischen Verpflichtungen nach Programmende erfüllt. So wurde die erste und die zweite Tranche politikabhängiger Schuldenerleichterungsmaßnahmen nach einer entsprechenden Vereinbarung der Euro-Gruppe vom April bzw. Dezember 2019 freigegeben. |
(3) |
Griechenland hat sich gegenüber der Euro-Gruppe verpflichtet, sämtliche grundlegenden Reformen, die mit dem Stabilitätshilfeprogramm im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (im Folgenden „Programm“) beschlossen wurden, weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen sowie sicherzustellen, dass die Ziele der im Rahmen dieses Programms und seiner Vorläufer verabschiedeten wichtigen Reformen weiterverfolgt werden. Darüber hinaus hat sich Griechenland zu spezifischen Maßnahmen in den Bereichen Haushaltspolitik und haushaltspolitische Strukturreformen, Sozialfürsorge, Finanzstabilität, Arbeits- und Produktmärkte, Privatisierung und öffentliche Verwaltung verpflichtet. Diese spezifischen Maßnahmen sind in einem Anhang zur Erklärung der Euro-Gruppe vom 22. Juni 2018 aufgeführt und werden dazu beitragen, die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte Griechenlands sowie die Ursachen bzw. potenziellen Ursachen wirtschaftlicher Schwierigkeiten anzugehen. |
(4) |
Am 27. Februar 2019 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht zu Griechenland für das Jahr 2019 (4). Die Kommission gelangte darin zu dem Schluss, dass es Griechenland zwar gelungen sei, seinen Haushalt wieder auszugleichen und sein Leistungsbilanzdefizit erheblich zu verringern, dass infolge der Krise jedoch übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte (5) zu verzeichnen seien. Diese äußern sich in einem hohen öffentlichen Schuldenstand, einer negativen Nettoauslandsvermögensposition, einem hohen Bestand an notleidenden Krediten in den Bankbilanzen und einer nach wie vor hohen Arbeitslosenquote. Diese Feststellungen wurden durch den Warnmechanismus-Bericht bestätigt, den die Kommission am 17. Dezember 2019 auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) angenommen hat und in dem Griechenland als einer der Mitgliedstaaten genannt wird, für die 2020 eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. Insbesondere wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass sich der öffentliche Schuldenstand Griechenlands Ende 2018 auf 181,2 % des Bruttoinlandsprodukts belief, womit Griechenland die höchste Schuldenquote in der Union verzeichnete. Die Nettoauslandsvermögensposition von –143,3 % des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2018 ist nach wie vor sehr hoch, auch wenn dies eine hohe Auslandsverschuldung zu sehr günstigen Bedingungen einschließt. Hinzu kommt, dass das Leistungsbilanzdefizit zwar in erheblichem Umfang, aber immer noch nicht ausreichend abgebaut wurde, um die überaus hohe negative Nettoauslandsvermögensposition in zufriedenstellendem Tempo auf ein als vertretbar anzusehendes Niveau zu senken. Die Arbeitslosigkeit ist gemessen an ihrem Höchststand von 27,8 % im Jahr 2013 zwar gesunken, lag aber im Oktober 2019 immer noch bei 16,6 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit (12,1 % im dritten Quartal 2019) und die Jugendarbeitslosigkeit (35,6 % im Oktober 2019) sind nach wie vor sehr hoch, haben jedoch im Vergleich zu ihren Spitzenwerten während der Krise erheblich abgenommen (die Langzeitarbeitslosigkeit erreichte im zweiten Quartal 2014 einen Höchststand von 19,9 % und die Jugendarbeitslosigkeit im Februar 2013 einen Höchststand von 60,2 %). |
(5) |
Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission im Jahr 2019 und der von der Kommission vorgenommenen Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2019 und das Stabilitätsprogramm 2019 Griechenlands geprüft. Er empfahl (7), dass Griechenland 2019 und 2020 im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung erreicht und die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte beseitigt. Der Rat empfahl Griechenland ferner, den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf bestimmte prioritäre Bereiche zu legen, um eine solide Wachstumsgrundlage zu schaffen, wobei regionale Unterschiede verringert werden sollten und die soziale Inklusion sichergestellt werden sollte. |
(6) |
Am 20. November 2019 veröffentlichte die Kommission ihre vierte Bewertung im Rahmen der verstärkten Überwachung Griechenlands (8). Sie kam zu dem Schluss, dass Griechenland die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um seine spezifischen Reformzusagen bis Mitte 2019 zu erfüllen, dass jedoch weitere Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sein werden, um die Reformen abzuschließen und gegebenenfalls zu beschleunigen. In dieser Bewertung waren die Anstrengungen, die die neue Regierung in den vorherigen Monaten unternommen hat, um die Reformzusagen — im Rahmen ihrer umfassenderen Reformagenda — zu erfüllen, sowie ihr Willen, die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Organen vorzubereiten, berücksichtigt. |
(7) |
Die Behörden holen derzeit den Rückstand bei den Reformen im Finanzsektor auf, aber die entsprechenden Pläne werden noch weiter konkretisiert werden müssen. Die Liquiditätslage der griechischen Banken hat sich weiter verbessert, und es gibt Anzeichen für eine allmähliche Wiedererlangung des Marktzugangs der Geldinstitute, aber die aus den Altlasten herrührenden Risiken und Herausforderungen sind nach wie vor erheblich. Ihre Eigenkapitalausstattung ist immer noch angemessen, könnte aber in naher Zukunft unter Druck geraten, beispielsweise aufgrund des schrittweisen Auslaufens der Übergangsregelungen für die Finanzaufsicht. Die Banken müssen noch einen großen Bestand an notleidenden Krediten abbauen: Auch, wenn dieser gegenüber seinem Höchststand von 107,2 Mrd. EUR im März 2016 allmählich zurückgegangen ist, war er mit 71,2 Mrd. EUR bzw. 42,1 % der gesamten bilanzwirksamen Bruttorisikopositionen Ende September 2019 nach wie vor sehr hoch. Das kürzlich verabschiedete Programm „Hercules Asset Protection“ soll, sobald es umgesetzt wurde, eine erhebliche Beschleunigung der derzeitigen Strategien zum Abbau notleidender Kredite im Bankensektor ermöglichen. Weitere Herausforderungen sind die instabile Rentabilität im derzeitigen Niedrigzinsumfeld und die starke Verflechtung zwischen Staat und Banken, unter anderem durch den hohen Anteil latenter Steuergutschriften am Eigenkapital der Banken. Die sich verbessernde Liquiditätslage der griechischen Banken und das verstärkte Vertrauen der Einleger führten dazu, dass die Kapitalkontrollen zum 1. September 2019 vollständig aufgehoben wurden. |
