ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 233I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
10. September 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

BESCHLÜSSE

 

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Beschluss des Rates (EU) 2019/1393 im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission — vom 10. September 2019 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt

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DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

BESCHLÜSSE

10.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 233/1


BESCHLUSS DES RATES (EU) 2019/1393

im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission —

vom 10. September 2019

zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absätze 3 und 5 und Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Mandat der durch den Beschluss 2014/749/EU des Europäischen Rates (2) ernannten Kommission endet am 31. Oktober 2019.

(2)

Für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 sollte eine neue Kommission ernannt werden, die – einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik – aus je einem Staatsangehörigen jeden Mitgliedstaats besteht.

(3)

Der Europäische Rat hat Frau Ursula VON DER LEYEN als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat sie in seiner Plenarsitzung vom 16. Juli 2019 zur Präsidentin der Kommission gewählt.

(4)

Der Rat sollte im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten annehmen, die er als Mitglieder der Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 vorschlägt.

(5)

Am 5. August 2019 ernannte der Europäische Rat mit Zustimmung der gewählten Präsidentin der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 EUV Herrn Josep BORRELL FONTELLES zum Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

(6)

Am 23. August 2019 erhielt der Rat ein Schreiben des Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Union mit folgendem Wortlaut:

„Da das Vereinigte Königreich am 31. Oktober 2019 aus der Europäischen Union austreten wird, hat der Premierminister am 25. Juli im Unterhaus mitgeteilt, dass kein Vertreter des Vereinigten Königreichs als Mitglied der neuen Kommission benannt wird und dass dies nicht in der Absicht geschieht, die EU an der Ernennung einer neuen Kommission zu hindern.

Ich teile Ihnen hiermit förmlich mit, dass das Vereinigte Königreich entsprechend der Erklärung des Premierministers keinen Kandidaten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder für den Zeitraum 2019-2024 benennen wird.“

(7)

Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 2 EUV hat die gewählte Präsidentin der Kommission ihre Zustimmung mitgeteilt.

(8)

Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 EUV stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, schlägt der Rat folgende Persönlichkeiten für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 als Mitglieder der Kommission vor:

 

Frau Helena DALLI

 

Herrn Valdis DOMBROVSKIS

 

Frau Elisa FERREIRA

 

Frau Mariya GABRIEL

 

Herr Paolo GENTILONI

 

Frau Sylvie GOULARD

 

Herrn Johannes HAHN

 

Herrn Phil HOGAN

 

Frau Ylva JOHANSSON

 

Frau Věra JOUROVÁ

 

Frau Stella KYRIAKIDES

 

Herrn Janez LENARČIČ

 

Frau Rovana PLUMB

 

Herrn Didier REYNDERS

 

Herrn Margaritis SCHINAS

 

Herrn Nicolas SCHMIT

 

Herrn Maroš ŠEFČOVIČ

 

Frau Kadri SIMSON

 

Herrn Virginijus SINKEVIČIUS

 

Frau Dubravka ŠUICA

 

Herrn Frans TIMMERMANS

 

Herrn László TRÓCSÁNYI

 

Frau Jutta URPILAINEN

 

Frau Margrethe VESTAGER

 

Herrn Janusz WOJCIECHOWSKI

neben

 

Herrn Josep BORRELL FONTELLES, ernannter Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 10. September 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. TUPPURAINEN


(1)  ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98.

(2)  Beschluss 2014/749/EU des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zur Ernennung der Europäischen Kommission (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 36).