(8) |
Trotz der Fortschritte der letzten Jahre steht Griechenland bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen und beim Justizsystem weiterhin vor großen Herausforderungen. Obwohl Griechenland Fortschritte in Bereichen wie der Verkürzung der Frist für die Registrierung eines Unternehmens und der Verbesserung des Schutzes von Minderheitsanlegern erzielt hat, liegt es in mehreren Bereichen der strukturellen Komponenten führender vergleichender Indikatoren (z. B. Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, Durchsetzung von Verträgen, Registrierung von Immobilien, Insolvenzlösungen usw.) immer noch weit hinter den Spitzenwerten zurück. |
(9) |
Griechenland war 2010 von den Kapitalmärkten abgeschnitten, konnte aber ab Juli 2017 mit der Begebung von Staatsanleihen allmählich an den Markt zurückkehren. Die Renditen der griechischen Staatsanleihen begannen nach dem erfolgreichen Abschluss des ESM-Programms im Jahr 2018 langsam zu sinken und gingen in der zweiten Jahreshälfte 2019 deutlich weiter zurück, um im Dezember 2019 einen Rekordtiefstand von 1,4 % bei den zehnjährigen Laufzeiten gegenüber 4,3 % im Vorjahr zu erreichen. Dennoch kann Griechenland vor dem Hintergrund außenwirtschaftlicher Risiken und binnenwirtschaftlicher Schwachstellen nach wie vor nicht zu stabilen Bedingungen Geld an den Märkten aufnehmen. Griechenland profitierte ebenfalls von Aufwertungen durch die Ratingagenturen, verharrt jedoch unterhalb des „Investment Grade“. |
(10) |
Angesichts der obigen Ausführungen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Bedingungen, die die Einführung der verstärkten Überwachung nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 rechtfertigen, immer noch gegeben sind. So bestehen insbesondere nach wie vor Risiken für die Finanzstabilität Griechenlands, die — falls sie eintreten — nachteilige Ausstrahlungseffekte auf andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben könnten. Solche Ausstrahlungseffekte könnten indirekt zum Tragen kommen, indem sie sich auf das Anlegervertrauen und damit auf die Refinanzierungskosten für Banken und andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets niederschlagen. |
(11) |
Um die Spätfolgen verschiedener Faktoren zu lindern, muss Griechenland deshalb mittelfristig weitere Maßnahmen gegen die Ursachen oder potenziellen Ursachen von Schwierigkeiten ergreifen, und weitere Strukturreformen umsetzen, die einer robusten und nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung förderlich sind. Zu diesen Faktoren gehören der schwere und anhaltende Abschwung während der Krise, die Höhe der griechischen Schuldenlast, die Anfälligkeit des griechischen Finanzsektors, die weiterhin relativ engen Verflechtungen zwischen dem Finanzsektor und den öffentlichen Finanzen Griechenlands, auch durch staatliches Eigentum, das Ansteckungsrisiko durch starke Spannungen in einem dieser Sektoren für andere Mitgliedstaaten sowie die Exponierung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gegenüber dem griechischen Staat. |
(12) |
Um Restrisiken zu verringern und die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen zu überwachen, erscheint es erforderlich und angemessen, die verstärkte Überwachung Griechenlands gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 fortzusetzen. |
(13) |
Mit Schreiben vom 22. Januar 2020 erhielt Griechenland Gelegenheit, zur Bewertung der Kommission Stellung zu nehmen. In seiner Antwort vom 27. Januar 2020 schloss sich Griechenland der Bewertung der Kommission hinsichtlich der wirtschaftlichen Herausforderungen des Landes im Großen und Ganzen an, was Grundlage für eine Fortsetzung der verstärkten Überwachung ist. |
(14) |
Griechenland wird für die Gestaltung und Durchführung von Reformen auch weiterhin technische Unterstützung aus dem (in der Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) festgelegten) Programm zur Unterstützung von Strukturreformen erhalten, darunter auch für die Fortsetzung und den Abschluss wichtiger Reformen im Einklang mit den im Rahmen der verstärkten Überwachung kontrollierten politischen Verpflichtungen. |
(15) |
Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen des Frühwarnsystems bei der Durchführung der verstärkten Überwachung eng mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zusammenzuarbeiten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Zeitraum der verstärkten Überwachung Griechenlands nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013, die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 aktiviert wurde, wird beginnend mit dem 21. Februar 2020 um weitere sechs Monate verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Brüssel, den 20. Februar 2020
Für die Kommission
Paolo GENTILONI
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 der Kommission vom 11. Juli 2018 über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 211 vom 22.8.2018, S. 1).
(3) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission (ABl. L 60 vom 28.2.2019, S. 17) und Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1287 der Kommission (ABl. L 202 vom 31.7.2019, S. 110).
(4) SWD(2019) 1007 final.
(5) COM(2019) 150 final.
(6) Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(7) Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2019
(8) Europäische Kommission: „Verstärkte Überwachung — Griechenland, November 2019“, Institutional Paper 116, November 2019.
(9) Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 1).
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/13 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/281 DER KOMMISSION
vom 27. Februar 2020
zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1248)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,
gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen innerhalb der Union im Hinblick auf den Binnenmarkt (2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 der Kommission (3) wurde erlassen, nachdem Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Geflügelhaltungsbetrieben in bestimmten Mitgliedstaaten festgestellt sowie von diesen Mitgliedstaaten Schutz- und Überwachungszonen gemäß der Richtlinie 2005/94/EG des Rates (4) abgegrenzt wurden. |
(2) |
Laut Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 müssen die von den in seinem Anhang genannten Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen mindestens die in dem genannten Anhang als Schutz- bzw. Überwachungszonen aufgeführten Gebiete umfassen. |
(3) |
Nach Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei Geflügel in Bulgarien und Tschechien wurde der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2020/47 kürzlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/240 der Kommission (5) geändert, da sich diese Ausbrüche in dem genannten Anhang widerspiegeln müssen. |
(4) |
Seit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/240 hat Polen der Kommission weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Geflügelhaltungsbetrieben in den Powiaten Kędzierzyńsko-Kozielski, Sieradzki, Gliwicki, Łódzki wschodni, Łowicki, Kolski und Poddębicki gemeldet. |
(5) |
Darüber hinaus hat Bulgarien der Kommission weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Geflügelhaltungsbetrieben in der Region Plowdiw gemeldet. |
(6) |
Die neuen Ausbruchsherde in Bulgarien und Polen liegen außerhalb der derzeit im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 aufgeführten Gebiete, und die zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten haben die gemäß der Richtlinie 2005/94/EG erforderlichen Maßnahmen ergriffen, einschließlich der Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen um diese neuen Ausbrüche herum. |
(7) |
Die Kommission hat die von Bulgarien und Polen gemäß der Richtlinie 2005/94/EG ergriffenen Maßnahmen geprüft und ist davon überzeugt, dass die Grenzen der von den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten festgelegten Schutz- und Überwachungszonen ausreichend weit von den Betrieben entfernt verlaufen, in denen die jüngsten Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bestätigt wurden. |
(8) |
Um unnötige Störungen des Handels innerhalb der Union zu verhindern und von Drittländern auferlegte ungerechtfertigte Hemmnisse für den Handel zu vermeiden, ist es notwendig, die neuen von Bulgarien und Polen gemäß der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen in Zusammenarbeit mit diesen Mitgliedstaaten rasch auf Unionsebene auszuweisen. Daher sollten die im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 für Bulgarien und Polen aufgeführten Schutz- und Überwachungszonen geändert werden. |
(9) |
Dementsprechend sollte der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 dahin gehend geändert werden, dass die Regionalisierung auf Unionsebene so aktualisiert wird, dass die gemäß der Richtlinie 2005/94/EG von Bulgarien und Polen abgegrenzten neuen Schutz- und Überwachungszonen sowie die Dauer der dort geltenden Beschränkungen aufgenommen werden. |
(10) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(11) |
Angesichts der Dringlichkeit der Seuchenlage in der Union in Bezug auf die Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 ist es wichtig, dass die mit dem vorliegenden Beschluss am Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 vorgenommenen Änderungen so bald wie möglich wirksam werden. |
(12) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 27. Februar 2020
Für die Kommission
Stella KYRIAKIDES
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 13.
(2) ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.
(3) Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 der Kommission vom 20. Januar 2020 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 16 vom 21.1.2020, S. 31).
(4) Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG (ABl. L 10 vom 14.1.2006, S. 16).
(5) Durchführungsbeschluss (EU) 2020/240 der Kommission vom 20. Februar 2020 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 48 vom 21.2.2020, S. 12).
ANHANG
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/47 erhält folgende Fassung:
„ANHANG
TEIL A
Schutzzonen gemäß den Artikeln 1 und 2 in den betroffenen Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaat: Bulgarien
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Plovdiv region: |
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Municipality of Rakovski:
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15.3.2020 |
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Municipality of Maritsa
Municipality of Brezovo:
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21.3.2020 |
Mitgliedstaat: Tschechien
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Pardubice region: |
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Bělešovice (750468), Blížňovice (618322), Bořice u Hrochova Týnce (608190), Čankovice (618331), Čeradice nad Loučnou (619655), Dolní Roveň (630080) - jižní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Holešovice u Chroustovic (641111), Horní Roveň (643971) - jižní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Chroustovice (654264), Lipec u Slepotic (750476), Moravany nad Loučnou (698482), Platěnice (698491), Slepotice (750492), Turov nad Loučnou (771732) |
13.3.2020 |
Mitgliedstaat: Deutschland
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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BADEN-WÜRTTEMBERG, Hohenlohekreis: |
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Folgende Gemarkungen sind vollständig enthalten:
Teilweise enthalten sind die Gemarkungen
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28.2.2020 |
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BADEN-WÜRTTEMBERG, Landkreis Heilbronn: |
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Teilweise enthalten sind die Flur Eschenau:
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28.2.2020 |
Mitgliedstaat: Slowakei
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Čadca region: |
|
Municipalities: Stará Bystrica, Radôstka |
18.2.2020 |
Mitgliedstaat: Polen
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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W województwie warmińsko – mazurskim w powiecie ostródzkim |
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W gminie Grunwald miejscowości: Góry Lubiańskie, Zybułtowo, Lubian, Mielno, Stębark |
4.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łowickim: |
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W gminie Domaniewice miejscowości: Skaratki, Rogóźno, Rogóźno Pierwsze, Rogóźno Drugie, Krępa, Domaniewice, Strzebieszew, Sapy, Stroniewice |
15.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie sieradzkim: |
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W gminie Błaszki: Kwasków, Golków, Maciszewice, Lubanów, Domaniew, Smaszków, Adamki, Kalinowa, Garbów, Orzeżyn, Tuwalczew, Kostrzewice, Woleń, Kociołki |
14.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łódzkim wschodnim, tomaszowskim: |
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W powiecie łódzkim wschodnim:
W powiecie tomaszowskim:
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18.3.2020 |
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W województwie wielkopolskim w powiecie kolskim: |
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16.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie kędzierzyńsko – kozielskim: |
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Cześć miasta Kędzierzyn Koźle:
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14.3.2020 |
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W województwie śląskim w powiecie gliwickim |
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W gminie Wielowieś miejscowości: Świbie, Radonia, Borowiany, Raduń |
16.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie strzeleckim: |
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W gminie Zawadzkie miejscowość Kielcza – południowo-wschodnia część (od ul. Opolskiej i ul. Wiosennej) |
16.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie poddębickim |
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17.3.2020 |
TEIL B
Überwachungszonen gemäß den Artikeln 1 und 3 in den betroffenen Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaat: Bulgarien
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Plovdiv region: |
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Municipality of Rakovski:
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Vom 16.3.2020 bis 24.3.2020 |
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Municipality of Maritsa
Municipality of Brezovo:
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Vom 22.3.2020 bis 30.3.2020 |
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Municipality of Brezovo
Municipality of Rakovski
Municipality of Kaloyanovo
Municipality of Maritsa
Municipality of Sadovo
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30.3.2020 |
Mitgliedstaat: Tschechien
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Pardubice region: |
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Bělešovice (750468), Blížňovice (618322), Bořice u Hrochova Týnce (608190), Čankovice (618331), Čeradice nad Loučnou (619655), Dolní Roveň (630080) - jižní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Holešovice u Chroustovic (641111), Horní Roveň (643971) - jižní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Chroustovice (654264), Lipec u Slepotic (750476), Moravany nad Loučnou (698482), Platěnice (698491), Slepotice (750492), Turov nad Loučnou (771732) |
Vom 14.3.2020 bis 23.3.2020 |
Blansko u Hrochova Týnce (648281), Bor u Chroustovic (761761), Brčekoly (761770), Časy (653004), Černá za Bory (619965), Dašice (624799), Dolní Bezděkov (628697), Dolní Roveň (630080) - severní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Dolní Ředice (630136) - jižní část katastrálního území vymezená silnicí č. 36, Dvakačovice (777617), Holice v Čechách (641146) - jižní část katastrálního území vymezené vodním tokem Ředického potoka, Honbice (641723), Horní Roveň (643971) - severní část katastrálního vymezená silnicí č. 322, Horní Ředice (644013) - jižní část katastrálního území vymezená silnicí č. 36, Hostovice u Pardubic (645991), Hrochův Týnec (648299), Chrast (653799), Janovičky u Zámrsku (790931), Jaroslav (657522), Jenišovice u Chrudimi (658448), Kočí (667633), Komárov u Holic (668699), Kostěnice (670570), Lány u Dašic (679101), Lhota u Chroustovic (681164), Libanice (641731), Litětiny (685283), Lozice (687847), Mentour (693103), Městec (693278), Mnětice (619981), Moravanský (698474), Mravín (763322), Nabočany (700983), Opočno nad Loučnou (768995), Ostrov (715981), Ostřetín (716332), Poděčely (723622), Popovec u Řepníků (745227), Prachovice u Dašic (624802), Přestavlky u Chrudimi (735159), Radhošť (737640), Radim (737798), Rosice u Chrasti (741191), Řestoky (745324), Sedlec u Vraclavi (785148), Sedlíšťka (737658), Srbce u Luže (752878), Stíčany (648311), Stradouň (755800), Synčany (761788), Štěnec (763331), Topol (667641), Trojovice (768529), Trusnov (769002), Tuněchody (771465), Týnišťko (772437), Uhersko (772976), Úhřetice (773298), Úhřetická Lhota (773301), Vejvanovice (777625), Velké Koloděje (779041), Veská (780979), Vinary u Vysokého Mýta (782190), Vraclav (785164), Vysoká u Holic (716341), Zájezdec (790419), Zalažany (658464), Zminný (793388) |
23.3.2020 |
Mitgliedstaat: Deutschland
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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BADEN-WÜRTTEMBERG, Hohenlohekreis: |
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Folgende Gemarkungen sind vollständig enthalten:
Teilweise enthalten sind die Gemarkungen
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Vom 29.2.2020 bis 8.3.2020 |
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Folgende Gemarkungen sind vollständig enthalten:
Folgende Gemarkungen sind teilweise im Beobachtungsgebiet und im Sperrbezirk enthalten, die genaue Abgrenzung ist der Beschreibung des Sperrbezirks zu entnehmen:
Teilweise enthalten sind die Gemarkungen Möglingen und Ohrnberg (Gemeinde Öhringen):
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Zweiflingen:
Teilweise enthalten sind die Gemarkungen Neuenstein und Obersöllbach:
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Michelbach:
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Untersteinbach:
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8.3.2020 |
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BADEN-WÜRTTEMBERG, Landkreis Heilbronn: |
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Teilweise enthalten sind die Flur Eschenau:
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Vom 29.2.2020 bis 8.3.2020 |
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Folgende Gemeinden sind vollständig enthalten:
Folgende Gemarkungen sind vollständig enthalten:
Teilweise enthalten ist die Gemeinde Obersulm:
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Unterheinriet (Gemeinde Untergruppenbach):
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Weinsberg (Gemeinde Weinsberg):
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Neuenstadt (Gemeinde Neuenstadt):
Teilweise enthalten ist die Gemarkung Gochsen (Gemeinde Hardthausen):
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8.3.2020 |
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BADEN-WÜRTTEMBERG, Landkreis Schwäbisch Hall: |
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Folgende Gemarkungen sind vollständig enthalten: Ammertsweiler (Gemeinde Mainhardt) Teilweise enthalten ist die Gemarkung Geißelhardt (Gemeinde Mainhardt):
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8.3.2020 |
Mitgliedstaat: Slowakei
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Čadca region: |
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Municipalities: Stará Bystrica, Radôstka, Vychylovka |
Vom 19.2.2020 bis 27.2.2020 |
Municipalities: Klubina, Zborov nad Bystricou, Krásno nad Kysucou, Nová Bystrica, Dunajov |
27.2.2020 |
Žilina region: |
|
Municipality: Lutiše, Horná Tižiná |
27.2.2020 |
Kysucké Nové Mesto region: |
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Municipality: Lodno, part of municipalities: Kysucký Lieskovec, Horný Vadičov |
27.2.2020 |
Mitgliedstaat: Polen
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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W województwie wielkopolskim w powiecie wolsztyńskim: |
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W gminie Wolsztyn miejscowości: Berzyna, Stary Widzim Piekiełko, Adamowo Piekiełko, Kębłowo Kolonia, część miejscowości Niałek Wielki położona na południe od drogi nr 32 |
Vom 21.2.2020 bis 29.2.2020 |
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W województwie wielkopolskim w powiatach wolsztyńskim i grodziskim: |
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W powiecie wolsztyńskim:
W powiecie grodziskim: W gminie Rakoniewice miejscowości: Głodno, Cegielsko Adolfowo, Łąkie, część miejscowości Rostarzewo położona na zachód od ulic Topolowej i Ogrodowej |
29.2.2020 |
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W województwie lubuskim w powiecie zielonogórskim |
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W gminie Kargowa miejscowości: Obra Dolna, Nowy Jaromierz |
29.2.2020 |
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W województwie warmińsko – mazurskim w powiecie iławskim |
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W gminie Zalewo miejscowości: Rąbity, Międzychód, Zatyki, Surbajny, Koziny, Kupin, Rudnia |
Vom 21.2.2020 bis 29.2.2020 |
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W województwie warmińsko – mazurskim w powiatach iławskim, ostródzkim: |
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Powiat iławski: W gminie Zalewo miejscowości: Karpowo, Śliwa, Dajny, Barty, Pozorty, Girgajny, Mazanki, Janiki Wielkie, Janiki Małe, Jaśkowo, Wielowieś, Boreczno, Duba, Mozgowo, Huta Wielka, Skitławki, Urowo, Gubławki, Wieprz, Matyty, Polajny, Jerzwałd, Rucewo, Kiemiany, Dobrzyki, Witoszewo, Gajdy, Półwieś, Zalewo, Bajdy, Sadławki, Bądki, Bednarzówka, Brzeziniak, Jezierce, Bukowiec, Likszajny, Tarpno, Nowe Chmielówko Powiat ostródzki:
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29.2.2020 |
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W województwie pomorskim w powiecie sztumskim: |
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W gminie Stary Dzierzgoń od granicy województwa pomorskiego wzdłuż drogi łączącej miejscowości Bajdy-Przezmark do miejscowości Przezmark, następnie po drugiej stronie drogi wojewódzkiej 519 wzdłuż jeziora Motława Wielka do miejscowości Danielówka, dalej drogą leśną do jeziora Witoszewskiego w województwie warmińsko-mazurskim. |
29.2.2020 |
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W województwie warmińsko – mazurskim w powiecie ostródzkim: |
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W gminie Grunwald miejscowości: Góry Lubiańskie, Zybułtowo, Lubian, Mielno, Stębark |
Vom 5.3.2020 bis 13.3.2020 |
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W województwie warmińsko – mazurskim w powiatach: ostródzkim, działdowskim, nidzickim, olsztyńskim: |
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13.3.2020 |
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W województwie śląskim w powiecie raciborskim: |
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W gminie Kuźnia Raciborska, miejscowości: Ruda Kozielska, część miejscowości Rudy położona na zachód od drogi nr 919 |
Vom 21.2.2020 bis 29.2.2020 |
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W województwie śląskim w powiatach raciborskim, rybnickim, gliwickim, w powiecie miejskim Rybnik: |
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W powiecie raciborskim:
W powiecie rybnickim:
W powiecie miejskim Rybnik dzielnice: Stodoły, Grabownia, Chwałęcice, Ochojec, część dzielnicy Rybnicka Kuźnia położona na północ od ulicy Podmiejskiej, część dzielnicy Golejów położona na zachód od drogi nr 78 oraz na północ od ulicy Komisji Edukacji Narodowej; W powiecie gliwickim:
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29.2.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie kędzierzyńsko-kozielskim: |
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W gminie Bierawa miejscowości: Solarnia, Kotlarnia, Goszyce, Dziergowice |
29.2.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łowickim: |
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W gminie Domaniewice miejscowości: Skaratki, Rogóźno, Rogóźno Pierwsze, Rogóźno Drugie, Krępa, Domaniewice, Strzebieszew, Sapy, Stroniewice |
Vom 16.3.2020 bis 24.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łowickim, zgierskim, brzezińskim: |
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W powiecie łowickim:
W powiecie zgierskim:
W powiecie brzezińskim:
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24.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie sieradzkim: |
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w gminie Błaszki: Kwasków, Golków, Maciszewice, Lubanów, Domaniew, Smaszków, Adamki, Kalinowa, Garbów, Orzeżyn, Tuwalczew, Kostrzewice, Woleń, Kociołki |
Vom 15.3.2020 bis 23.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie sieradzkim: |
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23.3.2020 |
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W województwie wielkopolskim w powiecie kaliskim: |
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23.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łódzkim wschodnim, tomaszowskim: |
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W powiecie łódzkim wschodnim:
W powiecie tomaszowskim:
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Vom 19.3.2020 bis 27.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie łódzkim wschodnim, brzezińskim, tomaszowskim: |
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W powiecie łódzkim wschodnim:
W powiecie brzezińskim:
W powiecie tomaszowskim:
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27.3.2020 |
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W województwie wielkopolskim w powiecie kolskim: |
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Vom 17.3.2020 bis 25.3.2020 |
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W województwie wielkopolskim w powiecie kolskim: |
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25.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie kędzierzyńsko – kozielskim: |
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Cześć miasta Kędzierzyn Koźle:
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Vom 15.3.2020 bis 23.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie kędzierzyńsko – kozielskim, krapkowickim, strzeleckim: |
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W powiecie kędzierzyńsko – kozielskim:
W powiecie krapkowickim:
W powiecie strzeleckim:
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23.3.2020 |
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W województwie śląskim w powiecie gliwickim |
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W gminie Wielowieś miejscowości: Świbie, Radonia, Borowiany, Raduń |
Vom 17.3.2020 bis 25.3.2020 |
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W województwie śląskim w powiecie gliwickim, tarnogórskim: |
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W powiecie gliwickim:
W powiecie tarnogórskim:
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25.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie strzeleckim: |
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W gminie Zawadzkie miejscowość Kielcza – południowo-wschodnia część (od ul. Opolskiej i ul. Wiosennej) |
Vom 17.3.2020 bis 25.3.2020 |
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W województwie opolskim w powiecie strzeleckim: |
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25.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie poddębickim: |
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Vom 18.3.2020 bis 26.3.2020 |
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W województwie łódzkim w powiecie poddębickim, łęczyckim: |
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W powiecie poddębickim:
W powiecie łęczyckim
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26.3.2020 |
RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN
28.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/31 |
BESCHLUSS Nr. 1/2019 DES EU-UKRAINE-UNTERAUSSCHUSSES GESUNDHEITSPOLIZEILICHE UND PFLANZENSCHUTZRECHTLICHE MASSNAHMEN
vom 18. November 2019
zur Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens [2020/282]
DER UNTERAUSSCHUSS GESUNDHEITSPOLIZEILICHE UND PFLANZENSCHUTZRECHTLICHE MAßNAHMEN —
gestützt auf das am 27. Juni 2014 in Brüssel unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, insbesondere auf Artikel 74 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (1) (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. |
(2) |
Artikel 64 Absatz 1 des Assoziierungsabkommens sieht vor, dass die Ukraine ihre gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorschriften der Union annähert, wie in Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens dargelegt. |
(3) |
Die Ukraine hat sich verpflichtet, eine umfassende Strategie in Form einer Liste der gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften der Union (im Folgenden „Liste“) vorzulegen, an den sie ihre eigene Gesetzgebung anzunähern beabsichtigt. Die Liste dient als Referenzdokument für die Umsetzung von Titel IV (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 (Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) des Assoziierungsabkommens und wird dem Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens hinzugefügt. |
(4) |
Die Ukraine legte der Europäischen Kommission die Liste im Oktober 2018 vor. Auf der Grundlage dieser Liste nimmt der Unterausschuss Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (im Folgenden „SPS-Unterausschuss“) den vorgesehenen Beschluss zur Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens an. |
(5) |
Es ist daher angezeigt, dass der SPS-Unterausschuss einen Beschluss erlässt, um den bestehenden Anhang V zu Kapitel 4 dadurch zu ändern, dass der bestehende Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens gemäß dem Anhang zu diesem Beschluss durch einen neuen Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens ersetzt wird — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) wird durch Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens gemäß dem Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. November 2019.
Für den Unterausschuss Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
Der Vorsitz European Union Delegation
K. VAN DYCK
Sekretariat
J. BLOEMENDAL
O. KURIATA
ANHANG
ÄNDERUNG DES ANHANGS V ZU KAPITEL 4 DES ASSOZIIERUNGSABKOMMENS
Anhang V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens erhält folgende Fassung:
„ANHANG V ZU KAPITEL 4
UMFASSENDE STRATEGIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON KAPITEL 4 (GESUNDHEITSPOLIZEILICHE UND PFLANZENSCHUTZRECHTLICHE MAßNAHMEN)
LISTE DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION, AN DIE DIE UKRAINE IHRE RECHTSVORSCHRIFTEN ANNÄHERN MUSS
Die Ukraine verpflichtet sich nach Artikel 64 Absatz 4 des Abkommens, ihre Rechtsvorschriften innerhalb der nachstehend jeweils angegebenen Fristen für den Erlass an die folgenden Rechtsvorschriften der Union anzunähern.
Unionsvorschriften |
Frist für den Erlass der Vorschriften (1) |
Kapitel I — Allgemeine Rechtsvorschriften (öffentliche Gesundheit) |
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Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG |
2018 |
Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit |
2016 |
Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene |
2016 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs |
2016 |
Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 16/2011 der Kommission vom 10. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs |
2018 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 208/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen |
2018 |
Kennzeichnung von Lebensmitteln und Angaben dazu |
|
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission |
2018 |
Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern |
2018 |
Durchführungsbeschluss 2013/63/EU der Kommission vom 24. Januar 2013 zur Annahme von Leitlinien zur Umsetzung der in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegten speziellen Bedingungen für gesundheitsbezogene Angaben |
2018 |
Maßnahmen für tierische Erzeugnisse |
|
Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig |
2019 |
Entscheidung 2002/226/EG der Kommission vom 15. März 2002 zur Einführung spezieller Gesundheitskontrollen für die Ernte und die Verarbeitung bestimmter Muscheln, deren Gehalt an ASP (Amnesic Shellfish Poison) den in der Richtlinie 91/492/EWG des Rates genannten Höchstwert übersteigt |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 über Raucharomen zur tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung in oder auf Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel I Anhang II) |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel V Anhang III) |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel VII Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel VIII Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel IX Anhang III) |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel X Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel XI Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel XII Anhang III) |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel XIII Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel XIV Anhang III) |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel XV Anhang III) |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Kommission vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen |
2016 |
Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97 |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 234/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe |
2018 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 zur Festlegung der Liste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Aufnahme dieser Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission und der Entscheidung 1999/217/EG der Kommission |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 873/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Sonstige Maßnahmen |
|
Richtlinie 78/142/EWG des Rates vom 30. Januar 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vinylchlorid-Monomer enthaltende Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Richtlinie 82/711/EWG des Rates vom 18. Oktober 1982 über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Richtlinie 85/572/EWG des Rates vom 19. Dezember 1985 über die Liste der Simulanzlösemittel für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Richtlinie 93/11/EWG der Kommission vom 15. März 1993 über die Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 641/2004 der Kommission vom 6. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Antrags auf Zulassung neuer genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel, der Meldung bestehender Erzeugnisse und des zufälligen oder technisch unvermeidbaren Vorhandenseins genetisch veränderten Materials, zu dem die Risikobewertung befürwortend ausgefallen ist |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 der Kommission vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Entscheidung 2007/275/EG der Kommission vom 17. April 2007 mit Verzeichnissen von Tieren und Erzeugnissen, die gemäß den Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG des Rates an Grenzkontrollstellen zu kontrollieren sind |
2018 |
Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 282/2008 der Kommission vom 27. März 2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 450/2009 der Kommission vom 29. Mai 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Beschluss 2010/169/EU der Kommission vom 19. März 2010 über die Nichtaufnahme von 2,4,4'-Trichloro-2'-hydroxydiphenylether in das in der Richtlinie 2002/72/EG enthaltene Unionsverzeichnis von Additiven, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verwendet werden dürfen |
2019 |
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
2019 |
Verordnung (EU) Nr. 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist |
2019 |
Verordnung (EU) Nr. 28/2012 der Kommission vom 11. Januar 2012 mit Bescheinigungsanforderungen für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch die Europäische Union bestimmter zusammengesetzter Erzeugnisse und zur Änderung der Entscheidung 2007/275/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1162/2009 |
2021 |
Nach der Annäherung der Rechtsvorschriften aufzunehmende Maßnahmen |
|
Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten |
2020 |
Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile |
2020 |
Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen |
2020 |
Richtlinie 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie 79/700/EWG |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1882/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission vom 2. Juni 2014 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 252/2012 |
2018 |
Kapitel II — Tiergesundheit |
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Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen |
2018 |
Entscheidung 86/474/EWG der Kommission vom 11. September 1986 zur Durchführung tierärztlicher Kontrollen an Ort und Stelle im Rahmen der Regelung über die Einfuhr von Rindern und Schweinen und frischem Fleisch aus Drittländern |
2018 |
Richtlinie 88/407/EWG des Rates vom 14. Juni 1988 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen an den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von Rindern und an dessen Einfuhr |
2018 |
Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern |
2018 |
Richtlinie 90/429/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen an den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von Schweinen und an dessen Einfuhr |
2018 |
Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels |
2018 |
Entscheidung 2004/211/EG der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Kapitel VII) |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten |
2018 |
Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG |
2018 |
Entscheidung 2006/605/EG der Kommission vom 6. September 2006 über Schutzmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Hausgeflügel, das zur Aufstockung von Wildbeständen bestimmt ist |
2019 |
Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten |
2020 |
Entscheidung 2006/767/EG der Kommission vom 6. November 2006 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Bescheinigung für zum menschlichen Verzehr bestimmte lebende Weichtiere und lebende Zuchtfische sowie daraus gewonnene Erzeugnisse |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen die Einfuhr von Geflügel und Geflügelerzeugnissen in die Gemeinschaft und ihre Durchfuhr durch die Gemeinschaft zugelassen ist, und zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 der Kommission vom 12. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2006/88/EG des Rates hinsichtlich der Bedingungen und Bescheinigungsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Einfuhr in die Gemeinschaft von Tieren in Aquakultur und Aquakulturerzeugnissen sowie zur Festlegung einer Liste von Überträgerarten |
2020 |
Entscheidung 2009/712/EG der Kommission vom 18. September 2009 zur Umsetzung der Richtlinie 2008/73/EG des Rates hinsichtlich Informationsseiten im Internet mit Listen der Einrichtungen und Labors, die von den Mitgliedstaaten gemäß den veterinär- und tierzuchtrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft zugelassen wurden |
2019 |
Richtlinie 2009/156/EG des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Equiden und für ihre Einfuhr aus Drittländern |
2019 |
Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30. November 2009 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern |
2018 |
Beschluss 2010/57/EU der Kommission vom 3. Februar 2010 zur Festlegung von Gesundheitsgarantien für die Durchfuhr von Equiden durch die in Anhang I der Richtlinie 97/78/EG des Rates aufgeführten Gebiete |
2019 |
Beschluss 2010/270/EU der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Änderung von Anhang E Teile 1 und 2 der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Muster-Veterinärbescheinigungen für Tiere aus Betrieben bzw. für Bienen und Hummeln |
2018 |
Beschluss 2010/471/EU der Kommission vom 26. August 2010 über die Einfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden in die Union bezüglich der Listen der Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten sowie bezüglich der Bescheinigungsanforderungen |
2018 |
Beschluss 2010/472/EU der Kommission vom 26. August 2010 über die Einfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen in die Union |
2018 |
Durchführungsbeschluss 2011/630/EU der Kommission vom 20. September 2011 über die Einfuhr von Rindersperma in die Europäische Union |
2018 |
Durchführungsbeschluss 2012/137/EU der Kommission vom 1. März 2012 über die Einfuhr von Samen von Hausschweinen in die Europäische Union |
2018 |
Tierseuchen |
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Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft |
2018 |
Entscheidung 92/260/EWG der Kommission vom 10. April 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde |
2018 |
Richtlinie 92/35/EWG des Rates vom 29. April 1992 zur Festlegung von Kontrollregeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pferdepest |
2018 |
Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit |
2020 |
Entscheidung 93/197/EWG der Kommission vom 5. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Einfuhr von registrierten Equiden sowie Zucht- und Nutzequiden |
2018 |
Entscheidung 2000/428/EG der Kommission vom 4. Juli 2000 zur Festlegung von Diagnosemethoden, Probenahmeverfahren und Kriterien für die Auswertung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen zur Bestätigung und Differentialdiagnose der vesikulären Schweinekrankheit |
2018 |
Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000 mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit |
2018 |
Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest |
2018 |
Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderung der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest |
2018 |
Entscheidung 2003/466/EG der Kommission vom 13. Juni 2003 mit Kriterien für die Zonenabgrenzung und die amtliche Überwachung bei Verdacht auf oder Feststellung der Infektiösen Anämie der Lachse (ISA) |
2018 |
Entscheidung 2003/634/EG der Kommission vom 28. August 2003 zur Genehmigung von Programmen zur Erlangung des Status zugelassener Gebiete und zugelassener Betriebe in nicht zugelassenen Gebieten hinsichtlich der Fischseuchen virale hämorrhagische Septikämie (VHS) und infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN) |
2018 |
Entscheidung 2005/217/EG der Kommission vom 9. März 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft |
2018 |
Entscheidung 2008/855/EG der Kommission vom 3. November 2008 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten |
2018 |
Beschluss 2009/3/EG der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Bildung gemeinschaftlicher Impfstoffreserven gegen die Pferdepest |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 789/2009 der Kommission vom 28. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 hinsichtlich des Schutzes vor Vektorangriffen und der Mindestanforderungen an die Programme zur Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit |
2018 |
Kennzeichnung und Registrierung von Tieren |
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Verordnung (EG) Nr. 494/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates im Hinblick auf die Anwendung von verwaltungsrechtlichen Mindestsanktionen im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates |
2018 |
Entscheidung 2000/678/EG der Kommission vom 23. Oktober 2000 mit Durchführungsbestimmungen für die Registrierung von Betrieben in nationalen Datenbanken für Schweine gemäß der Richtlinie 64/432/EWG des Rates |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1082/2003 der Kommission vom 23. Juni 2003 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Mindestkontrollen im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ohrmarken, Tierpässe und Bestandsregister |
2018 |
Entscheidung 2006/28/EG der Kommission vom 18. Januar 2006 über die Verlängerung der Frist für die Ohrmarkung bestimmter Rinder |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1505/2006 der Kommission vom 11. Oktober 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates bezüglich der erforderlichen Mindestkontrollen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen |
2018 |
Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen |
2018 |
Richtlinie 2008/71/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen |
2018 |
Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) |
2018 |
Tierische Nebenprodukte |
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Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern |
2019 |
Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 749/2011 der Kommission vom 29. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren |
2018 |
Maßnahmen für Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe |
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Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft |
2019 |
Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung |
2018 |
Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel |
2018 |
Empfehlung 2004/704/EG der Kommission vom 11. Oktober 2004 zur Überwachung der natürlichen Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission vom 4. März 2005 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1876/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur befristeten beziehungsweise unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln |
2018 |
Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 429/2008 der Kommission vom 25. April 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 1270/2009 der Kommission vom 21. Dezember 2009 zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln auf unbegrenzte Zeit |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 892/2010 der Kommission vom 8. Oktober 2010 über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Empfehlung 2011/25/EU der Kommission vom 14. Januar 2011 zur Festlegung von Leitlinien für die Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Biozid-Produkten und Tierarzneimitteln |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel |
2018 |
Tierschutz |
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Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen |
2018 |
Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 |
2019 |
Entscheidung 2006/778/EG der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden |
2018 |
Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern |
2018 |
Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung von Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern |
2018 |
Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung |
2019 |
Durchführungsbeschluss 2013/188/EU der Kommission vom 18. April 2013 betreffend die Jahresberichte über nichtdiskriminierende Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 |
2018 |
Kapitel III — Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen |
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Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut |
2018 |
Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut |
2018 |
Richtlinie 69/464/EWG des Rates vom 8. Dezember 1969 zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses |
2020 |
Richtlinie 92/90/EWG der Kommission vom 3. November 1992 über die Verpflichtungen der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung |
2019 |
Richtlinie 92/105/EWG der Kommission vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe |
2020 |
Richtlinie 93/51/EWG der Kommission vom 24. Juni 1993 mit Vorschriften über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände durch Schutzgebiete und über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände mit Ursprung in und innerhalb von Schutzgebieten |
2020 |
Richtlinie 93/85/EWG des Rates vom 4. Oktober 1993 zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel |
2020 |
Richtlinie 94/3/EG der Kommission vom 21. Januar 1994 über ein Verfahren zur Meldung der Beanstandung einer Sendung oder eines Schadorganismus, die aus einem Drittland stammen und eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit darstellen |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 2506/95 des Rates vom 25. Oktober 1995 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 2470/96 des Rates vom 17. Dezember 1996 zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Kartoffeln |
2020 |
Richtlinie 97/46/EG der Kommission vom 25. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie 95/44/EG mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Schadorganismen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 77/93/EWG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen |
2021 |
Richtlinie 98/22/EG der Kommission vom 15. April 1998 mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsorts |
2019 |
Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen |
2018 |
Richtlinie 98/57/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 über die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz |
2020 |
Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse |
2019 |
Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut |
2018 |
Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut |
2018 |
Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln |
2018 |
Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen |
2018 |
Entscheidung 2003/17/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in Drittländern und über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel |
2021 |
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz |
2018 |
Richtlinie 2004/102/EG der Kommission vom 5. Oktober 2004 zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse |
2019 |
Richtlinie 2004/103/EG der Kommission vom 7. Oktober 2004 zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 1756/2004 der Kommission vom 11. Oktober 2004 zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen |
2020 |
Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom 15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern beiliegen |
2019 |
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates |
2020 |
Verordnung (EG) Nr. 217/2006 der Kommission vom 8. Februar 2006 mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen |
2018 |
Richtlinie 2007/33/EG des Rates vom 11. Juni 2007 zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden und zur Aufhebung der Richtlinie 69/465/EWG |
2020 |
Entscheidung 2008/495/EG der Kommission vom 7. Mai 2008 über das vorübergehende Verbot der Verwendung und des Verkaufs von genetisch verändertem Mais (Zea mays L., Linie MON810) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Österreich |
2018 |
Richtlinie 2008/61/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen |
2020 |
Richtlinie 2008/72/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut |
2018 |
Richtlinie 2008/90/EG des Rates vom 29. September 2008 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung |
2018 |
Entscheidung 2009/244/EG der Kommission vom 16. März 2009 über das Inverkehrbringen einer Nelkensorte (Dianthus caryophyllus L., Linie 123.8.12) mit genetisch veränderter Blütenfarbe gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 874/2009 der Kommission vom 17. September 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt |
2020 |
Entscheidung 2009/770/EG der Kommission vom 13. Oktober 2009 zur Festlegung der Standardformulare für die Berichterstattung über die Überwachung der absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt als Produkte oder in Produkten zum Zweck des Inverkehrbringens gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates |
2020 |
Beschluss 2010/135/EU der Kommission vom 2. März 2010 über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten Kartoffelerzeugnisses (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) mit erhöhtem Amylopectingehalt in der Stärke gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates |
2018 |
Empfehlung 2010/C 200/01 der Kommission vom 13. Juli 2010 mit Leitlinien für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen |
2018 |
Verordnung (EU) Nr. 188/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf das Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen, die zwei Jahre nach Bekanntgabe der Richtlinie nicht im Handel waren |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 541/2011 der Kommission vom 1. Juni 2011 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe |
2020 |
Verordnung (EU) Nr. 547/2011 der Kommission vom 8. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel |
2020 |
Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Datenanforderungen für Wirkstoffe |
2020 |
Verordnung (EU) Nr. 545/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 702/2011 der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Prohexadion gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 703/2011 der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Azoxystrobin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 704/2011 der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Azimsulfuron gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 705/2011 der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Imazalil gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 706/2011 der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Profoxydim gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 736/2011 der Kommission vom 26. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Fluroxypyr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 740/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Bispyribac gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 786/2011 der Kommission vom 5. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs 1-Naphthylacetamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/941/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 787/2011 der Kommission vom 5. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs 1-Naphthylessigsäure gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/941/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2011 der Kommission vom 5. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Fluazifop-P gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 797/2011 der Kommission vom 9. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Spiroxamin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 798/2011 der Kommission vom 9. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Oxyfluorfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 800/2011 der Kommission vom 9. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Tefluthrin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 807/2011 der Kommission vom 10. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Triazoxid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 810/2011 der Kommission vom 11. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Kresoxim-Methyl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2011 der Kommission vom 29. September 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Acrinathrin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 993/2011 der Kommission vom 6. Oktober 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs 8-Hydroxychinolin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1143/2011 der Kommission vom 10. November 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Prochloraz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission |
2020 |
Durchführungsbeschluss 2011/787/EG der Kommission vom 29. November 2011 zur befristeten Ermächtigung der Mitgliedstaaten, zum Schutz vor der Verbreitung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. Sofortmaßnahmen gegenüber Ägypten zu treffen |
2020 |
Durchführungsbeschluss 2012/138/EU der Kommission vom 1. März 2012 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster) |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 359/2012 der Kommission vom 25. April 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Metam gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsbeschluss 2012/340/EU der Kommission vom 25. Juni 2012 über die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates im Hinblick auf die Feldbesichtigung unter amtlicher Überwachung bei Basissaatgut und Zuchtsaatgut der dem Basissaatgut vorhergehenden Generationen |
2018 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 582/2012 der Kommission vom 2. Juli 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Bifenthrin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 589/2012 der Kommission vom 4. Juli 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Fluxapyroxad gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 595/2012 der Kommission vom 5. Juli 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Fenpyrazamin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 746/2012 der Kommission vom 16. August 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Adoxophyes orana granulovirus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsbeschluss 2012/535/EU der Kommission vom 26. September 2012 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al. (Kiefernfadenwurm) |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde |
2018 |
Durchführungsrichtlinie 2014/20/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit den EU-Klassen für Basispflanzgut und zertifiziertes Pflanzgut von Kartoffeln sowie den für diese Klassen geltenden Anforderungen und Bezeichnungen |
2018 |
Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut |
2018 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2014 der Kommission vom 13. Mai 2014 zur Genehmigung des Wirkstoffs Flubendiamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 571/2014 der Kommission vom 26. Mai 2014 zur Genehmigung des Wirkstoffs Ipconazol gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission |
2020 |
Durchführungsbeschluss 2014/362/EU der Kommission vom 13. Juni 2014 zur Änderung der Entscheidung 2009/109/EG der Kommission zur Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs mit bestimmten Ausnahmeregelungen für den Verkehr mit Saatgutmischungen, die zur Nutzung als Futterpflanzen gemäß der Richtlinie 66/401/EWG des Rates bestimmt sind |
2018 |
Durchführungsbeschluss 2014/367/EU der Kommission vom 16. Juni 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/56/EG des Rates hinsichtlich des Datums gemäß Artikel 21 Absatz 3, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer der Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Pflanzkartoffeln aus Drittländern verlängern dürfen |
2018 |
Durchführungsrichtlinie 2014/83/EU der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Änderung der Anhänge I, II, III, IV und V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse |
2019 |
Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen |
2018 |
Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses |
2018 |
Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche Prüfung |
2018 |
Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates |
2018 |
Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen |
2018 |
(1) Mit dem Begriff ‚Erlass‘ ist der Tag der Umsetzung — entweder mit sofortiger Wirkung oder mit einer angegebenen Übergangsfrist — gemeint, der in dem jeweiligen im Amtsblatt der Ukraine oder im ‚Regierungskurier‘ veröffentlichten Rechtsakt festgelegt oder auf der offiziellen Website des Staatlichen Dienstes der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz bekannt gegeben wird.